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Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2020: Heute Urteil zu Sui­zid­hilfe / Ver­hand­lung zu Kundus / Neuer Anlauf für attac?

26.02.2020

Legal Voices - die juristische Presseschau

Das BVerfG verkündet an diesem Mittwoch die Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von § 217 StGB. Der EGMR verhandelt zu deutschen Ermittlungsbemühungen bei der Aufklärung des Bombardements von Kundus und attac kämpft erneut um seine Gemeinnützigkeit.

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Thema des Tages

BVerfG – Suizidhilfe: Über die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Suizidhilfe schreibt nun auch lto.de (Pia Lorenz). Obwohl nicht justiziabel, seien es gerade die zugrundeliegenden "großen Fragen am Ende des Lebens, die auf ein salomonisches Urteil des BVerfG hoffen lassen". Dieses sollte selbstbestimmtes Sterben ermöglichen und gleichzeitig "kommerzbestimmte Interessen" von "Menschen, die gar nicht wirklich gehen wollen", fernhalten. Der Beitrag geht vertieft auf die Tatbestandsvoraussetzungen von § 217 Strafgesetzbuch ein und mutmaßt, dass ein den Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch entsprechendes Ergebnis gefunden werden könnte. In seinem Vorbericht geht der Tsp (Jost Müller-Neuhof) auch auf mögliche Auswirkungen der Entscheidung für die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verantwortete Praxis ein, an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gerichtete Anträge Todkranker zum Erwerb von Suizid-Medikamenten ausnahmslos abzulehnen. Diese Möglichkeit hatte das Bundesverwaltungsgericht 2017 ausdrücklich für rechtmäßig erklärt. Die taz (Christian Rath) bringt eine Übersicht in Frage-und-Antwort-Form, eine Reportage auf deutschlandfunk.de (Peggy Fiebig) beleuchtet auch die gesetzgeberische Entstehung des jetzigen § 217 StGB.

Rechtspolitik

DSGVO-Umsetzung: Gegenüber dem Hbl (Dietmar Neuerer) legte Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des EU-Parlaments und frühere Bundesjustizministerin, dar, dass der schleppende Verfahrensfortgang mehrerer gegen den europäischen Facebook-Ableger eingeleiteter Verfahren durch die irische Datenschutzbehörde die Notwendigkeit eines Verfahrens auf europäischer Ebene belege. Hierzu sei auch die Schaffung einer europäischen Datenschutzbehörde eine "gute Idee".

Jugendschutz: Rechtsprofessor Marc Liesching (community.beck.de) macht in einem ausführlichen Beitrag darauf aufmerksam, dass "eine unscheinbar anmutende Erweiterung der Werberegeln" des aktuellen Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zu einer faktischen Abschaffung der Werbung für legale pornographische Produkte führt.

In einem Gastbeitrag für den Recht und Steuern-Teil der FAZ kritisiert Rechtsanwalt Andreas Lober die im Entwurf ebenfalls vorgenommene Erweiterung über Alterskategorien hinaus zu einem "ganzen Strauß nichtinhaltsbezogener Faktoren" wie Cybergrooming oder Cybermobbing. Dies führe im Ergebnis zu einer Entwertung der Alterskennzeichnung und nehme Eltern "jede Orientierung".

Verfassungsrichter: Die FAZ (Reinhard Müller) macht auf das demnächst anstehende Ausscheiden der Verfassungsrichter Johannes Masing und Andreas Voßkuhle aufmerksam, beschreibt die Absprachen zur Ernennung ihrer Nachfolger und nennt mögliche Kandidaten: Martin Eifert, Lars Brocker, Jes Möller (Nachfolge Masing), Renate Künast, Konstantin von Notz, Astrid Wallrabenstein (Nachfolge Voßkuhle).

Frauen in Führungspositionen: Im Hbl kommentieren Heike Anger und Dieter Fockenbrock Pro und Kontra einer gesetzlichen Frauenquote in Vorständen.

Justiz

EGMR – Kundus: Am heutigen Mittwoch verhandelt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über die Beschwerde eines Hinterbliebenen des 2009 von einem Bundeswehr-Obersten befohlenen Luftangriffs bei Kundus. lto.de (Markus Sehl) stellt die bisher ergangenen Entscheidungen vor und geht ebenso ausführlich auf die Argumentation des vom European Center for Constitutional and Human Rights unterstützen Beschwerdeführers ein. Dieser macht geltend, dass die Bundesrepublik den Angriff nur ungenügend und jedenfalls einseitig untersucht habe. Über das Verfahren schreiben auch SZ (Lena Kampf/Hannes Munzinger) und taz (Christian Rath).

BVerfG zu Claus Weselsky: Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluss eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt, nach der die satirische Werbung eines Autovermieters unter Verwendung eines Fotos von Claus Weselsky, Vorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer, nicht dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies meldet die SZ.

BAG zu Social Media-Nutzung: Rechtsprofessor Michael Fuhlrott bedauert auf lto.de, dass das Bundesarbeitsgericht einer Sachentscheidung zu Mitspracherechten eines Betriebsrats beim Betrieb eines Twitter-Accounts eines Unternehmens ausgewichen ist. Der klagende Gesamtbetriebsrat hatte geltend gemacht, dass über die Kommentarfunktion des Accounts einer Kinokette das Verhalten von Mitarbeitern einer Überwachung unterzogen und der Betrieb daher zustimmungspflichtig sei. Das Erfurter Gericht wies die Klage nun als unzulässig ab, weil die Bildung eines unternehmsübergreifenden Gesamtbetriebsrates nur unter engen und hier nicht erfüllten Voraussetzungen zulässig sei.

VerfGH NRW zu richterlicher Willkür: Ein mit der Behauptung der Rechtsmissbräuchlichkeit vom betroffenen Amtsrichter selbst abgewiesener Befangenheitsantrag hat nach Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt und ist daher aufzuheben. Von der grundsätzlichen Möglichkeit, über Befangenheitsanträge in eigener Sache selbst zu entscheiden, habe der Richter in willkürlicher Weise Gebrauch gemacht, so lto.de über den vor Kurzem veröffentlichten Beschluss.

FG Kassel – Attac: Das Finanzgericht Kassel verhandelt heute zu der vom Bundesfinanzhof offen gelassenen Frage des Zusammenhangs von Attac-Netzwerk und Attac-Förderverein. In ihrem Vorbericht erläutert die taz (Christian Rath) die prozessuale Vorgeschichte und geht auch auf die Diskussion über eine gesetzgeberische Erweiterung des Gemeinnützigkeitsbegriffes ein. Nach dem Kommentar von Anja Krüger (taz) muss die Bundesregierung in dieser Frage "endlich für Rechtssicherheit sorgen". Vorschläge seien "reichlich" vorhanden, eine Lösung um so drängender, da eine durch NGOs repräsentierte starke Zivilgesellschaft ein "Bollwerk gegen Rechtsextremismus" sei.

Recht in der Welt

Schweiz – DFB: In dem am 9. März in der Schweiz beginnenden Strafverfahren gegen frühere Funktionäre des DFB wird der Verband zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen als Nebenkläger auftreten, meldet die SZ. Den Angeklagten wird eine ungetreue Geschäftsführung durch fragwürdige Überweisungen im Vorfeld der Fußball-WM 2006 vorgeworfen.

Großbritannien – Julian Assange: Im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange beschrieben dessen Vertreter dem britischen Gericht, dass eine Überstellung des Wikileaks-Gründers in die USA eine erhebliche Selbstmordgefahr begründen würde. Assange habe eine "lange Geschichte klinischer Depression" und sei durch jahrelange Isolation gezeichnet, berichtet zeit.de (Kai Biermann/Meike Laaff) von der Anhörung.

USA – Harvey Weinstein: Über die Verurteilung des ehemaligen Filmproduzenten Harvey Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung berichtet nun auch lto.de. Hannah Pilarczyk (spiegel.de) begrüßt das Urteil in einem Kommentar "unter Vorbehalten". Die Arbeit gegen den Missbrauch von Macht und Status müsse nun auch "jenseits von Gerichtssälen fortgeführt werden".

USA – Supreme Court-Richterinnen: Auf einer Pressekonferenz im indischen Neu Delhi hat US-Präsident Donald Trump die als liberal geltenden Richterinnen des Supreme Courts Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor wegen "unangebrachter" Äußerungen kritisiert und gefordert, dass sie künftig nicht an Verfahren teilnehmen, die ihn betreffen. lto.de berichtet.

China – Buchhändler: Wegen "illegaler Weitergabe geheimer Informationen an das Ausland" ist der chinesische Buchhändler Gui Minhai zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Minhai habe zudem die Wiedererlangung seiner chinesischen Staatsbürgerschaft beantragt, berichtet die FAZ (Friederike Böge) über das Urteil. Der Buchhändler war seit den 1990er Jahren schwedischer Staatsbürger. Seine 2015 erfolgte Entführung aus einer thailändischen Ferienwohnung hatte weltweites Aufsehen erregt. Die taz (Fabian Kretschmer) berichtet ebenfalls, die SZ (Lea Deuber) bringt ein Porträt des Verurteilten.

Juristische Ausbildung

Juristenausbildung: In einem ausführlichen Beitrag legen Arne P. Wegner u.a. im FAZ-Einspruch dar, dass die aktuelle zweistufige Juristenausbildung im Wesentlichen auf einer 1869 in Preußen durchgeführten Reform beruht. Viele der aktuellen Forderungen folgten ebenso alten Vorschlägen, so z.B. die Kritik an der Notenskala. Der Beitrag diskutiert mögliche Gründe dieser Reformmüdigkeit.

Sonstiges

Volk und Demokratie: verfassungsblog.de setzt sein Symposium zu Ehren des 80. Geburtstages des Rechtsprofessors Ulrich K. Preuß mit Beiträgen von Gastdozent Tim Wihl zu den Zukunftsaussichten der Sozialdemokratie und der Akademischen Rätin Verena Frick zum kommunalen Ausländerwahlrecht fort.

Mandatsakquise: Vor der erfolgreichen Mandatsakquise müssen sich Anwälte häufig mit bestimmten Zweifeln potentieller Mandanten auseinandersetzen, schreibt die Volljuristin Carmen Schön auf lto.de und nennt erfolgversprechende Kommunikationsstrategien.

Rüstungsexporte: Der FAZ (Lorenz Hemicker) liegt ein Gutachten von Rechtsprofessorin Sigrid Boysen vor, in dem Zweifel an der Rechtmäßigkeit des deutsch-französischen Abkommens über Rüstungsexporte angemeldet werden. Diese gründeten vor allem auf einer unzulässigen Delegierung der Entscheidung für Exporte durch die Bundesregierung sowie einer fehlenden Beteiligung des Bundestages.

Das Letzte zum Schluss

Überstunden: Auch ein persönlicher Brief an den Dienstherrn, Innenminister Herbert Reul (CDU), bewahrt eine nordrhein-westfälische Kriminalhauptkommissarin nicht davor, den sicherlich wohlverdienten Ruhestand mit 1.200 Überstunden anzutreten. Nach Prüfung des Vorgangs habe der Minister der Beamtin erklärt, dass ihrem Anliegen, die Stunden durch eine Verlängerung ihrer Lebensarbeitszeit abzubummeln oder einen entsprechenden Betrag auszuzahlen, aus rechtlicher Sicht nicht entsprochen werden könne. Die Welt berichtet.

 

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lto/mpi

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Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2020: . In: Legal Tribune Online, 26.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40479 (abgerufen am: 15.04.2026 )

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