Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2026: Verbot des völ­ki­schen AfD-Flü­gels? / Stillen im Gerichts­saal / Buch von Bro­sius-Gers­dorf

31.08.2026

Cem Özdemir und Boris Pistorius fordern Verbot des "völkischen Teils der AfD". Eine Anwältin schildert, wie unproblematisch sie ihr Baby im Gericht stillen konnte. Frauke Brosius-Gersdorf arbeitet gescheiterte Verfassungsrichterwahl auf.

Thema des Tages

AfD-Verbot: BaWü-Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) und Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) schlagen in einem Gastbeitrag in der FAS vor, ein Verbotsverfarhen gegen "den völkischen Teil der AfD" einzuleiten. Er mache die Menschenwürde von der kulturellen Prägung einer Person oder von ihrer ethnischen Herkunft abhängig und stelle sie so infrage. Dagegen könne die Politik der deutsch-nationalen Strömung der AfD ("raus aus der EU", “raus aus der Nato”), die inhaltlich auch gefährlich sei, "mit den obersten Zielen unseres Grundgesetzes noch vereinbar sein". 

Der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Günter Krings meint dagegen laut Mo-FAZ (Stephan Klenner), dass das Grundgesetz zwar ein Verbot von Parteien, aber nicht von einzelnen Flügeln, Strömungen oder Teilen einer Partei ermögliche. Auch die Abgeordnete Irene Mihalic (Grüne) warnte davor, zwischen Strömungen oder Landesverbänden zu unterscheiden.

Rechtspolitik

Digitale Gewalt: Die Frauen-Union der CDU Nordrhein-Westfalen setzt sich für ein härteres Vorgehen gegen digitale Gewalt ein, als es im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. Das berichtet spiegel.de. Die Initiatorinnen verlangen einen umfassenden Schutz der digitalen Identität, einen eigenen Straftatbestand für digitale Gewalt sowie vereinfachte digitale Anzeigeverfahren. Zudem sollen digitale Gewalttaten besser erfasst und Betroffene stärker rechtlich eingebunden werden.

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Für Anna Klöpper (Sa-FAZ) ist der US-amerikanische Vergleich, nach dem Meta 17 Milliarden Dollar zahlen und umfangreiche Jugendschutzmaßnahmen einführen muss, kein Ersatz für klare gesetzliche Regeln in Deutschland. Die Politik müsse endlich ein eigenes Social‑Media‑Verbot für Kinder sowie strengere Vorgaben für Plattformdesigns beschließen. Sie betont, dass Minderjährige besonderen Schutz brauchen und Erwachsene Verantwortung übernehmen müssten, statt sich hinter der EU oder halbherzigen Empfehlungen zu verstecken. 

Patrick Berneau (FAS) meint, dass Europa beim Jugendschutz in sozialen Medien nun unter Zugzwang gerate, und betont, dass die wissenschaftliche Lage unsicher sei und man nicht klar wisse, ob Social Media Jugendlichen schade oder ihnen sogar helfe – weshalb Einschränkungen eher aus Vorsorge als aus Evidenz empfohlen werden. Gleichzeitig kritisiert er, dass politische Prozesse in der EU langsam seien, nationale Verbote scheiterten und Datenschutzfragen ungelöst blieben, sodass Europa zwar handeln müsste, aber kaum vorankomme.

Haftentschädigung: Der Vize-Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) Sebastian Sobota begrüßt auf beck-aktuell zwar grundsätzlich die im Gesetzentwurf zur Reform der Haftentschädigung enthaltenen höheren Entschädigungssätze und den Wegfall fragwürdiger Abzüge, kritisiert aber, dass Betroffene weiterhin als Bittsteller auftreten müssten und Verfahren oft jahrelang dauerten. Besonders schwer wiege die fehlende strukturelle Rehabilitierung, obwohl gerade die Wiedereingliederung nach zu Unrecht erlittener Haft zentral wäre. Insgesamt bleibe die Reform hinter den eigenen Ansprüchen des Ministeriums und den Empfehlungen der Kriminologie zurück. 

K.O.-Tropfen: In seiner spiegel.de-Kolumne zeigt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer am Beispiel des rechtlichen Umgangs mit K.O.-Tropfen, wie komplex Gesetzgebung tatsächlich funktioniert. Er vergleicht zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe von Bundesrat und Bundesregierung, die jeweils verschiedene Wege wählen, um solche Substanzen strafrechtlich härter zu fassen, und macht deutlich, dass populistische Kritik am "Gesetzgeber" oft übersehe, wie viele juristische Feinheiten, Beweisfragen und systematische Überlegungen berücksichtigt werden.

Cannabis: Dipl.-Psych. Gunnar Hoyer erläutert auf LTO die bisher noch offene Frage, unter welchen Voraussetzungen nach einer ersten Cannabisfahrt zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) angeordnet werden darf. Während der Gesetzgeber mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum eine klare Grenze für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit geschaffen habe, fehle für die MPU-Anordnung eine vergleichbare bundesweit einheitliche Regel. Anhaltspunkte lieferten zwar erste Gerichtsentscheidungen. Rechtssicherheit entstehe dadurch aber nicht. Vielmehr seien wissenschaftlich belastbare und klare Vorgaben in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und damit ein Tätigwerden des Gesetzgebers erforderlich.

Beschimpfung von Religionen: Rechtsanwalt Gerhard Strate kritisiert auf njw.de § 166 StGB als überholten und widersprüchlichen Straftatbestand, der den öffentlichen Frieden schützen soll, tatsächlich aber von der Empfindlichkeit religiöser Gruppen abhänge. Anhand eines Falls iranischer Exilanten kritisiert Strate, wie der Paragraf missbraucht werden könne und sogar autoritären Regimen indirekt Vorschub leiste. Der Autor fordert daher, den Paragrafen ersatzlos zu streichen, da er ein gefährliches Einfallstor für religiösen Legalismus darstelle.

Leugnung des Existenzrechts Israels: Der Zentralrat der Juden in Deutschland fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf des Bundesrats, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels strafbar werden soll, zu unterstützen und “verfassungskonform auszugestalten”. Die Bundesregierung sprach in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrats von einem "erheblichen verfassungsrechtlichen Risiko”, weil möglicherweise kein allgemeines Gesetz gem. Art. 5 GG vorliege. beck aktuell berichtet.

Elterngeld: Rechtsanwalt Peter Wehner erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht die arbeitsrechtlichen Folgen der geplanten Reform des Elterngeldes. Für Arbeitgeber bringe sie frühere Rückkehrzeiten mit sich, mehr Teilzeitwünsche während der Elternzeit und eine stärkere praktische Relevanz des Kündigungsschutzes. Kritiker:innen warnen, dass die Reform ohne flächendeckende Kinderbetreuung vor allem Mütter belaste und die partnerschaftliche Aufteilung kaum stärke.

Bürokratieabbau: Hendrik Kafsack beschreibt auf anwaltsblatt.de die Bemühungen der EU-Kommission, Bürokratie abzubauen, die jedoch von den Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament ausgebremst würden. Als Beispiele nennt der Autor den Vorschlag der Kommission zur E-Declaration, dem digitalen Formular für die Anmeldung der Arbeitnehmer:innen im Gastland, und den Vorstoß der Kommission für die EU Inc., der u.a. die Gründung von Unternehmen innerhalb von 48 Stunden ermöglichen soll.

AfD-Pläne Sachsen-Anhalt: LTO (Annelie Kaufmann/Max Kolter u.a.) untersucht das AfD‑Wahlprogramm in Sachsen‑Anhalt, das zahlreiche Forderungen enthält, die demokratische Prinzipien und Grundrechte verletzen oder klar verfassungswidrig wären. Viele der angekündigten Maßnahmen – etwa Eingriffe in Justiz, Medien, Schulen oder Minderheitenrechte – wären rechtlich kaum umsetzbar, könnten aber politischen und gesellschaftlichen Schaden anrichten, heißt es im Text. Der Artikel betont, dass eine AfD‑Regierung zwar Handlungsspielräume hätte, jedoch immer wieder durch das Grundgesetz und Gerichte begrenzt würde.

Maximilian Steinbeis warnt gegenüber zeit.de (Lenz Jacobsen/Georg Löwisch) davor, dass eine AfD-geführte Landesregierung Konflikte bewusst provozieren und rechtliche Grenzen ignorieren könnte, um politische Fakten zu schaffen. Besonders im Innenressort sieht er große Risiken, weil eine AfD-Spitze Zugriff auf sensible Daten hätte und bestehende Sicherheitsstrukturen ins Wanken geraten könnten. Zwar seien die rechtlichen Spielräume eines Ministerpräsidenten begrenzt, doch über Personalentscheidungen, Umstrukturierungen und politische Einflussnahme könnte die AfD staatliche Institutionen dennoch tiefgreifend verändern.

Beamtenbesoldung Berlin: Berlin rechnet mit Nachzahlungen von mehr als einer Milliarde Euro an Beamte, nachdem das Bundesverfassungsgericht im September 2025 entschieden hatte, dass das Land Berlin Beamte zum Teil jahrelang zu schlecht bezahlt hat und die entsprechenden Regelungen im Besoldungsrecht von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Das Land muss deshalb bis zum 31. März 2027 eine Neuregelung schaffen. LTO berichtet.

Justiz

Stillen im Gerichtssaal: Die Anwältin Julia Dokara schildert auf bild.de (Jana Godau), dass sie ihr zweites Kind schon kurz nach der Geburt zu Prozessen mitnahm. "Dass ich im Termin gestillt habe, wurde bei knapp 50 Gerichtsterminen nicht einmal negativ kommentiert. Nicht vom Richter. Nicht vom gegnerischen Anwalt. Nicht vom Mandanten." 

VerfGH RhPf – AfD-Fraktions-Mitarbeiter:innen: Die AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz klagt gegen ein Gesetz, das die Erstattung von Gehältern für als verfassungsfeindlich eingestufte Mitarbeiter:innen ausschließt. Der Landtagspräsident prüft dabei die Verfassungstreue der Angestellten, was bereits zu mehreren Einstufungen als unzuverlässig geführt hat. Das Landesverfassungsgericht soll bis Ende September entscheiden, ob die Regelung mit der Landesverfassung vereinbar ist. swr.de (Björn-Hendrik Otte) berichtet.

VerfGH Berlin – Polizeigesetz: Die Berliner Abgeordnetenhaus-Fraktionen von Grünen und Linken wollen die Verschärfung des Berliner Polizeigesetzes vom Verfassungsgerichtshof überprüfen lassen. Der entsprechende Normenkontrollantrag kritisiert insbesondere Staatstrojaner, KI‑Videoüberwachung, biometrischen Massenabgleich, das Training von KI mit Polizeidaten und eine automatisierte "Superdatenbank". Einen Eilantrag haben die Fraktionen aufgrund der rechtlich hohen Hürden nicht gestellt, womit das Gesetz vorerst in Kraft bleibt. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs rechnet Prozessvertreter David Werdermann frühestens in ein bis zwei Jahren. netzpolitik.de (Denis Glismann) berichtet.

BGH zu Notarbewerbung: Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass eine Anwältin sich nicht auf eine Notarstelle bewerben durfte, weil ihr bei Ablauf der Bewerbungsfrist fünf Tage Berufserfahrung fehlten. Der BGH bestätigte, dass keine Ausnahme von der Fünfjahresfrist gerechtfertigt sei, da im betroffenen Amtsgerichtsbezirk Hannover kein Notarmangel bestehe. Auch Hinweise auf zukünftigen Bedarf oder die Altersstruktur der Notare überzeugten den BGH nicht. LTO (Hasso Suliak) berichtet. 

BGH zu Maklerprovision: Verliert ein Doppelmakler seinen Provisionsanspruch gegen eine Partei wegen deren wirksamen Widerrufs, kann er die andere Partei trotzdem auf Zahlung in Anspruch nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell entschieden. 

BVerwG zu Verfehlungen eines Soldaten: Das Bundesverwaltungsgericht hat einem früheren Soldaten das Ruhegehalt aberkannt, weil er über Jahre hinweg zahlreiche Pflichtverletzungen und Straftaten begangen hatte – darunter Befehlsverweigerungen, einen tätlichen Angriff auf einen Vorgesetzten, massiven Crystal-Meth-Konsum, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfallflucht sowie Übergriffe auf seine frühere Partnerin. Das Gericht wertete die Verfehlungen als ein Dienstvergehen von besonderem Gewicht, das das Vertrauen des Dienstherrn endgültig zerstört hat. In der Gesamtschau reiche nach Ansicht des BVerwG eine Degradierung nicht mehr aus. LTO (Xenia Piperidou) berichtet.

OLG Hamburg – Nord-Stream-Sprengung: In der FAS (Konrad Schuller) erläutert der Verteidiger von Serhij K., der Chef eines ukrainischen Kommandos zur Sprengung der Nord Stream-Pipelines gewesen sein soll, seine Verteidigungsstrategie. Er argumentiert, dass die russischen Pipelines kein ziviles Objekt, sondern ein militärisches Ziel gewesen seien – und dass ihre Zerstörung deshalb ein legitimer Akt ukrainischer Selbstverteidigung gewesen sei – falls die Tat tatsächlich von Ukrainern begangen wurde.

OLG Frankfurt/M. zu Energiesperre: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass ein Energieversorger die Unterbrechung der Gasversorgung erst androhen darf, wenn er Verbraucher:innen klar und vollständig über ihre Möglichkeit informiert hat, Gründe gegen eine Sperre vorzubringen. Im konkreten Fall waren die Hinweise des Versorgers unzureichend, weil sie nur auf Gefahren für Leib und Leben verwiesen und andere Gründe für eine Unverhältnismäßigkeit unerwähnt ließen. Aufgrund dieser Informationsmängel war eine Versorgungssperre nach Ansicht des Gerichts unzulässig. LTO berichtet. 

LSG Bayern zu künstlicher Befruchtung: Alleinstehende Frauen haben nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Bayern keinen Anspruch darauf, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer künstlichen Befruchtung übernimmt. Begründet wird dies mit der besonderen rechtlichen Absicherung eines Kindes innerhalb einer Ehe, die der Gesetzgeber als Voraussetzung für die Kostenübernahme festgelegt hat. Zusätzlich scheiterte die Klägerin daran, dass sie das gesetzliche Höchstalter für die Behandlung überschritten hatte. beck-aktuell berichtet.

OVG Münster zu Polizistentattoo: Die Polizei in Nordrhein‑Westfalen durfte einen Bewerber wegen eines Tattoos mit zwei Patronen und der Aufschrift "trust no one" ablehnen, da dieses laut des Oberverwaltungsgerichtes Münster Zweifel an seiner charakterlichen Eignung begründet. Auch das spätere Überstechen des Motivs änderte daran nichts. Der Mann habe mit dem ursprünglichen Tattoo grundsätzlich Misstrauen gegenüber Menschen geäußert. Die Aussage des Bewerbers, das Tattoo habe keine Bedeutung gehabt, sah das Gericht als unglaubwürdig an. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

LG Berlin I – Vergewaltigung nach Betäubung: Lilly Schröder (Mo-taz) setzt sich in einem Essay mit dem Vergewaltigungsprozess gegen Frank S. auseinander, der beschuldigt wird, zahlreiche Frauen betäubt, vergewaltigt und gefilmt zu haben. Die Autorin kritisiert, dass trotz der Dimension des Falls kaum öffentliche Empörung entsteht, was sie auf fehlende Identifikationsfiguren, verbreitetes Victim-Blaming und gesellschaftliche Abstumpfung gegenüber sexualisierter Gewalt zurückführt. Sie plädiert für stärkere Solidarität mit Betroffenen und engagierten Initiativen, gerade angesichts eines politischen Klimas, in dem rechtsextreme Kräfte an Einfluss gewinnen.

LG Koblenz zu Mord an Amy Lopez: Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez hat das Landgericht Koblenz den heute 81 Jahre alten Angeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im September 1994 die 24 Jahre alte Amy Lopez gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen getötet hatte. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

LG Braunschweig – Germanwings-Absturz: Zum Prozessauftrag erklärte das Landgericht Braunschweig, dass die Schmerzensgeld-Klage gegen das Luftfahrt-Bundesamt nach vorläufiger Rechtsauffassung des Gerichts keinen Erfolg haben werde. Geklagt werden müsse eher gegen die Fluggesellschaft, bei der der psychisch kranke Co-Pilot angestellt war, der 2015 den Absturz eines Passagierflugzeugs verursachte. beck-aktuell berichtet. 

LG Leipzig – Amokfahrt Jeffrey K.: Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen den 33‑jährigen Jeffrey K. nach der tödlichen Amokfahrt im Mai Anklage wegen zweifachen Mordes und 85‑fachen versuchten Mordes erhoben. K. war in der Leipziger Innenstadt mit seinem Wagen in die Fußgängerzone gefahren und hatte mehrere Menschen mit seinem Auto erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben. Ein Gutachten sieht keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, die zunächst erfolgte Unterbringung in der Psychiatrie wurde daher aufgehoben. Über die Zulassung der Anklage und den Beginn des Verfahrens entscheidet nun das Landgericht Leipzig. spiegel.de berichtet.

LG Rostock – Tötung von Fabian: Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian berichtet spiegel.de über die Zeugenaussage eines Verwandten. Die angeklagte Mutter Gina H. habe danach schon lange unter Geldsorgen und starken Verlustängsten gelitten.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Vom 74. Prozesstag im Verfahren gegen Christina Block berichtet LTO (Jakob Hoffman). Die Verteidiger von Familienanwalt Andreas Costard und des israelischen Mitentführers Tal S. gehen zunehmend auf Abstand zur Verteidigung von Christina Block, die von nichts gewusst haben will.

LG Ravensburg zu Zigaretten-Diebstahl: Das Landgericht Ravensburg hat entschieden, dass das Ausnutzen des Wartungs‑ bzw. Probeverkaufsmodus eines Zigarettenautomaten keinen Computerbetrug darstellt. Der Täter hatte das Gerät nicht manipuliert, sondern lediglich einen technischen Defekt ausgenutzt, um Zigaretten ohne Zahlung zu entnehmen. Daher liegt nach Auffassung des Gerichts ein Diebstahl vor, weil die Wegnahme der Ware ohne Berechtigung im Vordergrund stand. beck-aktuell berichtet.

VG Gelsenkirchen zu Dramé-Brüdern: Nachdem die Brüder des von der Polizei getöteten Mouhamed Dramé nur für ihre Rolle als Nebenkläger im Strafprozess befristet nach Deutschland einreisen durften, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bestätigt. Nach Abschluss des Prozesses sieht das VG Gelsenkirchen keinen rechtlichen Grund mehr für ihren weiteren Aufenthalt, auch nicht aufgrund des öffentlichen Interesses oder eines laufenden Dokumentarfilmprojekts. Einen besonderen Härtefall erkannte das Gericht ebenfalls nicht. beck-aktuell berichtet. 

VG Trier – Abschiebung nach Syrien: Am Beispiel von fünf Klagen erläutert die FAS (Timo Steppat), wie das Verwaltungsgericht Trier in schnellen, standardisierten Verfahren über die Abschiebung syrischer Flüchtlinge entscheidet, deren Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden waren, da die Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes nicht mehr als lebensbedrohlich gilt. Im konkreten Fall bewertete die Richterin den vorgebrachten Sachverhalt, wie Erpressungen oder Familienfehden, als nicht glaubhaft, sodass alle Klagen als unbegründet abgewiesen wurden. Eine baldige Abschiebung ist dennoch unwahrscheinlich, bisher werden im Wesentlichen nur Straftäter nach Syrien abgeschoben. 

Mäßigungsgebot für Richter:innen: Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) hält es für unklug, dass Richter:innen den RAV-Aufruf für ein AfD-Verbot unterzeichnet haben. Sie ermöglichten es der AfD, Richterinnen und Richter der Parteilichkeit zu bezichtigen und die Justiz als politisch unterwandert zu diffamieren, obwohl die meisten Unterzeichner:innen des Aufrufs Anwält:innen sind.

Recht in der Welt

USA – Briefwahl: Die Bostoner Bundesrichterin Indira Talwani hat erneut die von Präsident Donald Trump verschärften Regeln für die Briefwahl gestoppt, wonach die Wahlunterlagen nur an Personen ausgeliefert werden sollen, die im von den Bundesstaaten übermittelten Wählerverzeichnis stehen. Der Erlass des Präsidenten sei "eine wahrscheinlich verfassungswidrige Regelung, deren Einhaltung im Hinblick auf die Zwischenwahlen 2026 praktisch unmöglich ist", schrieb die Richterin in ihrer einstweiligen Verfügung, da die ersten Bundesstaaten schon in wenigen Tagen mit den Briefwahlen beginnen. Die Trump-Regierung will erneut den Supreme Court anrufen, der die erste Anordnung Talwanis wegen Verfahrensfehlern gestoppt hatte. beck-aktuell und spiegel.de berichten.

USA – Anthropic und Pentagon: Nachdem die KI‑Firma Anthropic dem Pentagon die Nutzung ihrer Technologie für autonome Waffen und zur Massenüberwachung untersagt hatte, hatte das Verteidigungsministerium sie als angebliches "Lieferketten‑Risiko" eingestuft. Ein Gericht entschied nun, dass diese Einstufung ungerechtfertigt war und vor allem der Vergeltung für Kritik diente. Die zuständige Richterin erklärte in ihrer Entscheidung, dass die Berufung auf die nationale Sicherheit "kein Freifahrtschein ist, um Regierungskritiker zu bestrafen und Vergeltung gegen sie zu üben". beck-aktuell berichtet.

USA – Lindsay Clancy: Lindsay Clancy steht in den USA vor Gericht, weil sie ihre drei Kinder getötet hat. Der Prozess dreht sich darum, ob sie aus rationalem Vorsatz handelte oder Opfer einer schweren Wochenbett-Psychose war, was die Öffentlichkeit tief spaltet. Sa-SZ (Peter Burghardt) und spiegel.de (Cornelius Dieckmann) berichten.

Neuseeland – Klimaklagen: Der australische Dozent Sam Bookman stellt im Verfassungsblog (in englischer Sprache) ein neues neuseeländisches Gesetz vor, das jegliche zivilrechtliche Haftung für klimabedingte Schäden ausschließt und damit ein wegweisendes Klimaklageverfahren stoppt. 

Russland/Ukraine: Weil ein sofortiger umfassender Friedensvertrag unter fortgesetzter russischer Gewalt unmöglich ist, meint Florian Kriener im FAZ-Einspruch, dass ein sequenzieller, mehrstufiger Friedensprozess der einzige Weg sein könnte, einen völkerrechtskonformen und zugleich realistisch erreichbaren Frieden zwischen der Ukraine und Russland zu ermöglichen. Kriener schlägt vor, mit einem zunächst unverbindlichen Teilabkommen durch einen Waffenstillstand Vertrauen zu schaffen. Darauf aufbauend könnten schrittweise verbindliche Vereinbarungen zu Sicherheit, Aufarbeitung und Wiederaufbau folgen, bevor überhaupt über territoriale Fragen entschieden werden könne. Das Völkerrecht sei flexibel genug, einen solchen mehrstufigen Weg zu ermöglichen – entscheidend sei, dass die Ukraine in jeder Phase frei über Zugeständnisse entscheiden könne.

Juristische Ausbildung

Schwerpunktbereich im Jurastudium: Rechtsprofessorin Susanne Hähnchen empfiehlt auf beck-aktuell, den Schwerpunktbereich im Jurastudium vor allem nach persönlichem Interesse zu wählen, weil Leidenschaft meist zu besseren Leistungen führt. Berufliche Chancen ergeben sich oft erst durch die intensive Beschäftigung mit einem Thema, nicht durch strategische Planung. Eine frühe Festlegung sei unnötig, da sich Karrierewege erst im Referendariat und danach klarer zeigten.

Sonstiges

Brosius-Gersdorf-Buch: Die Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf beschreibt in ihrem Buch “Wahl und Wahrheit” ihr Scheitern bei der Wahl zur Verfassungsrichterin als Angriff auf Rechtsstaat und Demokratie. Jürgen Kaube (FAS) kritisiert, dass sie ihre juristischen Positionen – etwa zu Abtreibung und Leihmutterschaft – als "denklogisch" zwingend darstelle und damit politische Kompromisse ausschließe. Das Buch zeige eine Rechtswissenschaftlerin, die deduktiv argumentiere und wenig Raum für die politische Realität, Widersprüche und gesellschaftliche Aushandlungsprozesse lasse. Ihr Scheitern erscheint in der Rezension sowohl als Ergebnis politischer Kampagnen wie auch ihrer eigenen kompromisslosen Haltung.

Remonstration: Die Sa-taz (Christian Rath) erläutert die Remonstrationspflicht für Beamt:innen. Sie müssen gegen rechtswidrige Anweisungen gegenüber ihren Vorgesetzten Widerspruch anmelden. Die Umsetzung von Anordnungen, die Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen die Menschenwürde darstellen, müssen Beamt:innen sogar verweigern. In der Praxis seien Remonstrationen selten.

"The War Against Law": Im Verfassungsblog würdigt Rechtsprofessor Roberto Gargarella (in englischer Sprache) David Dyzenhaus’ Buch "The War Against Law" als umfassende Kritik an der "neuen juristischen Rechten".

RA Konstantin Grubwinkler: In der Reihe “Most Wanted” von LTO (Stefan Schmidbauer) beschreibt der Strafverteidiger Konstantin Grubwinkler Strafrecht als einen spannenden Kampf, der präzise Entscheidungen im richtigen Moment verlange, und betont, dass Gerechtigkeit ein subjektiver Anspruch sei, der im Recht nichts zu suchen habe.

Rechtsgeschichte - Eichmann-Prozess: Die Sa-SZ (Willi Winkler) schildert ausführlich, wie der BND in der Verteidigung von Adolf Eichmann einen Agenten platzieren konnte, dessen Aufgabe es war, zu verhindern, dass Eichmann vor dem israelischen Gericht die Rolle des damaligen deutschen Kanzleramts-Chef Hans Globke als geistiger Wegbereiter des Holocaust thematisiert. Dies wurde erst jetzt bekannt, nachdem der Anwalt und Agent Dieter Wechtenbruch 2025 starb.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60755 (abgerufen am: 04.09.2026 )

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