Die juristische Presseschau vom 12. August 2011: Schwarzgeld in der Schweiz - Bild-Reporter belastet Becker - Streit in Stuttgart

12.08.2011

Das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz bestimmt auch heute die Mediendebatte. Die Meinungen gehen dabei auseinander. Außerdem in der Presseschau: der Streit um die geplante Volksabstimmung in Stuttgart, der Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Verena Becker, der Bundesfinanzhof zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten und vieles andere.

Steuerabkommen: Die Diskussion um das deutsch-schweizerische Steuerabkommen hält an. lto.de (Heiner Hugger und Beatrix Elsner) erläutert den Kompromiss, der zum einen das Schweizer Bankgeheimnis wahren, zum anderen die Durchsetzung deutscher Steueransprüche ermöglichen soll. Dabei handele es sich um einen "großen Schritt in der Verschärfung der Bekämpfung von Steuerhinterziehung".

Die FTD (Jens Brambusch) schildert hingegen die zornige Reaktion der Kriminalpolizei. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter erwäge nun eine Strafanzeige gegen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble wegen Strafvereitelung.

Die SZ (Hans Leyendecker) stellt Fragen und Antworten zum Thema zusammen.

Die FR (Matthias Thieme) berichtet unterdessen, deutsche Ermittler hätten erneut eine CD mit Daten von Steuerhinterziehern erhalten. Die könnte auf Grund des Abkommens nun jedoch wertlos sein.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Stuttgart 21: Die Debatte um die Zulässigkeit des Volksentscheides über den Bau des Stuttgarter Bahnhofs ist wieder in Schwung gekommen. Die SZ (Wolfgang Janisch) fasst die jeweiligen Argumente zusammen. Entscheidend sei dabei die Frage "ob ein Bürgervotum für den Ausstieg der Landesregierung überhaupt einen Kündigungsgrund an die Hand gäbe." Heribert Prantl (SZ) springt dem Verfassungsrechtler Hans Meyer bei, der schon die Finanzierungsverträge als nichtig ansieht. Dazu herrsche "beredtes Schweigen", kommentiert Prantl "weil es zwar viele Menschen gibt, die über Sinn oder Unsinn von Stuttgart 21 reden können, aber nur wenige, die die Finanzverfassung des Grundgesetzes kennen." Der gestrige Gastbeitrag Meyers in der SZ ist nun auch auf sueddeutsche.de zu finden.

Kunduz-Bombardement: Die Opposition hat ihre Bewertung des Kunduz-Untersuchungsausschusses vorgelegt und wirft der Bundesregierung fehlende Aufklärung der Ereignisse vor. Bei dem Luftangriff der Bundeswehr auf einen Tanklaster in Afghanistan wurden im September 2009 zahlreiche Menschen getötet. Die taz (Ulrike Winkelmann) fasst die Voten der Oppositionsparteien zusammen. Stephan Löwenstein (FAZ) schließt sich der Forderung des SPD-Obmanns Rainer Arnold an, eine neue Rechtsgrundlage für das Handeln Auslandeinsätze der Bundeswehr zu schaffen. Die Soldaten bräuchten Rechtssicherheit.

Anleihen-Ankauf: Der Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek hält in einem Gastbeitrag in der FAZ den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank für unzulässig. Nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union bestehe dafür keine Kompetenz, zudem verstoße der Ankauf gegen das Demokratieprinzip.

EU-Vergaberecht: Wie die FAZ (Hendrik Kafsack) berichtet, will die EU-Kommission die Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge verschärfen. Künftig solle es vor allem darauf ankommen, ob Unternehmen Sozialstandards und Umweltschutz gewährleisten. Heike Göbel (FAZ) hält das für "dumme Gedanken", die Vorgaben behinderten das Geschäft.

