Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2026: Pla­giats­vor­würfe gegen Bro­sius-Gers­dorf aus­ge­räumt / Späte Ver­ei­di­gung / Pol­ni­sches Ver­fas­sungs­ge­richt wird igno­riert

30.07.2026

Die Uni Hamburg hat keine Bedenken gegen die Dissertation von Fast-Verfassungsrichterin Brosius-Gersdorf. Die neuen Minister:innen werden erst im September vereidigt. Polnische Regierung will Urteil zu Ehe für alle nicht veröffentlichen.

Thema des Tages

Dissertation von Brosius-Gersdorf: Bei einer Prüfung der Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf fand die Universität Hamburg keine Hinweise auf Plagiate. Die zuständigen Stellen sähen "den Vorwurf eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens als nicht gerechtfertigt an". Die Plagiatsvorwürfe wurden 2025 von dem selbst ernannten Plagiatsjäger Stefan Weber kurz vor der geplanten Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin veröffentlicht. Im August 2025 hatte sie dann auf ihre Kandidatur verzichtet, nachdem klar wurde, dass ein großer Teil der CDU/CSU-Fraktion sie insbesondere wegen ihrer Haltung zum Schwangerschaftsabbruch nicht wählen würde. beck-aktuell und LTO berichten.

Rechtspolitik

Ministervereidigung: Der neue Bundesminister für Gesundheit Carsten Linnemann (CDU), der neue Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) und die neue Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU) wurden von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt. Im Gespräch mit LTO (Hasso Suliak) nennt es der Rechtsprofessor Alexander Thiele "einigermaßen verstörend", dass sie erst nach der Sommerpause am 9. September im Bundestag vereidigt werden sollen. Art. 64 Abs. 2 GG schreibe einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Amtsübernahme und Vereidigung vor. "Wir betreten da gefährliches Terrain, wenn wir verfassungsrechtliche Vorgaben aus Opportunität einfach links liegen lassen." Dass Steinmeier die Ernennung trotzdem vornahm, anstatt selbst den Bundestag einzuberufen, laufe seinem Amtseid zuwider, das Grundgesetz zu schützen.

KI im Asylverfahren: Das Kabinett beschloss den Entwurf des KI-Migrationsverwaltungsgesetzes, das den kommunalen Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erlauben soll, die Angaben der Antragssteller:innen mittels KI mit öffentlichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Außerdem soll Behörden gestattet werden, Daten aus Asylanträgen zum Trainieren von KI-Modellen zu verwenden. beck-aktuell berichtet.

Gefährder: Nun analysiert auch die FAZ (Finn Hohenschwert) die Vorschläge für Präventivhaft bzw. elektronische Überwachung von Gefährdern. Was künftig möglich ist, hänge vom BVerfG-Verfahren zum bayerischen Polizeiaufgabengesetz ab. Das Gericht muss prüfen, für welche Eingriffe bereits eine drohende Gefahr genügt. Ein bundeseinheitliches Polizeigesetz sei mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht möglich.

Im Interview mit spiegel.de (Jan Friedmann) spricht der Münchner Generalstaatsanwalt Andreas Wimmer über die Radikalisierung junger Täter. Bei Terrortaten sei heute jeder dritte Tatverdächtige unter 20 Jahre alt. Die "Turboradikalisierung" geschehe manchmal in nur wenigen Wochen.

Sexuelle Identität im GG: Nun berichtet auch die FAZ (Heike Schmoll) über den Vorschlag der SPD, die Diskriminierungsverbote des Artikels 3 GG um das Merkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen. Rechtsprofessor Klaus Friedrich Gärditz hält dies für eine Symboldebatte, die den verfassungsrechtlichen Schutz nicht verbessere. Die bisherige Rechtsprechung des BVerfG biete den von der Änderung erwarteten Schutz bereits jetzt.

Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Im Juli 2027 wird das reformierte Gewaltschutzgesetz in Kraft treten, das die Anordnung von elektronischen Fußfesseln auch zur Durchsetzung von Annäherungs- und Kontaktverboten ermöglicht. In der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) in Hessen werden die bisherigen 30 Beschäftigten um 74 weitere Mitarbeiter:innen aufgestockt, berichtet die FAZ (Lucas Bäumel)

Wissenschaftsministerkonferenz: Die Doktoranden Nikko Kulke und Mathes Trauer stellen auf dem Verfassungsblog die Reform der Wissenschaftsministerkonferenz und der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vor. Die Reform, die die Gremien gegen Obstruktionen durch eine mögliche AfD-Wissenschaftsminister:in absichern soll, sei "geglückt". So rücke die Wissenschaftsministerkonferenz etwa vom strikten Einstimmigkeitsprinzip ab. Für künftige Projekte der gemeinsamen Wissenschaftsfinanzierung setze Art. 91b Abs. 1 S. 2 GG jedoch weiterhin eine einstimmige Entscheidung voraus.

