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Die juristische Presseschau vom 03.11.2011: Atomausstieg vor Gericht – Abmahnungen im Übermaß – Assange vor Auslieferung

03.11.2011

LegalVoices

Kommt nun eine Klagewelle gegen den Atomausstieg? Diese Frage beschäftigt heute die Medien. Außerdem in der Presseschau: die Justizministerin knöpft sich Anwaltskanzleien vor, die gezielt Onlinehändler abmahnen, Assange darf an Schweden ausgeliefert werden, eine Wirtschaftskanzlei lockt Junganwälte und vieles andere.

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Klagen gegen Atomausstieg: Nachdem bekannt wurde, dass der schwedische Energiekonzern Vattenfall eine Klage gegen die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in Washington prüft, wird in den Medien mit weiteren Verfahren gerechnet. In einem Bericht der FTD (Kathrin Werner, Vorabmeldung auf FTD.de) heißt es, der Zeitung lägen Informationen vor, wonach Eon noch in diesem Jahr vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle.

Einen Überblick über die Streitigkeiten um den Atomausstieg gibt die FAZ (Andreas Mihm). Dabei gehe es nicht nur um Schadensersatz, RWE lasse vom Verwaltungsgerichtshof auch überprüfen, ob die Abschaltung der Meiler Biblis A und B rechtmäßig gewesen sei.

Mit dem Vorgehen Vattenfalls und den Hintergründen der Klage vor dem Schiedsgericht befasst sich ausführlich die SZ (Michael Bauchmüller). Die taz (Ingo Arzt) weist darauf hin, dass Vattenfall schon 2009 gegen die Bundesrepublik klagte, damals sei es um Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg gegangen. Der Konzern habe sich schließlich mit der Stadt Hamburg auf einen Vergleich geeinigt. Nun verfolge er "die gleiche Strategie": "Drohkulisse über eine Klage vor dem Washingtoner Gericht aufbauen in der Hoffnung, dass die Bundesrepublik sich eine Niederlage spart und freiwillig zahlt."

Andere Kommentatoren äußern Verständnis. Die Vorstände seien als Vertreter ihrer Aktionäre vermutlich gezwungen "alles zu unternehmen, die Rechte und das Vermögen der Anteilseigener zu sichern", heißt es in einem gesonderten Kommentar von Andreas Mihm (FAZ). Der Leitartikel der FTD sieht das genauso: "Die Vorstände der Energiekonzerne würden sich gegenüber ihren Aktionären strafbar machen", wenn sie nicht "auf Schadensersatz pochten".

Weitere Themen – Rechtspolitik

Abmahnungen: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will gegen missbräuchliche Abmahnungen bei Internetgeschäften vorgehen. Das berichtet die SZ (Daniela Kuhr). Hintergrund sei die Strategie mancher Anwaltskanzleien, gezielt geringfügige Verstöße von Kleinunternehmern im Onlinehandel abzumahnen. Mit dem geplanten Gesetz solle das Gebührenrecht geändert werden, so dass sich dieses Vorgehen nicht mehr lohne.

Telekommunikationsgesetz: Der Medienrechtler Thomas Hoeren befasst sich auf lto.de ausführlich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz. Er schildert die Änderungen, mit denen der Verbraucherschutz bei Telefon-Hotlines, Handy- und Internetverträgen verbessert werden soll. Die Opposition kritisiere jedoch insbesondere, dass die flächendeckende Versorgung mit Breitband-Internet nicht gesichert sei. Auch Udo Vetter (lawblog.de) geht auf die Neuerungen ein.

Staatstrojaner: Auf der "Staat und Recht"-Seite der FAZ beschäftigt sich der Strafrechtler Ulrich Sieber mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Er fordert eine gesetzliche Neuregelung zum Einsatz von Spähsoftware, aber auch Kompetenzzentren bei der Justiz. "Die Erweiterung des Ermittlungsarsenals" sei "nur insoweit möglich, als auch das unabhängige justitielle Kontrollsystem entsprechend ausgebaut wird".

