Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. August 2026: Aus­schluss von Asyl­leis­tungen rechts­widrig / Aus­lie­fe­rung nach Polen gestoppt / Platz­ver­weis für "Sport­wetten-She­riff"

24.08.2026

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes hält den Leistungsausschluss für Dublin-Flüchtlinge für EU-rechtswidrig. Das BVerfG stoppte eine Auslieferung nach Polen. Platzverweis wegen falschem Trikot war rechtlich zweifelhaft.

Thema des Tages

Asyl/Sozialeistungen: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stuft den kompletten Leistungsausschluss für Dublin-Flüchtlinge als EU‑rechtswidrig ein. Das berichtet die Mo‑SZ (Wolfgang Janisch). Seit einer Gesetzesänderung der Ampel-Mehrheit im Jahr 2024 kann Asylsuchenden jede Leistung verweigert werden, wenn ein anderer EU-Staat für den Asylantrag zuständig ist, die Rückschiebung angeordnet ist und wenn der Ausreise keinerlei Hindernisse mehr entgegenstehen. Dann muss der Asylsuchende seine Leistungen im zuständigen EU-Staat, z.B. Bulgarien, beantragen. Diese deutsche Rechtslage wurde bereits mehrfach von deutschen Gerichten und vom EuGH als Verstoß gegen EU-Recht eingestuft. Das WD-Gutachten ist insofern aber neu, dass es nun auch einen Verstoß gegen das neue EU-Recht nach Inkrafttreten der GEAS-Reform im Juni annimmt. Dort sind zwar Leistungskürzungen für Dublin-Flüchtlinge vorgesehen. Laut Gutachten müssen aber die elementarsten Bedürfnisse wie "Bett, Brot und Seife" gedeckt bleiben. 

Rechtspolitik

AfD-Landesregierung: Eine AfD‑Regierung in Sachsen‑Anhalt könnte zahlreiche Konflikte mit dem Bund auslösen, etwa bei der Migration, der Einbürgerung oder der Schulpolitik, schreibt die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Der Bund hätte verschiedene Mittel, um dagegenzuhalten – von der Aufsicht über den Vollzug von Bundesgesetzen bis hin zu finanziellen Hebeln oder im Extremfall bis zum Bundeszwang. Viele dieser Instrumente seien jedoch rechtlich komplex, politisch heikel und bislang noch nie angewendet worden. 

AfD-Verbot: Christian Rath (Sa-taz) meint, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt für ein AfD‑Verbotsverfahren ist, weil es wegen der formalen Bekenntnisse der Partei zum Grundgesetz jahrelang dauern und die Akzeptanz der Demokratie beschädigen würde. Die Demokratie sei auch nicht schutzlos. Falls in Sachsen-Anhalt verfassungswidrige Gesetze beschlossen würden, könne dagegen mit der abstrakten Normenkontrolle das BVerfG angerufen werden. Wenn Sachsen-Anhalt die BVerfG-Urteile ignoriere, könne der Bund Bundeszwang anordnen. Wenn die AfD-Landesregierung auch dagegen rebelliere, sei ein schnelles, gesellschaftlich akzeptiertes AfD-Verbot möglich, da die Verfassungsfeindlichkeit dann eindeutig belegbar wäre. 

Heizung: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss, dass die kurz vor der Verabschiedung im Juli noch vorgenommenen Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel nicht ausräumen konnten, berichtet spiegel.de (Markus Becker). Die Änderungen seien unwirksam oder zu geringfügig, so dass das Gesetz wohl weiterhin gegen die verfassungsrechtliche Pflicht zur Herstellung von Klimaneutralität und die EU-Gebäudeenergie- sowie die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verstoße.