Justiz

BVerwG zu Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer: Die Ampel-Regierung durfte Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Ex-Innenminister Horst Seehofer (CSU) 2022 die Aussagegenehmigung zu den Beweggründen der Entlassung eines BAMF-Abteilungsleiters versagen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im Juni und legte jetzt die Begründung vor. Da die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand ohne Angabe von Gründen erfolgen kann, könne von einem Minister nicht verlangt werden, im Nachhinein vor Gericht über seine Beweggründe auszusagen. beck-aktuell berichtet.  

BGH zu Entgeltinformationen als AGB: Der Bundesgerichtshof entschied, dass vorvertragliche Entgeltinformationen einer Bank Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen können. Die Entgeltinformationen der beklagten Raiffeisenbank enthielten die Angabe: "Gutschrift einer Überweisung [...] 0,50 EUR" und "Lastschrift [...] 0,50 EUR". Bei durchschnittlichen Kund:innen erwecke die Formulierung den Eindruck, den Inhalt eines Vertragsverhältnisses zu bestimmen. Die Klage eines Verbraucherschutzverbands blieb dennoch erfolglos, da die Gebühren keine Entgelte für Berichtigungsbuchungen darstellten und damit nicht gegen eine Unterlassungserklärung verstießen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet. 

BGH zu Riester-Bausparverträgen: Die Helaba darf die Verwaltungskosten von Riester-Bausparverträgen nicht den Kund:innen per Jahresentgelt in Rechnung stellen, entschied der Bundesgerichtshof auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Die Verwaltungstätigkeiten erbringe die Bank "überwiegend im eigenen Interesse", argumentierte der BGH. Wenn die Bank die Kosten dafür auf die Bausparer:innen abwälze, sei das nicht mit dem gesetzlichen Leitbild des Darlehensvertrags vereinbar; die allgemeinen Kosten werden demnach durch den Darlehenszins vergütet. Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet. 

OLG Stuttgart/OLG München zu Bausparverträgen: Die beiden größten Bausparkassen, Schwäbisch Hall und LBS Süd, dürfen keine Jahresentgelte für die Verwaltung von Bausparverträgen verlangen. Das entschieden die Oberlandesgerichte Stuttgart und München auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Sie bezogen sich auf ein entsprechendes BGH-Urteil von 2022. Das Hbl (Dasdin Duman) berichtet. 

OLG Stuttgart zu Anti-Gewalt-Training: Im Rahmen eines Kindeswohlverfahrens gem. § 1666 BGB kann einer Mutter kein 52-stündiges Anti-Gewalt-Training auferlegt werden, weil für einen derart erheblichen Eingriff eine gesetzliche Grundlage erforderlich wäre. Dies entschied laut beck-aktuell das Oberlandesgericht Stuttgart.

OVG NRW zu Lehrer-Versetzung: Eine Lehrerin aus NRW, die ein Haus in Ostfriesland gekauft hatte, scheiterte am Oberverwaltungsgericht Münster mit einem Eilantrag auf Freigabe des Wechsels in den niedersächsischen Schuldienst. Die Bezirksregierung hatte die Freigabe verweigert, weil an der Schule der Lehrerin Personalmangel besteht. Das OVG bestätigte nun die Versagung. Es obliege einem Beamten grundsätzlich, den eigenen Lebensmittelpunkt am Dienstort auszurichten – nicht umgekehrt. beck-aktuell berichtet.  

VGH Hessen zu Demo auf Autobahn: Die Fahrradkundgebung "Tour de Natur" darf nicht auf der Autobahn A 5 mit einem Fahrradkorso gegen den Ausbau dieser Autobahn demonstrieren, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einem Eil-Verfahren und bestätigte das VG Gießen. Zwar seien grundsätzlich auch auf Autobahnen Kundgebungen möglich. Hier habe eine Abwägung jedoch dagegen gesprochen, weil der Autoverkehr dann über stark belastete Strecken hätte umgeleitet werden müssen und dann dort die Unfallgefahr gestiegen wäre. LTO berichtet. 

