Das BVerfG feiert in einem Festakt heute seinen 75. Geburtstag. Arbeitsrechtsprofessor Thüsing soll EuGH-Generalanwalt werden. ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper ist gestorben.
Thema des Tages
75 Jahre BVerfG: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth schreibt in einem LTO-Gastbeitrag, dass freiheitliche Demokratien auf Diskurs, Kompromiss und eine wirksame Gewaltenteilung angewiesen sind und dass unabhängige Verfassungsgerichte diese Grundlagen schützen. Angesichts weltweiter autoritärer Tendenzen und sinkenden Vertrauens in staatliche Institutionen sieht er allerdings die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zunehmend gefährdet und plädiert deshalb für rechtliche Sicherungen.
Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) meint, dass das Verfassungsgericht langfristig nur dann seine integrative Funktion bewahren könne, wenn trotz der damit verbundenen Risiken auch politische Strömungen einbezogen werden, die bisher weitgehend ausgegrenzt wurden. Wolfgang Janisch (Mo-SZ) sieht das Gericht auch in den kommenden Jahren in gutem Zustand, wozu auch die Stärkung durch das verabschiedete Resilienzgesetz und das Vertrauen der Menschen in das Gericht beitragen würden. Christian Rath (Sa-BadZ) schreibt: "Gerade in der aktuellen stark polarisierten Zeit brauchen wir das Bundesverfassungsgericht als Stabilitätsanker und Fairness-Garant. Es muss daher so zusammengesetzt sein, dass seine Akzeptanz wieder wächst. Und es sollte selbst so offen agieren, dass es von allen als ehrlicher Mittler akzeptiert wird."
Die Mo-BadZ (Christian Rath) stellt fünf wichtige BVerfG-Verfahren aus Baden-Württemberg vor, beginnend mit dem Südweststaat-Verfahren 1951. LTO (Annelie Kaufmann) beschreibt eine bundesweite Aktion zum 75-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts, bei der Richterinnen und Richter Schulen in allen 16 Bundesländern besuchen, mit Schülerinnen und Schülern ins Gespräch kommen und über Demokratie, Recht und ihre Arbeit diskutieren. wdr.de (Philip Raillon) berichtet konkret über den Besuch von Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein in einer Schule in Solingen.
75 Jahre BVerfG – Voßkuhle im Interview: Im Interview mit Das Parlament (Sören Christian Reimer) betont der frühere Präsident des BVerfG Andreas Voßkuhle, dass die Autorität des Gerichts nicht nur aus dem Grundgesetz stammt, sondern auch aus seiner Unabhängigkeit, seiner Beratungskultur und seinem selbstbewussten Auftreten gegenüber der Politik. Für die Zukunft sieht er Herausforderungen durch politische Polarisierung und mögliche Blockaden, hält aber das Vertrauen der Bevölkerung für den entscheidenden Maßstab.
75 Jahre BVerfG – Lübbe-Wolff im Interview: Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff blickt im Interview mit LTO (Markus Sehl) auf dessen Leistungen zurück, äußert jedoch Sorge über den spürbaren Vertrauensverlust in der Bevölkerung und sieht hierfür unter anderem die politische Ausgrenzung der AfD bei Richterwahlen als mögliche Ursache. Sie hält es grundsätzlich für sinnvoll, auch von der AfD vorgeschlagene Richterkandidaten nicht pauschal auszuschließen und plädiert zugleich für ein transparenteres Auswahlverfahren. Den häufig erhobenen Vorwurf eines "aktivistischen" Bundesverfassungsgerichts weist sie zurück: Das Gericht arbeite zwar kreativ und einflussreich, halte sich im internationalen Vergleich aber eher an seine eigene Rechtsprechung und lasse der Politik in vielen umstrittenen Fragen erhebliche Spielräume.
75 Jahre BVerfG – Britz im Interview: Im Interview mit der Mo-SZ (Wolfgang Janisch) betont die ehemalige Verfassungsrichterin Gabriele Britz, dass das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht die Demokratie vor allem durch den Schutz von Minderheiten, die Begrenzung von Macht auf Zeit und die Sicherung offener politischer Debatten stärkten. Sie warnt zugleich vor Gefahren für die demokratische Öffentlichkeit durch soziale Medien, algorithmisch gesteuerte Informationsräume und antidemokratische Agitation und sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, Vielfalt und fairen Diskurs auch im digitalen Raum zu schützen. Außerdem argumentiert Britz, dass wirksamer Klimaschutz eine Voraussetzung für eine zukunftsfähige Demokratie ist, weil ohne ökologische Stabilität die gesellschaftlichen Gestaltungsspielräume schwinden und Politik sich zunehmend auf bloßes Krisenmanagement beschränken müsste.
