Die juristische Presseschau vom 15. September 2011: Vätermonate nicht verfassungswidrig - Glücksspiel in Kiel - Ermittlungen gegen Ebay

15.09.2011

Das Bundesverfassungsgericht hält die Vätermonate im Rahmen des Elterngeldes nicht für verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: Schleswig-Holstein hat überraschend ein "Gesetz zur Regelung des Glücksspiels" verabschiedet, die US-Justiz ermittelt gegen Ebay wegen dessen Rolle im Aufsichtsrat des Kleinanzeigenmarktes Craigslist und vieles andere.

Vätermonate nicht verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht hält die Vätermonate im Rahmen des Elterngeldes nicht für verfassungswidrig. Es wies die Anfrage des Landessozialgerichts Niedersachsen wegen unzureichender Begründung ab. Wie spiegel.de (Lisa Erdmann) berichtet, hätten die Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss erkennen lassen, dass die Vorschriften zum Elterngeld auch bei inhaltlicher Prüfung verfassungskonform sein dürften.

Das Bundesverfassungsgericht, so die FAZ (Reinhard Müller), habe in seinem Beschluss ausgeführt, dass ein Gericht ein Gesetz nur vorlegen könne, wenn es zuvor selbst dessen Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft habe.

Wie welt.de ausführt, dienten die Vätermonate dem Ziel, eine einseitige Rollenverteilung in der Familie zu verhindern. Die Sozialrichter hätten die Regelung für verfassungswidrig gehalten, da sie zu sehr in die innere Aufgabenverteilung der Familie eingreife.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Glücksspiel in Kiel: Der Landtag in Kiel hat mit den Stimmen von CDU und FDP ein Gesetz zur Regelung des Glücksspiels verabschiedet. Damit ist Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das den Glücksspielmarkt liberalisiert. Der Kritik der Opposition und aus anderen Bundesländern entgegnet Reinhard Müller (FAZ), dass das neue Gesetz immerhin daran erinnere, dass Föderalismus auch etwas mit Wettbewerb zu tun habe.

Ulrich Exner (Die Welt) spricht von einer Blamage für die anderen Bundesländer. Diese hätten „eine Neuregelung schlicht verpennt."

Die anderen Bundesländer, so die SZ (Klaus Ott) fürchteten um die Monopolstellung ihrer staatlichen Lotteriebetriebe, beim "Glaubenskrieg ums Glücksspiel" habe auch die EU-Kommission einen wesentlichen Anteil.

E-Petition gegen Vorratsdatenspeicherung: Wie spiegel.de (Christian Stöcker) berichtet, hätten über 50.000 Menschen eine Petition gegen die anlasslose Erfassung von Internet- und Telekommunikationsdaten unterzeichnet. Nun dürfe der Initiator, Kai-Uwe Steffens von der Initiative AK Vorrat im Petitionsausschuss sein Anliegen vortragen. Die Vorratsdatenspeicherung, die von einer Richtlinie der Europäischen Union vorgegeben werde, soll Internet- und Telekommunikationsanbieter verpflichten, alle Verbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern. Damit würde erfasst, wer sich wann unter welcher IP-Adresse ins Netz eingeloggt und wer an wen E-Mails verschickt und wer mit wem telefoniert hat. Durch die Speicherung der Daten von Mobiltelefonen, die auch Ortsinformationen enthalten, sei zudem eine Rückverfolgung der Bewegungsmuster des jeweiligen Handybesitzers möglich.

Wie Rechtsanwalt Axel Spies (blog.beck.de) ausführt, habe FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bislang jedoch dem Wunsch der Union nach Wiedereinführung der Speicherpflicht nicht nachgegeben. Laut Regierungssprecher Seibert sei eine Neuregelung notwendig. Es gebe die Verpflichtung, die zugrunde liegende EU-Richtlinie umzusetzen und zugleich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen.

zeit.de zitiert dazu Markus Beckedahl, den Vorsitzendes des Vereins Digitale Gesellschaft: " Wir wehren uns gegen diese übertriebene Überwachungsmaßnahme, und wenn ihr das nicht zur Kenntnis nehmt, dann werdet Ihr dafür die Quittung erhalten."

Ulrike Simon (FR) rezensiert das Buch "Privat war gestern" der Medienjuristen Christian Schertz und Dominik Höch. An Betreiber von Seiten wie Facebook trügen die Autoren die Forderung heran, Möglichkeiten zur Einstellung der Privatsphäre nicht unnötig zu erschweren und technische Hilfsmittel einzusetzen, die einmal ins Netz gestellte Daten mit einem "Verfallsdatum" versähen.

Wie zeit.de unter Berufung auf AFP meldet, habe Facebook eine eigene Datenschutzbeauftragte ernannt. Die Anwältin Erin Egan werde ihren Job Mitte Oktober in Washington antreten. Egan sei Anwältin in der Kanzlei Covington & Burling und habe bisher vorwiegend große Unternehmen bei Datenschutz-Angelegenheiten. Kürzlich sei sie unter die besten 45 Anwälte unter 45 Jahren gewählt. worden. Zudem werde die frühere Europa-Abgeordnete Erika Mann (SPD) Cheflobbyistin für Facebook in Brüssel.

Weitere Themen - Justiz

Lehman Brothers und die Kleinanleger: In einem Vorbericht erläutert die SZ (Kristina Läsker) die Bedeutung der für den 27. September terminierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Im Fall des Ehepaars Krupsky, das schon frühzeitig gegen die Hamburger Sparkasse geklagt hatte, werde sich das Gericht erstmalig zum Umfang der Aufklärungspflichten der Bank äußern. Durch den Verkauf von Papieren von Lehman Brothers seien beinahe 3700 Kunden mit Verlusten zwischen 10000 und 50000 Euro geschädigt worden.

Christian Klar als Zeuge: Wie focus.de (Thomas Scheuer) berichtet, wird heute Christian Klar vor dem OLG Stuttgart als Zeuge im Prozess um das Attentat auf Siegfried Buback gehört. Zum Aussageverhalten der ehemaligen Angehörigen der RAF heißt es: "Diejenigen dagegen, die etwas wissen und alle Fragen leicht beantworten könnten, schweigen eisern." Deshalb seien auch von Klar keine relevanten Aussagen zu erwarten.

Deutschland und der Internationale Gerichtshof: In einem Meinungsbeitrag kritisiert der Völkerrechtler Norman Paech (taz) die Klage Deutschlands gegen Italien vor dem Internationalen Gerichts hof in Den Haag mit großer Schärfe. Es gehe nicht so sehr darum, Entschädigungszahlungen zu vermeiden, sondern die Staatenimmunität zum Schutz für zukünftige Regierungsverbrechen vollständig zu erhalten.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Ermittlungen gegen Ebay: Die US-Justiz ermittelt gegen das Auktionshaus Ebay. Wie das Handelsblatt (tja) berichtet, habe der Kleinanzeigendienst Craigslist gegen Ebay Anzeige erstattet. Ebay, das Anteile an Craigslist besitzt, soll über Jahre hinweg interne Daten von Craigslist für eigene Zwecke verwendet haben. Seit 2007, als Ebay mit Kijiji ein Konkurrenzangebot schuf, befänden sich die beiden Firmen im Dauerclinch.

Freispruch für de Villepin: Wie unter anderem die FR meldet, ist Dominique de Villepin im Rahmen der Clearstream-Affäre vom Pariser Berufungsgericht endgültig vom Vorwurf des Rufmordes freigesprochen worden. Es konnte ihm nicht nachgewiesen werden, Kontoauszüge manipuliert zu haben, um den Eindruck zu erwecken, Nicolas Sarkozy unterhalte Schwarzgeldkonten in Luxemburg. Die SZ (Michael Kläsgen) zitiert de Villepin mit den Worten: "Ich begrüße die Unabhängigkeit unserer Justiz, die dem politischen Druck zu widerstehen wusste." Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, ob de Villepin jetzt für das Amt des französischen Staatspräsidenten kandidieren wird, sei offen.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen epaper des jeweiligen Titels.)

lto/ro

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. September 2011: Vätermonate nicht verfassungswidrig - Glücksspiel in Kiel - Ermittlungen gegen Ebay . In: Legal Tribune Online, 15.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4296/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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