Der Bundestag hat eine Reform des Gewaltschutzes bei häuslicher Gewalt beschlossen. Das LG Hamburg hat Christian Ulmens Eil-Antrag gegen den Spiegel weitgehend abgewiesen. Ein US-Handelsgericht kippte den neuen globalen 10-Prozent-Zoll.
Thema des Tages
Gewalt gegen Frauen/Fußfessel: Der Bundestag hat am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes beschlossen, die den Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen Täter häuslicher Gewalt ermöglicht. Gerichte können nach dem neuen § 1a GewSchG anordnen, dass Täter zur Durchsetzung von Annäherungsverboten ständig eine elektronische Fußfessel zur digitalen Überwachung betriebsbereit mit sich führen müssen. Bei einer Annäherung an das Opfer würde automatisch eine Warnung ausgelöst. Vorbild ist Spanien, wo seit Einführung der Fußfessel 2009 laut Gesetzesbegründung kein Opfer häuslicher Gewalt mehr getötet wurde. Das neue Gesetz verschärft außerdem Strafen bei Verstößen gegen Schutzanordnungen und gibt Familiengerichten die Möglichkeit, Täter häuslicher Gewalt zu Präventionskursen zu verpflichten. Sa-FAZ (Stephan Klenner/Franziska Pröll), Sa-SZ (Robert Roßmann), Mo-taz (Amelie Sittenauer) und LTO berichten.
Rechtspolitik
BMJ Hubig im Interview: Im Interview mit der BamS (Nadja Aswad/Julian Loevenich) spricht Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) über Änderungen im Sorge- und Umgangsrecht zum Schutz vor gewalttätigen Ex-Partnern. Sie kündigt außerdem an, den Mord-Paragrafen im StGB in Bezug auf Femizide zu ergänzen: Wer eine Frau tötet, "nur weil sie eine Frau ist, oder nur aus geschlechtsspezifischen Gründen tötet, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden." Vermieter ermuntert sie, weiter zu vermieten. Die geplanten Verschärfungen des Mietrechts richteten sich nur gegen schwarze Schafe.
Vergewaltigung: Die Mo-SZ (Ronen Steinke) schildert einen Vergewaltigungsprozess aus Berlin, der mit einem Freispruch endete, aber anders ausgegangen wäre, wenn bereits das "Nur Ja heißt Ja"-Modell gegolten hätte. Sowohl das Europäische Parlament als auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben sich bereits dafür ausgesprochen.
Spanien ist diesen Schritt bereits 2022 gegangen und hat das "Nur Ja heißt Ja"-Modell in einem umfassenden Gesetzespaket eingeführt, über das die Mo-SZ (Patrick Illinger) berichtet.
Leugnung des Existenzrechts Israels: taz.de (Christian Rath) berichtet über die Kritik von rund 30 Rechtsprofessor:innen an dem vom hessischen Justizminister Christian Heinz (CDU) am Freitag im Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf, der die "Leugnung des Existenzrechts Israels" unter Strafe stellen soll. Der Entwurf sei verfassungswidrig, weil er, so die Rechtswissenschaftler:innen, unzulässig in die Meinungsfreiheit eingreife, indem er eine bestimmte Meinung verbiete, und auch nicht durch die vom BVerfG im Wunsiedel-Beschluss entwickelte Ausnahme gedeckt sei. Im Bundesrat selbst gab es am Freitag keine Kritik, der Antrag wurde in die Ausschüsse der Länderkammer überwiesen.
Rechtsprofessor Florian Meinel erläutert im Verfassungsblog die von ihm mitunterzeichnete Kritik am Gesetzentwurf. Jener sei nicht nur verfassungswidrig, vielmehr sei dessen Begründung auch "ein Dokument jener Sackgasse, in der sich der deutsche Israeldiskurs verfangen habe – verfassungsrechtlich, politisch und moralisch".
Ein Verbot, wie es Hessen jetzt fordert, würde sich nicht nur gegen Menschen richten, die den Staat Israel aus antisemitischen Motiven ablehnen, behauptet Daniel Bax (Mo-taz). "Es könnte auch gegen alle gewendet werden, die seine Staatsform als exklusiv jüdischen Staat kritisieren, weil damit eine Religionsgemeinschaft bevorzugt und eine Hierarchie zementiert wird. Ein Verbot würde sich auch gegen all jene richten, die für einen binationalen Staat und eine Einstaaten-Lösung eintreten, in der jeder Bürger vom Jordan bis zum Mittelmeer gleiche Rechte hätte: eine legitime Utopie."
Vermögensabschöpfung: Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, einen Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen, der die Vermögensabschöpfung bei organisierter Steuerhinterziehung wie den illegalen Cum-Ex-Manipulationen nachbessern soll. In Strafverfahren sollen auch Erträge bei Dritten eingezogen werden können, wenn sie diese "für die Tat" erhalten haben. Bisher gilt dies nur für Erträge, die "durch die Tat" erlangt wurden, und erfasst bestimmte Leerverkäufe nicht. Außerdem soll die Vermögensabschöpfung rückwirkend auch in Fällen noch nicht abgeschlossener Ermittlungen sowie noch nicht verjährter Steuerhinterziehungen möglich sein. Die Sa-FAZ (Marcus Jung) berichtet.
Public Viewing: Der Bundesrat hat eine Verordnung gebilligt, die zur Fußball-WM 2026 zeitlich begrenzte Ausnahmen vom nächtlichen Lärmschutz erlaubt. Durch die Zeitverschiebung zwischen den Austragungsorten USA, Kanada und Mexiko sowie Deutschland finden bei der diesjährigen Fußball-WM einige Spiele nach hiesiger Zeit erst am sehr späten Abend oder in der Nacht statt, so dass Public Viewing damit eigentlich nach den bundesweit geltenden deutschen Lärmstandards nicht zulässig wäre. Die Behörden sollen aber bei ihren Entscheidungen zwischen dem öffentlichen Interesse an Liveübertragungen und dem Schutz betroffener Anwohnerinnen und Anwohner abwägen. beck-aktuell berichtet.
Verbraucherkredite: Der Bundesrat hat am Freitag den vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln für Verbraucherkredite zugestimmt. Zum Kern der Reform gehören mehr und schärfere Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie ein besserer Schutz persönlicher Daten, heißt es bei beck-aktuell.
Zustellung: Rechtsanwalt Lucas Brost betont auf njw.de, dass sogenannte digitale Gewalt nur wirksam bekämpft werden könne, wenn gerichtliche Entscheidungen schnell zugestellt werden können, dies aber derzeit an langwierigen Auslandszustellungen scheitere. Er kritisiert, dass der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur "Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt" die Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten auf Anbieter außerhalb der EU beschränke und damit ins Leere laufe, weil die großen Plattformen ihren Sitz in Irland haben. Ein solcher inländischer "Briefkasten" müsse für alle Plattformen verpflichtend werden.
GKV-Zuschuss für Bürgergeldempfänger: Rechtsprofessorin Frauke Brosius‑Gersdorf hält in ihrer Sa-SZ-Kolumne die Finanzierung der Krankenbehandlung von Bürgergeldempfänger:innen durch die gesetzliche Krankenversicherung für verfassungswidrig, weil es sich um versicherungsfremde Leistungen handele, die ausschließlich der Staat tragen müsse. Der Bund zahle bewusst nicht kostendeckende Beiträge, wodurch die zweckgebundenen Beiträge der Versicherten unzulässig belastet würden.
Justiz
LG Hamburg zu Ulmen vs. Spiegel: Das Landgericht Hamburg hat Christian Ulmens Eil-Antrag gegen die Spiegel‑Berichterstattung in nahezu allen Punkten zurückgewiesen und nur in einem prozessualen Detail zu einem spanischen Gerichtstermin eine Unterlassung ausgesprochen. Das Gericht hält die Andeutung des Verdachts für zulässig, Ulmen habe Deepfakes von seiner damaligen Frau Collien Fernandes verbreitet. Ebenso durfte der Spiegel über den Verdacht körperlicher Übergriffe berichten, da nach Ansicht des Gerichts ein ausreichender Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt, etwa eidesstattliche Versicherungen und Bildmaterial. Ulmen kündigte Beschwerde an. Über die Entscheidung berichten Sa-FAZ (Michael Hanfeld), Sa-SZ (Tobias Bug), spiegel.de (Lukas Eberle/Max Hoppenstedt Heinrichs/Juliane Löffler), beck-aktuell (Maximilian Amos) und LTO (Felix W. Zimmermann).
BVerfG – Elternschaft: Rechtsprofessorin Anna Lena Göttsche kritisiert auf LTO, dass Kinder in Zwei‑Mütter‑Familien trotz Ehe der Mütter rechtlich nur einen Elternteil haben und dadurch in zentralen Bereichen schlechter abgesichert seien. Sie betont, dass der Reformbedarf seit Jahren bekannt ist, die Politik aber untätig bleibt und das Bundesverfassungsgericht wohl vergeblich auf eine gesetzgeberische Lösung gewartet habe. Wahrscheinlich werde erst das Gericht den Gesetzgeber zu einer verfassungskonformen Gleichstellung zwingen, während bis dahin betroffene Familien weiter in Unsicherheit lebten.
BGH zu Klimaschutz/Mercedes und BMW: Im Verfassungsblog beleuchten Rechtsprofessor Elbert de Jong und Postdoc Marvin Reiff (in englischer Sprache) die "Zurückhaltung" des Bundesgerichtshofes in seiner Entscheidung von Ende März zur Klimaverantwortlichkeit privater Unternehmen, mit der er die Unterlassungsklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes abgewiesen hatte.
BayObLG zu Durchsuchung von Transhäftling: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass eine Transfrau im Strafvollzug trotz weiblichen Personenstands von einem männlichen Bediensteten durchsucht werden durfte. Maßgeblich seien nach neuer Rechtslage im bayerischen Strafvollzug auch körperliche Merkmale, äußeres Erscheinungsbild und das konkrete Schutzbedürfnis. Der Justizvollzugsanstalt stehe dabei ein weiter Ermessensspielraum zu, den sie im konkreten Fall nicht überschritten habe. beck-aktuell berichtet.
KG zu KI-Schriftsatz: Das Kammergericht hat laut beck-aktuell die Beschwerde einer Anwältin abgewiesen, die in ihrem Schriftsatz KI-generierte, nicht existierende Gerichtsentscheidungen zitiert hatte. Das Gericht erinnerte daran, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berufsrechtlich verpflichtet seien, Fundstellen in ihren gerichtlichen Eingaben zu kontrollieren. Diese Pflicht ergebe sich sowohl aus dem Mandatsverhältnis als auch aus der Stellung als Organ der Rechtspflege.
LAG Hamburg zum Bereitschaftsdienst eines Kapitäns: Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat 2024 in einem Berufungsverfahren entschieden, dass das Alkoholverbot an Bord eines Schiffes keinen Bereitschaftsdienst begründet. Im Expertenforum Arbeitsrecht (Arnd Diringer) wird die Entscheidung vorgestellt.
LG Hamburg/LG Berlin II zu Correctiv-Bericht über Remigrations-Treffen: Nun erklärt auch die Welt (Benjamin Stibi), warum im Fall des Correctiv‑Artikels unterschiedliche Gerichte zu gegensätzlichen Urteilen kommen und wie es überhaupt möglich ist, dass mehrere Verfahren parallel laufen. Verschiedene Kläger können an unterschiedlichen Gerichtsstandorten klagen, weil der "fliegende Gerichtsstand" dies bei Online‑Veröffentlichungen erlaube. Dadurch könnte ein Flickenteppich widersprüchlicher Entscheidungen entstehen, der erst durch eine spätere Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vereinheitlicht werden könne.
LG Stuttgart – Polizeiinspekteur Renner: Der ehemals höchste Polizeibeamte Baden-Württembergs, Andreas Renner, muss sich erneut vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Nachdem er vor zwei Jahren aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung einer jungen Kommissarin freigesprochen worden war, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben. Dem suspendierten Beamten wird vorgeworfen, jener Beamtin, die ihn 2021 angezeigt hatte, damals auch dienstliche Hilfe in Aussicht gestellt zu haben, wenn sie ihm sexuell zu Diensten sei. Die Mo-taz (Benno Stieber) berichtet kritisch, dass die Staatsanwaltschaft zwei Jahre mit einer erneuten Anklage gezögert habe.
LG Frankfurt/M. zu gerichtlicher Anonymisierungsanordnung: Das Landgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass eine sitzungspolizeiliche Anordnung zur Anonymisierung von Angeklagten für spätere presserechtliche Zivilverfahren bindend ist und Medien bei Missachtung die Persönlichkeitsrechte verletzten. Rechtsanwalt Jörn Claßen schreibt auf beck-aktuell, dass ihn diese Bindungswirkung dogmatisch überzeuge, weil der Strafkammervorsitzende in einem solchen Fall aufgrund seiner besonderen Sachnähe bereits eine fundierte Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit vorgenommen habe. Praktisch stärke die Entscheidung den Persönlichkeitsschutz, erleichtere presserechtliche Schritte gegen identifizierende Berichterstattung und verpflichte Medien, gerichtliche Anonymisierungsvorgaben strikt einzuhalten.
LG Frankfurt/M. – Dieselskandal/anwaltliche Beratung: Nun beschreibt auch beck-aktuell (Joachim Jahn) die Vorwürfe, die der Auto-Zulieferer Continental gegenüber seiner früheren Kanzlei Noerr vor dem Landgericht Frankfurt/M. erhebt. Der Autor beschreibt, wie interne Untersuchungen aus Sicht des Unternehmens mangelhaft gewesen seien und zu behördlicher Kritik sowie finanziellen Nachteilen geführt hätten. Noerr weist die Vorwürfe entschieden zurück und rechnet laut Umfeld eher mit einem Vergleich als mit einem Urteil.
LG Hamburg zu Äußerung über Kaulitz: Das Landgericht Hamburg hat, wie LTO berichtet, entschieden, dass der AfD-Politiker Julian Adrat eine homophobe Äußerung über Bill Kaulitz nicht weiter verbreiten darf, weil sie dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze. Die Äußerung des AfD-Politikers beinhalte eine "massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert", heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Gegen diese einstweilige Verfügung hat Adrat inzwischen Widerspruch eingelegt.
AG Halle/S. – Marla-Svenja Liebich: Im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Amtsgericht Halle/S., in dem der Landkreis Saalekreis den Geschlechtseintrag von Marla‑Svenja Liebich rückgängig machen lassen möchte, weil er den Wechsel des Geschlechtseintrags für missbräuchlich hält, argumentiert Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de), dass solche Missbrauchsfälle äußerst selten seien und Behörden sowie Gerichte bereits zeigten, dass sie bei erkennbaren Täuschungsversuchen einschreiten würden. Zugleich betont er, dass einzelne Fälle kein Grund seien, das Selbstbestimmungsgesetz, das den Geschlechtswechsel erleichtere, grundsätzlich infrage zu stellen.
AG Brandenburg zu nackter Brust in Reha-Klinik: Das Amtsgericht Brandenburg hat einer Transperson einen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen, weil das Verbot, an einer wassertherapeutischen Gruppenübung ohne Bedeckung der Brust teilzunehmen, eine Diskriminierung ist, wenn es nicht auch für männliche Teilnehmer gilt. Gerade im Hinblick darauf, dass das Verdecken der Brust historisch nicht immer gesellschaftlicher Konsens gewesen sei und sogar in einigen kommunalen Badeordnungen nicht mehr ausdrücklich vorgeschrieben ist, sei eine Ausgrenzung des einen Geschlechts unangemessen, so das Gericht. Dem Ziel der Klinik würde etwa auch dadurch genügt, wenn allen Teilnehmenden der Wassertherapie das Verdecken der Brust aufgetragen würde. beck-aktuell berichtet.
VG Ansbach zu Riesenrad: Das Verwaltungsgericht Ansbach hat den Betrieb eines 60 Meter hohen Riesenrads untersagt, weil die nach der Bayerischen Bauordnung erforderlichen Abstandsflächen massiv unterschritten und dadurch unzumutbare Einblicke auf das Nachbargrundstück ermöglicht wurden. Auch als genehmigungsfreier fliegender Bau müsse ein Riesenrad die bauordnungsrechtlichen Vorgaben einhalten, weshalb die Behörde hier nicht allein auf einen Sicherheitsabstand von einem Meter hätte abstellen dürfen, so das Gericht laut beck-aktuell.
VG Berlin zu AfD-Parteispende: Nun berichtet auch die Sa-SZ (Tim Frehler), dass die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin ihr Verfahren um die Rückforderung von 2,35 Millionen Euro, die sie wegen einer umstrittenen Parteispende an den Bundestag überwiesen hatte, verloren hat. Das Gericht stufte die Plakatspende als unzulässig ein, da unklar war, ob der angegebene Spender tatsächlich der wahre Geldgeber war.
VG München – Grenzkontrolle: Über eine weitere Klage gegen Grenzkontrollen an der deutschen Grenze berichtet die WamS (Ricarda Breyton/Philipp Woldin). Vor dem Verwaltungsgericht München soll am 1. Juli die Klage des Innsbrucker Rechtsprofessors Werner Schröder verhandelt werden, der im Juni 2025 in eine Kontrolle der Bundespolizei geraten war. Zunehmend werde die Bundesregierung durch entsprechende Gerichtsurteile unter Druck gesetzt, heißt es im Artikel.
StA Bonn – Bestechung in JVA Euskirchen: Die Polizei hat mit über 200 Einsatzkräften die JVA Euskirchen sowie mehrere Wohnungen durchsucht, weil Justizbeamte verdächtigt werden, Hafterleichterungen gegen Geld verkauft zu haben. Die Beschuldigten sollen Häftlingen beispielsweise regelrechte Abonnements für Warnungen vor Kontrollen angeboten haben. Das Gefängnis in Euskirchen zählt zum offenen Vollzug. LTO berichtet.
StA München - Staudammbruch in Brasilien: Benedikt Peters (Sa-SZ) fordert die Staatsanwaltschaft München auf, nach fast siebenjährigen Ermittlungen bald zu entscheiden, ob sie gegen einen deutschen TÜV-Manager Anklage wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit einem Staudammbruch in Brasilien erhebt. Wenn es bis Januar 2029 kein Strafurteil gibt, sei die Tat verjährt.
Staatsanwalt Mike Ulbricht: Die Mo-taz (Jean-Philipp Baeck/Natalie Meinert) berichtet, dass der Dresdner Staatsanwalt Mike Ulbricht im November 2025 auf Einladung des rechtsextremen Anwalts Dubravko Mandic in Baden Baden vor einem rechtsextremen Publikum einen Vortrag über Meinungsfreiheit und Volksverhetzung gehalten habe. Außerdem gebe es Hinweise, dass er der AfD und ihrer ehemaligen Jugendorganisation "Junge Alternative" nahe stand und sie unterstützt habe. Gegen den Staatsanwalt laufe ein Disziplinarverfahren. Ulbricht sagt, er habe als Wissenschaftler referiert und nicht gewusst, dass es sich um ein rechtsextremes Publikum handelt.
Recht in der Welt
USA – Zölle: Ein US-Handelsgericht hat auch Trumps neuen globalen Zehn‑Prozent‑Zoll für unrechtmäßig erklärt, weil die gesetzliche Grundlage aus den 1970er‑Jahren dafür keine Grundlage biete. Die Regierung muss das Urteil innerhalb von fünf Tagen umsetzen und den betroffenen Importeuren die gezahlten Abgaben erstatten, wie Mo-SZ (Ann-Kathrin Nezik) und spiegel.de berichten. Der Präsident hatte den Zoll gegen weltweite Handelspartner verhängt, nachdem der US-Supreme Court im Februar einen Großteil seiner Sonderzölle, die auf ein anderes Gesetz gestützt waren, für unzulässig erklärt hatte.
Ungarn – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Die ungarische Rechtsanwältin Erika Farkas äußert im Verfassungsblog (in englischer Sprache) die Auffassung, dass eine Absetzung des amtierenden ungarischen Obersten Richters Zsolt András Varga legitim wäre, weil er selbst zur Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit beigetragen habe. Zugleich betont sie, dass dies rechtsstaatlich nur durch die vollständige Umsetzung des EGMR‑Urteils Baka gegen Ungarn von 2016 geschehen dürfe, das eine unabhängige gerichtliche Kontrolle über die Amtsenthebung verlange.
Juristische Ausbildung
Harvard-Stipendium ausgeschlagen: LTO-Karriere (Xenia Piperidou) hat sich mit dem Diplomjuristen Marc Nickel unterhalten, der trotz eines 14-Punkte-Examens auf ein angebotenes Harvard-Stipendium verzichtet hat und sich zunächst erst einmal seiner Promotion und Gründungsprojekten widmen will.
OVG Berlin-BB zu Aufgaben in Prüfungen: Auch wenn das Berliner Prüfungsrecht vorsieht, dass das Prüfungsamt für die Klausuren im Ersten Juristischen Staatsexamen Aufgabenvorschläge von Hochschullehrern einholt, die mit dem Rechtsgebiet vertraut sind, ergibt sich daraus kein subjektives Recht der Prüflinge. Das hat laut einem Bericht von beck-aktuell (Jannina Schäffer) das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Zur Begründung verwies der Senat auf seine frühere Rechtsprechung, nach der auch die Mitwirkung von Hochschullehrern an der Bewertung von Prüfungsleistungen nach § 36 Abs. 4 JAO Berlin lediglich programmatischen Charakter habe.
Sonstiges
Wehrhafte Demokratie: Der Historiker Alexander Gallus analysiert in der Sa-FAZ den Begriff der "wehrhaften Demokratie" bei Karl Loewenstein einerseits und Karl Mannheim andererseits. Wahre Wehrhaftigkeit erwuchs für Mannheim dabei, anders als bei Loewenstein, aus aktiver Bürgerschaft und gelebter Demokratie, die sich nicht im repressiven Abwehrkampf selbst ersticken dürfe.
Gerechtigkeit: Der Philosoph Achim Brosch rezensiert in der Sa-FAZ das neue Buch von Bernhard Schlink, in dem dieser sich systematisch dem Begriff der Gerechtigkeit – aus unterschiedlichen Blickwinkeln und in seinen wichtigsten Anwendungsfeldern – widmet: Vom Leitbild der Politik, der Gesellschaft und der Rechtsprechung bis hin zur individuellen Tugend. In seiner klaren Sprache habe Schlink eine Anleitung zum Selbstdenken verfasst und liefere dadurch seinen Lesern etwas, das in der histrionischen Aufmerksamkeitsökonomie unserer Zeit selten geworden sei, schreibt Brosch, "einen unaufgeregten Beitrag zu einem Thema, das so alt ist wie die Geschichte der Philosophie und so aktuell wie die jüngste Wahlprognose".
Gesetze im Internet: Die Sa-FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet über technische Probleme bei dem von der Bunderegierung verantworteten Internetangebot gesetze-im-internet.de. Betroffen seien wohl "nur" Übersichten und Indexe, der direkte Zugriff auf Normen scheine zu funktionieren. Zudem fehlten einige Gesetze in den Übersichten.
RAin Jennifer Oellig: In der Interview-Reihe "Most Wanted" von LTO (Stefan Schmidbauer) berichtet Rechtsanwältin Jennifer Oellig u.a. darüber, wie ein gescheiterter Jobwechsel sie letztlich in die erfolgreiche Selbstständigkeit führte.
Rechtsgeschichte – uneheliche Kinder: LTO (Martin Rath) schreibt über ein Reichsgerichtsurteil von 1901, in dem geklärt werden musste, ob die strenge Regel des französischen Code Civil zur Verhinderung von Vaterschaftsermittlungen nach Einführung des BGB weiterhin galt. Der Artikel zeigt, wie stark uneheliche Kinder und ihre Mütter rechtlich benachteiligt wurden und wie kompliziert das Nebeneinander verschiedener Landesrechte im Deutschen Reich funktionierte.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 9. bis 11. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59928 (abgerufen am: 12.08.2026 )
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