Die Antifaschistin Lina E. will Verfassungsbeschwerde gegen ihre Beugehaft erheben. Ein Vorlagebeschluss an den EuGH zeigt Risiken von gerichtlichen KI-Recherchen. Todd Blanche wurde als neuer US-Justizminister bestätigt.
Thema des Tages
BVerfG/BGH – militante Antifa/Lina E.: Die als Mitglied der militanten Antifa verurteilte Lina E. will sich gegen die in der vergangenen Woche vom Bundesgerichtshof bestätigte sechsmonatige Beugehaft wehren und Verfassungsbeschwerde einlegen, berichtet die Mo-taz (Konrad Litschko). Wie spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichteten, hatte der BGH festgestellt, dass sich Lina E. zu Unrecht geweigert hatte, als Zeugin in einem Prozess am OLG Dresden gegen weitere Mitglieder der militanten Antifa auszusagen. Der BGH lehnte ihre Beschwerde gegen die Beugehaft ab und urteilte, dass sie kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht habe, weil sie für die betreffenden Taten bereits rechtskräftig verurteilt worden sei und somit keine Gefahr einer erneuten Strafverfolgung bestehe. Lina E.s Anwalt Erkan Zünbül kritisierte, dass sich die BGH-Entscheidung in eine bedenkliche Entwicklung einfüge, bei der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien zunehmend eingeschränkt würden. Lina E. war erst im Mai 2026 nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer fünfjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung entlassen worden.
Rechtspolitik
Biometrische Gesichtserkennung: Der baden-württembergische Innenminister Manuel Hagel (CDU) hat vorgeschlagen, eine KI-gestützte biometrische Fernidentifikation gesetzlich zu verankern, um terroristische Gefährder schneller identifizieren zu können. "Die biometrische Fernidentifizierung nutzt Körpermerkmale wie Gesichter oder Stimmen, um Personen aus der Ferne über Kameras oder Sensoren mit Datenbanken abzugleichen", sagte Hagel laut Sa-FAZ (Rüdiger Soldt). Damit könne es gelingen, mögliche Gefährder "blitzschnell zu identifizieren" und auf einen Ernstfall zu reagieren.
Erbschaftsteuer: Rechtsprofessor Gregor Kirchhof plädiert für die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Sie bringe kaum Einnahmen, führe aber wegen ihrer Konstruktion oft zu Überbewertungen und zwinge Erben mit geringer Liquidität zum Verkauf. Zudem lasse sie sich von Vermögenden leicht umgehen, während Unternehmen durch komplizierte Regeln und hohe Belastungen gefährdet würden. Kirchhof schlägt daher einen Systemwechsel hin zu einer Besteuerung tatsächlicher Erträge aus dem Erbe vor statt einer Besteuerung des fiktiven Verkaufswerts. Die Sa-FAZ (Martin Hock) berichtet.
Medienkonzentration: Das Medienkonzentrationsrecht im Medienstaatsvertrag ist nach Ansicht der Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Eva Flecken und Rechtsprofessor Ralf Müller-Terpitz in der Sa-FAZ veraltet, weil es stark auf das Fernsehen ausgerichtet sei, während große Onlineplattformen längst zentrale Orte der Meinungsbildung geworden seien. Die Autoren schlagen vor, Plattformen zu vielfaltssichernden Maßnahmen zu verpflichten, etwa durch bessere Auffindbarkeit journalistischer Inhalte oder eine medienrechtliche Digitalabgabe zugunsten journalistischer Vielfalt. Europarechtlich halten sie ein solches Instrument für möglich, da weder der Digital Services Act noch das Herkunftslandprinzip nationale Maßnahmen zur Sicherung medialer Vielfalt grundsätzlich ausschließen würden.
