Auch juristisch wird über die Macht in der Handelsgruppe Media-Saturn gestritten. Erfolg dürfte wohl Media-Markt-Gründer Erich Kellerhals haben. Außerdem in der heutigen Presseschau: Die Länder bereiten per Staatsvertrag die Infrastruktur für die GPS-Überwachung entlassener Straftäter vor und die EU-Kommission zerpflückt den geplanten Glücksspiel-Staatsvertrag.
Media-Saturn-Prozess: Im Wirtschaftskrimi um die Macht bei den in einer Holding verbundenen Elektronikketten Media-Markt und Saturn steht der Minderheitsaktionär Erich Kellerhals vor einem Erfolg. Das berichtet u.a. spiegel.de. Das Landgericht Ingolstadt gab eine vorläufige Rechtsmeinung bekannt, wonach in der Holding auch weiterhin alle Entscheidungen mit 80-prozentiger Mehrheit zu treffen sind, wie es die Satzung der Holding vorschreibt. Der Mehrheitsaktionär Metro hatte dies durch die Einrichtung eines Beirats, in dem mit einfacher Mehrheit entschieden wird, umgehen wollen. Das Gericht bat die Beteiligten um außergerichtliche Einigung. Ansonsten wird der Prozess, eventuell per Urteil, am 11. Oktober fortgesetzt. Die FAZ (Brigitte Koch) schließt sich in ihrem Kommentar dem Einigungswunsch des Gerichtes an.
Weitere Themen – Rechtspolitik
ELENA: Das Aus für den geplanten elektronischen Entgeltnachweis ELENA wurde mehrfach kommentiert. Sowohl Heribert Prantl (SZ) als auch Christian Bommarius (FR) gehen davon aus, dass das Projekt nicht wegen der Datenschutz-Bedenken eingestellt wurde, sondern wegen hoher Kosten und großer Umständlichkeit. Joachim Jahn (FAZ) kritisiert dagegen die Einstellung. "Statt das Projekt ELENA zu beerdigen, sollte es vorangetrieben, aber verschlankt werden."
Elektronische Fußfessel: Seit Jahresbeginn kann im Rahmen der Führungsaufsicht die elektronische Überwachung von entlassenen Sicherungsverwahrten und sonstigen Schwerverbrechern angeordnet werden. Die taz (Christian Rath) beschreibt, wie die Länder per Staatsvertrag eine gemeinsame Infrastruktur schaffen wollen und welche Schwachstellen die GPS-Ortung hat.
Glückspiel: Die EU-Kommission hat in einer ausführlichen Stellungnahme den geplanten Glücksspiel-Staatsvertrag kritisiert. Das berichtet die FAZ (Michael Ashelm). Die Beschränkung der Sportwetten auf sieben Konzessionäre beschränke die Dienstleistungsfreiheit.
Weitere Themen – Justiz
Hauptversammlung Deutsche Bank: Der Bundesgerichtshof hat eine Klage des verstorbenen Filmunternehmers Leo Kirch abgewiesen. In seinem Rachefeldzug gegen die Bank hatte er auch die Beschlüsse von deren Hauptversammlung 2008 angefochten, weil die Einladung falsche Informationen über die Stimmvertretung enthielt. Der Formfehler führte nun aber nicht zur Nichtigkeit aller Beschlüsse der Hauptverhandlung, berichtet spiegel.de.
Kommunalfinanzen: Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat eine Verfassungsbeschwerde des Kreises Recklinghausen und der dazugehörenden Städte abgewiesen. Das berichtet lto.de. Das Land habe bei der Gestaltung des Finanzausgleichs einen Gestaltungsspielraum. Es sei auch nicht verpflichtet, zu Gunsten der Kommunen Schulden aufzunehmen oder im eigenen Haushalt stärker zu sparen.
Atomwaffen: Laut taz hat das Verwaltungsgericht Köln die Klage einer Ex-Apothekerin gegen die US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel (Rheinland-Pfalz) als unzulässig abgewiesen. Entscheidungen zur Außen- und Verteidigungspolitik müssten von den zuständigen Bundesorganen getroffen werden.
Solidaritätszuschlag: Am Donnerstag verhandelt der Bundesfinanzhof über zwei Klagen gegen den Steuerzuschlag, berichtet FTD (Daniel Schönwitz). Der Soli sei inzwischen verfassungswidrig, meinen die Kläger.
Zeitarbeit und Tarifverträge: Der Handelsblatt-Rechtsblog (Björn Gaul) erinnert daran, dass das Bundesarbeitsgericht die fehlende Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft CGZP nur für die Zeit ab dem 7.12.2009 festgestellt hat. Er kritisiert, dass mehrere Gerichte die mangelnde Tariffähigkeit auch für die Zeit davor unterstellen. Dies sei unzulässig, die Verfahren müssten vielmehr ausgesetzt werden.
Prüfungsanfechtung: lto.de (Constantin Körner) berichtet, wie der Anwalt Christian Reckling bei der Anfechtung von Examina vorgeht. "Am häufigsten lassen sich unzureichende Begründungen oder sachfremde Erwägungen anfechten", wird der Anwalt zitiert.
Unfallflucht: blog.beck.de (Carsten Krumm) hat Urteile verschiedener Gerichte zur Frage zusammengestellt, wie lange nachts nach einem Unfall gewartet werden muss. Die Zeiträume reichten von zehn Minuten bis zu zwei Stunden.
Weitere Themen – Recht in der Welt
Rechtsfolgen des Genua-Gipfels: Zehn Jahre nach dem heftig umkämpften Weltwirtschaftsgipfel von Genua gibt die taz (Michael Braun) einen Überblick über Ausgang und Stand der Prozesse gegen Polizisten und Demonstranten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Die juristische Presseschau vom 20. Juli 2011: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3804 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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