Der BGH entschied, dass Birkenstock-Sandalen keinen Urheberschutz genießen. Wer ein aggressives Pferd ohne Warnung verkauft, muss mit einer Anfechtung rechnen. Der Kuss von Spaniens Ex-Fußballchef Rubiales nach der WM 2023 war strafbar.
Thema des Tages
BGH – Birkenstock-Sandalen: Die Sandalen des Schuhherstellers Birkenstock stellen kein Werk der angewandten Kunst dar und genießen somit keinen Urheberschutz. Dies entschied der Bundesgerichtshof. 2023 hatte Birkenstock gegen drei Konkurrenten geklagt, die ähnliche Sandalen verkaufen. Das Unternehmen berief sich dabei auf das Urheberrecht des Erfinders Karl Birkenstock, der noch lebt. Dieses hätte keinen Eintrag in ein Register vorausgesetzt und wäre erst 70 Jahre nach dem Tod Birkenstocks ausgelaufen. Im Gegensatz dazu endet der Schutz eines eingetragenen Designs schon 25 Jahre nach der Anmeldung. Doch der BGH entschied, dass es den Sandalen an einem für Kunstobjekte typischen kreativen Schaffen und einer entsprechenden "Gestaltungshöhe" mangele. Ihre Form sei vielmehr durch technische Erfordernisse bestimmt und stelle daher kein Kunstwerk dar. Auch das Oberlandesgericht Köln hatte in der Vorinstanz in diesem Sinne entschieden. Es berichten FAZ (Marcus Jung), SZ (Stephan Radomsky), spiegel.de (Philipp Löwe), tagesschau.de (Egzona Hyseni), beck-aktuell und LTO.
Der Jurist Till Doyen kritisiert auf FAZ-Einspruch, dass das Urteil das Risiko berge, den Anwendungsbereich von angewandter Kunst stark einzuschränken. Die Form der Sandalen "mögen allerlei Kosteneinsparungen oder fußgesundheitliche Vorteile bringen. Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in ihnen auch eine minimalistische, beinahe skulpturale Linienführung gesehen werden kann", argumentiert er. Brigitte Werneburg (taz) begrüßt das Urteil des BGH. Birkenstocks seien heute "so etwas wie die Jeans der Fußbekleidung" und "eines der meistkopierten Schuhmodelle der Welt". Sollten die vielen Menschen, die sich die Originale nicht leisten können, "auf das gesunde Fußbett aus leichtem Kork, gehalten von zwei Lederriemen, verzichten?", fragt sie.
Rechtspolitik
Zivilprozess: Der Rechtsanwalt Oliver Löffel fordert auf beck-aktuell eine radikale Vereinfachung des Zustellungsrechts, die über die aktuellen Vorschläge zum "Zivilprozess der Zukunft" hinausgehen. Es brauche eine größere Reform als nur eine Zustellungsfiktion für die Zustellung elektronischer Dokumente und eine einheitliche Kommunikationsplattform. Wenn etwa im Falle von Persönlichkeitsverletzungen im Internet die Zustellung einer Beschlussverfügung an Diensteanbieter in Irland Wochen dauere, stehe dies einem effizienten Verfahren im Weg.
Abschiebehaft: Friedrich Merz (CDU) hat von seiner Forderung Abstand genommen, alle vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen in Deutschland zu inhaftieren. Dies war ein wesentlicher Teil des 5-Punkte-Entschließungsantrags, den die CDU/CSU Ende Januar in den Bundestag einbrachte und der mit Hilfe der AfD eine Mehrheit fand. Nun sagte Merz jedoch: "Diese 40.000, die sofort ausreisepflichtig sind und ohne Duldungsstatus, die können Sie natürlich nicht alle festnehmen." Etwas anderes gelte bei bekannten Straftätern und Gefährdern. Die FAZ (Eckart Lohse) berichtet.
Jana Hensel (zeit.de) wirft Merz plötzliche Kehrtwenden vor. Bei konkreten Fragen rudere er zu oft zurück, korrigiere sich selbst und kassiere vollmundig gemachte Ankündigungen wieder ein. "Nur zur Erinnerung: Dass gerade die Forderung nach dem unbefristeten Gewahrsam kaum durchsetzbar sei, darauf hatten nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Sozialdemokraten und Grüne die Union während der Debatte nach dem tödlichen Messerangriff von Aschaffenburg stets hingewiesen."
AfD-Verbot: Heribert Prantl (SZ) kritisiert, die vielen Wahlsendungen mit der AfD "als Partei auf demokratischer Flughöhe" seien "ein großes Normalisierungsprogramm" für die Partei gewesen. Ein Verbotsantrag gegen die AfD hätte dies aus seiner Sicht verhindert. Es fehle für einen solchen Antrag derzeit aber der Mut, das Selbstbewusstsein und die Selbstachtung, die man zur Verteidigung der Demokratie brauche. Demokratie sei eine Wertegemeinschaft. "Die Werte stehen in der Verfassung. Es ist höchste Zeit, mit aller Kraft, auch mit aller juristischen Kraft, für sie zu streiten. Das ist streitbare Demokratie."
Justiz
OLG Braunschweig zu aggressivem Pferd: Die Käuferin eines Pferdes, die vor dem Vertragsschluss nur darüber informiert wurde, dass das Tier "etwas dominant" sei, kann den Kaufvertrag gemäß § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn sich das Pferd aggressiv verhält und nicht reiten lässt. Dies entschied das OLG Braunschweig. LTO fasst den "Musterfall der Anfechtungsproblematik" zusammen.
BFH zu Umsatzsteuer auf Bestechungsgelder: Die FAZ (Katja Gelinsky) berichtet über ein Urteil des Bundesfinanzhofs von September 2024, wonach auf Schmiergelder, die von der Landesjustizkasse eingezogen wurden, keine Umsatzsteuer fällig wird. Der Kläger war wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt worden, weil er sich als Projektbetreuer bei der Vergabe von Bauvorhaben schmieren ließ. Ziehe der Staat sowohl die erhaltenen Bestechungsgelder ein als auch die darauf angefallenen Steuern, werde dem steuerpflichtigen Täter im Ergebnis ein höherer Betrag entzogen, als ihm durch die Tat zugeflossen sei, so der BFH.
FG Hessen zu Grundsteuer: Das hessische Finanzgericht entschied, dass die Neuregelung des hessischen Grundsteuergesetzes (HGStrG) verfassungskonform ist. Das Gericht entschied, dass kein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip vorliege, da Eigentümer eines Grundstücks per se leistungsfähig seien. Die Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem sich ein Zweifamilienhaus befindet, hatte gegen ihren Grundsteuermessbescheid geklagt. LTO berichtet.
OLG Stuttgart – Islamistischer Messerangriff von Mannheim: Am zweiten Prozesstag im Verfahren um den tödlichen Messerangriff auf eine islamkritische Kundgebung und einen Polizisten sagte der Angeklagte Sulaiman Ataee überraschend vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus. Er schilderte unter anderem seine Flucht aus Afghanistan im Alter von elf Jahren. Zur Tat und seiner Motivation schwieg er. In der Zeit vor der Tat hatte er einen Psychologen wegen Kopfschmerzen besucht. Zudem hatte seine Frau wegen seiner psychischen Probleme bei der Polizei angerufen. Ein Sachverständiger, der Einschätzungen zu Ataees Schuldfähigkeit abgeben soll, begleitet das Verfahren. taz (Benno Stieber) und Welt (Hannelore Crolly) berichten.
OLG Koblenz – Umsturzpläne/Vereinte Patrioten: Im Verfahren vor dem OLG Koblenz um die Umsturzpläne und die Entführung des Gesundheitsministers Karl Lauterbach gab ein Gutachter an, einen 45-jährigen Angeklagten für schuldfähig zu halten. Der Mann, der als Comedian arbeitete, neige zwar dazu, "die wahren Gefühle nicht zu zeigen und vielleicht eher mit Späßen und Humor zu überdecken", leide aber nicht an einer Persönlichkeitsstörung. spiegel.de berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu Aufklärung über Visapflicht: Ein Buchungsportal verhält sich wettbewerbswidrig, wenn es einen Flug von Zürich nach Auckland mit einem Zwischenstopp in Los Angeles anbietet und nicht darauf hinweist, dass für den Zwischenstopp eine Durchreiseautorisierung in Form des ESTA erforderlich ist. Dies entschied das OLG Frankfurt/M. Ein Verbraucherverband hatte für eine Familie gegen das Portal geklagt, die kein ESTA beantragt hatte und daher in Zürich ihren Flug nicht antreten durfte. LTO berichtet.
OLG Celle zu Lüge über Testament: Eine Frau, die in einer eidesstattlichen Erklärung darüber log, dass in Wahrheit sie das Testament ihrer Mutter geschrieben hatte und die Verfügung von der Mutter bloß unterschrieben wurde, muss die Verfahrenskosten ihrer Schwestern tragen. Diese waren vor dem Amtsgericht Neustadt gegen den Antrag auf Erbscheinerteilung vorgegangen. Das OLG Celle, das über die Verfahrenskosten entschied, übergab die Verfahrensakten zudem der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Straftat. Das Testament war mangels einer eigenhändigen Niederschrift durch die Mutter formunwirksam. spiegel.de berichtet.
LG Frankfurt/M. – "Sommermärchen" und Steuerhinterziehung: Nun berichtet auch die FAZ (Christoph Becker) über die Aussage des engen Vertrauten von WM-Organisationschef Franz Beckenbauer, Fedor Radmann, vor dem Landgericht Frankfurt/M. Dieser konnte Zahlungen in Millionenhöhe nicht erklären und gab unter anderem an, dass ein Scheck über 5,399 Millionen Franken, der ihm ausgestellt wurde, einen falschen Zahlungsgrund benenne. Die Richterin erklärte mit Blick auf das Aussageverhalten der Zeugen im Prozess: "Man kann manchmal den Eindruck haben, dass sich sehr gerne nicht erinnert wird."
LG Berlin – Idealo vs. Google: Idealo klagt vor dem LG Berlin gegen Google auf eine Entschädigung in Höhe von 3,3 Milliarden Euro. Das Vergleichsportal macht geltend, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, indem es eigene Angebote bei Google Shopping bevorzuge. Die Klage, die Idealo schon 2019 einreichte, war zunächst auf die Zahlung von 0,5 Milliarden Euro gerichtet. Nachdem der EuGH 2024 eine Strafe gegen Google seitens der EU-Kommission für rechtmäßig befand, erweiterte Idealo seine Klage. bild.de (Robert Becker) berichtet.
VG Braunschweig zu Fragen bei der Einbürgerung: Ein Libanese, der seit 2013 rechtmäßig in Deutschland lebt, wurde zu Unrecht nicht eingebürgert, nachdem er beim Einbürgerungstermin anlasslos und ohne gesetzliche Grundlage zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung befragt wurde. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig. Der Einbürgerungswillige hatte einen einen Sprachtest, den erfolgreich absolvierten Einbürgerungstest sowie Unterlagen zur eigenen Lebensunterhaltssicherung durch Arbeit und zur Straffreiheit vorgelegt. Dann stellte der Mitarbeiter des Landkreises Peine Fragen wie "Schauen Sie deutsches Fernsehen?", um zu prüfen, ob der Libanese ein wirksames Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung abgeben kann, und verweigerte in der Folge die Einbürgerung. beck-aktuell berichtet.
VG Berlin – Medienstaatsvertrag/Spotify: Spotify muss die Transparenzvorgaben aus dem Medienstaatsvertrag vorerst nicht erfüllen, entschied das VG Berlin schon im vergangenen Dezember. Das Gericht will dem EuGH die Frage vorlegen, ob der Staatsvertrag auch für Plattformen gilt, die im EU-Ausland sitzen. Auch andere Medienplattformen wie Meta wehren sich derzeit gerichtlich gegen Beanstandungen durch die Medienanstalten. Die FAZ (Helmut Hartung) berichtet.
AG Berlin-Tiergarten – Angriff auf Lahav Shapira: Der Strafprozess um den Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira soll am 8. April vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten beginnen. Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, eine gefährliche Körperverletzung aus antisemitischen Motiven begangen zu haben, indem er Shapira am 2. Februar 2024 ins Gesicht schlug und trat. Dieser erlitt in der Folge eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Anlass für die Attacke soll Shapiras Solidarität mit Israel nach dem Terrorangriff der Hamas gewesen sein. spiegel.de berichtet.
Recht in der Welt
Spanien – Luis Rubiales: Der ehemalige Chef des spanischen Fußballverbandes Luis Rubiales wurde vom Nationalen Gerichtshof zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt, weil er die Fußballerin Jennifer Hermoso nach dem Finale der Frauen-WM 2023 gegen ihren Willen auf den Mund geküsst hatte. Das Gericht sah darin einen sexuellen Übergriff. Vom Vorwurf der Nötigung sprach das Gericht ihn und drei Mitangeklagte dagegen frei. Die Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert hatte, vertrat die Ansicht, dass die vier Angeklagten Hermoso später unzulässig gedrängt hätten, den Kuss öffentlich als einvernehmlich darzustellen. Es berichten SZ und spiegel.de.
Patrick Illinger (SZ) nennt es "besonders pikant", dass nur der Kuss vom Gericht geahndet wurde, nicht aber der Druck, den die Verbandsmitarbeiter gegenüber Hermoso ausgeübt hätten. "Damit hat der Richter ein bestürzendes Zeichen gesetzt: dass es auch im modernen Spanien, wo es die fortschrittlichsten Gesetze zur Geschlechtergleichheit gibt und männliche Gewalt als Straftat besonderer Art verfolgt wird, weiterhin okay ist, wenn ein Mann seine hierarchische Machtposition nutzt, um eine Frau zu unterjochen."
EuGH/Malta – Goldene Pässe: Auf dem Verfassungsblog schreibt der Rechtsanwalt Simon Cox (in englischer Sprache) über das Verfahren der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Malta. Das Land hatte die Möglichkeit eingeführt, die maltesische Staatsangehörigkeit gegen eine Investition zu erlangen. Anders als der Generalanwalt Anthony Collins, der im Oktober eine Zurückweisung der Klage gefordert hatte, hält Cox die Vertragsverletzungsklage für begründet, da Malta nicht nur die Staatsbürgerschaft, sondern auch die Unionsbürgerschaft verkaufe.
Australien – Social Media: Nachdem in Australien ein allgemeines Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt wurde, kommt eine aktuelle Untersuchung zu dem Schluss, dass das Verbot weitgehend umgangen wird. Kinder und Jugendliche könnten soziale Medien weiterhin mühelos nutzen, da sich die Plattformen auf Selbstauskünfte und teilweise auch Sprachanalysen verließen, berichtet zeit.de.
Juristische Ausbildung
Unterhaltsbeihilfe im Referendariat: LTO-Karriere (Mathilde Harenberg) gibt einen Überblick, wie viel Unterhaltsbeihilfe die Bundesländer während des juristischen Vorbereitungsdienstes zahlen. In Sachsen ist die Beihilfe mit 1.795,10 Euro am höchsten. Bremen zahlt mit 1.383,61 Euro die niedrigste Summe.
Reform des Jurastudiums: Verschiedene juristische Verbände, darunter die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltsverein (DAV), fordern die künftige Bundesregierung auf, das Jurastudium attraktiver zu gestalten, um einem Juristenmangel vorzubeugen. Sie fordern unter anderem einen stärkeren Fokus auf die Digitalisierung und einen besseren Umgang mit Ungleichheiten und Diskriminierungen im Studium. LTO-Karriere und beck-aktuell berichten.
Sonstiges
Briefwahl/Auslandsdeutsche: Die Bundeswahlleiterin erreichen zahlreiche Beschwerden von Auslandsdeutschen, die noch immer keine Briefwahlunterlagen erreicht haben. 210 000 Deutsche haben sich im Ausland in die Wählerverzeichnisse eintragen lassen. Darunter lebt allerdings ein Großteil in europäischen Nachbarländern. Wie viele von den Auslandsdeutschen ihre Briefwahlunterlagen zu spät erhalten haben, ist nicht bekannt. Betroffene haben angekündigt, Wahlprüfungsbeschwerde einzulegen. Die SZ (Saladin Salem/Sina-Maria Schweikle) berichtet. focus.de (Ulf Lüdeke) stellt den Fall einer in New York lebenden deutschen Journalistin vor, die die Wahlunterlagen bislang nicht erhielt.
LTO (Patrick Heinemann) aktualisiert erneut einen Beitrag, der eine Verfassungswidrigkeit verneint.
Rechtsgeschichte – Horst Wessel: Auf beck-aktuell schreibt Sebastian Felz, Vorstandsmitglied des Forum Justizgeschichte, über die Tötung des NSDAP-Mitglieds und zeitweisen Jurastudenten Horst Wessels im Jahre 1930. Die Haupttäter, zwei Kommunisten, wurden 1930 vom Schwurgericht in Berlin-Moabit zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. 1934 sprach das Schwurgericht II des Landgerichts Berlin zwei Todesurteile gegen zwei andere Kommunisten, die angaben, höchstens vor dem Haus "Schmiere" gestanden zu haben.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 21. Februar 2025: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56648 (abgerufen am: 10.02.2026 )
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