Euro-Krise: Reinhard Müller schlägt im Leitartikel der FAZ den Bogen von dem geplanten griechischen Referendum zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Euro-Rettung. "In Griechenland wird das Volk zur Zukunft des eigenen Landes in Europa gefragt, in Deutschland noch nicht einmal das Parlament", heißt es darin.

Weitere Themen - Justiz

Klagen gegen Morgan Stanley: Der Anwaltszusammenschluss Protect Invest Alliance (PIA) hat laut einem Bericht des Handelsblatts (Reiner Reichel) angekündigt, die Schadensersatzforderungen von rund 2000 Anlegern gegen den Fondsanbieter Morgan Stanley Real Estate im Klageweg durchzusetzen. Damit wolle man einer Verjährung der Ansprüche zuvorkommen.

Reiseversicherung: Wie lto.de meldet, hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch zur Reichweite von Reisepreisversicherungen entschieden. In dem Fall war eine Reise wegen zu geringer Nachfrage ausgefallen, der bereits gezahlte Reisepreis wurde vom Veranstalter jedoch infolge einer Insolvenz nicht zurück gezahlt. Hier müsse der Versicherer einstehen.

Presse-Grosso: Nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes Ende Oktober stellt Die Zeit (Anna Marohn) Fragen und Antworten zum Presse-Grosso zusammen.

Benno-Ohnesorg-Fall: Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten Karl-Heinz Kurras, der 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschossen hatte, wird eingestellt. Das berichtet die FAZ (Mechthild Küpper). Kurras war damals freigesprochen worden, die Berliner Generalsstaatsanwaltschaft hatte jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft, nachdem bekannt geworden war, dass er für die Stasi spioniert hatte.

Weitere Themen – Recht in der Welt

Auslieferung von Assange: Der Londoner High Court hat die Auslieferung des Wikileaks-Gründers Julian Assange an Schweden für rechtmäßig erklärt. Das berichtet unter anderem die taz (Ralf Sotscheck). Die schwedische Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, die Vorwürfe im einzelnen fasst Henning Ernst Müller (blog.beck.de) zusammen. Die Hintergründe des Falls erklärt die SZ (Christian Zaschke/Gunnar Herrmann). In einem Kommentar geht eye (SZ) auf Spekulationen ein, Assange könne von Schweden leichter in die USA ausgeliefert werden und erinnert: "Eine Auslieferung aus einer europäischen Demokratie ist aber auch unter den weiterhin scharfen Gesetzen des „Krieges gegen den Terror“ nur bei juristischer Stichhaltigkeit möglich."

Waffenhändler-Prozess: Im Prozess um den russischen Waffenhändler Viktor Bout in New York hat die Jury Bout für schuldig befunden. Wie unter anderem spiegel.de meldet, droht ihm nun wegen Verschwörung zum Mord und Waffenhandel eine lebenslange Freiheitsstrafe. Den Prozess schildert die FAZ (Matthias Rüb, aktualisierte Version auf faz.net).

Sonstiges

Kelsen-Debatte: Die Debatte um die Äußerungen des Papstes zur Rechtslehre Hans Kelsens wird von dem Staatsrechtler Horst Dreier in der FAZ fortgeführt. Den Dualismus von Sein und Sollen habe Kelsen nicht aufgegeben, in Bezug auf die "angebliche Alterskonversion" Kelsens träfe "im Grunde das Gegenteil" von dem zu, was Benedikt XVI. in seiner Bundestagsrede verkündete.

Nachruf Roellecke: Im Feuilleton der FAZ widmet Patrick Bahners dem verstorbenen Staatsrechtslehrer Gerd Roellecke einen Nachruf.

Werben um Junganwälte: Die FAZ (Caroline Freisfeld) macht auf eine Wirtschaftskanzlei aufmerksam, die mit einer neuen Strategie Spitzenabsolventen anwerben will. Statt immer höherer Einstiegsgehälter werbe sie mit 50 Urlaubstagen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

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Die juristische Presseschau vom 03.11.2011: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4707 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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