Die juristische Presseschau vom 24. November 2011: "Spaßbremse" OVG Münster - Föderale Ordnung scheitert— Bundeskartellamt straft Spülmittel-Kartell

24.11.2011

Die bei Junggesellenabschieden so beliebten "Bierbikes" fahren in NRW nicht mehr so leicht auf öffentlichen Straßen. Das entschied das OVG Münster. Außerdem in der heutigen Presseschau: Ist der Föderalismus gescheitert?, Abstimmung über S-21 findet statt, Bußgelder im Spülmittel-Kartell, Hans Eichel kämpft um seine Pension, Legal Success mit dem Handelsblatt und vieles andere.

Bierbikes erlaubnispflichtig: Udo Vetter nennt das Oberverwaltungsgericht Münster auf lawblog.de eine "Spaßbremse": Es habe gestern entschieden, das Fahren so genannter "Bierbikes" auf öffentlichen Straßen bedürfe einer Sondernutzungserlaubnis. Es handele sich um "rollende Veranstaltungsflächen".

Rechtsanwalt Wolfram Schwetzel erläutert für lto.de den "Klassiker des Straßenrechts: Gemeingebrauch oder Sondernutzung?" und zeichnet den Prozess gegen die untersagende Ordnungsverfügung der Stadt Düsseldorf nach.

Stuttgart 21: Ein gegen die am Sonntag in Baden-Württemberg anstehende Volksabstimmung über Stuttgart 21 eingereichter Eilantrag zweier Bürger ist gestern vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgewiesen worden. Die Welt (Henning Otte) berichtet: Die geltend gemachte Verletzung von Bestimmungen aus der Landesverfassung Baden-Württemberg könne das Gericht nicht prüfen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Europäischer Rechtebrief: Der zuständige Ausschuss im Europaparlament habe dem Entwurf für eine Richtlinie zur Einführung eines EU-weiten so genannten "Rechtebriefes" zugestimmt, weiß die FAZ (Nikolas Busse). Verdächtige und Angeklagte in Strafsachen sollen danach in Zukunft einheitlicher und verständlich über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt werden. So solle es etwa einen Hinweis auf das Recht auf Akteneinsicht geben.

Föderale Ordnung: Mit Blick auf die innere Sicherheit, "katastrophales Krisenmanagement bei Epidemien" und vor allem die Schulbildung konstatiert Holger Schmale (FR) das "Scheitern der föderalen Ordnung" in der Bundesrepublik. "Gleichwertige Lebensverhältnisse" im gesamten Bundesgebiet verlange das Grundgesetz; mit dem für Bildungsfragen geltenden "fabelhaften Kooperationsverbot" sei das strukturelle Problem noch gestärkt.

Parlamentarismus: Georg Paul Hefty (FAZ) befasst sich mit einer "Gemeinsamkeit von Repräsentativer Demokratie und Parlamentarismus": Der Reduktion "der großen Zahl". Vor dem Hintergrund der anstehenden Hauptsache-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Neunergremium konstatiert Hefty, es gehöre eben "zum System der innerparlamentarischen Vertretung der vielen durch wenige", dass im Bundestag Ausschüsse, aber auch Unterausschüsse, gebildet würden.

Weitere Themen – Justiz

NPD-Verbot: Innenminister Friedrich prüfe ein Parteiverbotsverfahren gegen die NPD, so u.a. die FTD (Lutz Meier/ Thomas Steinmann), möglichst ohne den Abzug aller V-Leute. Die FTD befindet im diesbezüglichen Leitartikel, das ewige Verlangen nach einem Verbot gerade als Antwort auf die "komplexen Ursachen des Rechtsextremismus" sei "ideen- und ratlos".

Guttenberg-Einstellung: Die taz (Christian Rath) erläutert die rechtlichen Voraussetzungen, die die Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage im Strafverfahren gegen den ehemaligen Verteidigungsminister zu Guttenberg ermöglichten. Mit einer Einstellung sei auch nicht "die Unschuld festgestellt".

Henning Ernst Müller bedauert auf blog.beck.de, dass nun nicht der Frage nachgegangen werde, inwieweit "Plagiate in wissenschaftlichen Arbeiten überhaupt nach § 106 UrhG strafbar" seien.

Christian Rath (taz) sieht in der Einstellung aus "juristischer Sicht" zwar keine Vorzugsbehandlung. Dass Andreas Kasper, CDU-Politiker, bei vergleichbarer Sachlage zu einer Geldstrafe verurteilt worden sei, wirke aber "dann doch wie zweierlei Maß" und könne sich bei zu Guttenbergs Comeback-Plänen als "Bumerang" erweisen.

Spülmittel-Kartell: Wie spiegel.de meldet, muss der Spülmittelhersteller Reckitt Benckiser wegen illegaler Preisabsprachen mit dem Wettbewerber Henkel Bußgelder in Höhe von 24 Millionen Euro begleichen. Das Bundeskartellamt habe ermittelt, nachdem Henkel selbst über die Vorgänge "informiert" habe.

Hans Eichel: Heute wird das Bundesverwaltungsgericht über die Pensionsansprüche von Hans Eichel, ehemaliger Bundesfinanzminister, Hessischer Ministerpräsident und Kasseler Oberbürgermeister, entscheiden, weiß die SZ (Claus Hulverscheidt) zu berichten. 9.600 Euro monatlich stünden ihm zu, 7.150 Euro davon bekomme Eichel vom Bund. In der Sache gehe es nun darum, wie sich die Restzahlung auf Hessen und Kassel verteile.

Elvis in München: Warum "Elvis` Erben" ausgerechnet vor dem Landgericht München um eine nachträgliche "angemessene Vergütung" für den Rechte-Verkauf an Elvis-Songs stritten und warum die Klage abgewiesen wurde, erläutert für lto.de Rechtsanwalt Georg Lecheler. Es habe u.a. eine Rolle gespielt, dass der neue so genannte "Bestsellerparagraph" aus dem Urheberrechtsgesetz keine rückwirkende Anwendung auf den Verkauf aus dem Jahre 1973 gefunden habe.

Sonstiges

Gewaltenteilung: Im Feuilleton der FAZ setzt sich Patrick Bahners unter dem Titel "Der eine kann auch das andere sein" mit der für heute geplanten Wahl von Peter Müller zum Bundesverfassungsrichter vor der Folie der Gewaltenteilung auseinander. In der Tatsache, dass Müller als ehemaliger Ministerpräsident "sich in die Disziplin eines Kollegiums einfügen möchte, das seine Entscheidungen nur juristisch begründen kann", sieht Bahners als "Zeichen des Respekts unter den Gewalten".

Legal Success: Im "Special: Legal Success" des Handelsblatts findet sich neben einem Portrait des beruflichen Werdegangs von Georg Thoma, "Lieblingsanwalt der deutschen Unternehmerszene” und deutscher Gründungspartner von Sherman & Sterling in Deutschland, etwa ein Interview mit Hubertus Kolster, Leiter von CMS Hasche Sigle. Handelsblatt (Sönke Iwersen) und Kolster sprechen u.a. über Wachstumsstrategien von Kanzleien und "ethisch unkorrektes" Anwaltsverhalten.

In einem Gastbeitrag für das Special setzt sich der Strafrechtler Jürgen Wessing mit der Bedeutung der strafprozessualen "Verständigung" nach dem Vorbild des US-amerikanischen "Deals" für das Strafrecht auseinander: Die "Unschuldsvermutung verkomm[e] zur Theorie".

Weitere Beiträge befassen sich etwa mit der Methode einer Rechtsschutzversicherung (Marcus Creutz), die Selbstbeteiligung eines Versicherten zu mindern, wenn dieser auf die freie Anwaltsauswahl verzichte sowie (Marcus Creutz) der "Überstundenflut" junger Anwälte.

Kein Unrechtsbewusstsein: Mit möglichen - psychologischen - Erklärungen für Steuerhinterziehungen befasst sich ein Bericht der SZ (Klaus Ott/ Hannah Wilhelm) im Wirtschafts-Teil. Ein Psychologe, ein Soziologe sowie ein Steueranwalt versuchen, die "Psychologie" der Hinterziehung darzulegen. Häufig fehle es am Unrechtsbewusstsein.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.)Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dc

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. November 2011: "Spaßbremse" OVG Münster - Föderale Ordnung scheitert— Bundeskartellamt straft Spülmittel-Kartell . In: Legal Tribune Online, 24.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4885/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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