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Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Oktober 2011: Bundestags-Gremium verfassungswidrig - Steuerabkommen schmeckt nach Strafvereitelung - Games für High-Potentials

17.10.2011

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Im Zusammenhang mit der Euro-Rettung gibt es möglicherweise wieder Arbeit für Karlsruhe: Das Sondergremium für Eil- und Vertraulichkeitsfälle könnte verfassungswidrig sein. Außerdem in der Presseschau: BGH entscheidet über Pressevielfalt, Gribkowskis Wein gepfändet, Verfassungsbeschwerde gegen neues Wahlrecht, Steuersünder, Staatstrojaner und vieles andere.

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Verfassungswidriges BT-Gremium: Bundestagabgeordneter Swen Schulz (SPD) erwäge eine Verfassungsklage wegen der Einrichtung eines Sondergremiums des Haushaltsausschusses, das in besonderen Fällen statt des Plenums über die Zustimmung zu Maßnahmen unter dem EFSF entscheiden können soll, so der Spiegel (ähnlicher Beitrag auf spiegel.de). Ein Gutachten aus dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages habe das mit neun Haushaltsausschuss-Mitgliedern zu besetzende Gremium als verfassungswidrig bezeichnet. Es "beschneide die Rechte der Abgeordneten", so das Gutachten laut Spiegel.

Presse-Grossisten: Die Samstags-taz (René Martens) berichtete in der Beilage "sonntaz" über eine für morgen angesetzte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Pressevielfalt. Der Kartellsenat entscheide über die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Zusammenarbeit mit einem Presse-Grossisten durch die Bauer Media Group. Bauer habe den Grossisten durch eine "verlagseigene Firma" ersetzt. Das Grosso-System mit der Monopolstellung der Großhändler garantiere indes gerade den Wettbewerb und sichere Pressevielfalt und Neutralität, so die taz.

Den drohenden "Anfang vom Ende des deutschen Pressevertriebsystems" beschwört die FAZ (Jan Hauser) im Hinblick auf das anstehende Urteil und informiert weiter über einen Prozess des Bauer-Verlags vor dem Landgericht Köln. Der Verlag greife dort das "zentrale Verhandlungsmandat" des Grosso-Verbandes an.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Ermächtigung zur Straftat: Wie zeit.de (Felix Zwinzscher) meldet, fordert Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, im Zusammenhang mit den Brandanschlägen in Berlin, Gesetze zu schaffen, die es Polizisten erlauben, Straftaten zu begehen. So sollen die Ermittlungen im angeblich verantwortlichen linksextremistischen Milieu durch Begehung "szenetypischer Straftaten" erleichtert werden.

Verbotene Rocker: Mit den Bemühungen verschiedener Bundesländer, mit Vereinsverboten gegen "Rockerbanden" vorzugehen, insbesondere mit den "rechtlichen Hürden" befasst sich der Spiegel (M. Bartsch/R. Binkowski/A. Brandt/H. Diehl/M. Fröhlingsdorf/S. Kaiser).

Weitere Themen – Justiz

Neues Wahlrecht: Ob das am Freitag auch vom Bundesrat gebilligte Wahlrecht Bestand haben kann, wird möglicherweise wieder das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Wie lto.de (asc/Redaktion) meldet, wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht: Zwei Initiatoren von Mehr Demokratie e.V. und Wahlrecht.de hätten ihre Beschwerde am Freitag vorgestellt.

zeit.de erinnert an die Pläne von SPD und Grünen, den Weg nach Karlsruhe zu beschreiten.

An ein "perfekte[s] Modell" für das Wahlrecht glaubt Georg Paul Hefty (Samstags-FAZ) nicht, außer in der Theorie. "Kühn" sei daher schon die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach der Ausschaltung des negativen Stimmgewichts in seinem Urteil im Jahr 2008 gewesen.

Staatstrojaner: Innenminister Friedrich beantwortet der FAS (Christiane Hoffmann/Stefan Tomik) Fragen zur Diskussion um Ausspäh-Software und erklärt, es gebe "keine rechtliche Grauzone" bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Auch die "Nachladefunktion" der Software sei unproblematisch. Das Landgericht Landshut habe zwar so genannte Screenshots bei einer Überwachung für rechtswidrig erklärt; laut Friedrich könne man dies rechtlich auch anders sehen.

Das Urteil des Landgerichts sowie Hintergründe des Falls erläutert ein ausführlicher Beitrag ebenfalls in der FAS (Philip Eppelsheim).

Der Spiegel (M. Rosenbach/H. Stark/S. Winter) erinnert an das "Grundsatzurteil" des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2008 und die Bedeutung für die Zulässigkeit der diskutierten Überwachungen. Die "Integrität informationstechnischer Systeme" habe das Gericht damals "zum Grundrecht erklärt".

Steuerfahndung: Die Samstags-SZ widmet ihr Thema des Tages der Steuerfahndung mit mehreren Beiträgen. Unter anderem wird berichtet (Hans Leyendecker/ Nicolas Richter), wie es zu Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen den in Russland inhaftierten Unternehmer Michail Chodorkowski kam, und erklärt warum der Ankauf von Steuer-CDs ein "Gutes Geschäft" (Hans Leyendecker) ist.

Zwar für nicht "[l]upenrein rechtstaatlich" hält Heribert Prantl (Samstags-SZ) den Ankauf der CDs, sieht darin jedoch einen Beitrag zur "Gerechtigkeit im Strafrecht". Nach "Strafvereitelung im Amt" schmecke hingegen das Abkommen mit der Schweiz, das es Steuerhinterziehern ermögliche, sich freizukaufen.

