Die StA Hannover führt Korruptionsermittlungen gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Fraktionen in NRW wollen den VerfGH resilienter machen. Der BGH entschied über das Werkstattrisiko bei Kasko-Versicherung.
Thema des Tages
StA Hannover – Steffen Krach: Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und möglicher wettbewerbsbeschränkender Absprachen gegen den Berliner SPD‑Spitzenkandidaten Steffen Krach hat die Staatsanwaltschaft Hannover in Berlin und Hannover mehrere Objekte durchsuchen lassen. Im Mittelpunkt steht ein Vergabeverfahren rund um den Verkauf bzw. die Neunutzung eines Klinikstandorts in der Region Hannover, bei dem ein unterlegener Bieter später eine Spende an die Berliner SPD überwiesen haben soll. Krach weist die Vorwürfe zurück, beruft sich auf die Unschuldsvermutung und kündigt volle Kooperation mit den Behörden an. "Es gab eine Spende, die wir innerhalb von 24 Stunden zurücküberwiesen haben, weil ich sofort gesagt habe, dass ich diese Spende definitiv nicht annehmen kann", so Krach. Es berichten die FAZ (Reinhard Bingener/Stephan Klenner), taz (Erik Peter), tagesspiegel.de (Laura Himmelreich/Christian Latz) spiegel.de (Sophie Garbe/ Hubert Gude u.a.), bild.de (Judith Görs/Peter Tiede/Hildburg Bruns) und zeit.de.
Rechtspolitik
Resilienz des VerfGH NRW: Die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP im NRW-Landtag haben sich auf Änderungen der Landesverfassung geeinigt, um mögliche Blockaden – etwa durch autoritär-populistische Parteien – zu verhindern. Einigen sich ein Jahr lang nicht zwei Drittel der Abgeordneten auf eine neue Verfassungsrichter:in, kann mit einfacher Mehrheit die bisherige Stellvertreter:in der ausscheidenden Verfassungsrichter:in zur ordentlichen Verfassungsrichter:in gewählt werden. Alterspräsident:in des Landtags soll künftig die dienstälteste statt die älteste Abgeordnete sein. Die AfD lehnt die Reformen ab. wdr.de (Philip Raillon) berichtet.
Innere Sicherheit Sachsen-Anhalt: Im Interview mit dem Verfassungsblog (Jana Trapp) erläutert Rechtsprofessor Markus Thiel die Handlungsoptionen eines möglichen AfD-Innenministers in Sachsen-Anhalt. Ein neuer Innenminister könnte schnell eine neue sicherheitspolitische Linie etablieren – durch organisatorische Umstrukturierungen, Prioritätenverschiebungen, personelle Neubesetzungen und Erlasse –, auch wenn gesetzliche Grenzen etwa beim Verfassungsschutz oder der Polizeistruktur bestehen.
Smart Glasses: Während beispielsweise in New York, England und Wales sogenannte Smart-Brillen in Gerichtsgebäuden offiziell untersagt sind, halten die hiesigen Justizministerien weitere Maßnahmen nicht für notwendig und beobachten die Entwicklung vorerst nur, schreibt netzpolitik.org (Chris Köver). Auch die Gerichte selbst halten die zur Verfügung stehenden Werkzeuge für ausreichend. Gerichte könnten im Rahmen des Hausrechts klare Auflagen erteilen.
Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Eine Woche bevor die EU-Kommissionspräsidentin voraussichtlich ihre Pläne für eine Altersgrenze bei Social-Media vorlegen wird, haben sich über 140 Organisationen und Expert:innen aus den Bereichen Gesundheit, Kinder- und Menschenrechte gegen ein Mindestalter ausgesprochen. Sie kritisieren, dass ein pauschales Verbot die manipulativen und suchterzeugenden Mechanismen der Dienste nicht löse. Stattdessen werden verbindliche Jugendschutzregeln für Plattformen gefordert. Die taz (Svenja Bergt) berichtet.
Kurzzeitvermietung: Die EU-Kommission schlägt Regeln vor, die Städten mehr Möglichkeiten geben sollen, gegen Kurzzeitvermietungen wie Airbnb vorzugehen, um die Wohnungsnot zu lindern. Der Vorschlag sieht einen europaweit einheitlichen Rahmen vor, nach dem Behörden Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen können, bevor dann dort Maßnahmen ergriffen werden können. Kritiker aus verschiedenen politischen Lagern bemängeln jedoch, dass die Vorschläge kaum Wirkung entfalten und die akute Krise nicht entschärfen würden. Das berichten SZ (Jan Diesteldorf), taz (Eric Bonse) und spiegel.de.
EU-Erweiterung: Die EU strebt eine Erweiterung an, ist jedoch institutionell und politisch nicht darauf vorbereitet, weil notwendige Reformen seit Jahren blockiert werden, schreibt Senior Fellow Andrew Duff im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Er betont, dass die Europäische Union ohne tiefgreifende föderale Reformen – insbesondere die Abkehr von Einstimmigkeit, die Verkleinerung der Kommission und eine faire Sitzverteilung im Parlament – bei einer erweiterten Mitgliedschaft handlungsunfähig würde. Da die Erweiterung für die Union selbst strategisch und für Länder wie die Ukraine existenziell sei, würde aber ein Scheitern der Erweiterung zugleich das Scheitern der EU bedeuten, weil sie ihre eigenen Werte und ihren politischen Auftrag nicht mehr erfüllen könnte.
Justiz
BGH zu Werkstattrisiko/Kaskoversicherung: Der BGH hat entschieden, dass Kaskoversicherer nur die erforderlichen Kosten ersetzen müssen, nicht aber objektiv unnötige Werkstattarbeiten. Anders als im Haftpflichtrecht trage hier die Versicherungsnehmer:in das Werkstattrisiko, weil allein das vertragliche Leistungsversprechen maßgeblich sei. Überhöhte Kosten sowie Kosten für unwirtschaftliche oder nicht durchgeführte Maßnahmen seien daher nicht vom Versicherer zu übernehmen. spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.
EuGH – Finanzierung von Kläranlagen: Generalanwältin Juliane Kokott hat vorige Woche empfohlen, die 2024 beschlossene Herstellerverantwortung für die Erweiterung von Kläranlagen um eine vierte Reinigungstufe für nichtig zu erklären. In der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie ist geregelt, dass Pharma- und Kosmetikindustrie 80 Prozent der Ausbaukosten tragen müssen, weil sie als Hauptverursacher von Mikroschadstoffen gelten. Gegen diese Herstellerverantwortung hat Polen geklagt. Kokott hält die Klage für berechtigt, weil die EU-Gremien bei der Ermittlung der Herkunft der Mikroschadstoffe "offensichtliche Fehler" gemacht hätten. Die taz (Christian Rath) berichtet.
EuG zu russischem eingefrorenem Vermögen: Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage Ungarns als unzulässig abgewiesen, mit der das Land die Zuweisung erster Erträge aus eingefrorenem russischem Vermögen an die ukrainischen Streitkräfte verhindern wollte. Konkret hatte sich Ungarn gegen einen Beschluss des Ausschusses der Europäischen Friedensfazilität (EPF) gewandt, bei dem Ungarn nicht mit abstimmen durfte. Die Unionsgerichte seien für die Überprüfung dieser Entscheidung allerdings nicht zuständig, so das EuG, weil sie unmittelbar politische und strategische Entscheidungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) betreffe. beck-aktuell und LTO berichten.
EuG zu Roman Abramovich: Der russische Oligarch Roman Abramovich ist erneut mit einer Klage gegen EU-Sanktionen gescheitert. Wie beck-aktuell berichtet, bestätigte das Gericht der Europäischen Union die Verlängerung der gegen ihn verhängten Sanktionen und wies auch seinen Antrag auf Schadensersatz ab. Das Gericht hält die Kriterien der Sanktionsliste für rechtmäßig und sieht Abramovichs umfangreiche Beteiligungen in staatsnahen russischen Wirtschaftsbereichen als ausreichende Grundlage für die Sanktionen.
EuG zu Übernahme von Flugplattform: Booking.com darf nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union den Flugbuchungsanbieter eTraveli nicht übernehmen. Die Richter bestätigten die Auffassung der EU-Kommission, dass Booking.com durch die Kombination von Flug- und Hotelangeboten seine Dominanz weiter ausbauen und Wettbewerber durch ein schwer nachzubildendes "Reise-Ökosystem" verdrängen könnte. beck-aktuell und LTO berichten.
VerfGH RhPf zu AfD-Fraktions-Mitarbeiter:innen: Nun berichtet auch taz.de (Christian Rath) über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Pfalz, wonach der Ausschluss der Finanzierung von extremistischen Fraktions- und Abgeordneten-Mitarbeiter:innen nicht gegen die Landesverfassung verstoße. Bisher hat nur Hessen eine ähnliche Regelung.
BAG – Schadenersatz nach Diskriminierung: Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am heutigen Donnerstag über die Frage, ob ein Münchner Anwalt nach einer Alters-Diskriminierung in einer Stellenausschreibung der R+V-Versicherung im Jahr 2009 Anspruch auf materiellen Schadensersatz bis zur Verrentung hat. Der Anwalt fordert für die Jahre 2020 bis 2023 weitere rund 236.000 Euro, nachdem er zuvor bereits 14.000 Euro Entschädigung und 100.000 Euro aus einem Vergleich erhalten hatte. Die R+V‑Versicherung hält die Forderungen für erledigt und verweist auf eine zeitliche Begrenzung des Anspruchs. Das BAG muss nun klären, ob und wie lange entgangener Gewinn nach einer Diskriminierung ersetzt werden muss, erläutert LTO (Tanja Podolski).
BVerwG zu ungeklärter Identität eines Somaliers: Wer die für eine Abschiebung nötige Erklärung zur "freiwilligen" Ausreise nicht unterschreibt, bleibt weiterhin als "Person mit ungeklärter Identität" geduldet. Das gilt laut Bundesverwaltungsgericht von Ende August auch dann, wenn die Erklärung der "Freiwilligkeit" nicht dem tatsächlichen Willen entspricht. Entscheidend ist allein, dass Somalia das Heimreisedokument nur nach dieser formalen Mitwirkung ausstellt. beck-aktuell berichtet.
BFH zu Absetzbarkeit von Dienstreisen: Der Bundesfinanzhof hat im Januar 2026 entschieden, dass Fahrtkosten für Dienstreisen mit dem Privatwagen nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn ein kostenlos nutzbarer Dienstwagen zur Verfügung steht. Rechtsanwalt Peter Wehner rät im Expertenforum Arbeitsrecht deshalb Unternehmen, ihre Dienstwagenrichtlinien entsprechend zu überprüfen und Mitarbeiter auf die steuerlichen Konsequenzen einer "Über-Kreuz-Nutzung" hinzuweisen. Insbesondere sollte klargestellt werden, dass die Erstattung einer Kilometerpauschale für die Nutzung des Privatwagens nicht bedeutet, dass der darüber hinausgehende Differenzbetrag steuerlich geltend gemacht werden kann.
BSG zur Bürgergeldberechnung bei schwerbehindertem Partner: Das Bundessozialgericht hat laut beck-aktuell am Dienstag entschieden, dass die Schwerbehindertenrente eines Partners vollständig als Einkommen angerechnet wird, wenn der andere Partner Bürgergeld bezieht. Eine Corona‑Einmalzahlung von 200 Euro darf dabei nicht als fiktiver zusätzlicher Bedarf berücksichtigt werden. Das Gericht begründet dies damit, dass die Ehe eine gemischte Bedarfsgemeinschaft bilde und die Rente kein privilegiertes Einkommen sei.
OLG Dresden – militante Antifa: Im Antifa-Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden wurde jetzt nach einem Suizidversuch eines der Angeklagten dessen Verfahren abgetrennt und ausgesetzt. Die taz (Konrad Litschko) berichtet, dass bereits seit Längerem bekannt war, dass Henry A., psychisch krank und selbstmordgefährdet war. Ob und wo ein neuer Prozess gegen ihn startet, ist offen.
OLG Hamm – Eon-Fernwärmepreise: wdr.de (Philip Raillon) beschreibt, worum es bei der Verbraucherklage gegen Eon vor dem Oberlandesgericht Hamm geht, an der sich Betroffene noch bis Montag beteiligen können. Das Energieunternehmen hat die Fernwärmepreise 2021 und 2022 stark erhöht, was bei vielen Kundinnen und Kunden zu Mehrkosten von rund 2.000 Euro pro Jahr führte. Mit einer Sammelklage wollen die Verbraucherzentralen die Rechtmäßigkeit der Preisanpassungsklausel prüfen lassen, wobei das Gericht bereits andeutete, dass die entsprechende Klausel rechtswidrig sein könnte. Ein endgültiges Urteil wird Mitte Oktober erwartet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: LTO (Jakob Hoffmann) berichtet weiter über den Prozess um die Entführung der Kinder von Christina Block, in dem jetzt ihr früherer Verteidiger Otmar Kury überraschend als Zeuge geladen wurde. Brisant könnte dabei auch der Konflikt zwischen Kury und Blocks aktuellem Verteidiger Ingo Bott werden, der bereits öffentlich ausgetragen wurde. Am 21. September werde sich zeigen, ob Kury aussagt und welche Auswirkungen dies auf den Prozessverlauf hat.
LG Stuttgart – Porsche-Vorstandsvergütung: Auch die SZ (Kerstin Bund/Christina Kunkel) berichtet jetzt über die Klage des Ökonomen Christian Strenger gegen die Porsche SE. Er wendet sich dagegen, dass Aufsichtsrat Lutz Meschke trotz seines Ausscheidens über Jahre weiter Millionen erhält, was laut Strenger eine unangemessene Begünstigung und ein Verstoß gegen Corporate‑Governance‑Regeln sowie das Aktiengesetz darstellt.
LG Marburg zu Eike Immel: Ex-Nationaltorhüter Eike Immel wurde wegen Betrugs vom Landgericht Marburg zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, nachdem er gestanden hatte, rund 34.000 Euro zur Finanzierung seiner Kokainsucht erschlichen zu haben. Seine reumütigen Aussagen und die Entschuldigung bei einem Opfer überzeugten das Gericht, ihm eine zweite Chance zu geben, berichtet bild.de (Claudia Detsch/Sven Kuschel). Immel muss als Bewährungsauflage nun eine Drogentherapie absolvieren, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und seine Finanzen offenlegen.
LG Ravensburg – versuchte Tötung des Kindes: Über ein vor dem Landgericht Ravensburg laufendes Verfahren gegen eine Mutter, die ihre vierjährige Tochter unter einer geschlossenen Schranke auf die Gleise geführt haben soll, um sich und das Kind von einem herannahenden Zug überfahren zu lassen, berichten die FAZ und spiegel.de. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter versuchten Mord und einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr vor, zudem wird ein früherer Angriff auf zwei Personen verhandelt. Das Gericht muss auch klären, inwiefern ihre psychische Verfassung ihr Handeln beeinflusst hat.
LSG Berlin-BB zu gefälschten Krankenkassennachweisen: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat Ende August entschieden, dass eine Krankenkasse die Mitgliedschaft zurücknehmen durfte, weil sie auf gefälschten Vorversicherungszeiten beruhte. Das Vertrauen des Versicherten sei nicht schutzwürdig, selbst wenn die Manipulation nicht von dem Versicherten, sondern von einem Mitarbeiter der Kasse ausging. beck-aktuell berichtet.
VG Lüneburg zu Einbürgerungsperre: Eine Zehnjahres-Sperre für die Einbürgerung kann nur dann verhängt werden, wenn eine Täuschung im laufenden Verfahren entdeckt wird. Frühere Täuschungen aus abgeschlossenen Verfahren dürfen nicht rückwirkend zu einer Sperre führen. Das hat das Verwaltungsgericht Lüneburg laut beck-aktuell entschieden.
GBA – Angriff am Holocaust-Denkmal: Nach dem Messerangriff am Berliner Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 auf einen spanischen Touristen hat die Bundesanwaltschaft jetzt gegen einen zweiten Mann Anklage wegen Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung erhoben. Er soll mit dem bereits verurteilten Haupttäter in Kontakt gestanden und ihn am Tag vor der Tat ermutigt haben. zeit.de berichtet.
StA Mannheim – Pyrotechnik bei Fußballspiel: Die Staatsanwaltschaft Mannheim ermittelt gegen einen Polizisten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt sowie wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, nachdem er bei Ausschreitungen einen brennenden Feuerwerkskörper zurück in Richtung einer Tribüne geworfen haben soll.
Scrutiny im Schiedsverfahren: Rechtsanwalt Alexander Archner erklärt auf anwaltsblatt.de, das Instrument der scrutiny im Schiedsverfahren. Das ist ein Kontrollschritt, bei der die Schiedsinstitution den Entwurf eines Schiedsspruchs prüft, bevor er vom Schiedsgericht unterschrieben wird. Archner erläutert die Vorteile und die Risiken. Entscheidend sei eine sorgfältige Ausgestaltung der Kontrolle, schreibt er.
Recht in der Welt
USA – Wahlkreise in Missouri: Zwei sich widersprechende Gerichtsurteile haben dazu geführt, dass kurz vor den Midterm-Wahlen unklar ist, welche Wahlkreiseinteilung in Missouri gültig ist. Während der US-Supreme Court den republikanischen Antrag auf Nutzung der neuen Zuschnitte ablehnte, ordnete ein Bezirksrichter fast zeitgleich die Nutzung der neuen Wahlkreise an. spiegel.de und zeit.de berichten.
USA – Steuerdaten von Migrant:innen: Ein Berufungsgericht in Washington hat entschieden, dass die US‑Einwanderungsbehörde ICE keinen Zugriff auf vertrauliche Steuerdaten von Migrant:innen ohne Aufenthaltstitel erhalten darf. Die Vereinbarung zwischen ICE und der Steuerbehörde IRS, nach der bereits Zehntausende Datensätze übermittelt wurden, wurde damit für rechtswidrig erklärt. Der Zugang zu diesen Daten sollte ICE dabei helfen, irregulär im Land lebende Menschen aufzuspüren, um die von Präsident Donald Trump angeordneten Massenabschiebungen umzusetzen. spiegel.de und zeit.de berichten über die Gerichtsentscheidung.
USA – Lindsay Clancy: Nach dem Abbruch des Prozesses gegen Lindsay Clancy, die ihre Kinder getötet hat, haben Mitglieder der Jury im amerikanischen Fernsehen öffentlich über die Uneinigkeit der Jury gesprochen. Laut der Vorsitzenden Roni Carlson tendierte die Jury dazu, Clancy wegen einer psychischen Krankheit für schuldunfähig zu erklären, nur ein männlicher Geschworener habe eine andere Meinung gehabt. spiegel.de berichtet.
Frankreich – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Auf dem JuWissBlog analysiert Nick Sliwka die Entscheidung des französischen Verfassungsrates, mit der ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung wirke weniger wie eine differenzierte Abwägung und mehr wie ein Akt institutioneller Selbstbehauptung angesichts politischer Kritik an einer angeblich aktivistischen Rechtsprechung, schreibt der Autor.
Juristische Ausbildung
Rentner-Student: beck-aktuell (Jannina Schäffer) hat sich mit dem 67-jährigen Andreas Kreft unterhalten, der in Köln Jura studiert. Er wolle sich auch im Ruhestand geistig herausfordern und sein früheres Studienprojekt vollenden, erzählt er. Sein Umfeld reagiere teils skeptisch, doch er selbst bleibe motiviert, profitiere von seiner Lebenserfahrung und plane nach dem ersten Staatsexamen das Referendariat sowie eine freiberufliche Tätigkeit als Volljurist.
Sonstiges
Aufnahme von Afghan:innen: Der Verein Kabul Luftbrücke und mehrere Juristenorganisationen, darunter der Deutsche Anwaltverein und die Neue Richter*innenvereinigung, fordern in einem offenen Brief an Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Außenminister Johann Wadephul (CDU), bei der Rücknahme von Aufnahmezusagen für gefährdete Afghan:innen individuelle Gefährdungen ernsthaft zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli entschieden, dass das BMI im Einzelfall prüfen und begründen müsse, warum es kein politisches Interesse an einer Aufnahme der jeweiligen Person mehr hat. Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und von Kabul Luftbrücke, die die Gerichtsverfahren unterstützen, seien diese Prüfungen bisher jedoch alle negativ ausgegangen. LTO (Max Kolter) und beck-aktuell berichten.
Rechtsstaat: Im Editorial auf njw.de betont Rechtsanwalt Wolfgang Ewer zunächst, dass Deutschland objektiv einen sehr leistungsfähigen Rechtsstaat hat, der international Spitzenplätze belege. Gleichzeitig stellt er fest, dass viele Bürger dem Staat immer weniger vertrauten, weil sie im Alltag vor allem die sichtbaren Defizite erleben: lange Wartezeiten, schlechte Erreichbarkeit, marode Infrastruktur, überlastete Behörden. Sein Fazit: Der Staat müsse die praktische Handlungsfähigkeit im Alltag spürbar verbessern, damit die Menschen die Stärke des Rechtsstaats auch subjektiv erfahren und sich nicht von demokratischen Institutionen abwenden.
Russisches Haus: Bernhard Knoll-Tudor (Hertie School) erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Wirkungen der angekündigten "Schließung" des Russischen Hauses in Berlin, die rechtlich weit weniger eindeutig sei, als politische Aussagen suggerierten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 10. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60841 (abgerufen am: 14.10.2026 )
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