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Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2011: Euro-Rettungsschirm – Ehrgeizige Richter – Ein-Euro-Jobs

29.08.2011

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Die Medien diskutieren weiter über die Verfassungsmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms. Nun wird dem Verfassungsrichter Udo di Fabio Befangenheit vorgeworfen. Außerdem in der Presseschau: Gerangel um Posten am Bundesgerichtshof, Wirtschaftsverband verklagt Lufthansa, Bundessozialgericht über Ein-Euro-Jobs und vieles andere.

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Euro-Rettung: Im Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms und der Griechenland-Hilfe hat die Klägergruppe um den Wirtschaftsjuristen Markus C. Kerber dem Verfassungsrichter Udo di Fabio Befangenheit vorgeworfen. Das berichtet welt.de (Günther Lachmann). Di Fabio habe sich während des Verfahrens in öffentlichen Vorträgen zur Euro-Rettung geäußert und sei deshalb nicht unvoreingenommen. Der Gerichtssprecher Wilfried Holz habe allerdings erklärt, der Befangenheitsantrag werde "keinerlei Auswirkung auf das am 7. September zu verkündende Urteil haben". Die Beschwerden der Klägergruppe würden ohnehin zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt.

Max Steinbeis (verfassungsblog.de) hält die Vorwürfe gegen di Fabio für unerheblich und betont: "Es ist ein Verfassungsgericht, das heißt, es ist an der Schnittstelle zwischen Recht und Politik angesiedelt."

Derweil befasst sich der Staatsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter Hans H. Klein in einem Gastbeitrag in der Montags-FAZ mit grundsätzlichen Fragen zu der geplanten Erweiterung des Euro-Rettungsschirms. Er nimmt den Streit um das Budgetrecht des Bundestages zum Anlass, die demokratische Legitimierung der Europäischen Union zu beleuchten. Das Demokratieprinzip der Union sei "im Vergleich mit dem nationalen nicht defizitär, sondern ein von diesem qualitativ verschiedenes". Daraus folge, "dass der Übertragung von Zuständigkeiten auf die EU Grenzen gesetzt sind".

Weitere Themen – Rechtspolitik

PID: Nachdem der Bundestag im Juli die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) beschlossen hat, muss nun der Bundesrat über das Gesetz abstimmen. Georg-Paul Hefty (Montags-FAZ) fordert in seinem Kommentar eine genaue Prüfung seitens der Länderkammer. Er kritisiert, dass die PID, anders als der Schwangerschaftsabbruch, in den gesetzlich geregelten Fällen nicht bloß straffrei, sondern nicht rechtswidrig sei.

GEZ: Die bisherige Rundfunkgebühr soll ab 2013 durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden. Die Samstags-SZ (Claudia Tieschky) führt ein Interview mit dem Staatsrechtler Christoph Degenhart, der verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Beitragsmodell äußert.

Weitere Themen - Justiz

BGH-Posten: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) beschäftigt sich mit dem Streit um den Vorsitz des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH-Richter Thomas Fischer will mit einer Klage verhindern, dass sein Kollege Rolf Raum den Posten erhält. In einem vergleichbaren Fall sei ein BGH-Richter allerdings 1996 vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gescheitert.

Sächsische Staatsanwaltschaft: Die Montags-SZ (Christiane Kohl) berichtet von einem weiteren Streit um das Vorgehen der sächsischen Staatsanwaltschaft, die in den letzten Monaten wiederholt in der Kritik stand. Gegen den Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach laufe offenbar ein Ermittlungsverfahren, weil er eine "verbotene Mitteilung" aus einem Gerichtsverfahren veröffentlicht habe. Die Staatsanwaltschaft habe dabei zunächst nur die Presse, nicht aber den Betroffenen informiert. Schollbach sei zugleich Fraktionsvorsitzender der Linkspartei und habe diese in einem ebenfalls umstrittenen Verfahren wegen einer Durchsuchung der Parteiräume vor Gericht vertreten.

Lufthansa verklagt: Nach Informationen der FTD (Jennifer Lachmann) hat der "Verband Sozialer Wettbewerb" Klage gegen die Lufthansa erhoben. Dabei gehe es um Vertragsklauseln, die Firmenkunden verpflichten, Tarife offen zu legen, die sie mit anderen Fluggesellschaften ausgehandelt haben.

Rechtswidrige Ein-Euro-Jobs: Hartz-IV-Empfänger können vom Jobcenter Wertersatz verlangen, wenn ihnen ein rechtswidriger Ein-Euro-Job vermittelt wurde. Die Montags-FAZ (Caroline Freisfeld) erläutert die Entscheidung des Bundessozialgericht vom Samstag. Richard Rother (Montags-taz) kommentiert: "Rechtswidrig sind solche Jobs, wenn sie normale Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Diese durchaus verbreitete Praxis wird nach dem Urteil erschwert – das ist ein Fortschritt."

Whistleblower: Caroline Freisfeld (Samstags-FAZ) kritisiert das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall einer Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber angezeigt hatte: "Da hat man in Deutschland eine Rechtsfrage über Jahre hinweg ausgeklügelt beantwortet und etwaige Grundrechtseingriffe austariert – und dann kommen die Straßburger Richter, verwenden die Europäische Menschenrechtskonvention wie ein großes Bügeleisen und glätten die feinen deutschen Konturen aus."

Eltern vs. Kita: Die FAS (step) fasst zwei Urteile des Amtsgerichts München zusammen, in denen es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Eltern und der Kindertagesstätte ging. Zum einen dürfe der Betreuungsplatz mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Zum anderen geht es um eine Entscheidung zum "Dauerbrenner" Aufsichtspflicht, die in diesem Fall zu Gunsten der Eltern ausfiel.

Flughafen-Attentat: Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen Arid U., der am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten erschossen hat. Die Samstags-taz (Wolf Schmidt) berichtet vorab.

FDLR-Prozess: Der Spiegel (Beate Lakotta) berichtet vom Fortgang des Prozesses gegen zwei Führer der ruandischen Miliz FDLR, die von Deutschland aus Massaker im Ost-Kongo gesteuert haben sollen. Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni wird vorgeworfen, als Vorgesetzte der Täter im Kongo verantwortlich für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sein. Der Staatsanwalt agiere ehrgeizig, "aber nach 23 Verhandlungstagen liefert die Beweisaufnahme noch keine Kontur", heißt es im Spiegel. Das Verfahren vor dem Stuttgarter Oberlandsgericht ist das erste nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch, es illustriere "das heikle Verhältnis von Politik und Völkerstrafrecht".

Weitere Themen – Recht in der Welt

Colonia Dignidad: Warum Hartmut Hopp, Arzt und Führungsmitglied der Sekte "Colonia Dignidad", in Deutschland vor Strafverfolgung sicher ist, obwohl er in Chile wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch verurteilt wurde, erläutert der Strafrechtler Kai Peters auf lto.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. bis 29. August 2011: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4137 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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