OLG Dresden hat NSU-Unterstützerin Susann Eminger zu Bewährungsstrafe verurteilt. BGH verpflichtet WEG, den Einbau einer Klimaanlage zu erlauben. Zohran Mamdani prüft eine Festnahme von Benjamin Netanjahu bei der UN-Generaldebatte.
Thema des Tages
OLG Dresden zu NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Susann Eminger, ehemals engste Freundin der NSU-Rechtsterroristin Beate Zschäpe, wurde vom Oberlandesgericht Dresden zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht sah sie in mehreren Fällen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie der Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung für schuldig. Eminger hatte unter anderem immer wieder ihre Krankenkassenkarte und ihren Ausweis Zschäpe überlassen und die NSU-Mitglieder zur Abholung eines Wohnmobils gefahren, das diese 2011 bei ihrem letzten Raubüberfall nutzten. Die Verteidigung hatte geltend gemacht, dass ihre Mandantin bei alledem vollkommen ahnungslos gewesen sei, und Freispruch verlangt. Das OLG schloss jedoch aus verschiedenen Indizien, dass Eminger die Taten des NSU zumindest für möglich gehalten hatte. Bei der Bewährungsentscheidung berücksichtigte das Gericht die fehlenden Vorstrafen und die lange Verfahrensdauer. Mo-taz (Joachim F. Tornau), Sa-FAZ (Markus Wehner), Sa-SZ (Rainer Stadler), spiegel.de (Wiebke Ramm), beck-aktuell und LTO berichten.
Rechtspolitik
Steuerhinterziehung: Die Rechtsanwälte Philip Kroner und Philipp Redeker warnen im FAZ-Einspruch vor der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geplanten Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige. Dies verkenne die komplexe Realität von Unternehmenssteuern und schaffe erhebliche Risiken. Unternehmen müssten bei entdeckten Fehlern künftig zwischen einer Berichtigung mit möglicher strafrechtlicher Deutung oder riskantem Schweigen wählen. Zugleich argumentieren die Autoren, dass die Selbstanzeige wegen komplexer Strukturen, Zeitdruck und hohen Anforderungen ohnehin kein risikoloses Instrument sei. Sie warnen, dass ohne einen funktionierenden Ersatzmechanismus proaktive Compliance bestraft und die Debatte zu stark von vereinfachten Täterbildern geprägt würde.
Nun fasst auch beck-aktuell (Maximilian Amos) die Pläne Klingbeils zur Bekämpfung der Steuer- und Finanzkriminalität zusammen. Vorgesehen sind mehr Kontrollen, ein gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität, KI‑gestützte Datenanalyse und neue Meldepflichten. Zusätzlich sollen Strafrahmen erhöht, schwere Steuerstraftaten als Verbrechen eingestuft und die strafbefreiende Selbstanzeige abgeschafft werden. Während die Bürgerbewegung Finanzwende die Pläne als ambitioniert und überfällig begrüßt, warnt die Anwaltschaft vor übermäßiger Strafverschärfung und möglichen negativen Folgen für Steuerehrlichkeit und staatliche Einnahmen.
Rechtsstaat beck-aktuell berichtet über den aktuellen, von der EU-Kommission veröffentlichten Rechtsstaatsbericht, in dem neben Ungarn und der Slowakei u.a. auch Deutschland kritisiert wird. Bemängelt werden in Bezug auf die Bundesrepublik insbesondere fehlende Informationsrechte für Journalistinnen und Journalisten sowie unzureichende Transparenz beim Lobbyismus. Zudem kritisiert die Kommission die geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Bundespolizei: Weil es bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes im Bundestag zu einer Panne kam, muss die Abstimmung nach der Sommerpause Anfang September wiederholt werden. Für die Abstimmung wäre laut beck-aktuell eine Kanzlermehrheit von mindestens 316 anwesenden Abgeordneten erforderlich gewesen, tatsächlich befanden sich laut Videoaufzeichnung jedoch deutlich weniger im Saal.