Haftentschädigung: Kritisch kommentiert der OLG-Richter Kai Cornelius auf njw.de den Vorschlag für eine Reform der Haftentschädigung. Der Entwurf verbessere zwar wichtige Punkte wie das Verbot der Anrechnung ersparter Aufwendungen und verlängere Fristen, bleibe aber insgesamt zu vorsichtig. Besonders kritisch sieht Cornelius den Verzicht auf eine kostenlose anwaltliche Erstberatung, weil viele Betroffene ohne Unterstützung an formalen Anforderungen scheitern. Insgesamt entstehe der Eindruck, dass finanzielle Bedenken der Länder stärker gewichtet werden als ein angemessener Ausgleich für erlittene Freiheitsentziehungen.

Nachrichtendienste: Angesichts der von der Bundesregierung geplanten Reform der Geheimdienstgesetze vergleicht die Sa-FAZ (Johannes Leithäuser/Christian Meier etc.) die Befugnisse in anderen Staaten mit der deutschen Rechtslage. So sei beispielsweise in Großbritannien, das keine gesetzlichen Aufgabentrennungen von Polizei, Geheimdiensten und Militär kennt, seit 2020 eine "Nationale Cyberstreitkraft" für die Abwehr von Angriffen und für aktive Gegenmaßnahmen im virtuellen Kräftemessen verantwortlich. In Frankreich gingen die digitalen Befugnisse bei der Internetüberwachung und bei Hacking-Operationen weit über das hinaus, was mit der deutschen Gesetzesnovelle angestrebt werde, so dürften in Frankreich Verbindungsdaten und Datenströme bis zu vier Jahre gespeichert werden.

Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Nachdem der französische Verfassungsrat das geplante Social-Media-Verbot in Frankreich für alle unter 15 Jahren hat scheitern lassen, erläutert Rechtsprofessor Marc Liesching auf LTO, dass auch in Deutschland eine solche pauschale Altersgrenze wegen Art. 6 GG und unionsrechtlicher Vorgaben kaum haltbar wäre. Effektive und rechtssichere Jugendschutzregeln könnten daher nur auf EU‑Ebene beschlossen werden, indem der Digital Services Act weiterentwickelt werde. 

Justiz

BVerfG zu Auslieferung nach Polen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen nach Polen vorläufig gestoppt, weil Polen menschenwürdige Haftbedingungen nicht verbindlich zusichern wollte. In der Folgenabwägung überwiege das Risiko einer Grundrechtsverletzung, weshalb mit der Auslieferung bis zur endgültigen Entscheidung des BVerfG abgewartet werden soll. beck-aktuell berichtet.

OLG Frankfurt/M. – Umsturzversuch/Reuß: Gisela Friedrichsen (Mo-Welt) kritisiert die lange und harte Untersuchungshaft für ältere Angeklagte der Gruppe um Prinz Reuß, obwohl deren tatsächliche Gefährlichkeit laut Autorin gering gewesen sei. Unterschiedliche Bewertungen der Gerichte in Frankfurt, München und Stuttgart führten zu widersprüchlichen Entscheidungen über Haftfragen. Insgesamt werden die Prozesse gegen die Reuß-Gruppe als unverhältnismäßig, politisch aufgeladen und teils absurd dargestellt.

OLG Frankfurt/M. – Alkoholausschank im Vereinsheim: Die Pächter des Vereinsheims des Tennisclubs Gießen wehren sich gegen die fristlose Kündigung. Der Tennisclub wirft den Pächtern, die im Vereinsheim ein anatolisches Restaurant betreiben vor, dass sie keinen Alkohol ausschenken, obwohl die Mitglieder seit Jahrzehnten gewohnt seien, nach dem Spiel ein Bier zu trinken. Vertraglich wurde allerdings nichts festgelegt. Das OLG Frankfurt hat den Fall laut LTO an einen Güterichter verwiesen, um eine gütliche Einigung zu ermöglichen. Kommt es zu keiner Einigung, wird das Verfahren wieder vor dem OLG fortgesetzt. 

