Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2018: Dis­kus­sion um Hanf-Lega­li­sie­rung / Urteil gegen "Pflege-Mafia" / Streit um Namen von AfD-Stif­tung

06.02.2018

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter unterstützt die Forderung nach einer Hanf-Legalisierung. Außerdem in der Presseschau: Haftstrafen im Prozess gegen die Pflege-Mafia und die AfD darf Stiftung wohl nicht nach Gustav Stresemann benennen.

Thema des Tages

Cannabis-Legalisierung: In der nächsten Woche diskutiert der Bundestag einen Antrag der FDP-Fraktion, nach dem die kontrollierte Abgabe von Cannabis in Modellprojekten ermöglicht werden soll. Unterstützung erhält die FDP nicht nur von den Grünen und der Linkspartei, die eine weitergehende Legalisierung fordern, sondern auch vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. Dessen Vorsitzender André Schulz erklärte, die derzeitige Rechtslage stigmatisiere Menschen und lasse "kriminelle Karrieren erst entstehen". Es berichten die SZ (Joachim Käppner/Michaela Schwinn) und die taz (Konrad Litschko).

Kristiana Ludwig (SZ) begrüßt den Vorstoß: Nötig seien "Drogengesetze, die sich an der Realität und nicht an Traditionen und Bräuchen orientieren". Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler (CSU) warnt hingegen im Interview mit der Welt (Claudia Ehrenstein) vor einer Legalisierung: "Ich werde nicht tatenlos dabei zuschauen, wie Jugendliche im wahrsten Sinne des Wortes ihre Zukunftsperspektiven verkiffen."

Der Kriminologe Sebastian Scheerer weist im Interview mit spiegel.de (Peter Maxwill) auf "rassistische Aspekte" der Verbotsgeschichte hin. Alle heute verbotenen Drogen seien irgendwann einmal illegalisiert worden, weil die Mehrheitsbevölkerung beunruhigt war über die Sitten einer ethnischen, kulturellen oder religiösen Minderheit.

Rechtspolitik

Koalitionsverhandlungen – Arbeitsrecht und Gesundheitspolitik: Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, CDU und CSU gehen in die zweite Verlängerung und werden voraussichtlich erst am heutigen Dienstag abgeschlossen. Hauptstreitpunkte liegen laut SZ (Jens Schneider) und zeit.de (Lisa Caspari/Katharina Schuler) in Fragen des Arbeitsrechts und der Gesundheitspolitik.

Koalitionsverhandlungen – Mieten und Wohnen: Eine Einigung konnten die Verhandler von SPD und Union im Bereich Miete und Wohnen erzielen. So soll unter anderem die Durchsetzung der Mietpreisbremse gefördert werden, indem Vermieter verpflichtet werden, die bisherige Miete offenzulegen. Außerdem will der Bund in das Baukindergeld und in den sozialen Wohnungsbau investieren. Die FAZ (Julia Löhr), die Welt (Michael Fabricius) und zeit.de (Tina Groll/Zacharias Zacharakis) untersuchen, was die Änderungen bewirken.

Koalitionsverhandlungen  NetzDG: Die Große Koalition will beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz allenfalls nachbessern. Das schreibt zeit.de (Dietmar Neuerer) und stellt die Kritik an dem umstrittenen Gesetz dar.

Koalitionsverhandlungen – Einbrüche in Tierställe: "Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden", heißt es in einem Textentwurf aus der Arbeitsgruppe Landwirtschaft für den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Was das konkret bedeute, ist jedoch nach Informationen der taz (Moritz Elliesen) auch den Verhandlern unklar. Tierschutzverbände kritisieren die Absichtserklärung.

Digitalisierung und Datenschutz: Estland gilt als Vorreiter in Sachen Digitalisierung. Mit der Geburt erhält jeder Bürger eine digitale Identität, Daten werden dezentral verwaltet und ausgetauscht. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) fragt, warum Deutschland sich mit der Digitalisierung so schwer tut und geht dabei auf datenschutzrechtliche Bedenken sowie auf das mangelnde Interesse an digitalen Themen in der Politik ein.

Cybermobbing: Juristen der Universität Passau haben im Auftrag der Rechtsschutzversicherung Arag einen Gesetzentwurf gegen Cybermobbing entwickelt, der als Alternative zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstanden werden will. Der Entwurf sieht unter anderem einen neuen Straftatbestand der "schweren Ehrverletzung im Internet" vor. Anbieter sollen verpflichtet werden, gemeldete Inhalte zu dokumentieren und zu kennzeichnen sowie Auskünfte über ihre Nutzer zu erteilen, wenn es zu Rechtsverletzungen kommt. Eine Löschpflicht soll – anders als beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz – erst bestehen, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt. Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) stellt den Gesetzentwurf vor.

Bankenregulierung: In einem Gastbeitrag für das Hbl fordert Rechtsprofessor Klaus J. Hopt die rasche Umsetzung des als "Basel III" bekannten Reform-Regelwerks für mehr Finanzstabilität der Banken. Der Kompromiss sehe unter anderem vor, dass Banken sukzessive mehr Eigenkapital aufbauen, was Bankenkrisen unwahrscheinlicher mache und ihre Folgen eingrenze.

Fluggastrechte und Insolvenz: Der CEO des Fluggastrechteportals Airhelp, Henrik Zillmer, fordert im Hbl die Europäische Union auf, eine obligatorische Insolvenzversicherung für Direktbuchungen bei Fluggesellschaften einzuführen. Die Monopolisierung einzelner Flugstrecken werde auch im Jahr 2018 zur Insolvenz von Airlines führen.

Justiz

LG Düsseldorf zu "Pflegemafia": Die Angeklagten im Prozess gegen die sogenannte "Pflegemafia" sind zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt worden. Das melden die FAZ (Constantin van Lijnden) und bild.de (Benjamin Sack). Die neun Angeklagten sollen nie erbrachte Pflegeleistungen abgerechnet und so einen Schaden von mindestens 8,5 Millionen Euro verursacht haben.

LG Dresden – Anschlag auf Moschee: Im Prozess gegen einen 31-Jährigen, der 2016 einen Sprengstoffanschlag auf eine Moschee verübt hat, hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe ein Zeichen setzen wollen und sei davon ausgegangen, dass sich niemand in dem Gebäude befand. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Pegida-Anhänger hingegen vor, die Bombe aus Hass auf den Islam gezündet und den Tod der in dem Haus befindlichen Familie zumindest billigend in Kauf genommen zu haben, so die FAZ (Stefan Locke) und zeit.de.

BVerfG – BND-Gesetz: Mehrere Journalistenverbände haben Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 in Kraft getretene neue BND-Gesetz eingelegt, das dem Bundesnachrichtendienst die weitgehend uneingeschränkende Befugnis zur Überwachung von Kommunikation zwischen Menschen im Ausland einräumt. Die Beschwerde wurde vom Rechtsprofessor Matthias Bäcker verfasst und von der Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert. Die taz (Christian Rath) weist darauf hin, dass entgegen dem der Öffentlichkeit vermittelten Eindruck die Pressefreiheit in der Beschwerdeschrift nur als "ergänzender Prüfungsmaßstab" herangezogen wird.

EuGH zu "Schrems vs. Facebook": Der Doktorand Tobias Lutzi verteidigt auf lto.de die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Januar, mit der dem Datenschutzaktivisten Max Schrems die Möglichkeit versagt wurde, abgetretene Ansprüche von anderen Verbrauchern vor einem österreichischen Gericht geltend zu machen. Es gebe zwar gute Gründe, eine Sammelklage auf der europäischen Ebene einzuführen, die Einführung "durch die Hintertür der Brüssel-I-Verordnung" wäre jedoch kontraproduktiv gewesen, weil viele Probleme nicht geregelt seien.

EuGH – Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: Gegen Deutschland sind aktuell 74 Vertragsverletzungsverfahren wegen behaupteter Verstöße gegen Unionsrecht anhängig. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die dem Hbl (Martin Greive) vorliegt. In den Bereichen Verkehr und Umwelt sind besonders viele Verfahren anhängig. Die Bundesregierung verteidigt sich damit, dass die Anzahl der anhängigen Verfahren von 91 im Jahr 2016 zurückgegangen sei und dass die Verletzung von Unionsrecht noch vom Europäischen Gerichtshof festgestellt werden müsse.

LG Oldenburg – Prozess gegen Serienmörder: Der Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels Högel, dem vorgeworfen wird, 97 Menschen getötet zu haben, stellt das Landgericht Oldenburg vor logistische Herausforderungen. Im Gespräch sei die Anmietung des früheren Oldenburger Landtags, um genug Platz für Nebenkläger, deren Vertreter sowie den Angeklagten und seine Verteidiger zu haben, so die SZ (Annette Ramelsberger). Auch die Prozessdauer könnte ungeahnte Ausmaße erreichen.

Stresemann-Stiftung: Die AfD überlegt, sich des Namens von Gustav Stresemann für ihre parteinahe Stiftung zu bedienen, wogegen sich die Enkel des einstigen Reichskanzlers und Außenministers wehren. Laut der SZ (Wolfgang Janisch) hätten sie bei einem Rechtsstreit  gute Chancen. Seit der Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei das postmortale Persönlichkeitsrecht anerkannt. Es spreche viel dafür, dass die Vereinnahmung des Pro-Europäers Stresemann durch die AfD dagegen verstoßen würde. Zudem könnten sich die Nachkommen auf eine jüngere BGH-Entscheidung berufen, nach der die Gefahr einer "namensmäßigen Zuordnungsverwirrung" der Verwendung von Familiennamen entgegenstehen kann.