Scheidung: Rechtsprofessor Anatol Dutta blickt im Interview mit der Sa-SZ (Wolfgang Janisch) auf die Familienrechtsreform vor 50 Jahren zurück. Er plädiert dafür, die Scheidung zu vereinfachen, aber die Verfahren bei den Gerichten zu belassen – zum Schutz der wirtschaftlich unterlegenen Partner:innen. Familiengerichte seien eine bewährte Instanz, um Ungleichheiten auszugleichen, aber sie sollten ihre knappe Zeit nicht mit der Prüfung von Scheidungsgründen vergeuden, so Dutta. Das Trennungsjahr als Beleg für die Zerrüttung der Ehe hält er für überflüssig.
Antidiskriminierung NRW: Auch NRW hat jetzt ein Landesantidiskriminierungsgesetz. In der vergangenen Woche hat der Düsseldorfer Landtag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Diskriminierung durch Landesbehörden verbietet und die Rechte von Betroffenen stärkt. Im Vergleich zum Berliner LADG bleibt das Gesetz in NRW im Anwendungsbereich allerdings enger gefasst; in NRW sind Justiz sowie bestimmte polizeiliche Tätigkeiten vom Gesetz ausgenommen. Außerdem unterscheidet sich die Beweislastverteilung. LTO berichtet.
Fünf-Prozent-Hürde: Im Verfassungsblog beschreibt der wissenschaftliche Mitarbeiter Milad Schubart die Gefahr, dass die AfD in Sachsen-Anhalt trotz fehlender absoluter Stimmenmehrheit durch die Fünf‑Prozent‑Hürde eine absolute Sitzmehrheit erlangen könnte. Die Sperrklausel führe dazu, dass viele Stimmen demokratischer Parteien verfallen und damit ein großes Repräsentationsdefizit entsteht. Zugleich zeigt der Beitrag, dass die Sperrklausel ihren ursprünglichen Zweck, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern, nicht mehr erfüllt und sich politisch wie verfassungsrechtlich ins Gegenteil verkehrt. Eine Abschaffung könnte den Wählerwillen besser abbilden und extrem rechte Mehrheiten verhindern.
Parteiverbot: Die Doktorandin Eva Isabell Martin beschreibt im Verfassungsblog das europäische Deregistrierungsverfahren, bei dem eine unabhängige Stelle Zweifel an der Vereinbarkeit einer Partei mit den Unionswerten meldet und damit einen politischen Entscheidungsprozess auslöst. Im deutschen Parteiverbotsverfahren fehle ein solcher unabhängiger Auslöser, was zu einer politischen Hemmung der Antragsberechtigten führen könne. Ein ergänzender Triggermechanismus nach europäischem Vorbild könnte dieses Risiko mindern, ohne das bestehende Verfahren grundlegend zu verändern, schreibt Martin. Dafür wäre eine neue unabhängige Stelle nötig, die auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen eine Unterrichtung vornimmt und so eine sachliche Positionierung der Antragsberechtigten anstößt.
Datenschutz und Behinderung: Postdoc Philippa Duell-Piening widmet sich im Verfassungsblog in englischer Sprache aktuellen Gesetzesvorhaben der EU wie dem AI Act und dem Digital Omnibus‑Vorschlag, die die Erhebung und Nutzung sensibler Daten, darunter Daten über Behinderungen, ausweiten könnten. Sie zeigt, dass solche Daten oft nicht wirksam anonymisiert werden können, da seltene Merkmale oder Kombinationen von Eigenschaften eine Wiedererkennung ermöglichen. Schließlich warnt die Autorin, dass eine Ausweitung der Datenerhebung die Autonomie und Rechte marginalisierter Gruppen gefährden könnte, und fordert, behinderte Menschen stärker in die Regulierung einzubeziehen.
Informationsfreiheit BB: Die Brandenburger Landesregierung plant Änderungen am Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, um den Zugang zu behördlichen Informationen stärker einzuschränken. Das berichtet netzpolitik.org (Rika Baack). Als Begründung werden eine abstrakte Gefahrenlage und der Schutz kritischer Infrastruktur angeführt, ähnlich wie zuvor in Berlin und auf Bundesebene. Fachleute sowie zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren diese Entwicklung als Versuch, Transparenz abzubauen und demokratische Kontrolle zu schwächen.
