Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. September 2026: Mas­ken­ge­schäfte vor dem BGH / Har­b­arth im Inter­view / Rich­ter­be­sol­dung in MV

14.09.2026

Der BGH verhandelt am Mittwoch über die Beschaffung von Corona-Schutzmasken. BVerfG-Präsident Stephan Harbarth mahnt Respekt für Wahlergebnisse und Gerichte an. In Mecklenburg-Vorpommern klagt der Richterbund gegen zu niedrige Besoldung.

Thema des Tages

BGH – Maskenbeschaffung: Am Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof über Streitigkeiten aus der Beschaffung von FFP2-Masken durch das Bundesgesundheitsministerium während der ersten Pandemiemonate 2020. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Rahmen eines sogenannten Open‑House‑Verfahrens jedem Anbieter den Ankauf von Masken zum Preis von 4,50 Euro pro Stück versprochen, der bis zum 30. April liefert – ohne jede Mengensteuerung. In der Folge wurden dabei weit mehr FFP2‑Masken angeboten, als tatsächlich benötigt wurden. Der Bund verweigerte daher in vielen Fällen den Vertragsschluss oder widerrief diesen und berief sich dabei auf Mängel oder verspätete Lieferung und später auch auf überhöhte Preise. Die Anbieter pochen auf den versprochenen Ankauf der Masken. Die BGH-Verfahren behandeln vier exemplarische Fälle. Das OLG Köln als Vorinstanz entschied überwiegend zugunsten der Anbieter. Der Bund hätte bei Problemen zunächst eine Nachfrist setzen müssen. Der BGH muss nun entscheiden, ob der Bund die Forderungen der Lieferanten begleichen muss. Insgesamt sind noch rund 90 ähnliche Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von über 2,3 Milliarden Euro vor Gerichten anhängig. Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) berichtet vorab.

Rechtspolitik

BVerfG-Präsident Harbarth im Interview: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, betont im Gespräch mit FAZ-Einspruch (Reinhard Müller/Finn Hohenschwert), dass das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt zu respektieren sei, da es in einer Demokratie "kein Recht auf Wiederwahl" gebe. Zu einem möglichen AfD-Parteiverbotsverfahren sagte Harbarth, die Politik müsse zunächst über einen entsprechenden Antrag entscheiden. Erst dann werde das Gericht gegebenenfalls die Rechtslage prüfen. Insgesamt äußerte er Sorge über nachlassenden Respekt gegenüber Gerichtsentscheidungen und betont, dass das Bundesverfassungsgericht nicht tatenlos zusehen würde, sollte die Exekutive Urteile ignorieren. In der Debatte um die Verfassungsrichterwahl plädiert er für Maß und Mitte, warnt vor Aktionismus und sieht Kontinuität im Wahlverfahren als wertvoll an. 

Bundeszwang: Was der Bund gegen eine rechtswidrig handelnde AfD-Regierung tun kann, erläutert in einem FAS-Gastbeitrag Rechtsprofessorin Sophie Schönberger. Der Bund könnte eine AfD‑Landesregierung nur begrenzt kontrollieren, schreibt sie, hätte aber mehrere rechtliche Instrumente wie Bundeszwang, Bundesbeauftragte oder Normenkontrollen zur Verfügung. Sie kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass nichts die demokratischen Institutionen so effektiv gegen Extremismus absichere wie eine Zivilgesellschaft, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehe.

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Der Deutsche Richterbund warnt laut spiegel.de nach dem AfD‑Wahlerfolg in Sachsen‑Anhalt vor politischer Einflussnahme auf Strafverfahren und fordert die Abschaffung des Weisungsrechts der Justizministerien. Staatsanwälte und Generalstaatsanwälte hatten bereits zuvor eine gesetzliche Einschränkung verlangt, da ein politisches Durchgriffsrecht “in den falschen Händen fatal” wäre. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) laut LTO (Hasso Suliak) keine Änderungen plant, gibt es in mehreren Bundesländern Vorstöße, das Weisungsrecht zu begrenzen.

Innere Sicherheit: Laut Sa-FAZ (Reiner Burger/Markus Wehner) beraten die Innenminister der Länder über Maßnahmen, um zu verhindern, dass eine mögliche AfD‑geführte Landesregierung Zugang zu sensiblen Informationen erhält, darunter Daten zu Rechtsextremismus, V‑Leuten oder russischer Spionage. tagesschau.de (Antonetta Stephany/Alexandra Tadey) erläutert, wie stark ein AfD‑Innenminister den Landesverfassungsschutz beeinflussen könnte – etwa durch Weisungen oder den Austausch der Behördenleitung – und welche Aufgaben dann vom Bund übernommen werden müssten.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Wie realistisch die Rundfunk-Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt sind, untersucht tagesschau.de (Alena Lagmöller/Frank Bräutigam). So müsste die AfD nach einem Ausstieg aus dem MDR‑Staatsvertrag beispielsweise einen tragfähigen Ersatz als öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaffen und zumindest eine "Grundversorgung" gewährleisten.

Leihmutterschaft: Wie die Wams berichtet, hat der Arbeitskreis Recht und Familie der AfD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach dem deutsche "Bestelleltern" strafrechtlich verfolgt werden sollen, wenn sie Leihmutterschaften im Ausland nutzen. Die Neuregelung soll ausdrücklich auch für Leihmutterschaften in Ländern gelten, in denen diese legal sind. Begründet wird dies damit, dass Wohlhabende das deutsche Verbot bislang durch Angebote im Ausland umgehen können. 

Hochschulen: Nun diskutiert auch der wissenschaftliche Mitarbeiter Fabian Endemann im Verfassungsblog die im Juli beschlossene nordrhein‑westfälische Hochschulnovelle, die Hochschulen erstmals klare rechtliche Instrumente gegen wissenschaftliches Fehlverhalten und persönliche Übergriffe gibt. Der Autor argumentiert, dass viele Kritiker weniger das Gesetz selbst als eine grundsätzliche Verrechtlichung des Wissenschaftsbetriebs ablehnten und dabei die Wissenschaftsfreiheit missverständlich verengten. 

Justiz

LVerfG MV – Richterbesoldung: Der Richterbund in Mecklenburg-Vorpommern hält die Besoldung für Richter und Staatsanwälte für zu niedrig und hat daher Verfassungsklage gegen die Besoldungsstruktur des Landes beim Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern erhoben. Hintergrund ist insbesondere der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025, in dem Karlsruhe nicht nur die Besoldung in Berlin als zu niedrig eingestuft, sondern auch die Maßstäbe für eine angemessene Beamtenbesoldung komplett überarbeitet hatte. LTO berichtet.

BGH zu Zuständigkeit für Abschiebungen: Der Bundesgerichtshof hat Anfang September klargestellt, dass die nach § 71 Abs. 1 S. 4 AufenthG vorgesehene zentrale Stelle für Abschiebungen nicht ausschließlich zuständig ist und Länder die Durchführung weiterhin anderen Behörden, etwa kommunalen Ausländerbehörden, übertragen dürften; in Mecklenburg-Vorpommern war die kommunale Ausländerbehörde daher grundsätzlich zuständig für eine geplante Abschiebung eines Vietnamesen und den damit verbundenen Durchsuchungsantrag. beck-aktuell berichtet.

