Warum war der zuvor verurteilte Täter des CSD-Anschlags auf freiem Fuß? Das BVerfG fordert eine Einzelfallprüfung beim Widerruf von Aufnahmezusagen. Karim Khan wurde wegen sexueller Übergriffe als IStGH-Chefankläger abgesetzt.
Thema des Tages
GBA - Anschlag beim CSD in Berlin: Generalbundesanwalt Jens Rommel hat die Ermittlungen zum Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day übernommen, weil die Tat als islamistisch motivierter Terroranschlag eingestuft wird. Der Täter Abdul Ballout wurde allerdings am Sonntagabend in einer Kleingartenkolonie in Berlin‑Spandau von Spezialeinsatzkräften erschossen, nachdem er mit einer Stichwaffe auf Polizisten zugelaufen sein soll. Am Samstagabend war ein von Ballout gemieteter Wagen am Rand der CSD‑Veranstaltung in eine Menschenmenge gefahren. Eine Frau kam ums Leben, 29 Menschen wurden verletzt. Nach dem Tod von Ballout kann die Bundesanwaltschaft noch prüfen, ob Ballout Mittäter hatte. zeit.de und LTO berichtet.
Ballout ist in Berlin geboren und aufgewachsen und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Bereits im Februar 2022 war Ballout wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung verurteilt worden und erhielt eine eine jugendrichterliche Weisung. Im Mai 2025 versuchte er im Libanon, sich dem IS anzuschließen und Kontakt zu IS-Mitgliedern aufzunehmen. Dort wurde er im Juli 2025 verhaftet. Ein Militärgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten zu drei Monaten Haft. Nach seiner Rückkehr im November 2025 nach Deutschland wurde er erneut festgenommen und saß in U-Haft. Im Mai 2026 verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Vor Gericht soll sich Ballout vom IS distanziert haben. Über eine mögliche Aussetzung zur Bewährung sollte erst nach sechs Monaten entschieden werden. Bis dahin unterstellte das Gericht den 21-Jährigen unter anderem der Aufsicht eines Bewährungshelfers. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte dagegen Berufung eingelegt und eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe gefordert. Ballout nahm bereits an Gesprächen teil, bei denen geprüft wurde, ob eine Deradikalisierung Erfolg haben könnte. Am Dienstag sollte das nächste Gespräch stattfinden. Das Violence Prevention Network, das die Gespräche führte, fand, dass Ballout nicht kooperierte und nicht für ein Deradikalisierungsprogramm geeignet war. Es berichten u.a. faz.net, bild.de (Peter Hell/Jörn Ehlert), zdfheute.de, rtl.de.
Rechtspolitik
Ministervereidigung: FAZ-Einspruch (Stephan Klenner) widmet sich der Frage, ob der Bundestag für den von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geplanten Umbau des Kabinetts seine Sommerpause unterbrechen muss. Einige Staatsrechtler halten eine Sondersitzung für zwingend, weil der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Ernennung und Vereidigung sonst nicht gewahrt wäre. Andere Juristen argumentieren, dass das Grundgesetz keine feste Frist vorgebe und man die Sommerpause nicht für eine teure Sondersitzung unterbrechen müsse. zeit.de berichtet.
In der Mo-FAZ argumentiert Rechtsprofessor Christoph Schönberger, dass die geplante Verschiebung der Vereidigung neuer Minister einen klaren Verstoß gegen Art. 64 Abs. 2 GG darstellt, weil die Eidesleistung zwingend "bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage" stattfinden müsse und nicht erst Wochen später. Juristisch bedeutsam sei dabei, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Bundestag ausgeht und die Vereidigung ein zentrales Ritual ist, das die Verantwortlichkeit der Minister gegenüber dem Parlament symbolisch und normativ bekräftigt. Die Missachtung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe – aus bloßer organisatorischer Bequemlichkeit – untergrabe nicht nur den Wortlaut des Grundgesetzes, sondern auch die symbolische Ordnung des parlamentarischen Regierungssystems, dessen Rituale für die demokratische Kultur unverzichtbar sind.
Leihmutterschaft: Im Interview mit der Sa-SZ (Christina Berndt/Jakob Biazza) meint Rechtsanwalt Oliver Tolmein, dass die Fokussierung der bisherigen Diskussion auf eine "altruistische" Leihmutterschaft eine schlechte Ausgangsvoraussetzung gewesen sei. "Anwälte, Kliniken, Beraterinnen und Berater – alle verdienen Geld mit der Leihmutterschaft, und die, die sie sich leisten können, bezahlen sie. Die ethischen Probleme verschwinden nicht, wenn das altruistisch stattfindet und diejenige, die am stärksten betroffen ist, nichts bekommt."
Wie Leihmutterschaft funktioniert, erläutern die Mo-taz (Amelie Sittenauer), die Sa-FAZ (Majd El-Safadi), Sa-SZ (Boris Herrmann).
Wolfgang Janisch (Sa-SZ) meint, es sei richtig, dass nicht nur die existierende Familie von der Verfassung geschützt ist, sondern auch die Fortpflanzungsfreiheit; aber ein Recht auf Kinder gebe es nicht. Bei der Eizellspende sprechen die besseren Argumente für eine Aufhebung des Verbots, "aber lasst die Finger von der Leihmutterschaft".
Nachrichtendienste: netzpolitik.org (Daniel Leisegang) berichtet über die Kritik an der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) geplanten Reform des BND-Gesetzes und des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Aus Sicht von Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und der Bundesdatenschutzbeauftragten ist das Gesetz in Teilen verfassungswidrig, weil es das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei aufhebe, Hürden für Grundrechtseingriffe senke, den Diensten erheblich mehr Befugnisse gebe und zugleich die Kontrollmöglichkeiten beschränke.
Polizei SH: Die schwarz‑grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein plant eine deutliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse, darunter KI‑gestützte Kameras, die Autofahrende frontal filmen und automatisch Handynutzung erkennen sollen. Zusätzlich sollen bewaffnete Drohnen erlaubt und die Hürden für heimliche Audio‑ und Videoüberwachung gesenkt werden. Kritiker:innen warnen vor massivem Überwachungsdruck und einer weiteren Einschränkung von Freiheitsrechten. netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck) fasst die vorgesehenen Änderungen zusammen.
Politikerbeleidigung: Gegen eine Abschaffung des § 188 StGB und allenfalls für eine Entschärfung durch eine restriktive Auslegung der Norm plädiert der Leitende Oberstaatsanwalt (ZIT) Benjamin Krause auf LTO. Geringfügige oder kontextuell als Machtkritik einzuordnende Äußerungen stellten meist ohnehin keine strafbare Beleidigung dar und seien selten geeignet, das öffentliche Wirken von Politikerinnen und Politikern erheblich zu erschweren. Statt einer Gesetzesänderung sollte der Gesetzgeber eher den unbestimmten Beleidigungstatbestand des § 185 StGB klarer fassen und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung kodifizieren.
Heizung: Rechtsanwalt Marvin Klein hält auf beck-aktuell die Argumentation für juristisch beachtlich, aber nicht zwingend, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz formell rechtswidrig ist, weil trotz Zustimmungsbedürftigkeit die Zustimmung der Länder nicht eingeholt wurde. Rechtsanwalt Remo Klinger hatte dies in einem Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe dargelegt.
Suizidhilfe: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer meint in seiner spiegel.de-Kolumne, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verfassungsrechtlich klar geschützt ist und staatliche Eingriffe in diese Autonomie unzulässig wären. Das entsprechende Urteil des BVerfG von 2020 schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dafür Hilfe zu suchen, unabhängig von Alter, Krankheit oder Motivation. Entscheidend sei allein die sorgfältig geprüfte Freiverantwortlichkeit, während emotionale Konflikte von Angehörigen zwar tragisch, aber rechtlich irrelevant seien. Vorschläge für staatliche Vorabkontrollen lehnt Fischer ab, weil sie faktisch eine Erlaubnispflicht zum Sterben schaffen und damit die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie untergraben würden.
Geschlechtliche Selbstbestimmung: Marla Svenja Liebichs Fall, aber auch ein aktueller Fall aus Thüringen, zeigen nach Ansicht der sächsischen Justizministerin Constanze Geiert (CDU), dass das Selbstbestimmungsgesetz Lücken hat, weil Standesämter keine wirksame Missbrauchskontrolle durchführen könnten. Geiert fordert deshalb im Interview mit LTO (Max Kolter) bundeseinheitliche Kriterien für eine Missbrauchskontrolle. Sie betont, dass einzelne Extremfälle das Vertrauen in das Gesetz untergraben und letztlich vor allem Transpersonen schaden.
Justiz
BVerfG zu Aufnahme von Afghan:innen: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung die Aufnahmezusagen für gefährdete Afghaninnen und Afghanen im Dezember 2025 nicht pauschal für "ungültig und erloschen" erklären durfte, weil ein solcher genereller Widerruf gegen das Willkürverbot verstoße. Zwar könne sich die Regierung grundsätzlich von freiwilligen Aufnahmezusagen lösen, doch müsse dies für jede betroffene Person einzeln und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Belange geschehen. Die Karlsruher Richter:innen betonten, dass die Exekutive auch bei außenpolitischen Entscheidungen "niemals völlig frei" sei. Ein unmittelbarer Anspruch auf ein Visum ergibt sich daraus jedoch nicht; die Betroffenen hätten keinen Vertrauensschutz, die Regierung habe einen weiten politischen Entscheidungsspielraum. Gerichte sollen nur prüfen können, ob eine Einzelfallprüfung stattfand, nicht ob die Entscheidung vertretbar und verhältnismäßig war. Für die Beschwerdeführerin bedeutet die Entscheidung, dass das OVG Berlin-Brandenburg das Bundesinnenministerium zu einer Einzelfallprüfung auffordern muss. Deutschland muss sie und ihre Kinder bis dahin in Pakistan weiter unterstützen. Sa-SZ (Wolfgang Janisch), taz.de (Christian Rath), FAZ-Einspruch (Stephan Klenner), spiegel.de (Dietmar Hipp/Matthias Gebauer), tagesschau.de (Antonetta Stephany/Max Bauer), beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO (Max Kolter) berichten.
Immerhin habe das Bundesverfassungsgericht für diese Weigerung nun den angemessenen Begriff gefunden – Willkür, schreibt Wolfgang Janisch (Sa-Sz). Der Beschluss aus Karlsruhe biete eine Gelegenheit, das unwürdige Gezerre um die Menschen zu beenden, die sich auf den Schutz eines Rechtsstaats verlassen haben. Menschlich gesehen, dürfe es keine andere Lösung geben als die rasche Erteilung von ein paar Hundert Visa. Dass das Bundesverfassungsgericht verlangt, besser zu begründen, warum Ausländer aus dem Aufnahmeprogramm “Menschenrechtsliste” nicht nach Deutschland dürfen, ist richtig, findet auch Stephan Klenner (Sa-FAZ). Er meint allerdings, dass es jetzt wichtiger sei, endlich entschlossen abzuschieben. Es sei gut, dass die Bundesländer jetzt auch Afghanen ohne Bleibeperspektive zurückführen wollen, die keine Straftäter sind. Irritierend sei, wie defensiv etliche Landesregierungen diesen Kurswechsel kommunizierten.
EuGH – Brenner- LKW-Abfertigung: Der EuGH‑Generalanwalt hält die umstrittenen Lkw‑Blockabfertigungen am Brenner für rechtlich zulässig und sieht keinen Verstoß gegen den freien Warenverkehr. Bei der Blockabfertigung wird der Lkw-Verkehr kurz hinter der deutsch-österreichischen Grenze an einer sogenannten Dosierstelle von der Polizei ausgebremst. Italien, das geklagt hatte, habe aber nicht belegen können, dass Österreich tatsächlich nur eine bestimmte Zahl von Lkw pro Stunde passieren lasse. tagesschau.de (Björn-Hendrik Otte) berichtet.
BVerfG zu Heizungsgesetz/Parlamentsrechte: Rechtsprofessor Alexander Thiele analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur parlamentarischen Beratungsdauer von voriger Woche und erläutert, dass Karlsruhe seine zuletzt deutlich strengere Linie korrigiert und nun die politischen Realitäten parlamentarischer Gesetzgebung stärker berücksichtigt habe. Er hebt hervor, dass Willensbildung nicht primär im Plenum stattfindet, sondern in Ausschüssen, Fraktionen und parteipolitischen Abstimmungsprozessen, weshalb starre zeitliche Vorgaben verfassungsrechtlich fehl am Platz wären. Zugleich betont er, dass nur bei bewusst missbräuchlicher Verfahrensgestaltung eingegriffen werden sollte und viele Fragen letztlich dem politischen Stil und der demokratischen Auseinandersetzung überlassen bleiben.
BGH zu Helene Fischer-Fotos: Der BGH hält, wie LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell berichten, auch in zwei neuen Entscheidungen aus dem Juli die Veröffentlichung von Fotos, die Helene Fischer mit ihrer fünf Monate alten Tochter bei einem Stadtbummel zeigten, wegen des geringen Informationsinteresses für eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Einen Anspruch auf Geldentschädigung verneinte der BGH erneut, weil die unverfänglichen Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum keinen besonders schwerwiegenden Eingriff darstellten. Eine rechtswidrige Bildberichterstattung führt damit nicht automatisch zu einer Geldentschädigung; erforderlich ist eine so schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung, dass Unterlassungsansprüche allein keinen ausreichenden Schutz bieten.
BSG zu Selbstständigkeit: Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom vergangenen Donnerstag den sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigtenbegriff weiter ausgeweitet und Personen trotz Leitungsfunktion oder gesellschaftsrechtlicher Beteiligung als abhängig beschäftigt eingestuft. Besonders deutlich zeige sich ein Auseinanderdriften von Arbeits- und Sozialrecht, da das Sozialrecht Eingliederung zunehmend großzügiger interpretiert und Weisungsgebundenheit weniger stark gewichtet, schreiben Rechtsprofessor Gregor Thüsing und Rechtsreferendar Simon Mantsch auf beck-online. Die Autoren sehen darin wachsende Rechtsunsicherheit und fordern eine gesetzliche Reform, da geplante Modelle wie die "neue Selbständigkeit" die grundlegenden Probleme kaum lösten.
BAG zu Einwurf-Einschreiben: Nun erläutern auch die Rechtsanwälte Jasper Barkowski und Jana Richter im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichte, wonach ein Einwurf-Einschreiben nicht als Anscheinsbeweis für die Zustellung genügt. Arbeitgeber, die den Zugang einer Erklärung rechtssicher dokumentieren müssen, sollten deshalb auf belastbarere Zustellungsformen zurückgreifen. Hierzu zählten insbesondere die persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder in Anwesenheit von Zeugen sowie die Zustellung durch Boten- oder Kurierdienste, die den Einwurf eigenständig und nachvollziehbar dokumentierten.
OLG München zu Versklavung jesidischer Mädchen: Kritisch analysieren die Doktorandinen Anna-Julia Egger und Sophie Konrad im Verfassungsblog das Urteil des Oberlandesgerichtes München von Mitte Juli gegen zwei IS‑Angehörige, das, so die Autorinnen, eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Anspruch, "im Interesse der Opfer" zu handeln, und der tatsächlichen Prozesspraxis zeigt. Trotz schwerer Traumatisierungen habe das Gericht zentrale Schutzmaßnahmen für Zeug:innen nicht genutzt, was zu Retraumatisierungen führte und die Wahrheitsfindung gefährden konnte. Zudem sei der Zugang der jesidischen Gemeinschaft zum Verfahren begrenzt gewesen, sodass dessen Wirkung für die historische Aufarbeitung hinter den Möglichkeiten zurückbleibe.
OVG SH zu Selbstbehalt für Beamte: Das OVG Schleswig hält die Erhöhung des jährlichen Selbstbehalts in der Beamten-Beihilfe um 20 Euro für rechtmäßig und zumutbar. Eine entsprechende Klage des Beamtenbundes wurde als unzulässig, die eines Landesbeamten als unbegründet abgewiesen, da die gesetzliche Grundlage ausreichend sei und soziale Kriterien berücksichtigt würden. Eine verfassungswidrig niedrige Alimentation liege nach Auffassung des Gerichts nicht vor, da diese nur im Gesamtgefüge von Besoldungs- und Beihilferecht bewertet werden könne. beck-aktuell berichtet.
LG Kleve zu Tötung durch falschen Notfallsanitäter: Das Landgericht Kleve hat einen Mann, der sich mit gefälschten Urkunden zahlreiche Einsätze als Rettungs- und Notfallsanitäter erschlichen und einem Patienten ein ungeeignetes Medikament verabreicht hatte, was zu dessen Tod führte, wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach von "gemeingefährlicher Hochstapelei", während die Verteidigung den Tod des Patienten als unvermeidbar darstellte. beck-aktuell berichtet.
VG Köln zu Befangenheit: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass es nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet, wenn sich ein Richter in einem anderen Streitfall im Verbandsklageregister für eine Abhilfeklage gegen ein jetzt prozessbeteiligtes Unternehmen eingetragen hatte. Maßgeblich sei, dass kein unmittelbarer Zusammenhang der Streitgegenstände besteht. Ein mögliches geringfügiges Eigeninteresse des Richters ändere daran nichts, weil im konkreten Fall aus Sicht einer vernünftigen Partei keine Zweifel an seiner Unparteilichkeit bestehen. beck-aktuell berichtet.
VG Köln zu Mindestpreis für Mietwagen: Das Verwaltungsgericht Köln hat, wie beck-aktuell berichtet, in einem Eilverfahren den von der Stadt Köln eingeführten Mindestpreis für Mietwagenfahrten vorläufig außer Vollzug gesetzt, weil die zugrunde liegende Allgemeinverfügung voraussichtlich rechtswidrig ist. Entscheidend war, dass der Oberbürgermeister ohne Beteiligung des Stadtrats entschieden und den Geltungsbereich unzulässig über das Stadtgebiet hinaus ausgedehnt hatte. Daher dürfen Anbieter wie Uber ihre Fahrten in Köln vorerst weiterhin ohne Mindestpreis anbieten.
VG Berlin zu Eichenprozessionsspinner: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die zuständige Behörde wegen begrenzter Ressourcen Schulen und Kitas bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners vorrangig behandeln darf. Die klagende Betreiberin eines Freibads, die wollte, dass bei ihr der gefährliche Eichenprozessionsspinner zuerst entfernt wird, damit das Bad wieder öffnen kann, habe zwar grundsätzlich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Gefahrenabwehr, aber keinen Anspruch darauf, bevorzugt behandelt zu werden, so das Gericht. Zudem hätte sie die drohenden Schäden teilweise selbst abwenden können. LTO (Jakob Hoffmann) berichtet.
AG Karlsruhe – Bahnmitarbeiter fällt aus Zug: Im Fall des Sicherheitsmitarbeiters der Bahn, der nach einer Rangelei aus einem fahrenden Regionalzug stürzte, hat das Amtsgericht Karlsruhe die Ablehnung eines Haftbefehls gegen den beschuldigten Fahrgast bestätigt. Das berichtet spiegel.de (Dietmar Hipp). Wie das Amtsgericht mitteilt, "fehlt es nach wie vor an der für den Erlass eines Haftbefehls erforderlichen Fluchtgefahr". Ob dringender Tatverdacht besteht, ließ die Richterin offen.
Veröffentlichung von Urteilen: Philip Raillon (anwaltsblatt.de) kritisiert, dass viele Gerichte extrem wenige Urteile veröffentlichen, obwohl dafür oft kein überzeugender sachlicher Grund besteht. Der Autor sieht die Hauptursache in einer zu restriktiven Einschätzung der "Veröffentlichungswürdigkeit" durch Richterinnen und Richter sowie in fehlenden Ressourcen für die Anonymisierung. Im Zweifel sollte lieber ein Urteil zu viel als eines zu wenig veröffentlicht werden. Denn das erleichtere nicht nur Menschen aus Journalismus, Anwaltschaft und Wissenschaft die Arbeit – es sei auch eine Frage der Transparenz.
Recht in der Welt
IStGH - Chefankläger Khan: Die Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs haben den Chefankläger des IStGH Karim Khan seines Amtes enthoben. 82 von 125 Vertragsstaaten stimmten dafür, 13 Staaten stimmten dagegen, 15 enthielten sich. Die Staaten begründeten den Beschluss mit schwerwiegendem Fehlverhalten Khans. Eine juristische Assistentin hatte ihm sexuelle Übergriffe und Machtmissbrauch vorgeworfen. Khan hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und von einem Komplott im Interesse Israels gesprochen. Der IStGH steht nun vor der Herausforderung, in einer politisch angespannten Phase schnell einen neuen Chefankläger zu wählen. Mo-FAZ (Frederik Orlowski), Mo-taz (Christian Rath), spiegel.de, LTO (Franziska Kring) berichten.
Im Interview mit spiegel.de (Francesco Collini) geht Rechtsprofessor Kai Ambos, davon aus, dass die Staaten vor allem mit Blick auf die Funktionsfähigkeit des IStGH entschieden haben. Er hofft, dass die Institution IStGH weiterbesteht, weil es keine Alternative zu einem Gericht gibt, das universell schwerste Verbrechen verfolgt.
Venezuela – IStGH: Venezuela hat seinen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angekündigt. Auf Anweisung von Interimspräsidentin Delcy Rodríguez habe Venezuela dem UN-Generalsekretär António Guterres "seine feste und unwiderrufliche Entscheidung" mitgeteilt, sich aus dem IStGH zurückzuziehen. Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof im niederländischen Den Haag die Länder des Globalen Südens benachteilige. Die Institution verschärfe Ungleichheiten, die die internationale Justiz eigentlich beseitigen sollte. Der Strafgerichtshof ermittelt seit Jahren wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela. Dabei geht es um die gewaltsame Unterdrückung von Protesten durch Sicherheitskräfte und Militär vor neun Jahren unter der Regierung des früheren venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro. zeit.de berichtet.
Juristische Ausbildung
Studienwechsel: Rechtsprofessorin Susanne Hähnchen gibt auf beck-aktuell Tipps, woran Studierende rechtzeitig erkennen können, ob es sich lohnt, ein Jurastudium fortzusetzen oder eher einen Studiengangwechsel in Betracht zu ziehen. Zu berücksichtigen sei dabei, dass jedes Studium – bei aller Arbeit – auch Spaß machen müsse und nicht nur eine Quälerei von Prüfung zu Prüfung sein dürfe.
Sonstiges
Salz und Lebensmittelrecht: Rechtsreferendarin Barbara Maria Hasenau erläutert auf LTO die lebensmittelrechtlichen Vorgaben für das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum). Insbesondere interessiert sei dabei, unter welchen Bedingungen Salz ein MHD erhalten muss.
Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner: In der Reihe "Most wanted" von LTO (Stefan Schmidbauer) erklärt Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner ihre Faszination für Jura und konkret das öffentliche Recht und was künstliche Intelligenz für sie bedeutet.
Achtsamkeit: Martin Rath zeigt auf LTO anhand juristischer Beispiele, dass „Achtsamkeit“ im Rechtsgebrauch meist als Umschreibung für erwartete Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit Fahrlässigkeitsvorwürfen dient und sich deutlich von psychotherapeutischen Achtsamkeitskonzepten unterscheidet. Zudem wird kritisch beleuchtet, wie der moderne Achtsamkeitsdiskurs oft egozentrisch wirkt und rechtlich sogar steuerliche Folgen haben kann.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60518 (abgerufen am: 14.08.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag