Exminister Scheuer muss sich ab heute wegen des Vorwurfs einer Falschaussage zur Pkw-Maut verantworten. Der DJT sprach sich für neue Regelungen zur Suizidhilfe und zur Juristenausbildung aus. LG Hannover spricht Arzt vom Mordvorwurf frei.
Thema des Tages
LG Berlin I – Andreas Scheuer: Vor dem Landgericht Berlin I beginnt am heutigen Montag das Strafverfahren gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und seinen ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz (parteilos) wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage vor dem Untersuchungsausschuss zur Pkw‑Maut. Scheuer hatte gesagt: ""Ein Angebot zur Verschiebung des Vertragsschlusses bis zu einer Entscheidung des EuGH durch die Betreiber hat es nach meiner Erinnerung nicht gegeben." Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es ein solches Angebot zur Verschiebung des Vertragsschlusses gegeben hat und dass sich Scheuer daran auch erinnerte. Scheuer habe also über eine "innere Tatsache" falsch ausgesagt. Der U-Ausschuss sollte das Scheitern der Pkw-Maut aufarbeiten, die 2019 vom Europäischen Gerichtshof für unionsrechtswidrig erklärt worden war und später zu einer Entschädigungszahlung des Bundes in Höhe von 243 Mio. Euro an das Betreiberkonsortium geführt hatte, mit dem ein Vertrag schon vor dem EuGH-Urteil abgeschlossen worden war. Vorab berichten nun auch Sa-FAZ (Corinna Budras/Marcus Jung), Mo-taz (Christian Rath), tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof), zeit.de (Max Hägler) und LTO (Felix W. Zimmermann).
Wie auch immer das Urteil ausfallen sollte, die Öffentlichkeit sollte es nicht als Urteil über eine Pkw-Maut missverstehen, wünscht Corinna Budras (Mo-FAZ). Sie kritisiert, dass das gescheiterte Mautprojekt zu einem politischen und juristischen Skandal geworden ist, anstatt eine sachliche Debatte über die Finanzierung der deutschen Autobahnen anzustoßen. Zwar hält sie die damalige "Ausländer-Maut" für einen politischen Fehler, sieht die Verantwortung dafür aber bei mehreren Beteiligten und betont zugleich, dass eine Pkw-Maut grundsätzlich ein sinnvolles Finanzierungsinstrument sein könne.
Der Bund der Steuerzahler fordert, einen neuen Tatbestand der "Haushaltsuntreue" im Strafgesetzbuch zu verankern, schreibt welt.de. "Bei der Haftung von Bundesministern bestehen Regelungslücken, sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht". Minister bräuchten zwar Entscheidungsspielraum, diese Freiheit "darf aber nicht zum Freibrief werden, der Schadensersatz bei vermeidbar teuren Fehlentscheidungen faktisch ausschließt".
Rechtspolitik
DJT-Ergebnisse: LTO (Hasso Suliak) gibt einen Rückblick auf den 75. Deutschen Juristentag, der in der vergangenen Woche in Erfurt stattgefunden hat und fasst die wichtigsten Beschlüsse zusammen. Die Delegierten sprachen sich unter anderem für Reformen im Mietrecht, für klarere gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe sowie für eine Modernisierung der juristischen Ausbildung aus. Zudem wurden Vorschläge zur Stärkung der Verteidigungs- und Krisenvorsorge diskutiert, darunter eine Ausweitung von Zivilschutzpflichten und neue Konzepte für gesellschaftliche Dienste.
Der Deutsche Juristentag e.V. hat mit der Rechtsprofessorin Beate Gsell erstmals eine Frau zur Präsidentin gewählt. Dagegen scheiterte der Versuch, den Vereinsnamen in „djt – Recht mitgestalten e. V.“ umzubenennen. Im Mittelpunkt der Tagung standen außerdem Bekenntnisse zur Bedeutung des Rechtsstaats: Der scheidende Präsident, BVerfG-Richter Henning Radtke, warnte vor demokratiegefährdenden Tendenzen und betonte die Verantwortung von Bürger:innen und Institutionen für den Erhalt des freiheitlichen Rechtsstaats. LTO (Hasso Suliak) berichtet dies in einem separaten Beitrag.
