Die juristische Presseschau vom 1. August 2025: Fast-Frei­spruch für Michael Ballweg / BGH zu Wer­bung für Schön­heit­s­ope­ra­tionen / US-Sank­tionen gegen bra­si­lia­ni­schen Richter

01.08.2025

Das LG Stuttgart hat Querdenken-Gründer Ballweg vom Vorwurf des Spendenbetrugs freigesprochen. Auch bei Hyaluron-Unterspritzungen darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern geworben werden. Die US-Regierung geht gegen Alexandre de Moraes vor.

Thema des Tages

LG Stuttgart zu Michael Ballweg: Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer der Querdenken-Bewegung Michael Ballweg vom Vorwurf des versuchten Betrugs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, rund 500.000 Euro Spendengelder für private Zwecke abgezweigt zu haben. Die Richter:innen konnten jedoch keinen Vorsatz hierzu feststellen. Bei einem Teil der Spendeneinnahmen von über einer Million Euro sei die Verwendung nicht mehr aufklärbar gewesen. Es gab am Ende nur eine Verurteilung wegen zweier kleiner Fälle von Umsatzsteuerhinterziehung mit einem Schaden von jeweils rund 10 Euro. Hierfür sprach das Gericht eine Geldstrafe zur Bewährung aus. Mit dem Urteil ist auch die drohende Einziehung von Spendengeldern bei Ballweg abgewendet. Stattdessen soll Ballweg für die knapp einjährige Untersuchungshaft entschädigt werden. Die Staatsanwaltschaft überlegt, in Revision zu gehen. Es berichten FAZ (Rüdiger Soldt), SZ (Roland Muschel), taz (Benno Stieber), spiegel.de (Christine Keck) und LTO

Roland Muschel (SZ) kommentiert in einem separaten Beitrag: "Das Ergebnis dieses Verfahrens steht damit in einem grotesken Missverhältnis zum Aufwand." Die Staatsanwaltschaft habe damit zur Legendenbildung beigetragen, Ballweg habe wegen seiner Kritik an den Corona-Maßnahmen mundtot gemacht werden sollen. Auch Benno Stieber (taz) findet, dass sich die Staatsanwaltschaft verrannt hatte und nun nicht auch noch in Revision gehen solle. 

Rechtspolitik

Zoll-Einigung mit den USA: Rechtsprofessor Christian Tietje erläutert auf LTO, dass die EU nach der Meistbegünstigungs-Klausel grundsätzlich allen WTO-Mitgliedern Zollfreiheit zubilligen muss, wenn sie diese den USA zugesteht. Eine Ausnahme hiervon könne es nur geben, wenn die EU und die USA eine Art Freihandelszone beschließen. Der Autor hält dies noch für möglich, obwohl dann die USA auch keine Zölle auf europäische Waren erheben dürften. 

Probleme mit dem Meistbegünstigungsprinzip sieht auch der Doktorand Arne Wegner auf dem Verfassungsblog in seiner ausführlichen Darstellung der Zoll-Einigung.

Law as Code: Wenn Gesetzestexte künftig so geschrieben werden sollen, dass eine KI sie verarbeiten kann, ist dafür eine gesetzliche Regelung erforderlich. Dies fordert der Rechtsanwalt Thomas Ritter auf beck-aktuell und beruft sich auf das Wesentlichkeitsprinzip. 

Justiz

BGH zu Werbung für Schönheitsoperationen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Veränderung von Nase oder Kinn durch Unterspritzung mit Hyaluron oder Hyaluronidase nicht mit Vorher-nachher-Darstellungen geworben werden darf. Das Heilmittelwerbegesetz verbiete die Werbung mit Vorher-nachher-Bildern bei "operativ plastisch-chirurgischen Eingriffen", sofern diese nicht medizinisch notwendig sind. Wer mit einer Nadel in den Körper einsticht und Formen verändert, führe bereits einen operativen plastisch-chirurgischen Eingriff aus, so der BGH. Beklagt waren die beiden Ärzte und Influencer "dr. Rick" und "Dr. Nick". Es berichten SZ (Katharina Erschov), FR (Ursula Knapp), swr.de (Egzona Hyseni), LTO (Xenia Piperidou) sowie die Anwält:innen Carolin Wever und Sebastian Krekeling auf beck-aktuell

In einer Glosse beschwert sich Alena Lagmöller (swr.de), dass es gegen die verunsichernden Einflüsterungen der Schönheitsindustrie leider keine Vorschriften im Heilmittelwerbegesetz gebe. 

BGH zu Cheat-Software für Konsolen: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Anbieten von Cheat-Software, die das Schummeln bei Computerspielen erlaubt, nicht gegen das Urheberrecht verstößt, wenn sie nur temporär Daten im Arbeitsspeicher einer Konsole verändert. Der Ablauf des Spiel sei nicht vom Urheberrecht geschützt. Die Cheat-Software hatte es den Spielern erlaubt, spielinterne Begrenzungen außer Kraft zu setzen. Der BGH folgte hiermit dem EuGH, dem er den Fall vorgelegt hatte. LTO berichtet. 

