Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2011: Unschuldsvermutung in Amerika – Bürgerpflichten in Bayern –Wettbetrug weltweit

20.05.2011

Übermüdet, unrasiert und in Handschellen wurde Ex-IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn den Kameras vorgeführt. Was gilt die Unschuldsvermutung in den USA, fragen SZ und FAZ. Außerdem in der Presseschau: Überlegungen zur geplanten "Integrationspflicht" in der bayerischen Landesverfassung, das neue Urteil gegen Wettpaten Ante Sapina und vieles andere.

Unschuldsvermutung: Die mediale Zurschaustellung des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden Ex-IWF-Direktors Dominique Strauss-Kahn bot Andreas Zielcke (SZ)  Anlass zu Betrachtungen über die unterschiedliche Funktion der Unschuldsvermutung. Während sie im US-Recht auf die Beweislastregel (in dubio pro reo) reduziert werde, sichere sie im kontinentaleuropäischen Recht auch die Würde eines Verdächtigen. Während Strafverfolger in Europa unvoreingenommen bleiben müssten, sei die "kampfbetonte Voreingenommenheit gegen den Angeklagten" im US-amerikanischen Parteiprozess geradezu "Pflicht der Strafverfolger", so Zielcke im SZ-Feuilleton.

Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet über die Funktion des "perp walks", bei dem der mutmaßliche Straftäter (perpetrator) vor den Kameras Spießrutenlaufen muss. Nach der US-Rechtsprechung sei dies durch das Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. "Perp walks erhöhten zudem die Transparenz des Ermittlungsverfahrens, könnten der Abschreckung anderer potentieller Täter dienen und unbekannte Zeugen ermutigen, sich an die Polizei zu wenden", fasst die FAZ amerikanische Urteile zusammen.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Elektronische Fußfessel: Seit einer Gesetzesänderung Ende 2010 können entlassene Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht elektronisch überwacht werden. Hessen will hierzu in Bad Vilbel ein bundesweit einsetzbares Kontrollzentrum einrichten. Das berichtet die Welt (Caroline Schulke). Bayern und Hessen haben schon einen entsprechenden Staatsvertrag unterzeichnet. Die anderen Bundesländer wollen folgen.

Integrationspflicht: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte angekündigt, in der bayerischen Landesverfassung Migranten zur Integration zu verpflichten. Patrick Bahners (FAZ) nimmt dies zum Anlass, in einem Feuilleton-Artikel über Grundpflichten nachzudenken, die er für systemfremd hält: "Die Asymmetrie, dass die Verfassung Grundrechte garantiert, aber keine Grundpflichten dekretiert, liegt also in der Natur der Sache." Bahners erinnert auch an ein Interview, das der konservative Verfassungsrichter Peter M. Huber jüngst der SZ gab. Dort kritisiere er Seehofers Vorschlag als wirkungslose Symbolgesetzgebung.

Weitere Themen - Justiz

Siemens: Das Korruptions-Strafverfahren gegen den ehemaligen Siemens-Vorstand Thomas Ganswindt wird vom OLG München gegen Zahlung einer Geldauflage von 175.000 Euro eingestellt. Das berichtet die FAZ (Rüdiger Köhn) Damit sei auch gegen andere Siemens-Vorstände mit milden Urteilen zu rechnen.

Wettbetrug: Das Landgericht Bochum verurteilte den einschlägig vorbestraften Ante Sapina wegen der Manipulation von 22 Fußballspielen zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Das berichtet spiegel.de (Rafael Buschmann). Hintermänner in Asien hätten allerdings noch viel höhere illegale Gewinne erzielt als Sapina.

Kachelmann-Prozess: Gisela Friedrichsen (spiegel.de) kritisiert vehement das Plädoyer der Mannheimer Staatsanwaltschaft im Vergewaltigungsprozess gegen den Wetter-Moderator Jörg Kachelmann. Die Staatsanwälte seien "blind und taub gegenüber jedem Zweifel" gewesen und hätten "Fakten [unterschlagen] und verdreht".

Becker-Prozess: Das Oberlandesgericht Stuttgart sei der Wahrheitsfindung im Prozess um den RAF-Mord auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback "kaum näher" gekommen, bilanziert die FAZ (Rüdiger Soldt)Spiegel.de berichtet wie Nebenkläger Michael Buback, der Sohn des Opfers, nach wie vor von einer schützenden Hand des Staates über der angeklagten Ex-RAF-Angehörigen Verena Becker ausgeht. Den Vorwurf, Polizisten hätten einst die Aussagen von Zeugen falsch protokolliert, wiesen Bundesanwaltschaft und Beckers Verteidiger gemeinsam zurück.

Führerschein: LTO.de (Michael Pießkalla) beschreibt ein Urteil des EuGH zum Führerscheintourismus. Danach ist der in Tschechien erworbene Führerschein einer Deutschen nicht anzuerkennen, wenn darin ein deutscher Wohnsitz angegeben wird. Der offensichtliche Wohnsitzverstoß mache den Führerschein selbst dann wertlos, wenn der Inhaberin in Deutschland noch gar kein Führerschein entzogen wurde. Der Autor hält das Urteil für "überraschend streng".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2011: Unschuldsvermutung in Amerika – Bürgerpflichten in Bayern –Wettbetrug weltweit . In: Legal Tribune Online, 20.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3322/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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