75 Jahre BVerfG – Janisch im Rückblick: Der bald scheidende Karlsruhe-Korrespondent Wolfgang Janisch blickt in der Sa-SZ in einem ausführlichen Text auf mehr als drei Jahrzehnte journalistische Berichterstattung über das Bundesverfassungsgericht zurück und schildert dabei den besonderen Geist der Institution. Er beschreibt dabei auch, wie wichtig die institutionelle Kultur des Gerichts ist. Besonders hebt er die Diskretion und das streng gewahrte Beratungsgeheimnis hervor, die nach seiner Darstellung eine offene, sachorientierte Diskussion ermöglichten und damit zur Qualität der Entscheidungen beitrugen. Sein Fazit lautet, dass das hohe Ansehen des Bundesverfassungsgerichts gerade aus diesem Paradox erwächst: Die Öffentlichkeit kenne die meisten Richter kaum, vertraue aber den Ergebnissen ihrer Arbeit.
Rechtspolitik
EuGH-Generalanwalt: Die Bundesregierung hat überraschend den Bonner Arbeitsrechts-Professor Gregor Thüsing als deutschen Kandidaten für das Amt des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof vorgeschlagen. Thüsing würde die seit 2003 amtierende Juliane Kokott ablösen. Bis vor Kurzem favorisierte das Kanzleramt noch Clemens Ladenburger, stv. Generaldirektor im Juristischen Dienst der EU-Kommission. Der Richterwahlausschuss muss der Benennung von Thüsing am 15. Oktober zustimmen, bevor er von einem internationalen Ausschuss überprüft und im EU-Ministerrat gewählt werden könnte. LTO (Christian Rath) berichtet.
Vergewaltigung: Die Welt (Ricarda Breyton) berichtet, dass sich nun auch Unionsabgeordnete, wie beispielsweise der CDU-Rechtspolitiker Axel Müller, für eine Verschärfung des Strafrechts hin zum Prinzip "Nur ja heißt ja" aussprechen und damit auf die gestiegene Zahl der Vergewaltigungen reagieren wollen.
Gewalt gegen Frauen: spiegel.de (Heike Klovert) erläutert, wie das Bundesjustizministerium Kinder und betroffene Elternteile bei häuslicher Gewalt stärker schützen will, indem Gerichte den Umgang gewalttätiger Väter künftig leichter einschränken können sollen. Zugleich wird diskutiert, wie weit der Begriff häuslicher Gewalt gefasst werden sollte und welche Folgen dies für familiengerichtliche Verfahren hätte. Im Kern geht es um die Frage, wie Gerichte Gewaltschutz und das Kindeswohl künftig besser miteinander in Einklang bringen können.
Asyl / Abschiebungen: Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) hat einen Vierpunkteplan vorgelegt, der unter anderem die Streichung des Grundrechts auf Asyl in Deutschland beinhaltet. Um Abschiebungen von Straftätern zu erleichtern, dringt Schuster auf eine Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Künftig müsse das Sicherheitsinteresse des Landes höher gewichtet werden als das Bleibeinteresse von Straftätern, heißt es in dem Papier, über das spiegel.de berichtet. Zudem wird gefordert, dass abgelehnte Asylsuchende künftig in Beugehaft genommen werden können, um ihre Ausreise durchzusetzen. Dafür müsse das Ausländerrecht eine "Ausreiseerzwingungshaft" ermöglichen.
Tankrabatt: Die Regierungskoalition hat im Eilverfahren einen neuen Tankrabatt beschlossen, der ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember gilt und die Energiesteuer auf Benzin und Diesel senkt. Um das Inkrafttreten zu beschleunigen, wurde die Regelung kurzfristig per Änderungsantrag an ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt, wie LTO berichtet. Auch der Bundesrat hat die Neuregelung gebilligt.
Landtagsausschüsse Sachsen-Anhalt: Nun berichtet auch beck-aktuell, dass die Fraktionen in Sachsen-Anhalt über die Größe der Parlamentsausschüsse streiten. Die AfD schlägt 12 Mitglieder statt der von der Landtagsverwaltung empfohlenen 11 vor, womit die AfD mit sechs Abgeordneten jederzeit ein Patt erzeugen und damit Beschlüsse oder Befassungsanträge anderer Fraktionen blockieren könnte. Die anderen Parteien halten den Vorstoß für verfassungsrechtlich bedenklich, weil er das Wahlergebnis nicht spiegelbildlich abbilde, und prüfen daher eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht.
Ministerpräsidentenkonferenz: Die Ministerpräsidentenkonferenz hat einstimmig beschlossen, dass Rheinland-Pfalz den Vorsitz ein weiteres Jahr behält, obwohl turnusgemäß ab Oktober 2026 Sachsen-Anhalt an der Reihe gewesen wäre. Der noch amtierende Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, hatte nach dem Wahlsieg der AfD freiwillig auf den Vorsitz verzichtet. beck-aktuell berichtet.
Bundeszwang: Rechtsprofessor Christoph Degenhart warnt auf njw.de, bereits als Reaktion auf Wahlergebnisse mit Bundeszwang oder Parteiverbotsverfahren zu drohen, da dies die föderale Eigenständigkeit der Länder und den Respekt vor demokratischen Wahlentscheidungen beeinträchtigen könne. Zugleich betont er, dass Bundeszwang nur als äußerstes Mittel unter strenger Verhältnismäßigkeit in Betracht komme, nachdem mildere rechtliche Instrumente erfolglos geblieben sind, und dass militärische Maßnahmen nach dem Grundgesetz ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Digitale Souveränität: Auf dem EDV-Gerichtstag 2026 wurde diskutiert, wie Europa und insbesondere die Justiz digitale Souveränität erreichen können. Wie LTO (Christian Rath) berichtet, betonten Vertreter aus Wissenschaft, Justiz und Wirtschaft, dass Europa eigene Cloud-Infrastrukturen, Rechenzentren und KI-Modelle aufbauen müsse, zugleich aber kurzfristig weiterhin auf internationale Anbieter angewiesen bleibe. Außerdem wurde die Frage aufgeworfen, wie die Justiz ihre Unabhängigkeit nicht nur von ausländischen Anbietern, sondern auch von der Exekutive wahren kann, insbesondere wenn künftig KI-Systeme eine wichtige Rolle bei gerichtlichen Entscheidungen spielen.
Nachrichtendienste: Der Bundesrat unterstützt die geplante Reform von Verfassungsschutz und BND grundsätzlich, fordert jedoch zahlreiche Änderungen, insbesondere mehr Klarheit bei Zuständigkeiten, Kontrollen sowie eine realistische Einschätzung der finanziellen und organisatorischen Folgen für die Länder. Das berichtet beck-aktuell. Zudem verlangt die Länderkammer einen stärkeren Schutz von Grundrechten, etwa durch klare Grenzen für Datenübermittlungen durch Finanzbehörden, den Erhalt des Steuergeheimnisses und die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung.
Biometrische Gesichtserkennung / Automatisierte Datenanalyse: Nun berichtet auch anwaltsblatt.de (Christian Rath) über die Bundestags-Anhörung zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die der Polizei sowohl die biometrische Gesichtssuche im Internet-Fotobestand als auch die automatisierte Auswertung bereits vorhandener Polizeidaten ermöglichen sollen. Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein und AlgorithmWatch warnten vor Persönlichkeitsprofilen und möglichen Fehlidentifizierungen, während Befürworter auf deutlich effizientere Ermittlungen verweisen.
Bundespolizei: Dass eine erneute Bundestagsabstimmung zum Bundespolizeigesetz nicht notwendig gewesen wäre, meint Rechtsprofessor Marc Wagner auf LTO. Die erste Beschlussfassung des Bundestags vom 10. Juli erfolgte nur mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, obwohl in der Gesetzeseingangsformel die "Mehrheit seiner Mitglieder" angegeben wurde. Deshalb ist die Abstimmung wiederholt worden. Die entsprechende Eingangsformel des Gesetzes sei aber falsch, so Marc Wagner, und beruhe offenbar auf einer falschen Anwendung der grundgesetzlichen Kompetenzordnung.
Gefährder: Die Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert elektronische Fußfesseln für Linksextremisten und verweist dabei auf vergleichbare Maßnahmen gegen islamistische Gefährder. Das berichtet die WamS (Alexander Dinger/Philipp Woldin). Anlass ist ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verdächtige, die mit einem Anschlag auf die Stromversorgung eines Technologieparks in Berlin in Verbindung gebracht werden.
KI in der Justiz: Der Arbeitskreis Juristen (AKJ) der CSU fordert, dass für den Einsatz von KI in allen Justizzweigen die Verfahrensordnungen effizienter ausgestaltet und der Rechtsrahmen angepasst werden müsse. Um die Flut missbräuchlicher KI-Schriftsätze einzudämmen, müssten wirksame rechtliche Schutzmechanismen eingeführt werden. Für Justiz und Verwaltung sollten wirksame KI-Assistenzsysteme bereitgestellt werden. Hasso Suliak (LTO) berichtet.
Assoziierte EU-Mitgliedschaft: Andrew Duff, Senior Fellow am European Policy Centre argumentiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die EU eine neue Form der "assoziierten Mitgliedschaft" schaffen sollte, um auf die Herausforderungen von Erweiterung, geopolitischer Konkurrenz und institutioneller Stagnation zu reagieren. Er schlägt dafür einen neuen Artikel 49a im EU-Vertrag sowie ein Protokoll vor, das assoziierten Staaten eine weitreichende Beteiligung an EU-Politiken und -Programmen ermöglicht, ohne ihnen den Status einer Vollmitgliedschaft zu verleihen. Der Autor sieht darin eine pragmatische Lösung für Länder wie Kanada, die EFTA-Staaten, das Vereinigte Königreich oder auch die Ukraine und fordert die EU auf, dafür starre Einstimmigkeitsregeln zu überwinden und ihre Verträge zu reformieren
Justiz
BVerfG – Neutralitätsgebot für Reiche: Die Linke hat angedroht gegen ein Video, das von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) veröffentlicht wurde, gerichtlich vorzugehen. Die CDU-Politikerin hatte das Video mit dem Titel "Antisemitismus und Enteignung gefährden unsere Wirtschaft" über den Instagram-Kanal des Wirtschaftsministeriums geteilt. Die Berliner Linke sieht in der Verbreitung über den Ministeriums-Account ihr Recht auf politische Chancengleichheit verletzt und fordert Reiche auf, die Verbreitung des Videos zu unterlassen und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Anderenfalls droht sie, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, berichtet spiegel.de (Marc Röhlig).
BGH zu Einzelrichter: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Einzelrichter nicht gleichzeitig einerseits von der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache ausgehen und andererseits aber selbst über sie entscheiden darf. Der BGH sieht darin einen Widerspruch und einen Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter, hob im konkreten Fall die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurück. LTO berichtet.
BGH zu Streetart an Hochhaus: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Eigentümer überstimmen und beschließen darf, ein großformatiges Street-Art-Mural auf der Hochhausfassade anzubringen, da dies als bauliche Veränderung zulässig sei. Der BGH betonte, dass künstlerische Schaffensprozesse Freiräume benötigen und es ausreichend sei, Rahmenbedingungen wie Stil und Farbgebung festzulegen, ohne das konkrete Ergebnis vorherbestimmen zu müssen. LTO (Franziska Kring) fasst die Entscheidung zusammen.
KG Berlin zu Online-Bestellbutton: Ein online geschlossener Verbrauchsgüterkaufvertrag ist unwirksam, wenn der finale Bestellknopf im Online-Shop nicht eindeutig auf die Begründung einer Zahlungsverpflichtung des Verbrauchers hinweist. Nach Ansicht des Kammergerichts genügt die Formulierung "Bestellen" den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das KG weicht damit von der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt/M. ab. LTO berichtet.
OVG zu Lehrerin und Verfassungstreue: Nun berichtet auch spiegel.de (Dietmar Hipp) über die Eil-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen, dass Alruna Hauser, die Tochter des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek, vorerst nicht zum Lehramtsreferendariat zugelassen werden muss, weil Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestünden. Das Gericht begründet dies unter anderem mit ihrer wiederholten Teilnahme an Veranstaltungen des als rechtsextrem eingestuften "Instituts für Staatspolitik" und sieht darin Anhaltspunkte für fehlende Eignung für den öffentlichen Schuldienst. Hauser betrachtet sich als politisches Opfer.
AG Chemnitz zu Angriff auf Vollstreckungsbeamten: Eine 47-jährige Chemnitzerin, die einen Polizisten gebissen hatte, wurde nach einem Streit um die Fällung eines rund 100 Jahre alten Ahorns vom Amtsgericht Chemnitz vom Vorwurf des Widerstands gegen sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte freigesprochen, berichtet die Freie Presse (Erik Anke). Das Gericht sah die Polizeimaßnahme zur Gefahrenabwehr zwar grundsätzlich als rechtmäßig an, wertete jedoch den Irrtum der Frau über die Rechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes als unvermeidbar, da sie von ihrem Anwalt anders beraten worden war. Wegen der Bissverletzung wurde sie dennoch der Körperverletzung schuldig gesprochen und verwarnt; sie muss 1500 Euro an den Chorverband der Polizei spenden.
Flugklagen: Die Zahl der Klagen von Flugpassagieren wegen Verspätungen und Flugausfällen ist im ersten Halbjahr deutlich um 20 Prozent gesunken, liegt mit mehr als 53.000 Verfahren aber weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und belastet die Gerichte erheblich. Der Deutsche Richterbund fordert deshalb mehr Unterstützung durch KI-Systeme, berichtet die Mo-FAZ.
Recht in der Welt
IStGH: Die EU hat dem Aufruf von US-Präsident Trump, aus dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) auszutreten und das Gericht letztendlich aufzulösen, deutlich widersprochen. EU-Ratspräsident António Costa erklärte, dass Drohungen und Angriffe gegen den Gerichtshof sowie dessen Mitarbeiter inakzeptabel seien. Die EU werde den IStGH verteidigen, da die Wahrung des Völkerrechts keine Option, sondern eine Verantwortung darstelle. beck-aktuell und LTO berichten.
Juristische Ausbildung
DJT – Reform der juristischen Ausbildung: Nach der Debatte des diesjährigen Deutschen Juristentages zur Juristenausbildung kritisiert Quint Haidar Aly auf beck-aktuell, dass die Politik die immer wieder vorgebrachten Reformforderungen bislang nicht entschlossen genug aufgegriffen habe, Als einen ersten Schritt sieht er die vorgeschlagenen Experimentierklauseln, die er als Ausdruck eines wachsenden Veränderungsdrucks wertet. Er appelliert insbesondere an die Bundesjustizministerin, die Chance für eine grundlegende Modernisierung der Juristenausbildung aktiv zu nutzen.
Examensvorbereitung: Richter Christian Walz gibt auf beck-aktuell Tipps, wie man sich neben den Stationen auf das zweite Examen vorbereiten kann. Er rät dazu, statt umfassender Lehrbücher frühzeitig auf Methodik und das Schreiben von Klausuren unter Examensbedingungen zu setzen, sowie einen strikten Lernplan zu nutzen, der auch Pausen und Freizeit fest einplane.
Sonstiges
Bernhard Töpper: Der ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper ist im Alter von 81 Jahren gestorben. Bekannt wurde Töpper von 1990 bis 2000 mit der Sendereihe “Wie würden Sie entscheiden?”. Von 1984 bis 2009 leitete Töpper die ZDF-Fachredaktion Recht und Justiz. spiegel.de berichtet.
Di Fabio im Interview: Im Interview mit der Welt (Jacques Schuster) sieht Ex-Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio zwar einige Parallelen zur späten Weimarer Republik, etwa politische Polarisierung, Vertrauensverlust und eine als eingeschränkt empfundene Handlungsfähigkeit des Staates, betont jedoch, dass die heutige Bundesrepublik dank eines stabilen Rechtsstaats nicht mit den damaligen Verhältnissen gleichzusetzen sei. Besonders kritisch bewertet er die Lage der Kanzlerdemokratie: Wenn ein Bundeskanzler wegen einer politisch stark auseinanderliegenden Koalition keine klare Richtung mehr vorgeben könne, gerate ein zentrales Funktionsprinzip des Grundgesetzes unter Druck. Zu einem etwaigen Parteienverbotsverfahren meint er, dass es notwendig werden könnte, wenn eine Partei eine bestimmte Schwelle der Radikalisierung und Gefährlichkeit überschreitet. Ob diese Schwelle bei der AfD bereits erreicht ist, hält er jedoch für eine offene und schwierige verfassungsrechtliche Frage.
Verfassungsrecht und Ökonomie: Katja Gelinsky (Sa-FAZ) kritisiert, dass wirtschaftliche Fragen und insbesondere die unternehmerische Freiheit in der Staatsrechtslehre und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu wenig Beachtung fänden, obwohl sie eine zentrale Grundlage für Wohlstand, soziale Sicherheit und das Funktionieren des Verfassungsstaats darstellten. Sie bemängelt, dass Karlsruhe staatliche Eingriffe in wirtschaftliche Freiheiten wie Berufsfreiheit und Unternehmertum weniger streng prüfe als Eingriffe in politische Freiheitsrechte und dabei die wachsenden Belastungen durch Regulierung, Bürokratie und Klimaschutzvorgaben nicht ausreichend berücksichtige. Abschließend weist sie darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht zwar wirtschaftliche Freiheiten stärker schützen sollte, seine Möglichkeiten jedoch begrenzt seien, da viele wettbewerbsrelevante Vorgaben inzwischen auf europäischer Ebene entstünden.
Gendersensible Promotion: Wie Promovierende in juristischen Dissertationen gender- und diskriminierungssensibel schreiben können, erläutern Nora Radia Aberkane, Anne Dewey und Marie-Louise Reuter anhand des OpenRewi-Leitfadens im Interview mit beck-aktuell (Jannina Schäffer). Der Leitfaden will dabei Promovierenden keine Sprachregeln vorschreiben, sondern Anregungen geben, bewusst über gender- und diskriminierungssensible Sprache nachzudenken.
Rechtsprofessor Benjamin Lahusen: In der Reihe "Most Wanted” von LTO (Stefan Schmidbauer) erklärt Rechtsprofessor Benjamin Lahusen seine Begeisterung für die akademische Freiheit, kritisiert aber gleichzeitig die bürokratische Realität an Universitäten. Er äußert seine Unterstützung für ein Verbot der AfD, da deren Ziel eines völkisch-nationalistischen Systems der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widerspricht. Außerdem fordert Lahusen eine weitreichende Reform der juristischen Ausbildung. So halte er die zivilrechtlichen Nebengebiete, das Besondere Verwaltungsrecht und das Strafrecht als Pflichtstofffächer für entbehrlich. Die frei werdende Zeit will er stattdessen "für verpflichtende Veranstaltungen zu Methodenlehre, Rhetorik, Ethik, Argumentationstheorie, Staatsbürgerkunde, Rechtspolitik, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte nutzen, dabei auf kleine, interaktive Formate setzen und sämtliche elektronischen Geräte im Raum verbieten".
Sammelanderkonten: Das Bundesfinanzministerium hat den Nichtbeanstandungserlass für anwaltliche Sammelanderkonten bis Ende 2027 verlängert, sodass Banken diese Konten vorerst weiterhin nicht als meldepflichtig behandeln müssen und kurzfristige Kündigungen vermieden werden können. Trotz dieser vorläufigen Entlastung sieht die Anwaltschaft die Zukunft der Sammelanderkonten durch neue EU-Regelungen und geplante technische Standards der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA gefährdet, da diese anwaltliche Verschwiegenheitspflichten nicht ausreichend berücksichtigen könnten, wie Hasso Suliak auf LTO berichtet.
Partnerwechsel in Kanzleien: Kanzleien würden den Ausstieg erfahrener Partner oft zu wenig planen, schreibt die Beraterin Andrea Lensing-Kramer auf LTO. Ein unvorbereiteter Abschied könne aber dazu führen, dass wertvolle Mandantenbeziehungen, Wissen und Netzwerke verloren gingen. Deshalb sollte die Nachfolge frühzeitig vorbereitet und der Übergang als wichtige Führungsaufgabe verstanden werden, damit sowohl die Kanzlei als auch die ausscheidenden Partner davon profitierten.
Rechtsgeschichte – Testament Friedrichs des Großen: Rechtsanwalt Dieter Ostertun erläutert in der Sa-FAZ, dass das Testament Friedrichs des Großen weit mehr war als eine bloße Regelung der Vermögensnachfolge. Er zeigt, wie Friedrich darin seine Werte und seine Staatsauffassung festhielt, insbesondere die klare Trennung von Staatsvermögen und Privatbesitz sowie die Verpflichtung zu Pflichtbewusstsein, Sparsamkeit und Dienst am Gemeinwohl.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 26. bis 28. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60988 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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