Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. August 2026: Social-Media-Verbot in Fran­k­reich gestoppt / Cum-Ex-Anklage gegen Finanz­beamtin / BVerfG zu rechts­ex­t­remem Refe­rendar

17.08.2026

Frankreichs Verfassungsrat hat das Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige gestoppt. Das OLG Köln ließ die Anklage gegen eine Hamburger Finanzbeamtin doch zu. Das BVerfG lehnte die Verfassungsbeschwerde des Dresdner OLG-Präsidenten ab.

Thema des Tages

Frankreich – Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Der französische Verfassungsrat hat das geplante Social‑Media‑Verbot für unter 15‑Jährige gestoppt, berichten Mo-FAZ (Michaela Wiegel) und spiegel.de. Die Richter sahen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit und kritisierten, dass das Gesetz eine Alters- und Identitätskontrolle für alle Nutzenden, auch Volljährige, vorgesehen hätte – ohne klare Vorgaben zum Verfahren oder zum Schutz der Privatsphäre. Zudem bemängelte das Gericht, dass das Gesetz zu pauschal formuliert war: Es blieb offen, welche Plattformen betroffen gewesen wären und ob sogar klassische Messengerdienste unter das Verbot gefallen wären. Eltern hätten außerdem keine Möglichkeit gehabt, Ausnahmen für ihre Kinder zu erlauben. Damit sei das Gesetz faktisch wirkungslos, schreibt zudem die Mo-SZ (Oliver Meiler) und zitiert den Verfassungsrechtler Benjamin Morel, der es als "quasi tot" bezeichnete, da der gesamte Text neu erarbeitet werden müsse. Das Präsidialamt hatte in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung darauf verwiesen, dass weltweit rund 30 Länder ähnliche Initiativen prüfen würden. Präsident Emmanuel Macron will nun eine rechtlich tragfähige Neufassung ausarbeiten lassen, die bis Frühjahr 2027 vorliegen soll.

Rechtspolitik

Nachrichtendienste: Anna Höning beschreibt im Verfassungsblog die geplante Reform der deutschen Nachrichtendienstgesetze, die sowohl neue operative Befugnisse als auch eine tiefgreifende Neuordnung der Kontrollstrukturen vorsieht. Kritisch diskutiert werden insbesondere weitreichende Eingriffsmöglichkeiten, die teils über polizeiliche Befugnisse hinausgehen, sowie die Frage, ob die neuen Schwellen für Grundrechtseingriffe ausreichend differenziert sind. Die Autorin fordert, dass der Bundestag für das Gesetzespaket nicht nur eine Anhörung, sondern mehrere Anhörungen vorsehen soll.

Christian Rath (Sa-taz) betont, dass die geplante Geheimdienstreform weniger dramatisch sei, als Kritiker befürchten, und dass Gestapo-Assoziationen, die insbesondere den Verfassungsschutz beträfen, den Faschismus verharmlosen. Die neuen operativen Befugnisse des Verfassungsschutzes seien praktisch nur eingeschränkt relevant, weil sie nur subsidiär genutzt werden können, wenn die Polizei nicht eingreifen kann. Im Gesetzgebungsprozess müsse klar geregelt werden, dass diese Befugnisse ausschließlich gegen Terror und ausländische Angriffe eingesetzt werden dürfen, nicht gegen politische Opposition.

Leihmutterschaft: Die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion Anne König fordert, dass nicht nur die Leihmutterschaft in Deutschland, sondern auch die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland unter Strafe gestellt werde. In ihrem Kommentar betont Susanne Kusicke (Sa-FAZ), dass ein Verbot aber nur glaubwürdig sei, wenn es nicht durch Angebote im Ausland umgangen werden könne. Ein Kind dürfe nicht wie eine Ware bestellt werden.

K.O.-Tropfen: Der Bundesrat kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung, wonach K.O.-Tropfen bei Sexual- und Raubdelikten als gefährliches Mittel einsgestuft werden sollen und deren Einsatz damit härter bestraft werden könnte. Die Formulierung “gefährliches Mittel” sei zu unbestimmt. Der Bundesrat schlägt stattdessen die Formulierung "Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe" vor. Zudem warnt er vor Auslegungsproblemen beim Zusammenhang zwischen Verabreichung und späterer Tat, während die Bundesregierung bereits das Verabreichen als Beginn der Gewalt wertet. beck-aktuell berichtet. 

Organspenden: beck-aktuell berichtet über einen neuen Vorstoß von 245 Abgeordneten aus mehreren Fraktionen, die einen Gesetzentwurf unterzeichnet haben, der die Widerspruchslösung für Organspenden einführen soll, sodass jede erwachsene Person automatisch als Spender gilt, sofern sie nicht aktiv widerspricht. 

AfD-Verbot: Die Mo-taz (Christian Rath) vergleicht das KPD‑Verbot, das vor 70 Jahren am 17. 8. 1956 verkündet wurde, mit einem möglichen Verbot der AfD. Die KPD sei damals bereits im Niedergang gewesen, weshalb das Verbot kaum auf Widerstand traf. Dagegen wäre die Akzeptanz für ein Verbot der AfD heute deutlich geringer. 

Justiz

OLG Köln zu Cum-Ex/Hamburger Finanzbeamtin: Eine Hamburger Finanzbeamtin muss sich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den Cum‑Ex‑Manipulationen nun doch vor Gericht verantworten, nachdem das Oberlandesgericht Köln die zuvor vom Landgericht Köln abgelehnte Anklage jetzt zugelassen hat. Sie soll ihren Vorgesetzten unvollständige oder falsche Informationen geliefert haben, um Steuer-Rückforderungen nach strafbaren Manipulationen der Warburg‑Bank zu verhindern. Sa-FAZ und zeit.de berichten.

BGH zu örtlicher Notarstätigkeit: Der Bundesgerichtshof hat laut beck-aktuell Anfang Juli entschieden, dass angehende Notare weiterhin mindestens zwei Jahre im vorgesehenen Amtsbereich tätig gewesen sein müssen, um die nötige örtliche Verwurzelung nachzuweisen. Digitale Arbeitsformen wie Homeoffice oder Videokonferenzen ersetzen diese lokale Präsenz nicht. Im konkreten Fall fehlte dem Bewerber eine ausreichend umfangreiche Tätigkeit im Amtsgerichtsbezirk Rendsburg, weshalb seine Bewerbung abgelehnt wurde.

BVerwG zu Reservedienst eines Ex-NPD-Mitgliedes: Das Bundesverwaltungsgericht hat Ende Juni bestätigt, dass ein ehemaliges NPD-Mitglied trotz innerer Abkehr vom Rechtsextremismus vom Reservedienst der Bundeswehr zurückgestellt werden durfte. Ausschlaggebend war, dass er sich nie öffentlich von seiner früheren Gesinnung distanziert hat, angeblich aus Furcht vor Racheakten der rechten Szene. Deshalb habe das Ansehen der Bundeswehr weiterhin ernstlich gefährdet werden können, so das Gericht. beck-aktuell berichtet.

BayObLG zu gefälschtem polizeilichem Fahndungsplakat: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass ein gefälschtes polizeiliches Fahndungsplakat als unechte Urkunde gilt und damit eine Urkundenfälschung vorliegen kann. Ein Fahndungsplakat erfüllt nach Ansicht des Gerichts alle drei Funktionen einer Urkunde – Garantiefunktion, Perpetuierungsfunktion und Beweisfunktion. Damit bestätigte das Gericht die Verurteilung eines Angeklagten, der zusätzlich wegen Amtsanmaßung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. LTO berichtet.

OLG Düsseldorf zu IS-Rückkehrerin: Nadine D. wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil sie inhaftierte IS-Mitglieder ideell und finanziell unterstützt hat. Das Gericht stellte eine gefestigte dschihadistische Einstellung fest und sah ihre Aktivitäten als Versuch, die Bindung der Gefangenen an den IS zu stärken. Sa-FAZ (Reiner Burger) berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu Apotheken-Rabatt: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat der "Shop Apotheke" Anfang August untersagt, mit einem "20‑Euro‑Rabatt" auf E‑Rezepten zu werben. Aufgrund einer im Kleingedruckten enthaltenen Staffelung – so das Gericht – belief sich der Rabatt aber meist nur auf höchstens 2,50 Euro. Die Rabattwerbung sei damit irreführend gewesen. Laut Gericht muss der Verbraucher den tatsächlichen Rabatt vorab klar berechnen können, um eine informierte Entscheidung zu treffen. LTO berichtet.

OVG Bautzen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen verlor ein Finanzbeamter sein Ruhegehalt, weil er trotz mehrfacher Aufforderung keine stationäre Psychotherapie zur Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit initiiert hatte. Das OVG Bautzen bestätigte die Höchstmaßnahme, da die Behandlung als geeignet und zumutbar galt und der Beamte seine Dienstpflicht vorsätzlich verletzt hatte. Zudem sah das Gericht das Vertrauensverhältnis als endgültig zerrüttet an, unter anderem wegen seines Antrags auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. beck-aktuell berichtet. 

LG Hamburg zu Urheberrechtsverletzung Berliner Zeitung: Die Berliner Zeitung habe große Teile eines LTO‑Artikels zur Berichterstattung über das Potsdamer Remigrations-Treffen nahezu wortgleich übernommen und dabei das Urheberrecht des Autors Felix W. Zimmermann verletzt, entschied das Landgericht Hamburg Anfang August in einem Eil-Verfahren. Es seien nicht nur Fakten, sondern auch sprachliche Eigenarten und Wertungen kopiert worden. Trotz einstweiliger Verfügung änderte die Berliner Zeitung den Text laut Zimmermann nur unzureichend und teils sogar verschlimmernd ab. Deshalb beantragte er nun ein Ordnungsgeld gegen die Zeitung. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet. 

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Der Verteidiger von Christina Block hat im laufenden Hamburger Entführungsprozess einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, nachdem Inhalte eines nicht öffentlichen Gutachtens in einer Pressemitteilung erwähnt wurden. Die Staatsanwaltschaft hält den Antrag für unbegründet, da die Gerichtssprecherin laut Gericht berechtigt war, die Erörterungen zu verfolgen, und keine sensiblen Details preisgab. Es berichten beck-aktuell und LTO (Jakob Hoffmann). 

LG Rostock zu FKK auf Kreuzfahrschiff: Ein Ehepaar hatte eine Reisepreisminderung von 15.000 Euro verlangt, weil der ursprünglich großzügig dargestellte FKK‑Bereich auf einer Aida‑Weltreise nach einem Umbau deutlich kleiner ausfiel und weniger Ausstattung bot. Das LG Rostock hat ihnen nun eine Minderung von 5 Prozent zugesprochen, da die Deckpläne zum Buchungszeitpunkt eine berechtigte Erwartung geweckt hatten. Der Bereich sei jedoch nur ein kleiner Teil des Gesamtangebots, weshalb keine höhere Rückzahlung gerechtfertigt sei. beck-aktuell berichtet.

VG Chemnitz – Dissertation Mario Voigt: Der Thüringer Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) hat Klage gegen den Entzug seines Doktortitels durch die TU Chemnitz eingereicht. Die Universität wirft ihm vor, in seiner Dissertation von 2008 unsauber gearbeitet zu haben, was nach langer Prüfung zur Aberkennung führte. Voigt und sein Anwalt verweisen auf ein externes Gutachten, das keinen Entzugsgrund sah, so beck-aktuell.

VG Neustadt zu Künstlernamen: Das Verwaltungsgericht Neustadt hat Anfang August entschieden, dass die ungewöhnliche Fahrradtour mit einem Kühlschrank, mit der ein Mann 13.000 Euro Spenden für einen guten Zweck einsammelte, zwar Aufmerksamkeit erzeugte, aber keine künstlerische Tätigkeit darstelle. Der gewünschte Künstlername "Oggie" dürfe daher nicht in seine Ausweisdokumente eingetragen werden, so das Gericht laut LTO.

AG Regensburg zum Mikroklimaschutz durch Baum: Das Amtsgericht Regensburg hat Anfang August entschieden, dass der Eigentümer einer über 60 Jahre alten Eiche, die auf der Grundstücksgrenze steht, nicht die Zustimmung der benachbarten Eigentümergemeinschaft zur Fällung des Baumes verlangen kann. Die Interessen des Eigentümers, der sich durch Laub und Wurzeln gestört fühlte, wogen nach Ansicht des Gerichts weniger schwer als der besondere ökologische Nutzen des Baums, der das Mikroklima verbessere und die angrenzenden Häuser wirksam vor Hitze schütze. Eine Fällgenehmigung der Stadt ändere daran nichts. beck-aktuell berichtet.

Ex-BVerfG-Präsident Papier: Hans‑Jürgen Papier fasst in seinem gerade erschienen Buch "Unantastbar" seine politischen Positionen zusammen, die stark von liberalen Freiheitsbegriffen geprägt sind, aber in zentralen Fragen – etwa Asyl und Sozialstaat – klar konservative Akzente setzen, schreibt Wolfgang Janisch (Sa-SZ) in seiner Rezension. Er betont, dass Papier seine politischen Argumente regelmäßig mit verfassungsrechtlichen Überlegungen unterfüttert, dabei jedoch gelegentlich seinen früheren Karlsruher Autoritätsbonus überstrapaziere, etwa wenn er das BVerfG-Urteil zum Existenzminimum interpretiert. Kritisch angemerkt wird auch, dass sein Kapitel zu einem AfD‑Verbot, das er ablehnt, überraschend dünn ausfällt und juristische Tiefenschärfe vermissen lasse.

Recht in der Welt

USA – Antisemitismus in Harvard: Ein Gericht in Boston hat die Klage der US-Regierung gegen die Harvard-Uni wegen angeblicher Duldung antisemitischer Vorfälle abgewiesen. Die angeführten Fälle seien zu vereinzelt gewesen. Die Regierung hatte der Universität vorgeworfen, jüdische und israelische Studierende nach den Hamas-Angriffen 2023 nicht ausreichend geschützt zu haben. beck-aktuell berichtet.

USA – Leihmutterschaft: Die Sa-FAZ (Christiane Heil) berichtet über einen Leihmutterschaftskonflikt in Texas. Eine Leihmutter brachte ein schwer herzkrankes Kind zur Welt, obwohl die kalifornischen Wunscheltern aufgrund einer Vertragsklausel einen Abbruch verlangt hatten. Die Leihmutter brach den Kontakt zu den Wunscheltern ab und zog von Alaska nach Texas, wo Leihmütter unter Umständen auch juristisch als Mütter angesehen werden. Die Wunscheltern haben inzwischen das Kind angenommen und kümmern sich um die medizinische Versorgung des Kindes. Die Leihmutter hat beantragt, dass das Sorgerecht auf sie übertragen werde. 

Juristische Ausbildung

BVerfG zu Referendariat und Verfassungstreue: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Dresdener OLG-Präsidenten, der sich nach einer Entscheidung des sächsischen OVG dagegen gewandt hatte, einen rechtsextremen Rechtsreferendar einstellen zu müssen, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde, die sich auf Justizgrundrechte stützte, sei nicht ausreichend begründet, außerdem zweifelte das BVerfG daran, dass der Präsident den Subsidiaritätsgrundsatz beachtet hatte. LTO-Karriere (Shayan Mirmoayedi) berichtet.

Sexualstrafrecht im Studium: In einem Leserbrief in der Mo-FAZ argumentiert der Richter und Lehrbeauftragte Jan Prinz, dass das Jurastudium nicht durch immer neue Pflichtfächer erweitert werden sollte, wie es etwa die Forderung nach Aufnahme des Sexualstrafrechts nahelegt. Stattdessen müsse der Pflichtfachstoff verschlankt werden, weil es im Studium primär um die Vermittlung von Fähigkeiten zur Rechtsanwendung gehe. Der Pflichtfachkanon sei ein Hilfsmittel und keine Liste gesellschaftlich relevanter Themen, die zwingend geprüft werden müssten. Forderungen nach der Verinnerlichung einzelner Rechtsgebiete verfehlten daher den eigentlichen Zweck der juristischen Ausbildung.

Sonstiges

Tödliche Bergtour: Rechtsprofessor Christoph Wolf analysiert auf LTO nach deutschem Recht den Fall eines österreichischen Bergsteigers, der seine Partnerin bei einer Bergtour am Großglockner zurückgelassen hatte, worauf diese erfror. Eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit komme nur in Betracht, wenn er die Risiken der extremen Wintertour gegenüber seiner Partnerin klar verharmlost und damit ein relevantes Wissensgefälle geschaffen hätte. Entscheidend sei die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, die eine Strafbarkeit ausschließe, sofern die Frau die Gefahren autonom einschätzen konnte.

Unternehmensjurist:innen: Unternehmensjuristinnen und -juristen bräuchten weniger klassische BWL-Kenntnisse als vielmehr ein Verständnis für die wirtschaftlichen Ziele und Entscheidungslogiken ihres Unternehmens, meint Jennifer Graf, General Counsel, auf beck-aktuell. Dieses Verständnis entstehe, indem man zuhöre, nachfrage und Entscheidungen anderer Bereiche bewusst hinterfrage, um Chancen, Risiken und Perspektiven besser einordnen zu können. 

Wissenschaftspreise: Kritisch setzt sich die Lehrbeauftragte Carina Bury auf LTO mit der Vergabe wissenschaftlicher Preise und der fehlenden Überprüfbarkeit der Vergabekriterien auseinander. 

Reinhard Strecker: Nun würdigt auch die Mo-SZ (Willi Winkler) den vor einigen Tagen verstorbenen Reinhard Strecker, der mit als erster die Taten jener NS-Richter anprangerte, die in der Bundesrepublik weiter Karriere machten. Strecker wird als "unbeirrbarer Aufklärer" beschrieben, der früh und kompromisslos die Kontinuität nationalsozialistischer Juristen in der jungen Bundesrepublik offenlegte. Strecker habe trotz politischer Anfeindungen, Überwachung durch den BND und institutioneller Blockaden seine Recherchen und Ausstellungen weitergeführt. Streckers Engagement habe entscheidend zum späteren Eingeständnis der versäumten Aufarbeitung beigetragen.

Digitalisierung in Kanzleien: Rechtsprofessor Matthias Kilian beklagt auf anwaltsblatt.de, dass die Debatte über die Digitalisierung der Anwaltschaft derzeit von einer technikaffinen Minderheit geprägt werde, während die Mehrheit kaum vertreten sei. Dadurch drohe eine wachsende Ungleichheit, weil vielen Kanzleien Infrastruktur, Ressourcen und klare Informationen fehlten. Kilian fordert deshalb eine inklusivere Digitalisierungsstrategie, die realistische Grenzen anerkennt und Fortbildung, Berufsrecht sowie technische Standards so gestaltet, dass sie die gesamte Anwaltschaft erreichen.

Anwaltshonorare: Rechtsanwalt Markus Hartung erläutert auf njw.de verschiedene Konstellationen der Quersubventionierung bei den Anwaltshonoraren. Bei der jüngsten Form der Quersubventionierung verzichten europäische Anwält:innen auf Honorare, um den Markteintritt ihrer Kanzlei auf dem US-Markt zu subventionieren.

Prisenrecht: Martin Rath erläutert auf LTO das seit dem 14. Jahrhundert geltende Prisenrecht, wonach im Krieg die Ware von Kriegsgegnern auf neutralen Handelsschiffen beschlagnahmt werden darf, was im Zweifel von Prisengerichten überprüft wurde. Geschildert wird dies insbesondere am Fall des deutschen Dampfers Romulus, der im Russisch‑Japanischen Krieg von Japan im Winter 1904/1905 wegen seiner für einen russischen Hafen bestimmten Kohleladung festgesetzt wurde.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. bis 17. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60657 (abgerufen am: 04.09.2026 )

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