Der verurteilte Kriegsverbrecher Ratko Mladić will nach Serbien überstellt werden. Die Beamtenbesoldung könnte auch gesenkt werden, meint Ulrich Battis. Das BVerwG klärte Eingriffsbefugnisse der Tierschutzbehörden zugunsten von Puten.
Thema des Tages
IRMCT - Ratko Mladić: Der frühere bosnisch-serbische Armeechef Ratko Mladić, der wegen des Massakers von Srebrenica und weiterer Kriegsverbrechen vom Internationalen Jugoslawien-Strafgerichtshof (ICTY) 2017 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hat seine Verlegung von Den Haag nach Serbien beantragt. Laut seiner Familie und seinen Anwälten sei Mladić todkrank und habe zudem vor zwei Wochen einen Schlaganfall erlitten. Seine Anwälte versuchten in den vergangenen Jahren mehrfach erfolglos, aus gesundheitlichen Gründen eine Verlegung nach Serbien zu erreichen. Mladics Anträge wurden aber abgelehnt, da er in Den Haag ausreichend medizinisch behandelt werde. Mladic, der nur serbisch spricht, argumentiert mit der Sprachbarriere. Über den Verlegungsantrag muss der "Residualmechanismus für die ehemaligen ad hoc-Strafgerichtshöfe" (IRMCT) entscheiden. Opferverbände aus Bosnien lehnen die Verlegung strikt ab und warnen, sie würde die internationale Strafjustiz untergraben und die Opfer erneut demütigen. Trotz seiner Verurteilung wird Mladić von manchen Serb:innen bis heute als Held verehrt. Es berichten die Mo-FAZ (Michael Martens) und spiegel.de.
Rechtspolitik
Beamtenbesoldung: Dass auch trotz der einschlägigen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung eine Erhöhung der Beamtenbesoldung rechtlich nicht zwingend erforderlich, sondern sogar eine Absenkung verfassungsrechtlich möglich wäre, erläutert der emeritierte Rechtsprofessor Ulrich Battis in der Welt. Wenn der Staat sparen müsse und dies auch konsequent tue, sei eine niedrigere als die "amtsangemessene" Besoldung der Beamten "durchaus vertretbar", schreibt Battis. Der bloße Verweis auf eine angespannte Haushaltslage reiche allerdings nicht, notwendig sei vielmehr ein "schlüssiges und umfassendes Konzept der Haushaltskonsolidierung".
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften: Im Editorial des Verfassungsblogs machen sich Maximilian Steinbeis und Janos Richter darüber Gedanken, was der Bundesgesetzgeber tun könnte, um Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und "uns alle "besser vor autoritären Populisten zu schützen". Sie fokussieren sich dabei insbesondere auf das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften und schlagen vor, hier Justizminister:innen "zur Eindeutigkeit zu verpflichten". Zwar sollten Weisungen weiterhin möglich bleiben – aber schriftlich und begründet, so die Autoren. Das könnte im Zweifel in den meisten Fällen schon ausreichen, um einen Missbrauch unattraktiv zu machen.
Pakt für den Rechtsstaat: Die Neue Richter*innenvereingung fordert laut beck-aktuell eine schnelle Verabschiedung des Pakts für den Rechtsstaat, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren. Der Verein warnt, dass die Justiz nur mit ausreichend Personal und moderner Ausstattung ihre Aufgaben erfüllen und Delegitimierungsversuchen begegnen könne. Angesichts möglicher Regierungsbeteiligungen rechtsextremer Parteien betont der Verband die Notwendigkeit einer politisch unabhängigen Justiz mit stärkerer Selbstverwaltung. Außerdem müsse auch die Abschaffung des externen Weisungsrechts der Exekutive und eine weitergehende Selbstverwaltung der Justiz zur Debatte stehen.
Anwaltliches Berufsrecht: Auf anwaltsblatt.de berichtet Christian Rath über die Bundestags-Sachverständigenanhörung zur geplanten Modernisierung des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe. Die Sachverständigen begrüßten viele der geplanten Modernisierungen, kritisierten jedoch einzelne Regelungen – besonders zum Vorgehen der Kammern über das UWG und zur Begrenzung der Bürgenhaftung der Kammern bei Kanzleiabwicklungen. Deutlichster Konfliktpunkt war das Inkasso, wo massive Missstände, geringe Sachkundeanforderungen und der Bedarf nach einem völlig neuen, tätigkeitsbezogenen Kostenrahmen hervorgehoben wurden.
