In welchem Zustand ist unsere Verfassung an ihrem 77. Geburtstag? Das OLG Düsseldorf hält eine Regelung des neuen Beschaffungsrechts für verfassungswidrig. Der IGH sieht das Streikrecht durch Völkerrecht gesichert.
Thema des Tages
77 Jahre GG – Dieter Grimm: Das Grundgesetz lasse sich zu leicht verändern, meint Ex-Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm im Interview mit FAZ-Einspruch (Frederik Orlowski) und fordert deshalb eine Änderung des Verfahrens. Entweder sollte auch das Volk eingeschaltet werden oder die Verfassungsänderung soll erst nach der nächsten Wahl gelten. Außerdem hält Grimm es für einen Fehler, dass nach der Wiedervereinigung keine neue, gesamtdeutsche Verfassung geschaffen wurde. Eine solche Verfassung hätte den gemeinsamen Neubeginn statt einer bloßen Erweiterung der Bundesrepublik symbolisieren können. Insgesamt gehe es dem Grundgesetz aber auch heute noch gut, so Grimm: Die Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Verfassung bestehe bis heute, abgeschwächt zwar und im Osten weniger als im Westen. Aber noch immer sei es nicht falsch, von Verfassungspatriotismus zu reden. Und noch immer unterscheide das die Bundesrepublik von vielen anderen Staaten, deren Verfassungen zwar juristisch funktionierten, aber keinen Patriotismus auf sich gezogen hätten.
77 Jahre GG – Verfassungs-Emotionen: Rechtsprofessorin Sophie Schönberger zeigt in der FAS, dass das deutsche Verfassungsverständnis lange auf einem Ideal rationaler Politik beruhte, obwohl empirisch feststehe, dass eher Emotionen menschliches und politisches Handeln prägen. Konzepte wie der Verfassungspatriotismus sollten zwar emotionale Bindung an die Verfassung schaffen, blieben aber zu abstrakt und rationalisiert, um echte Verbundenheit zu erzeugen. Deshalb argumentiert die Autorin, dass eine zukunftsfähige Verfassung Wege finden müsse, Emotionen konstruktiv einzubinden, damit demokratische Institutionen dauerhaft legitimiert und getragen würden.
77 Jahre GG: tagesschau.de (Frank Bräutigam) erläutert in einem FAQ die Entstehungsgeschichte und den Inhalt des Grundgesetzes.
77 Jahre GG – Föderalismus: Durch den Föderalismus werde vieles unnötig kompliziert, meint Christian Rath (Sa-taz). So seien die Probleme Deutschlands bei der Digitalisierung stark durch den deutschen Föderalismus verursacht. Föderalismus sei zwar an sich ein gutes Prinzip und es sei 1949 richtig gewesen, Deutschland wieder föderal aufzubauen, aber jetzt gebe es faktisch einen europäischen Föderalismus. Ein doppelter Föderalismus sei überflüssig. Wegen der Ewigkeitsklausel Art. 79 III könnte der deutsche Föderalismus allerdings nur durch eine neue deutsche Verfassung abgeschafft werden, etwa im Zuge des Übergangs der EU vom Staatenverbund zum Bundesstaat.
77 Jahre GG – Finanzverfassung: In der FAS kritisiert der frühere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio, dass der Staat seine verfassungsrechtliche Pflicht zu nachhaltiger Haushaltsführung, die Kreditaufnahmen nur in engen, klar definierten Ausnahmefällen zulasse, zunehmend unterlaufe, indem er über Sondervermögen und andere Konstruktionen Schulden mache. Er warnt vor einer weiteren Lockerung der Schuldenbremse, weil ohne strukturelle Reformen die Verfassungsbindung der Haushaltspolitik ausgehöhlt werden würde. Insgesamt sieht er die Gefahr, dass eine Politik auf Pump nicht nur gegen den Geist der Verfassung verstoße, sondern auch langfristig die Stabilität des demokratischen Gemeinwesens gefährde.
