Die juristische Presseschau vom 7. April 2016: Cannabis für Schwer­kranke / Ermitt­lungen gegen Böh­m­er­mann / Arbei­tete Mundlos für V-Mann?

07.04.2016

Justiz

BGH zu Kannibalenmord: Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Dresden gegen den Polizisten Detlev G. aufgehoben und den Fall zurückverwiesen. Die Richter schlossen sich der Verteidigung an, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass S., der sich von G. essen lassen wollte, Suizid begangen habe. Die taz (Hannah Weiner) zeichnet Fall und Verhandlung nach.

LG Bonn zu EnBW: Das Energieunternehmen EnBW hat keinen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 261 Millionen Euro, nachdem die Bundesregierung zwei Atomkraftwerke zwangsweise für drei Monate stilllegte, entschied das Landgericht Bonn. Die Richter wiesen die Klage ab, da EnBW mit einer sofortigen Klage gegen das Betriebsverbot aufschiebende Wirkung bedingt und Schäden vermieden hätte, schreibt die FAZ (Bernd Freytag). Das Unternehmen kann noch in Berufung gehen.

Joachim Jahn (FAZ) meint, die höheren Instanzen könnten anders entscheiden. Allerdings sei es für Energieunternehmen verlockender – angesichts der Erfolgschancen der Schadensersatzklagen aufgrund von Stilllegungen – einen "großen Deal mit der Politik" einzugehen.

OLG München – NSU: "Wie nahe waren Spitzel der verschiedenen deutschen Verfassungsschutzbehörden den Tätern?" Die Welt (Stefan Aust/Helmar Brüchel u.a.) berichtet unter Berufung auf die ARD ausführlich darüber, dass Uwe Mundlos zu Beginn der Mordserie des NSU im Unternehmen eines V-Mannes des Bundesverfassungsschutzes gearbeitet haben soll. Der Beitrag geht auch darauf ein, inwieweit BfV und Ermittlungsbehörden darüber informiert waren.

LG Duisburg* – Loveparade: Das Loveparade-Verfahren könnte noch zugelassen werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf** prüft die Anklageschrift und könnte zu einem anderen Ergebnis kommen, als das Landgericht, so die BadZ (Christian Rath). Der Beitrag resümiert auch die Entscheidungsgründe des LG.

StA Mainz – Jan Böhmermann: Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen Jan Böhmermann wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Eine juristische Prüfung der Bundesregierung habe ergeben, dass Böhmermann sich "höchst wahrscheinlich" strafbar gemacht habe. Unklar sei, ob die Türkei Strafverlangen stelle. Tsp (Stephan Haselberger/Hans Monath u.a.), spiegel.de (Matthias Gebauer/Sven Röbel) und SZ (Karoline Meta Beisel) befassen sich mit den Ermittlungen.

LG Aschaffenburg – tote Schwangere: Im Strafprozess vor dem Landgericht Aschaffenburg wegen Mordes an einer Schwangeren in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch hat der Angeklagte Jens M. ein umfassendes Geständnis abgelegt, schreiben spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und FAZ (Leonie Feuerbach). Auch Benjamin E., mitangeklagt wegen Beihilfe, äußerte dazu - beide wehrten sich gegen die Mordvorwürfe.

*Das Landgericht Duisburg ist für das Loveparade-Verfahren zuständig. Zuvor stand hier Landgericht Dresden.

** Das Oberlandesgericht Düsseldorf überprüft die Anklageschrift. Zuvor stand hier Oberlandesgericht Duisburg.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. April 2016: Cannabis für Schwerkranke / Ermittlungen gegen Böhmermann / Arbeitete Mundlos für V-Mann? . In: Legal Tribune Online, 07.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18997/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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