BAG zu Schadenersatz nach Diskriminierung: Nun schreiben auch die Rechtsanwält:innen Dominik Sorber und Michaela Felisiak auf beck-aktuell über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von voriger Woche, wonach ein wegen AGG-Diskriminierung abgelehnter Bewerber keinen Verdienstausfall bis zur Rente verlangen kann. Sobald er eine angemessene neue Beschäftigung gefunden hat und diese sich verfestigt, ende der Zurechnungszusammenhang zur ursprünglichen Benachteiligung; spätere berufliche Nachteile gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Die Autoren weisen darauf hin, dass dabei der Bewerber verpflichtet ist, Auskunft über sämtliche Erwerbseinkünfte im Klagezeitraum zu erteilen, belegt durch Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge. Außerdem ist er zur Auskunft über Entschädigungs- und Schadensersatzzahlungen aus anderen AGG-Verfahren verpflichtet.

BayObLG – Vergabe der Wiesn-Zelte: Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelte über die Frage, ob die Vergabe der großen Wiesnzelte rechtmäßig ist und ob eine europaweite Ausschreibung nötig wäre. Der Antragsteller Alexander Egger stellt die bisherige Praxis infrage, nach der meist Münchner Wirte den Zuschlag erhalten. Eine endgültige Entscheidung soll am 16. Oktober fallen und könnte erhebliche Auswirkungen auf zukünftige Vergaberegeln haben. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/OLG Stuttgart/OLG München – Umsturzversuch/Reuß: Den aktuellen Stand bei den drei Prozessen um die Gruppe Reuß fasst die Mo-FAZ (Elena Zompi) zusammen. Die Verfahren ziehen sich seit Jahren hin – während einerseits bisher nur wenige Zeugen gehört wurden, haben andererseits viele Angeklagte lange geschwiegen oder ausweichend ausgesagt. Inzwischen aber haben zwei zentrale Beschuldigte, Peter Wörner und Thomas T., erstmals belastende Aussagen gemacht, die früheren Verteidigungsstrategien widersprechen und den Verdacht auf konkrete Umsturzpläne stärken. Urteile werden erst in den Jahren 2027 und 2028 erwartet.

OVG Lüneburg – Brennelementefabrik Lingen: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt laut Mo-taz (Reimar Paul) und beck-aktuell gegen die vom Land Niedersachsen genehmigte Erweiterung der Brennelementefabrik in Lingen, mit der künftig auch Brennelemente für russische Reaktortypen hergestellt werden könnten. Der Verband sieht darin erhebliche sicherheits- und geopolitische Risiken – insbesondere wegen der geplanten Kooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom.

OVG Koblenz zu ausgefallenem Unterricht: Rechtsanwalt Christian Birnbaum sieht auf beck-aktuell die Klage eines Abiturienten, der wegen ausgefallener Unterrichtsstunden eine bessere Note einklagen will, skeptisch. Ein solches Verfahren habe rechtlich kaum Aussicht auf Erfolg. Aus dem verfassungsrechtlichen Bildungsauftrages lasse sich kein konkreter Anspruch auf bestimmte Unterrichtsumfänge oder bessere Prüfungsnoten ableiten. Statt staatliche Versäumnisse einzuklagen, sollten Schüler:innen mehr Eigenverantwortung übernehmen.

LG Ingolstadt – Tötung der Ehefrau: Der wegen Tötung seiner Ehefrau mit Gülle zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte Landwirt Ludwig O. betreibt am Landgericht Ingolstadt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Ein neues Gutachten lasse Zweifel daran aufkommen, ob O., der seit acht Jahren in Haft sitzt, tatsächlich schuldig ist. Die Spurenlage deute eher auf einen Unfall in der Güllegrube hin als auf ein gezieltes Tötungsdelikt. Das verurteilende LG Augsburg hatte gegen O. gewertet, dass sich die Ehefrau von ihm trennen wollte. Die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet in einer Seite 3-Reportage. 

LG Bielefeld – Vergewaltigung nach Betäubung: Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat mehrere frühere Vorgesetzte und Mitarbeiter eines Assistenzarztes, der in der Bielefelder Klinik Bethel Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt hatte, angeklagt, weil sie Warnzeichen übersehen und damit weitere Übergriffe ermöglicht haben sollen. Der Assistenzarzt selbst hatte sich nach seiner Festnahme das Leben genommen. Ob es überhaupt zu einem Prozess kommt, ist unklar – das Landgericht Bielefeld hat seit über einem Jahr nicht über die Zulassung der Klage entschieden. Die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet ausführlich.

VG Berlin zu Hüpfburg: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Betriebserlaubnis für einen Hüpfburgpark zu Recht kurz nach Erteilung widerrufen wurde, weil die Betreiber zentrale Auflagen nicht erfüllt hatten und der gemessene Lärmpegel die zulässigen Werte überschritt. Die Interessen der Anwohner:innen – insbesondere einer Pflegeeinrichtung – durften daher höher gewichtet werden als die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber, so laut LTO das Gericht. 

VG Hamburg zu Klassenfahrt und Mobbing: Das Verwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass die Teilnahme an einer Klassenfahrt trotz bestehender Mobbing-Probleme verpflichtend bleibt. Verbale Übergriffe und Ausgrenzungen stellten nach summarischer Prüfung keinen "wichtigen Grund" dar, um Schülerinnen von der Schulpflicht zu befreien. Die pädagogische Bedeutung der Fahrt überwiege, zumal die Schule im konkreten Fall Schutzmaßnahmen angeboten habe. beck-aktuell berichtet.

GBA – geplante Hamas-Anschläge: Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder angeklagt, die von Deutschland aus Waffen für mögliche Anschläge auf jüdische und proisraelische Personen in Deutschland oder Österreich beschafft haben sollen. Ermittlungen führten zu Festnahmen und Waffenfunden in mehreren europäischen Städten, darunter Berlin, Wien, London und Kopenhagen. Laut Generalbundesanwalt gab es konkrete Anschlagspläne rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel im Oktober 2025. Die Sa-SZ und beck-aktuell berichten.

GBA zu Sabotage am Stromnetz: Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen zu mehreren Sabotageangriffen auf Umspannwerke übernommen, berichtet nun auch LTO. Der 48-jährige Daniel V. soll an mehreren Orten in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen – teilweise erfolgreich – versucht haben, das Stromnetz in der Nähe von Kohlekraftwerken zu sabotieren. 

StA Hannover – Steffen Krach: Was bisher zu den Korruptions-Ermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach bekannt geworden ist, haben Sa-SZ, tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof u.a.) und LTO zusammengefasst. 

Jost Müller Neuhof (tagesspiegel.de) betont in seinem Kommentar, dass in einem Rechtsstaat niemand leichtfertig einer Straftat beschuldigt werden dürfe und sich gegen Ermittlungsmaßnahmen, etwa Durchsuchungen, rechtlich wehren könne. Es gebe bisher keine Anhaltspunkte, dass die Staatsanwaltschaft willkürlich gehandelt hat. Entstehe ein Verdacht und ist anzunehmen, e lasse sich mit Durchsuchungen erhärten, müssten die Ermittler:innen handeln. Spielräume für politische Rücksichtnahme, ob auf Kandidaturen oder Wahltermine, gebe es keine.

StA Berlin – Friedrich Merz: Die AfD-Bundestagsfraktion hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wegen einer Äußerung in der Bundestagsdebatte in der vergangenen Woche gestellt. Merz sagte, dass der von der AfD verwendete Begriff "Remigration", "nichts anderes ist als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft, nichts anderes...". Die AfD sieht darin eine verleumderische Beleidigung, die trotz des grundsätzlich geltenden Schutzes parlamentarischer Äußerungen nach Art. 46 GG strafrechtlich relevant sein könne. beck-aktuell berichtet.

StA Berlin zu Tötung von CSD-Attentäter: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen gegen zwei Polizisten eingestellt, die den CSD-Attentäter Abdul Ballout nach einem lebensgefährlichen Angriff in einer Berliner Kleingartenanlage erschossen hatten. Die Schüsse seien nach der geschilderten Lage durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. LTO berichtet.

Vergewaltigungsprozesse: Anna Vollmer (FAS) fragt sich, warum es einer bestimmten "Prominenz" bedarf, damit Vergewaltigungsfälle, die vor Gericht landen, die ihnen gebührende Aufmerksamkeit erhalten. Sie fordert eine öffentliche Auseinandersetzung mit solchen Verbrechen, die aber nur dann relevant werde, wenn daraus gesellschaftliche Konsequenzen gezogen würden

Recht in der Welt

Norwegen – Arrest von russischem Staatsschiff: Der ehemalige Nato-Stabsoffizier Jan Asmus Bischoff analysiert auf LTO die komplexen juristischen Hintergründe des Schiedsspruchs, auf dessen Grundlage das russische Staatsschiff "Professor Molchanov" durch Norwegen auf Spitzbergen festgesetzt wurde. Der Autor ordnet die Maßnahme zugleich geopolitisch ein, betont die besondere strategische Lage Svalbards und weist darauf hin, dass Russland den Vorgang politisch ausschlachten könnte, statt sich primär juristisch zu wehren. 

IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: Die australische Dozentin Juliette McIntyre analysiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) das Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, in dem Deutschland von Nicaragua Beihilfe zu einem Völkermord durch Israel im Gazastreifen vorgeworfen wird. Sie kommt zu dem Schluss, dass vermutlich nicht alle Vorwürfe Nicaraguas die Zulässigkeitshürde überwinden werden.

Kosovo-Tribunal – Hashim Thaçi: Für Mittwoch dieser Woche wird in Den Haag das erstinstanzliche Urteil im Kriegsverbrecherprozess gegen den einstigen kosovarischen Staatspräsidenten Hashim Thaçi und drei Mitangeklagte erwartet, schreibt die Mo-FAZ (Michael Martens). Thaçi war 1999 Anführer der UÇK, einer von Kosovo-Albanern gebildeten Freischärlertruppe, die sich mit gewaltsamen, zum Teil auch terroristischen Mitteln gegen den serbischen Staatsterror im Kosovo zur Wehr setzte. Das erwartete Urteil sorgt im Kosovo bereits vorab für große politische und gesellschaftliche Spannungen – ein Schuldspruch könnte Unruhen auslösen, während ein Freispruch Thaçis Anhänger stärken würde.

Niederlande – Marengo-Prozess: Über das lange Stocken des sogenannten Marengo‑Mordprozesses in den Niederlanden berichtet Rechtsanwältin Sigrid Mehring-Zier auf LTO. Über ein Jahr lang fand sich in den Niederlanden kein:e Strafverteidiger:in bereit, den Hauptangeklagten Ridouan Taghi zu vertreten. Der Prozess erlangte in den Niederlanden traurigen Ruhm durch seine brutalen Folgen: Der Bruder des Kronzeugen, sein Verteidiger (Rechtsanwalt Derk Wiersum) und ein Journalist, der als Vertrauensperson agierte (Peter R. de Vries), wurden während der laufenden Hauptverhandlung erschossen. Die jeweiligen Täter wurden bereits zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Erst im Juni 2026 fanden sich zwei neue Verteidiger, was die Debatte über eine mögliche Reform des niederländischen Verteidigungssystems neu entfacht. 

Großbritannien – Suizidhilfe: Das britische Unterhaus hat einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Suizidbeihilfe überraschend abgelehnt. Der Entwurf wollte todkranken Erwachsenen mit weniger als sechs Monaten Lebenserwartung unter bestimmten Bedingungen assistierten Suizid ermöglichen. Eine gesetzliche Regelung sei in Großbritannien vorerst vom Tisch, schreibt spiegel.de.

Juristische Ausbildung

Staatsprüfungen: Die juristischen Staatsprüfungen erfüllten grundlegende Qualitätsstandards wie Objektivität, Reliabilität und Validität oft nicht, kritisieren Rechtsprofessor Marius Thye, Marc Castendiek und der Forscher und Gründer Quint Haidar Aly im Verfassungsblog. Zahlreiche empirische Studien belegten systematische Bewertungsunterschiede, mangelnde Vergleichbarkeit und fehlende einheitliche Kriterien, was das Vertrauen in das Prüfungssystem untergrabe. Die Autoren plädieren daher für verdeckte Zweitkorrekturen, um kurzfristig mehr Objektivität zu schaffen und langfristig eine belastbare Datenbasis für Reformen zu ermöglichen.

Sonstiges

Beamt:innen Sachsen-Anhalt: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat laut zeit.de Beamte in Sachsen-Anhalt dazu aufgerufen, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersprechen. "Beamtinnen und Beamte schwören einen Eid auf die Verfassung", so Hubig. “Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Wenn ein Beamter den Eindruck hat, dass ihm rechtswidrige Weisungen erteilt werden, muss er die Bedenken intern klar äußern.”

Cyberangriff Berlin: Nach dem schweren Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz, bei dem Millionen sensibler Dateien gestohlen und im Darknet veröffentlicht wurden, erklären die Rechtsanwält:innen Felix Glocker und Anna Lena Füllsack auf beck-aktuell die datenschutzrechtlichen Pflichten der Behörden. Sie mahnen insbesondere schnelle Meldungen an Aufsichtsbehörden und Betroffene sowie hohe Anforderungen an Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO an. Der Fall zeige, dass Behörden nicht nur Angriffe verhindern, sondern auch deren Ausbreitung begrenzen und schnell reagieren müssten, um Schäden zu minimieren.

Smart Glasses: Die Hamburger Datenschutzaufsicht kommt nach einer Prüfung zu dem Schluss, dass das Filmen mit sogenannten Smart‑Glasses in der Öffentlichkeit meist nicht legal ist, weil Betroffene kaum wirksam einwilligen können. Das berichtet die Mo-taz (Svenja Bergt). Zwar soll eine beim Aufnehmen leuchtende LED signalisieren, dass der Aufnahmemodus aktiviert ist, aber die Hamburger Datenschützer:innen stellen fest, dass diese LED "abhängig von Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen nur eingeschränkt wahrnehmbar" sei. 

Russische Medien: Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Judith Beetz und Jana Lipinski bewerten im Verfassungsblog die EU-Sanktionen gegen russische Medien als rechtlich wirksam, aber praktisch nur begrenzt erfolgreich, da beispielsweise RT auf Spiegelseiten und neue Desinformationsformen ausweiche. Zugleich gebe es Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zur Meinungsfreiheit. 

RA Martin Würfel: Der Münchener Strafverteidiger Martin Würfel beschreibt in der Reihe “Most Wanted” auf LTO (Stefan Schmidbauer), wie ihn eine Harley in seiner Berufswahl beeinflusst hat und dass ihn bis heute die Mischung aus Freiheit, Vielfalt und Druck an seinem Beruf fasziniert. Er kritisiert das Betäubungsmittelstrafrecht als wirkungslos und unverhältnismäßig und plädiert für mehr jugendstrafrechtliche Elemente im Erwachsenenstrafrecht.

Etikette:  LTO-Karriere (Finn J. Muchow) erkärt, wie man im Berufsleben respektvoll und situationsgerecht Titel, Namen und das Du/Sie einsetzt, und betont, dass Haltung und Fingerspitzengefühl wichtiger seien als perfekte Regelbefolgung.

Rechtsgeschichte – Postmonopol: Martin Rath erinnert auf LTO daran, wie hartnäckig staatliche Postmonopole über Jahrzehnte gegen jede Form privater Zustellung vorgingen und welche kulturelle Bedeutung die Post als moralisch aufgeladene Staatsinstitution besaß.
 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren. 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. bis 14. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60867 (abgerufen am: 14.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen