Schon wieder eine neue Wendung im Fall Strauss-Kahn: die Medien berichten nun von einem weiteren Vorwurf wegen versuchter Vergewaltigung. Außerdem in der Presseschau: die heutige Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Griechenlandhilfe, das Recht der digitalen Gesellschaft, Facebook-Partys und vieles andere.
Strauss-Kahn: Der Prozess gegen Dominique Strauss-Kahn hält die Medien weiterhin in Atem. Auch eine französische Journalistin erhebe nun Vorwürfe wegen versuchter Vergewaltigung, berichtet spiegel.de. Strauss-Kahn wolle seinerseits mit einer Verleumdungsklage gegen die Frau vorgehen.
Die FTD (Lutz Meier) titelt: "Strauss-Kahn politisch am Ende". In einem Bericht wird der Stand der Dinge im Prozess gegen den ehemaligen Chef des Internationalen Währungsfonds dargestellt. Im Leitartikel heißt es: "Strauss-Kahn ist, ob schuldig oder nicht, als Politiker zerstört." Die SZ (Stefan Ulrich) kommt zu einem anderen Schluss: "Falls die US-Justiz die Anklage gegen ihn aufgibt, könnte er versuchen, doch noch als Präsidentschaftskandidat anzutreten."
Weitere Themen – Rechtspolitik
Griechenlandhilfe: "Ein Urteil für oder gegen den Euro" erwartet die SZ (Simone Boehringer), wenn das Bundesverfassungsgericht heute über die Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm verhandelt. In einem ausführlichen Vorbericht stellt sie die verschiedenen Möglichkeiten vor, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte. Daneben porträtiert die SZ (Wolfgang Janisch) den Verfassungsrichter Udo Di Fabio als "Rettungsschirm-Skeptiker". Auch die FAZ (Joachim Jahn) berichtet zum Thema und mutmaßt: "Die Richter könnten verlangen, das Parlament stärker an Entscheidungen über Euro-Hilfen zu beteiligen."
Steuersenkung: Die Regierungskoalition hat Steuersenkungen versprochen. Die Medien diskutieren über den Vorschlag und mögliche Reformen des Steuerrechts. Die FAZ (Manfred Schäfers) stellt Fragen und Antworten zu dem Regierungsbeschluss zusammen. Der Focus (Hartmut Kistenfeger) spricht mit dem früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der das Steuersystem radikal vereinfachen will. spiegel.de (Christian Reiermann) sieht in Kirchhofs Konzept hingegen einen "Volkssport der Vergangenheit". Die Steuerschlupflöcher, die Kirchhof streichen wolle, seien "bereits weitgehend abgeschafft".
Internetrecht: Die Enquetekommission des Bundestages zu Internet und digitaler Gesellschaft konnte sich nicht einigen und wurde bis September vertagt, berichtet die taz (Steffi Dobmeier). Allerdings sei bereits beschlossen worden, das Urherberrecht "grundlegend an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft" anzupassen. So habe das Gremium etwa das Recht auf eine Privatkopie bei Downloads empfohlen. Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, das Internet dürfe kein "rechtsfreier Raum" sein – das würden "auch seine glühendsten Verfechter merken, wenn sie selbst einmal auf der Seite der Opfer stehen."
Facebook Partys: Die SZ (Thomas Körberl und Frederik Obermaier) diskutiert die Möglichkeit eines Verbots von "Facebook-Partys", nachdem sich mehrere Landesinnenminister dafür ausgesprochen haben. Die FAZ (Reinhard Müller) erläutert aus diesem Anlass den Begriff der Versammlung und verweist auf das "Love Parade"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach auch Massenpartys von der Versammlungsfreiheit geschützt sein können. Steven Geyer (fr-online.de) meint: "Gegner wie Befürworter solcher Verbote beweisen jedoch vor allem Unkenntnis: Hier lässt sich nämlich gar nichts verbieten."
Betreuungsgeld: Wäre das von der CDU geplante Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, verfassungswidrig? Dieser Frage geht die SZ (Felix Berth) nach. Die Jura-Professorin Ute Sacksofsky sehe darin einen Verstoß "gegen den Schutz der Familie nach Artikel 6 Grundgesetz". Der Ausbau der Kinderbetreuung sei Aufgabe des Staates, bei Verzicht auf solche Angebote gebe es "nichts auszugleichen", wird Sacksofsky zitiert.
Organspende: Oliver Tolmein (FAZ) schaltet sich im Feuilleton in die Diskussion um die Reform des Transplantationsgesetzes ein. Er hält es insbesondere für problematisch, dass das Verhältnis von Transplantationsrecht und Betreuungsrecht nicht geklärt sei. Die angedachte "Entscheidungslösung" laufe dem "Sinn der normalen Patientenverfügung zuwider".
Weitere Themen - Justiz
Pius-Bruder-Prozess: Das Berufungsverfahren gegen Richard Williamson hat gestern begonnen. Der Bischof der Pius-Bruderschaft war wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er öffentlich den Holocaust geleugnet hatte. Die FAZ (Albert Schäffer) berichtet von der Verhandlung vor dem Landgericht Regensburg, bei der Williamson nicht persönlich anwesend war.
Anti-Diskriminierung: Letzte Woche hatte das Landesarbeitsgericht Brandenburg den Sony-Konzern wegen Diskriminierung einer schwangeren Mitarbeiterin zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Nun bespricht die FTD (Thomas Münster) die Entscheidung und stellt die vorhergehende Rechtssprechung dar. Das Urteil markiere "ein neues Kapitel in der Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes".
Kartellrecht: Das Handelsblatt (Heike Anger, Dieter Fockenbrock) widmet sich einem Urteil des Bundesgerichtshofes, mit dem dieser letzte Woche feststellte, Kartelle müssten künftig auch an indirekt Geschädigte Schadensersatz zahlen. Der Kartellrechtler Torsten Körber wird mit den Worten zitiert: "Das Urteil bietet erst recht Zündstoff, falls in Europa die Sammelklage kommt."
Weitere Themen – Recht in der Welt
Anti-Korruptionsgesetz: Die FTD (Nicola de Paoli) schildert im Magazin enable den "Bribery Act". Das kürzlich erlassene Anti-Korruptionsgesetz der Briten sei das härteste der Welt: "Es betrifft jeden, der irgendwie, irgendwo Geschäfte mit ihnen macht."
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ak
Die juristische Presseschau vom 5. Juli 2011: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3662 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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