Der Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte gegen den Klima-Beschluss des BVerfG verstoßen. Der Europarat interpretiert die Bedeutung der EMRK bei Migrationsfragen. Am 23. Juni verhandelt das BVerfG über Klagen von ARD und ZDF.
Thema des Tages
Heizung/Klimaschutz: Die Mo-FAZ (Jasper von Altenbockum) berichtet über ein Gutachten der CDU-nahen Klima-Union, das in Kreisen der Bundesregierung zirkuliere und den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz für verfassungswidrig hält. Insbesondere dass die neue Regelung den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb bestehender fossiler Heizungen über das Jahr 2045 hinaus erlaube, verstoße gegen den BVerfG-Klima-Beschluss von 2021. Auch spiegel.de (Markus Becker) berichtet über verfassungsrechtliche Kritik am Regierungsentwurf. So argumentiere Rechtsprofessor Christian Callies, dass "der Gesetzgeber die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensieren" müsse. Kritiker:innen halten die im Gesetz vorgesehene sogenannte Bio-Treppe, also steigende Quoten grüner Brennstoffe, für praktisch nicht umsetzbar und unzureichend, um die Klimaziele zu erreichen.
Bereits in der vergangenen Woche hat der Nationale Normenkontrollrat den Entwurf für das neue Heizungsgesetz als kaum verständlich, praxisfern und kostspielig kritisiert und den Bundestag aufgefordert, den Text grundlegend zu überarbeiten. beck-aktuell berichtet.
Rechtspolitik
EMRK/Migration: Die Mitgliedstaaten des Europarates haben sich auf die sogenannte Chișinău-Erklärung geeinigt, die den Umgang Europas mit Schutzsuchenden neu ordnen soll. Die Welt (Ricarda Breyton) erläutert das Papier ausführlich. Die Staaten wollen die Europäische Menschenrechtskonvention so interpretiert sehen, dass nationale Sicherheitsinteressen stärker ins Gewicht fallen und der Begriff der "unmenschlichen Behandlung" nur noch die schwersten Fälle umfasst. Zudem betont die Erklärung, dass nationale Behörden besser als der EGMR einschätzen könnten, ob eine Abschiebung gerechtfertigt ist.
Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, kritisiert im FAZ-Einspruch, dass die von den Staats- und Regierungschefs des Europarats verabschiedete Gipfelerklärung, trotz eines formalen Bekenntnisses zur Europäischen Menschenrechtskonvention, Formulierungen enthalte, die politischen Druck auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausüben und damit rechtsstaatliche Garantien – etwa das Folterverbot – aushöhlen könnten. Sie warnt, dass Europa seine Glaubwürdigkeit verliere, wenn es in der Migrationspolitik selbst beginne, rechtsstaatliche Mindeststandards zu relativieren. Die Rechtsprofessor:innen Veronika Fikfak und Mikael Rask Madsen kritisieren im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Erklärung ebenfalls. Sie betonen, dass dieses Dokument vor allem innenpolitische Signale der Härte gegenüber Migration senden soll, ohne kurzfristig verbindliche rechtliche Folgen zu haben.
Digitale Gewalt / Tötung von Frauen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert in seiner spiegel.de-Kolumne zunächst den Entwurf des Justizministeriums für ein Gesetz gegen "digitale Gewalt”. Das Justizministerium dehne den Gewaltbegriff immer weiter aus und erzeuge dadurch sprachliche wie rechtliche Unschärfen, die kriminalpolitisch schädlich seien. Das hält er für symbolpolitisch, da bestehende Strafnormen ausreichen würden und die herangezogenen PKS‑Daten die behauptete Problemlage nicht zuverlässig belegten. Auch die von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) in einem Interview vorgeschlagene Einführung eines Mordmerkmals für Femizide sei irreführend, weil solche Tötungen bereits heute regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen gälten. Insgesamt sieht Fischer in den Reformideen eine populistische Ausweitung des Strafrechts, die mehr für Verwirrung als für tatsächlichen Schutz sorge.
Ergebnisse der OLG-Präsident:innen: Die OLG-Präsident:innen forderten auf ihrer Jahrestagung eine umfassende Reform der Strafprozessordnung, um Verfahren zu beschleunigen. Sie schlagen u. a. flexiblere Regeln im Beweisrecht, effizientere Abläufe in Hauptverhandlungen und neue Ordnungsmittel vor, um Störungen besser begegnen zu können. Zudem sprechen sie sich für eine bundesweit einheitliche Cloudlösung für elektronische Akten aus. Beim Einsatz von KI betonen sie, dass diese der Qualitätssicherung und Effizienz dienen solle, jedoch nicht dem Personalabbau, und fordern klare Standards sowie verpflichtende Schulungen für Beschäftigte. beck-aktuell (Maximilian Amos) berichtet.
Hubig im Interview: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt auf eine Änderung im Scheidungsrecht, wonach in Fällen häuslicher Gewalt ein Trennungsjahr vor einer Scheidung nicht mehr erforderlich sein soll. Außerdem sollen von Gewalt betroffene Frauen bei familiengerichtlichen Verfahren den Ort für ein Gerichtsverfahren wählen können, damit ihr neuer Aufenthaltsort vor dem gewalttätigen Ex-Partner verborgen bleibt. Hubig erklärte zudem, dass sie mit CDU und CSU darin einig sei, dass man einen Vorstoß der EU für eine "Nur Ja heißt Ja"-Regelung mitgehen wolle, wenn sich diese auf Jugendliche beschränke. spiegel.de und zeit.de berichten.
Justiz
BVerfG – Rundfunkbeitrag: LTO (Annelie Kaufmann) erläutert die Hintergründe der Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag, die das Bundesverfassungsgericht am 23. Juni verhandeln will. Die Sender wollen in Karlsruhe feststellen lassen, dass die Länder die Rundfunkfreiheit verletzen, indem sie die KEF‑Empfehlung zur Beitragserhöhung nicht umgesetzt haben.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten sich fragen, was sie davon haben, wenn sie mit ihrer Verfassungsbeschwerde erfolgreich wären, kommentiert Michael Hanfeld (Sa-FAZ). "Wie kommt ein vom Bundesverfassungsgericht festgelegter Rundfunkbeitrag wohl bei den Beitragszahlern an?"
BVerwG zu Putenhaltung: Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) schreibt über die zu erwartenden Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende April, dass die Haltungsbedingungen eines Putenmastbetriebs gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Das Urteil verpflichte Veterinärämter, Putenhaltungen künftig strenger zu prüfen und nur noch tierschutzkonforme Systeme zu akzeptieren. Gleichzeitig entstehe bundesweit Rechtsunsicherheit, da klare gesetzliche Vorgaben fehlten und sowohl Behörden als auch Betriebe mit vermehrten Klagen rechnen müssten.
OLG Köln zu Rabattwerbung: Das OLG Köln hat, wie beck-aktuell und LTO berichten, entschieden, dass Pennys Werbung mit durchgestrichenen UVP‑Preisen keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt. Die Richter sahen darin keine unzulässige Bekanntgabe einer Preisermäßigung und gaben der Berufung des Unternehmens statt. Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will Revision einlegen.
LG Berlin I zu Vermögensabschöpfung: Das Landgericht Berlin I hat neun Immobilien und ein Motorrad eingezogen, weil sie nach Überzeugung des Gerichts aus kriminellen Einnahmen stammten und die eingetragene Eigentümerin nur als Strohfrau fungierte. Eine der Immobilien war 2013 sogar auf den Namen ihres damals sechs Monate alten Babys gekauft worden, was die Staatsanwaltschaft als besonders deutliches Indiz für die Verschleierung illegaler Gelder wertete. Die Einziehung erfolgte in einem selbstständigen Verfahren nach § 76a StGB. LTO berichtet.
AG München zu Fake-Maskottchen: Nun berichten auch beck-aktuell und LTO, dass der YouTuber Marvin Wildhage vom Amtsgericht München zu 9.000 Euro Strafe (60 Tagessätze) verurteilt wurde, weil er sich beim Fußball-EM‑Eröffnungsspiel 2024 mit einem gefälschten Maskottchen‑Kostüm und falscher Akkreditierung Zugang zum Spielfeld verschafft hatte.
AG Brandenburg zu nackter Brust in Reha-Klinik: Auch LTO (Antonia Kuhlow) berichtet jetzt über ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg, dass eine Reha-Klinik eine nichtbinäre Person wegen des Geschlechts diskriminierte, weil der Person (anders als männlichen Patienten) die Teilnahme an der Wassertherapie "oben ohne" untersagt wurde.
Münchner Strafjustizzentrum: Das Münchner Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße, Schauplatz zahlreicher historischer und medial beachteter Strafprozesse, wird nach fast 50 Jahren Betrieb durch einen Neubau ersetzt. In dem Gebäude wurden viele bedeutende Verfahren verhandelt – darunter der NSU‑Prozess, die Prozesse zu den Morden an Rudolph Moshammer bzw. Walter Sedlmayr. beck-aktuell gibt einen Rückblick auf die Geschichte des Gebäudekomplexes.
Recht in der Welt
IGH – Klimaschutz: Im Interview mit dem Verfassungsblog (Maxim Bönnemann) vertreten die Rechtsprofessor:innen Marie-Claire Cordonier Segger und Markus Gehring und der Doktorand Tejas Rao die Auffassung, dass das IGH‑Gutachten von 2025, in dem für alle Staaten eine Verpflichtung zu effektivem Klimaschutz festgestellt wurde, einen historischen Wendepunkt markiere, weeil es Klimaschutzpflichten eindeutig als verbindliches Völkerrecht bestätig und bereits jetzt weltweit Gerichtsverfahren sowie politische Prozesse präge.
EuGH/Ungarn – LGBTQI+: Die Mo-SZ (Thomas Kirchner) beleuchtet noch einmal die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum ungarischen "Kinderschutz-Gesetz" und zu den EU-Werten als neuem Rechtsmaßstab. Unter Berufung auf den Politik-Professor Philip Manow warnt der Autor, dass die zunehmende Beschneidung des Politischen durch das Recht und die Gerichte ein wesentlicher Grund für den Aufstieg der Populisten sei.
USA – Abtreibungspille: Der Supreme Court der USA hat entschieden, dass die Abtreibungspille Mifepriston zunächst weiterhin online verschrieben und per Post versendet werden darf, nachdem ein Bundesberufungsgericht den Versand zuvor stark eingeschränkt hatte. Diese Erlaubnis gilt jedoch nur vorläufig, bis das laufende Hauptverfahren über die Rechtmäßigkeit des Postversands abgeschlossen ist. spiegel.de und beck-aktuell berichten.
USA – Fußball-WM-Tickets: Kaliforniens Generalstaatsanwalt ermittelt laut LTO gegen die FIFA, weil Fans teure WM‑Tickets kauften, aber später deutlich schlechtere Plätze erhielten. Die Behörde prüfe mögliche Verstöße gegen das Verbraucherschutzrecht und fordere umfassende Auskünfte vom Verband.
USA – Dua Lipa vs. Samsung: beck-aktuell berichtet, dass Popsängerin Dua Lipa den Elektronikhersteller Samsung auf 15 Millionen Dollar verklagt, weil der Konzern angeblich ohne ihre Zustimmung ein Foto von ihr für TV‑Verpackungen genutzt hat. Samsung weist die Vorwürfe zurück und erklärt, das Bild sei von einem externen Anbieter mit geklärten Rechten geliefert worden.
USA – Harvey Weinstein: Ein neuer Anlauf im New Yorker Prozess um eine Vergewaltigung der Schauspielerin Jessica Mann durch den Produzenten Harvey Weinstein ist gescheitert, weil sich die Jury nicht auf eine Verurteilung Weinsteins einigen konnte, berichtet die Mo-SZ (Ann-Kathrin Nezik). Mann war zeitweise mit Weinstein emotional liiert. Ob das Verfahren ein weiteres Mal neu aufgerollt wird, ist bislang unklar.
USA – Alex Murdaugh: Das Oberste Gericht des Bundesstaates South Carolina hat den Schuldspruch gegen den Anwalt Alex Murdaugh, der 2023 wegen des Mordes an seiner Frau und seinem Sohn zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, aufgehoben. Eine Gerichtsmitarbeiterin soll die Jury unzulässig zulasten Murdaughs beeinflusst haben. Zudem gab es laut Gericht Fehler in der Beweisführung. Das Verfahren muss nun neu aufgerollt werden. beck-aktuell berichtet.
Juristische Ausbildung
Masterstudiengänge: Deutsche LL.M.-Programme werden von Kanzleien zunehmend positiv gesehen, schreibt LTO-Karriere (Sabine Olschner). Entscheidend sei aber, dass der gewählte LL.M. sinnvoll begründet wird und zum Profil des Bewerbers passt.
Sonstiges
Scientology: Das Bundesamt für Verfassungsschutz schafft den Phänomenbereich Scientology ab, weil die Organisation laut Behörde in den vergangenen Jahren deutlich an Relevanz verloren habe, berichtet LTO. Dennoch bleibe eine Beobachtung weiterhin möglich, weil das BfV ausdrücklich nicht erklärt habe, dass tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen fehlen, "die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind".
Anwaltskarrieren: Rechtsprofessor Matthias Kilian beschreibt auf anwaltsblatt.de jene Gruppe junger Anwältinnen und Anwälte, die nicht gründen, sondern in eine bestehende Kanzlei als Mitunternehmer:innen einsteigen. Er zeigt, dass diese Einsteiger:innen seltener, später und meist über eine längere Angestelltenphase in die Selbstständigkeit kommen. Gleichzeitig hebt er hervor, dass sie wirtschaftlich oft stärker starten, weil sie in gewachsene Strukturen und Mandantenstämme einsteigen.
Unternehmensjurist Gerd Kiparski: Der Group General Counsel bei der Viridium Gruppe Gerd Kiparski schildert im Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) in der Reihe "Most Wanted", warum ihn die Verbindung von Recht und Business antreibt, die wichtigste Arbeit von Unternehmensjuristen oft unsichtbar bleibt und weshalb er Jura‑Studierenden rät, Steuerrecht und Digitalthemen ernst zu nehmen.
Geschäftsessen: Der Journalist Finn J. Muchow gibt auf LTO-Karriere Tipps, wie man durch gute Vorbereitung und höfliche Etikette souverän und professionell beim Geschäftsessen auftritt.
Rechtsgeschichte – Verfahrensdokumentation: Martin Rath zeichnet auf LTO nach, wie sich über fast zwei Jahrhunderte hinweg immer neue Konflikte um die Protokollierung von Gerichts- und Parlamentsverfahren entzündeten – von der Stenografie über moderne Aufnahmetechniken bis hin zu aktuellen Debatten über die Dokumentation strafrechtlicher Hauptverhandlungen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 16. bis 18. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59986 (abgerufen am: 08.08.2026 )
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