Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2011: Ungarisches Mediengesetz verfassungswidrig – Advokaten am Pranger – Grenzen fürs Wettrüsten

21.12.2011

Das ungarische Verfassungsgericht bäumt sich noch einmal auf und kassiert das Mediengesetz. In elf Tagen droht dem Gericht aber selbst die Demission. Außerdem in der Presseschau: Berliner Advokaten am Pranger, Urteil im Ferrostaal-Prozess, fristlose Kündigungen, Völkermordprozess in Frankfurt – und wo liegen eigentlich die Grenzen fürs weihnachtliche Wettrüsten?

 

Ungarisches Medienrecht: Das ungarische Verfassungsgericht hat das umstrittene ungarische Mediengesetz am Montagabend für teilweise verfassungswidrig erklärt, so unter anderem die FAZ (Georg Paul Hefty). Die Ausweitung der "Medienverfassung" und die Einschränkung des Quellenschutzes verstießen teilweise gegen die Pressefreiheit.

Michael Frank (SZ) begrüßt das Urteil, zweifelt jedoch an dessen Wirksamkeit. Ab dem 1. Januar trete eine neue Verfassung in Kraft; die Tage des Gerichts seien gezählt: Ihm würden Kompetenzen genommen und es werde personell "umgekrempelt".

Max Steinbeis (verfassungsblog.de) meint gar, der "autoritäre Staat", den diese Verfassung erst "zu ermöglichen schien", sei "schon längst da" – ein "grässliches" Bild.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Verfassungsschutz: Thomas Stadler (internet-law.de) geht in einem grundsätzlichen Beitrag der Frage nach, ob der Verfassungsschutz "aus rechtsstaatlicher Sicht noch tragbar" ist – oder ob der NSU-Skandal nicht gezeigt habe, dass der Inlandsgeheimdienst abgeschafft werden müsse.

Weitere Themen – Justiz

Schrottimmobilien: Nach dem Rücktritt des Berliner Justizsenators Michael Braun und des vorübergehenden Rückzugs zweier Funktionäre der Berliner Notar- und Anwaltskammer will das Landgericht Berlin "Straftaten auf dem grauen Kapitalmarkt" nun "gezielter" verfolgen. Das berichtet die SZ (lion) und ergänzt, dass das Gericht nun drei Spezialkammern für diese Fälle einrichte.

In einem Kommentar greift lion (SZ) die Notar- und Anwaltskammer Berlin scharf an: Als "Aufpasser der Branche" hätten sie "sich disqualifiziert". Es stinke "überm Ku‘damm", hier hätten "piekfeine Anwaltskanzleien" mit Immobilienbetrügern kooperiert – "seit Jahren und unter aller Augen".

NSU: Die FAZ (Peter Carstens) beschäftigt sich mit den Ermittlungen gegen die seit mehr als einem Monat in Untersuchungshaft befindliche mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Vorgeworfen werde ihr die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; eine direkte Tatbeteiligung an den Morden der NSU stehe momentan nicht zur Debatte. Die Ermittlungsbehörden seien mit einer komplexen Indizienbeweisführung konfrontiert; der Terrorismus-Tatverdacht noch nicht hinreichend nachgewiesen.

Reinhard Müller (FAZ) hält es dennoch für unwahrscheinlich, dass die Untersuchungshaft bald endet – Prognosen über den weiteren Ermittlungsverlauf könnten schnell überholt sein.

Ferrostaal: Der Ferrostaal-Schmiergeldprozess ist gestern vor dem Landgericht München mit den erwarteten Strafen zu Ende gegangen. Ein ehemaliger Vorstand und ein ehemaliger Prokurist seien im Rahmen einer Verständigung zu Freiheitsstrafen von jeweils 2 Jahren auf Bewährung und Geldstrafen verurteilt worden, der Konzern selbst müsse eine Geldbuße von 140 Millionen Euro bezahlen, meldet die FR.

Fristlose Kündigung: Auch nach langer Betriebszugehörigkeit können Arbeitnehmer bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen fristlos gekündigt werden. Nachdem vor einem Jahr im Rahmen des "Emmely-Prozesses" die lange beanstandungslose Betriebszugehörigkeit eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig machte, hat der gleiche Senat des Bundesarbeitsgerichts nun entschieden, dass dies fristlose Kündigungen nicht grundsätzlich ausschlösse – das Urteil und seine Hintergründe stellt die FAZ (Heinz Josef Willemsen) dar.

Kirchenrecht: Wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet, bleiben Pfarrer bei Auseinandersetzungen mit der Kirche grundsätzlich auf kirchliches Sonderrecht und deren Gerichtsbarkeit verwiesen. Das habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Vor staatlichen Gerichten könnten sie zwar klagen, diese hätten aber nur ein eingeschränktes Prüfungsrecht.

Psychisch Kranke und Strafjustiz: Anlässlich einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen eines Wiederaufnahmeprozesses gegen einen bei seiner Verurteilung unerkannt schuldunfähigen Täter kritisiert Max Steinbeis (verfassungsblog.de) den Umgang der deutschen Strafjustiz mit psychisch Kranken. Die Justiz habe "in weiten Teilen" ein "unaufgeklärtes Verhältnis" zu solchen Krankheiten und "das Bild vom irren Axtmörder" im Kopf.

Völkermordprozess: In einem Gastbeitrag auf lto.de beschreibt Sascha Hörmann den seit Anfang 2011 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt laufenden Prozess gegen einen ruandischen Mann wegen dessen mutmaßlicher Beteiligung am Völkermord in Ruanda im Jahr 1994. Der Prozess bringe verschiedenste Schwierigkeiten mit sich, eine Verurteilung stehe "in den Sternen".

Strafbare Geschenke: Anlässlich des Skandals um Bundespräsident Wulff beschäftigt sich die FAZ (Joachim Jahn) mit der Strafbarkeit der Annahme von Geschenken durch Staatsdiener. Diese könnten sich wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit strafbar machen.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Schadensersatz für Geiseln: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Opfer des Geiseldramas im Moskauer Musical-Theater "Nord-Ost" im Jahr 2002 zu Schadensersatzzahlungen verurteilt. Die Befreiungsaktion sei schlecht vorbereitet und durchgeführt worden, so heißt es laut zeit.de in der Urteilsbegründung. Dies verletze das Recht auf Leben der bei der Befreiungsaktion getöteten und verletzten Geiseln.

Das letzte Wort

Weihnachtliches Wettrüsten: In einem Gastbeitrag für lto.de widmet sich der Rechtsanwalt Gregory Benedicter den Grenzen weihnachtlicher Haus- und Wohnungsdekoration. Insbesondere sei die Nachtruhe der Nachbarn zu respektieren – und die könne auch durch bunt blinkende Lichterketten gestört werden. Auch der Hausflur sei "weihnachtsfreie Zone".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

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lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Dezember 2011: Ungarisches Mediengesetz verfassungswidrig – Advokaten am Pranger – Grenzen fürs Wettrüsten . In: Legal Tribune Online, 21.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5149/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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