77 Jahre GG – Wehrpflicht für Frauen: Rechtsprofessorin Kathrin Groh blickt in der FAS zurück auf die Geschichte der Wehrpflicht in Deutschland, die Ausnahme für Frauen und den darin liegenden Widerspruch zum grundgesetzlichen Diskriminierungsverbot. Im Ergebnis findet es die Autorin richtig, dass für Frauen keine Wehrpflicht gilt. Anderenfalls würden die für Frauen ohnehin bestehenden strukturellen Nachteile z.B. durch Care-Arbeit, Karriereeinbußen und ökonomische Abhängigkeiten weiter verschärft, was wiederum dem verfassungsrechtlichen Auftrag widersprechen könnte, bestehende Nachteile von Frauen abzubauen.
Rechtspolitik
Gewalt gegen Frauen/Familienrecht: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von häuslicher Gewalt Betroffenen eine Scheidung ohne Einhaltung des Trennungsjahres ermöglichen soll. Außerdem ist vorgesehen, dass Familiengerichte schneller und konsequenter auf entsprechende Hinweise reagieren und nicht mehr auf Einvernehmen zwischen den Eltern drängen sollen, wenn Gewalt vorliegt. Darüber hinaus soll der Gerichtsstand flexibler wählbar sein, damit Betroffene ihren Aufenthaltsort nicht offenlegen müssen und besser geschützt sind. beck-aktuell und LTO berichten.
Vergewaltigung und Verjährung: Nun berichtet auch die Di-taz (Christian Rath) über den Vorschlag Hamburgs, die Verjährungsregeln bei der Vergewaltigung von besinnungslosen Personen zu ändern. Seit 2016 gilt hier - unbeabsichtigt - eine nur noch fünf-jährige Verjährung. Alle Bundesländer wollen eine Reparatur der Panne unterstützen. Anlass ist der Fall der Autorin Claudia Wuttke, die über Jahre hinweg von ihrem damaligen Partner in besinnungslosem Zustand vergewaltigt wurde, ohne dass bisher bewiesen werden konnte, dass er sie aktiv betäubt hat. Bei einer absichtlichen Betäubung würde eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten.
Parteien: Rechtsprofessor Gernot Sydow beleuchtet in der FAS das Parteienrecht, das im Grundsatz aus dem Jahr 1967 stammt, und fragt, ob "unser Recht noch zur Realität passt". Letztendlich meint er, dass das Parteiengesetz trotz zwischenzeitlicher Änderungen teilweise von überholten Annahmen ausgehe und zentrale Strukturen – etwa Parteibegriff, Mitgliedschaftsregeln, Parteienfinanzierung und organisatorische Zuständigkeiten – nicht mehr mit der heutigen pluralen, europäisierten und digitalisierten Demokratie übereinstimmten.
Asyl: Ausführlich erläutert Rechtsprofessor Daniel Thym in der FAS, welche Reformen im Asyl- und Migrationsrecht seiner Ansicht nach notwendig sind. Er fordert einen grundlegenden Systemumbau – inklusive Verwaltungsreform, gesetzlicher Entschlackung und neuer europäischer Grundrechtsinterpretationen – sowie legale Einreisewege im Austausch für strengere Kontrolle irregulärer Migration.
Migration: EU-Ministerrat und Europäisches Parlament haben sich weitgehend auf neue Rückführungsregeln geeinigt, die Abschiebezentren in Drittstaaten ermöglichen sollen. Streit gibt es nur noch über den Zeitpunkt des Inkrafttretens, da einige Mitgliedstaaten mehr Vorbereitungszeit fordern. Vorgesehen sind strengere Mitwirkungspflichten für abgelehnte Asylbewerber, längere Haftzeiten und mögliche Leistungskürzungen, während unbegleitete Minderjährige ausgenommen bleiben sollen. beck-aktuell berichtet.
Politikerbeleidigung: Elya Maurice Conrad (Sa-taz) plädiert für eine Abschaffung des § 188 StGB. Der Paragraf schaffe ein Zwei‑Klassen‑Strafrecht, weil er Menschen ohne juristische Kenntnisse oder Ressourcen besonders hart treffen könnte. Außerdem schütze er nicht vor Hass, sondern verstärke ihn eher, so Elya Maurice Conrad.
Völkerrecht und Deutschland: Deutschland neige dazu, internationale Konflikte durch eine moralisch‑juristische Brille zu betrachten und dabei komplexe sicherheitspolitische Realitäten zu verkennen, meint Völkerrechtsprofessor Matthias Herdegen in der WamS. "Diese Sehnsucht fördert fatale Neigungen: einmal die vorschnelle Annahme angeblicher 'Klarheit' von Rechtsverstößen und zum anderen die Versuchung, alle möglichen Regelverstöße als Abkehr vom Völkerrecht über einen Kamm zu scheren.“ Herdegen warnt, dass starre deutsche Denkmuster bei Themen wie präventiver Selbstverteidigung oder humanitärer Intervention gefährlich seien, weil sie brutale Regime faktisch schützen und die Stabilität der internationalen Ordnung untergraben könnten.
Justiz
OLG Düsseldorf zu Bundeswehrbeschaffung: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hält eine Regelung im Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz für verfassungswidrig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Regelung, bei der es um die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Vergabeentscheidungen geht, verstößt nach Auffassung des OLG gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie effektiven Rechtsschutzes. Di-SZ (Georg Ismar) und beck-aktuell berichten.
VG Lüneburg – Georgien als sicherer Herkunftsstaat: Georgiens Einstufung als sicheres Herkunftsland muss vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden, nachdem das VG Lüneburg Zweifel an der Rechtmäßigkeit der entsprechenden Verordnung geäußert hat. Es ist die erste Normenkontrolle auf der Grundlage des am 1. Februar 2026 in Kraft getretenen § 77 Abs. 5 AsylG. LTO berichtet.
BGH zu Messermorde von Solingen: Die Verurteilung des Solingen-Attentäters ist rechtskräftig – der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, berichten beck-aktuell und LTO. Das Gericht fand keine Rechtsfehler im Urteil des OLG Düsseldorf, das eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verhängt hatte.
OLG München zu Umsturzplänen/Vereinte Patrioten: Das Oberlandesgericht München hat drei weitere Unterstützer der sogenannten "Kaiserreichsgruppe" (auch “Vereinte Patrioten” genannt) wegen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verurteilt. Die Gruppe hatte während der Coronapandemie einen Umsturz sowie die Entführung von Ex‑Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplant, was der Richter als "krude und bizarre politische Vorstellung" bezeichnete. Die Angeklagten erhielten Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren und drei Monaten. spiegel.de, beck-aktuell und LTO berichten.
OLG Hamburg zu Stefan Gelbhaar: Im Rechtsstreit zwischen dem Ex-Bundestagsabgeordneten der Grünen, Stefan Gelbhaar, und der Berliner Grünenpolitikerin Klara Schedlich hat ihr das Oberlandesgericht Hamburg erlaubt, bestimmte Aussagen wieder zu tätigen. Das berichten Di-SZ (Meredith Haaf) und spiegel.de. (Ann-Katrin Müller/Christoph Schult). So darf sich Schedlich wieder zu Gelbhaars Annäherungsversuchen äußern. Damit revidierte das Gericht eine Entscheidung des LG Hamburg, in der Gelbhaar recht bekommen hatte.
OLG Frankfurt/M. zu Misgendern/Nius: Nun berichtet auch LTO (Max Kolter), über die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. dass das Portal Nius eine Transfrau rechtswidrig in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt hat, weil das Portal sie wiederholt als Mann bezeichnet habe. Auch die Veröffentlichung ihres Klarnamens und eines alten Fotos sei unzulässig gewesen. Nius muss die Berichterstattung unterlassen und Entschädigung zahlen. Nach Ansicht des OLG kann eine falsche Geschlechtsangabe – Misgendern genannt – auch eine unwahre Tatsachenbehauptung sein.
OLG Schleswig zu Auslieferung nach Polen: Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig weist der Strafvollzug in der Republik Polen systemische Mängel auf, so dass pauschale Beteuerungen der nationalen Staatsanwaltschaft nicht mehr genügen, um diesen Vorwurf auszuräumen. Das Gericht hat deshalb die Auslieferung eines Häftlings gestoppt, berichtet beck-aktuell. Es brauche nun konkrete Zusicherungen von polnischer Seite, dass der Häftling in einer benannten, rechtskonformen Haftanstalt untergebracht werden würde.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Der Wirecard‑Prozess gegen Ex‑Chef Markus Braun zieht sich weiter in die Länge und wurde erneut bis Ende 2026 terminiert, nachdem bereits über 270 Verhandlungstage vergangen sind. Wann ein Urteil fällt, bleibt offen, da weitere Zeugen geladen sind und die Beweisaufnahme noch andauert. Die Di-FAZ (Marcus Jung) berichtet.