DJT – Suizidhilfe: Über die Debatte zum rechtlichen Rahmen der Suizidhilfe auf dem diesjährigen Juristentag berichten tagesschau.de (Frank Bräutigam) und beck-aktuell (Maximilian Amos). Als Ergebnis der Tagung wird eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe mit einem Schutzkonzept mit verpflichtender Beratung und Prüfung der Freiverantwortlichkeit gefordert. Gleichzeitig lehnt der DJT eine weitgehende strafrechtliche Regulierung ab, befürwortet jedoch Aufsicht und Zulassungspflichten für Sterbehilfeorganisationen. Bei der aktiven Sterbehilfe plädiert der Juristentag dafür, das bestehende Verbot grundsätzlich beizubehalten, aber in eng begrenzten Ausnahmefällen Ausnahmen zuzulassen.
Regierungsbildung Sachsen-Anhalt: Felix W. Zimmermann (LTO) kritisiert, dass die Linke in Sachsen-Anhalt eine Expertenregierung ablehnt, obwohl sie vor der Wahl versprochen habe, eine AfD-Regierung zu verhindern, und eine Expertenregierung die einzige Möglichkeit dazu wäre. Die Haltung der Linken sei mutlos und verantwortungslos.
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Die Grünen im Bundestag fordern die Bundesregierung zu einer Initiative zur Abschaffung des Weisungsrechts von Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften auf. Ein möglicher AfD-Justizminister in Sachsen-Anhalt könne das bestehende Weisungsrecht nutzen, um Einfluss auf Ermittlungen zu nehmen. So hatte jüngst schon der Deutsche Richterbund argumentiert. Die AfD im Bundestag arbeitet auch an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Bundesjustizministerium Stefanie Hubig (SPD) erklärt dagegen, dass rechtswidrige Weisungen ohnehin nicht ausgeführt werden müssen. Die Mo-Welt (Ricarda Breyton) berichtet.
Organspende: Angesichts der erneuten Debatte um eine Widerspruchslösung für die Organspende argumentieren die Wirtschaftsprofessoren Alex Chan und Axel Ockenfels in der Mo-FAZ, dass eine solche Regelung zwar die Zahl der registrierten Spender erhöhe, aber nicht automatisch zu mehr tatsächlichen Organspenden führe, insbesondere wenn Angehörige weiterhin widersprechen könnten. Insofern werde bei einem direkten empirischen Vergleich "Äpfel mit Birnen" verglichen. Stattdessen plädieren sie dafür, Menschen zu einer klaren und dokumentierten Entscheidung zu bewegen, etwa durch eine verbindliche Abfrage im Alltag, und zugleich die Organisation der Organspende in Krankenhäusern zu verbessern.
Terror: Rechtsanwältin Sonka E. Mehner kritisiert auf LTO den Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung gegen islamistischen Terror und bezweifelt, dass strengere Strafgesetze automatisch zu mehr Sicherheit führen. Insbesondere die geplante Einschränkung des Jugendstrafrechts für Heranwachsende sowie die Verschärfung der Strafbarkeit von Messerangriffen hält sie rechtspolitisch für problematisch, weil sie grundlegende rechtliche Prinzipien verändern könnten. Die Autorin argumentiert, dass wirksamer Schutz vor islamistischem Terror vor allem durch bessere Zusammenarbeit der Behörden, Prävention und Deradikalisierung erreicht werde, nicht durch höhere Mindeststrafen.
Justiz
LG Hannover zu Mordverdacht gegen Arzt: Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover, dem Mord bzw. versuchter Mord an drei Patient:innen vorgeworfen wurde, wurde jetzt vom Landgericht Hannover vollständig freigesprochen. Das Gericht habe keinerlei strafbares Handeln feststellen können, die medizinischen Entscheidungen des Arztes seien auf das Wohl der Patient:innen am Lebensende gerichtet gewesen, so das Gericht. Mo-taz (Nadine Conti) und beck-aktuell berichten.
