Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2026: Schutz vor empa­thi­schen KI-Chat­bots? / BGH zu Amazon Prime-Preis­er­höhung / Haft­la­dung für Cum-Ex-Anwalt

02.10.2026

Die EU plant Regeln zum Schutz von Kindern vor KI-Chatbots. Der BGH erklärte die Amazon Prime-Preiserhöhung von 2022 für unwirksam. Rechtsanwalt Ulf Johannemann muss seine Haftstrafe antreten.

Thema des Tages

Kinderschutz vor KI: Rechtsanwältin Natalia Filkina und der wiss. Mitarbeiter Tarmio Frei erläutern auf LTO den Entwurf der EU-Kommission von Mitte September für einen Kids Act, mit dem Kinder besser vor emotionalen Risiken durch KI-Chatbots geschützt werden sollen. Kids Act ist die Abkürzung für  "Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy Act". Die Vorgaben sollen nicht nur spezielle Companion-KIs treffen, sondern auch allgemeine KI-Dienste wie ChatGPT, Gemini oder Claude, weil auch deren Antworten oft bewusst menschlich und empathisch wirken. So sollen Anbieter keine Designmerkmale und kein Systemverhalten einsetzen, die zwischenmenschliche Beziehungen so simulieren, dass wahrscheinlich emotionale Abhängigkeiten entstehen. Hinzu kommen zeitlich begrenzter Zugang und Nutzungsunterbrechungen, die Schulzeit und Kernschlafzeiten schützen sollen. Unter-13-Jährige sollen nur dann Zugriff haben, wenn Werkzeuge für Erziehungsberechtigte, Prüfungen vor der Markteinführung und eine laufende Marktbeobachtung samt Reaktion auf schwerwiegende Vorfälle vorgesehen sind. Der Artikel diskutiert, ob die praktische Umsetzung so schwierig wird, dass sie kleinere KI-Anbieter vor große Probleme stellen könnte.

Rechtspolitik

Kanzleipflicht: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert eine Modernisierung des Kanzleibegriffs in der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die vom BGH verlangte Pflicht zu einem festen Kanzleiraum sie nicht mehr zeitgemäß. Anwaltliche Tätigkeit werde heute vielfach digital, mobil und ohne dauerhaft angemietete Kanzleiräume ausgeübt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hatte bereits im August eine gesetzliche Änderung gefordert. beck-aktuell und LTO (Martin Huff) berichten. 

AfD-Verbot: Die FAZ (Markus Wehner), SZ (Iris Mayer), beck-aktuell fassen die Anhörung im Thüringer Landtag zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zusammen. Während mehrere Juristen und auch der Entertainer Hape Kerkeling ein Verbot wegen einer Gefährdung der demokratischen Grundordnung befürworteten, warnten Kritiker wie Hans-Georg Maaßen und der AfD-Anwalt Christian Conrad vor einem verfassungswidrigen Eingriff in den politischen Wettbewerb.

Reinhard Müller (FAZ) meint, dass demjenigen, der Gespür für politisches Ermessen habe, klar sein müsse, dass jetzt nicht der Zeitpunkt sei, alle Kraft in eine Sammlungsbewegung zu stecken, um ein aufwendiges Verbotsverfahren anzustoßen. Und es stimme auch schlicht nicht, dass man nichts gegen Verfassungsfeindschaft tun könne, sollte es keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren geben.

Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Auch taz.de (Christian Rath) und beck-aktuell (Maximilian Amos) thematisieren jetzt die Frage, ob die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wegen einer möglichen unzulässigen Wahlkampffinanzierung der AfD wiederholt werden muss. Rechtsprofessorin Sophie Schönberger wirft der AfD vor, dass "Bürgerdialoge", die mit Geldern der AfD-Landtagsfraktion finanziert wurden, faktisch Wahlkampf-Veranstaltungen waren. Falls es zu entsprechenden Einsprüchen kommt, werde die Wahlprüfung aber lange dauern.

Geflüchtete Minderjährige: Im Verfassungsblog kritisieren die beiden Sozialarbeiterinnen Hannah Franke und Ulrike von Wölfel sowie der akademische Mitarbeiter Salomon Gehring, dass mehrere Bundesländer, insbesondere Sachsen, für unbegleitete minderjährige Geflüchtete niedrigere Standards in der Kinder- und Jugendhilfe eingeführt haben. So würden durch Verwaltungsvorschriften unter anderem Personalanforderungen abgesenkt, Einrichtungen überbelegt und Übergangslösungen bei Unterbringung und Betreuung erlaubt. Die Autor:innen sehen darin eine rechtlich unzulässige Benachteiligung geflüchteter Kinder und Jugendlicher, da das Kinder- und Jugendhilferecht sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz keine Schlechterstellung aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus zulassen. Gleichzeitig warnen sie davor, dass ursprünglich als Krisenmaßnahme gedachte Sonderregelungen dauerhaft etabliert werden könnten und damit ein "verborgenes Sonderrecht" für geflüchtete Minderjährige entstehe.

Justiz

BGH zu Preiserhöhung bei Amazon Prime: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem Jahr 2022 in Deutschland auf einer unwirksamen AGB-Klausel beruhte. Amazon hatte den Jahrespreis damals von 69 auf 89,90 Euro angehoben, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. tagesschau.de (Klaus Hempel), spiegel.de und LTO berichten über die Entscheidung und die daraus folgenden Konsequenzen.

Strafvollzug RA Ulf Johannemann: Im Cum-Ex-Skandal muss der frühere Freshfields-Partner Ulf Johannemann nun seine rechtskräftige Haftstrafe von dreieinhalb Jahren antreten, berichtet das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier). Wegen Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Geschäften der Maple Bank wurde er bereits 2024 verurteilt. Da er seinen Wohnsitz nach Nordrhein-Westfalen verlegt hat, wird er seine Strafe in der auf offenen Vollzug spezialisierten Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verbüßen. 

EuGH zu Asylverfahren bei vorübergehendem Schutzstatus: Der Europäische Gerichtshof hat laut beck-aktuell entschieden, dass EU-Mitgliedstaaten Asylverfahren von Personen mit vorübergehendem Schutzstatus nicht automatisch bis zum Ende dieses Schutzes aussetzen dürfen. Anlass war die Klage eines aus der Ukraine geflüchteten Uiguren in den Niederlanden, dessen Asylantrag trotz gewährten vorübergehenden Schutzes nicht bearbeitet wurde. Der EuGH stellte klar, dass vorübergehender Schutz und ein Asylverfahren parallel bestehen können und Betroffene Anspruch auf eine individuelle Prüfung ihres Antrags haben. Zwar sind bei einer außergewöhnlichen Belastung der Behörden Verzögerungen möglich, eine pauschale Aussetzung aller Verfahren verstoße jedoch gegen EU-Recht.

BAG zu Inflationsprämie für Mindestlohnempfänger: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber Beschäftigte nicht von einer freiwilligen Inflationsausgleichsprämie ausschließen dürfen, nur weil deren Lohn durch die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns gestiegen ist. Eine solche Ungleichbehandlung verstoße gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Inflationsprämie als zusätzliche Leistung zum regulären Arbeitsentgelt gedacht ist. beck-aktuell berichtet. 

BVerwG zu selbst hergestelltem Impfstoff: Dass ein Arzt nicht selbst einen Corona-Impfstoff herstellen durfte, hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt bestätigt. Mediziner, die ein Arzneimittel zur persönlichen Anwendung bei einem bestimmten Patienten herstellen, dürften dabei nur Ausgangsstoffe verwenden, die den anerkannten pharmazeutischen Regeln entsprechen, so das Bundesgericht laut spiegel.de. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

OVG NRW zu KZ-Krematorium: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat laut beck-aktuell entschieden, dass das ehemalige Krematorium des KZ Niederhagen weiterhin unter Denkmalschutz steht, obwohl prägende Bauteile wie Ofen und Schornstein nicht mehr vorhanden sind. Das Gericht betonte, dass das Gebäude als wichtiges Zeugnis der nationalsozialistischen Verbrechen und der Geschichte des Konzentrationslagers von besonderem historischem Wert sei. Trotz späterer Umbauten seien wesentliche Teile der ursprünglichen Bausubstanz erhalten geblieben, und die frühere Nutzung lasse sich anhand von Dokumenten und Zeitzeugnissen nachvollziehen. 

OVG Berlin-Brandenburg zum Görlitzer Park: Der Görlitzer Park in Berlin bleibt vorläufig auch nachts geöffnet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts und setzte die vom Berliner Senat geplanten Öffnungszeiten weiterhin außer Kraft. Nach Auffassung des OVG fehlten die rechtlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen des Senats, sodass die entsprechende Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist. Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren bleibt der Park daher rund um die Uhr zugänglich. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Ob und wann das Hauptsacheverfahren von den Beteiligten weiter betrieben wird, steht noch nicht fest. LTO berichtet. 

LAG Düsseldorf zu AGG-Entschädigung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat Ende Februar entschieden, dass ein schwerbehinderter Bewerber keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Diskriminierung hat, obwohl der Arbeitgeber gegen bestimmte Pflichten aus dem Schwerbehindertenrecht verstoßen hatte. Die Kanzlei konnte nachweisen, dass sie ein konsequent objektives Bewerbungsverfahren angewandt hatte: Für die ausgeschriebene Stelle galt die Mindestanforderung von jeweils mindestens 6,5 Punkten in beiden Staatsexamina. Da der Bewerber diese Voraussetzung nicht erfüllte, wurde seine Bewerbung bereits im ersten Auswahlschritt ausgeschlossen. Das Gericht stellte klar, dass die Vermutung einer Benachteiligung nach dem AGG durch den Nachweis eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens widerlegt werden kann. Zudem wurde der Anspruch auf Herausgabe interner Dokumente und E-Mails nach der DSGVO abgelehnt. Rechtsanwältin Kristina Schilder erläutert die Entscheidung im Expertenforum Arbeitsrecht. 

LG Frankfurt/M. zu Tötung durch Narkosearzt: Das Landgericht Frankfurt/M. hat einen Anästhesisten wegen Mordes und mehrfach versuchten Mordes zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte 2021 in einer Zahnarztpraxis vier Kindern verunreinigtes Narkosemittel verabreicht und schwere Hygienefehler begangen, anschließend aber in Verdeckungsabsicht keine Einweisung ins Krankenhaus veranlasst. Ein vierjähriges Mädchen starb an Blutvergiftung, während zwei weitere Kinder nur knapp überlebten und intensivmedizinisch behandelt werden mussten. Trotz des Mordurteils verzichtete das Gericht auf eine lebenslange Freiheitsstrafe. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

LG Augsburg – JVA Gaiblingen: Der Prozess um Misshandlungen von Häftlingen in der JVA Gaiblingen bei Augsburg soll am 7. Januar 2027 vor dem Landgericht Augsburg beginnen, berichtet beck-aktuell. Angeklagt sind 13 Justizbeamt:innen, darunter die frühere Gefängnisleiterin und ihre Stellvertreterin. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung sowie Körperverletzung im Amt vor. Insgesamt geht es um 170 Fälle, von denen mehr als 100 Gefangene betroffen sein sollen. Die ehemalige stellvertretende Leiterin gilt als zentrale Figur des Skandals, da sie laut Anklage ein System willkürlicher Schikanen und Misshandlungen unterstützt oder gefördert haben soll. Für das umfangreiche Verfahren sind zunächst 51 Verhandlungstage vorgesehen.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Jakob Hoffmann) berichtet vom 78. Prozesstag im Verfahren um die Entführung der Kinder von Christina Block. Thematisiert wird auch der Auftritt von Blocks 15-jähriger Tochter in einem Podcast, der im Widerspruch zu ihrem früheren Wunsch steht, nicht öffentlich vor Gericht auszusagen, und der die Frage aufwarf, ob der Vater als gesetzlicher Vertreter der Tochter die Einwilligung zur Veröffentlichung ihrer traumatischen Erfahrungen überhaupt erteilen durfte.

VG Berlin zu Dienstunfall beim Handyladen im Homeoffice: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass der Treppensturz einer Beamtin nach Feierabend im Homeoffice kein Dienstunfall war. Zwar wollte sie ihr Diensthandy zum Laden ins Erdgeschoss bringen, doch nach Auffassung des Gerichts war ihr Arbeitstag bereits beendet, sodass ihr Aufenthalt im Haus privat geprägt war. Der Weg zum Aufladen des Handys wurde deshalb nicht als dienstlich veranlasst angesehen. Auch ein Wegeunfall lag nicht vor, da Unfälle innerhalb des eigenen Wohnhauses grundsätzlich nicht unter den beamtenrechtlichen Unfallschutz fallen. beck-aktuell berichtet.

Recht in der Welt

Brasilien – Oberstes Gericht: Die FAZ (Tjerk Brühwiller) beleuchtet den Machtkampf um das brasilianische Oberste Gericht (STF) vor der Präsidentschaftswahl. Der rechtskonservative Kandidat Flávio Bolsonaro will nicht nur mehrere Richterstellen neu besetzen, sondern auch die umstrittenen Richter Alexandre de Moraes und Flávio Dino aus dem Amt drängen. Noch nie ist in Brasilien ein Richter des Obersten Gerichts auf diesem Weg seines Amtes enthoben worden.

Österreich – Jimi Blue Ochsenknecht: Das Landesgericht Innsbruck hat Jimi Blue Ochsenknecht auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.500 Euro wegen schweren Betrugs verurteilt. Anlass war eine Hotelrechnung in Höhe von 14.000 Euro, die Ochsenknecht jahrelang nicht bezahlt hatte. Die gerichtlichen Wendungen beschreiben FAZ (Alexander Haneke), SZ (Joshua Beer), spiegel.de (Oliver Das Gupta), beck-aktuell und LTO.

USA – Todesstrafe Christa Pike: Nach zwei gescheiterten Anläufen, die Todesstrafe gegen die Mörderin Christa Pike zu vollstrecken, kommentiert Bernd Pickert (taz): So viele Fehler bei einer Hinrichtung mögen ein Sonderfall sein. Aber all das könne immer passieren, wenn der Staat glaube, Unrecht mit Unrecht vergelten zu müssen. Aus Sicht von Julia Anton (FAZ) bestätigt der Fall die Entscheidung Deutschlands, die Todesstrafe nach 1949 abzuschaffen.

USA - US-Supreme Court: Im Interview mit dem Time-Magazin antwortete Präsident Donald Trump auf die Frage, ob er die Ernennung der Supreme Court-Richter:innen Neil Gorsuch, Brett Kavanaugh und Amy Coney Barrett bereue: "Ja! Ja!". Trump hatte die drei Richter:innen während seiner ersten Amtszeit nominiert. Zuletzt hatten die drei Richter allerdings in mehreren Fällen gegen Positionen der Trump-Regierung gestimmt, u.a. bei den von Trump verhängten Zöllen. "Ich habe ihnen die Stelle ihres Lebens verschafft, und sie stimmen oft gegen mich", beklagte Trump. bild.de berichtet.

Sonstiges

Datenschutz: Der Freiburger Rechtsprofessor Moritz Hennemann ist neuer Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) und damit Nachfolger von Louisa Specht-Riemenschneider. Am 1. Oktober begann seine Amtszeit. beck-aktuell berichtet. 

Aufnahme von Afghan:innen: Dass die Bundesregierung in allen bisher geprüften 25 Einzelfällen die Rücknahme der Aufnahmezusage für afghanische Schutzsuchende aufrechterhielt, schreibt nun auch LTO. Das Bundesverfassungsgericht hatte verlangt, frühere Aufnahmezusagen nicht pauschal zurückzunehmen, sondern die individuellen Umstände der Betroffenen zu berücksichtigen. Kritiker zweifeln jedoch daran, dass die Prüfungen tatsächlich ergebnisoffen erfolgen, da die Begründungen häufig sehr ähnlich ausfallen. Über 40 weitere Fälle sind noch anhängig. 

Rote Hilfe: Die SZ (Willi Winkler) betont angesichts der aktuellen Diskussion, dass die Rote Hilfe zwar linksextremen Straftätern rechtlichen und sozialen Beistand leistet, dies jedoch in einem Rechtsstaat kein Vergehen darstellt. Anhand historischer Beispiele aus der Weimarer Republik und der Rolle des Anwalts Hans Litten verdeutlicht der Autor, warum Organisationen zur Unterstützung von Angeklagten und Gefangenen entstanden. Die Unterstützung von Beschuldigten, auch politisch motivierten Straftätern, sei durch rechtsstaatliche Grundsätze und das Recht auf wirksame Verteidigung gedeckt. Kritik an der Mitgliedschaft der Politikerin Elif Eralp in der Rote Hilfe weist der Autor daher als rechtlich und historisch verkürzt zurück.

Juristische Vereine: Dass auch die Zivilrechtslehrervereinigung eine Umbenennung in "Vereinigung Zivilrechtswissenschaft" mit knapper Mehrheit verfehlt hat, berichtet LTO (Hasso Suliak). Nachdem bereits der Deutsche Juristentag eine Namensänderung abgelehnt hatte, stehe nun auch bei der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer eine ähnliche Abstimmung bevor. Deren Befürworter argumentieren, dass sich viele Mitglieder vom bisherigen, ausschließlich männlich formulierten Namen nicht ausreichend repräsentiert fühlten.

Fachanwaltschaften: beck-aktuell berichtet, dass die Bundesrechtsanwaltskammer die Anforderungen für die Fachanwaltschaften Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht angepasst hat. Künftig müssen angehende Fachanwälte zusätzliche beziehungsweise präzisierte theoretische Kenntnisse nachweisen, etwa zur internationalen Rechtshilfe im Strafrecht, zu Vereins- und Stiftungsrecht im Gesellschaftsrecht sowie zu sportrechtlichen Bezügen des Persönlichkeitsrechts. Ein Ausschuss prüft derzeit, ob auch bei weiteren Fachanwaltschaften die theoretischen Kenntnisse angepasst werden müssen. Die aktuell beschlossenen Änderungen sind zum 1. Oktober in Kraft getreten.

KI in der anwaltlichen Praxis: Die beiden Projektleiter Dimitri Bachmann und Armin Maier erläutern auf anwaltsblatt.de, dass der größte Nutzen von KI in Kanzleien nicht bei der juristischen Arbeit selbst, sondern bei der strukturierten Erfassung von Mandantendaten liegt. Statt Schriftsätze automatisch zu erstellen, sollte KI vor allem dabei helfen, Informationen und Dokumente effizient zu sammeln, zu ordnen und aufzubereiten. So könnten Anwältinnen und Anwälte Zeit sparen, während die rechtliche Bewertung weiterhin in anwaltlicher Verantwortung bleibe.

Wirtschaftskanzleien: Nun berichtet auch die FAZ (Marcus Jung) über den anhaltenden Boom der deutschen Wirtschaftskanzleien. Obwohl die Zahl der Beschäftigten kaum noch wachse, erreiche die Produktivität pro Anwalt einen Rekordwert. An der Spitze des Rankings stehe erneut Freshfields, während der Markt insgesamt von einer hohen Nachfrage nach rechtlicher Beratung in wirtschaftlich unsicheren Zeiten profitiere, schreibt der Autor.

Rechtsgeschichte – Nürnberger Prozesse: In einem Gastbeitrag auf beck-aktuell blickt Sebastian Fels zum 80. Jahrestag der Nürnberger Prozesse auf die sieben angeklagten Juristen des NS-Regimes zurück, schildert ihre beruflichen Werdegänge und zitiert ihre oft selbstrechtfertigenden Reaktionen auf die Anklage wegen Verschwörung, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. Oktober 2026: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61040 (abgerufen am: 09.10.2026 )

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