Was könnte eine AfD-Regierung von ihrem Programm durchsetzen? Der BGH konkretisierte die anwaltlichen Pflichten bei Problemen mit der Einwahl in Videoverhandlungen. Der IGH verhandelt über die Zulässigkeit der Gaza-Klage gegen Deutschland.
Thema des Tages
Landtagswahl S-A.: Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD mit 43,8 Prozent mit großem Abstand zu den anderen Parteien gewonnen. Mit 39 Sitzen im Landtag fehlen ihr aber drei Sitze zur Mehrheit von 42 Sitzen. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund strebt zunächst keine Koalition an, sondern hofft, dass Abgeordnete anderer Parteien zur AfD überlaufen. Bei der Wahl zum Ministerpräsidenten genügt im 3. Wahlgang aber auch eine einfache Mehrheit der Stimmen. Siegmund könnte dann eine Minderheitsregierung anführen. Mit 5,3 Prozent hat auch das BSW die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen. Das BSW strebt eine Regierung mit wechselnden Mehrheiten an. tagesschau.de (Frank Bräutigam/Kolja Schwartz u.a.) und bild.de berichten.
Verwaltung: Rechtsprofessor Joachim Wieland beschreibt auf (beck-aktuell), dass einer AfD‑Regierung beim Versuch, die Verwaltung in Sachsen‑Anhalt politisch neu auszurichten, verfassungsrechtlich enge Grenzen gesetzt wären. Trotz fehlender Möglichkeiten für massenhafte Entlassungen könnte die Partei über Haushaltssteuerung, Programme und langfristige Personalverschiebungen dennoch erheblichen Einfluss auf den öffentlichen Dienst nehmen. Zugleich warnt Wieland, dass ein solcher Umbau tiefgreifende und schwer rückgängig zu machende Folgen hätte und die Verfassungsgerichte über Jahre stark belasten würde.
Hochschulen: Friedrich Zillessen und Luna Mono vom Verfassungsblog zeigen, dass eine AfD‑Regierung in Sachsen‑Anhalt unter einem angenommenen "Superminister" Hans‑Thomas Tillschneider die Wissenschaftsfreiheit massiv bedrohen würde. Die Partei hatte angekündigt, Hochschulen politisch umformen und kritische Forschung delegitimieren zu wollen. Sie erläutern, wie die AfD über Finanzsteuerung, Aufsichtsrechte, Sprachverbote und Eingriffe in Personalentscheidungen tief in Hochschulstrukturen eingreifen könnte – selbst ohne eigene Parlamentsmehrheit. Zugleich betonen Zillessen und Mono, dass die tatsächlichen Folgen von der destruktiven Intensität der AfD abhängen und dass Resilienz nur durch Gerichte, klare Hochschulstrategien und solidarisches Handeln entstehen könne.
Im Editorial des Verfassungsblogs (Maximilan Steinbeis/Janos Richter) wird noch vor der Landtagswahl die angespannte Stimmung in Halle/S. beschrieben. Wissenschaftler:innen, Studierende und lokale Akteur:innen schildern ihre Sorgen, ihre politischen Aktivitäten und die möglichen Folgen für Hochschulen, Forschung und gesellschaftliches Leben. Trotz Unsicherheit und Angst zeige sich vielerorts eine mobilisierte, engagierte Zivilgesellschaft, die versuche, demokratische Werte zu verteidigen.
Verfassungsschutz: Rechtsprofessor Heiko Meiertöns erläutert im Verfassungsblog, wie der Bund per Bundeszwang eingreifen könnte, wenn eine AfD-geführte Landesregierung den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt so umgestaltet, dass sie dabei bundesrechtliche Pflichten verletzt. Als mögliche Maßnahmen nennt Meiertöns Weisungen, Ersatzvornahmen oder sogar die vorübergehende Übernahme bestimmter Aufgaben durch Bundesbeauftragte. Er beschreibt aber auch die Grenzen der Möglichkeiten, beispielsweise bei politisch motivierten personellen Veränderungen. Insgesamt wird Bundeszwang als "verfassungsrechtliche Notfallreserve" beschrieben.
Asyl: Rechtsprofessor Constantin Hruschka zeigt auf beck-aktuell, dass die im AfD‑Wahlprogramm geforderten Maßnahmen im Asylrecht überwiegend offensichtlich rechtswidrig und weder mit deutschem Verfassungsrecht noch mit EU‑Recht vereinbar wären. Aufnahme‑ oder Zuzugsstopps, die Verweigerung des Asylantragsrechts oder die Kriminalisierung von Kirchenasyl wären praktisch deshalb rechtlich nicht umsetzbar.
Länderfinanzausgleich: Die WamS (Karsten Seibel) erklärt, warum der Bund einer AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt keine allgemeinen Finanzmittel entziehen darf. Länderfinanzausgleich und Bundesförderungen seien rechtlich festgelegt und nicht politisch manipulierbar. Möglich wäre lediglich, Förderprogramme so umzugestalten, dass Sachsen-Anhalt seltener die Kriterien erfüllt.
Rechtspolitik
Abschiebungen: Stephan Löwenstein meint in der Sa-FAZ, dass sogenannte Return Hubs (Abschiebezentren für abgelehnte Asylbewerber:innen außerhalb der EU), über die die Innenminister von fünf EU-Mitgliedstaaten inklusive Deutschland am Freitag beraten haben, zwar Risiken wie schlechte Behandlung oder Radikalisierung bergen, aber dennoch notwendig seien, um Migration wieder kontrollierbarer zu machen. Sie sollen die Logik der Schlepper durchbrechen, dass wer es einmal in die EU geschafft habe, sie nicht wieder verlassen müsse und sich letztlich sein Wunschland aussuchen könne. Trotz bestehender Unsicherheiten sieht Löwenstein in den Return Hubs deshalb einen wichtigen Schritt, um das Asylsystem funktionsfähig zu halten.
Ausweisung: Die CDU/CSU fordert in der Folge des islamistischen Anschlags auf den Berliner CSD schärfere Ausweisungsregeln für ausländische Straftäter, berichtet die WamS (Ricarda Breyton/Nikolaus Doll). "Wir sollten bei der Regelausweisung weiterdenken", wird der Abgeordnete Alexander Throm (CDU) zitiert. "Was für Straftaten mit antisemitischem Motiv gilt, sollte dann auch für Straftaten gelten, die aus frauen-, queer- oder christenfeindlichen Motiven begangen werden."
Tötung von Frauen: Carolina Schwarz (Sa-taz) kritisiert, dass die Tötung von Ex-Partnerinnen zwar häufig als Mord angeklagt, aber nicht als politische Tat aus Frauenhass eingestuft werde. Sie kritisiert, dass nach "Femiziden", anders als bei Terror-Anschlägen, keine Fahnen auf Halbmast gesetzt und der Bundeskanzler nicht Stellung nehme.
Rente: Auf njw.de kritisiert Rechtsprofessor Gregor Thüsing die aus seiner Sicht populistischen Forderungen, die "Rente mit 63" trotz gestiegener Regelaltersgrenze beizubehalten. Er argumentiert, dass die Regelung dem Äquivalenzprinzip widerspreche und zahlreiche ungerechte Wertungswidersprüche erzeuge. "Würde man solchem Gerede nachgeben – die Rentenreform wäre am Ende, bevor sie angefangen hat", so Thüsing.
Auch Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf meint in der Sa-SZ, dass die Rente mit 63 ihr Ziel verfehlt, weil vor allem Besserverdienende und Gesündere profitierten, während belastete Berufsgruppen die nötigen 45 Beitragsjahre oft nicht erreichten. Ihre Abschaffung sei notwendig, um die Rentenversicherung finanziell zu entlasten und gerechter zu gestalten. Stattdessen sollten gezielte Härtefall- und Entlastungsregelungen für Menschen in stark belastenden Berufen eingeführt werden.
Kritische Infrastruktur: Die Bundesregierung prüft nach mehreren Sabotagefällen, ob Betreiber kritischer Infrastruktur künftig selbst Drohnen erkennen und abwehren dürfen sollen. Dabei sollen klare Grenzen zwischen staatlichen Befugnissen und möglichen Maßnahmen privater Sicherheitsdienste definiert werden. Das Innenministerium will eine Verordnung zum neuen Kritis-Dachgesetz, das Schutzpflichten und Meldevorgaben für gefährdete Einrichtungen festlegt, nicht erst nächstes Jahr, sondern bereits bis Ende des Jahres veröffentlichen. Es berichtet beck-aktuell.
Politische Werbung: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) beschreibt, dass die neue EU‑Transparenz-Verordnung für politische Werbung zwar erstmals tiefere Einblicke in Wahlkampfausgaben ermöglicht, die Parteien in Sachsen‑Anhalt diese Vorgaben aber sehr unterschiedlich und teils lückenhaft umsetzen. Er beschreibt, wie schwer QR‑Codes, verstreute Informationen auf Kreis‑, Landes‑ und Bundeswebseiten sowie unvollständige Angaben zu finden seien. Der Autor betont, dass ein nationales Gesetz zur klaren Durchsetzung fehle und Expert:innen einheitliche Standards und zentrale Plattformen forderten.
Justiz
BGH zu Videoverhandlung: Der Bundesgerichtshof hat Ende Juli entschieden, dass ein Versäumnisurteil möglich ist, wenn sich ein Anwalt bereits zum zweiten Mal nicht in eine Videoverhandlung einwählen kann, aber nicht ausreichend darlegt, warum dies unverschuldet geschah. Anwälte müssen nach einem ersten Technikproblem zumutbare Maßnahmen ergreifen, um erneute Störungen zu vermeiden, und diese Bemühungen im Verfahren konkret darstellen. Im entschiedenen Fall fehlte ein solcher substantiierter Vortrag. LTO und beck-aktuell berichten.
KG Berlin zu Berichterstattung über Anwältin: LTO berichtet über die nun vorliegende Begründung eines Urteils des Kammergerichts vom April, wonach Nius die Asylanwältin, die den späteren Attentäter von Solingen im Asylverfahren vertreten hatte, nicht identifizierend anprangern durfte. Die Berichterstattung habe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwältin verletzt. Nius wurde deshalb zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet.
OLG Hamm – DAZN-Preiserhöhung: Das Oberlandesgericht Hamm hält die starken Preiserhöhungen von DAZN in den Jahren 2021 und 2022 für rechtswidrig, weil die zugrunde liegenden Vertragsklauseln für Verbraucher unverständlich und damit unwirksam waren. Das hat das Gericht laut beck-aktuell in einem entsprechenden Hinweis im entsprechenden Musterklageverfahren der Verbraucherzentrale mitgeteilt. Ein Urteil soll am 18. November folgen.
OVG NRW zu Blumenkübel: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Blumenkübel einer Anwohnerin in Mülheim an der Ruhr nicht auf dem Gehweg stehen bleiben dürfen. Die Frau hatte rund 20 Jahre lang etwa 50 cm breite Kübel auf einem 1,5 m breiten Gehweg platziert, um das Stadtbild zu verschönern. Die Stadt ordnete deren Entfernung an, weil sie den Gehweg zu stark verengten und eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darstellten. LTO und beck-aktuell berichten.
OVG Nds zu Ausschluss von AfD-Kandidaturen: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg dürfen drei AfD‑Politiker nicht an der Kommunalwahl in Niedersachsen teilnehmen, weil die örtlich zuständigen Wahlausschüsse sie zuvor ausgeschlossen hatten. Das Gericht hat festgestellt, dass gegen solche Entscheidungen erst nach der Wahl per Wahleinspruch vorgegangen werden kann. beck-aktuell berichtet.
LAG Niedersachsen zu Whistleblowing: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in zwei Entscheidungen von Ende Mai 2026 entschieden, dass Arbeitnehmer:innen nur dann den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes genießen, wenn sie die gesetzlich vorgesehenen internen oder externen Meldestellen nutzen. Interne Hinweise an Vorgesetzte oder den Vorstand würden danach lediglich als Erfüllung arbeitsvertraglicher Berichtspflichten gelten und keinen besonderen Repressalienschutz begründen. Die Rechtsanwält:innen Achim Braner und Lotte Blumhoff analysieren im Expertenforum Arbeitsrecht die praktischen Konsequenzen.
LG Dessau-Roßlau zu Brandstiftung durch Fotografen: Das Landgericht Dessau-Roßlau hat zwei Pressefotografen wegen Brandstiftung zu sechs Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe beziehungsweise zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie hatten über Monate hinweg Brände gelegt, um exklusive Einsatzbilder zu verkaufen. LTO und beck-aktuell berichten.
VG Schleswig zu Abschiebestopp: Nachdem die Ausländerbehörde im Kreis Herzogtum Lauenburg einen Mann abgeschoben hat, obwohl das Verwaltungsgericht Schleswig die Abschiebung zuvor telefonisch und später schriftlich gestoppt hatte, hat LTO (Max Kolter) Widersprüche in der Begründung der Behörde, die sich anfänglich auf einen angeblichen Rechtsirrtum berief, ausgemacht: Einerseits wurde behauptet, die Behörde habe das Gericht nicht missachten wollen, andererseits wurde zugegeben, dass man genau das getan habe – weil man die Entscheidung des Gerichts angesichts anderer Gerichtsentscheidungen nicht nachvollziehen konnte.
VG Ansbach zu hessischem Fachabitur: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass das hessische Abgangs‑Fachabitur mit Praxisanteil in Bayern nicht anerkannt werden muss, weil es keinen "besonderen Bildungsweg" darstellt und daher nicht vergleichbar ist. Selbst bei einer Gleichwertigkeitsprüfung würde der Abschluss wegen fehlender Abschlussprüfungen nicht dem bayerischen Fachabitur entsprechen. beck-aktuell berichtet.
Präsidentenposten am OVG NRW: Der Präsidentenposten am Oberverwaltungsgericht Münster muss neu besetzt werden, weil der Amtsinhaber Carsten Günther auf Vorschlag der CDU/CSU demnächst Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden soll. Die Mo-Welt (Kristian Frigelj) erinnert an die mehrjährigen Turbulenzen, die der Ernennung Günthers vorangingen und NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) fast das Amt kosteten. Zu den Vorwürfen politischer Einflussnahme und rechtswidriger Verfahren gab es auch einen Untersuchungsausschuss des Landtags. Bei der Neubesetzung des Amtes soll nun ein neues Landesgesetz angewandt werden, das der Landtag als Folge der Affäre nach der Sommerpause beschließen will und das mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll.
Mitmach-Prozess: Die Sa-taz (Benno Schirrmeister) berichtet über einen inszenierten "Mitmach‑Prozess" am Oberlandesgericht Celle, bei dem im Rahmen der "Woche der Gerechtigkeit" in Niedersachsen Richter:innen einen echten Fall in vereinfachter Form nachspielten und das Publikum per Smartphone Aussagen und Beweise würdigte, um den Ablauf von Rechtsprechung nachvollziehbar zu machen. "You be the Judge" heißt das Format in Celle nach einem britischen Webprojekt.
Recht in der Welt
IGH/Deutschland – Krieg in Gaza: In dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, in dem sich Deutschland gegen den von Nicaragua erhobenen Vorwurf verteidigen muss, u.a. durch Waffenlieferungen an Israel Beihilfe zu einem Völkermord in Gaza geleistet zu haben, findet in dieser Woche von Montag bis Donnerstag eine mündliche Verhandlung statt. Dabei wird es ausschließlich um deutsche Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Klage gehen. Unter anderem ist fraglich, ob der IGH in diesem Verfahren ohne Beteiligung Israels entscheiden darf. Mit einer Entscheidung zur Zulässigkeit der Klage ist Anfang 2027 zu rechnen. Mo-FAZ (Finn Hohenschwert) und LTO (Franziska Kring) berichten.
USA – Briefwahl: Die US-Regierung hat im Streit um die von US-Präsident Donald Trump verschärften Regeln für die Briefwahl den US-Supreme Court angerufen. Eine Bundesrichterin hatte zuvor die Maßnahmen als wahrscheinlich verfassungswidrig und praktisch nicht umsetzbar eingestuft. beck-aktuell berichtet.
USA – Lindsay Clancy: Die Jury im Fall Lindsay Clancy konnte sich nach tagelangen Beratungen nicht auf ein Urteil zur Schuldfähigkeit der Angeklagten einigen, weshalb der Richter den Prozess für gescheitert erklärte. Das berichtet spiegel.de. Clancy hatte die Tötung ihrer drei Kinder gestanden, ihre Verteidigung plädierte jedoch auf Schuldunfähigkeit aufgrund einer postpartalen Psychose. Der Fall löste in den USA eine breite Debatte über Zurechnungsfähigkeit, Müttergesundheit und medizinische Versorgung aus. Im Ergebnis hatte sich ein einzelner Geschworener geweigert, dem mehrheitlichen Votum für einen Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit zuzustimmen.
Rechtsprofessorin Valerie Hans erklärt im Interview mit der Mo-SZ (Moritz Geier), dass solche Fälle selten seien. Meistens schafft es die Mehrheit, einen "holdout juror", also einen Geschworenen, der sich dem Mehrheitsvotum verweigert, doch noch zu überzeugen.
Österreich – Toiletten-Diskriminierung: In einer Kolumne schreibt nun auch die Sa-taz (Florian Bayer) über die Klage einer Frau gegen die Stadt Wien, die sich dagegen wendet, dass Männer öffentliche Pissoirs kostenlos nutzen können, während Frauen für die Nutzung von WC-Kabinen zahlen müssen. Die Stadt begründet die Ungleichbehandlung mit höheren Reinigungskosten und dem Nutzen von Pissoirs zur Vermeidung von Wildpinkeln. Die Klägerin hofft auf ein Urteil mit Signalwirkung, das zu einheitlich kostenlosen Toiletten für alle führen könnte.
Juristische Ausbildung
LL.M.: Die Beraterin Jana Sáez García meint auf beck-aktuell, dass ein LL.M. in den meisten Fällen erst nach dem Berufseinstieg sinnvoll sei, weil man dann klarer wisse, welches Rechtsgebiet wirklich zu einem passe. Zudem erhöhten Berufserfahrung und bereits gezeigtes Engagement die Chancen auf finanzielle oder organisatorische Unterstützung durch Arbeitgeber. Ein früher LL.M. könne laut Sáez García dennoch sinnvoll sein, wenn man bereits eine sehr klare fachliche Ausrichtung hat oder bewusst kein zweites Staatsexamen anstrebe.
Sonstiges
Brosius-Gersdorf-Buch: René Pfister (spiegel.de) kritisiert, dass Frauke Brosius-Gersdorf in ihrem neuen Buch "Wahl und Wahrheit" ihr Scheitern bei der Wahl zur Verfassungsrichterin als Ergebnis einer politischen Kampagne und als Zeichen einer tiefen Systemkrise darstellt. Er widerspricht dieser Selbsterzählung und er argumentiert, dass ihre stark abweichenden juristischen Positionen – etwa zu Abtreibung, Migration oder Menschenwürde – zwar heftige, im Grundsatz aber in einer demokratischen Debatte legitime politische Kritik ausgelöst habe. Für Pfister ist die gescheiterte Richterwahl daher kein Beleg für den Niedergang des Systems, sondern ein Zeichen dafür, dass die Demokratie funktionierte.
Die politischen Schäden der gescheiterten Wahl seien tatsächlich begrenzt geblieben, meint auch Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de). Er kritisiert, dass Brosius-Gersdorf die Entpolitisierung von Richterwahlen fordere, während sie selbst eine Politisierung betreibe.
KI in Rechtsliteratur: Rechtsprofessor Roland Schimmel beschreibt im Weblog Archivalia einen Fall, in dem ein juristischer Fachaufsatz wegen zahlreicher erfundener Quellenangaben zurückgezogen wurde. Mehrere weitere Beiträge desselben Autors seien bereits stillschweigend gelöscht, was den Verdacht nährt, dass hier ein systematisches Problem im juristischen Publikationswesen sichtbar werde. Schimmel fordert deshalb strengere, transparente Qualitätskontrollen, damit Fehlverhalten und KI‑Halluzinationen künftig schneller erkannt und offen kommuniziert werden.
Rechtsprofessor Michael Kubiciel: In der Reihe “Most Wanted” spricht der Rechtsprofessor Michael Kubiciel im Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) über Reformbedarf des Mordparagrafen und neue Ideen für die Juristenausbildung.
Anwalt und Ex-Sängerknabe: Victor Justus Messerschmidt erzählt im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring), wie ihn seine Zeit als Wiener Sängerknabe und seine Leidenschaft für Kunst und Musik geprägt haben und schließlich zu einer juristischen Laufbahn mit Fokus auf Art Advisory (Kunstberatung) führten. Heute verbindet er juristische Expertise mit Kunstberatung, baut ein Netzwerk für den Kunstmarkt auf und möchte diesen Bereich künftig im deutschsprachigen Raum weiter etablieren.
Rechtsgeschichte – Imperatives Mandat: Martin Rath erläutert auf LTO, wie Parteien in den 1920er‑Jahren Abgeordnete mit Blanko‑Mandatsverzichten unter Druck setzten, aber auch, wie Gerichte diese Praxis meist stoppten. Er stellt den seinerzeit jungen Juristen Fritz Morstein Marx vor, der argumentierte, dass ein imperatives Mandat nicht zwingend sittenwidrig sei.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. September 2026: . In: Legal Tribune Online, 07.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60807 (abgerufen am: 13.10.2026 )
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