Die juristische Presseschau vom 5. August 2026: Ren­tenp­fän­dung bei Hanno Berger / Zeug­nis­ver­wei­ge­rung für For­schende? / Martin Löf­fler im Zwie­licht

05.08.2026

Das OLG Frankfurt/M. billigt die Rentenpfändung bei Häftling Berger. Rechtsprofessoren sehen strafprozessuale Schutzlücke für kriminologische Forschungen. Die SZ beleuchtet die ambivalente Rolle des Presserechtlers Martin Löffler.

Thema des Tages

OLG Frankfurt/M. zu Rentenpfändung Hanno Berger: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass die Rente des wegen Cum‑Ex-Steuerhinterziehung verurteilten Ex-Anwalts Hanno Berger vollständig gepfändet werden darf. Da sein Existenzminimum in der Haft gedeckt ist, entfalle ein Selbstbehalt vollständig. Gepfändet werde nicht zur Begleichung von Steuerschulden, sondern zur Abschöpfung rechtswidrig erzielter Gewinne nach § 73 StGB. Berger argumentierte erfolglos, die Pfändung sei nicht privilegiert, weil Steuerhinterziehung keine unerlaubte Handlung im Sinne der ZPO sei. Das Gericht entschied jedoch, dass die Einziehung von Taterträgen ein strafrechtlicher Anspruch sei, der eine privilegierte Vollstreckung rechtfertige. beck-aktuell berichtet.

Rechtspolitik

Zeugnisverweigerung für Forschende: Die Rechtsprofessoren Klaus Ferdinand Gärditz und Torsten Verrel beschreiben in der FAZ eine Schutzlücke im Strafprozessrecht: Sozialwissenschaftlich Forschende haben bislang kein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht und ihre Forschungsdaten sind nicht ausdrücklich vor Beschlagnahme geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Problematik 2023 zwar aufgegriffen und die Forschungsfreiheit betont, aber keine Rechtssicherheit geschaffen. Deshalb müssen Forschende derzeit die Studien-Teilnehmenden, insbesondere bei möglichen strafrechtlich relevanten Aussagen, verständlich über verbleibende Verwertungsrisiken aufklären. Die Autoren fordern daher gesetzliche Regelungen, die Vertraulichkeit, Beschlagnahmeschutz und informierte Selbstbestimmung der Proband:innen verlässlich absichern.

Gefährder: Iris Sayram (anwaltsblatt.de) prüft die Vorschläge zum strengeren Umgang mit Gefährdern, die nach dem Anschlag auf den Berliner CSD gemacht wurden (Erwachsenen- statt Jugendstrafrecht, elektronische Fußfessel, bundeseinheitliche Präventivhaft). Es sei fraglich, ob die neuen Befugnisse die Tat verhindert hätten. Die Forderung nach neuen Befugnissen verneble auch die Aufklärung, ob die bisherigen Befugnisse richtig angewandt wurden. Die Autorin kritisiert, dass vorschnelle "Law and Order"-Reaktionen das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden und den Rechtsstaat schwächen.

AfD-Verbot: "Vor diesen 1000 Juristen muss man sich fürchten", meint Fatina Keilani in der Welt. Die Autorin kritisiert, dass inzwischen über 1000 Jurist:innen ein AfD‑Verbot fordern. "Welches Vertrauen kann der Bürger noch haben, wenn er sieht, dass auch Richter den offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins unterzeichnet haben?" Sie glaubt, dass es noch kein Verbotsverfahren gibt, weil "die totale Blamage" drohe, falls das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass gegen AfD nicht genug vorliegt. Die im GFF-Gutachten vorgebrachten Beweise für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD hält sie für zu schwach.

Gemeinnützigkeit: Im Interview mit njw.de (Monika Spiekermann) erklärt Rechtsanwalt Erich Theodor Barzen, dass gemeinnützige Organisationen verunsichert seien, weil politische Äußerungen ihre Gemeinnützigkeit gefährden könnten. Barzen erklärt, dass die Rechtsprechung des BFH politische Einflussnahme nur dann erlaubt, wenn sie eindeutig dem gemeinnützigen Zweck dient. Gleichzeitig betont er, dass die aktuelle Differenzierung zwischen zulässigen und unzulässigen politischen Themen weder intuitiv verständlich noch zwingend sei und verfassungsrechtlich problematische Folgen haben könne. Er fordert daher ein abgestuftes Sanktionssystem, das Verwarnungen vorsieht, bevor die Gemeinnützigkeit entzogen wird.

Sozialstaat: Die geplanten Sozialstaatsreformen kürzen an zentralen Stellen wie Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Elterngeld und Rentenansprüchen für Pflegende – und treffen damit besonders Frauen und Alleinerziehende überproportional, finden die beiden Rechtsprofessorinnen Susanne Dern und Cara Röhner im Verfassungsblog. Weil diese Leistungen ineinandergreifen, entstehe eine Kaskade von Verlusten, die Armut verstärkt und Erwerbstätigkeit erschwert. Insgesamt verschärfen die Maßnahmen strukturell bestehende Ungleichheiten, statt sie abzufedern.

Justiz

BGH zu Strafzumessung/patriarchale Strukturen: Patriarchale Familienstrukturen können nur dann ein Strafmilderungsgrund sein, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich eine weibliche Tatbeteiligte der Tatbeteiligung nicht entziehen konnte. Bloße Vermutungen des Tatgerichts genügen hierfür nicht, hat der Bundesgerichtshof in einem Hamburger Rocker-Verfahren entschieden. Das dortige Landgericht muss nun über die Strafzumessung für die Mutter des Haupttäters neu entscheiden. beck-aktuell und LTO berichten.

OLG Frankfurt/M. zu Restaurantkritik: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass die Instagram‑Kritik einer Hundehalterin an einem Restaurant als Meinungsäußerung zulässig war, weil sie sich klar auf einen einzelnen Vorfall bezogen hatte. Der Dackel der Frau hatte einen Restaurantbesuch unter einer Sitzbank im Gastraum verbracht und dabei den Inhalt einer Mäuseköderstation gefressen, die zur Schädlingsbekämpfung aufgestellt worden war. Die Formulierungen der Hundebesitzerin wie "massives Sicherheits- und Hygieneversagen" oder die Bezeichnung des Köders als "Rattengift" wertete das OLG Frankfurt/M. als emotional, aber rechtlich erlaubt. Auch die zugespitzte Aussage, ihr Dackel hätte den Abend möglicherweise nicht überlebt, sah das Gericht als subjektive Befürchtung und damit als zulässig an. beck-aktuell und LTO berichten. 

OLG Dresden zu tierärztlichen Pflichten: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, dass ein Tierarzt gegenüber der Käuferin eines Pferdes haftet, weil er die angefertigten Röntgenbilder des Tieres nicht selbst befundet hatte. Da eine ordnungsgemäße Befundung fehlte und ein vernünftiger Käufer das Pferd bei korrekter Befundlage nicht erworben hätte, sprach das Gericht rund 25.000 Euro Schadensersatz zu. 

LG Stuttgart zu Bestechung von Justizangestellten: Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer aus dem Sicherheitsgewerbe und zwei Angestellte der Staatsanwaltschaft wegen Bestechung, Bestechlichkeit und Verletzung von Dienstgeheimnissen zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die beiden früheren Justizbeschäftigten hatten über Jahre interne Ermittlungsdaten an die Männer aus der Sicherheitsbranche verkauft. Die Richter betonten, dass es sich bei den Abfragen im Informationssystem "web.sta" nicht um harmlose Neugier, sondern um ein korruptes System handelte. Die Hauptangeklagten, gegen die auch wegen eines Auftragsmordes ermittelt wird, wollen Revision einlegen, wie LTO berichtet.

LG Potsdam – Suizidhilfe für psychisch Kranke: Der Prozess am LG Potsdam wegen eines Falls von Suizidbeihilfe wurde vertagt, weil eine Schöffin aufgrund persönlicher Berührungspunkte als befangen gilt, berichtet beck-aktuell. Der angeklagte Arzt soll einer psychisch erkrankten Frau einen Zugang für ein tödlich wirkendes Mittel gelegt haben, wobei ihre freie Willensbildung laut Gutachten eingeschränkt gewesen sein soll.

LG Köln zu Fußball-Verletzung: Das LG Köln hat entschieden, dass ein Hobbyfußballer nach einer Blutgrätsche seines Gegenspielers keinen Schadensersatz erhält, weil keine grob fahrlässige Regelverletzung nachweisbar war. Bei sportlichen Kampfspielen gelte ein angepasster Verschuldensmaßstab, da Teilnehmer typische Verletzungsrisiken bewusst in Kauf nehmen. Die konkrete Grätsche lag laut Gericht im Grenzbereich der zulässigen Härte, diente aber der Balleroberung und war nicht völlig überzogen, weshalb keine Haftung besteht. LTO berichtet.

LG Nürnberg-Fürth zu Pflichtverteidigung: Das Landgericht Nürnberg hat festgestellt, dass ein Anwalt sich nicht unter Hinweis auf seine Arbeitsbelastung und einen aufwändigen Festschriftbeitrag mit der sofortigen Beschwerde gegen eine Beiordnung als Pflichtverteidiger wehren kann. Er müsse das Mandat grundsätzlich übernehmen und könne nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen seine Entpflichtung beantragen. beck-aktuell berichtet.

Amtsgericht Landsberg zu Bespitzelung der Sekretärin: Das Amtsgericht Landsberg am Lech hat den früheren Bürgermeister von Reichling zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt, weil er seine Sekretärin heimlich mit einer unter dem Schreibtisch versteckten Kamera überwacht hatte. Die Strafe fiel milder aus, weil kurz zuvor ein Täter-Opfer-Ausgleich erzielt wurde, in dessen Rahmen er sich verpflichtete, 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. spiegel.de und beck-aktuell berichten. 

VG Gelsenkirchen zu Ausweisung nach Syrien: Nun berichtet auch die FAZ (Reiner Burger) über eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Danach darf ein Syrer, der einen Polizeibeamten schwer verletzt hat, ausgewiesen werden. Angesichts der schweren Folgen für den Polizeibeamten überwiege das öffentliche Interesse an der Ausweisung gegenüber dem Bleibeinteresse des Mannes.

SG München zu Massage-Unfall: Eine Frau, die auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage beim Betreten des Massageraums auf Massageöl ausrutschte und sich verletzte, erhält keinen Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung, hat das Sozialgericht München entschieden. Die Teilnahme an solchen Gesundheitsangeboten werde dem persönlichen Lebensbereich zugerechnet und es bestehe kein sachlicher Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit, so das Gericht laut LTO.

FG Berlin‑BB zu KV-Beiträge als Sonderausgaben: Das Finanzgericht Berlin‑Brandenburg hat die absetzbaren Sonderausgaben bei einem pensionierten Beamten aus Berlin gekürzt, der seine freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vollständig als Sonderausgaben absetzen wollte, obwohl er vom Land eine pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent der Versicherungsbeiträge erhalten hatte. Die Revision wurde zugelassen, so beck-aktuell.

Commercial Courts: Eine erste Bilanz zu den Commercial Courts ziehen die beiden Anwälte Ben Steinbrück und Justin Krahé in der FAZ. Commercial Courts und Commercial Chambers böten Unternehmen bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten eine neue staatliche Alternative zu Schiedsgerichten, insbesondere durch englischsprachige Verfahren, spezialisierte Spruchkörper und professionelles Verfahrensmanagement. Sie könnten vor allem dort attraktiv sein, wo Schiedsgerichte an Grenzen stoßen, etwa bei mehrparteiigen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, Post-M&A-Konflikten oder Lieferkettenstreitigkeiten. Damit "Law made in Germany" international stärker genutzt werde, müssten die neuen Gerichte jedoch erst Vertrauen gewinnen und neben den prozessualen Verbesserungen müssten auch materiell-rechtliche Standortnachteile beseitigt werden.

Hans Hugo Klein: Die FAZ (Reinhard Müller) würdigt den früheren Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein zu dessen 90. Geburtstag als "klar im Ausdruck, tief in der Sache". Klein habe nie besondere Ämter nötig gehabt, um Wirkung zu erzielen, schreibt Müller. Im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, in den er 1983 gewählt wurde, war er Berichterstatter unter anderem in Entscheidungen zum Asylkompromiss, zur Dauer des Zivildienstes und zur angemessenen Alimentation von Beamten.
 

Recht in der Welt

Spanien – Ceuta: Im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos) hält Rechtsprofessor Constantin Hruschka in Bezug auf die Vorgänge in Ceuta Zurückweisungen ohne individuelles Asyl- oder Rückkehrverfahren grundsätzlich für rechtswidrig; die enge Ausnahme bei gewaltsamen Grenzübertritten greife bei Menschen, die nach Ceuta schwimmen, nicht. Den massenhaften Andrang führt er allerdings weniger auf ein spanisches Gerichtsurteil selbst als auf dessen irreführende Verbreitung in sozialen Medien und durch Schleppernetzwerke zurück. Das Versagen europäischer Solidarität und symbolische Forderungen nach neuen Binnengrenzkontrollen gefährdeten aus seiner Sicht das neue EU-Asylsystem und den europäischen Zusammenhalt.

Angesichts der Entwicklung in Spanien plädiert Marc Felix Serrao (Welt) für eine Abschaffung des individuellen Asylrechts. "Ein Ende des geltenden Asylrechts würde den zentralen 'Pull-Faktor' beseitigen: Niemand, der käme, hätte mehr einen automatischen Zugang zu einem individuellen Verfahren. Auch die Chance, durch ein langes Prozedere eine Art De-facto-Bleiberecht zu erwirken, würde entfallen, genauso wie der Anreiz, die lebensgefährlichen Fahrten über das Meer zu wagen. Und die Schleuserbanden, für die das Asylrecht ein Milliardengeschäft ist, verlören die Geschäftsgrundlage".

USA – Zölle: 25 demokratisch regierte US-Bundesstaaten klagen gegen die neuen Importzölle, die Präsident Trump auf der Grundlage des Abschnitts 301 des Trade Act von 1974 eingeführt hat. Dieser erlaubt es dem Präsidenten, Einfuhrzölle und andere Sanktionen gegen Länder zu verhängen, denen unlautere Handelspraktiken nachgewiesen werden. Die klagenden Bundesstaaten werfen der Regierung vor, unter dem Vorwand der Bekämpfung von Zwangsarbeit willkürlich hohe Abgaben einzuführen, die Verbraucher belasteten. FAZ, beck-aktuell und spiegel.de berichten.

USA – KI-App zur Löschung von Vorstrafen: Das Start-up Rasa Legal, über das beck-aktuell berichtet, nutzt KI, um in einigen US-Bundesstaaten die Prüfung und Löschung von Strafregistereinträgen im Auftrag der Betroffenen stark zu beschleunigen. Die Software kann innerhalb von drei Minuten feststellen, ob eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Löschung erfüllt, während ein Anwalt bisher eine Stunde benötigte. Die Löschung von Vorstrafen ermögliche Betroffenen bessere Chancen bei Wohnungs- und Jobsuche. 

USA – Pressefreiheit/Cole: Die US-Justizbehörden haben den Journalisten Matthew Cole vorgeladen, um ihn zur Offenlegung seiner Quellen zu einer geheimen Navy-Seals-Mission vor Nordkorea zu bewegen. Die "New York Times" sieht darin einen Angriff auf die Pressefreiheit, während das Justizministerium auf die Aufklärung von Leaks zur nationalen Sicherheit verweist. Die FAZ (Frauke Steffens) berichtet. Reporter mehrerer Medien waren bereits mit Vorladungen konfrontiert, die nach gerichtlichem Widerstand wieder zurückgezogen wurden.

Sonstiges

Martin Löffler: Die SZ (Thomas Schuler) beleuchtet Leben und Tätigkeit des Rechtsanwalts Martin Löffler, der als liberaler Verteidiger der Pressefreiheit bekannt wurde. Gleichzeitig zeigen neue Recherchen, dass er die Rolle der Reiter-SA in den Nürnberger Prozessen verharmloste und nach 1945 belasteten Altverlegern half, ihre alten Positionen zurückzuerlangen. Löffler habe sich in jenem juristischen und politischen Klima der 1950er-Jahre bewegt, das auf Integration und Kontinuität setzte — auch gegenüber belasteten Eliten.

KI und Markenrecht: Die Nutzung generativer KI bei der Erstellung von Marken berge erhebliche rechtliche Risiken, weil Modelle häufig Inhalte erzeugen, die bestehenden Marken ähneln, warnt Rechtsanwalt Nico Kuhlmann auf LTO. Unternehmen müssten daher bereits beim Prompten und spätestens bei der Prüfung der Ergebnisse darauf achten, Verwechslungsgefahren und die Verletzung geschützter schöpferischer Leistungen zu vermeiden. Trotz technischer Hilfen bleibe deshalb eine juristische Kontrolle unerlässlich, um rechtskonforme Marketinginhalte sicherzustellen.

Smart Glasses: Auch swr.de (Antonetta Stephany) widmet sich jetzt dem Phänomen so genannter Smart Glasses. Winzige Kameras sehen das, was der Träger auch gerade sieht. Außerdem kann mit der integrierten Kamera fotografiert und gefilmt werden, mit dem eingebauten Mikrofon sind Tonaufnahmen möglich. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke wird der Rechtsrahmen erläutert. Smart Glasses könnten als getarnte Telekommunikationsanlagen von der Bundesnetzagentur verboten werden.

Anwaltshonorare: Die Organisationsberaterin Anika Uhlemann beschreibt auf anwaltsblatt.de, dass Anwältinnen und Anwälte bei Honorarverhandlungen oft weniger souverän agieren als in Mandatsgesprächen, weil sie plötzlich für sich selbst verhandeln. Unbewusste persönliche Muster im Umgang mit Geld beeinflussten dabei, wie Preise gesetzt, Reaktionen gedeutet oder Absicherung der eigenen Vergütung betrieben werde. Die Autorin gibt den Tipp, sich diese Mechanismen bewusst zu machen.
  

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. August 2026: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60590 (abgerufen am: 14.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Dein Zugang zu Deutschlands reichsweitenstärksten Karriere-Portal für Jurist:innen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen