Die juristische Presseschau vom 30. Mai bis 1. Juni 2026: Ex-Ver­kehrs­mi­nister Scheuer muss vor Gericht / Gut­achten zu hes­si­schem Israel-Gesetz­ent­wurf / VW-Whist­le­b­lower gehen leer aus

01.06.2026

Die Anklage gegen Andreas Scheuer wegen Falschaussage im Maut-Skandal wurde zugelassen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kritisiert Gesetzentwurf zum Schutz von Israel. LAG Niedersachsen verweigert Ex-VW-Managern Schadenersatz.

Thema des Tages

LG Berlin I – Andreas Scheuer: Das Landgericht Berlin I hat die Anklage gegen den früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des Verdachts der Falschaussage im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuer und dem ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz vor, im Untersuchungsausschuss des Bundestags im Oktober 2020 die Unwahrheit gesagt zu haben. Dabei ging es um ein Angebot der designierten Mautbetreiber, den Vertragsabschluss zu verschieben, bis der Europäische Gerichtshof über die Klage Österreichs gegen die Maut entschieden hat. Im U-Ausschuss sollen Scheuer und Schulz "entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können", so die Staatsanwaltschaft. Sa-FAZ (Corinna Budras/Marcus Jung), Sa-SZ (Markus Balser), spiegel.debeck-aktuell und LTO berichten.

Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) begrüßt die jetzt beginnende strafrechtliche Aufarbeitung als "erfreulich". "Das mahnt die Regierenden, nicht nur bei den tatsächlichen Abläufen, sondern auch bei Selbstauskünften bei der Wahrheit zu bleiben. ‘Ich kann mich nicht erinnern’ war schon oft peinlich – hier könnte es strafbar peinlich sein."

Rechtspolitik

Leugnung des Existenzrechts Israels: Nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verletzt der hessische Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Strafnorm für das Leugnen des Existenzrechts Israels wahrscheinlich die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG. Das geht aus einem Gutachten hervor, das LTO (Max Kolter) analysiert und beck-aktuell zusammenfasst. Es sei zweifelhaft, ob hier ein "allgemeines Gesetz" vorliegt, die Übertragbarkeit des Wunsiedel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von 2009 auf das Existenzrecht Israels sei nur “schwer begründbar”, so der Wissenschaftliche Dienst.

Jumiko – Notariat und Verfassungstreue: Niedersachsen will bei der kommenden Jumiko einen Beschlussvorschlag einbringen, mit dem festgeschrieben werden soll,  dass Notare nur dann bestellt werden dürfen, wenn sie jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung bieten. Die Bundesnotarkammer hält eine solche Gesetzesänderung zwar für überflüssig, da die Verfassungstreue bereits heute Teil der persönlichen Eignung sei, nach Ansicht des Justizministeriums Niedersachsens sei jedoch eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung angesichts aktueller Entwicklungen notwendig. LTO (Hasso Suliak) stellt den Vorstoß vor. 

Deepfakes: Rechtsanwalt Tobias Voßberg erläutert auf beck-aktuell den Vorschlag der EU-Kommission für eine KI-Kennzeichnungspflicht. Er schreibt, dass die EU‑Kommission den Deepfake‑Begriff extrem weit auslegt und dadurch nahezu alle realistisch wirkenden KI‑Bilder, ‑Videos oder ‑Audios kennzeichnungspflichtig werden können, selbst wenn sie keine echte Person nachbildeten. Er betont, dass dies zahlreiche Branchen betreffe und bei Verstößen erhebliche Bußgelder sowie wettbewerbsrechtliche Risiken drohten. Zudem hebt er hervor, dass der Kontext entscheidend sei: Journalistischer oder informativer Inhalt müsse strenger gekennzeichnet werden als kreative oder künstlerische Werke, für die Erleichterungen gelten sollen.

Heizung: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz ist nach der Analyse von Rechtsanwalt Marvin Klein auf LTO europarechtlich fragwürdig, weil er keine schlüssige Strategie zur Erreichung eines Nullemissionsgebäudebestands biete. Die zentrale "Bio‑Treppe" erlaube weiterhin fossile Heizungen im Bestand und verlange selbst 2040 nur 60 % klimafreundliche Brennstoffe, was den EU‑Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Heizkesseln widerspreche. Zudem sei unklar, ob überhaupt genügend nachhaltige Brennstoffe verfügbar sein werden, sodass der Entwurf ohne eine tragfähige Gesamtstrategie weder rechtlich noch praktisch überzeuge.

Planungsbeschleunigung: Die Bundesregierung wollte mit einem Beschleunigungsgesetz große Infrastrukturprojekte schneller planen und genehmigen, doch das Vorhaben stockt nun selbst, berichtet die Sa-SZ (Michael Bauchmüller/Vivien Timmler). Grund dafür seien Zielkonflikte zwischen schnelleren Bauverfahren und dem Schutz von Natur und Umwelt, die politisch nicht aufgelöst werden konnten. Obwohl sich die Koalitionspartner grundsätzlich einig seien, dass Planungsprozesse vereinfacht werden müssen, bleibe die Umsetzung blockiert, und damit verzögere sich auch der Einsatz des vorgesehenen Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen.

Abschiebehaft: Zum 31. Mai lief die Regelung aus, die Abschiebehäftlingen eine anwaltliche Pflichtvertretung gewährt. Mit der Begründung, die Pflichtanwälte hätten die Abschiebungsverfahren verzögert und hohe Kosten verursacht, hatte bereits die Justizministerkonferenz im Herbst 2024 die Abschaffung des frisch eingeführten Pflichtanwalts gefordert. Bundesregierung und Bundestag sind dem jetzt gefolgt. Von Expertinnen und Experten komme aber scharfe Kritik, da die Haft einen massiven Grundrechtseingriff darstelle und viele Betroffene ihre Rechte ohne anwaltliche Unterstützung kaum wahrnehmen könnten. wdr.de (Philip Raillon) berichtet.

Volksabstimmungen: Antje Lang-Lendorff (Sa-taz) schlägt als Mittel gegen die wachsende Politikverdrossenheit die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen vor. Bürger:innen könnten so stärker eingebunden und politische Entfremdung abgebaut werden. Forschung und internationale Beispiele zeigten, dass direkte Demokratie zu intensiveren Debatten, mehr politischer Bildung und höherem Vertrauen in Institutionen führen kann. Trotz Einwänden – etwa der Sorge vor Populismus oder sozialer Schieflage – sieht die Autorin in Volksabstimmungen eine Chance, demokratische Teilhabe zu stärken und Frust zu reduzieren.

Justiz

LAG Nds zu VW-Whistleblowern: VW muss zwei Managern, die sich nach Hinweisen auf Missstände benachteiligt fühlten, keinen Schadenersatz zahlen – das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat ihre Forderungen über insgesamt 7,5 Millionen Euro zurückgewiesen. Die Kläger hätten nicht hinreichend darlegen können, dass ihnen eine Beförderung zugestanden hätte und zu Unrecht verwehrt worden sei. Außerdem unterfielen die internen Mitteilungen der Kläger bereits nicht dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), da sie vor dessen Inkrafttreten im Juli 2023 erfolgt seien. Die Richter bestätigten damit die entsprechenden erstinstanzlichen Urteile. Sa-FAZ und beck-aktuell berichten.

BVerfG – Bundeswehr-Beschaffung: Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) erläutert die Vorlage des OLG Düsseldorf an das Bundesverfassungsgericht zur Frage, ob die Bundesregierung mit der Beschleunigung von Bundeswehr‑Beschaffungen möglicherweise den Rechtsschutz unterlegener Bieter verfassungswidrig eingeschränkt hat. Der Fall habe weitreichende Bedeutung. Wirtschaftsverbände warnen, dass die Einschränkung des Rechtsschutzes Wettbewerb und Transparenz gefährden könnte.

LVerfG SH zu Informationen über Northvolt: Laut einem Urteil des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein hat die Landesregierung bei der Förderung der Northvolt-Batteriefabrik ihre Informationspflicht gegenüber dem Landtag verletzt. Geklagt hatten FDP und SPD im Kieler Landtag. Nach Auffassung des Gerichts wurden die Abgeordneten vor einer entscheidenden Ausschusssitzung Anfang 2024 nicht rechtzeitig über Bedenken an der Gesamtfinanzierung des Projekts informiert, berichtet beck-aktuell.

BGH zu Nebenkosten-Umlage: Wer als Vermieter Nebenkosten auf die Mieter umlegt, muss zwar wirtschaftlich handeln, aber nicht zwingend Vergleichsangebote für die zu erbringende Dienstleistung einholen, hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Entscheidend sei vielmehr, ob der Vermieter objektiv "überhöhte Preise" beauftragt hat. Das LG Mannheim hatte die Nebenkostennachforderungen einer Vermieterin wegen eines umfangreichen Gebäudemanagementvertrags vollständig abgewiesen – der BGH hob das Urteil nun auf, schreibt beck-aktuell.

VGH BaWü zu Presseauskunft durch Zoll: Der VGH Mannheim hat das Bundeszollamt verpflichtet, einem Journalisten Auskunft über abgeschlossene Strafverfahren in Landwirtschaftsbetrieben zu geben. Der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse überwiege dabei sowohl datenschutzrechtliche Einwände als auch den Hinweis auf mögliche Unvollständigkeit der Daten. Ein hoher Verwaltungsaufwand liege nach Ansicht des Gerichts nicht vor, sodass die Behörde die Informationen herausgeben müsse. beck-aktuell berichtet.

LSG S-A zu Assistenzhund: Das LSG Sachsen‑Anhalt hat das Land verpflichtet, über 4.000 Euro für die Spezialausbildung eines PTBS‑Assistenzhundes vorläufig zu übernehmen. Der Hund gilt nach Auffassung des Gerichts als Hilfsmittel der sozialen Teilhabe, dessen Wirkung erst durch die Spezialausbildung entsteht. LTO berichtet.

LG Verden zu Daniela Klette: Michael Buback, Sohn des 1977 von der RAF getöteten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, spricht sich laut beck-aktuell nach der Verurteilung der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette für eine intensivere Aufarbeitung der Verbrechen der RAF aus. Viele dieser Verbrechen seien bis heute nicht vollständig aufgeklärt.

Stefan Reinecke (Sa-taz) kritisiert, dass der Staat im Prozess gegen Daniela Klette alte Muster aus der RAF-Bekämpfung wiederholt und politische Verfahren mit maximaler Härte führt, statt mit Weitblick zu handeln. Der Autor warnt auch davor, Klimaproteste wie die der "Letzten Generation" durch Begriffe wie "Klima‑RAF" in die Nähe des Terrorismus zu rücken und damit Kategorien politischer Kriminalität zu verwischen. Insgesamt sieht Reinecke die Gefahr, dass der Staat durch überzogene Reaktionen neue Feindbilder selbst mit erzeuge.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Jonathan C., ein weiterer mutmaßlicher Entführer der Block‑Kinder, erhält für seine Aussage im Prozess gegen Christina Block sicheres Geleit. Die Staatsanwaltschaft hatte dies ursprünglich nicht beantragt, doch das Ermittlungsgericht gewährt ihm nun Schutz vor Untersuchungshaft für die Dauer seiner Aussage. Laut spiegel.de und beck-aktuell betont C., er habe an die Rechtmäßigkeit der Rückholaktion geglaubt und sei kurzfristig wegen seiner Deutschkenntnisse hinzugezogen worden.

LG Koblenz zu Mord an 12-jähriger Luise: swr.de (Alena Lagmöller) beantwortet Fragen zur Entscheidung des Landgerichts Koblenz, mit der den Angehörigen der von zwei Freundinnen getöteten 12-jährigen Luise Schmerzensgeld zugesprochen wurde. Erklärt wird u.a., warum noch von "mutmaßlichen Täterinnen" die Rede ist, es einen Zivilprozess und kein Strafverfahren gab und wer das Schmerzensgeld zahlen muss. 

Alexandra Würzbach (bild.de) dankt den Eltern von Luise, dass sie den Mord der strafunmündigen Mädchen vor Gericht brachten, "und wenn es ein Zivilgericht ist". Es handele sich um ein historisches Urteil. "Denn erstmals werden in Deutschland zwei strafunmündige Kinder in dieser Größenordnung für ein Verbrechen zivilrechtlich verantwortlich gemacht". Nun müsse endlich die unbequeme Debatte geführt werden, ob die Strafmündigkeit ab 14 noch zeitgemäß ist.

LG Frankenthal zu Kauf einer Einbauküche: Weil weder der genaue Kaufpreis noch die konkreten Elektrogeräte bestimmt waren, hat das LG Frankenthal festgestellt, dass im zu entscheidenden Fall ein wirksamer Kaufvertrag über eine Einbauküche nicht zustande gekommen war. Zwar müsse nicht jedes einzelne Teil der Einbauküche bezeichnet werden, betonten die Richterinnen und Richter. Der Vertrag müsse den Inhalt aber zumindest in den wesentlichen Punkten festlegen und dürfe keine erheblichen Lücken aufweisen, so beck-aktuell.

VG Köln zu Schabowski-Zettel: Die Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kam jetzt einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahre 2023 nach und gab dem Bild-Journalisten Hans-Wilhelm Saure zwei Kaufverträge über den berühmten Zettel von Günter Schabowski, mit dem er die Öffnung der deutsch-deutschen Grenze verkündet hatte, heraus. Dadurch wurde sichtbar, wie der Zettel 2006 und 2014 weiterverkauft wurde, welche Personen finanziell profitierten und dass die Eigentumsfrage umstritten war. Zugleich zeigt die Offenlegung, dass die Stiftung über 120.000 Euro Steuergeld für Anwälte ausgab, um diese Informationen geheim zu halten. Jochen Zenthöfer (Sa-FAZ) berichtet.

VG Berlin – Görlitzer Park: Fünf Anwohner:innen des Görlitzer Parks in Berlin-Kreuzberg haben gegen die seit 1. März geltende Allgemeinverfügung von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) zur nächtlichen Schließung des Parks geklagt. Die Anwält:innen der Kläger:innen halten die Senatsverwaltung für unzuständig, eine Parkschließung zu veranlassen, und beanstanden zudem die Einstufung des Parks als kriminalitätsbelasteter Ort, was eine Grundlage für die Umzäunung darstellt. Die Senatsverwaltung verweist hingegen auf hohe Kriminalitätszahlen und nutzt sogar Textzeilen aus dem K.I.Z‑Song "Görlitzer Park", um die Problemlage zu untermauern. tagesspiegel.de (Robert Klages) und das Magazin hiphop.de (Michael Ebenger) berichten.

AG Heilbronn zu Politikerbeleidigung/Merz: Max Kolter (LTO) kritisiert, dass die Strafjustiz erneut wegen einer vergleichsweise harmlosen politischen Beschimpfung – der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als "Lackaffe" – ein unverhältnismäßig hartes Vorgehen zeige. Das Verfahren wurde zwar gegen eine geringe Geldauflage eingestellt, eine Einstellung sei aber kein Freispruch. Das Gericht sende damit ein problematisches Signal für die Meinungsfreiheit, meint der Autor. Insgesamt sei der Schutzzweck des § 188 StGB spätestens seit der Einfügung der Politikerbeleidigung widersprüchlich und reformbedürftig, da die Norm zunehmend zur Verfolgung legitimer politischer Kritik genutzt werde. Schließlich kritisiert der Autor auch die Kommunikationspraxis der Staatsanwaltschaft, die durch unvollständige Informationen zur öffentlichen Empörung beigetragen habe.

StA Ulm – Bauschaum in Auspuffrohre: Die Staatsanwaltschaft Ulm hat vier junge Menschen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angeklagt, weil sie im Dezember 2024 in vier Bundesländern die Auspuffrohre von mehr als 270 Autos mit Bauschaum verstopft haben sollen. Laut Anklage wurden sie von einem bislang unbekannten Auftraggeber gezielt angestiftet, um die Bundestagswahl 2025 zu beeinflussen. Recherchen weisen laut Mo-taz (Konrad Litschko/Anne Fromm) darauf hin, dass die Aktion von einer russischen Propagandaagentur geplant gewesen sein könnte, die auch für weitere Provokationen in Berlin und Paris verantwortlich gemacht wird.

StA Köln/StA HH – Cum-Ex/HSH Nordbank: Das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet jetzt noch einmal ausführlicher, dass die Staatsanwaltschaft Köln ihren großen Cum‑Ex‑Fall zur HSH Nordbank nach acht Jahren an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeben will, weil sie sich nicht mehr für zuständig hält. Die StA Hamburg bestätigt das Übernahmeersuchen, äußert sich aber wegen laufender Ermittlungen und Steuergeheimnis nicht zu Details. Es geht um Aktienmanipulationen mit einem Steuerschaden von rund 112 Millionen Euro.

Richter Jan Spoenle: LTO (Stefan Schmidbauer) porträtiert in der Reihe "Most Wanted" Jan Spoenle, Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und dort Leiter des Aufbaustabes für die bundeseinheitliche Justizcloud. Beschrieben wird dessen Weg vom ursprünglich angestrebten Journalismus zur Justiz sowie seine Motivation, den Zivilprozess kommunikativ und lösungsorientiert zu gestalten. Der Richter will den Einsatz von KI in der Justiz vorantreiben, um Verfahren effizienter und rechtsstaatlich sicher zu machen.

Recht in der Welt

USA – rassistische Geschworenenauswahl: Der Supreme Court der USA hat das Todesurteil gegen den Afroamerikaner Terry Pitchford aufgehoben. Der Ankläger hatte im Prozess vier von fünf möglichen afroamerikanischen Geschworenen bei der Auswahl der Jury vor Prozessbeginn ohne Begründung von der Liste gestrichen, dabei aber nicht das vom Supreme Court in einer früheren Entscheidung vorgegebene Verfahren eingehalten. Ob Pitchford nun freikommt oder ob ihn die Justiz in Mississippi abermals vor Gericht stellt, blieb vorerst offen, schreibt die Sa-FAZ.

Kenia – Ebola-Klinik: Wie spiegel.de berichtet, hat ein kenianisches Gericht die Eröffnung eines mit den USA vereinbarten Quarantänezentrums für US-amerikanische Ebolapatienten vorerst gestoppt, nachdem die Planung als intransparent und verfassungsrechtlich bedenklich kritisiert wurde. Das Gericht will seine Entscheidung am Dienstag begründen.

Österreich – Anschlagsversuch auf Konzert: Ein 21‑jähriger Islamist wurde in Wien zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil er 2024 einen Anschlag auf ein Taylor‑Swift‑Konzert geplant und eine Terrorzelle mit aufgebaut hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Fans vor dem Ernst‑Happel‑Stadion attackieren wollte und zudem einen weiteren Attentäter in Mekka unterstützt hatte. Neben ihm erhielt ein Mitangeklagter 12 Jahre Haft. beck-aktuell berichtet.

EuGH/Ungarn – LGBTIQ-Gesetz: Dass der EuGH zu Unrecht für seine Entscheidung zum sogenannten Kinderschutz-Gesetz Ungarns kritisiert werde, meint Rechtsanwalt Carl Christian Müller auf LTO. Insbesondere wurde dem Gerichtshof vorgeworfen, Art. 2 EUV unzulässig zu einem eigenständigen Prüfungsmaßstab gemacht und sich damit selbst ermächtigt zu haben. Das Urteil sei jedoch keine Kompetenzüberschreitung, so Müller, sondern eine notwendige gerichtliche Durchsetzung gemeinsamer Werte, zumal das politische Verfahren nach Art. 7 EUV praktisch blockiert sei.

Ungarn – Rechtsstaat und EU-Finanzmittel: Joanna Demopoulou argumentiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass die Freigabe von EU‑Geldern für Ungarn Ende 2023 kein technischer Vorgang war, sondern ein politisch umkämpftes Ermessen der Kommission, das nun zunehmend durch strengere gerichtliche Kontrolle begrenzt wird.

Brasilien – Verfassungsrichterwahl: Im Verfassungsblog vergleicht der wissenschaftliche Mitarbeiter Diego Platz Pereira (in englischer Sprache) die im vergangenen Jahr gescheiterte Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht mit der im vergangenen Monat von der Mehrheit des brasilianischen Senats abgelehnten Präsidentschaftsnominierung von Jorge Messias für den Supreme Court Brasiliens. Die Auswahl der Richter sollte nicht zur Arena für die Suche nach billigem politischem Kredit werden, mahnt der Autor. Gerichte seien auf öffentliches Vertrauen angewiesen – und dieses Vertrauen drohe untergraben zu werden, wenn Personalentscheidungen vor allem als Mittel für kurzfristige Wahlvorteile genutzt werden.

IStGH – Folter in Libyen: Allison West (ECCHR) fasst im Interview mit dem Verfassungsblog (Jana Trapp) die Anklagepunkte gegen den früheren hochrangigen Offizier der libyschen Miliz SDF/RADA, Khaled El Hishri, zusammen. Die Vorwürfe betreffen insbesondere Taten, die zwischen 2014 und 2020 im Mitiga-Gefängnis in Tripolis begangen worden sein sollen. Die Tragweite des Falls reiche allerdings weit über einen einzelnen Angeklagten und ein einzelnes Gefängnis hinaus, heißt es im Artikel. Mitiga stehe exemplarisch für breitere Muster innerhalb des libyschen Haftsystems, in dem Gefangenschaft zu einer Quelle von Macht und Profit geworden sei.

Juristische Ausbildung

Verlorene Klausuren: Auch beck-aktuell (Jannina Schäfer) berichtet jetzt über die in Hessen verloren gegangenen Examensklausuren. Ein Erstkorrektor hatte nach einem Umzug seine neue Adresse nicht mitgeteilt und die postalisch übersandten Klausuren erreichten ihn daher nicht. 

Sonstiges

Künstliche Intelligenz im Recht: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann zeigt auf LTO, dass viele Juristen große Hoffnungen in KI setzen, diese Erwartungen aber vor allem ihre eigenen beruflichen Wünsche widerspiegelten. Anwälte, Richter, Unternehmensjuristen etc. hätten dabei jeweils ihre eigene Wunschliste. Gesellschaftlich entscheidend sei jedoch nicht, was Juristen erwarteten, sondern was für die Bürgerinnen und Bürger den Zugang zum Recht tatsächlich verbessere. Deshalb fordert er, die Debatte von individuellen Interessen zu lösen und auf gesamtgesellschaftlich sinnvolle Veränderungen auszurichten.

Grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse: Rechtsanwältin Janine Krupa-Soltane erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht das Kündigungsrecht bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen. 

Schwangerschaftsabbruch und Gewissen: Ein Chefarzt darf sich aus Gewissensgründen weigern, an Schwangerschaftsabbrüchen mitzuwirken, er darf aber nicht seine Gewissensentscheidung auf die gesamte gynäkologische Abteilung übertragen, erläutert Rechtsprofessorin Liane Wörner in der Mo-SZ (Christoph Koopmann). Anlass ist ein Fall am Universitätsklinikum Essen. 

DSA/Temu: Auch die WamS und beck-aktuell berichten jetzt über die Millionengeldbuße gegen den Onlinehändler Temu, die die EU-Kommission wegen Verstößen gegen den Digital Services Act verhängt hat. 
 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Mai bis 1. Juni 2026: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60095 (abgerufen am: 21.07.2026 )

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