Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Mai 2026: VG Berlin zu linker Buch­hand­lung / EuGH zu GEMA im Alten­heim / US-Sup­reme Court zu Wahl­k­reis­zu­schnitt in Loui­siana

04.05.2026

Kulturstaatsminister Weimer darf Buchhändler nicht als "politische Extremisten" bezeichnen. Die Weiterleitung von Rundfunk an ein Altenheim ist nicht Gema-pflichtig. Der US-Supreme Court höhlte Voting Rights Act aus.

Thema des Tages

VG Berlin zu Buchhandlung vs. Weimer: Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass Kulturstaatsminister Wolfram Weimer die Betreiber der linken Buchhandlung "Zur schwankenden Weltkugel" nicht als "politische Extremisten" bezeichnen darf. Weimer hatte in einem Interview seine Entscheidung, drei linken Buchhandlungen den von einer Jury zugesprochenen Buchhandlungspreis zu verweigern, so begründet: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun". Laut VG hat er damit die Persönlichkeitsrechte der Buchhändler verletzt, da er trotz Nachfrage keine ausreichenden Tatsachen benennen konnte, die die Bezeichnung rechtfertigen. Die Auskunft des Bundesamts für Verfassungsschutz, dass (nicht näher erläuterte) Erkenntnisse vorliegen, genüge nicht. Zudem verstieß Weimer im Interview laut Gericht gegen das staatliche Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot, das für amtliche Kommunikation gilt. Sa-SZ (Jörg Häntzschel/Felix Stephan), beck-aktuell und LTO berichten.

Kulturstaatsminister Weimer habe natürlich recht, kommentiert Jasper von Altenbockum (Sa-FAZ): Politische Extremisten, ob linke oder rechte, sollten nicht mit Steuergeldern unterstützt und mit Preisen überhäuft werden. Man sollte allerdings genau wissen, ob es sich tatsächlich um Extremisten im Wortsinne handelt oder nicht. Im Falle der drei Buchläden, um die seit Monaten gestritten wird, weil Weimer ihnen einen Preis verwehrt hat, wisse man es nicht, schreibt von Altenbockum.

Rechtspolitik

Wohnungsmiete: Laut Hbl (Heike Anger) könnten die geplanten Änderungen im Wohnungsmietrecht private Vermieter:innen vom Markt vertreiben. Einer aktuellen Vermieterumfrage zufolge erwägen 60,5 Prozent, ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben und Wohnraum zu verkaufen. In der vergangenen Woche hat das Kabinett das "Mietrechtspaket II" beschlossen, das strengere Regeln beim möblierten Wohnen und der Kurzzeitvermietung vorsieht, um Umgehungen der Mietpreisbremse zu verhindern.

Die neu geschaffene Transparenz sei gerecht, kommentiert Leopold Zaak (Mo-SZ). Nicht nur für Menschen, die auf Wohnungssuche seien, sondern auch für alle, die in Städten wie Berlin, Frankfurt am Main oder München lebten. Denn, wenn immer mehr teure und möblierte Wohnungen auf den Markt kämen, mache sich das letztlich insgesamt im Mietspiegel bemerkbar.

Leugnung des Existenzrechts Israels: Der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) begründet im Interview mit FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert), warum die hessische Landesregierung vorschlägt, die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen. Die jüngsten antisemitischen Vorfälle in deutschen Städten seien für ihn "unerträglich" gewesen. Der Staat müsse entschlossener handeln, um jüdisches Leben zu schützen. Hessen will am 8. Mai einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen. Heinz erläutert, dass legitime Kritik an der israelischen Regierung weiterhin möglich bleiben soll, die Grenze jedoch dort verlaufe, wo Äußerungen in antisemitische Hetze oder Gewalt mündeten.

Heizung: Die Regierungskoalition hat sich darauf geeinigt, dass Vermieter, die eine neue fossile Heizung einbauen, die Hälfte der Netzentgelte, des CO₂-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen müssen. So soll verhindert werden, dass ausschließlich die Mieter die Kostenrisiken von fossilen Heizungen tragen. Es berichten beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak) .

Antidiskriminierung: Rechtsprofessor Daniel Ulber würdigt auf beck-aktuell das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – das in diesem Jahr vor zwanzig Jahren in Kraft trat – als wichtigen Meilenstein, betont aber auch, dass es Schwächen bei der Rechtsdurchsetzung gebe. Den aktuellen Referentenentwurf für eine Reform des AGG ordnet er als notwendige Reaktion auf das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ein. Besonders positiv bewertet der Autor dabei die geplante Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Zugleich mahnt er an, dass andere notwendige Reformen – etwa beim Entgelttransparenzgesetz – weiterhin ausstünden.

spiegel.de (Florian Gontek) beleuchtet das Phänomen der so genannten AGG-Hopper, die auf der Grundlage von Scheinbewerbungen Unternehmen wegen vermeintlicher Diskriminierungen auf Grundlage des AGG verklagen, um so Entschädigungen zu erzielen.

Steuerhinterziehung: Die Rechtsanwälte Rainer Biesgen und Philipp J. Butler erläutern auf LTOwarum ihrer Ansicht nach der Vorschlag von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht einzuschränken, keinen Erfolg, sondern eher weniger Aufklärung und mehr verdeckte Vermögen brächte. Sie zeigen, dass in der Praxis vor allem Erben, Unternehmen und Mittelständler Selbstanzeigen erstatten – nicht jedoch die strategischen Großhinterzieher, die durch die Reform eher noch stärker zur Verschleierung motiviert würden. 

Produkthaftung: Die Mo-FAZ (Katja Gelinsky) stellt den Regierungsentwurf für eine Reform des Produkthaftungsrechts vor. Künftig sollen deutlich mehr Akteure – darunter Logistikunternehmen, Onlineplattformen und Refurbisher – verschuldensunabhängig haften. Die Haftung für Software-Mängel wird verbessert. Zudem sollen prozessrechtlich neue weitreichende Offenlegungspflichten eingeführt werden. Während Wirtschaftsverbände vor höheren Kosten warnen, weisen Rechtsexperten darauf hin, dass die Reform durch eine EU-Richtlinie von 2024 bereits vorgegeben sei und bis Dezember 2026 umgesetzt werden müsse.

Prognosemärkte: Die Doktorandin Greta Niehaus beschreibt auf LTO, dass Prognosemärkte (prediction markets) wie "Polymarket" ein erhebliches Missbrauchsrisiko schaffen, weil dort auf nahezu jedes zukünftige Ereignis gewettet und Insiderwissen leicht ausgenutzt werden kann. In den USA werden solche Fälle zunehmend als Insiderhandel behandelt, in Deutschland würden vergleichbare Wetten dagegen meist als illegales Glücksspiel gelten. Die Autorin plädiert dafür, statt eines pauschalen Verbots ein reguliertes Zulassungsmodell für bestimmte Prognosemärkte zu prüfen, um Missbrauch wirksamer zu verhindern.

Verfassung Saarland: Die Kritik am neu eingefügten Gottesbezug in der Verfassung des Saarlands gehe an der Sache vorbei, meint Thomas Jansen (Sa-FAZ). Eine Präambel sei keine Rechtsvorschrift, sie verpflichte niemanden zu etwas. Und mit einem Gottesbezug werde das Christentum auch nicht zur Staatsreligion im Saarland erklärt, so Jansen. 

U-Ausschüsse RhPf: Frederik Schindler (Mo-Welt) meint, dass Vorhaben des rheinland-pfälzischen Landtags, das notwendige Quorum für Untersuchungsausschüsse heraufzusetzen, "keine gute Idee" sei. Untersuchungsausschüsse seien ein zentrales Kontrollrecht der Opposition und eines der schärfsten Schwerter, um Regierungshandeln aufzuklären, Fehlverhalten offenzulegen und Transparenz herzustellen. Die Schwelle dafür sollte man nicht mal eben nebenbei erhöhen, weil eine bestimmte politische Kraft diese Rechte erstmals nutzen könnte, so Schindler. "Minderheitenrechte sind eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie."

BVerfG-Richterwahl: In einer Veranstaltung, über die beck-aktuell berichtet, hat sich Rechtsprofessorin Frauke Brosius‑Gersdorf über ihr Scheitern bei der Bundesverfassungsrichterwahl im Sommer 2025 geäußert, zu dem ihrer Einschätzung nach ein deutliches Maß an Frauenfeindlichkeit beigetragen habe. 

Justiz

EuGH zu Gema in Altenheimen: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Weiterleitung von per Satellit empfangenen TV‑Programmen in die Zimmer einer Seniorenresidenz keine öffentliche Wiedergabe darstellt und daher keine zusätzliche Gema‑Lizenz erfordere. Die Bewohner gelten nicht als "neues Publikum", weil sie bereits bei der ursprünglichen Erlaubnis für die Wiedergabe mitgedacht worden seien. Der Fall geht nun zurück an den BGH, der auf Basis dieser Vorgaben entscheiden muss. tagesschau.de (Klaus Hempel)beck-aktuell und LTO berichten, 

EuGH zu Abwerbeverzicht im Profifußball: Der Europäische Gerichtshof bewertet den Abwerbeverzicht portugiesischer Profiklubs während der Corona-Pandemie nicht als wettbewerbswidrig, sondern stellt auf den außergewöhnlichen Krisenkontext ab. Rechtsanwalt Mark‑E. Orth kritisiert laut beck-aktuell das Urteil scharf: "Nachdem der EuGH vor allem mit dem Super-League-Urteil ein großes Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung des Kartellrechts auf den Sport geschaffen hat, entzündet er nun Nebelkerzen, die diese vormals so klare Unterteilung in Rauch auflösen."

BVerfG zu Zweitveröffentlichungsrecht: Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung zu landesrechtlichen Zweitveröffentlichungspflichten nur die Kompetenzfrage entschieden, nicht aber die grundrechtliche Zulässigkeit solcher Pflichten, erklärt Rechtsprofessorin Ellen Euler im Verfassungsblog. Weil verpflichtende Modelle auch auf Bundes- und EU‑Ebene aber nur in engen rechtlichen Grenzen möglich wären und derzeit kaum umsetzbar erscheinen, plädiert sie für freiwillige Mechanismen und veränderte wissenschaftliche Anreizstrukturen, um Open Access wirksam voranzubringen.

BGH zu Wiedereinsetzung: Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss von Anfang März klargestellt, dass eine Wiedereinsetzung nur die Rechtzeitigkeit einer tatsächlich nachgeholten Prozesshandlung fingiert, nicht aber eine überhaupt nicht vorgenommene Handlung ersetzen kann. Im Fall scheiterte die Beschwerde, weil sie nicht nur nicht fristgerecht, sondern auch nicht beim zuständigen Amtsgericht eingelegt wurde. Eine beim OLG eingereichte Schrift habe dies nicht heilen können, da das OLG für die Einlegung nicht empfangszuständig war und keine Weiterleitungspflicht bestand. anwaltsblatt.de (Melanie Lilit Shahnazarian) berichtet.

BFH zu gerichtlichen Internetrecherchen: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Gericht Internetrecherchen über einen Kläger nur verwerten darf, wenn es diese offenlegt und in die Akten aufnimmt. Da das Finanzgericht dies im konkreten Fall unterlassen und seine Entscheidung dennoch darauf gestützt hatte, wurde der Beschluss aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. beck-aktuell berichtet. 

KG Berlin zu Datenschutz bei X: Das Kammergericht hat die Verbandsklage der niederländischen Verbraucherstiftung Somi gegen X, in der es um behauptete Datenschutzverstöße und daraus abgeleitete Schadensersatzansprüche ging, als unzulässig abgewiesen. Die geltend gemachten Schadensersatzansprüche der Verbraucher:innen seien für die kollektive Rechtsverfolgung nicht geeignet, so das Gericht laut beck-aktuell, weil es für den Schaden auf die individuellen Verhältnisse der Nutzer:innen ankomme. Somi hatte beanstandet, dass X ohne wirksame Einwilligung extensiv Daten über seine Nutzer sammle, zusammenführe und auswerte, um personalisierte Werbung zu schalten und Nutzer:innen zu beeinflussen. 

OLG Frankfurt/M. – Umsturzpläne/Reuß: Prinz Reuß weist im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. die Einstufung als Reichsbürger zurück und beteuert, die Bundesrepublik als bestehenden Staat anzuerkennen. Er räumt zwar ein, ein eigenes Fürstentum ausgerufen zu haben, bestreitet aber jegliche gewaltsamen Umsturzpläne. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm und weiteren Angeklagten vor, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben, die die staatliche Ordnung gewaltsam stürzen wollte. Es berichtet beck-aktuell.

AGH Hessen zu Fachanwaltstitel für Erbrecht: Der Anwaltsgerichtshof Hessen hat einer Anwältin den Fachanwaltstitel für Erbrecht verweigert, weil ihre umfangreiche Tätigkeit als Nachlasspflegerin nicht als Tätigkeit im Sinne der Fachanwaltsordnung anerkannt wurde. Entscheidend sei, dass Nachlasspflege überwiegend Vermögensverwaltung darstelle und keine strukturierten gerichtlichen Verfahren mit Entscheidungscharakter umfasse. beck-aktuell berichtet.

OVG Saarland zum Pflügen einer Landebahn: Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat in einem Fall, in dem es um das Umpflügen eines Grundstücksteils ging, das die Landebahn eines Sonderlandeplatzes kreuzt, entschieden, dass der Landwirt hierzu nicht berechtigt war, weil seine angebliche Kündigung der seit 1970 bestehenden Nutzungsvereinbarung unwirksam war. Durch das Umpflügen habe er allerdings eine betriebsbedingte Gefahr für die Luftverkehrssicherheit geschaffen und könne daher als Störer zur Gefahrenbeseitigung herangezogen werden. beck-aktuell berichtet.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Die WamS (Lars Petersen) berichtet, dass im Verfahren um die mutmaßliche Entführung der Kinder der Unternehmerin Christina Block ungewöhnlich enge personelle Verbindungen zwischen Hamburger Justiz, Innenbehörde und Beteiligten bestehen, die Zweifel an der Unparteilichkeit der Ermittlungen weckten. Zudem wird gezeigt, dass ein Amtsrichter trotz möglicher Interessenkonflikte zahlreiche weitreichende Maßnahmen genehmigte.

LG Köln zu Verletzung zweier Pferde: Nachdem ein Pferd auf ein anderes losgegangen war, hatte das Landgericht Köln über die Behandlungskosten zu entscheiden und stellte fest, dass die Halterin des angreifenden Pferdes für den Tritt ihrer Stute nur zur Hälfte haftet, weil auch von dem verletzten Pferd eine eigene, anrechenbare Tiergefahr ausgegangen sei. LTO berichtet.

LG Stuttgart – Sabotage in Rüstungsfabrik: Nun berichtet auch die Sa-taz (Minh Schredle) vom chaotischen Auftakt eines Prozesses beim Landgericht Stuttgart gegen fünf pro‑palästinensische Aktivist:innen, die eine israelische Rüstungsfirma in Ulm sabotiert haben sollen. Die Verteidigung kritisierte insbesondere die Sitzordnung und die Glasscheibe, die Verteidigung und Beschuldigte trennt. Am ersten Prozesstag konnte lediglich die Identität der Angeklagten festgestellt werden.

ArbG Frankfurt/M. zu Kündigung von Whistleblower: Das Arbeitsgericht Frankfurt/M. hat entschieden, dass die Schweizer Bank Julius Bär einen früheren Manager zu Unrecht entlassen hat. Der Mann hatte gerügt, ihm sei gekündigt worden, nachdem er auf Sanktionsverstöße hingewiesen hatte. Das Bankhaus hatte dagegen argumentiert, der Manager habe versucht, Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben. Das aber ist nach Ansicht des Gerichts nicht belegt worden, so dass der Kündigungsschutzklage stattgegeben wurde. bloomberg (Arno Schütz/Karin Matussek) berichtet. 

VG Köln mit neuer Präsidentin: LTO berichtet über den Wechsel in der Führung des Verwaltungsgerichtes Köln. Kathrin Junkerkalefeld übernimmt den Posten von Birgit Herkelmann-Mrowka, die in den Ruhestand geht.

Recht in der Welt

USA – Wahlrecht in Louisiana: Der US-Supreme Court hat den Bundesstaat Louisiana verpflichtet, eine Wahlkreisänderung von 2024 wieder rückgängig zu machen. Das Parlament von Louisiana hatte damals ein Gesetz verabschiedet, das zwei Wahlkreise vorsah, in denen Schwarze jeweils die Mehrheit stellten. Dagegen hatte eine Gruppe von Wählerinnen und Wählern geklagt. Sie argumentierten, der Zuschnitt anhand ethnischer Kriterien verstoße gegen die Verfassung. Mo-SZ (Charlotte Walser), Sa-taz (Hansjürgen Mai) und spiegel.de berichten.

Der Oberste Gerichtshof der USA habe den Voting Rights Act von 1965 – der das Schlüsselgesetz der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung sei – damit endgültig ausgehöhlt, kommentiert Mathieu von Rohr (spiegel.de)Ähnlich sieht es Frauke Steffens (Sa-FAZ), die meint, dass der Voting Rights Act nur noch auf dem Papier bestehe. Weil sich das Gesetz, das die Teilhabe von Schwarzen an politischer Macht sichern half, nicht abschaffen ließ, habe ihn der Supreme Court seit 2013 sukzessive so geschwächt, dass seine Vorschriften nun so gut wie wirkungslos seien.

Brasilien – Richterernennung: Der brasilianische Senat hat die von Präsident Luiz Inázio Lula vorgeschlagene Ernennung des Generalstaatsanwalts Jorge Messias zum Richter am Obersten Gericht überraschend abgelehnt. Die Entscheidung zeigt die schwierigen Mehrheitsverhältnisse für Lulas Regierung. Messias ist wegen seiner Haltung zu Abtreibung und Kritik am Gericht umstritten. spiegel.de und beck-aktuell berichten.

Ungarn – Korruption: Ungarns designierter Premierminister Péter Magyar hat angekündigt, dass Ungarn der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) beitreten wird. Der künftige EU‑Generalstaatsanwalt Andrés Ritter drängt auf Eile, weil sonst die Gefahr bestehe, dass Beweise und veruntreutes Vermögen kaum noch gesichert werden könnten. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit bestehe der stark begründete Verdacht, so Ritter gegenüber der Mo-SZ (Jan Diesteldorf), "dass Misswirtschaft auch zur Bereicherung von Amtsträgern und Angehörigen dieser Regierung geführt hat."

Ungarn – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Rechtsanwalt Michael Meyer-Resende befasst sich im Verfassungsblog (in englischer Sprache) mit den Herausforderungen, vor der die neue ungarische Regierung bei der Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit und Demokratie steht. 

EuGH/Ungarn – LGBTIQ: Nun argumentieren Rechtsprofessor Armin von Bogdandy und Postdoc Luke Dimitrios Spieker auch im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass der EuGH mit seiner Entscheidung zum ungarischen "Kinderschutzgesetz" Art. 2 EUV als eigenständig einklagbare Rechtsgrundlage bestätigt und damit klare justiziable "rote Linien" für Mitgliedstaaten gezogen habe. Daneben deuten sie die Entscheidung als Anerkennung einer "europäischen Gesellschaft", deren gemeinsame Werte durch Konflikte nicht geschwächt, sondern gestärkt werden. Und sie betonen, dass der EuGH trotz dieser Ausweitung seiner Kontrolle einen hohen Eingriffsschwellenwert setzt, um das föderale Gleichgewicht zu wahren und Art. 2 EUV als begrenzende, nicht gestaltende Norm zu verstehen.

Sonstiges

RAin Hanna Schmidt: Im Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) erzählt Rechtsanwältin Hanna Schmidt in der Reihe "Most Wanted", warum sie eine Großkanzlei verlassen und ihre eigene Kanzlei gegründet hat. Außerdem spricht sie über Herausforderungen ihres Berufs, ihren Karriereweg und ihre Idee für eine Reform der Erbschaftsteuer.

Delegitimierung des Staates: Rechtsprofessor Andreas Nitschke erläutert auf LTO seine Auffassung, wonach die vom Verfassungsschutz abgeschaffte Kategorie der "Delegitimierung des Staates" im Dienstrecht weiterwirke und dort als "Zombie"-Begriff erhebliche Unsicherheiten erzeugen könne. Der Autor zeigt anhand von Gerichtsentscheidungen, dass der Begriff wegen seiner Unschärfe dazu führen kann, zulässige Regierungskritik vorschnell als verfassungsfeindlich einzustufen, was für Beamtinnen und Beamte gravierende Folgen bis hin zum Verlust des Dienstverhältnisses haben kann. 

Künstliche Intelligenz: Rechtsanwalt Johann-Friedrich Fleisch stellt auf beck-aktuell das im vergangenen Jahr erschienene Buch des britischen Rechtswissenschaftlers Richard Susskind zur KI vor. Susskind argumentiert darin, dass wir uns dringend auf Szenarien vorbereiten müssten, in denen KI menschliche Fähigkeiten erreicht, und dass dabei auch das Rechtssystem grundlegend umgestaltet werden müsse. Zudem betont er, dass Regulierung, gesellschaftliche Debatten und interdisziplinäre Forschung nötig seien, um die Risiken zu beherrschen und die Vorteile von KI verantwortungsvoll zu nutzen. 

KI in der Wissenschaft: Die Doktorandin Eva Maria Bredler kritisiert im Editorial des Verfassungsblog, dass viele wissenschaftliche Beiträge zunehmend von KI generiert werden. Wissenschaftliches Schreiben aber sei "eine Arbeit, in der wir vorkommen können. Wir schreiben über Dinge, die uns bewegen, und die etwas in der Welt bewegen können. Geben wir diese Arbeit nicht aus der Hand." KI solle nur als Hilfsmittel genutzt werden.

KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann warnt auf LTO, dass das Hochladen fremder juristischer Texte in KI‑Tools fast immer eine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt und daher grundsätzlich die Zustimmung der Rechteinhaber erfordert. Die bestehenden Schranken des Urheberrechts passen seiner Einschätzung nach kaum auf typische KI‑Nutzungen von Jurist:innen. Er hält es allerdings für unrealistisch und unzeitgemäß, Jurist:innen die Nutzung moderner KI‑Werkzeuge zu verbieten, und sieht eher Regelungsbedarf durch Rechtsprechung oder Gesetzgebung.

Anwaltsalltag mit Behinderung: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) berichtet Rechtsanwalt Matthias Baring, wie ihm seine eigene Behinderung einerseits zwar hilft, die Sorgen schwerbehinderter Mandant:innen besser zu verstehen und ihnen niedrigschwelliger zu begegnen, aber auch welchen Herausforderungen im Studium und Berufsalltag er begegnete und begegnet. 

Klassenkampf: Martin Rath widmet sich auf LTO anlässlich des "Tag der Arbeit" dem Begriff der "Klasse" und untersucht, wie sich "Klassenkämpfe" im Recht ausgewirkt haben. 

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. bis 4. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 04.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59870 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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