Generalstaatsanwälte fordern Reform des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwaltschaften. Deutschland verpasst Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. In Essen starten Zivilprozesse zum Sparkasseneinbruch von Gelsenkirchen.
Thema des Tages
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: In einem gemeinsamen Appell fordern die deutschen Generalstaatsanwält:innen und der Generalbundesanwalt mehr Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von den Justizministerien. Die garantierte Unparteilichkeit bei strafrechtlichen Ermittlungen in Strafverfahren sei nicht damit vereinbar, dass die Justizministerinnen und Justizminister ein unbegrenztes Weisungsrecht hätten und ohne nähere Voraussetzungen in einzelne Rechtssachen eingreifen könnten. Seit einem ähnlichen Appell im Jahr 2020 keinerlei Reformen erfolgt sind heißt es in dem Schreiben, über das beck-aktuell berichtet. spiegel.de (Dietmar Hipp) weist zudem darauf hin, dass die Forderungen "äußerst moderat" seien. Weisungen dürften nicht rechtswidrig sein und nicht auf politischen Interessen beruhen. Die Initiative ziele erkennbar auch auf Schutz vor künftigen rechtspopulistischen Justizminister:innen ab.
Rechtspolitik
Entgelttransparenz: Deutschland hat die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie, die darauf abzielt, mehr Lohntransparenz zu schaffen und so die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu verringern, nicht fristgerecht umgesetzt. Die Frist dafür ist am gestrigen Sonntag abgelaufen, bisher liegt noch kein entsprechender Gesetzentwurf vor. Die EU-Richtlinie, die über das deutsche Entgelttransparenzgesetz hinausgeht, soll bereits in Unternehmen mit 100 Beschäftigten (statt 200) gelten und sieht verpflichtende Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen sowie regelmäßige Berichte zum Gender‑Pay‑Gap vor. Arbeitgeberverbände warnen vor zusätzlicher Bürokratie, während Gewerkschaften und SPD‑Vertreterinnen mehr Transparenz für notwendig halten, um equal pay-Klagen zu erleichtern. Ab dem 8. Juni steigt das rechtliche Risiko für Unternehmen auch ohne Umsetzung der Richtlinie, da Gerichte nationale Regeln nun EU-rechtskonform auslegen können. Mo-FAZ (Katja Gelinsky) und Mo-SZ (Valerie Höhne/Anna Lea Jakobs) berichten. bild.de (Albert Link/Daniel Peters) betont, dass in der CDU/CSU-Fraktion vor allem Frauen gegen die Umsetzung der Richtlinie Front machen.
Obwohl Unternehmen hierzulande dringend mehr Freiheit brauchen, werden Lohnfindung und Lohnverhandlung immer stärker zu einem fremdgesteuerten Prozess durch die Politik und die Gerichte, befürchtet Katja Gelinsky (Mo-FAZ) in einem separaten Kommentar. Wenn künftig auch die Tarifverträge dem Transparenzregime unterworfen würden, ginge es der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie an den Kragen. Anna Lea Jakobs (Mo-SZ) kritisiert die Langsamkeit des deutschen Gesetzgebers. Es gehe gar nicht, dass die Umsetzung bis 2027 dauere. Denn noch immer erhielten mehrere Millionen Frauen für die gleiche Tätigkeit sechs Prozent weniger Gehalt als Männer. Heike Anger (Hbl) begrüßt, dass Frauenministerin Karin Prien (CDU) eine Expertengruppe eingesetzt hatte, die konkrete Empfehlungen für eine möglichst bürokratiearme Umsetzung abgegeben hat. Gerade in schwachen konjunkturellen Zeiten dürften zusätzliche Belastungen nicht maßlos sein – auch wenn das Gesetzesziel grundsätzlich seine Berechtigung habe.
Staatenlosigkeit: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Senol Becirovski erläutert auf LTO die prekäre Situation von Staatenlosen in Deutschland, die grundlegende Rechte kaum wahrnehmen könnten, weil ihnen ein rechtlicher Status fehle. Er zeigt, dass die Ursachen vielfältig sind – von komplizierten Staatsangehörigkeitsregeln über fehlende Geburtenregistrierungen bis hin zum völligen Fehlen eines eigenständigen Feststellungsverfahrens. Ein neues Digitalisierungsgesetz könnte die Verwaltungspraxis verbessern, ersetze aber kein echtes Verfahren zur Statusfeststellung und bleibe damit nur ein kleiner Schritt, während der große Sprung für Betroffene weiter ausstehe.
Jumiko – geschlechtliche Selbstbestimmung: Die Mo-taz (Christian Rath) analysiert den Vorschlag der CDU-Justizministerinnen von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, dass Standesämter Geschlechtsänderungen in Fällen offenkundigen Missbrauchs verweigern können sollen. Dies sei laut Begründung des Selbstbestimmungsgesetzes auch heute schon möglich. Das Amtsgericht Würzburg habe in einem entsprechenden Fall bereits eine Berichtigung des Personenstandsregisters vorgenommen.
Wohnungsbau: Rechtsanwalt Michael Selk kritisiert auf beck-aktuell, dass die Regierungspläne zum Gebäudetyp E auf der falschen Annahme beruhten, dass das Abweichen von anerkannten Regeln der Technik bislang automatisch einen Mangel darstelle, was die Rechtsprechung so aber gar nicht sage. Das Missverständnis beruhe wohl auf widersprüchlichen Äußerungen des VII. und des V. BGH-Senats.
Vergewaltigung: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert in seiner Kolumne auf spiegel.de einen Gesetzentwurf der Grünen zum Sexualstrafrecht. Das Prinzip "Nur Ja heißt Ja" schließe zwar Strafbarkeitslücken, helfe aber nicht bei Beweisproblemen. Der zudem vorgeschlagene Tatbestand der "fahrlässigen Vergewaltigung" sei als "uferlos" abzulehnen.
Politikerbeleidigung: § 188 StGB sei zwar ursprünglich gut gemeint gewesen, führe aber in der Praxis zu problematischen oder überzogenen Anwendungen, so spiegel.de (Dietmar Hipp), der dies insbesondere mit dem aktuellen Fall "Lügenfritze" illustriert.
Justiz
LG Essen – Sparkasseneinbruch Gelsenkirchen: Am 11. Juni beginnen die ersten beiden Zivilprozesse vor dem Landgericht Essen wegen Schadensersatzforderungen gegen die Sparkasse Gelsenkirchen‑Buer im Zusammenhang mit dem spektakulären Einbruch in rund 3.100 Schließfächer an Weihnachten 2025. Dabei hatten die Täter über die Tiefgarage einen Zugang zum Gebäude geschaffen, den Tresorraum erreicht und zahlreiche Schließfächer aufgebrochen. Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die Sparkasse das Gebäude einschließlich des Tresorraums sowie die angrenzende Tiefgarage und das Parkhaus hinreichend gesichert hatte. Die Kläger machen geltend, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen weder ihrem Umfang noch dem Stand der Technik nach ausgereicht hätten. Die Bank weist die Ansprüche zurück, bestreitet eine Pflichtverletzung und verweist auf Haftungsobergrenzen in ihren AGB. Hbl (Elisabeth Atzler/Sophia Ulrich) und LTO berichten.
BGH zu VVN-Bericht: Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) kommentiert die Entscheidung des BGH, wonach der sächsische Bauunternehmer Jörg Drews nicht hinnehmen muss, in einem antifaschistischen Dossier als "extrem rechter Unternehmer" dargestellt zu werden, da seine CDU-Spenden nicht erwähnt wurden. Es sei "ein zweischneidiges Urteil, weil es an der Freiheit der Medien kratzt, Sachverhalte eng zu fassen und zugespitzt zu bewerten", schreibt Müller-Neuhof, andererseits der BGH aber auch zu Recht daran erinnere, Fairness und Tatsachentreue nicht zugunsten eines gewünschten "Frames" zu opfern
BVerfG zu Asylbewerberleistungen: Die Doktorandin Luise Freitag analysiert im Verfassungsblog die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Asylbewerberleistungen. Das BVerfG hatte festgestellt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019 im Wesentlichen mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar waren. Die neue BVerfG-Entscheidung legitimiere eine politische Entwicklung der letzten Jahre, kritisiert die Autorin: Die Politik nutze das Sozialrecht, um bestimmte Personengruppen auszugrenzen – und "internalisiere" damit zunehmend europäische Grenzlogiken. Innerstaatliche Migrationskontrolle nehme zwar tendenziell subtilere Repressionsformen an als etwa Pushbacks an den EU-Außengrenzen, weniger gewaltvoll seien sie deshalb nicht.
BVerwG zu Eichmann-Akten: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage einer Journalistin gegen den Bundesnachrichtendienst auf Einsicht in ungeschwärzte Unterlagen u.a. zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann in Argentinien abgewiesen. Der BND habe sich zu Recht auf fortdauernde Geheimhaltungsgründe berufen. Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer), beck-aktuell und LTO berichten.
OLG Braunschweig zu Billigung des russischen Angriffskriegs: LTO (Felix W. Zimmermann) erläutert eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig, in der eine Frau, die schrieb, dass Putin in der Ukraine "auf dem richtigen Weg" sei, um "faschistische Unsauberkeit zu vernichten", wegen Billigung von Straftaten nach § 140 StGB verurteilt wurde. Dabei genügt nach Ansicht des Gerichts bereits, dass "bei vielen Menschen in Deutschland die Befürchtung verstärkt werde, künftig in einer stärker durch Angriffskriege geprägten Welt leben zu müssen, und dadurch ihr Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert werde".
OVG NRW – Trainingszentrum 1. FC Köln: Das OVG Münster muss nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erneut über den umstrittenen Bebauungsplan zum Ausbau des Trainingszentrums des 1. FC Köln entscheiden. Das BVerwG hatte ein früheres Urteil aufgehoben, weil das OVG zentrale Begriffe der Planzeichenverordnung falsch ausgelegt hatte. Am 11. Juni wird nun erneut verhandelt. LTO (Jakob Hoffmann) berichtet.
LAG Berlin-BB zu Kündigung von RBB-Intendanzbüro-Leiterin: Das Landesarbeitsgericht Berlin‑Brandenburg hat die fristlose Kündigung der Leiterin des Intendanzbüros der früheren RBB-Intendantin Patricia Schlesinger bestätigt. Verena Formen-Mohr hatte die Rechnung einer Unternehmensberatung über 13.920 Euro regelwidrig freigegeben und damit nach Ansicht des Gerichts das notwendige Vertrauen in ihre leitende Funktion zerstört. Eine Abmahnung sei aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung entbehrlich. Die Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.
LG Magdeburg – Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Die Generalstaatsanwaltschaft und die Nebenkläger:innen fordern für Taleb al-Abdulmohsen, der vor eineinhalb Jahren auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt mit einem Auto sechs Menschen getötet und mehr als 300 verletzt hatte, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem sieht die Generalstaatsanwaltschaft eine besondere Schwere der Schuld und hält Sicherungsverwahrung für notwendig. beck-aktuell berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Die Vorsitzende Richterin brachte zum Ausdruck, dass aus Sicht der Kammer der Prozess im August zu Ende gehen könnte. Es berichten die Sa-FAZ (Kim Maurus) und WamS (Lars Petersen).
LG Berlin II zu Grünen-Urabstimmung: Das Landgericht Berlin II hat, wie beck-aktuell berichtet, in einem Eilverfahren entschieden, dass die am 9. Juni beginnende Urabstimmung der Grünen zur Parteireform zunächst stattfinden darf. Die klagenden Mitglieder müssen das Ergebnis abwarten und können erst danach rechtlich dagegen vorgehen. Die klagenden Mitglieder wollen erreichen, dass eine Ur-Abstimmung über eine Satzungsänderung nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit Erfolg haben kann, während der Grünen-Vorstand eine einfache Mehrheit gelten lassen will.
VG Berlin zu Rücknahme der Einbürgerung: Das Verwaltungsgericht Berlin hält die Rücknahme der Einbürgerung von Abdallah A. wegen zweier hamasfreundlicher Instagram-Posts für rechtmäßig. Abdallah A. habe nach Auffassung des Gerichts "ein unwahres Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands abgegeben" und dabei die Behörden arglistig getäuscht. Die Posts – darunter ein Bild mutmaßlicher Hamas‑Kämpfer mit der Beschriftung "Heros of Palestine" sowie ein Foto des Hamas‑Gründers Ahmad Yassin mit Herzsymbol – wertete das Gericht als Sympathiebekundungen, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und dem Schutz jüdischen Lebens unvereinbar seien. taz.de (Christian Rath) und LTO (Max Kolter) berichten.
VG Berlin zu Weimer vs. Buchhandlungen: Nachdem in der vergangenen Woche Kulturstaatsminister Wolfram Weimer auf ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wegen seiner Äußerungen gegen eine Berliner Buchhandlung verzichtet hat, fasst die Mo-FAZ (Patrick Bahners) noch einmal zusammen, dass Weimer schwerwiegende Extremismusvorwürfe gegen diese und zwei weitere Buchhandlungen erhoben hat, ohne diese ausreichend zu begründen. Der Autor betont, dass sowohl das Gericht als auch Fachjuristen erhebliche Zweifel an der rechtlichen Grundlage und der Sorgfalt von Weimers Vorgehen haben. Zukünftig werde der Kulturstaatsminister "umfangreichen Argumentationspflichten" nicht ewig ausweichen können, so Bahners.
Recht in der Welt
Großbritannien – KI-Training: Die britische Wettbewerbsbehörde hat Google dazu verpflichtet, Verlagen mehr Kontrolle über die Nutzung ihrer Inhalte in KI-Antworten einzuräumen, einschließlich der Möglichkeit, diese Nutzung zu verbieten. Laut beck-aktuell müsse Google auch sicherstellen, dass sämtliche in KI-Antworten verwendeten Quellen eindeutig gekennzeichnet seien und die Nutzer leicht zu den Originalseiten gelangen könnten.
USA – Fußball-WM und Klimaschutz: Stud. iur Marta Liduma zeigt im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die für das WM-Gastgeberland geltenden Klimakriterien der FIFA nur symbolische Versprechen ohne echte Durchsetzungskraft sind und dass selbst der Austritt der USA aus dem Pariser Abkommen folgenlos bleibt. Sie legt dar, dass die Kriterien so formuliert sind, dass sie weder fortlaufende Pflichten noch überprüfbare oder sanktionierbare Verpflichtungen enthalten.
Österreich – Strafbarkeit von Likes: Der österreichische Oberste Gerichtshof hat laut beck-aktuell entschieden, dass ein einzelner Facebook‑Like keine Ehrverletzung darstellen kann. Ein Like sei lediglich Ausdruck einer allgemeinen Stimmung und keine konkrete inhaltliche Identifikation mit einem Kommentar. Im konkreten Fall wertete das Gericht die Reaktion nur als unspezifische Antipathie, die nicht die Schwelle zur Rufschädigung überschreite.
Russland – Jacques Tilly: Der in Moskau verurteilte Düsseldorfer Karnevalist Jacques Tilly hat jetzt überraschend einen Revisionstermin erhalten. In erster Instanz hatte das Gericht in Moskau im April geurteilt, dass sich Tilly mit seinen Darstellungen im Düsseldorfer Rosenmontagszug der Verletzung religiöser Gefühle und der Verbreitung von Falschnachrichten über die russischen Streitkräfte schuldig gemacht habe. Tilly hatte Kremlchef Wladimir Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine immer wieder satirisch angeprangert. LTO und beck-aktuell berichten.
USA – Klimt-Gemälde: Über einen Rechtsstreit vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaats New York um das "Bildnis Fräulein Lieser" von Gustav Klimt berichtet die Mo-FAZ (Ursula Scheer). Die Auseinandersetzung dreht sich darum, wem das Gemälde, das verkauft werden sollte, rechtlich zusteht, weil seine Provenienz zwischen 1925 und 1961 lückenhaft ist und Hinweise auf einen verfolgungsbedingten Entzug in der NS-Zeit bestehen.
Juristische Ausbildung
Prüfungsreife: Auf beck‑aktuell beantwortet Professorin Susanne Hähnchen die Frage, woran man erkennt, dass man bereit für das Examen ist. Es gebe dabei keinen klar definierbaren Zeitpunkt, entscheidend sei nicht vollständiges Detailwissen, sondern das Beherrschen des juristischen Handwerkszeugs – also Sprache, Methodik, Fallbearbeitung und strukturiertes Denken.
Sonstiges
Demokratie und Stabilität: Rechtsprofessor Christoph Möllers reflektiert in einem WamS-Gastbeitrag über die strukturellen Herausforderungen moderner Demokratien, insbesondere über ihre fragile Stabilität, die Zersplitterung des Parteiensystems und den langfristigen Konflikt zwischen liberalen und autoritären politischen Tendenzen. Er meint, dass Teile der bürgerlichen Mitte allzu rasch von der Haltung, es gebe keinerlei Probleme, in die pessimistische Annahme verfallen seien, man könne ohnehin nichts mehr ausrichten und die Demokratie stehe vor dem Untergang. Möllers schreibt dazu: "Ich denke, weder wird die Demokratie in Europa jetzt einfach untergehen, noch werden die derzeitigen Probleme auf einen Schlag gelöst. Wir werden stattdessen eine sehr lange und ungewisse politische Auseinandersetzung haben, ein Hin und Her zwischen liberalen und eher autoritären Konzeptionen – so ähnlich wie in Polen oder Ungarn."
Politisches Recht: Jan van den Hoff berichtet auf dem JuWissBlog über die Diskussionen zur Frage "Wie politisch darf Recht sein?" auf der 6. JTÖR (Junge Tagung Öffentliches Recht). Im Mittelpunkt standen dabei Beiträge, die den Blick auf die Rolle von Gerichten im politischen Prozess sowie auf die institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen rechtlicher Entscheidungsfindung richteten.
Künstliche Intelligenz: Postdoktorandin Rachel Griffin und Assistenzprofessor Barrie Sander schreiben im Verfassungsblog, dass viele Nachhaltigkeitsbehauptungen großer Tech‑Konzerne zu KI – etwa vage "grüne" Versprechen, CO₂‑Neutralitätsziele trotz steigender Emissionen oder das Verschweigen klimaschädlicher KI‑Anwendungen – nach EU‑Verbraucherschutzrecht als irreführendes Greenwashing nach der von der Kommission vorgeschlagenen zweiten Green Claims Directive eingestuft werden müssten.
Content-Moderation: Die Doktorandin Maike Reh rezensiert auf LTO den Film "American Sweatshop", der die extrem belastende Realität von Content-Moderatorinnen und Moderatoren zeigt, die täglich mit Gewalt, Missbrauch und Propaganda konfrontiert sind. Der Artikel erläutert, wie Plattformen trotz rechtlicher Vorgaben wie dem Digital Services Act wirtschaftlich von schockierenden Inhalten profitieren und gleichzeitig große Macht über Meinungsfreiheit ausüben.
Rechtsgeschichte – Geistiges Eigentum: In der Sa-FAZ (Daniel Damler) wird in der Rubrik "Bilder und Zeiten" beschrieben, wie sich im frühen 18. Jahrhundert die Vorstellung des "geistigen Eigentums" herausbildete: Gelehrte wie Nicolaus Hieronymus Gundling und Louis d’Héricourt vertraten die neuartige Auffassung, dass Texte und Ideen als Eigentum ihrer Urheber betrachtet werden sollten. Der Autor zeigt, dass die Debatte um geistiges Eigentum schon damals im Spannungsfeld zwischen dem Schutz individueller Rechte und dem gesellschaftlichen Interesse an freier Verbreitung von Wissen stand.
Rechtsgeschichte – Gotteslästerung: Martin Rath behandelt auf LTO die Frage, warum religiöse Satire – insbesondere Späße über Jesus – in Deutschland historisch und auch heute immer wieder zu Konflikten geführt hat. Er zeigt anhand eines bekannten Falls von 1922, wie schnell Darstellungen als Gotteslästerung gewertet wurden und welche gesellschaftlichen Spannungen dahinterstehen. Zugleich wird deutlich, dass die Grenzen zwischen Kunstfreiheit und religiöser Empfindung bis heute umstritten bleiben.
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LTO/pf/chr
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