LG Braunschweig – Germanwings-Absturz: 30 Hinterbliebene des Germanwings-Absturzes in den französischen Alpen klagen vor dem Landgericht Braunschweig auf Entschädigung. Sie machen Amtshaftungsansprüche in Höhe von bis zu 110.000 Euro geltend, weil das Luftfahrt-Bundesamt die Flugfähigkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz nicht ausreichend überwacht habe. Die Verhandlung soll am 28. August beginnen. Das Gericht erteilte bereits einen Hinweis, dass die Klage unschlüssig sein könnte, weil Ansprüche gegen die Fluggesellschaft Vorrang haben könnten. spiegel.de und lto.de berichten.

LG Duisburg – Tod eines Flüchtlings: Nun berichtet auch die SZ (Christoph Koopmann) in einer Seite 3-Reportage über den Prozess gegen neun Polizisten am Landgericht Duisburg. Sie sind wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil sie einen randalierenden guineischen Flüchtling auf lebensgefährliche Weise gefesselt hatten. Der kurze Zeit später eingetretene Tod des Mannes wurde den Polizisten wegen des komplexen Geschehens nicht angelastet. Der Flüchtling hatte eine Vorerkrankung, stand unter Kokaineinfluss und erlitt zudem einen Herzinfarkt. 

LG Hamburg - Entführung der Block-Kinder: Am 65. Verhandlungstag wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiterhin eine kinderpsychiatrische Sachverständige angehört. Der Bericht der Gutachterin werde voraussichtlich den Ausschlag geben, so LTO (Jakob Hoffmann), ob es im Falle einer Verurteilung beim Grundtatbestand der Entziehung Minderjähriger gem. § 235 StGB bleibt, oder ob wegen einer Gefährdung der seelischen Entwicklung der Kinder ein schwerer Fall angenommen wird. Dies könnte auch darüber entscheiden, ob Christina Block zu einer Bewährungsstrafe oder zu einer Haftstrafe verurteilt wird. Ihre Verteidigung macht eine Vorbelastung der Kinder durch das Verhalten des Vaters geltend. 

BVerfG in der Nachkriegszeit: Nun bespricht auch Sebastian Felz auf beck-aktuell die Studie von Frieder Günther und Eva Balz, in der sie die Geschichte der ersten Bundesverfassungsrichter:innen beleuchten. Von den Richter:innen, die zwischen 1951 und 1970 tätig waren, wurden 29 Prozent während der NS-Zeit aus rassischen oder politischen Gründen verfolgt. Gleichzeitig waren 21 Prozent Angehörige der SA. Die Studie zeige "eindrucksvoll", wie sich Belastete und Verfolgte im "kommunikativen Schweigen" übten.

Justizkritik: Stefan Löwenstein (FAZ) kritisiert die Ermahnungen der Berliner Justiz gegenüber Medien. Journalist:innen dürfen Urteile kritisieren – "sie dürfen das, anders als die Berliner Justiz meint, sogar ‘pauschal und von wenig Sachkenntnis geprägt’ tun." Rechenschaft seien die Medien nur ihren Leser:innen oder Zuschauer:innen schuldig. 

Recht in der Welt

Frankreich - Jugendschutz in sozialen Medien: Die EU-Kommission hat gegen das in Frankreich beschlossene Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren im Notifizierungsverfahren Bedenken angemeldet. Die EU-Staaten dürften nicht über die Regelungen der DSA-Verordnung hinausgehen. Die Kommission will demnächst selbst eine Verschärfung des DSA vorschlagen. netzpolitik.org (Sebastian Meineck) berichtet. 

Polen - Ehe für alle: Die polnische Regierung will die Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts zur Ehe für alle ignorieren. Wenn die Regierung das Urteil des Verfassungsgerichts nicht veröffentlicht, wird dieses auch nicht wirksam. Das Verfassungsgericht sei nicht korrekt zusammengesetzt. Die Regierung hatte mit einer Verordnung ein EuGH-Urteil umgesetzt, das Polen verpflichtete, im Ausland geschlossene homosexuelle Ehen anzuerkennen. Die taz (Gabriele Lesser) berichtet. 

Schweiz - Vergewaltigung durch SVP-Politiker: Nun berichtet auch die SZ (Roland Gamp/Oliver Zihlmann) über die Anklage gegen den SVP-Politiker Patrick Frei. Er habe die 15-jährige Tochter seiner Lebenspartnerin mehr als 40-mal mit K.-o.-Tropfen sediert und vergewaltigt. Einmal soll er dabei auch den Erstickungstod des Mädchens in Kauf genommen haben, weshalb er auch wegen Mordversuchs angeklagt ist. Der Politiker ist inzwischen im Wesentlichen geständig. Das Aargauer Migrationsamt hat die aus Polen stammende Mutter und ihre Tochter inzwischen ausgewiesen. Dagegen klagt die Mutter beim Aargauer Verwaltungsgericht. 

