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Die juristische Presseschau vom 13. September 2011: Unerwünschte Stasi-Altlasten - Umstrittene Staatenimmunität - Erwünschte neue Schiedsordnung

13.09.2011

legal voices

Ist es Stasi-Opfern zuzumuten, gleich an der Pforte der Stasiunterlagen-Behörde auf Ex-Stasi-Mitarbeiter zu treffen? Die schwarz-gelbe Bundestags-Mehrheit will das vermeiden, löst damit aber rechtspolitischen Widerspruch aus. Außerdem: Neues vom IGH-Verfahren um die deutsche Staatenimmunität, die reformierte Schiedsordnung des ICC-Schiedsgerichts und anderes.

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Stasiaktenbehörde ohne Stasi-Leute: Personen, die früher offiziell oder inoffiziell für die DDR-Staatssicherheit tätig waren, dürfen nicht mehr für die Stasiunterlagen-Behörde arbeiten. Eine entsprechende Änderung des Stasiakten-Gesetzes plant die schwarz-gelbe Regierungskoalition, berichtet unter anderem spiegel.de. Damit soll eine Forderung des neuen Chefs der Behörde, Roland Jahn, realisiert werden. Ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung war eine Kündigung der 47 Betroffenen für rechtlich zweifelhaft gehalten worden, da diese sich seit 1990 nichts zuschulden kommen ließen.

Heribert Prantl (SZ) bezeichnet Roland Jahn als "Behördenchef Gnadenlos". Seine Haltung könne man zwar verstehen, weil er als junger Mann in der DDR drangsaliert worden sei. Unverständlich sei jedoch, dass ihn der Gesetzgeber unterstütze und eine "extralegale Maßnahme" legalisiere. Auch Christian Bommarius (FR) hält die Parole "wo ein Wille ist, ist auch ein Weg" hier für ungeeignet. Rund ein Dutzend der Betroffenen habe sich bei der Entschlüsselung der Akten nützlich gemacht. Die übrigen seien heute als Pförtner oder Fahrer für die Behörde tätig und hätten sich früher lediglich im Stasi-Wachregiment "die Füße plattgestanden". Eine Zwangsversetzung an andere Behörden, könne per Gesetzesänderung zwar rechtlich abgesichert werden, sei aber "nicht recht und billig".

Weitere Themen - Rechtspolitik

Deutsch-Schweizer Steuerabkommen: Am Wochenende hatte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert-Walter Borjans (SPD) gedroht, dass die SPD das Steuerabkommen mit der Schweiz, das Steuerhinterziehung erschweren soll, im Bundesrat scheitern lasse. Die SZ (Guido Bohsen/Susanne Höll) berichtet nun, dass die SPD hierauf noch nicht festgelegt sei. Für Unmut habe bisher vor allem gesorgt, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Abkommen "geheimniskrämerisch" ausgehandelt und bis heute nicht vollständig offen gelegt habe. In einem Kommentar fordert Claus Hulverscheidt (SZ) die SPD auf, das Abkommen im Bundesrat nicht zu blockieren. Denn dies zementiere einen Zustand, der "noch schlechter und noch ungerechter" sei.

Reform des Schengen-Systems: Wie die SZ (Martin Winter) meldet, steht die Bundesregierung den Plänen der EU-Kommission zur Reform der Schengen-Regeln uneinheitlich gegenüber. Während Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) darauf bestehe, dass die zeitweise Schließung der Grenzen eine nationale Entscheidung bleibe, befürworte Werner Hoyer (FDP), Staatsminister im Auswärtigen Amt, eine stärkere Kontrolle durch die Kommission und die anderen EU-Staaten.

Weitere Themen - Justiz

Deutsche IGH-Klage: Die SZ (Robert Probst) berichtet vom ersten Tag der Verhandlung am Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Deutschland wehrt sich dort gegen italienische Gerichtsurteile, die zivilrechtlichen Schadensatz für NS-Verbrechen zusprechen und dabei das Prinzip der Staatenimmunität durchbrechen. Dies gefährde das System von bilateralen Friedens- und Reparationsabkommen, habe die deutsche Vertreterin Susanne Wasum-Rainer gesagt.  Im Interview mit der taz (Michael Braun) kritisiert der in Italien tätige Anwalt Joachim Lau, Deutschland versuche mit der IGH-Klage, die "bescheidenen Schadensersatzansprüche" seines italienischen Mandanten zu annullieren, der 1944 nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt wurde. In einem Gastbeitrag für die taz verteidigt dagegen der Völkerrechtler Andreas Zimmermann die deutsche Klage. "Würde man die Staatenimmunität in diesem und ähnlichen Fällen verneinen, würden in einer Fülle von Fällen nationale Gerichte über das Verhalten des jeweiligen Kriegsgegners urteilen, so etwa georgische Gerichte über das russische Verhalten während des Konflikts aus dem Jahre 2008 und umgekehrt." Die Ergebnisse seien "vorhersehbar".

Lockspitzel im GIMF-Prozess: Am Oberlandesgericht München wird seit April gegen Mitglieder der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) verhandelt. Wie der Anwalt eines der Angeklagten jetzt enthüllte, sei die GIMF mit Wissen des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) von einer US-Firma unterstützt worden, die sich auf die Auswertung islamistischer Internet-Seiten spezialisiert hat. Dies berichtet die SZ (Jan Bielicki). Ein getarnter Mitarbeiter der Firma habe der GIMF unter anderem einen Server in den USA zur Verfügung gestellt und die dort gehosteten Daten später an den BND weitergeleitet. Der Anwalt sprach laut SZ von einer "rechtswidrigen Tatprovokation" und beantragte die teilweise Einstellung des Verfahrens.

Internet-Kriminalität: Jan Spoenle (blog.beck.de) spricht sich für die Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Internet-Kriminalität aus. Er verweist dabei auf gute Erfahrungen aus Hessen. Die Haltung des Bundesjustizministeriums, dass sich alle Staatsanwälte gut im Internet auskennen sollten, wies Spoenle zurück. Das "notwendige immense technische Know-How" könne nicht nebenbei erworben und erhalten werden.

Rechtsanwalts-GmbH Co. KG: Karsten Schmidt (Handelsblatt Rechtsboard) kritisiert ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli, das die Rechtsform einer GmbH Co. KG für Rechtsanwaltskanzleien ausschließt und sich dabei auf den Wortlaut von Bundesrechtsanwaltsordnung und Handelsgesetzbuch berufe. Schmidt hätte unter anderem wegen der Berufsfreiheit eine freiere Auslegung der Gesetze gewünscht. Es gebe keinen vernünftigen Grund, Anwälten diese Rechtsform zu verweigern.

Schiedsordnung der ICC: Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris hat die neue Schiedsordnung ihres Internationalen Schiedsgerichtshofs vorgelegt. Das berichtet das Handelsblatt (Eva Engelken) und spricht dabei vom "wichtigsten Schiedsgericht der Welt". Hervorgehoben werden zwei Neuerungen: Vor Konstituierung eines Schiedsgerichts könne künftig ein "Emergency Arbitrator" einstweiligen Rechtschutz gewähren. Und zu Beginn eines Schiedsverfahrens soll in Zukunft eine "Case-Management-Konferenz" abgehalten werden, um das weitere Verfahren und die rechtlichen Gesichtspunkte frühzeitig zu erörtern.

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lto/chr

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Die juristische Presseschau vom 13. September 2011: . In: Legal Tribune Online, 13.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4272 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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