Justiz
KI-Nutzung am VGH Hessen: Die Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet über einen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Juni, mit dem dieser dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zum Aufenthaltsrecht von Ukrainern vorgelegt hatte und in dem das Gericht offensichtlich KI verwendet hatte. In dem Beschluss verweisen die Richter auf Websites, fünfmal finde sich in der URL, also der Pfad- und Zugriffszeile zu besagten Websites, die Endung "source=chatgpt.com". So wurde auf ein georgisches Regierungsdekret vom Februar 2026 Bezug genommen, das bis zum Februar 2027 verlängert worden sein soll. Der angegebene Link führe jedoch zu einem Artikel von 2025; als Beleg für ein Dekret von 2026 tauge er daher nicht. Von Seiten des Gerichts hieß es auf die Frage, ob man künftig bei der Angabe von Links verräterische Quellen wie „source=chatgpt.com“ löschen werde, ausweichend: "Die Zitierweise gehört ebenso wie insgesamt das Abfassen von Entscheidungsgründen dem Bereich der richterlichen Unabhängigkeit an".
BGH zu Rechtsbeugung zugunsten des Vaters: Die ehemalige Thüringer Proberichterin, die wegen eines Urteils zugunsten ihres Vaters zunächst entlassen, jüngst allerdings vom BGH vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen wurde, hofft nun auf eine Rückkehr in den Richterdienst. Das Thüringer Justizministerium prüfe derzeit, ob der Freispruch Auswirkungen auf die dienstrechtliche Bewertung hat, betont jedoch, dass diese unabhängig von der strafrechtlichen Entscheidung erfolge. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet.
VGH Bayern – Luftreinhaltung: Münchens neuer Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) hält dauerhaft an Tempo 30 auf der Landshuter Allee fest und folgt damit einem Eil-Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München, woraufhin die Deutsche Umwelthilfe ihre Klage zur Einhaltung der Luftgrenzwerte in der Hauptsache für erledigt erklärte. Damit endet ein jahrelanger Streit um Luftreinhaltewerte und Verkehrsregelungen, schreibt LTO.
OLG Köln zu Werbung für Schiffs-Shuttle: Eine Bonner Reederei hatte mit der Werbung für einen kostenlosen Schiffs-Shuttle "Freie Fahrt für Bonner Pendler" keine irreführende Aussage getroffen, so das Oberlandesgericht Köln. Die Richter stellten fest, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Angebot im Kontext der Sperrung der Bonner Nordbrücke als gezielte Hilfe für Pendler versteht und nicht als unbegrenzten Preisvorteil für alle Rheinfahrten. beck-aktuell und LTO berichten.
LG Rostock – Tötung von Fabian: In dem Mordprozess gegen Gina H. um den Tod des achtjährigen Fabian beschreibt ihre Schwester eine Kindheit voller Lügen, emotionaler Instabilität und familiärer Zerrüttung, so berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Am 24. August soll der Prozess fortgesetzt werden, dann will Gina H. erstmals selbst zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
LG Offenburg zu Guttenberg vs. Bunte: Karl-Theodor zu Guttenberg hat vor dem Landgericht Offenburg eine Gegendarstellung gegen die Zeitschrift "Bunte" durchgesetzt, weil diese fälschlicherweise ein "Liebes-Aus" zwischen ihm und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) behauptet hatte. Das Gericht wertete die Schlagzeile klar als Tatsachenbehauptung und nicht als Meinung, sodass die Zeitschrift Guttenbergs Gegendarstellung auf der Titelseite abdrucken muss. Die Argumentation des Verlags, gestützt unter anderem auf angebliche KI‑Ergebnisse, überzeugte das Gericht nicht. Die Sa-FAZ (Michael Hanfeld) berichtet.
LG Stuttgart zu Sturz über Gehwegplatte: Das Landgericht Stuttgart hat laut beck-aktuell entschieden, dass die Stadt nicht für den Sturz einer Frau über eine 2 bis 3 Zentimeter herausstehende Bodenplatte in einer Fußgängerzone haftet. Eine solche geringfügige Unebenheit gehöre als “Allerweltsstolperstelle” zum allgemeinen Lebensrisiko, und von Fußgängern werde erwartet, dass sie auf ihren Weg achten. Eine Amtshaftung der Stadt wurde deshalb verneint und der Anspruch auf Schmerzensgeld abgewiesen.
LG München I zu KI-Training/Suno: Gema-Justiziar Kai Welp spricht mit der Mo-SZ (Jakob Biazza/Andrian Kreye) über das von der Gema erstrittene Urteil des Landgerichts München I zu Urheberrechtsverletzungen durch die Musik-KI Suno. "Wir wollen KI nicht verbieten, wir wollen nur erreichen, dass Künstler dafür entlohnt werden, dass man ihre Werke verwendet", so Welp.
VG Karlsruhe zu Verbeamtung: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Lehrerin in einer der Muslimbruderschaft zugeordneten Moschee nicht Beamtin werden darf. Das Gericht folgte der Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass die Frau eine ideologische Nähe zu der Organisation aufweist und sich nicht glaubhaft von deren Bestrebungen distanziert hat, was Zweifel an ihrer Verfassungstreue begründe. LTO berichtet.
AG Berlin-Tiergarten zu Abdul Ballout: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf spiegel.de den Podcast von Jan Fleischhauer und Carolin Blüchel zum juristischen Umgang mit dem CSD-Attentäter Abdul Ballout. Der Podcast stelle das Urteil des Jugendschöffengerichts Berlin-Tiergarten zu Ballout vom Mai mit zahlreichen sachlichen Fehlern und Missverständnissen dar. Fischer empfiehlt den Podcastern zum Schluss, sich als Schöffen zu bewerben, um "echte" Einblicke in die Rechtspraxis zu gewinnen.
StA Regensburg – Flugblatt Aiwanger: Drei Jahre nach der Flugblattaffäre um Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg erneut gegen einen ehemaligen Lehrer des Politikers wegen des Verdachts auf Weitergabe von Dienstgeheimnissen. Der pensionierte Pädagoge soll bei einem Abitur-Treffen im Juli 2023 Ausdrucke des umstrittenen Flugblatts gezeigt und Details aus seiner Tätigkeit im Disziplinarausschuss der Schule preisgegeben haben. Die Mo-FAZ berichtet.
Recht in der Welt
USA – Justizminister Blanche: Todd Blanche, ein früherer persönlicher Anwalt von Donald Trump, wurde vom US‑Senat mit der sehr knappen Mehrheit von 50 zu 49 Stimmen als neuer Justizminister bestätigt. Um Kritik aus den eigenen Reihen zu besänftigen, hatte Blanche einen milliardenschweren Entschädigungsfonds für verurteilte Trump‑Anhänger aufgehoben und eine Schutzregelung für Trumps Steuerangelegenheiten eingeschränkt. Mo-FAZ und Hbl (Dana Heide) berichten.
Das Justizministerium werde mehr noch als zuvor zu einem Instrument der persönlichen Rachefeldzüge Trumps, meint Christian Zaschke (Mo-SZ). Der neue Minister fungiere als ausführendes Organ eines Präsidenten, dessen Befehle zu befolgen er gewohnt ist.
USA – Meta: Ein Gericht im Bundesstaat New Mexico hat Meta zu einer Strafe von 567 Millionen US-Dollar verurteilt, weil die Plattform trotz bekannter Risiken Kinder und Jugendliche durch algorithmisch verstärkte Inhalte psychisch gefährdet habe. Neben der Geldstrafe muss das Unternehmen dem Urteil vom Donnerstag zufolge seine Plattformen für Minderjährige in dem Bundesstaat anders ausgestalten. Der Konzern kündigte Berufung an. Sa-FAZ (Roland Lindner), beck-aktuell und spiegel.de berichten.
USA – Citizen Birthright: Präsident Donald Trump hat trotz einer jüngsten Niederlage vor dem Obersten US-Gericht zwei neue Dekrete unterzeichnet, um die automatische US-Staatsbürgerschaft für Kinder bestimmter Gruppen, etwa bei "Geburtstourismus", einzuschränken oder unter bestimmten Umständen nachträglich abzuerkennen. Sa-FAZ (Sofia Dreisbach) und beck-aktuell berichten.
Trump habe im Oval Office wieder einmal mit Schreckensszenarien um sich geworfen, kommentiert Sofia Dreisbach (Sa-FAZ). Geburtstourismus sei laut Trump ein Geschäft von Verbrecherringen, Familien nutzten den bestehenden Grundsatz bisweilen für "98 Kinder". Hauptsache, die Amerikaner wüssten, wie tough ihr Präsident sei.
USA – Ballsaal am Weißen Haus: Ein US‑Berufungsgericht hat den Bau von Donald Trumps rund 400 Millionen Dollar teurem Ballsaal am Weißen Haus vorerst gestoppt, weil dafür die Zustimmung des Kongresses fehlt. Dies sei keine Angelegenheit der Exekutive. Die Richter:innen führten zugleich aus, dass die Entscheidung nicht zwangsläufig bedeute, dass der Bau des Ballsaals per se vom Tisch sei. Trump will nun den Supreme Court einschalten. Mo-SZ (Peter Burghart), bild.de (Marcel Auermann) und spiegel.de berichten.
Die Checks and Balances funktionieren also zumindest über die Gerichte, schreibt Frauke Steffens (Mo-FAZ), die Entscheidung zeige aber auch das Vorgehen Trumps: "Er schaffe Tatsachen, auch wenn er hinterher vor Gericht verlieren mag. Das Recht ist für ihn keine legitime Begrenzung, sondern ein Terrain, auf dem man ausprobiert, wie weit man kommt."
IStGH: Die Staatenversammlung des Römischen Statuts lässt die Stelle des IStGH-Chefanklägers vorerst unbesetzt. Die beiden bisherigen Stellvertreter sollen die Anklagebehörde nach der Amtsenthebung von Karim Khan auf unbestimmte Zeit kommissarisch leiten. "Dabei geht es darum, möglichst wenig aufzufallen, keine weitere Wut der USA auf sich zu ziehen", kommentiert Ronen Steinke (Mo-SZ). Die Sanktionen der USA gegen Richter:innen des IStGH seien jetzt schon erdrückend. Und die USA hätten schon damit begonnen, kleine Staaten unter Druck zu setzen, dass sie ihre Mitgliedschaft dort kündigen. "Für den Strafgerichtshof geht es 2026 ums Überleben, die USA und Israel sind fest entschlossen, ihm den Tod zu bringen."
Frankreich – Burkini-Verbot: Ein Gericht in Nizza hat, wie spiegel.de berichtet, das Burkini‑Verbot des Badeorts Mandelieu‑la‑Napoule aufgehoben. Das Gericht argumentierte, dass das Verbot zentrale Grundfreiheiten rechtswidrig einschränkt und die Gemeinde keine Belege dafür liefern konnte, dass Burkinis die öffentliche Ordnung stören oder ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Armenien – Kirchenoberhaupt Karekin II.: Armeniens orthodoxes Kirchenoberhaupt Karekin II. steht vor Gericht. Die Anklage legt ihm zur Last, sich über das Urteil eines weltlichen Gerichts hinwegzusetzen, das die Wiedereinsetzung eines abgesetzten Bischofs forderte. Der Bischof steht dem armenischen Premierminister Nikol Paschinjan nahe. Dem Kirchenführer drohen bis zu zwei Jahre Haft. beck-aktuell berichtet.
Juristische Ausbildung
Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst: Richter Christian Walz rät auf beck-aktuell Referendar:innen, ihre Angst vor dem Sitzungsdienst in der Strafstation nicht als reale Gefahr, sondern als Ergebnis eigener Bewertungen zu erkennen und aktiv an deren Überwindung zu arbeiten. Er betont, dass angehende Juristen durch ihre Ausbildung und Vorbereitung gut gerüstet sind, dass rhetorische Perfektion nicht erwartet wird und dass im schlimmsten Fall nichts Schlimmes passiert, da das Gericht die Verantwortung trägt. Walz ermutigt dazu, den Sitzungsdienst als wertvolle Chance zu sehen, um sich durch praktische Erfahrung essenzielle Kompetenz im freien Reden anzueignen.
Sonstiges
Drohne am Flughafen Leipzig: Seit den islamistischen Anschlägen vom 11. September 2001 ist klar, dass auch unkonventionelle Attacken – also Attacken ohne herkömmliches militärisches Gerät, ohne Soldaten und Uniformen – als kriegerische Aggression gewertet werden können; der Drohnenfund auf dem Flughafen Leipzig/Halle falle in der Denkweise von Krieg und Frieden allerdings eher in die Kategorie eines bloßen "Nadelstichs", schreibt die Sa-SZ (Ronen Steinke). Die Zurückhaltung der Bundesrepublik, einen konkreten Verdächtigen zu nennen, sei der Überlegung geschuldet, dass, "wenn man sagt, ‚Russland hat uns angegriffen‘, dann erwartet die deutsche Öffentlichkeit, dass die Bundesregierung etwas tut", so Rechtsprofessor Christoph Safferling. "Und wenn man dann nur den russischen Botschafter einbestellen kann, sieht man schwach aus in den Augen der Bevölkerung."
Berichterstattung über das Remigrationstreffen: Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert, dass Correctiv auf die Vorwürfe von Markus Lanz zur Correctiv-Berichterstattung über das Potsdamer Remigrationstreffen mit irreführenden Social‑Media‑Videos reagiert, die Lanz' Aussagen verzerren und entstellen. Correctiv unterschlage zentrale Kritikpunkte, erzeuge neue Bedeutungen und reiße Lanz’ Aussagen aus dem Zusammenhang, um ihn vor der eigenen Community bloßzustellen. Der Autor argumentiert, dass Correctiv damit journalistische Standards verletze und sich zunehmend von seinem früheren Anspruch eines faktenbasierten Diskurses entferne. Insgesamt entstehe das Bild eines Mediums, das die Verteidigung seiner Recherche über die Wahrung journalistischer Integrität stelle.
Meinungsfreiheit: In seiner Rezension würdigt Christian Bommarius (anwaltsblatt.de) das aktuelle Buch "Meinungsfreiheit" von Ronen Steinke, in dem dieser die ambivalente Rolle von staatlicher Macht und die zunehmenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit in Deutschland durch Polizei und Justiz analysiert. Der Rezensent hebt hervor, dass Steinke durch den Vergleich unterschiedlicher Urteile zu Äußerungsdelikten wie Blasphemie oder Beleidigung die oft intransparente und widersprüchliche Rechtspraxis aufdeckt, kritisiert allerdings, dass der Autor an manchen Stellen zu wenig klare Positionen oder konkrete Lösungsvorschläge liefere.
Ausschluss von Kommunalwahl-Kandidaten: In der Sa-SZ (Wolfgang Janisch/Jana Stegemann) wird erläutert, dass der Ausschluss einzelner AfD-Mitglieder von der Kandidatur bei den niedersächsischen Kommunalwahlen rechtlich zulässig ist, weil Oberbürgermeister und Landräte in Niedersachsen Wahlbeamte und deshalb zur Verfassungstreue verpflichtet sind. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass jeder Ausschluss gerichtlich überprüfbar sei und nur auf einer Einzelfallprüfung konkreter verfassungsfeindlicher Hinweise beruhen dürfe; die AfD-Mitgliedschaft allein reiche dafür nicht aus.
Benimmregeln: LTO-Karriere (Finn J. Muchow), wie man sich nach einem Geschäftsessen beim gemeinsamen Absacker in der Bar souverän und respektvoll verhält. Er beschreibt die wichtigsten Etikette‑Regeln – von der Wahl der Bar über Körpersprache und Getränkewahl bis zum Umgang mit Personal und dem richtigen Moment für den Aufbruch. Insgesamt zeigt der Text, wie man Lockerheit zulässt, ohne die professionelle Distanz zu verlieren.
Özge İnan: Im "Most Wanted"-Interview erzählt die Juristin und Autorin Özge İnan LTO (Stefan Schmidbauer) von ihrem beruflichen Weg von der angehenden Strafverteidigerin zur Journalistin.
Zuversicht: Martin Rath untersucht auf LTO, wie deutsche Gerichte den schwammigen Begriff der "Zuversicht" in verschiedenen historischen und rechtlichen Kontexten definiert und angewendet haben.
Das Letzte zum Schluss
Keine Rufschädigung: Der Rechtsstreit zwischen Jack Daniel's (dem Whiskeyhersteller) und Bad Spaniels (einem Hundespielzeug-Hersteller) ist jetzt durch ein US-Berufungsgericht entschieden worden. Jack Daniels hatte befürchtet, dass durch Bad Spaniels, das sich in seiner Aufmachung stark an der Whiskeymarke orientiert hatte, der Ruf markenrechtlich geschädigt würde. Das Gericht ließ dabei nicht ausreichen, lediglich aufgrund allgemeiner Erkenntnisse der Verbraucherpsychologie anzunehmen, dass jede Verbindung mit Exkrementen für eine Lebensmittel- oder Getränkemarke schädlich sei. beck-aktuell berichtet.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 8. bis 10. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60616 (abgerufen am: 15.09.2026 )
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