BGH – Werbeblocker: Der Bundesgerichtshof hat den Streit, ob Werbeblocker gegen das Urheberrecht von Webseiten-Anbietern verstoßen, an das OLG Hamburg zurückverwiesen. Das OLG, das Urheber-Rechtsrschutz gegen Werbeblocker verneint hatte, habe sich nicht genügend mit der Argumentation des klagenden Springer-Verlags auseinandergesetzt, dass die Darstellung einer Webseite im Browser durch Bytecode gesteuert werde, der die Übersetzung des programmierten Quell-Codes in maschinenlesbaren Programm-Code veranlasse. Der BGH will die Abläufe im Browser genau verstehen, bevor er entscheidet oder dem EuGH vorlegt. Es berichten taz (Christian Rath), LTO und beck-aktuell.

BGH zu Rache-Tattoo im Gesicht: Wer einem anderen gegen dessen Willen über die Augenbraue den Schriftzug "Fuck" tätowiert, begeht eine schwere Körperverletzung gem. § 226 StGB. Es liege hier eine erhebliche und dauerhafte Entstellung vor, auch wenn das Tattoo mit einer Laserbehandlung entfernt werden könnte. Das hat der Bundesgerichtshof im April entschieden, berichten beck-aktuell und LTO. 

OVG Berlin-BB zu Aufnahme von Afghan:innen: Mit einem Hängebeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Erteilung eines Visums an eine in Pakistan wartende afghanische Wissenschaftlerin und ihre Familie vorläufig ausgeschlossen. Das VG Berlin hatte ihr Anfang Juli im Eilverfahren aufgrund einer Zusage aus dem Bundesaufnahmeprogramm einen Anspruch auf ein Visum zugesprochen, die Bundesregierung legte hiergegen jedoch Rechtsmittel ein. Das OVG will bis Ende August entscheiden. LTO berichtet. 

OLG Frankfurt/M. zu Ordnungshaft für Rapper: Der Rapper Fat Comedy muss 12 Tage Ordnungshaft absitzen, weil er trotz Verbots mehrfach ein Video verbreitet hat, das zeigt, wie er den Komiker Oliver Pocher unvermittelt ins Gesicht schlägt. Es gebe keinen Grundsatz, dass zunächst Ordnungsgeld verhängt werden muss, wenn dies nicht erfolgversprechend ist. LTO (Joschka Buchholz/Felix W. Zimmermann) berichten. 

OLG Dresden – Spionage für China: spiegel.de (Ann-Katrin Müller u.a.) berichtet ausführlich über Akteninhalte aus dem Verfahren gegen den Ex-AfD-Mitarbeiter Jian G. Der chinesisch-stämmige Deutsche, der für den damaligen Europa-Abgeordneten Maximilien Krah arbeitete, soll für China die AfD ausspioniert haben. Von Krah und anderen AfD-Politikern erhaltene Informationen habe er in Dossiers zusammengefasst, u.a. auch über das Liebesleben von Alice Weidel und parteiinterne Putschpläne von Tino Chrupalla.

LG Bielefeld zu Suizidhilfe: Das Landgericht Bielefeld hat einen 60-Jährigen wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte auf Wunsch seines Vaters zwei Heliumflaschen, zwei Sauerstoffmasken und Schläuche gekauft. Mit der Vorrichtung tötete der Vater sich und seine Frau. Die demente Mutter hatte früher zwar auch Suizidgedanken geäußert, seit Beginn ihrer Demenz jedoch nicht mehr. Der Richter äußerte großes Verständnis für den Verurteilten. bild.de (Nina Stampfmeier) berichtet. 

LG Regensburg zu Tötung durch Narkosearzt: Das Landgericht Regensburg hat einen Narkosearzt vom Vorwurf des Mordes an einem 76-jährigen Patienten freigesprochen. Dessen Umstellung der Therapie auf bloße Morphingabe sei "medizinisch legitim" gewesen. Zwar habe er hierzu nicht die ausdrückliche Zustimmung der Angehörigen eingeholt. Er wurde aber freigesprochen, weil die Angehörigen laut der vorherigen Kommunikation wohl zugestimmt hätten. Die Klinik-Mitarbeiter:innen, die den Angeklagten zuvor belastet hatten, schwiegen im Prozess, um sich nicht zu belasten. Es berichtet die SZ (Rainer Stadler)

In einem separaten Kommentar kritisiert Rainer Stadler (SZ) das Urteil, das vor Misstrauen gegenüber ärztlichem Handeln strotze, insbesondere gegenüber Handeln im Sinne des Patientenwillens. Es werde der Wirklichkeit auf den Intensivstationen nicht gerecht und fördere eine weitere Übertherapie am Lebensende. "Damit haben Gericht und Staatsanwaltschaft einen Präzedenzfall geschaffen, der vielen Intensivärzten zu denken geben wird." 

LG Kassel – Magnus Gäfgen: Der Kindsmörder Magnus Gäfgen hat die Entlassung auf Bewährung beantragt, weil im September die Mindesthaftzeit von 23 Jahren abläuft. Ein Gutachten stelle ihm jedoch keine positive Prognose, auch die Staatsanwaltschaft befürworte den Antrag nicht, berichtet bild.de (Michaela Steuer). Entscheiden muss das Landgericht Kassel. Gäfgen hatte 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und ermordet. 

AG Düsseldorf – beleidigende Anwältin: Eine Rechtsanwältin musste sich vor dem Amtsgericht Düsseldorf verantworten, weil sie in betrunkenem Zustand einen dunkelhäutigen Sanitäter als "Scheiß-Ausländer" und einen Polizisten als "kleinen Pisser" bezeichnet hatte. Die Anwältin hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt. LTO berichtet. 

AG Berlin-Tiergarten zu Palästina-Protest: Das Amtsgericht Tiergarten hat die Palästina-Aktivistin Yasemin Acar u.a. wegen eines Angriffs auf Polizisten verurteilt. bild.de (Nikolaus Harbusch u.a.) kritisiert, dass der Richter Philipp Berkholz der Angeklagten seine "Hochachtung" für ihr Engagement aussprach und sie aufforderte, künftig weniger Angriffsflächen zu bieten. Dies wird von der CSU bis zur Deutsch-Israelischen Gesellschaft kritisiert. 

StA Nürnberg – Tötung von Pavianen: Bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft gingen mehr als hundert Strafanzeigen ein, nachdem der Nürnberger Tierpark zehn Paviane aus Platzmangel erschießen ließ, meldet die FAZ

Im Interview mit LTO (Peyman Khaljani) erinnert Rechtsprofessor Sönke Gerhold an eine Entscheidung des OLG Naumburg von 2003. Danach rechtfertige Platzmangel allein im Grundsatz keine Tötung, wenn der Zoo Fortpflanzung trotz Raumknappheit bewusst zugelassen und das Problem damit selbst verursacht hat. Die menschliche Verantwortung für die durch ihn bewusst herbeigeführte Lebenssituation der Tiere schließe die Tötung gesunder Tiere grundsätzlich aus. Erforderlich sei aber immer eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls. 

Bundesgerichte: Am Bundesfinanzhof wird zum 1. August der 11. Senat aufgelöst. Das hat das BFH-Präsidium beschlossen und setzt damit eine Absprache mit dem Bundesjustizministerium um. Durch die Maßnahme werden die Stellen von zwei Richtern eingespart, die in den Ruhestand gehen. Die anderen Stellen werden anderen Senaten zugewiesen. Für Umsatzsteuerklagen ist künftig allein der 5. Senat zuständig. Seit dem Jahr 2000 gab es am BFH einen Rückgang der Verfahren um 49 Prozent. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky) und SZ (Stephan Radomsky). beck-aktuell (Joachim Jahn) gibt zudem einen Überblick über die Verfahrensentwicklung an den anderen Bundesgerichten.

BVerfG-Schneiderin: Der Spiegel (Paula Haase) stellt Kerstin Brandt vor, die als selbständige Schneiderin auch für das Bundesverfassungsgericht arbeitet. Wenn eine neue Richter:in ins Amt kommt, bekommt sie keine neue Robe, sondern eine alte Robe wird angepasst. 

Recht in der Welt

USA/Brasilien – Bundesrichter de Moraes: Die US-Regierung hat Sanktionen gegen den brasilianischen Bundesrichter Alexandre de Moraes verhängt. Dieser habe Brasilianer und US-Bürger in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt, Kritiker festnehmen, Hausdurchsuchungen durchführen und Social-Media-Konten sperren lassen. Der bürgerliche Richter war insbesondere gegen den damaligen rechtsextremistischen Präsidenten Jair Bolsonaro vorgegangen. Nun wurden mögliche Vermögenswerte von Moraes in den USA eingefroren. US-Bürger und -Firmen dürfen keine geschäftlichen Transaktionen mit ihm mehr abwickeln. Es berichten Hbl (Alexander Busch), taz (Niklas Franzen) und beck-aktuell

IGH – Klimaschutz/untergegangene Inseln: Die taz (Eva Kaiser) macht auf einen Aspekt im Klimaschutz-Gutachten des Internationalen Gerichtshofs aufmerksam. Danach verlieren Inselstaaten auch dann nicht ihre Staatlichkeit, wenn sie untergegangen sind. Die bisherigen Bewohner:innen der Inseln könnten weiterhin die Interessen des Staates vertreten. 

Sonstiges

Automatisierte Datenanalyse/Palantir: Der Doktorand Kristof Heidemann warnt auf dem JuWissBlog vor einer Beschaffung der Analysesoftware der US-Firma Palantir. Diese würde eine Abhängigkeit von einer fragwürdigen Privatfirma schaffen. Vorzugswürdig sei die Schaffung "digitaler Souveränität" mit deutscher oder europäischer Software. 


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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/chr

(Hinweis für Journalist:innen)   

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage. 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57812 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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