Neue Selbstständigkeit: Die Rechtsanwälte Marko Vraetz und Alexander Willemsen stellen auf LTO den aktuellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, mit dem im Sozialversicherungsrecht der Status der "neuen Selbstständigkeit" eingeführt werden soll. Dabei soll es nicht auf die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb ankommen, sondern der Parteiwille zur selbstständigen Beschäftigung und die Erfüllung formaler Kriterien sollen maßgeblich sein. Zugleich ist mit der neuen Selbstständigkeit eine Pflicht zur Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung verbunden. Der Reformvorschlag ist eine Reaktion auf das so genannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2024.
Strafbefehl: Rechtsanwalt Nils Hauser kritisiert auf LTO, dass ein Einspruch gegen einen Strafbefehl per einfacher E‑Mail trotz klar erkennbarer Urheberschaft und Ernsthaftigkeit als formunwirksam gilt und dadurch Betroffene unverhältnismäßig benachteiligt würden. Die strengen Anforderungen des § 32a StPO erschwerten den Zugang zum Recht besonders für Personen ohne technische Mittel oder juristische Unterstützung und seien deshalb verfassungsrechtlich bedenklich. Hauser fordert eine Reform, etwa eine Bereichsausnahme, damit im Strafbefehlsverfahren eine einfache E‑Mail als Einspruch genügt.
Die Privatdozentin Nicole Bögelein und der Projektleiter Frank Wilde wenden sich im Verfassungsblog insgesamt gegen die weitreichende Anwendung von Strafbefehlen in Strafverfahren, weil hier rechtsstaatliche Prinzipien Effizienzinteressen geopfert würden und die Folgen sozial ungleich verteilt seien. Die Autor:innen machen vier Vorschläge für eine Reform des Strafbefehlsverfahrens, sie fordern beispielsweise ein Zustimmungserfordernis des Betroffenen.
Entgelttransparenz: Tommy Giese klärt auf LTO-Karriere vier Irrtümer zur Entgelttransparenzrichtlinie auf, die bis spätestens Ende Juni umzusetzen ist. So würden beispielsweise Gehaltsspannen in Stellenausschreibungen nicht zwingend verlangt und die Beweislast kehre sich in der Regel erst dann um, wenn Beschäftigte zunächst Indizien für eine Diskriminierung darlegten. Giese rät Arbeitgebern, die sich auf die Berichtspflichten vorbereiten, sich am Richtlinientext selbst zu orientieren und nicht an Sekundärquellen, die durch Vereinfachungen den Inhalt der Richtlinie verfälschten.
Politikerbeleidigung: § 188 StGB greife die grundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit an, findet Gunnar Schupelius (bild.de) und fordert eine Abschaffung der Norm.
Spritpreise: Am Freitag hat der Bundestag das zweite Entlastungspaket beschlossen, das die Folgen des Ölpreisanstiegs infolge des Irankriegs abmildern soll. Wie beck-aktuell und LTO berichten, werden damit die Steuern auf Diesel und Benzin von Anfang Mai bis Ende Juni um rund 17 Cent pro Liter gesenkt, außerdem ist der Weg frei für eine steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro an Beschäftigte. Der Tankrabatt wurde bereits vom Bundesrat bestätigt, über die Entlastungsprämie soll die Länderkammer am 8. Mai entscheiden.
Künstliche Intelligenz: In einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ warnen Professor Bernd Grzeszick, Rechtsanwalt Andreas Jaspers, Professor Dr. Tobias Keber u.a., dass die geplante Herausnahme einer Reihe von Produktsektoren, darunter Medizinprodukte, aus der KI‑Verordnung dazu führen würde, dass medizinische KI‑Forschung den Schutz der KI‑Reallabore verliert, der für die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten unverzichtbar ist. Sie fordern deshalb, dass zumindest die innovationsfördernden Teile der KI‑VO – insbesondere die Reallabore – für diese Bereiche weiter gelten sollen. Außerdem betonen sie, dass auch die Bundesländer eigene KI‑Reallabore einrichten können müssen, um regionale Forschung und Wirtschaft zu stärken. Insgesamt geht es ihnen darum, die europäische KI‑Entwicklung nicht durch gut gemeinte, aber schädliche Ausnahmen auszubremsen.
Leugnung des Existenzrechts Israels: Auch beck-aktuell berichtet jetzt über den hessischen Vorstoß für eine strafrechtliche Sanktionierung der Leugnung des Existenzrechts Israels. Der entsprechende Gesetzentwurf beziehe sich auf den Wunsiedel-Beschluss des BVerfG, nach dem laut hessischem Justizministerium bestimmte Äußerungen und Parolen trotz der Pflicht zu "allgemeinen" Gesetzen unter Strafe gestellt werden können, die im Widerspruch zur "Verfassungsidentität" der Bundesrepublik Deutschland stehen.
GKV-Zuschuss für Bürgergeldempfänger: Im Auftrag des GKV-Spitzenverbands hat der frühere BSG-Präsident Rainer Schlegel ein Rechtsgutachten erstellt, in dem er zu dem Ergebnis kommt, dass die derzeitige Finanzierung der Krankenkassenkosten für Bürgergeldempfänger verfassungswidrig ist. In dem Papier argumentiert Schlegel, dass der Staat die Gesundheitskosten vollständig tragen müsse, weil Bürgergeldbeziehende einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf das soziokulturelle Existenzminimum haben. Die doppelte Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern – als Steuer- und als Beitragszahler – sei im Übrigen ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsgleichheit. Die Sa-FAZ (Christian Geinitz) berichtet über das Gutachten und die aktuelle politische Diskussion.
Justiz
BVerwG zu Putenhaltung: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Haltungsbedingungen eines konkreten Putenmastbetriebs gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, und dabei grundlegende Ausführungen zu den Haltungsbedingungen in der Putenmast getroffen. Das Gericht stellte klar, dass die freiwilligen "Puteneckwerte" von 2013 jedenfalls zu den für die Bewertung der Haltungsbedingungen maßgeblichen Parametern "Gruppengröße, Besatzdichte und Stallstrukturierung" nicht aussagekräftig seien. Auch wenn die eigentlich erforderliche Verordnung zur Konkretisierung der Haltungsbedingungen für Puten fehlt, dürfen die Behörden auf Grundlage des Tierschutzgesetzes gegen den Betrieb vorgehen. Sa-FAZ (Katja Gelinsky), Mo-taz (Jost Maurin), beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak) berichten.
EGMR zu Elterngespräch: Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass Art. 6 EMRK einem jugendlichen Angeklagten ein grundsätzliches Recht auf ein privates Elterngespräch nicht gewährt. Ob ein Geständnis verwertet werden kann, auch wenn ein solcher Kontakt unterblieben ist, entscheide sich nach den Umständen des Einzelfalles. Im konkreten Fall ging es um einen Fünfzehnjährigen, der sich mit der Comicfigur "Joker" identifizierte und im März 2018 mit 23 Messerstichen eine Mitschülerin getötet hatte. beck-aktuell berichtet.
BGH zu Balkonsanierung: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass eine WEG trotz abweichender Teilungserklärung für eine Sanierung zuständig bleibt, weil die Verkehrssicherungspflichten in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht delegierbar seien. Bei dringendem Sanierungsbedarf müsse die WEG sogar selbst tätig werden. Über die konkrete Art der Sanierung müssen jedoch weiterhin die Wohnungseigentümer entscheiden. tagesschau.de und beck-aktuell berichten.
BVerwG zu qualifizierter Pflichtenmahnung: Weil er möglicherweise meldepflichtige Äußerungen eines Kollegen nicht weitergegeben hatte, erhielt ein Referatsleiter beim BND eine so genannte "qualifizierte Pflichtenmahnung", die das Bundesverwaltungsgericht jetzt aber wieder aufgehoben hat. Zum einen habe bereits keine Meldepflicht bestanden, weil die Äußerung bei einer privaten Grillfeier gefallen sei, zum anderen stellte das Gericht klar, dass mit einer Pflichtenmahnung – die keine Disziplinarmaßnahme im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sei – keine schuldhafte Dienstpflichtverletzung festgestellt oder gerügt werden dürfe. beck-aktuell berichtet.
