Die juristische Presseschau von 4. bis 6. Juli 2026: Eil­an­trag gegen geplantes Hei­zungs­ge­setz / Kritik an IFG-Ein­schrän­kungen / Sup­reme Court zwi­schen Trump und Rechts­staat

06.07.2026

Die Linke sieht Informationsrechte der Abgeordneten verletzt. Opposition und Verbände kritisierten geplante Beschränkung von Auskunftsansprüchen. Hat der Supreme-Court seine Unabhängigkeit gezeigt oder sind das nur Alibi-Urteile?

Thema des Tages

BVerfG – Heizung/Informationsrechte: Die Linksfraktion im Bundestag hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage und einen Eilantrag eingereicht, um die Verabschiedung des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes vor der Sommerpause zu stoppen. Die Klimafolgen des Gesetzes sind aus Sicht der Fraktion unzureichend dargelegt, damit seien Informationsrechte der Abgeordneten verletzt. Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition sieht vor, dass fossile Heizungen unbegrenzt weiterbetrieben werden können und neue fossile Heizungen künftig in steigendem Maße mit Biobrennstoffen betrieben werden sollen, deren Verfügbarkeit und Klimawirkung jedoch unklar seien. Eine Entscheidung des BVerfG vor der Sommerpause gilt als möglich und könnte den parlamentarischen Zeitplan beeinflussen. Sa-FAZ, Mo-taz (Anja Krüger) und beck-aktuell berichten. 

Rechtspolitik

Informationsfreiheit: Opposition und Transparenzorganisationen kritisieren die Pläne der Regierungskoalition für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) als massiven Rückschritt, der die Pressefreiheit und die Möglichkeit, den Staat zu kontrollieren, gefährde. Die Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, den Zugang zu Informationen von Bundesbehörden durch die Pflicht, ein "berechtigtes Interesse" nachzuweisen, einzuschränken. Außerdem sind höhere Gebühren und die Schwärzung von Mitarbeitendennamen vorgesehen. Sa-FAZ, tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) und beck-aktuell berichten.

Dass durch den voraussetzungslosen IFG-Anspruch Druck gemacht, Zweifel gesät, und Unruhe erzeugt wird, passe manchen nicht, gehöre aber zur wirksamen Kontrolle der Exekutive und sei das Salz in der Suppe außerparlamentarischer Willensbildung, schreibt Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) in einem separaten Kommentar. Die Pläne zum Informationsfreiheitsgesetz zeigten, dass der Regierung anderes derzeit wichtiger ist.

Arbeitsrecht: Das Hbl fasst die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht zusammen, die die Koalition angehen will. So soll die zulässige Gesamtdauer von befristeten Arbeitsverhältnissen auf 48 Monate verdoppelt werden, der Kündigungsschutz für "Hochverdiener" ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von rund 177.000 Euro wegfallen und Abfindungen steuerlich begünstigt werden.

Rechtsanwalt Sebastian Maiß analysiert auf beck-aktuelI die Pläne der Regierungsfraktionen, und meint u.a., dass die Neuregelung für "Hochverdiener" zwar das Risiko einer erzwungenen Fortsetzung eines dauerhaft zerrütteten Arbeitsverhältnisses beseitigen würde, aber die klassischen Prozessrisiken weiterhin relevant blieben.

Datenschutz: Rechtsanwalt Tim Wybitul bezweifelt im Interview mit beck-aktuell (Maximilian Amos), dass die vom Koalitionsausschuss angestrebte Vereinfachung des nationalen Datenschutzrechts die erhofften Resultate bringt. Die Bundesregierung könne den Datenschutz national nur begrenzt vereinfachen, weil die DSGVO kaum Spielräume lasse und echte Reformen vor allem auf EU‑Ebene nötig wären. Außerdem würden auch zentrale Probleme wie die mangelnde Abstimmung der EU‑Digitalrechtsakte und langwierige Gesetzgebungsprozesse weiterhin bestehen.

Organspende: In ihrer Kolumne in der Sa-SZ argumentiert Rechtsprofessorin Frauke Brosius‑Gersdorf, dass die Einführung der Widerspruchslösung verfassungsrechtlich zulässig sei und keine Grundrechte verletze. Sie betont, dass Menschen weiterhin frei entscheiden könnten, da ein einfacher Widerspruch genüge und niemand gegen seinen Willen Organe spenden müsse. Angesichts des großen Mangels an Spenderorganen hält sie ein aktives Ja oder Nein zur Organspende für zumutbar und fordert den Bundestag auf, die Regelung ernsthaft zu erwägen.

Justiz

BVerfG zu Kindersexpuppen: Christian Rath (taz.de) thematisiert die Entscheidung des BVerfG, mit der das strafrechtliche Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild bestätigt wurde: "Muss der Staat beweisen, dass ein Verbot sinnvoll ist, oder müssen die Bürger beweisen, dass ihre Masturbationsmethoden harmlos oder sogar kriminalpolitisch nützlich sind?" Für Benjamin Stibi (welt.de) öffnet das Urteil die Büchse der Pandora, indem dem Staat erlaubt werde, in das private Sexualverhalten einzugreifen. Die Begründung der Entscheidung hält er für irritierend: So setze das Gericht ein Masturbationsverhalten, von dem andere nichts mitbekommen, mit einem realen sexuellen Übergriff gleich. Stibi meint, dass noch so viele Strafvorschriften Übergriffe auf Kinder nie zu hundert Prozent verhindern könnten. Kinder schütze man am besten, indem man mehr in Forschung, Beratungsangebote und Therapieplätze für Pädophile investiere.

BGH – Reichsbürger Peter Fitzek: Der Bundesgerichtshof hat im Mai die Haftbeschwerde des selbsternannten "König von Deutschland" Peter Fitzek zurückgewiesen. Der akademische Mitarbeiter Simon Gauseweg beschreibt auf LTO das weit verzweigte Geflecht aus Fantasie‑Versicherungen, Banken und Organisationen, das Fitzek und seine Mitstreiter betrieben haben sollen und das laut BGH als gefährlich und als kriminelle Vereinigung einzustufen sei. 

OLG Dresden – NSU-Unterstützerin Susann Eminger: Im Prozess gegen Susann Eminger vor dem Oberlandesgericht Dresden hat die Bundesanwaltschaft für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert. Das berichten die Sa-FAZ, spiegel.de und beck-aktuell. Eminger soll der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe u.a. mehrfach ihre Identität geliehen haben

LAG Düsseldorf zur Kündigung wegen Beschimpfung: Ob und unter welchen Voraussetzungen Beleidigungen oder ehrverletzende Äußerungen im Arbeitsverhältnis eine Kündigung rechtfertigen können, erläutert Rechtsanwalt Peter Wehner im Expertenforum Arbeitsrecht anhand einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf aus dem November 2025. Er rät u.a. Arbeitgebern, vor dem Ausspruch einer Kündigung wegen verbaler Entgleisungen stets sorgfältig zu prüfen, ob eine Äußerung als persönliche Herabwürdigung oder als – wenn auch unangemessen formulierte – Sachkritik einzuordnen ist. Die Einordnung als Sachkritik führe in der Regel dazu, dass eine Kündigung unverhältnismäßig ist.

VG Ansbach zu Künstlername für MMA-Kämpfer: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass MMA-Kämpfe keine Kunst darstellen, und hat deshalb die Eintragung des gewünschten Künstlernamens in das Melde- und Passregister abgelehnt. Der Kampfname des Klägers erfülle zudem nicht die Voraussetzungen eines anerkannten Künstlernamens, da er nicht einheitlich verwendet wurde und keine überörtliche Verkehrsgeltung nachweisbar war. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet. 

AG Arnsberg zu missbräuchlicher Datenanfrage: Das Amtsgericht Arnsberg hat die Datenauskunftsanfrage eines Mannes als exzessiv und damit rechtsmissbräuchlich eingestuft, weil sein Verhalten widersprüchlich war und auf die künstliche Schaffung eines Schadensersatzanspruchs hindeutete. Der Mann hatte nach der Anmeldung zu einem Newsletter eines Optikers sofort eine umfangreiche Datenauskunft verlangt und anschließend Schadensersatz gefordert. LTO (Tanja Podolski) berichtet. 

StA Köln – Bordell "Pascha": In einem Seite-Drei-Beitrag rekonstruiert die Mo-SZ (Jörg Diehl/Antonius Kempmann u.a.) einen Fall von Wirtschaftskriminalität, in dem derzeit die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt. Der Kölner Rechtsanwalt Claus B. soll gemeinsam mit chinesischen Investoren den Kauf des Bordells "Pascha" organisiert und dabei mutmaßlich Geld aus illegal beschafften Aufenthaltstiteln eingeschleust haben. Wichtig war ein Fünf‑Millionen‑Euro‑Kredit der Volksbank Köln-Bonn, dessen Bewilligung laut Recherchen durch persönliche Nähe zwischen B. und einem Bankmanager begünstigt worden sein könnte.

Recht in der Welt

USA – Supreme-Court-Entscheidungen: Bernd Pickert (Sa-taz) beschreibt, dass der Supreme Court am Ende seiner Sitzungsperiode zentrale Entscheidungen getroffen hat, die unter Donald Trump besondere Bedeutung haben. Ein Teil der aktuellen Urteile habe dabei Rechte wie die Staatsbürgerschaft durch Geburt oder die Briefwahl gestärkt, während durch andere – etwa zu Transrechten oder unabhängigen Institutionen – diese geschwächt wurden. Insgesamt zeigt Pickert, dass der Machtkampf zwischen Trump und dem Recht weitergehe und der Supreme Court derzeit die letzte Instanz sei, die ihm noch Grenzen setzen könne. 

Ronen Steinke (Mo-SZ) meint, dass das jüngste Urteil zur Staatsbürgerschaft zwar wie eine Niederlage für Donald Trump wirkt, tatsächlich aber nur ein "Alibi-Fall" ist, der dem Supreme Court erlaubt, gelegentlich Distanz zu zeigen. Gleichzeitig arbeite die konservative Mehrheit des Gerichts an weitreichenderen Projekten, insbesondere daran, Wahlrechte einzuschränken und Minderheiten politisch zurückzudrängen. Das Urteil zur birthright citizenship sei zudem äußerst knapp gewesen, vier der neun Richter seien bereit gewesen, diese Verfassungsgarantie infrage zu stellen . Insgesamt sieht Steinke die eigentliche Gefahr weniger in einzelnen symbolischen Entscheidungen, als im langfristigen Umbau des Rechtssystems zugunsten einer reaktionären politischen Agenda.

USA – 250 Jahre: beck-aktuell (Michael Dollmann) blickt anlässlich des US-Geburtstages auf die Geschichte des Supreme Court, dessen Rechtsprechung und die Auswirkungen auf das Bundesverfassungsgericht. tagesschau.de (Max Bauer) erinnert an die widersprüchlichen Ursprünge der USA, in denen die Ideale von Freiheit und Gleichheit schon im Gründungsdokument mit Sklaverei und Gewalt gegen indigene Völker verknüpft waren. 

Ungarn – Ministerpräsident: Rechtsprofessor Franco Peirone erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die geplante ungarische Verfassungsänderung, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf insgesamt acht Jahre begrenzt und damit eine Rückkehr Viktor Orbáns verhindern soll.

Völkerrecht: Die Frage, warum das Völkerrecht allen Unkenrufen zum Trotz noch immer seine Geltung bewahrt, beantwortet der Politikwissenschaftler Hendrik Simon in der Sa-FAZ. Staaten würden selbst bei klaren Rechtsbrüchen nicht darauf verzichten, ihre Handlungen mit rechtlichen oder moralischen Argumenten zu rechtfertigen. Dieser fortbestehende Rechtfertigungszwang zeigt, dass internationale Normen wie das Gewaltverbot weiterhin anerkannt würden und als Maßstab dienten, an dem staatliches Handeln bewertet und kritisiert wird. Gerade weil selbst Machtpolitiker wie Wladimir Putin oder Donald Trump sich an die Sprache des Rechts binden, bleibe das Völkerrecht wirksam und politisch relevant, auch wenn es unter Druck stehe.

Venezuela – Erdbeben: Dass nach dem Erdbeben in Venezuela die dortige verfassungsmäßige Ordnung einem Ausnahmezustand gewichen ist, der alle institutionellen Kontrollmechanismen systematisch demontierte, beschreiben die Politikwissenschaftlerin Maryhen Jiménez und Rechtsanwalt Mariano de Alba im Verfassungsblog. Die Erdbeben hätten allerdings noch eine weitere Dimension dieses Prozesses sichtbar gemacht, so die Autor:innen: Autoritäre Zentralisierung habe zur Handlungsunfähigkeit des Staates beigetragen. Wer die Macht an einem einzigen Ort bündele, gewinne zwar die tägliche Kontrolle, vernichte aber sein eigenes "Sicherheitsnetz".

Österreich – Heinz-Christian Strache: Der frühere FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache wurde zum dritten Mal in Folge in einem Strafverfahren freigesprochen. Im jüngsten Verfahren ging es um eine Lebensversicherung der Wiener FPÖ, deren Auszahlung Strache für sich beanspruchte. Für das Gericht reichten die Vorwürfe jedoch nicht für eine Verurteilung wegen Untreue aus. Insgesamt sieht Strache sich trotz der Freisprüche und zahlreicher eingestellter Verfahren als Opfer der Justiz. Die Sa-FAZ (Alexander Haneke) und beck-aktuell berichten.

Juristische Ausbildung

Referendariat: Richter Christian Walz erläutert auf beck-aktuell, dass Ausbilder:innen in der Zivilstation zu Beginn des Referendariats keine perfekten Leistungen erwarten, sondern vor allem Lernbereitschaft und die ernsthafte Umsetzung von Feedback. Der Autor rät, sich vom Konkurrenzdenken zu lösen und das Referendariat als Chance zu nutzen, um die eigene berufliche Richtung zu finden.

Sonstiges

Podcast mit Björn Höcke: Nachdem die Landesmedienanstalt NRW dem Podcaster Ben Berndt vorgeworfen hatte, in seinem Höcke‑Interview journalistische Sorgfaltspflichten, insbesondere durch fehlende Kontextualisierung einer historischen Falschbehauptung, verletzt zu haben, betont der Medienrechtler Wolfgang Schulz im Interview mit beck-aktuell (Hendrik Wieduwilt), dass die Selbstbeschreibung Berndts, er sei "kein Journalist", rechtlich unerheblich sei und die Medienanstalt hier grundsätzlich ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt habe. Schulz sieht den Fall als Anlass, journalistische Standards für Online‑Formate klarer zu definieren.

Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Die WamS (Thomas Heuzerot) stellt die Verbandsklage nach dem 2023 in Kraft getretenen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz vor. Voraussetzung für eine solche Abhilfeklage ist, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sein können. Ist das der Fall, macht das zuständige Oberlandesgericht die Klage im Verbandsklage-Register bekannt, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Klagen dürfen dann nicht einzelne Verbraucher, sondern Verbände, zum Beispiel die Verbraucherzentralen. Gegen Meta, Amazon, Vodafone und DAZN laufen bereits entsprechende Klagen, zu denen sich insgesamt bis Mitte Juni bereits mehr als 900.000 Menschen angemeldet haben.

Staatsräson: Die frühere deutsche EuGH-Richterin Ninon Colneric rezensiert auf LTO Kai Ambos' Buch "Staatsräson nach Gaza – Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht". Sie unterstützt sein Fazit, dass die Staatsräson als Leitmotiv deutscher Israelpolitik ungeeignet ist und Deutschland seine historische Verantwortung nur durch konsequente Verteidigung des Völkerrechts – auch gegenüber Israel – erfüllen könne.

Finanzkriminalität: Birgit Rodolphe (BaFin) schreibt in der Sa-FAZ, dass die Finanzkriminalität in rasantem Tempo wachse. Als Gründe nennt sie insbesondere KI-gestützte Betrugsmaschen und den Missbrauch von Kryptowerten, beides werde zudem angeheizt durch die Zunahme geopolitischer Krisen. Die Täter hätten sich auf alarmierende Weise professionalisiert und setzten mit einer industrialisierten Form von Verbrechen ("Crime as a Service") neue Maßstäbe in der Finanzkriminalität. 

Versammlungen: Anlässlich des AfD-Parteitages und dem zuvor angekündigten Widerstand dagegen erläutern tagesschau.de (Alena Lagmöller) und LTO (Max Kolter)was das Grundgesetz und das Versammlungsrecht hier erlauben und wo die Grenzen liegen.

HateAid: Im Anwaltsblatt stellt Josephine Ballon (HateAid) ihre Organisation vor, die sich insbesondere auf die Unterstützung von Menschen konzentriert, die von sogenannter digitaler Gewalt betroffen sind.

Kanzlei für Frauen: Rechtsanwältin Alicia Pointner erklärt im Interview mit LTO-Karriere (Pauline Dietrich), warum sie eine Kanzlei gegründet hat, die sich ausschließlich an Frauen richtet und deren besondere Bedürfnisse in rechtlichen Konflikten berücksichtigt. Sie beschreibt, dass Frauen oft andere Fragen, Sorgen und Lebensrealitäten mitbringen – etwa rund um Care-Arbeit, finanzielle Abhängigkeiten oder Trennungssituationen – und wie ihre beratende, erklärende und stärkende Arbeitsweise darauf ausgerichtet ist. Zudem schildert sie, wie eigene Erfahrungen in Großkanzleien sie geprägt haben und welche gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen sie für notwendig hält, um Frauen besser zu unterstützen.

KI in der anwaltlichen Praxis: Im Interview mit LTO (Felix W. Zimmermann/Markus Sehl) beschreibt Rechtsanwalt Tom Braegelmann, wie KI die juristische Arbeit verändert und viele Aufgaben schneller, präziser und für Mandanten verständlicher macht, wodurch klassisches Anwaltsgeschäft wegfallen könnte. Insgesamt zeichnet er ein Bild tiefgreifender Transformation, die den Beruf weniger monoton, aber auch anspruchsvoller und dynamischer macht.

Rechtsprofessorin Schiemann: Die Kölner Strafrechtsprofessorin Anja Schiemann schildert im "Most Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) ihren beruflichen Werdegang, ihren Arbeitsalltag und die prägenden Einflüsse ihrer Karriere und setzt sich zugleich für eine deutliche Entlastung der juristischen Ausbildung und strafrechtliche Reformen ein, darunter die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe und die Anhebung des Strafmündigkeitsalters auf 16 Jahre. Zudem betont sie, wie wichtig kritisches Denken, wissenschaftliche Freiheit und eine moderne Integration von KI in der juristischen Ausbildung sind.

Gesetzgebungslehre: Martin Rath beklagt auf LTO, dass die Legistik (Lehre von der formalen Gestaltung von Rechtsvorschriften) bis heute viel zu wenig untersucht wird. 

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau von 4. bis 6. Juli 2026: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60352 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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