Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2024: GDL-Streik kann beginnen / BVerfG stoppte Aus­lie­fe­rung / Ver­haf­tung von Polens Ex-Innen­mi­nister

10.01.2024

Das LAG Hessen ebnete den Weg für den Bahnstreik. Das BVerfG beanstandete eine Auslieferung in die Türkei, weil ein Video-Strafprozess drohte. Die einstige Begnadigung von Polens Ex-Innenminister Kaminski (PiS) wurde jetzt für ungültig erklärt.

Thema des Tages

LAG Hessen zu GDL-Streik: Am späten Dienstagabend lehnte das Hessische Landesarbeitsgericht die von der Deutschen Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL ab. Das LAG bestätigte damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt/M. vom Vortag. Der Streik findet damit wie angekündigt ab diesem Mittwoch statt, berichten LTO und zeit.de.

Dieses Ergebnis nahm ein vertiefter Vorbericht von LTO (Tanja Podolski/Max Kolter) vorweg. Die von der Bahn vertretene Rechtsansicht, der angekündigte Streik sei schon wegen fehlender Tariffähigkeit der GDL unzulässig, lasse sich in einem Eilverfahren kaum klären. Das zu der Frage gleichfalls beim LAG Hessen anhängige Hauptsacheverfahren dürfte dagegen erst ab Februar terminiert werden. Auch die von den DB-Unternehmen weiterhin behauptete Unverhältnismäßigkeit des Streiks überzeugten die im Beitrag zitierten Experten nicht. In einem parallelen Verfügungsverfahren am Arbeitsgericht Hannover sei wie schon in Frankfurt/M. zuvor erkannt worden, dass wirtschaftliche Einbußen auf Unternehmensseite eine normale Folge von Arbeitskämpfen seien. Dass die GDL die Existenzvernichtung ihres Tarifpartners beabsichtige, sei nicht ersichtlich.

Rechtspolitik

Schuldenbremse: Die SPD-Bundestagsfraktion plant eine grundlegende Reform der grundgesetzlichen Schuldenbremse. Dies sieht ein Beschlussentwurf vor, über den ab Freitag bei einer Fraktionsklausur beraten werden soll. Generationengerechtigkeit könne sich nicht auf das Vermeiden von Schulden beschränken, vielmehr bedürfe es angemessener Spielräume für Zukunftsinvestitionen. FAZ (Eckart Lohse) und SZ (Georg Ismar) berichten

Unterhalt für Trennungskinder: Rechtsanwalt Rolf Schlünder begrüßt auf beck-aktuell die im Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums vom August 2023 in Aussicht gestellte Reform der Unterhaltsberechnung für Trennungskinder. Der aus sechs Schritten bestehende Rechenweg klinge zwar "kompliziert, ist es aber nicht." Vielmehr sei die Berücksichtigung von Betreuungsleistungen durch das unterhaltsverpflichtete Elternteil überfällig.

Justiz

BVerfG zu Rechtsschutz bei Auslieferung: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen in einem nun veröffentlichtem Beschluss von Dezember stattgegeben. Über das ihn betreffende Auslieferungsersuchen wegen eines Drogendeliktes muss das Oberlandesgericht Celle erneut entscheiden. In der aufgehobenen Entscheidung habe das OLG das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, weil es sich nicht ausreichend mit der Frage auseinandersetzte, wie das Anwesenheitsrecht eines Angeklagten in einer Hauptverhandlung nach türkischem Recht ausgestaltet ist. Stattdessen sei davon ausgegangen worden, dass auch der Einsatz von Videokonferenztechnik ausreiche. Dies entspreche aber nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. LTO und FAZ (Marlene Grunert) berichten.

EuGH zu DSGVO-Schadenersatz: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ gibt Rechtsprofessor Gregor Thüsing seiner Hoffnung Ausdruck, der Europäische Gerichtshof möge Klarheit über die Pflicht zum Schadensersatz bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung schaffen. Ein auf Vorlage des Amtsgerichts München anhängiges Verfahren könnte bald zur Klärung beitragen, nachdem das Gericht in verschiedenen Verfahren am Ende des vergangenen Jahres hinsichtlich des erforderlichen Verschuldensmaßstabes "in unterschiedliche Richtungen" geblinkt habe.

BVerfG zu Bundestagswahl in Berlin: Das im Dezember verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin erfährt eine ausführliche Würdigung durch Rechtsprofessor Winfried Kluth auf dem Verfassungsblog. Die Entscheidung verdeutliche die Notwendigkeit einer Reform der Wahlprüfung hin zu einem einstufigen Verfahren. Diesbezüglichen Reformbedarf erkennt auch die frühere Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak, ebenfalls auf dem Verfassungsblog und bemängelt darüber hinaus, dass die Entscheidung die Abwägung zwischen Bestands- und Korrekturinteresse lediglich anhand technischer Kriterien vorgenommen habe. Dass die Wiederholungswahl nun unter "komplett veränderten politischen Rahmenbedingungen" stattfinde, habe das BVerfG ausgeblendet.

BVerfG – IfSG-Triage: Nun schreibt auch die wissenschaftliche Mitarbeiterin Julia Barnewold auf dem JuWissBlog über die Verfassungsbeschwerde von 14 Ärzten und Ärztinnen gegen das in § 5c Infektionsschutzgesetzes (IfSG) neu geregelte Behandlungsverfahren im Falle nicht ausreichender medizinischer Kapazitäten während einer Epidemie. Sie wenden sich insbesondere gegen das Verbot der sogenannte Ex-post-Triage. 

BVerfG 2023: Der SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel u.a.) geht in einem Rückblick auf herausragende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr ein und stellt hierbei insbesondere das Schuldenbremsen-Urteil vertieft dar. Ebenfalls behandelt werden die vom Gericht angeordnete Aufhebung der sogenannten "Lex Möhlmann", die Entscheidung zur Entlohnung von Strafgefangenen sowie jene zur Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin.

OLG Frankfurt/M. zu Grabbeigabe: Ein Testamentsvollstrecker (und gleichzeitiger Erbe), der im Widerspruch zum Wunsch eines anderen Erben der Erblasserin – Mutter der Beteiligten – Familienschmuck mit ins Grab gelegt hat, handelte nicht pflichtwidrig. Dementsprechend lehnte das Oberlandesgericht Frankfurt/M. im Dezember die Entlassung des Testamentsvollstreckers an. Dessen Aussage, die Grabbeigabe entspreche einem an ihn persönlich gerichteten Wunsch der Mutter, sei nicht widerlegt worden. Daher müsse von einem Auftrag der Erblasserin ausgegangen werden, berichtet LTO.

OVG Münster zu Öcalan-Bildern: Weil Bilder des PKK-Führers Abdullah Öcalan als Organisationskennzeichen der verbotenen PKK einzustufen sind, kann einer Sympathiedemonstrationen die Auflage erteilt werden, solche Bilder nicht zu verwenden. Dies entschied nach Bericht von beck-aktuell das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.

LG Münster zu OneCoin: Am Landgericht Münster sind Mitarbeiter der "Kryptoqueen" Ruja Ignatova zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Unter anderem ein Rechtsanwalt habe der weiterhin flüchtigen Erfinderin der fiktiven Kryptowährung OneCoin beim Aufbau und der Aufrechterhaltung eines betrügerischen Schneeballsystems Beihilfe geleistet, schreibt die FAZ (Marcus Jung/Franz Nestler). Hierbei sei ein Schaden von mehr als vier Milliarden Euro entstanden, auf dessen Wiedergutmachung so gut wie keine Aussicht bestehe.

LG Berlin I – Abou-Chaker/Bushido: In einem Interview mit der SZ (Verena Mayer) äußert sich Rechtsprofessor Martin Heger kritisch zur Dauer des Strafprozesses gegen Arafat Abou-Chaker und dessen Familienangehörige. Mehr als 100 Verhandlungstage binnen dreieinhalb Jahren seien angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe unverhältnismäßig, ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot, und auch durch das vielschichtige Problem der sogenannten Clankriminalität nicht zu rechtfertigen. Die Justiz habe sich "verrannt".

LG Hannover zu Ex-OB: Der frühere Hannoveraner Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) muss wegen Untreue eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro (120 Tagessätze) bezahlen, weil er eine rechtswidrige Gehaltszulage an seinen Büroleiter nicht unterbunden hatte. Hierfür war Schostok bereits im März 2022 verurteilt worden, der BGH hatte jedoch die Ausführungen zum Strafmaß beanstandet, worauf das Landgericht Hannover nun erneut über das Strafmaß entschied. spiegel.de berichtet.

VG Berlin zu Wodka auf Klassenfahrt: Nach mittlerweile rechtskräftigem Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte November wurde eine Mutter dazu verpflichtet, die durch die vorzeitige Heimreise ihres Sohnes von einer Klassenfahrt entstandenen Mehrkosten zu tragen. Der Zehntklässler hatte gemeinsam mit anderen auf der Fahrt nach München Wodka erworben und war postwendend wieder heimgeschickt worden. Diese Ordnungsmaßnahme sei nach dem Landesschulgesetz rechtmäßig. Die Kostenfolge ergebe sich aus öffentllich-rechtlichem Vertrag, mit dem die Zusatzkosten mit den Eltern vereinbart worden waren. LTO berichtet.

VG Koblenz zu säumigen Investoren: Weil sie entgegen einer Vereinbarung mit dem "Planungsverbund Loreley" keinen Bauantrag für ein Hotelprojekt gestellt hatten, hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einer nun veröffentlichten Entscheidung von Anfang Dezember zwei Investoren zu einer Vertragsstrafe verurteilt. Die von den beklagten Investoren bemängelen Formfehler des städtebaulichen Vertrags hatten das VG ebensowenig überzeugt wie die Behauptung eines Lärmkonflikts, so LTO.

ArbG Berlin zu sexueller Belästigung an der Uni: Die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Berliner Humboldt-Universität und einem Dozenten der Geschichtswissenschaften, dem vorgeworfen wurde, jahrzehntelang Studentinnen verbal belästigt zu haben, ist durch einen Vergleich beendet worden. Die Einigung sieht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni vor, bis dahin werde der Wissenschaftler freigestellt. spiegel.de berichtet.

Entführung der Block-Kinder: zeit.de (Anne Kunze) rekapituliert in einem ausführlichen Beitrag die in dem letztwöchigen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg vorläufig kulminierte Sorgerechtsstreitigkeit bezüglich der minderjährigen Kinder der Unternehmenserbin Christina Block. Dass in Dänemark familiengerichtliche Entscheidungen eines anderen EU-Mitgliedstaates nicht ohne eigene Prüfung vollstreckt werden, erklärt bild.de (Albert Link) mit Vorbehalten, die dem Land infolge des zunächst gescheiterten Maastricht-Referendums gegenüber der EU eingeräumt wurden.

Recht in der Welt

Polen – Ex-Innenminister Kamiński: Die polnische Polizei hat Ex-Innenminister Mariusz Kamiński und Ex-Innenstaatssekretär Maciej Wąsik (beide PiS) im Amtssitz des polnischen Präsidenten Andrzej Duda festgenommen. Die beiden waren 2015 wegen Untreue verurteilt worden, doch Duda hatte sie anschließend begnadigt. Kamiński wurde daraufhin für acht Jahre Polens Innenminister. Ein Warschauer Gericht hatte nun die Begnadigung von 2015 für ungültig erklärt, weil damals noch ein Berufungsverfahren lief. Die beiden PiS-Politiker flüchteten daraufhin zu Präsident Duda, der seine Begnadigung weiterhin für gültig hält. SZ (Viktoria Großmann) und FAZ (Gerhard Gnauck) berichten.

Polen – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die Welt (Dominik Kalus) bringt einen Überblick zu den drängendsten Problemen, die sich der neuen Regierung bei ihrer geplanten Rücknahme von Maßnahmen der PiS stellen. So existiere keine rechtlich machbare Handhabe, die Ernennung nationalkonservativer Richter am Verfassungsgericht rückgängig zu machen. Bezüglich des Landesjustizrats – zuständig für die Neubesetzungen an Gerichten – sei denkbar, dessen Tätigkeit vorübergehend "einzufrieren."

IGH/Israel – Krieg in Gaza: Die SZ (Paul Munzinger/Ronen Steinke) berichtet ausführlich über die am morgigen Donnerstag beginnende Verhandlung des Internationalen Gerichtshofs über den von Südafrika erhobenen Vorwurf, Israel begehe im Gaza-Streifen einen Genozid bzw. hege diese Absicht. Falls das UN-Gericht die diesbezüglichen hohen Anforderungen erfüllt sieht, könnte es Israel völkerrechtlich bindend auffordern, seine Kampfhandlungen einzustellen. Vollstreckt werden könnte eine solche Entscheidung gleichwohl nicht. Die offensichtliche Sympathie Südafrikas gegenüber palästinensischen Angelegenheiten fuße auf historischen Beziehungen, die schon während der Apartheid-Ära begründet wurden. Diesen Aspekt arbeitet auch die FAZ (Claudia Bröll) heraus.

In einem Interview mit spiegel.de (Francesco Collini) beschreibt Rechtsprofessor Christian J. Tams Ablauf und voraussichtlichen Inhalt der am morgigen Donnerstag beginnenden Anhörungen am Haager Gericht.

Norwegen – Anders Breivik: Der rechtsextremistische Massenmörder Anders Breivik macht vor einem norwegischen Gericht geltend, dass seine Isolationshaft gegen das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoße. Dies wurde nun vom Vertreter des Staates in der mündlichen Verhandlung bestritten, so spiegel.de. Vielmehr habe Breivik weder seine Ideologie noch seine Gewaltbereitschaft aufgegeben. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen verkündet.

USA – Trump/Immunität: Ein Bundesberufungsgericht in Washington hörte die Parteiargumente in der Auseinandersetzung über eine Immunität Donald Trumps gegenüber Strafverfolgung. Trumps Team bestand auf einer "absoluten Immunität" für Handlungen während seiner Präsidentschaft, also auch wegen seiner Rolle beim Angriff auf das Capitol am 6. Januar 2021, und begründete dies mit einer möglichen Beeinflussung der Amtsführungen künftiger Präsidenten. Für den Fall einer Niederlage habe Trump bereits angekündigt, den Supreme Court anrufen zu wollen. Es berichten FAZ (Majid Sattar) und SZ (Peter Burghardt).

USA – NRA-Chef: Wegen Veruntreuung von Spendengeldern muss sich der nun zurückgetretene Chef der US-amerikanischen Waffenlobby-Organisation National Rifle Association, Waynde LaPierre, vor einem New Yorker Gericht verantworten. LaPierre habe rechtswidrig Gelder für private Luxusreisen verwendet, schreibt die FAZ (Winand von Petersdorff) über die Anklage.

Sonstiges

Liebe im Berliner Senat: Nach den nun bestätigten amourösen Verbindungen im Berliner Senat sollen denkbare Konflikte dadurch gelöst werden, dass der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) seine Rolle als Vermittler in Streitfällen zwischen den Fachverwaltungen nicht ausübt, sobald die von Katharina Günter-Wünsch (CDU) geleitete Bildungsverwaltung involviert ist. In diesen Fällen würde Finanzsenator Kai Evers (CDU) vermitteln, bei Beteiligung seines Ressorts Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD). Die erforderlichen Änderungen der Senatsordnung werden derzeit geprüft, so Welt (Sabine Menkens) und LTO.

Joachim Käppner (SZ) begrüßt die Maßnahme als "weit sinnvoller jedenfalls als das Empörungsgekrächze", das vor allem von Grünen und Linken komme, die sich gebärdeten wie ein "Ordensinternat der Adenauerzeit". Die "beliebige Übermoralisierung aller möglicher Fragen" erwecke den Eindruck von "Weltflucht."

Das Letzte zum Schluss

Selbstlose kriminalistische Selbsthilfe: Von einer Unterstützung der sicherlich ohnehin viel zu beschäftigten Kriminalpolizei in Thüringen weiß bild.de (Karsten Kehr) zu berichten. Ein Veranstaltungsservice im Freistaat ermittelte durch AirTags den Standort zweier entliehener, aber nicht zurückgebrachter CD-Decks im Wert von 9.000 Euro. Als die Betrüger die Geräte verkaufen wollten, meldeten sich die Geprellten und brachten zur Übergabe die Polizei mit. Die von den Betrügern präsentierten CD-Decks stammten dann jedoch von einem anderen, gleichfalls geprellten Unternehmen, während die eigenen Geräte schon anderweitig verkauft worden waren.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Januar 2024: . In: Legal Tribune Online, 10.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53594 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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