USA – Todd Blanche: Der von Donald Trump für das Amt des Justizministers nominierte Todd Blanche wurde bislang nicht vom US-Senat im Amt bestätigt. Blanche ist der ehemalige Anwalt Trumps. Zwei republikanische Senatoren verweigern ihm die Zustimmung, weil er das Ende des umstrittenen Entschädigungsfonds bislang nicht schriftlich bestätigte. Den Fonds hatte Donald Trump im Frühjahr in einem Vergleich erstritten. Kritiker:innen hatten gewarnt, dass das Geld an verurteilte Trump-Anhänger:innen fließen könnte. spiegel.de berichtet.

USA – Anwaltschaft: Der US-amerikanische Menschenrechtsanwalt Reed Brody berichtet (in englischer Sprache) im Gespräch mit anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) über die Lage des Rechtsstaats und der Anwaltschaft in den USA. Die ersten Monate unter Trumps zweiter Amtszeit seien seitens der Kanzleien von "appeasement, accommodation and capitulation" geprägt gewesen. Dies habe sich inzwischen geändert.

Juristische Ausbildung

Iranischer Jurastudent: beck-aktuell (Jannina Schäffer) spricht mit Erfan Armanzadeh, einem iranischen Jurastudenten, der 2015 als Schüler nach Deutschland gekommen war und nun das Erste Staatsexamen mit 11,61 Punkten absolvierte. Stipendien seien wichtig gewesen, damit er sich auf das Studium konzentrieren konnte. 

LG Stuttgart zu Rückenschmerzen im Examen: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des LG Stuttgart, wonach eine Examenskandidatin keinen Amtshaftungsanspruch geltend machen kann, wenn sie vor der nicht-bestandenen Prüfung keinen Nachteilsausgleich beantragte. Die 52-Jährige hatte geklagt, dass die Examensprüfungen zu erheblichen Rückenschmerzen geführt hätten.

Sonstiges

Ausschluss von Kommunalwahl-Kandidaten: Anlässlich der Entscheidung, dass der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht als Landratskandidat in Friesland antreten darf, beleuchtet LTO (Max Kolter) das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz. Danach dürfen die Wahlausschüsse bei "tatsächlichen Anhaltspunkten" für eine fehlende Verfassungstreue des Bewerbers die Kommunalaufsicht um Einschätzung bitten. Diese darf auch das Landesamt für Verfassungsschutz einschalten. In der Praxis laufe die Norm auf eine Regelüberprüfung lokaler AfD-Politiker:innen hinaus. Da jedoch einige Prüfungen auch zugunsten der AfD-Kandidat:innen ausgingen, könne nicht von einem automatischen Wahlausschluss von AfD-Mitgliedern gesprochen werden.

Ziviler Ungehorsam: Rechtsprofessor Christoph Möllers und Doktorand Victor Loxen widersprechen auf dem Verfassungsblog dem Rechtshistoriker Peter Oestmann, der in der FAZ zivilen Ungehorsam als Verrat am Positivismus bezeichnete und schrieb, die "Wertungsjurisprudenz, die alles Recht im Licht verfassungsrechtlicher Grundentscheidungen beleuchtet", stehe "in einer beklemmenden methodischen Nachfolge zum sogenannten gesunden Volksempfinden der Dreißigerjahre". Diese Aussage delegitimiere die Verfassung "schärfer, als es jede Sitzblockade könnte". Unter dem Grundgesetz stünden Legalität und Legitimität nicht im Gegensatz, sondern werde die Legitimität legalisiert – etwa durch Konfrontation des Strafrechts mit den Grundrechten. In einer liberalen Demokratie sei es den Herrschaftsunterworfenen "sehr wohl gestattet, die Frage nach der Legitimität der Herrschaftsordnung partiell oder auch, wenn es sein muss, in Gänze zu stellen".

Digitale Souveränität der Anwaltschaft: Im Gespräch mit njw.de (Tobias Freudenberg/Monika Spiekermann) betont der IT-Experte Christian Ammer, dass eine Abhängigkeit der deutschen Anwaltschaft von US-Technologien nicht die Souveränität infrage stelle. Anstatt eine eigene Infrastruktur aufzubauen, empfiehlt er, "die Abhängigkeit professionell zu steuern", etwa durch einen Umzug der sensibelsten Daten zu europäischen Anbietern.


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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60551 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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