Weitere Themen - Justiz

Bundesfinanzhof zu Ausbildungskosten: Nach Angaben der FTD (Elke Spanner) wird der Bundesfinanzhof am kommenden Mittwoch zwei Urteile veröffentlichen, nach denen die Kosten für eine berufliche Erstausbildung als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können. Konkret gehe es um die Fälle zweier Piloten, die Entscheidung könne jedoch weitreichende Folgen haben. Der Klägeranwalt, Konstantin Pseftelis sagte gegenüber der FTD: "Der Bundesfinanzhof öffnet mit dieser Entscheidung das Tor auch für andere Studenten – und das steht jetzt sehr weit offen."

BayernLB: Im Streit mit den Altaktionären der Hypo Alpe Adria habe die Bayern-LB ihr Ex-Vorstandsmitglied Gerhard Gribkowsky als Zeuge benannt, berichtet die SZ (Klaus Ott). Die BayernLB verlangt von den Verkäufern der Hypo Alpe Adria Schadensersatz, weil sie falsche Angaben gemacht haben sollen. Zugleich hatte sie jedoch auch gegen Gribkowsky eine Schadensersatzklage erhoben, weil dieser im Zusammenhang mit dem Geschäft seine Amtspflichten verletzt habe. Gribkowsky befindet sich derzeit in München in Untersuchungshaft, gegen ihn wird auch strafrechtlich ermittelt. Darauf geht die FAZ (Henning Peitsmeier) ein. Der Münchner Strafjustiz gehe es aber nicht mehr um den Verkauf der Hypo Alpe Adria, sondern um Gribkowkys Rolle beim Verkauf der Formel-1-Rechte.

Schufa vs. Neumann: Der ehemalige Vorstandschef der Schufa, Rainer Neumann, wehrt sich gegen seine Kündigung. Vom Fortgang des Prozesses berichtet die SZ (Harald Freiberger und Klaus Ott). Die Verhandlung am Donnerstag sei für Neumann günstig verlaufen.

Buback-Prozess: Im Prozess um die Ermordung Siegfried Bubacks hat der Journalist Nils von der Heyde Ex-RAF-Mitglied Verena Becker belastete. Der frühere Bild-Reporter sagte vor Gericht, ihm habe der spätere Chef des Hamburger Verfassungsschutzes, Christian Lochte, bereits vor 34 Jahren mitgeteilt, dass Becker die Schützin gewesen sei. Die Bundesanwaltschaft habe aber Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage deutlich gemacht, so spiegel.de.

Quandt-Erpresser: Der Student, der im März diesen Jahres versucht hat, die Industriellenfamilie Quandt zu erpressen, wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das meldet welt.de.

Dresdener Staatsanwaltschaft: Die Kritik an der Dresdener Staatsanwaltschaft reißt nicht ab. Die taz (Sebastian Erb, Martin Kaul) schildert die Reaktionen auf eine Hausdurchsuchung sächsischer Polizisten bei einem Jugendpfarrer im thüringischen Jena, der sich gegen Rechtsextremismus einsetzt. Demnach sagte Thüringens stellvertretender Ministerpräsident Christoph Matschie: "Das Vorgehen der sächsischen Behörden ist wirklich fragwürdig, da es keinerlei Absprachen mit thüringischen Behörden gegeben hat." Der Sprecher der Dresdener Staatsanwaltschaft, Jan Hille, erklärte demgegenüber: "Wir werden uns von keinem Politiker zu einer Strafvereitelung drängen lassen."

Betrugsvorwürfe gegen Anwälte: Unter dem Titel "Ein Berufsstand unter Generalverdacht" beschäftigt sich lto.de (Daniel Schneider, Pia Lorenz) ausführlich mit den Vorwürfen des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Anwälte würden bei den Streitwerten betrügen. Der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Herbert Schons, wird mit den Worten zitiert: "Der Vorwurf ist absurd, skurril und schon im Ansatz falsch".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag  erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. August 2011: Schwarzgeld in der Schweiz - Bild-Reporter belastet Becker - Streit in Stuttgart . In: Legal Tribune Online, 12.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4004/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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