OVG Hamburg zu Ersatzeinreichung wegen beA-Problem: Das OVG Hamburg hat entschieden, dass eine technische Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs kurz vor Fristablauf nicht von der Pflicht entbindet, sofort auf zumutbare Ersatzwege wie Fax oder Computerfax auszuweichen. Ein Postversand genüge nicht, wenn klar sei, dass die Frist dadurch nicht mehr gewahrt werden könne. Wer Übermittlungen erst kurz vor Mitternacht beginne, trage erhöhte Sorgfaltspflichten und müsse Zeitreserven für technische Verzögerungen einplanen. beck-aktuell berichtet.

LG Osnabrück – Mord an Ehefrau: Die Sa-FAZ (Majd El-Safadi) berichtet von dem Prozess gegen Thomas H., der wegen Mordes angeklagt ist, weil er mehrfach auf seine Ehefrau und Mutter seiner Kinder eingestochen hat. H. hat die Tat gestanden und damit begründet, dass ihn seine Frau in einem Gespräch als dumm dargestellt habe. Das habe er nicht ertragen und deshalb spontan zu einem Messer gegriffen.

LG Frankfurt/M. – Tötung durch Narkosearzt: In dem Prozess gegen einen Frankfurter Narkosearzt schildert die Mutter einer vierjährigen Tochter, die nach einer Zahn-OP starb, eindringlich die letzten Stunden des Kindes. Der Arzt soll verunreinigtes Narkosemittel verwendet haben und macht widersprüchliche Angaben dazu, ob und wann er einen Rettungswagen rief. Das Gericht prüft nun, ob er den Tod des Kindes billigend in Kauf nahm, um eigene Fehler zu vertuschen. Die Sa-SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet über den Prozess.

LG Berlin II zu Guttenberg vs. Correctiv: Das Landgericht Berlin II hat in einem Eil-Beschluss angeordnet, dass die Plattform "Correctiv" ihre Berichterstattung über Äußerungen von Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ändern muss. Correctiv hatte geschrieben, der frühere Verteidigungsminister habe sich in einem Podcast u.a. für eine "punktuelle Zusammenarbeit zwischen CDU/CSU und AfD" ausgesprochen. Correctiv muss entsprechende Textstellen nun entfernen. "Die Berichterstattung ist unwahr, jedenfalls aber unvollständig", erklärte das Gericht. Zu Guttenbergs Äußerungen seien verkürzt und teilweise verdreht wiedergegeben worden. Die Wahrheit dürfe nicht bewusst entstellt werden; die Presse dürfe ihr bekannte wesentliche Sachverhalte der Öffentlichkeit nicht vorenthalten. Es berichten Sa-FAZ (Michael Hanfeld) und spiegel.de

LG München I – KI-Training/OpenAI: Nun berichtet auch beck-aktuell, dass der Carlsen Verlag gemeinsam mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn vor dem Landgericht München I Klage gegen OpenAI eingereicht hat, weil ChatGPT Texte und Illustrationen erzeugt habe, die dem Kinderbuch "Das NEINhorn" stark ähneln. Die Kläger vermuten, dass Originalwerke unrechtmäßig zum Training der KI genutzt und dadurch Urheberrechte verletzt wurden. 

LG Berlin I zu Meisterschale der Füchse: Ein Mann, der u.a. mehrfach in die Geschäftsstelle der Handball-Mannschaft Füchse Berlin einbrach, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Dabei wertete es das Landgericht Berlin I nicht als Diebstahl, dass der Täter die Meisterschale der Füchse in einem selten benutzten Keller versteckt hatte. Laut Ausssage des Täters handelte es sich hierbei nur um einen "Jux". Das Landgericht glaubte ihm und hat deshalb an diesem Punkt eine Zueignungsabsicht verneint. LTO berichtet.