Kindesunterhalt: Die Familienrichterin Gudrun Lies-Benachib warnt im Interview mit zeit.de (Ursula Freudling), dass die von der Koalition geplante Streichung des Unterhaltsvorschusses ab 16 Jahren viele Familien finanziell stark belasten und Chancen für Jugendliche verschlechtern könnte. Sie erläutert, dass der Staat den Unterhaltsvorschuss oft nicht zurückerhalte, weil viele unterhaltspflichtige Väter zu geringe Einkommen hätten. Zudem argumentiert sie, dass niedrige Rückholquoten vor allem strukturelle Gründe haben und nicht überwiegend auf fehlende Zahlungsbereitschaft zurückgingen.
Im Interview mit spiegel.de (Silke Fokken) betont die Familienrechtsanwältin Eva Becker, dass viele Eltern den Unterhalt nicht aufbringen können, weil sie krank, erwerbsunfähig oder arbeitslos sind oder prekäre Jobs hätten. Es gebe aber auch zahlungsunwillige Elternteile – ein gewisser Prozentsatz habe keine Lust zu zahlen oder würde versuchen, sich beispielsweise durch Teilzeit der Unterhaltspflicht zu entziehen. Auch Becker kritisiert die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und betont, dass Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr so ausgestattet sein müssten, dass sie eine gute Bildung bekommen und einen guten Start ins Leben haben.
Die Sa‑SZ (Wolfgang Janisch) erläutert die Funktion der so genannten "Düsseldorfer Tabelle", die einheitliche Richtwerte für den Kindesunterhalt vorgibt und die gesetzlichen Vorgaben in konkrete Monatsbeträge übersetzt. Der Autor betont, dass das Tabellenwerk zwar Orientierung biete, aber so komplex sei, dass viele Laien darin nur schwer den Überblick behalten.
Abwehr von Sanktionen: Der Doktorand Christian Voss untersucht auf juwiss.de, welche Möglichkeiten die EU hat, Sanktionen, beispielsweise der USA, abzuwehren. Er stellt fest, dass die Europäische Union derzeit weder über die adäquaten Mittel noch über den politischen Willen verfügt, sich bestehenden und zukünftigen Sanktionen effektiv zu widersetzen.
Nachrichtendienste: Nun fasst auch die Mo-Welt (Philipp Woldin) die Pläne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für eine Reform des BND-Gesetzes und des Bundesverfassungsschutzgesetzes zusammen. Erstmals soll BND und Verfassungsschutz ausdrücklich erlaubt werden, in bestimmten Gefahrenlagen selbst einzugreifen – statt Informationen nur zu sammeln und auszuwerten. Auch im digitalen Raum sollen die Dienste aktiver werden. Bei der Abwehr fremder Spionage oder geplanter Anschläge könne es nötig sein, Informationen gezielt zu verändern, sagte Dobrindt – etwa um Anschlagspläne zu stören oder Angreifer in die Irre zu führen. Kritik kommt von Grünen, Linken und AfD, die verfassungsrechtliche Probleme, mangelnde Transparenz und Eingriffe in Bürgerrechte bemängeln.
Justiz
BGH zu Klimaanlage: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau eines Klima‑Splitgeräts grundsätzlich gestatten muss. Er bestätigte das Urteil des Landgerichts, das den fehlenden Beschluss ersetzt hatte, weil keine Beeinträchtigung über das unvermeidliche Maß hinaus feststellbar sei. Mögliche Geräuschimmissionen seien kein Grund, den Einbau vorab zu verweigern, da erst die tatsächliche Nutzung zeige, ob eine Störung entstehe. Der BGH betonte, dass die Interessen der bauwilligen und der ablehnenden Eigentümer gegeneinander abzuwägen seien und größere Eingriffe nicht automatisch eine erhebliche Beeinträchtigung darstellten. Sollte das Gerät später doch stören, könnten die anderen Eigentümer Abwehransprüche geltend machen. Hbl (Carsten Herz), Sa-FAZ (Marcus Jung), tagesschau.de (Christoph Kehlbach), spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.
Schutz vor Hitze und Überschwemmungen müsse konkret sein und jetzt helfen, schreibt Reinhard Müller (Sa-FAZ) in seinem Kommentar. Gerade deshalb seien solche Entscheidungen von Bedeutung. Der Klimaschutz müsse in allen Bereichen verstärkt Berücksichtigung finden, nicht nur der ferne, sondern auch der ganz konkrete – "der, der heute schon Leben rettet".
BVerfG zu Kindersexpuppen: Juniorprofessorin Jennifer Grafe kritisiert im Verfassungsblog den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot kindlicher Sexpuppen und bemängelt, dass das Gericht die verfassungsrechtlichen Grenzen strafrechtlicher Moralgesetzgebung nicht klar gezogen habe. Die Autorin argumentiert, dass der absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung durch die Annahme potenzieller Gefährlichkeit unzulässig verengt werde. Zudem stütze sich das Gericht bei der Gefahrenprognose auf äußerst dünne empirische Grundlagen und kehre die verfassungsrechtliche Kontrollrichtung zulasten wissenschaftlicher Erkenntnis um. Insgesamt wird der Beschluss als methodisch zweifelhaft und als Absenkung der Anforderungen an rationale Strafgesetzgebung bewertet.
BGH zu Leihmutterschaft: Anlässlich der aktuellen Debatte um die Elternschaft von Jens Spahn und seinem Partner erinnert fr.de (Ursula Knapp) an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2014, in der festgestellt wurde, dass der Beschluss eines kalifornischen Gerichts, der die Elternstellung den auftraggebenden Lebenspartnern zuweist, in Deutschland anzuerkennen ist. Würde die Anerkennung der Auslandsentscheidung verweigert, wäre das zum Nachteil des Kindes, so das Gericht damals. Dem Kind wäre neben dem genetischen Vater die Leihmutter als rechtliche Mutter zugeordnet, die aber keine Verantwortung für das Kind übernehmen will und die mit dem Kind genetisch auch nicht verwandt ist. Diese Entscheidung war auch unter Juristinnen und Juristen umstritten, schreibt Knapp, denn damit war die Umgehung des geltenden deutschen Rechts vorgezeichnet.
BFH zu Kosten eines Abschiedsempfangs: Nun berichtet auch Rechtsanwalt Peter Wehner im Expertenforum Arbeitsrecht über eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem November 2025 zur steuerlichen Behandlung eines Empfangs anlässlich der Verabschiedung eines Vorstandsvorsitzenden. Der BFH stellte klar, dass die vom Arbeitgeber getragenen Kosten kein steuerpflichtiger Arbeitslohn sind, wenn es sich um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Maßgeblich sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände, etwa Anlass, Gästeliste, Gastgeberrolle und Veranstaltungsort.
BayObLG – Amazon Prime: Die Verbraucherzentrale Sachsen ist beim Bayerischen Obersten Landesgericht mit ihrer Verbandsklage gegen den Tech-Konzern Amazon gescheitert, berichtet die Sa-FAZ (Marcus Jung) und beck-aktuell. Angegriffen waren Änderungen, die Amazon im Februar 2024 vorgenommen hat: Seitdem wird auf Prime Video mehr Werbung ausgespielt, ohne dass Prime-Kunden dem zugestimmt haben. Nach Auffassung der Richter war die Einführung der Werbeunterbrechungen jedoch zulässig, weil im Vertrag keine Werbefreiheit zugesagt wurde, und die Klägerin auch nicht belegen konnte, dass der Streamingdienst als werbefrei vermarktet wurde.
OLG Frankfurt/M – Umsturzpläne/Reuß: Die WamS (Gisela Friedrichs) kritisiert, dass im Verfahren gegen die Gruppe um Prinz Reuß die Strafbarkeit sehr weit in ein Stadium vorverlagert wird, in dem es noch keine realistischen oder umsetzbaren Pläne gab. Das Gericht werte in prozessbegleitenden Beschlüssen, zum Beispiel zur Haftdauer, abstrakte Ideen, Gespräche und Fantasien der Angeklagten als Vorbereitung einer hochverräterischen Unternehmung, weil auch nicht realisierbare Vorhaben strafbar sein können. Die Verteidigung hält dagegen, dass die Angeklagten lediglich Gedanken äußerten, die keine echte Gefahr darstellten. Da das Gericht den Tatbestand trotzdem als erfüllt ansehe, entstehe der Eindruck eines Verfahrens, in dem die juristische Logik stärker wiegt als die Frage, ob die angeblichen Pläne überhaupt hätten umgesetzt werden können.
VG Schwerin zu "Jamel rockt den Förster": Das Festival "Jamel rockt den Förster" kann nach einem gerichtlichen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin zwischen Veranstaltern und Gemeinde weiterhin stattfinden; die geforderte Nutzungsgebühr wurde auf rund 5.000 Euro reduziert. Das berichten die Mo-taz (Nadine Conti) und LTO (Hasso Suliak). Der jahrelange Konflikt, geprägt von rechtsextremen Nachbarn, politischem Druck und juristischen Auseinandersetzungen, ist damit vorerst beigelegt.
VG Frankfurt/M. zu Redeverbot auf Demonstration: Das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. hat das Redeverbot gegen einen Redner auf einer Pro‑Palästina‑Demonstration aufgehoben, weil die Stadt die behaupteten Gefahren nur pauschal und ohne belastbare Grundlage dargestellt hatte und die Meinungsfreiheit auch unbequeme Positionen schütze. Das berichtet LTO.
VG München zu Hundebiss: Der Verwaltungsgerichtshof München hat laut beck-aktuell entschieden, dass ein Hund nicht allein wegen eines Zwischenfalls als bissiger Kampfhund eingestuft werden darf, wenn es sich lediglich um ein Zwicken handelte. Die Fotos der Verletzungen des anderen Hundes zeigten im konkreten Fall nur oberflächliche Kratzer, sodass keine erhebliche Bisswunde vorlag.
FG Düsseldorf zu beA-Einreichung: Das Finanzgericht Düsseldorf hat einem Anwalt eine einjährige Fristverlängerung gewährt, obwohl er seinen Einspruch an das Finanzamt per beA übersandt hatte, das seit 2024 in Steuersachen nicht mehr als zulässiger Übermittlungsweg gilt. Weil er erst einen Tag vor Fristablauf einen postalischen Hinweis vom Finanzamt erhielt, wonach der Einspruch als nicht zugegangen galt, gab das Gericht dem Widerspruch des Anwalts und seinem Antrag auf Wiedereinsetzung statt. beck-aktuell berichtet.
Recht in der Welt
IStGH/USA – Haftbefehl gegen Netanjahu: New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani hat laut spiegel.de angekündigt, prüfen zu lassen, ob eine Festnahme des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu, gegen den ein Haftbefehl des IStGH vorliegt, während der Uno-Generaldebatte im September rechtlich möglich wäre. "Was auch immer mir das Gesetz in New York City erlaubt, das werden wir tun", so der Bürgermeister. Netanjahu kündige tdennoch an, zur Generalversammlung zu kommen, und wirft Mamdani vor, die Hamas zu unterstützen.
USA – Wahlen: Mit einem "Save-America-Act" will US-Präsident Donald Trump Wahlen sicherer und vertrauenswürdiger machen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass bei Wahlen strengere Identitäts- und Staatsbürgerschaftsnachweise verlangt und die Briefwahl stark eingeschränkt werden. Bundesstaaten sollen verpflichtet werden, ihre Wählerverzeichnisse stärker zu bereinigen. Kritiker warnen, dass viele eigentlich wahlberechtigte Bürger dadurch faktisch von der Teilnahme ausgeschlossen würden. Die Sa-FAZ stellt die geplante Neuregelung vor.
Iran – Straße von Hormus: tagesschau.de (Björn-Hendrik Otte) fragt, ob die US‑Blockade iranischer Häfen in der Straße von Hormus völkerrechtlich zulässig ist und zeigt, dass das Seekriegsrecht solche gezielten Hafenblockaden grundsätzlich erlaubt. Der Autor legt dar, dass die USA Schiffe beschießen dürfen, wenn diese versuchen, eine rechtmäßig angekündigte und unparteiisch durchgesetzte Blockadelinie zu durchbrechen. Gleichzeitig erläutert er, dass Iran gegen mehrere Regeln des Seekriegsrechts verstößt, insbesondere beim Einsatz von Seeminen und dem Versuch, die gesamte Meerenge zu blockieren. Abschließend wird erklärt, dass eine Maut für die Durchfahrt derzeit klar völkerrechtswidrig ist, sich dies aber langfristig ändern könnte, falls Staaten eine solche Praxis akzeptieren.
Portugal – Burkaverbot: Das portugiesische Parlament hat ein Burkaverbot verabschiedet. Frauen wird danach untersagt, ihr Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern und eine Burka zu tragen, berichtet die Mo-FAZ (Hans-Christian Rößler). Das Burka-Gesetz sieht bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot Geldstrafen zwischen 200 und 2.000 Euro vor und bei Vorsatz zwischen 400 und 4.000 Euro.
Russland – Oppositionspolitiker Nadeschdin: Der russische Oppositionspolitiker Boris Nadeschdin wurde wegen der öffentlichen Zurschaustellung extremistischer Symbole zu einem Bußgeld verurteilt, nachdem er in sozialen Medien einen Beitrag geteilt hatte, in dem auch ein Bild von Alexej Nawalny zu sehen war. Das Urteil könnte ihn von der Teilnahme an der Parlamentswahl ausschließen. Nadeschdin, der als einer der letzten offen auftretenden russischen Oppositionellen gilt, vermutet hinter den Verfahren eine Reaktion der Behörden auf seine politische Arbeit und seine Popularität. tagesschau.de (Philip Raillon) berichtet.
Sonstiges
Meinungsfreiheit: In einer Rede, die von netzpolitik.org dokumentiert wird, betont der frühere Bundesverfassungsrichter Johannes Masing, dass das Grundgesetz Meinungsfreiheit als inhaltlich unbeschränkte Geistesfreiheit gewährt, auch für beunruhigende oder verfassungsfeindliche Positionen. Eingriffe seien nur zulässig, wenn Äußerungen die rein geistige Sphäre verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbare Gefährdungen umschlagen, wobei die Friedlichkeit die maßgebliche Grenze bilde. Gleichzeitig stellt er fest, dass neuere Entscheidungen zu Parteiverboten und Parteiausschlüssen stärker inhaltlich prüfen und damit die Meinungsfreiheit von Parteien einschränken würden, während für Bürger und andere Vereinigungen inhaltliche Beschränkungen weiter nicht gälten. Er warnt vor den Herausforderungen durch Polarisierung und die Manipulationsanfälligkeit der Netzkommunikation und sieht in EU‑Regulierungen wie DSA und DMA einen Versuch, klare Kommunikationsregeln durchzusetzen. Gerichte und klare Regeln gegen Hass, Hetze und manipulative Kommunikation müssten dafür sorgen, dass Meinungsstreit möglich bleibt und die Freiheit sich in der Praxis behauptet.
ZDF vs. Danger Dan: LTO (Jakob Hoffmann) kommt in seiner Analyse zu dem Ergebnis, dass das ZDF rechtlich befugt war, die Ausstrahlung des Lieds “Keine Angst” von Danger Dan abzusagen, weil die Rundfunkfreiheit dem Sender die Programmhoheit gebe und kein Anspruch auf eine bestimmte Plattform bestehe. Gleichzeitig betont der Autor, dass das ZDF zwar den Auftrag habe, Meinungsvielfalt abzubilden – dieser Auftrag erzwinge jedoch nicht die Ausstrahlung eines konkreten Beitrags, insbesondere wenn dieser als möglicher Aufruf zu Gewalt verstanden werden könnte. Ob der Song tatsächlich eine strafbare Aufforderung zu Gewalt darstellt oder als zulässige politische Kunst einzuordnen ist, hänge von der Interpretation des Textes ab.
Nationalität von Tatverdächtigen: Jost Müller-Neuhoff (tagesspiegel.de) kritisiert die Ankündigung des baden‑württembergischen Innenministers Manuel Hagel (CDU), die Polizei solle grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen nennen, als wenig durchdacht. Der Autor warnt davor, dass staatliche Kommunikation dadurch Vorurteile verstärken und Ressentiments legitimieren könnte. Zwar müsse die Polizei Journalisten auf Anfrage Auskunft geben, doch eine routinemäßige Veröffentlichung solcher Angaben sei etwas anderes. Herkunft könne im Einzelfall relevant sein, doch eine pauschale Nennung erfordere besondere Umsicht und Verantwortung.
Offene Haftbefehle: Wie spiegel.de (Ulrich Kraetzer) berichtet, werden in Deutschland derzeit rund 150.000 Personen mit offenen Haftbefehlen gesucht, darunter verurteilte Straftäter, die ihre Strafe nicht angetreten haben, sowie Beschuldigte, die in Untersuchungshaft müssten. Unter den Gesuchten befinden sich auch 94 als “Gefährder” eingestufte Personen, denen die Behörden zutrauen, einen Anschlag zu verüben. Die Grünen warnen vor einem wachsenden Sicherheitsrisiko und fordern eine konsequentere Vollstreckung, insbesondere bei Gewalt- und Extremismusdelikten.
Georgia Stefanopoulou: Rechtsprofessorin Georgia Stefanopoulou beschreibt, im "Most-Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer), warum sie das Strafrecht als eigensinnig und zugleich gesellschaftlich spiegelnd empfindet und welche Reformen sie sich für die juristische Ausbildung wünscht. Sie kritisiert die Kriminalisierung von Armut – etwa beim Schwarzfahren – sowie migrationspolitische Pläne wie sogenannte Return Hubs als inhuman. Außerdem erzählt sie von persönlichen Vorlieben, beruflichen Herausforderungen und Kolleg:innen, deren Arbeit sie besonders schätzt.
Urlaub: Finn J. Muchow weist in LTO-Karriere darauf hin, dass eine sorgfältige und respektvolle Vorbereitung der eigenen Abwesenheit entscheidend für ein gutes Miteinander im Arbeitsumfeld ist. Während des Urlaubs sollte man sich weitgehend unsichtbar halten, um dem Team Vertrauen zu signalisieren und keine falschen Erwartungen zu erzeugen. Bei der Rückkehr ins Büro gelte es, strukturiert und rücksichtsvoll aufzutreten, um die eigene Erholung zu bewahren und die Leistungen der Kolleginnen und Kollegen wertzuschätzen.
Anwaltliche Einstiegsgehälter: Auf beck- aktuell beschreibt Personalberater David Schwab die große Spannweite von Einstiegsgehältern für Juristinnen und Juristen, die je nach Kanzleigröße, Standort und Art der Position stark variiert. Sehr hohe Gehälter in Großkanzleien existieren dabei zwar, seien aber nicht repräsentativ für den Gesamtmarkt. Bei einer Entscheidung solle im Übrigen nicht nur das Einstiegsgehalt eine Rolle spielen, sondern auch, welches berufliche Umfeld das eigene Profil langfristig wertvoller macht, so sein Rat.
DAT – Medienpreis: In ihrer auf anwaltsblatt.de veröffentlichten Rede betont Özge Inan, Journalistin und diesjährige Preisträgerin des DAV-Medienpreises, dass die Anwaltschaft in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Härte und eingeschränkter Grundrechte nicht unpolitisch sein könne. Sie ruft dazu auf, sich weiterhin für die Rechte der Schwächeren einzusetzen und staatliche Eingriffe kritisch zu prüfen. Sie beschreibt eine politische und gesellschaftliche Entwicklung, in der Freiheitsrechte bedroht sind und Anwältinnen und Anwälte gefordert seien, diesen Tendenzen entgegenzutreten. Abschließend unterstreicht sie, dass eine engagierte Anwaltschaft dazu beitragen könne, zukünftige Ungerechtigkeiten zu verringern.
Bundeswehr-Traditionspflege: Martin Rath schildert auf LTO den immer wieder aufflammenden Streit um Kasernennamen und militärische Rituale und die entsprechende Orientierung der Bundeswehr an den dafür geltenden amtlichen "Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege".
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60470 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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