Die juristische Presseschau vom 22.10.2019: KZ-Wächter sagt aus / Anklage für Jour­na­lis­ten­mord / Auch Cam­pact nicht gemein­nüt­zig

22.10.2019

Angeklagter nimmt Stellung zum Vorwurf der Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen. Außerdem in der Presseschau: Im Mordfall des ermordeten slowakischen Journalisten Kuciak wurde Anklage erhoben und nach Attac verliert auch Campact die Gemeinnützigkeit.

Thema des Tages: 

LG Hamburg - KZ-Wachmann: Der wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vor dem Landgericht Hamburg angeklagte ehemalige KZ-Wachmann Bruno D. hat sich am dritten Verhandlungstag zu den ihm gemachten Vorwürfen geäußert. Er sei zum Dienst als Wachmann gezwungen worden und habe viel Leid sehen müssen, von der Judenvernichtung habe er jedoch nichts gewusst. Durch das Verfahren müsse er sich nun wieder erinnern, sein Lebensabend werde zerstört. Die Nebenklagevertreter beantragten zudem, dass sich das Gericht in Stutthof ein Bild machen solle. FAZ (Matthias Wyssuwa), SZ (Ralf Wiegand), Welt (Per Hinrichs), bild.de (Dino Schröder) und taz (Andreas Speit) berichten ausführlich über den Verhandlungstag. 

Rechtspolitik:

Mietendeckel Berlin: Die Welt (Michael Fabricius) beschäftigt sich mit der Frage, ob der geplante Berliner Mietendeckel verfassungsgemäß ist. Umstritten ist insbesondere, ob das Eigentumsrecht Mietobergrenzen zulässt und ob eine Landesregierung überhaupt zuständig für die Festlegung maximaler Mietobergrenzen sein kann, wenn das Mietrecht zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes gehört. Dabei überwiegen die Stimmen, die den geplanten Mietendeckel für ganz oder teilweise verfassungswidrig halten. 

Die genaue Funktionsweise des Mietendeckels erläutern SZ (Jan Heidtmann) und taz (Barbara Dribbusch).

Anschlag von Halle: Constantin van Lijnden (FAZ) fordert als Reaktion auf den Anschlag von Halle, insbesondere radikale Foren und verschlüsselte Chatgruppen, in denen sich Männer wie der Attentäter von Halle herumtreiben, durch den Verfassungsschutz in den Blick zu nehmen. Dafür seien mehr digital kompetente Beamte notwendig. Dies sei wichtiger, als jeden Fall digitaler Beleidigung in einem verletzenden Facebook-Kommentar zu verfolgen, was letztendlich sprachpolizeiliche Züge trage.

Beschäftigungsdatenschutz: Laut netzpolitik.org (Alexander Fanta) will das Arbeitsministerium im nächsten Jahr einen Vorschlag zum Schutz von Persönlichkeitsrechten am Arbeitsplatz machen. Damit reagiert die Bundesregierung auf eine Gesetzeslücke beim Beschäftigungsdatenschutz. Die Überwachung von Arbeitnehmern durch Kameras und GPS nimmt zu, den Landesdatenschutzbehörden fehlt es aber teilweise an den Mitteln, allen Eingaben nachzukommen. Verstöße gegen Regelungen zum Datenschutz blieben für die Unternehmen daher oft folgenlos.

Polizeigesetz Schleswig-Holstein: Laut lto.de hat sich die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein darauf geeinigt, den finalen Rettungsschuss gesetzlich zu regeln. Dabei soll die Letztentscheidung über die tödliche Schussabgabe zur Lebensrettung bei dem Beamten im Einsatz liegen. Damit kann ein Polizist, wie auch in Hamburg und Bremen, nicht via Weisungsrecht gegen seinen Willen zur Schussabgabe angewiesen werden. 

Justiz:

BGH - Deutsche Bank: Am heutigen Dienstag verhandelt der BGH über die Freisprüche der ehemaligen Deutsche Bank Chefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen. Im Schadensersatzprozess des Medienunternehmers Leo Kirch gegen die Deutsche Bank sollen sie laut Anklage einen versuchten Betrug begangen haben, indem sie bewusst die Unwahrheit sagten. Die SZ (Wolfgang Janisch) blickt auf das Verfahren und erklärt die Hintergründe. 

LG Gera - Mord an Ursula P.: Über den Prozessauftakt vor dem Landgericht Gera im Mordfall Ursula P. berichtet focus.de (Göran Schattauer). Dem 24-jährigen aus Afghanistan stammenden Angeklagten wird vorgeworfen, seine 87-jährige Nachbarin getötet zu haben, um auf ihr Vermögen zugreifen zu können.

VGH Hessen zu Fluglärm: Der Eigentümer einer Flüchtlingsunterkunft erhält nach Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs keine Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen. Das zunächst als Altenheim und dann Flüchtlingsunterkunft genutzte Gebäude habe durch die Nutzungsänderung seinen Bestandsschutz verloren und sei keine schutzbedürftige Einrichtung mehr. lto.de stellt die Entscheidung vor. 

StA Frankfurt - Fresenius: Gegen Verantwortliche des Medizintechnikherstellers Fresenius hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechung eingeleitet. Zwischen 2007 und 2016 sollen Ärzte und Manager von Kliniken in 17 verschiedenen Ländern bestochen worden sein. Es berichten Hbl (Maike Telgheder) und spiegel.de

StA Bielefeld - Middelhof: Wie spiegel.de meldet, hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Spitzenmanager Thomas Middelhof eingestellt. Middelhof war verdächtigt worden, vor seiner Privatinsolvenz Millionensummen verschoben zu haben, um so einen Zugriff von Gläubigern zu verhindern.   

BayObLG: Die Geschichte und die Zuständigkeiten des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) stellt der wissenschaftliche Mitarbeiter Roman Kaiser auf lto.de vor. Das höchste ordentliche bayerische Gericht war 2018 wiedererrichtet worden, nachdem es 2006 abgeschafft worden war. Die bayerischen Oberlandesgerichte nahmen in der Zwischenzeit die Zuständigkeiten des BayObLG wahr.

Recht in der Welt:

Slowakei - Mordfall Kuciak: Im Mordfall des slowakischen Investigativjournalisten Jàn Kuciak und seiner Verlobten Martina Kušnírová hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen vier Verdächtige erhoben. Unter den Verdächtigen ist der Geschäftsmann Marian K., der den Mord in Auftrag gegeben haben soll. Der Fall führte 2018 zum Sturz der slowakischen Regierung. Es berichten FAZ (Stephan Löwenstein) und zeit.de. 

EU Parlament - Sylvie Goulard: Der Rechtsprofessor Ingolf Pernice kritisiert in einem Aufruf auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Umstände, unter denen das Europäische Parlament die französische Kandidatin für die Kommission, Sylvie Goulard, abgelehnt hat. Der Aufruf wurde von zahlreichen Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Politik mitunterzeichnet. 

EU/Großbritannien - Brexit: Mit den neusten Entwicklungen beim Brexit beschäftigt sich (in englischer Sprache) der Rechtsprofessor Colm O’Cinneide (London) auf verfassungsblog.de

USA - Opioid-Krise: Laut spiegel.de und Welt haben vier große Pharmaunternehmen durch einen Vergleich einen Prozess abgewendet. Die Unternehmen werden beschuldigt, durch die aggressive Vermarktung von Schmerzmitteln in den USA die Opioid-Krise ausgelöst zu haben. Zwischen 1999 und 2018 starben mehr als 400.000 Menschen an Opioidüberdosen.  

Sonstiges:

Gemeinnützigkeit von Campact: Laut taz (Anja Krüger), Welt (Karsten Seibel) und SZ hat das Berliner Finanzamt der Kampagnenorganisation Campact für die Jahre 2015 bis 2017 die Anerkennung der Gemeinnützigkeit verweigert. In der Begründung heißt es, Campact sei überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen und habe keine Kampagnen zu gemeinnützigen Zwecken durchgeführt. Diese Entscheidung war bereits erwartet worden, nachdem der Bundesfinanzhof im Februar 2019 mit ähnlicher Begründung die Entscheidung billigte, der globalisierungskritischen Organisation Attac die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Strafvollzug: Über den Strafvollzug in freien Formen im Projekt Seehaus in Leipzig berichtet lto.de. In dem sächsischen Projekt wohnen Häftlinge gemeinsam mit Familien in Wohngemeinschaften und folgen einem strengen Tagesplan mit ständiger Betreuung. Durch die emotionale Bindung an den Betreuer und die Familie sowie einen optimalen Betreuungsschlüssel werde die Eingliederung in die Gesellschaft nach der Haft erleichtert. 

Uni und Meinungsfreiheit: Nun beschäftigt sich auch Maryam Kamil Abdulsalam auf verfassungsblog.de mit der rechtlichen Bewertung der Störungen der ersten Vorlesung des AfD-Gründers Bernd Lucke nach Wiederaufnahme seiner Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg. Lucke könne sich gleichermaßen auf seine Lehrfreiheit berufen und auf die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht, die auch für angestellte Hochschullehrende gelte. Jedoch können sich auch die Studierenden auf ihre Meinungsfreiheit berufen, etwa hinsichtlich einer kritischen Kundgebung vor dem Universitätsgebäude, nicht jedoch hinsichtlich von Buhrufen und Beschimpfungen im Hörsaal.

Umsatzsteuerbetrug: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die geltenden Bestimmungen zur Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug den freien Warenverkehr innerhalb der EU einschränken. Die seit diesem Monat geltenden Vorschriften sehen vor, dass Online-Plattformen für diejenigen Verkäufer haften, die Waren verkaufen, ohne Umsatzsteuer an den deutschen Staat abzuführen. Zwar verfolge auch die EU ebenfalls das Ziel, Umsatzsteuerbetrug zu verhindern, Deutschland überschreite aber das vorgesehene Maß. Es berichtet das Hbl (Florian Kolf u.a)

 

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lto/kk

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22.10.2019: KZ-Wächter sagt aus / Anklage für Journalistenmord / Auch Campact nicht gemeinnützig . In: Legal Tribune Online, 22.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38301/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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