AG Berlin-Tiergarten zu Abdul Ballout: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer setzt in seiner spiegel-de-Kolumne die Auseinandersetzung mit der von Jan Fleischhauer in seinem Podcast erneut geäußerten Kritik an dem Urteil des Jugendschöffengerichts Berlin-Tiergarten fort, in dem dem Tiergarten-Attentäter Abdul Ballout Vorbewährung gewährt worden war. Fischer kritisiert Fleischhauer dafür, zentrale Prinzipien des rechtsstaatlichen Strafrechts zu missverstehen und daraus populistische Narrative abzuleiten. Er warnt davor, Justizkritik in pauschale Verächtlichmachung von Richterinnen und Richtern umschlagen zu lassen, die letztlich antirechtsstaatliche Denkmuster befördere. Insgesamt sieht er in Fleischhauers Darstellung eine gefährliche Vereinfachung komplexer Rechtsfragen, die öffentliche Debatten verzerre.

ArbG Düsseldorf zu fehlendem Vermittlungsauftrag: Das ArbG Düsseldorf hat Ende Mai der bisherigen BAG‑Rechtsprechung widersprochen und sieht im fehlenden Vermittlungsauftrag nach § 164 SGB IX kein ausreichendes Indiz für eine Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber. Die Entscheidung erläutert Rechtsanwalt Andreas Zöllner auf LTO. Die Richter argumentieren, dass die Arbeitsagentur in modernen digitalen Recruitingprozessen faktisch keine Vermittlungsfunktion mehr habe und ein bloßer Verstoß gegen eine organisatorische Pflicht keine Benachteiligung vermuten lasse. Das ArbG Düsseldorf hat damit das Entschädigungsverlangen eines sogenannten AGG-Hoppers abgewiesen. 

VG Wiesbaden zu Pressefreiheit im Dannenröder Forst: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat laut beck-aktuell entschieden, dass ein Journalist die Kosten für seine Bergung aus einem Baumhaus im Dannenröder Forst in Höhe von 237,80 Euro bezahlen musste. Die Polizei habe nicht die Pressefreiheit verletzt, als sie einen Journalisten, der die Räumungsarbeiten mit der Videokamera begleitete und seine Berichte auf einem Youtube-Kanal veröffentlichte, wie andere Baumhausbewohner mit einem Hubkran auf den Boden holte. Die Gefahren durch Rodungsarbeiten und schwere Maschinen überwogen nach Ansicht des Gerichts die Pressefreiheit, die nicht vorbehaltslos gewährleistet werde.

GBA – Nord-Stream-Sprengung: Der in Kroatien festgenommene Ukrainer Vladimir Z., der verdächtigt wird, als Taucher an den Nord‑Stream‑Anschlägen beteiligt gewesen zu sein, will gegen seine Auslieferung vorgehen. Sein Anwalt verweist auf eine frühere Entscheidung in Polen, wo seine Auslieferung abgelehnt worden war. Z.s Erfolgsaussichten gelten diesmal jedoch als gering, das Verfahren sei durch europäisches Recht klar geregelt, sagte Kroatiens Innenminister Davor Bozinovic. LTO berichtet. 

Cum-Ex/Cum-Cum: Eine Bilanz der aufgearbeiteten Cum-Ex-Fälle gibt die Sa-FAZ. Bei den Cum-Ex-Verdachtsfällen seien demnach bislang 208 Fälle rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer, inklusive Solidaritätszuschlag, in Höhe von rund 3,57 Milliarden Euro zurückgefordert beziehungsweise entsprechende Erstattungsanträge abgelehnt worden. Im Bereich Cum-Cum seien demnach in 96 Fällen Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen worden. Der Staat habe bei der Kapitalertragsteuer 840 Millionen Euro zurückgefordert oder die Anrechnung auf die Steuerschuld verweigert. 

Schiedsverfahren: Rechtsanwalt Kilian Sendlmeier erläutert auf anwaltsblatt.de die Schiedsbindung Dritter und zeigt, unter welchen Voraussetzungen eine unfreiwillige Schiedsbindung rechtlich und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein kann. Er plädiert dafür, Drittbindungen nur dann anzunehmen, wenn ein gesetzlicher Anknüpfungspunkt besteht, der materielle Anspruch eng mit der Schiedsvereinbarung verbunden ist und eine Interessenabwägung die Einschränkung des Justizgewährungsanspruchs rechtfertigt.

Richterspezialisierung: Auf beck-aktuell erläutert Richter Leif Schubert, inwieweit eine Spezialisierung auch im Richterberuf möglich ist. Die Justiz biete genug Flexibilität, um entweder breit eingesetzt zu werden oder tiefgehende Expertise in einem bestimmten Rechtsgebiet aufzubauen, schreibt er in seiner Kolumne. 

Schöffen: Tom Emich  erläutert in der Mo-FAZ in der Rubrik "Jugend schreibt" das Schöffensystem, durch das Laien eine wichtige gesellschaftliche Perspektive in Gerichtsverfahren einbringen.

Recht in der Welt

USA – Klage mit KI-Manipulation:  Ein Kläger, der in den USA in einer Klage die Gegenseite per KI übervorteilen wollte, ist damit gescheitert, berichtet die Sa-SZ. Ein Mitarbeiter eines Gerichts in Connecticut hatte in der Datei des entsprechenden Schriftsatzes eine sogenannte Prompt Injection entdeckt, also eine hineingemogelte Anweisung an ein KI-Sprachmodell. Der Mann hatte offenbar damit gerechnet, dass das Gericht sein Schreiben von einer KI vorbearbeiten würde, und hatte versucht, die KI sozusagen vorsorglich auf seine Seite zu ziehen, schreibt die Sa-SZ (Helmut Martin-Jung).

USA – Visastopp: Eine Bundesrichterin in Manhattan hat laut spiegel.de den von der Trump-Regierung verhängten Visastopp für Staatsangehörige aus 75 Ländern als offensichtlich rechtswidrig aufgehoben. Sie begründet dies damit, dass die Regelung geltendes Recht außer Kraft setze und die gesetzlichen Befugnisse des Außenministeriums überschreite.

Großbritannien – Zulassungsentzug nach Versicherungsbetrug: Einem Anwalt, der versucht hatte, nachträglich ein nicht versichertes Fahrrad in seine Police aufzunehmen, um einen Diebstahl zu melden, wurde nun vom Solicitors Disciplinary Tribunal die Zulassung entzogen. Außerdem wurde er zur Zahlung von über 20.000 Pfund Verfahrenskosten verpflichtet. beck-aktuell berichtet über die Disziplinarentscheidung.

Dänemark – Block-Kinder: Eugen Block kämpft in Dänemark darum, seine beiden Enkelkinder wiedersehen zu dürfen, nachdem seiner Tochter Christina Block das Sorgerecht entzogen wurde. Das berichtet spiegel.de. Die Kinder leben seit Jahren beim Vater, der eine Kontaktaufnahme ablehnt, solange Block das an ihnen verübte Entführungs-Verbrechen nicht anerkennt. Ein Urteil im Umgangsrechtsstreit soll am 18. September verkündet werden.

Indonesien – religiöse Beleidigung durch Tourist: Ein Schweizer Tourist wurde auf Bali zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er in einem Instagram‑Video den höchsten hinduistischen Feiertag Nyepi beleidigt hatte. Sein emotionaler Ausbruch entstand aus Hunger und Frust über die strengen Ausgangsregeln. Doch das Video löste große Empörung aus und fiel unter ein neues indonesisches Strafgesetz. LTO berichtet. 

Australien – Pilzmorde: Erin P., die wegen der Vergiftung von drei Verwandten mit einem Pilzgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, könnte eine neue Chance auf Berufung erhalten. Ihre Verteidiger rügen eine schwerwiegende Verfahrensunregelmäßigkeit, weil die Jury in einem Hotel untergebracht war, in dem auch Ermittler, Staatsanwälte und Journalisten wohnten. Das Berufungsgericht prüft nun, ob diese Nähe das Urteil beeinflusst haben könnte, berichtet spiegel.de.

Sonstiges

Platzverweis gegen Sportwetten-Sheriff: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Lukas Romberg untersucht auf LTO, wie der gegen den "Sportwetten‑Sheriff" Thomas Melchior von der Polizei verhängte Platzverweis juristisch zu bewerten ist. Melchior protestierte vor dem Stadion von Waldhof Mannheim gegen Sportwetten und trug dabei, um Aufmerksamkeit zu erreichen, ein Trikot des Erzrivalen 1. FC Kaiserslautern, worin die Polizei eine Gefahr für Melchior erkannte. Juristisch spricht laut Autor jedoch vieles dagegen, dass hier eine konkrete Gefahr bestand oder dass ein Platzverweis gegen ihn als klar erkennbaren Nichtstörer notwendig gewesen sei. Der Autor kommt deshalb zum Ergebnis, dass der polizeiliche Eingriff rechtlich bedenklich sei.

Anwälte als zivilgesellschaftliche Akteure: Professorin Nina Reiners und der wissenschaftliche Mitarbeiter Elias Thomsen kritisieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die EU‑Strategie für die Zivilgesellschaft Pro‑Bono‑Anwälte als Partner einsetzt, ohne ihnen dieselben Transparenz‑ und Rechenschaftsanforderungen aufzuerlegen wie zivilgesellschaftlichen Organisationen. Die Autor:innen zeigen, dass große Wirtschaftskanzleien aufgrund von Interessenkonflikten, selektiver Fallannahme und politischem Druck keine verlässlichen Hüter demokratischer Werte seien und zudem oft nicht die erforderliche spezialisierte Expertise besäßen.

Smart Glasses: Der Doktorand Konstantinos Krikis schreibt auf beck-aktuell, dass Smart Glasses datenschutzrechtlich nur zulässig sind, wenn ein klar erkennbares Warnsignal zeigt, dass gerade gefilmt wird, weil sonst die Interessen unbeteiligter Personen überwiegen. Er betont, dass Smart Glasses trotz ihres Missbrauchspotentials nicht als Spionagegeräte gelten, solange sie anerkannte Zwecke haben und nicht für heimliche Aufnahmen bestimmt sind. Manipulierte Modelle hingegen erfüllen den Spionagegeräte-Tatbestand und wären damit verboten und strafbar.

Rechtsgeschichte – DRP-Verbotsverfahren: An das 1953 von der damaligen Bundesregierung vorbereitete Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Deutsche Reichspartei (DRP) erinnert ausführlich der Historiker Moritz Fischer in der Mo-FAZ. Das Verfahren wurde schließlich fallen gelassen, nachdem die Partei sich – vermittelt durch einen V-Mann – scheinbar zur demokratischen Ordnung bekannte. Obwohl dieser geheime "Deal" später von der DRP unterlaufen wurde, verzichtete die Regierung endgültig auf ein Verbot, was langfristig zur Entstehung neuer rechtsextremer Parteien wie der NPD beitrug. Der Fall markiert einen Wendepunkt, schreibt der Autor. Die ursprünglich strikte "wehrhafte Demokratie" wurde zunehmend durch eine liberalere, weniger verbotsorientierte Extremismusbekämpfung ersetzt.

Rechtsgeschichte – Föderalismus: Martin Rath beschreibt auf LTO, wie die britische Besatzungsmacht 1946 neue deutsche Länder schuf und dadurch erhebliche rechtliche und organisatorische Verwerfungen auslöste. Ein Schützenverein verlor dabei sein Festzelt und der Streit um dessen Verbleib führte später bis vor den Bundesgerichtshof. Der Text zeigt, wie komplex die staatlichen Übergänge nach 1945 waren und welche kuriosen Folgen sie für Verwaltung, Eigentum und einzelne Bürger hatten.
  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60701 (abgerufen am: 06.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen