Die juristische Presseschau vom 7. Juli 2015: BVerfG prüft BKA-Gesetz – Polizei auf Twitter – Recht auf "Gegenschlag"

07.07.2015

Justiz

OLG München – NSU: Der Münchener Rechtsanwalt Mathias Grasel ist der neue und damit vierte Verteidiger der Hauptangeklagten im NSU-Prozess Beate Zschäpe. Dies melden unter anderem SZ, taz und spiegel.de.

LG München I – Deutsche Bank: Am heutigen Verhandlungstag im Deutsche-Bank-Prozess sollen zwei weitere Zeugen aussagen. Unter dem Titel "Im Deutsche-Bank-Prozess ist die Luft raus" erklärt die FAZ (Joachim Jahn), warum die Beweisaufnahme im Verfahren gegen (ehemalige) Topmanager der Deutschen Bank eigentlich schon abgeschlossen ist. Denn auch die weiteren Zeugen könnten keine Einblicke darin geben, "was die Deutsche-Bank-Banker beim Untergang des Kirch-Konzerns gedacht und geplant haben".

Scheinselbstständige Journalisten: Nach Recherchen der taz laufen gegen einige Medienhäuser Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Sie stehen unter dem Verdacht, freie Journalisten als Scheinselbstständige zu beschäftigen. Die taz (Anne Fromm/Jürn Kruse/Anja Krüger) erläutert im Ressort Gesellschaft, Kultur, Medien ausführlich die "zweifelhafte Personalpraxis".

In einem separaten Beitrag erklärt die taz (afro) kurz, unter welchen Voraussetzungen Journalisten als scheinselbstständig zählen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Juli 2015: BVerfG prüft BKA-Gesetz – Polizei auf Twitter – Recht auf "Gegenschlag" . In: Legal Tribune Online, 07.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16108/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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