LAG Thü zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das Thüringer Landesarbeitsgericht stellt in einer von Rechtsanwalt Dominic Wallenstein im Expertenforum Arbeitsrecht vorgestellten Entscheidung von Mai 2025 klar, dass eine neue Erstbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit keinen neuen Entgeltfortzahlungsanspruch auslöst, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht nachweislich wieder arbeitsfähig war. Zugleich betont das Gericht, dass Arbeitnehmer:innen in solchen Fällen beweisen müssen, dass die erste Erkrankung tatsächlich beendet war, bevor die neue begann.
LG Berlin – Vergewaltigung nach Betäubung: spiegel.de (Francesco Collini) berichtet über einen Prozess vor dem Berliner Landgericht, in dem sich der Chinese Zhiting S. u.a. wegen Beihilfe zur besonders schweren Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Er soll zu einer Gruppe von acht Männern gehören – bis auf einen alle Chinesen –, die sich in einer Chatgruppe über Vergewaltigungen von bewusstlosen Frauen austauschten und solche Taten organisierten. Andere Beteiligte sind bereits in Frankfurt, München und Berlin verurteilt worden. Die Männer bezeichneten die Frauen in ihrer Gruppe als "tote Schweine" und die Vergewaltigungen als "Autofahrten", heißt es im Artikel.
VG Berlin – Rücknahme der Einbürgerung: Abdallah A., ein seit 2025 eingebürgerter Palästinenser, wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Rücknahme der Einbürgerung wegen zweier Instagram-Posts, die nach Ansicht des Verfassungsschutzes die Terror-Organisation Hamas unterstützen. Sein Anwalt hält die Entscheidung für rechtswidrig und warnt vor einem "Dammbruch", da die Posts von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. A. versichert, er sei kein Sympathisant der Hamas und habe bei der Einbürgerung nicht “unvollständige Angaben” gemacht. taz.de (Christian Rath) berichtet über das Eilverfahren.
AG Schweinfurt zu Badeunfall: Das Amtsgericht Schweinfurt hat die Eltern zweier kleiner Mädchen, die in einem See ertranken, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, aber keine Strafe verhängt. Aus Sicht des Gerichts sind die 33 Jahre alte Mutter und der 39 Jahre alte Vater vom Tod ihrer Kinder schon so schwer getroffen, dass das Verhängen einer Strafe verfehlt wäre, so das Gericht. Eine Verurteilung wegen Verletzung der Fürsorgepflicht – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – erfolgte nicht. beck-aktuell berichtet.
GBA – Anschläge auf Beck und Schuster: Nun berichtet auch die Sa-SZ (Wolfgang Janisch) über die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen zwei Männer, die im Auftrag des iranischen Regimes Anschläge auf Volker Beck und Josef Schuster geplant haben sollen, darunter auch die Anwerbung eines Auftragskillers. Einer der Beschuldigten soll zudem Brandanschläge auf jüdische Einrichtungen vorbereitet und jüdische Geschäfte in Berlin ausgespäht haben.
RiLG Reto Mantz: Der Vorsitzende Richter am LG Frankfurt Reto Mantz spricht in der Reihe "Most Wanted" mit LTO (Stefan Schmidbauer) über seinen Arbeitsalltag, die Herausforderungen moderner Justizarbeit und den Einfluss von KI auf juristische Verfahren. Er wünsche sich eher eine "aktive Akte", die nicht nur nach Wiedervorlagefristen oder bei Eingang eines Schriftsatzes vorgelegt werde, sondern aktiv erkläre oder frage, was gerade anliege, Formulare vorausfülle und die (derzeit vorherrschenden) "Klickorgien" abnehme. Große KI-Leuchtturmprojekte brauche er hingegen eher nicht, so der Richter.
Angriffe auf die Justiz: Richterinnen und Richter in Deutschland sehen sich zunehmend schweren Bedrohungen und Hasskommentaren ausgesetzt, besonders nach kontrovers wahrgenommenen Urteilen. Das schreibt die Di-SZ (Constanze von Bullion). Frauen in der Justiz seien dabei überdurchschnittlich häufig betroffen und müssten teils sogar polizeilich geschützt werden. Rechtspopulistische Akteure und rechte Onlinemedien schürten diese Angriffe gezielt, um die Justiz zu delegitimieren und einzelne Personen öffentlich anzugreifen.
Anlässlich aktueller Berichte über Attacken auf Justizangehörige zweifelt Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de daran, dass die berichteten Vorfälle – zum Beispiel über den Angriff auf eine Staatsanwältin in Hanau – tatsächlich als Beispiele für eine Häufung von "Angriffen auf den Rechtsstaat" gelten können. Körperliche Angriffe auf Justizbedienstete seien einerseits selten und andererseits meist unpolitisch motiviert, so Fischer. Er kritisiert die dramatische politische Rhetorik über "Angriffe auf den Rechtsstaat" und meint, dass viele dieser Aussagen floskelhaft und unpräzise seien.
Nachkriegsgeschichte des BVerfG: Nun stellen auch Sa-SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Max Bauer/Klaus Hempel) und LTO (Christian Rath) die Studie zur Nachkriegsgeschichte des Bundesverfassungsgerichts vor. In den Gründungsjahren des BVerfG hätten dabei NS‑Verfolgte und NS‑Belastete im Gericht weitgehend konfliktfrei zusammengearbeitet, weil beide Seiten an einem demokratischen Neuanfang mitwirken wollten. Die NS-verfolgten Richter:innen seien froh gewesen, wieder verantwortlich juristisch arbeiten zu dürfen und hätten ihr Verfolgungsschicksal teilweise verheimlicht. Die NS-Belasteten hätten ihre Anpassungsleistungen in der NS-Zeit in heimlich widerständiges Verhalten uminterpretiert.
Recht in der Welt
IGH – Streikrecht: Der Internationale Gerichtshof hat ein Rechtsgutachten im Auftrag der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) beschlossen, in dem mit 10 zu 4 Richterstimmen bestätigt wird, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern völkerrechtlich ein Recht zu streiken zusteht. Das Streikrecht gehöre zur Vereinigungsfreiheit gem. ILO-Konvention 87 und stehe daher unter besonderem Schutz. Obwohl das Gutachten nicht bindend ist, könnte es weltweit Einfluss auf nationale Rechtsordnungen und Gerichtsverfahren haben, schreibt beck-aktuell. Arbeitgeberverbände betonen hingegen, dass Bedingungen und Umfang von Streiks weiterhin national geregelt werden müssten.
IStGH – Ungarn: Ungarns neue Regierung hat den von Viktor Orbán angekündigten Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof laut spiegel.de zurückgenommen. Die frühere Regierung hatte den Austritt mit den Haftbefehlen gegen Israels Premier Netanyahu und Ex‑Verteidigungsminister Gallant begründet. Damit bleibt Ungarn Teil des Gerichts, dessen Statut u.a. alle EU‑Staaten angehören.
USA – Entschädigungsfonds: Dass der von Donald Trump geplante Entschädigungsfonds, aus dem angebliche "Opfer der US-Justiz" entschädigt werden sollen, selbst unter den Republikanern Fragen und Bedenken aufwerfe, teilt beck-aktuell mit. Kritiker sehen darin einen Versuch, Trumps Anhänger:innen zu belohnen. Die Sa-SZ (Peter Burghardt) fasst die Details des zugrunde liegenden Vergleichs zusammen. Die Sa-FAZ (Frauke Steffens) zitiert Philip Allen Lacovara, einst Teil des Staatsanwälte-Teams im Watergate-Skandal: der Vergleich sei ein korruptes Konstrukt, für das die Anwälte des Justizministeriums eines Tages zur Verantwortung gezogen werden könnten. Trump selbst wäre dank der Rechtsprechung des Supreme Court vermutlich gegen Strafverfolgung immun.
Polen – Gleichgeschlechtliche Ehen: Einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes folgend erkennt Polen künftig gleichgeschlechtliche Ehen an, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden. Innenminister Kierwinski gab eine entsprechende Verordnung bekannt, berichtet LTO.
EU/Ungarn – Rechtsstaatlichkeit: Die Möglichkeiten der EU-Kommission, eingefrorene Gelder für Ungarn wieder freizugeben, ohne selbst wiederum rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen, beleuchten die Rechtsprofessoren John Morijn und Kim Lane Scheppele im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Mehrere komplexe rechtliche Verfahren und anhängige Gerichtsentscheidungen könnten hier allerdings den Handlungsspielraum der EU-Kommission stark einschränken. Die Autoren warnen, dass ein vorschnelles Freigeben – wie zuvor in Polen – die Glaubwürdigkeit der EU‑Konditionalität untergraben würde und plädieren für ein strategisches, rechtlich sauberes Vorgehen
Niederlande – RAin Inez Weski: Nun berichtet auch LTO (Markus Sehl), dass die niederländische Strafverteidigerin Inez Weski von einem Rotterdamer Gericht zu einer Gefängnisstrafe von 42 Tagen verurteilt wurde, weil sie Nachrichten an einen Drogenboss geschleust haben soll. Das Urteil sorge für politische Debatten in den Niederlanden, weil es sowohl das Fehlverhalten der Anwältin als auch gravierende Versäumnisse der Ermittlungsbehörden offenlege.
Großbritannien – jugendliche Vergewaltiger: In Großbritannien soll ein Urteil gegen zwei jugendliche Vergewaltiger wegen “zu großer Milde” überprüft werden. Zwei 14-Jährige, die eine 15-Jährige vergewaltigt hatten, waren nur zu Bewährungsauflagen verurteilt worden. Der Richter hatte auf ihr jugendliches Alter und ihre geringen intellektuellen Fähigkeiten Bezug genommen. Das Urteil hatte zu Empörung in der Öffentlichkeit und der Politik geführt. Es berichtet die Di-FAZ (Johannes Leithäuser).
Taiwan: Der Hochschullehrer Ming‑Sung Kuo meint im Interview mit dem Verfassungsblog (Eva Maria Bredler), dass Taiwan gleich in einer zweifachen Krise stecke: außenpolitisch durch Trumps Kurswechsel und Chinas Druck, innenpolitisch durch einen tiefen Verfassungskonflikt zwischen Regierung, Parlament und einem blockierten Verfassungsgericht. Europa spiele in diesem geopolitisch entscheidenden Moment kaum eine Rolle, obwohl es strategisch und wertepolitisch viel zu verlieren habe. Kuo betont, dass Taiwan und seine Partner Chinas "Lawfare" aktiv entgegentreten und zugleich die eigene demokratische Stabilität sichern müssen.
Sonstiges
Haftung für KI: Angesichts der ersten in den USA laufenden Verfahren wegen der Rolle des OpenAI-Chatbots bei gewaltsamen Tötungen erläutert LTO (Jakob Hoffmann), warum KI selbst nicht haftbar gemacht werden kann, jedoch eine zivilrechtliche Haftung der Betreiber in Frage komme. Sowohl Produkthaftungsrecht als auch Deliktsrecht eröffneten auch hierzulande bereits Wege dazu, wobei allerdings die Grenzziehung zwischen Betreiberpflichten und Nutzerverantwortung schwierig bleibe.
Rechtsgeschichte – erste deutsche Juradoktorin: Sebastian Felz erinnert auf beck-aktuell an Anita Augspurg, die 1897 als erste deutsche Frau (in Zürich) juristisch promoviert wurde. Sie war eine zentrale Figur der frühen Frauenbewegung, und setze sich für Bildungschancen, Frauenrechte im BGB und das Wahlrecht ein.
Rechtsgeschichte – Terrorismus: Martin Rath zeichnet auf LTO nach, wie sich Terrorismus und dessen Bekämpfung seit dem 19. Jahrhundert entwickelte – von John Browns Gewaltakten in den USA bis zu § 129a StGB. Er zeigt, dass Terrorismus historisch eng mit politischer Provokation, medialer Wirkung und dem Versuch verbunden ist, staatliche Überreaktionen auszulösen.
Junge Tagung Öffentliches Recht: Weil sich neuerdings auf der Jungen Tagung Öffentliches Recht wieder gesiezt wird, machen sich die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Lasse Ramson und Felix Würkert im JuWissBlog Gedanken darüber, wie dieser Wandel mit den Traditionen der Tagung zusammenhängt und welche Bedeutung das Duzen historisch hatte. Sie argumentieren, dass das Du als bewusst gepflegte Praxis akademische Hierarchien abbaut und den offenen Austausch zwischen sehr unterschiedlichen Karrierephasen fördert. Zugleich betonen sie, dass das Du eine kleine, produktive Irritation im Wissenschaftsbetrieb erzeugt, die auch über die Tagung hinaus wirken sollte.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 23. bis 26. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60041 (abgerufen am: 22.07.2026 )
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