Die juristische Presseschau vom 25. November 2011: Internetprovider müssen nicht schnüffeln - Eichels Pension - Organspende leichter gemacht

25.11.2011

Der Europäische Gerichtshof stärkt den Datenschutz gegen Musik- und Filmunternehmen bei ihrem Abmahnkreuzzug gegen Provider und Filesharer. Außerdem in der Presseschau: Organspendegesetz im Bundestag, die EU-Kommission klagt gegen das VW-Gesetz, Preis des deutschen Anwaltsvereins für Renate Damm, Pharmaindustrie, Natalie Wood und vieles andere.

Datenschutz beim Filesharing: Bei der Abwägung zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums und der wirtschaftlichen Freiheit von Providern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Pflicht zur totalen Überwachung aller Nutzerdaten abgelehnt. Die Entscheidung zur Klage des Urheberrechteunternehmens Sabam gegen den belgischen Provider ISP kommentiert Professor an der Fachhochschule Köln Rolf Schwartmann (lto.de).

Laut Udo Vetter (lawblog.de) halte es der EuGH für unvertretbar, dass Provider vorsorglich im Datenverkehr ihrer Kunden zu schnüffeln hätten, nur um Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden.

jurablogs.com ist ein Portal, das einen Überblick zu mehr als 200 juristischen Blogs liefert. Kielanwalt räsoniert auf legalit.de, ob ein Eintrag auf der Google-Fanpage des Musikers Jan Delay eine öffentliche Aufforderung zur Urheberrechtsverletzung darstellt. Delay schreibt: "saugt bitte alle ruhig weiter, und lasst euch nicht erwischen!"

Weitere Themen – Rechtspolitik

Organspende im Bundestag: Alle Fraktionen im Bundestag haben sich auf einen Gesetzesentwurf geeinigt, mit dem die Bereitschaft zur Organspende erhöht werden soll. Das berichtet unter anderem die SZ (Guido Bohsem). Jeder Versicherte soll über seine Bereitschaft zur Organspende befragt werden, eine Antwort sei freiwillig. bko (FAZ) erwartet eine nicht geringe Signalwirkung durch das Gesetz, hält zugleich aber ein "eindringlicheres" Befragen für verfassungsrechtlich fragwürdig.

Volksentscheid Stuttgart 21: Über den bevorstehenden Volksentscheid in Baden-Württemberg berichtet die FTD (Heimo Fischer, Friederike von Tiesenhausen). Die von Ministerpräsident Kretschmann erhoffte Befriedungswirkung werde ausbleiben, wenn das Ergebnis der Abstimmung uneinheitlich sei. Heribert Prantl (SZ) kritisiert im Leitartikel das Versprechen des Wahlkämpfers Kretschmann: "Er hat zu viel versprochen; er hat nicht mit der Verfassung seines Landes gerechnet." Laut Rüdiger Soldt (FAZ) hoffe Kretschmann auf ein Wunder: "Eine klare Mehrheit für den Ausstieg mit einem entsprechendem Quorum".

Neues Kartellrecht: Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts spricht in der FAZ (Helmut Bünder, Holger Steltzner) über die geplante Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Thomas Sigmund (Handelsblatt) untersucht, wie Philipp Rösler versucht, die FDP bei der Diskussion um die Gesetzesnovelle als Wettbewerbspartei zu profilieren.

Weitere Themen – Justiz

EU-Kommission gegen VW-Gesetz: Über die Klage der EU-Kommission gegen das VW-Gesetz berichtet das Handelsblatt (Thomas Ludwig, Mark Christian Schneider). Da die Sperrminoritätsklausel im VW-Gesetz angeblich europäischem Recht widerspreche, bitte die EU-Kommission Deutschland mit einem Strafantrag beim EuGH zur Kasse. Die FTD bezeichnet in ihrem Leitartikel das Gesetz als "antiquierte Sonderregel", die die Freiheit der Aktionäre beeinträchtige.

Eichels Pension: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Hans Eichels Klage gegen die Stadt Kassel wegen der Höhe seiner Pension abzuweisen, findet ein breites Echo. bild.de weiß: "Keine Lusxus-Pension!". Wie unter anderem welt.de berichet, seien 7100 € "amtsangemessen". spiegel.de (Christina Hebel) zitiert den Vorsitzenden Richter Herbert: "Das Prinzip ist, dass ein Diener dreier Herren nicht dreimal so viel bekommt."

Allerdings, so auch lto.de, stünde laut Gericht einer anteilige Erhöhung von Eichels Ansprüche gegen das Land Hessen wegen seiner Tätigkeit als Ministerpräsident, nichts entgegen. Diese Klage hatte bis zur Entscheidung über Eichels Zeit als Oberbürgermeister von Kassel geruht, soll jetzt aber weiter betrieben werden.

Peter Müller kann Verfassungsrichter werden: Wie welt.de berichtet, hätten die SPD-geführten Länder ihre Vorbehalte gegen eine etwaige fehlende fachliche Qualifiaktion des ehemaligen saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) aufgegeben. Seiner Wahl ans Bundesverfassungsgericht stünde nichts mehr entgegen.

Preis für Renate Damm: Die Hamburger Rechtsanwältin Renate Damm ist mit dem Maria-Otto-Preis des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ausgezeichnet worden. Das berichtet lto.de. Damm sei seit 1996 eine der führenden, wenn nicht die führende Anwältin auf dem Gebiet des Presserechts und damit ein Vorbild für Anwältinnen.

Pharmakonzerne vor Gericht: handelsblatt.com (Siegfried Hofmann) gibt einen Überblick über die Klagen gegen große Pharmaunternehmen. Häufig gehe es um illegale Vermarktungspraktiken, die vor allem in den USA vermehrt verfolgt würden. Zuletzt habe sich das britische Unternehmen Glaxo Smith-Kline mit dem US-Justizministerium auf eine Zahlung von drei Milliarden US-Dollar geeinigt.

Weitere Themen - Recht in der Welt

Südafrikas Verfassungsgericht: Alexandra Kemmerer (verfassungsblog.de) verweist auf einen Vortrag der südafrikanischen Verfassungsrichterin Kate O'Regan, deren Rede anläßlich der Helen Suzman Memorial Lecture auf dem Blog des Juraprofessors Pierre de Vos, Constitutionally Speaking, dokumentiert wird.

Der Westen und Timoschenko: Werner Schulz (FR) hält weder die EU noch die  Ukraine angesichts des politischen Prozesses gegen Oppositionsführerin Timoschenko reif für einen Beitritt: " Ein seltsamer Rechtsstaat, in dem ehemalige Regierungsmitglieder inhaftiert, die Zivilgesellschaft schikaniert und freie Medien behindert werden."

Natalie Wood: Der Tod der vor dreißig Jahren ertrunkenen Hauptdarstellerin aus "West Side Story" und "...denn sie wissen nicht, was sie tun" wird neu untersucht. Wie die FAZ (Christiane Heil) berichtet, hat der Sheriff des Bezirks Los Angeles die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. November 2011: Internetprovider müssen nicht schnüffeln - Eichels Pension - Organspende leichter gemacht . In: Legal Tribune Online, 25.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4895/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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