Jens Spahn will neue Methoden der Ausgrenzung von Rechtsextremisten probieren. Der Bundestag reformierte das BPolG und erlaubte u.a. Echtzeit-Gesichtserkennung. Der Bundesrat stimmte einem Hamburger Entschließungsantrag zu.
Thema des Tages
Wahlrechtsentzug/AfD-Verbot: Der CDU-Politiker Jens Spahn schlägt vor, dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht zu entziehen, um rechtliche Maßnahmen gegen Rechtsextremisten zu erproben. "Bevor man den ganz großen Wurf macht, ohne zu wissen, wie er ausgeht, wäre das doch ein Versuch", so Spahn. Er erhielt Unterstützung von SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Wie die Sa-FAZ (Eckart Lohse/Stephan Klenner u.a.) erläutert, gibt es zwei Wege zum Wahlrechtsentzug mit unterschiedlichen Problemen. Bei der Grundrechtsverwirkung gem. Art. 18 GG sei umstritten, ob sie auch einen Wahlrechtsentzug decke. Der strafrechtliche Verlust des passiven Wahlrechts aufgrund von Verurteilungen wegen Volksverhetzung ist zwar im Koalitionsvertrag vorgesehen, bisher liegt aber erst ein Referentenentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor. Bei einer CSU-Klausur erklärte Ex-Verfassungsrichter Peter Michael Huber, dass auch das Verbot einer "Untergliederung" einer Partei beantragt werden könne. Dies könnte etwa ein AfD-Landesverband sein.
Rechtspolitik
Bundespolizei: Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Darin wird der Bundespolizei in besonderen Gefahrenlagen eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich erlaubt. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei zudem Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung bekommen. Es berichten beck-aktuell und netzpolitik.org (Martin Schwarzbeck).
Vergewaltigung: Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Entschließungsantrag aus Hamburg zu, wonach im Sexualstrafrecht der Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" eingeführt werden soll. Bei der letzten Justizministerkonferenz hatte ein entsprechender Antrag Hamburgs noch keine Mehrheit erhalten. Es berichten Mo-taz (Amelie Sittenauer), spiegel.de (Sophie Garbe) und zeit.de.
Leugnung des Existenzrechts Israels: Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag dafür ausgesprochen, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Der Entwurf sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar soll dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die geeignet ist, "die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern." beck-aktuell berichtet.
Max Kolter (LTO) kritisiert, dass der Bundesrat trotz breiter verfassungsrechtlicher Bedenken den Straftatbestand vorantreibt. Es sei "enttäuschend, dass derart viele, nicht rein konservative, Landesregierungen bereit sind, das hohe Risiko einzugehen, dass das Gesetz in ein paar Jahren vom BVerfG kassiert wird." Im Übrigen bezweifelt Kolter, dass die Regelung geeignet wäre, israelbezogenen Antisemitismus wirksam zu bekämpfen.
Bundesrats-Beschlüsse: Die Beschlüsse des Bundesrats in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause fasst LTO (Jakob Hoffmann) zusammen. Neben den vorstehend genannten Beschlüssen ließen die Länder ein Gesetz zur KI‑Aufsicht und das Recht‑auf‑Reparatur‑Gesetz passieren. Außerdem beschlossen sie eine Initiative zur Stärkung der Schulpflicht.
AfD-Innenminister: Nachdem sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einigen Tagen dafür ausgesprochen hatte, etwaige AfD-Landesminister von sensiblen Geheiminformationen über die Bundeswehr auszuschließen, widmet sich zdf.de (Daniel Heymann) der Rechtsfrage, ob man einer Partei den Zugang zu geheimen Informationen verwehren kann, auch wenn sie in Regierungsverantwortung kommt. Danach liege es im Ermessen der Bundeswehr und des Verteidigungsministeriums, mit wem Daten geteilt werden, die sie selbst als geheim eingestuft haben, während auf Informationen, die auf Landesebene bei den Verfassungsschutzbehörden liegen, ein Innenminister als Leiter dieser Behörde quasi unbeschränkten Zugriff hätte.