Recht in der Welt

Belgien – Prozess gegen Attentäter: Der mutmaßliche Terrorist Salah Abdeslam macht in dem Prozess vor einem Brüsseler Gericht von seinem Schweigerecht Gebrauch. Er habe keine Angst und setze sein Vertrauen in Allah, erklärte der Angeklagte am Montag. Abdeslam ist wegen versuchten Mordes an Polizisten bei seiner Ergreifung im März 2016 angeklagt. Anschließend droht ihm ein Verfahren in Frankreich wegen Beteiligung an den Pariser Anschlägen vom 13. November 2015. Die SZ (Thomas Kirchner) und die FAZ (Michael Stabenow) berichten.

Großbritannien – Brexit: Wie die FAZ (Marcus Theurer) und zeit.de melden, hat die britische Premierministerin Theresa May klargestellt, dass das Land nicht in der europäischen Zollunion bleiben werde. Damit reagiert sie auf Kritik von Befürwortern eines harten Brexits an Planspielen für Kompromisse. In einem gesonderten Beitrag fasst die FAZ (Jochen Buchsteiner) den Stand der Brexit-Gespräche zusammen.

Costa Rica – CIDH-Urteil zu Homo-Ehe: Das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (CIDH), nach dem die gleichgeschlechtliche Ehe uneingeschränkt zu erlauben ist, ist zum Thema im Wahlkampf in Costa Rica geworden. Der konservative Präsidentschaftskandidat Fabricio Alvarado hat angekündigt, das Urteil nicht umzusetzen und dadurch in Umfragen deutlich zugelegt, schreibt die FAZ (Tjerk Brühwiller).

Vietnam – Entführter Geschäftsmann: Der vermutlich aus Deutschland entführte Geschäftsmann Trinh Xuan Thanh ist laut taz (Marina Mai) und spiegel.de erneut zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Damit entgeht der ehemalige kommunistische Funktionär, dem Korruption und Misswirtschaft vorgeworfen werden, einer möglichen Todesstrafe.

Südkorea – Samsung-Erbe: Der Samsung-Erbe Lee Jae-yong kommt nach einem Jahr Gefängnis frei. Das Obergericht Seoul erhielt zwar vier von fünf Verurteilungen aufrecht, halbierte aber das Strafmaß auf zweieinhalb Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Dem 49-Jährigen wird vorgeworfen, in einen Bestechungsskandal um die frühere Präsidentin Park Geun-hye verwickelt zu sein. Der Strafrechtler Ha Tae-young erklärte gegenüber der FAZ (Patrick Welter), dass die ermöglichte Benutzung von Reitpferden in Deutschland als Bestechung gewertet wurden, nicht jedoch die Pferde selbst. Auch die SZ (Christoph Neidhart) und die taz (Fabian Kretschmer) berichten.

Sonstiges

Fall Wedel: Der Tsp (Deike Diening/Jost Müller-Neuhof) hat mit dem Rechtsanwalt Christian Schertz gesprochen, der Prominente oftmals im Kampf gegen Verdachtsberichterstattung vertritt, im Fall Dieter Wedel jedoch Jany Tempel und Patricia Thielemann unterstützt, die dem Regisseur sexuelle Übergriffe vorwerfen. Anders als bei vielen Veröffentlichungen im Zuge der MeToo-Debatte sei die Verdachtsberichterstattung im Fall Wedel berechtigt gewesen, da es massive Verdachtsmomente gebe und ein besonderes öffentliches Interesse bestehe. Nachdem sich Wedel selbst zu den Vorwürfen eingelassen habe, könne er den Medien ohnehin nicht mehr verbieten, darüber zu berichten.

Das Letzte zum Schluss

Gefährlicher Doppelirrtum: Ein Rentner ist in Hessen auf Betrüger hineingefallen, die sich als Polizisten ausgaben und ihn aufforderten, mehrere Tausend Euro vor der Haustür abzulegen. Als er den Irrtum aufdeckte und ein Streifenwagen kam, schoss er auf dessen Insassen. Das Problem: Es handelte sich um eine echte Streife, die der Mann selbst alarmiert hatte. Gegen ihn wird jetzt ermittelt, so spiegel.de.

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lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2018: Diskussion um Hanf-Legalisierung / Urteil gegen "Pflege-Mafia" / Streit um Namen von AfD-Stiftung . In: Legal Tribune Online, 06.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26917/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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