BGH – Online-Glücksspiel: Auch beck-aktuell berichtet jetzt über die Verhandlung des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob Spieler:innen ihre Verluste aus Online-Glücksspielen von Veranstaltern zurückholen können, soweit diese Verluste in Zeiten entstanden, als Online-Glücksspiele in Deutschland verboten waren. Das Urteil ist für den 28. Januar 2027 angekündigt.
OLG Köln – Maskenbeschaffung: Das Oberlandesgericht Köln muss über die Klage des Hamburger Textilhändlers Matthias Timm entscheiden, der rund eine halbe Milliarde Euro für Corona-Masken vom Bund verlangt. Bei einem E-Mail-Verkehr mit dem damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) ("Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)" sei ein Vertrag zustande gekommen. Das LG Bonn hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, weil es die E-Mail-Aussagen von Spahn lediglich als Interessenbekundung wertete und mögliche Ansprüche zudem als verjährt ansah. Der E-Mail-Wechsel stammte von Anfang März 2020, also vor dem Open House-Verfahren im April 2020, über das der BGH vorige Woche verhandelte. Die Mo-FAZ berichtet.
OVG NRW zu Futternapf als Abhörgerät: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass ein sogenannter "Smart Pet Feeder" mit Kamera und Mikrofon kein verbotenes Abhörgerät ist, weil er erkennbar zur Tierüberwachung dient und nicht als gewöhnlicher Alltagsgegenstand getarnt ist. Die Bundesnetzagentur hatte den Vertrieb des Geräts untersagt, weil sie es als verbotene Telekommunikationsanlage einstufte, die heimliche Aufnahmen ermöglichen könne. Das VG Köln hatte dieses Verbot vorläufig ausgesetzt und wurde jetzt vom OVG bestätigt. Bei Geräten, die zwar geeignet sind, unbemerkte Aufnahmen anzufertigen, aber offensichtlich anderen Zwecken dienen, werde die abstrakte Gefährdung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung erst durch den Benutzer des Geräts geschaffen, so das Gericht. beck-aktuell und LTO berichten.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block steht das Verfahren an einem heiklen Punkt, schreibt LTO (Jakob Hoffmann). Die Verteidigung hält die Auswertung großer Mengen beschlagnahmter IT-Daten für rechtlich problematisch und rügt zudem, dass die Akteneinsicht wegen schwer auswertbarer Rohdaten faktisch eingeschränkt sei. Die Frage ist, ob dadurch das Recht auf eine wirksame Verteidigung verletzt wurde.
LG Magdeburg zu DSGVO im Justizvollzug: Das Landgericht Magdeburg hat eine DSGVO-Schadensersatzklage eines JVA-Bediensteten abgewiesen, nachdem eine Papierakte für Alarmsituationen mit persönlichen Daten der Mitarbeiter verloren gegangen war. Weil die Datenverarbeitung hier aber der Gefahrenabwehr im Falle einer Geiselnahme gedient habe, sei die DSGVO hier gem. Art. 2 Abs. 2 d) schon gar nicht anwendbar. Zudem habe es kein Verschulden des Landes gegeben, da die Akte an einem sicheren Ort aufbewahrt wurde und eigentlich niemand unbefugt darauf zugegriffen konnte. beck-aktuell berichtet.
AG Augsburg – AGG-Hopper: LTO (Simon Morgenstern) berichtet über einen Strafprozess vor dem Amtsgericht Augsburg gegen einen mutmaßlichen AGG‑Hopper. Ihm wird vorgeworfen, sich reihenweise auf Stellen beworben zu haben, um nach Ablehnungen Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend zu machen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin gewerbsmäßigen Betrug, die Verteidigung betont, dass die Bewerbungen ernst gemeint gewesen seien und die bloße Geltendmachung von AGG-Ansprüchen keinen Betrug begründe. Die Verhandlung wird in dieser Woche fortgesetzt.
StA Köln – Tod nach Fixierung: Nachdem eine 26-jährige Frau in der LVR-Klinik Köln-Merheim verstorben ist, als sie während einer psychischen Ausnahmesituation über mehrere Stunden fixiert und behandelt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln nun, ob die Fixierung, die medizinische Betreuung oder die Überwachung der Patientin mit ihrem Tod in Zusammenhang stehen könnten. Die Mo-taz (Laura Verseck) berichtet.
StA Aachen – Todesfall Jens Salaw: Die Sa-SZ (Joshua Beer) greift den Fall um den Tod des 21-jährigen Studenten Jens Salaw auf, der nach einer Karnevalsfeier 2020 tot auf einer Wiese in der Eifel gefunden wurde. Der Fall gilt für Polizei und Staatsanwaltschaft Aachen als Unfall mit möglicher Unterkühlung infolge von Alkoholkonsum. Ein von den Eltern beauftragtes privates Ermittlerteam legte jedoch 2026 ein umfangreiches Gutachten vor, in dem die These vertreten wird, Salaw sei von mehreren Personen angegriffen und in eine hilflose Lage gebracht worden, die zu seinem Tod führte. Die Staatsanwaltschaft Aachen weist diese Einschätzung zurück und lehnt die Wiederaufnahme der Ermittlungen ab.
Recht in der Welt
Ungarn – Maja T.: Im Berufungsprozess gegen Maja T. wegen mutmaßlicher Angriffe auf Rechtsextremisten in Budapest fordert die ungarische Staatsanwaltschaft eine deutliche Erhöhung der Haftstrafe von acht auf mehr als 13 Jahre sowie einen strengeren Strafvollzug, berichtet beck-aktuell. Mit dem Urteil wird Ende September gerechnet.
Serbien – Ratko Mladić: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Carna Pistan argumentiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die öffentliche und staatlich unterstützte Ehrung des wegen Völkermords und anderer Kriegsverbrechen verurteilten Ratko Mladić bei seiner Beerdigung in Belgrad Ausdruck einer serbischen Erinnerungspolitik sei, welche die Kriege der 1990er Jahre als serbische Befreiungskriege darstelle, Verantwortung für Verbrechen relativiere und Täter glorifiziere. Sie beschreibt, dass diese Erinnerungspolitik mit den Anforderungen der europäischen Integration kollidiere, weil die EU von Beitrittskandidaten die Anerkennung historischer Verbrechen und die Orientierung an einer opferzentrierten Erinnerungskultur erwarte. Zugleich vertritt sie die These, dass internationale Strafgerichte zwar Verbrechen feststellen und Täter verurteilen können, aber keine gemeinsame gesellschaftliche Erinnerung schaffen.
Dänemark – Block-Kinder: Der Unternehmer Eugen Block ist laut Sa-FAZ (Kim Maurus) und beck-aktuell vor einem dänischen Gericht in Sønderborg mit seinem Antrag auf Umgangsrecht für seine beiden Enkelkinder gescheitert. Hintergrund ist der seit Jahren andauernde Sorgerechtsstreit zwischen seiner Tochter Christina Block und deren in Dänemark lebendem Ex-Mann Stephan Hensel, in dessen Verlauf es auch zu einer Entführung der Kinder nach Deutschland kam.
Österreich – René Benko: Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe, René Benko, muss sich erneut vor Gericht verantworten, berichtet die Mo-FAZ (Michaela Seiser). Im konkreten Fall geht es um eine Mietvorauszahlung von 360.000 Euro, darüber hinaus ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in mindestens 18 weiteren Komplexen wegen möglicher Betrugs-, Untreue- und Bankrottdelikte, wobei im Zentrum die Frage steht, ob Benko und weitere Verantwortliche seine Geschäftspartner, Banken und Gläubiger gezielt über die wirtschaftliche Lage und die Verwendung von Geldern täuschten.
EU/Kanada: Was eine "assoziierte Mitgliedschaft" im EU-Recht bedeuten könnte, erläutert der Doktorand Arne P. Wegner im Verfassungsblog (in englischer Sprache).
Juristische Ausbildung
DJT – Reform der Juristenausbildung: Der 75. Deutsche Juristentag hat sich für eine grundlegende Reform der Juristenausbildung ausgesprochen, bei der das Augenmerk weniger auf Prüfungsstoff als vielmehr auf Kompetenzorientierung, stärkeren Praxisbezug und eine größere Bedeutung der Fachdidaktik gelegt werden soll. Zugleich sollen Digitalisierung und KI stärker berücksichtigt werden, wobei die Ausbildung vor allem kritische Urteilsfähigkeit und methodische Kompetenzen fördern soll, statt bloßes Auswendiglernen zu belohnen. An den staatlichen Examina soll dabei festgehalten werden. Weitergehende Vorschläge wie die Verlagerung der Prüfungshoheit auf die Hochschulen, ein verpflichtendes Praxissemester oder eine umfassende Umgestaltung des Referendariats fanden keine Mehrheit. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.
Sonstiges
Verfassungswidrigkeit von Parteien: Die Frage nach der Verfassungsfeindlichkeit von Parteien wie der AfD lasse sich nicht alleine durch einen verengten Blick auf Programmatiken, einzelne Aussagen und Forderungen oder Andeutungen über den erstrebten Umbau von Institutionen beurteilen, schreibt der Journalist und politische Schriftsteller Robert Misik im Verfassungsblog. Sie sollte vielmehr in Rechnung stellen, wie die faschistische Gefühlspolitik auf die Anhängerschaft wirkt, wie sie die Subjekte verändert, in Raserei versetzt, mit dem Ziel, dass diese alle Hemmungen verlieren.
Cyberkriminalität: Der Kriminologe und Polizeiwissenschaftler Markus Wortmann schreibt auf anwaltsblatt.de, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) häufig Ziel von Cyberangriffen werden, weil sie oft über weniger IT-Ressourcen und schwächere Sicherheitsmaßnahmen verfügen als Großunternehmen. Cybersicherheit sei heute keine reine IT-Aufgabe mehr, sie betreffe jeweils die gesamte Organisation – von der Geschäftsführung über die Fachabteilungen, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing bis hin zu externen Dienstleistern.
Cybertrading: Im Interview mit spiegel.de (Sara Wess) beschreibt der Bamberger Oberstaatsanwalt Nino Goldbeck Cybertrading-Betrug als hochprofessionelle, international organisierte Kriminalität, bei der arbeitsteilige Netzwerke mit Callcentern und täuschend echten Online-Plattformen Anleger um ihr Geld bringen. Er erklärt, dass Ermittlungen oft durch internationale Zuständigkeiten, langsame Auskunftsverfahren und verschleierte digitale Spuren erschwert werden, sieht aber Fortschritte durch neue EU-Regeln zur Beschaffung elektronischer Beweise. Zum Schutz empfiehlt Goldbeck, jedes Anlageangebot kritisch zu prüfen, die Herkunft der Werbung zu hinterfragen und nur in Produkte zu investieren, die man versteht; Betroffene sollten Beweise sichern, Anzeige erstatten und keine weiteren Zahlungen leisten, da verlorenes Geld meist nur schwer zurückzuholen ist.
Oktoberfest und Steuerrecht: Rechtsanwalt Benedikt Hoffmann zeigt auf LTO, dass das Oktoberfest voller steuerrechtlicher Besonderheiten steckt: Von der Frage, warum eine Brezel steuerlich als Lieferung von Backwaren mit 7 % Umsatzsteuer gilt, bis hin zu den Regeln für Bier und Bewirtungskosten. Außerdem wird beschrieben, wie das speziell für das Oktoberfest eingerichtete Finanzamt vor Ort Lohn- und Umsatzsteuer prüft und damit selbst Teil des Festgeschehens wird.
Oktoberfest und Influencer: beck-aktuell erläutert die "Wiesn-Lizenz für Content Creator" der Stadt München. Wer mit Social-Media-Inhalten unmittelbar oder mittelbar kommerzielle Zwecke verfolgt – etwa durch Sponsoring, Kooperationen oder Produktplatzierungen –, der braucht für die Wiesn eine Genehmigung.
Rechtsprofessor Kilian Wegner: In der Reihe "Most Wanted” von LTO (Stefan Schmidbauer) warnt Strafrechtsprofessor Kilian Wegner vor überhöhten Erwartungen an das Strafrecht und sieht durch Künstliche Intelligenz tiefgreifende Veränderungen für die Rechtswissenschaft. Zudem plädiert er für eine praxisnähere juristische Ausbildung mit weniger Stofffülle und mehr praktischen Elementen.
Legal Tech-Day: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet vom Legal Tech-Day, auf dem Vertreter aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Anwaltschaft die Chancen und Risiken von KI im Recht diskutierten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich Recht und Verwaltung durch Digitalisierung und "Law as Code" automatisieren lassen, während zugleich vor KI-Halluzinationen, zusätzlicher Belastung der Justiz und einer zunehmenden Regelungs- und Bürokratiedichte gewarnt wurde. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und weitere Teilnehmer betonten, dass KI den Zugang zum Recht erleichtern könne.
KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Markus Hartung argumentiert auf njw.de, dass bei der Debatte über KI-halluzinierte Schriftsätze nicht die Nutzung von KI an sich entscheidend sei, sondern die Frage, welche fachliche Leistung Anwälte ihrer Mandantschaft schulden und wie deren Qualität gesichert wird. Er kritisiert, dass das deutsche Berufsrecht vor allem das Verhalten von Anwälten regelt, aber kaum Anforderungen an die Qualität ihrer Arbeit stellt. KI-Halluzinationen seien daher nur ein Symptom dafür, dass ungeprüfte und mangelhafte Arbeit eingereicht werde. Nach Hartungs Ansicht liegt der eigentliche Mehrwert von Anwälten gerade in der eigenständigen Prüfung, Bewertung und Qualitätssicherung juristischer Arbeit. Genau darauf müsse sich die berufsrechtliche Diskussion konzentrieren.
Anwaltsspezialisierung: Die Frage, ob man sich als junger Anwalt spezialisieren oder breit aufstellen sollte, beantwortet der Personalberater David Schwab auf beck-aktuell. Er rät jungen Anwältinnen und Anwälten, ihr Rechtsgebiet zwar nach echtem Interesse und persönlichen Stärken zu wählen, dabei aber auch langfristige Karriereziele, Marktchancen, Partnerperspektiven und Wechselmöglichkeiten in Unternehmen zu berücksichtigen. Bestimmte Spezialisierungen können fachlich attraktiv sein, bieten jedoch unterschiedliche Karrierewege, weshalb die Entscheidung nicht nur auf Leidenschaft, sondern auch auf strategischer Zukunftsplanung beruhen sollte.
ReFA-Fortbildung: Die berufliche Fortbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte wird neu aufgestellt, berichtet beck-aktuell. Es entstehen neue Spezialisierungen in den Bereichen Informationstechnik, Marketing und Insolvenzrecht sowie ein neuer Abschluss "Bachelor Professional im Rechtswesen".
Rechtsgeschichte – Dohrn-Prozess: LTO (Martin Rath) erinnert an die Verurteilung des Arztes Axel Dohrn durch das Landgericht Hannover im Jahr 1963. Dohrn hatte viele Frauen auf deren Wunsch sterilisiert, insbesondere, wenn diese schon mehrere Kinder geboren hatten. Das Landgericht verurteilte ihn u.a. nach § 14 des NS-Erbgesundheitsgesetzes, weil er die Frauen unfruchtbar gemacht habe, ohne dass eine hinreichende Gefahr für ihr Leben und ihre Gesundheit vorlag. Der BGH hob die Verurteilung 1964 wieder auf.
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LTO/pf/chr
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