Informationsfreiheit: Nun berichtet auch die Mo-SZ (Wolfgang Janisch) über die Kritik an den von den Koalitionsfraktionen geplanten Verschlechterungen beim Informationsfreiheitsgesetz. Auch in der SPD-Fraktion rege sich jetzt Widerstand. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus werde es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der SPD-Arbeitsgruppen Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz.
Rechtsanwalt Marvin Klein kritisiert auf LTO die geplante IFG‑Reform, weil sie den Kern der Informationsfreiheit aushöhle und staatliche Kontrolle erschwere. Die vorgesehenen Beschränkungen – etwa das "berechtigte Interesse", Bereichsausnahmen und höhere Gebühren – würden Transparenz reduzieren und besonders Medien, NGOs und Bürgerinitiativen treffen. Er warnt, dass weniger Offenheit das Vertrauen in staatliche Institutionen weiter schwächen und die Reform deshalb einen demokratischen Rückschritt darstellen würde.
Auch Lennart Pfahler (WamS) warnt vor der geplanten Reform. Gleichzeitig kritisiert er die im EU-Parlament auf Betreiben der Union gebilligte freiwillige "Chatkontrolle", mit der Internetprovider wieder die Kommunikation ihrer Kund:innen auf Kinderpornografie durchsuchen dürfen sollen. Auch wenn die Entscheidungen in Brüssel und Berlin inhaltlich nicht zusammenhingen, ergäben sie nebeneinander doch ein düsteres Bild, das die Union gerade rücken sollte, weil sich sonst der Eindruck verfestige, "dass die Mächtigen sich ihrer lästigen Kontrolle entledigen wollen, während sie den Bürger zur vollen Transparenz zwingen."
Verfassungsschutz: Nun berichtet auch netzpolitik.org (Anna Biselli/Daniel Leisegang/Markus Reuter) über den Referentenentwurf von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des BND-Gesetzes und fasst die wichtigsten Inhalte zusammen.
"Alexander Dobrindts Reform des Verfassungsschutzes ist unanständig" meint Ronen Steinke (Mo-SZ). Die Agenten des Verfassungsschutzes sollen, um ihre Gegner zu bekämpfen, künftig Gegenstände zerstören oder manipulieren dürfen – inklusive "Bereitstellung falscher Informationen" oder "Löschung oder Verfälschung von Informationen". Es sei eine befremdliche Vorstellung, dass derartige Eingriffe im Inland künftig kaum einer rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen würden, nicht einmal im Nachhinein, so Steinke.
Datenschutz: Laut Mo-FAZ (Corinna Budras) ist sich die Bundesregierung – anders als unlängst von Bundeskanzler Friedrich Merz verkündet – uneinig über eine Reform des Datenschutzrechts. Insbesondere die CSU stelle sich – zumindest in Teilen – gegen eine lang geforderte Bündelung zentraler Aufgaben bei der Bundesdatenschutzbeauftragten, um die seit Jahren andauernde Rechtsunsicherheit zu beenden. "So werden wohl noch einige Monate ins Land gehen, bis eine Reform des Datenschutzes Gestalt annimmt."
Arbeitszeit: Weil ein Referentenentwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) längere Arbeitszeiten in Bäckereien an Sonn- und Feiertagen erlauben will und dies auch vom Koalitionsausschuss unterstützt wurde, erläutert tagesschau.de (Björn-Hendrik Otte), "welche Regeln fürs Shoppen am Sonntag gelten".
Tötung von Frauen: Der Strafverteidiger Mathis Bönte fordert mehr Mitgefühl mit Jungs und Männern, damit sie nicht in für sie aussichtslos erscheinenden Konstellationen landen und dann Gewalt gegen ihre (Ex-)Partnerinnen ausüben. Die Familienanwältin Asha Hedayati wirft Bönte vor, dass er Einzelfälle verallgemeinere und die strukturelle Gefährdung von Frauen in der Gesellschaft ausblende. Einig sind sich die Anwält:innen im Spiegel-Streitgespräch (Laura Backes/Tobias Becker), dass eine höhere Strafbarkeit für so genannte Femizide keinen besseren Schutz bringe.
Kinderschutz im Internet: EU‑Justizkommissar Michael McGrath plant strengere Regeln gegen süchtig machende App‑Designs, Abofallen und manipulative "Dark Patterns". Dafür soll die EU künftig Bußgelder gegen Anbieter verhängen dürfen, wenn sie Kinder nicht ausreichend vor Kostenfallen schützen, berichtet spiegel.de. Gleichzeitig zeigt sich McGrath skeptisch gegenüber pauschalen Social‑Media‑Verboten für Kinder und plädiert stattdessen für strengere Kontrollen von Websites und mehr digitale Medienkompetenz.
Justiz
EuGH zu Straftäter-Datenbank: Eine schwedische Datenbank, die gegen Entgelt Informationen über verurteilte Straftäter zur Verfügung stellt, verarbeitet laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Daten "zu journalistischen Zwecken". Eine verurteilte Person kann deshalb die Löschung von Daten nach der DSGVO verlangen. beck-aktuell berichtet.
BVerfG zu parlamentarischer Beratungszeit: Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen Eil-Anträge von Oppositions-Abgeordneten abgewiesen wurden, stärken die Mehrheit, indem sie kaum Anforderungen an schnelle Gesetzgebungsverfahren stellen, während sie der Opposition immer höhere formale Hürden für Organklagen auferlegten, meint kritisch cand. iur. Juri Maximilian Heckmann auf beck-aktuell. Besonders die neu betonte Pflicht zur vorherigen "Konfrontation" mit der Regierung erschwere Minderheiten den Rechtsschutz erheblich, da sie in der Praxis oft kaum umsetzbar sei. Insgesamt entstehe eine gefährliche Asymmetrie, die parlamentarische Beratung und Minderheitenschutz schwächt und zukünftige Mehrheiten zu weitgehend formfreier Gesetzgebung ermächtigt.
BGH zu Rückkehrpflicht für Mietwagen: Der Bundesgerichtshof hat im Juni bestätigt, dass Mietwagen nach jeder Fahrt zum Ausgangspunkt oder Betriebssitz zurückkehren müssen, weil sie rechtlich anders eingestuft werden als Taxis und nicht wie diese unmittelbar neue Fahrgäste aufnehmen dürfen. Das Unternehmen Bolt hofft jetzt auf den EuGH, berichtet die Sa-FAZ (Dominik Jäger/Marcus Jung). Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen anderen, schon vor Gericht anhängigen Fall betrachten, bei dem es um Mietwagenfahrten aus dem Ausland nach Deutschland geht, sieht Bolt gute Chancen für die Mietwagenunternehmen.
BGH - Street-Art an Hochhaus: Der Bundesgerichtshof prüft derzeit, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam beschließen durfte, ein großflächiges Street‑Art‑Mural an der Fassade eines Hochhauses anzubringen. Ein Sondereigentümer hatte einen entsprechenden Beschluss wegen der seiner Ansicht nach grundlegenden Umgestaltung und Unbestimmtheit des Beschlusses angegriffen. Die Vorinstanzen sahen weder eine grundlegende Umgestaltung noch eine unbillige Benachteiligung und hielten den Beschluss trotz fehlender konkreter Entwürfe für hinreichend bestimmt, weil Stil, Größe und Position des Kunstwerks klar umrissen waren. Der BGH will seine Entscheidung am 25. September verkünden. LTO (Franziska Kring) berichtet über den Rechtsstreit.
BAG zu Einwurf-Einschreiben: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass das modernisierte Einwurf-Einschreiben wegen des neuen Scan-Verfahrens keinen Anscheinsbeweis für die Zustellung mehr liefert, weil der Zusteller digital unterschreibt, bevor der Brief tatsächlich eingeworfen wird. Damit kann das Verfahren nur belegen, dass der Zusteller am richtigen Briefkasten war, nicht aber den tatsächlichen Zugang der Sendung. Ein Arbeitgeber habe seine Darlegungslast daher nicht erfüllt, wenn er den Zugang einer wichtigen Erklärung ausschließlich über ein Einwurf-Einschreiben nachweisen will. beck-aktuell berichtet.
OLG Oldenburg zu Schlachthof-Videos: LTO (Markus Sehl) beschreibt das rechtliche Dilemma zwischen illegaler Informationsbeschaffung und dem öffentlichen Interesse an Missständen, das seit Jahrzehnten die Rechtsprechung präge und sich auch bei der aktuellen Entscheidung des OLG Oldenburg zur Veröffentlichung widerrechtlich aufgenommener Videos aus einem Schlachthof zeige. Danach durften zwar die ursprünglichen Aktivisten die heimlich aufgenommenen Schlachthof-Videos nicht verbreiten, die Weiterverbreitung durch Dritte wurde aber für rechtmäßig erklärt. Diese "magische Wand" zwischen rechtswidriger Beschaffung und späterer rechtmäßiger Verbreitung führe zu einer paradoxen, teils zynischen gesellschaftlichen Praxis, in der Missstände sichtbar werden, obwohl die Aufdecker sanktioniert werden.
LG Berlin I – Vergewaltigung nach Betäubung: Das Landgericht Berlin hat den chinesischen Arzt Zhiting S. zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen mehrerer sexueller Übergriffe verurteilt. Er hatte seine Verlobte betäubt und sexuell missbraucht, hatte sie anderen Männern "angeboten", um sie zu betäuben und sich an ihr zu vergehen und war an einer Telegram‑Gruppe beteiligt, in der er anderen Männern medizinische Ratschläge zur Betäubung von Frauen gab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Revision an. Die Sa-taz (Sophie Fichtner und Anne Fromm) berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Am 63. Prozesstag, über den LTO (Jakob Hoffmann) berichtet, sagte als letzter Zeuge - teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit - weiter der Mit-Entführer Jonathan G. aus. Am 27. Juli soll das Verfahren mit dem Gutachten der Sachverständigen fortgesetzt werden.
Nun erläutert auch die Sa-FAZ (Kim Maurus), dass der Ausschluss der Öffentlichkeit aller Voraussicht nach dazu führt, dass am Ende des langen Verfahrens die Plädoyers und das "letzte Wort" der Angeklagten nicht für die Öffentlichkeit zu hören sein werden. Dass auch das Urteil nicht für Presse und Zuschauer zu hören sein wird, gelte nach Einschätzung von Prozessbeobachtern aber als unwahrscheinlich.
LG Landau zu nachbarlichem Wegerecht: Das Landgericht Landau hat entschieden, dass die Eigentümerin eines Wochenendhauses kein Notwegerecht über das Grundstück ihres Nachbarn bekommt, weil das Haus ohne Genehmigung erweitert und inzwischen dauerhaft bewohnt wird. Ein Notweg setze voraus, dass das Grundstück rechtmäßig genutzt werde, so das Gericht laut LTO. Auch die jahrzehntelange Nutzung des Weges begründe kein Gewohnheitsrecht, das den Nachbarn zur Duldung verpflichten würde.
AG Hamburg zu Terminsgebühr für Livechat: Rechtsanwalt Andreas Zöllner begrüßt auf anwaltsblatt.de eine Kostenentscheidung des Amtsgerichtes Hamburg vom September 2025, die einen Livechat als synchrones Kommunikationsmedium anerkannte, das einer telefonischen Besprechung gleichstehe und daher eine Terminsgebühr auslöse. Anders als bei einem E-Mail-Austausch tauschten sich bei einem Livechat die Beteiligten zwar auch schriftlich aus, dies geschehe aber in Echtzeit, da beide Seiten gleichzeitig im Chatraum anwesend sein müssten. Diese synchrone Kommunikationsmethode gleiche daher dem (fern-)mündlichen Gespräch.
VG Augsburg – Ausweisung von Neuschwanstein-Mörder: spiegel.de berichtet über einen US‑Amerikaner, der wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung von zwei Touristinnen bei Schloss Neuschwanstein zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und sich nun gegen seine Ausweisung aus Deutschland wehrt. Ihm drohe in den USA ein weiterer Prozess und möglicherweise die Todesstrafe, begründete er seine Klage gegen den Ausweisungsbescheid, über die nun das Verwaltungsgericht Augsburg entscheide muss. Ein Verhandlungstermin wird erst Ende des Jahres erwartet.
Strafjustiz: In seiner spiegel.de-Kolumne beschreibt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer die Überlastung der Strafjustiz durch fehlendes Personal und immer komplexere Verfahren. Gleichzeitig kritisiert er eine Politik, die ständig neue Straftatbestände schaffe und damit Erwartungen erzeuge, die die Justiz realistisch nicht einlösen könne. Er plädiert dafür, das Strafrecht wieder als ultima ratio zu verstehen und die Justiz nicht als symbolisches Werkzeug für alle gesellschaftlichen Probleme zu missbrauchen.
Sozialrecht vor Gericht: Ein drastischer Mangel an Anwält:innen, die auf Sozialrecht spezialisiert sind, zwingt immer mehr Bürger:innen dazu, sich vor den Sozialgerichten ohne juristischen Beistand selbst zu vertreten, so die Sa-FAZ (Nicolas Kurzawa). Weil das Rechtsgebiet aufgrund einer unzureichenden gesetzlichen Vergütungsstruktur finanziell weniger attraktiv ist, lehnen viele Kanzleien die zeitintensiven Mandate aus wirtschaftlichen Gründen ab. Diese Entwicklung führe zu massiven rechtlichen Nachteilen für bedürftige Kläger:innen und blockiere durch fehlerhafte Laienklagen die Gerichte.
Recht in der Welt
Syrien – Atef Najib: LTO (Johannes Frese) berichtet am Beispiel des syrischen Strafverfahrens gegen den früheren Geheimdienstchef der Kleinstadt Daraa, Atef Najib, über die Schwierigkeiten der juristischen Aufarbeitung der Assad-Verbrechen. Der Autor zeigt, dass die neue Kommission für Übergangsjustiz kaum Ergebnisse liefere, intransparent arbeite und zentrale Tätergruppen ausklammere. Zitiert wird im Text der syrisch-deutsche Jurist Naseef Naeem, der meint, dass es sich die Kommission zur Aufgabe machen müsse, den Opfern eine Plattform zu bieten und ihnen Gehör zu verschaffen. "Sonst werden die Syrer den gesamten Übergangsjustiz-Prozess nicht akzeptieren."
USA – Apple vs. OpenAI: Apple wirft OpenAI in einer Klage vor, Geschäftsgeheimnisse systematisch gestohlen zu haben, weil frühere Apple-Mitarbeiter:innen vertrauliche Informationen weitergegeben hätten. Mehr als 400 ehemalige Apple-Beschäftigte sollen inzwischen bei OpenAI arbeiten; OpenAI habe einige dieser Mitarbeiter:innen sogar angewiesen, zu Bewerbungsgesprächen Prototypen von Apple mitzubringen. Die Mo-FAZ (Roland Lindner) berichtet.
Frankreich – Marine Le Pen: Rechtsprofessorin Charlotte Schmitt-Leonardy betont im Verfassungsblog, dass das Berufungsurteil gegen Marine Le Pen zwar Schuld und Strafe bestätige, aber die Sanktionen so anpasse, dass der demokratische Wettbewerb nicht vollständig verzerrt wird. Das Urteil der Berufungsinstanz sei weder ein Triumph Le Pens noch ein Sieg des Rechtsstaats, es korrigiere die Sanktion bei fortbestehender Schuldzuweisung, so Schmitt-Leonardy. Für Frankreich bedeutet das einen Präsidentschaftswahlkampf unter Vorbehalt, für Deutschland sei die Lehre: "Ein Rechtsstaat darf politische Delinquenz sanktionieren, ohne sich von der Angst vor dem Märtyrernarrativ lähmen zu lassen. Er muss aber die Folgewirkungen seines Handelns offen benennen und rechtsstaatlich begrenzen."
Österreich – Jimi Blue Ochsenknecht: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat das frühere milde Urteil wegen einer nicht bezahlten Hotelrechnung gegen den deutschen Schauspieler Jimi Blue Ochsenknecht aufgehoben. Die Richter bezweifelten, dass er glaubhaft Einsicht gezeigt hat, und halten seine bisherigen Wiedergutmachungsversuche für unzureichend. Das erstinstanzliche Gericht muss nun erneut verhandeln. spiegel.de (Oliver Das Gupta) berichtet.
Sonstiges
Ziviler Ungehorsam: Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Anne Gräfe und der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Ralf Michaels antworten in der Mo-FAZ zur Debatte um zivilen Ungehorsam gegen die AfD auf einen Beitrag von Jürgen Kaube, dem sie vorwerfen, ihre früheren Argumente auf eine Aufforderung zum Rechtsbruch verkürzt zu haben. Kaube verschiebe damit die Legitimationslast von denen, die die Demokratie gefährdeten, auf die, die sie verteidigten. Dabei übersehe er, dass die Pflichten des Staates und die der Zivilgesellschaft nicht die gleichen sind: Dass der Staat eine nicht verbotene Partei rechtsstaatlich behandeln müsse, heiße nicht, dass auch die Bürger ihr diese politische Normalität schulden.
Auch Maximilian Steinbeis kritisiert in seinem Editorial im Verfassungsblog die Vorstellung, die Zivilgesellschaft müsse gegenüber einer verfassungsfeindlichen Partei "neutral" bleiben, solange kein Parteiverbot besteht. Dieses Neutralitätsverständnis sei staatszentriert, wissenschaftsfeindlich und letztlich politisch gefährlich, weil es die Fähigkeit der Gesellschaft untergrabe, autoritären Projekten entgegenzutreten.
Rechtsprofessorin Susanne Beck: In der Reihe "Most Wanted" wird von LTO (Stefan Schmidbauer) die Strafrechtsprofessorin Susanne Beck vorgestellt. Sie forscht zu Themen wie Künstliche Intelligenz, Hate-Speech und Menschenhandel.
KI in der anwaltlichen Praxis: Der Senior Commercial Counsel bei Siemens Healthineers Werner Thienemann, widmet sich auf LTO der Frage "Warum die Billables trotz KI nicht weniger werden". Er erläutert, dass KI zwar Routineaufgaben schneller macht, aber gleichzeitig neuen Aufwand erzeugt, weil alle KI‑Ergebnisse sorgfältig geprüft, korrigiert und rechtlich eingeordnet werden müssen. Durch die niedrigeren Kosten für Vorarbeiten bestellen Mandanten außerdem mehr Analysen, Varianten und zusätzliche Prüfungen, was das gesamte Arbeitsvolumen erhöht. Am Ende führe KI also nicht zu weniger Arbeit, sondern zu einer Verschiebung und Ausweitung der billable Tätigkeiten.
Sichtbarkeit in der Kanzlei: Die Beraterin Carmen Schön erklärt in der beck-aktuell-Kolumne "Kompass Karriere", dass "Sichtbarkeit" für Berufseinsteiger:innen in Kanzleien nicht bedeutet, etwa laut oder selbstbezogen aufzutreten. Entscheidend sei vielmehr eine klare fachliche Positionierung, aktive Mitgestaltung im Mandatskontext sowie bewusste interne und externe Kommunikation, um als entwicklungsfähig wahrgenommen zu werden.
Deutsche Anwältin in Neuseeland: spiegel.de (Tara Gottmann) berichtet über die deutsche Anwältin Ruth Gutenberg, die nach Neuseeland ausgewandert ist, wo sie Mandant:innen in Deutschland berät – oft per Video und mit einer 360‑Grad‑Kamera sogar im Gerichtssaal.
Theater "Jury Experience": Philipp Raillon hat sich für LTO eine Aufführung der "Jury Experience" angeschaut, ein interaktives Theaterstück, bei dem die Zuschauenden die Jury eines Gerichtsprozesses bilden. Trotz eines spannenden Ausgangsszenarios bleibe "The Jury Experience" aber juristisch wie dramaturgisch oberflächlich und nutze sein Potenzial nicht, findet der Rezensent. Das Stück hinterlasse beim Publikum eher Frustration als Erkenntnisgewinn und vermittele zudem ein verzerrtes Bild von Justiz und Rechtsstaatlichkeit.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 11. bis 13. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60409 (abgerufen am: 18.08.2026 )
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