Als "obszöne Amnestie" bezeichnet Matthias Thieme (Samstags-FR) das Abkommen.

Selbstanzeigen und Strafmaß: "[Z]u spät für eine strafbefreiende Selbstanzeige" sei es für Steuerhinterzieher nach Bekanntwerden der geplanten Razzien, so sich Carsten Randt, Anwalt und Steuerrechtsexperte, in einem Bericht der FAS (Melanie Amann). Strafmilderung und Ausbleiben einer Razzia im eigenen Haus sind laut Randt durch eine Selbstanzeige noch erreichbar.

Welche scharfen und teils verschärften rechtlichen Konsequenzen Steuersündern drohen, erläutert detailliert die FTD (Robert Kracht) und weist etwa auf die vom Bundesgerichtshof erhöhten Hürden für eine Selbstanzeige hin. Auch würde bei einer Steuerhinterziehung in Millionen-Höhe eine Bewährung nicht mehr in Betracht kommen.

Sponsoring Deals: Über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Volkswagen (VW) und einer Telekom-Tochter berichtet die Samstags-SZ (Klaus Ott). Mit dem Vfl Wolfsburg sei ein Millionen-Euro Sponsoring-Vertrag seitens der Telekom verlängert worden, um ein Vertragsverhältnis mit VW fortzuführen. Die Staatsanwaltschaft sehe damit den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im gesellschaftlichen Verkehr, § 299 Strafgesetzbuch, bei insgesamt 5 Personen von VW und Telekom "als erfüllt" an. Erstmalig werde "juristisch geklärt, ob Deals in Industrie und Wirtschaft mit einem Sport-Sponsoring verknüpft werden dürfen".

Deutsche Sprache und Arbeitswelt: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts kommentiert der Ludwigshafener Rechtsprofessor Arnd Diringer für lto.de. Die Angestellte eines öffentlichen Schwimmbades sei wegen schlechter Deutschkenntnisse von ihrem Arbeitsgeber wiederholt zur Teilnahme an einem Deutschkurs aufgefordert worden und habe diesen daraufhin verklagt. Das Gericht stellte jedoch keinen Verstoß gegen das Allgemeine Gelichbehandlungsgesetz fest, in dem Verlangen des Arbeitsgebers sei keine Diskriminierung zu sehen, so Diringer.

Gribkowskis Wein: Ein Pfändungs-Urteil des Landgerichts München gegen das ehemalige Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesbank Gerhard Gribkowski ist nun rechtskräftig, so die Montags-SZ (Klaus Ott). Laut SZ hat die BayernLB umfassend Privatvermögen von Gribkowski gesichert, darunter auch Autos und eine Wein-Sammlung. Der Strafprozess gegen Gribkowski vor dem Landgericht München unter anderem wegen Bestechung und Veruntreuung beginne in der kommenden Woche.

Verfassungsfeindliche Sabotage: Im Berlin-Teil der Montags-taz (Christian Rath) wird erläutert, warum die Bundesanwaltschaft nach den Brandanschlägen auf Bahnanlagen wegen "verfassungsfeindlicher Sabotage" ermittelt.

Rechtsschutzversicherung: Das Oberlandesgericht München habe die Möglichkeit von rechtsschutzversicherten Opfern der Finanzkrise gestärkt, Schadenersatzansprüche bei Falschberatungen einzuklagen, so das Handelsblatt (itt). Eine Ausschlussklausel in den Vertragsbedingungen des Versicherers D.A.S. bei "Termin- und vergleichbaren Spekulationsgeschäften" habe das Gericht verworfen. Unter Berufung auf die Klausel seien Deckungszusagen für Prozesse nicht erteilt worden.

Rechtskultur: Die FAS (Melanie Amann) erläutert, warum eine "unabhängige" und "verlässliche" Justiz eine "unverzichtbare Institution der freien Marktwirtschaft" und "Garant für sozialen Aufstieg" ist.

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Weitere Themen – Recht in der Welt

Intervention in Syrien: Der Bremer Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano beantwortet der Samstags-taz (Christian Semler) Fragen zur völkerrechtlichen Möglichkeit einer (militärischen) Intervention in Syrien. Ein Handeln innerhalb des UN-Friedenssicherungssystems sei wichtig, ein "Bypass" dazu müsse verhindert werden.

Weitere Themen – Sonstiges

Recruiting High Potentials: Welche Qualifikationen Nachwuchsjuristen für den Einstieg bei Top-Anwaltskanzleien benötigen und mit welchen Schwierigkeiten ebendiese beim "Recruiting" zu kämpfen hätten, schildert ein Beitrag in der Beilage "Beruf und Chancen" der Samstags-Ausgabe der FAZ (Felix Lange). Beim "Best Graduate Law Game" etwa würden fünf "renommierte (...) Anwaltskanzleien" mit zum Beispiel Alpen-Exkursionen werben, um Jung-Juristen zum Mitmachen zu bewegen.

Kommentar zum Gesellschaftsrecht: Eine "gediegene Darstellung des kompletten Gesellschaftsrechts" sei ein neuer Gesetzeskommentar aus dem C.H. Beck Verlag, der "sämtliche einschlägige Gesetze" erläutere, schreibt die Montags-FAZ (Joachim Jahn).

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

(Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.)

lto/dc

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Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. Oktober 2011: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4566 (abgerufen am: 10.09.2026 )

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