BayObLG zu transfeindlicher Äußerung: Das BayObLG hat eine Verurteilung wegen Volksverhetzung aufgehoben, weil die konkrete transfeindliche Äußerung zwar verletzend gewesen sei, aber kein qualifizierter Angriff auf die Menschenwürde war. Für § 130 Abs. 2 Nr. 1c StGB müsse Betroffenen ihr Lebensrecht als gleichwertige Mitglieder der Gemeinschaft abgesprochen werden, was hier nicht der Fall gewesen sei. Die Aussage bleibe daher von der Meinungsfreiheit gedeckt. beck-aktuell berichtet.
OVG Berlin-BB zu Gebühren für Zurückbringen eines Dementen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundespolizei für das Zurückbringen eines schwer demenzkranken Mannes zu seinem Pflegeheim keine Gebühr von der Einrichtung verlangen durfte. Das Zurückbringen eines entwichenen Heimbewohners gehöre weder zum öffentlich‑rechtlichen Pflichtenkreis des Seniorenheims noch sei es vom Heim im Sinne des Bundesgebührengesetzes "veranlasst" worden. beck-aktuell berichtet.
VGH Mannheim zum Rundfunkbeitrag: Rechtsprofessor Wolfgang Schulz wertet im Gespräch mit beck-aktuell (Maximilian Amos) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum Rundfunkbeitrag als vorsichtig formulierte Kritik an der Rechtsprechung des BVerwG zur Programmvielfalt. Er betont, dass Gerichte kaum in der Lage seien, die Vielfalt des Gesamtprogramms empirisch zu messen und dass solche Bewertungen eher in die Zuständigkeit von Aufsichtsgremien gehören.
OVG SH zu Nius vs. Daniel Günther: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Unterlassungsantrag des Portals "Nius" gegen Daniel Günther abgewiesen hat, weil letzterer eine umstrittene Äußerung über Nius nicht als Ministerpräsident, sondern als CDU-Politiker und politisch handelnde Privatperson getroffen habe, sieht Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) dessen Reaktion kritisch. Wenn ein Ministerpräsident den eigenen Sieg vor Gericht als einen Sieg der Meinungsfreiheit darstellt, dürfe man ins Grübeln kommen, so Müller-Neuhof. Der Gerichtsbeschluss ermuntere Regierungspolitiker, zumindest in Talkshows mit der Autorität ihrer Ämter gegen politische Gegner zu rüpeln. "Im Zweifel waren sie eben als Privatleute da".
Esther Geißlinger (Mo-taz) kritisiert die juristische Begründung des OVG als unnötig spitzfindig. Im Grunde sei es egal, ob Daniel Günther als Ministerpräsident, als CDU-Politiker oder als Privatmensch gesprochen habe. "Wichtig ist, dass Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und Funktionen bekleiden, den Wert von sauberer Recherche und gutem Journalismus betonen und ihn abgrenzen von allen Kanälen und Medien, die sich nicht an die Regeln des Berufs halten."
LG Köln zu Nius/Fastenbrechen: Das Landgericht Köln hat dem Portal "Nius" seine Berichterstattung über ein vermeintliches "Fastenbrechen für Bürgergeldempfänger" untersagt. Nius hatte behauptet, die Dortmunder Arbeitsagentur habe "Bürgergeldempfänger" zum muslimischen Fastenbrechen geladen, bei dem der Steuerzahler die Leckereien und ebenso die Kinderbetreuung bezahlt habe. Allerdings, so jetzt das Gericht, seien die angegriffenen Aussagen "sämtlich unwahr". Eingeladen worden seien vielmehr die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundesagentur. Auch habe es sich nicht um ein Fastenbrechen gehandelt, sondern um die "feierliche Eröffnung der neuen Kantine". spiegel.de (Alexander Kühn/Anton Rainer) und LTO (Max Kolter) berichten über die Entscheidung.
LG Hamburg/LG Berlin II zu Berichterstattung über das Remigrations-Treffen: Sa-SZ (Ronen Steinke) und Sa-FAZ (Frederik Orlowski) erläutern, an welchen Stellen das Landgericht Hamburg und das Landgericht Berlin II im Hinblick auf einen Bericht der Plattform Correctiv über das so genannten Potsdamer Treffen und einen dort besprochenen "Masterplan" zur Remigration auch deutscher Staatsbürger:innen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Während das LG Hamburg die strittigen Passagen vor allem im Gesamtzusammenhang einer investigativen, politisch zugespitzten Recherche betrachtet, in der Wertungen und Verdichtungen üblich und zulässig seien, sehe das LG Berlin einzelne Formulierungen als überprüfbare Tatsachenbehauptungen, für die strengere Anforderungen an Genauigkeit gelten.
LAG Hamm zu Urlaub nach Mutterschutz: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im September 2025 entschieden, dass Urlaub, der wegen Mutterschutz und anschließender Elternzeit nicht genommen werden konnte, nicht nach tariflichen Verfallsfristen verfällt. Die gesetzlichen Spezialregelungen aus dem Mutterschutzgesetz und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bestimmten das maßgebliche Urlaubsjahr eigenständig und gingen damit sowohl dem Bundesurlaubsgesetz als auch tariflichen Verfallklauseln vor. Rechtsanwältin Ramona Segler erläutert im Expertenforum Arbeitsrecht die Entscheidung.
VG Schwerin zu Walrettung: Das Verwaltungsgericht Schwerin hat sich mit 19 Eilanträgen zu Buckelwal Timmy befasst, berichtet beck-aktuell. Die Antragsbegehren reichten von der Einleitung von Rettungsmaßnahmen über die Überprüfung der behördlichen Entscheidungen bis hin zur Forderung, jegliche Rettungsmaßnahmen zu unterlassen. Sämtliche Eilanträge wurden aber wegen mangelnder Antragsbefugnis der Klagenden gemäß § 42 Abs. 2 VwGO zurückgewiesen. Die Antragsteller:innen hätten nicht darlegen können, warum sie durch die betroffenen Maßnahmen (oder ihr Unterlassen) in eigenen Rechten verletzt worden sein sollten.
Tobias Freudenberg (beck-aktuell) thematisiert in diesem Zusammenhang mögliche Eigenrechte der Natur. "Wäre Timmy Träger von eigenen Rechten und könnte er sie selbst geltend machen, hätte er womöglich auf lebenserhaltende Maßnahmen gepocht. Vielleicht hätte er sich aber auch unter Berufung auf seine Walwürde auf das vom BVerfG anerkannte Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben berufen. Wir wissen es nicht. Und das ist das Dilemma bei der Frage, ob Menschen als eine Art Vormund oder Treuhänder die Rechte der Natur einfordern können sollen."
AG Esslingen zu tödlichem Verkehrsunfall: Das Amtsgericht Esslingen verurteilte einen Fahrer wegen dreifacher fahrlässiger Tötung zu 1 Jahr und 10 Monaten Haft auf Bewährung und entzog ihm den Führerschein für mindestens drei Jahre, weil er eine Mutter und ihre zwei Kinder getötet hat. Er hatte Gas- und Bremspedal verwechselt, berichtet beck-aktuell.
KI-Schriftsätze: Bei den Sozialgerichten gingen vor allem zum Bürgergeld immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein und brächten Richter an ihre Grenzen, warnte laut LTO der Präsident des LSG NRW Jens Blüggel in seinem Jahresbericht. Hintergrund für diesen Trend, der bundesweit zu beobachten sei, sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwälten, sagte Blüggel. "Die Bürger helfen sich selbst mit KI."
Recht in der Welt
USA – Todesstrafe: Das US‑Justizministerium verschärft die Regelungen zur Todesstrafe auf Bundesebene. Künftig sollen Erschießungskommandos, der elektrische Stuhl und der Erstickungstod durch Gas als Methoden für Hinrichtungen zugelassen werden und interne Abläufe zur Beschleunigung gestrafft werden. Das melden Sa-SZ und spiegel.de. Zuvor hatte das Ministerium bereits ein noch unter Trumps Vorgänger Joe Biden verhängtes Moratorium für Hinrichtungen auf Bundesebene aufgehoben.
USA – Ermittlungen gegen Notenbankchef: Die US-Justiz hat laut spiegel.de die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Notenbankchef Jerome Powell wegen angeblich exzessiver Renovierungskosten für das Notenbankgebäude eingestellt. Staatsanwältin Jeanine Pirro erklärte, statt der Justiz werde nun die interne Aufsicht der Federal Reserve (Fed) den Fall untersuchen. Offiziell geht es um den geplanten Umbau des Fed-Gebäudes für 2,5 Milliarden Dollar. Jerome Powell brachte die Ermittlungen dagegen in Verbindung damit, dass die Notenbank bei ihren Zinsentscheidungen nicht den Wünschen von Präsident Donald Trump folge.
USA – Bayer/Monsanto: Die Mo-FAZ (Sebastian Balzter/Marcus Jung) gibt einen Ausblick auf die am heutigen Montag vor dem US-Supreme Court beginnende Verhandlung in Sachen Monsanto vs. Durnell und deren Bedeutung für den Bayerkonzern. Es geht um die juristischen Risiken des Unkrautvernichters Glyphosat. In der mündlichen Verhandlung am Montag treffen zwei besonders anerkannte Juristen aufeinander, schreibt die FAZ. Deren Auftritt dürfte eines der juristisch spannendsten Duelle in Washington in diesem Jahr werden.
Israel/Libanon – Kriegsverbrechen: Das UN‑Menschenrechtsbüro berichtet laut beck-aktuell, dass es zahlreiche Hinweise auf mögliche israelische Kriegsverbrechen im Libanon gibt, darunter Angriffe auf medizinisches Personal, Journalist:innen und zivile Wohnhäuser. Gleichzeitig wird betont, dass auch Raketenangriffe der Hisbollah gegen Nordisrael völkerrechtswidrig sein könnten und eine unabhängige Untersuchung sowie Konsequenzen für alle Verantwortlichen gefordert.
EuGH/Ungarn – LGBTIQ+: Assistenzprofessor Martijn van den Brink kritisiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung zum ungarischen "Kinderschutzgesetz" Artikel 2 EUV auf eine Weise anwende, die politisch motiviert, aber nicht ausreichend rechtlich begründet sei. Der Autor argumentiert, dass der EuGH sich wie ein "Verfassungsgericht ohne Verfassungs-Kompass" verhalte, weil er die politischen Dimensionen seiner Entscheidung nicht anerkenne und stattdessen eine scheinbar rein juristische Argumentation präsentiere, die jedoch nicht trage.
IStGH – Rodrigo Duterte: Auch beck-aktuell berichtet jetzt, dass der Internationale Strafgerichtshof die Anklage gegen den früheren philippinischen Präsidenten Rodrigo Duterte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zugelassen hat.
Sonstiges
KI in der anwaltlichen Praxis: Über eine neue Generation von Legaltech-Anbietern, die sich mit ihren digitalen Dienstleistungen bewusst an Kanzleien wenden, berichtet die Mo-FAZ (Marcus Jung). Vorgestellt wird das von dem jungen Juristen René Fergen gegründete Startup Jupus mit dem Angebot eines "KI-Sekretariats für Rechtsanwälte".
AfD: In seiner Kolumne argumentiert der frühere Verfassungsrichter Peter Müller (Sa-SZ), dass Verbotsforderungen und Brandmauern gegen die AfD wirkungslos bleiben und ihr eher nutzen, weil sie Ausgrenzung in politische Stärke umwandeln. Stattdessen sollten demokratische Parteien die realen Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen, Repräsentationslücken schließen und die AfD inhaltlich stellen, anstatt sie prozedural zu benachteiligen.
Warum die demokratischen Parteien keinen "so emotional ansprechenden, zugewandten, teils sogar verlockend daherkommenden Wahlkampf" führen, wie es der AfD in Sachsen-Anhalt gelinge, deren Ansprache der Wähler " keineswegs nur Hass und Frustration" schüre, fragt sich Ronen Steinke (Sa-SZ).
Biennale: Die Jury der Biennale von Venedig hat erklärt, keine Länder mehr zu berücksichtigen, deren Staatschefs vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht werden, berichtet beck-aktuell. Obwohl nicht ausdrücklich benannt, beträfe das vor allem Russland und Israel.
RAin Vanessa Pickenpack: Im Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) beschreibt Rechtsanwältin Vanessa Pickenpack in der Serie "Most Wanted", wie geopolitische Krisen wie der Iran‑Konflikt ihre anwaltliche Arbeit beeinflussen und betont dabei die Bedeutung von Haltung und moralischer Verantwortung in der Rechtsberatung. Gleichzeitig schildert sie, was sie an ihrem Beruf besonders reizt – die Vielfalt, Internationalität und strategische Arbeit – und wo sie Herausforderungen sieht.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Sie können die tägliche LTO-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59820 (abgerufen am: 15.05.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag