Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. April 2026: Aus­kunfts­an­sprüche bei digi­taler Gewalt? / Neue Regeln für "Buy now, pay later"/ Res­i­li­ente Wahl­k­reis­re­geln

20.04.2026

Bundesjustizministerin Hubig legte Gesetzentwurf zum Schutz vor "digitaler Gewalt" vor. Der Bundestag verabschiedete die Reform des Verbraucherkreditrechts. Sophie Schönberger sieht keine Manipulationsgefahr bei der Wahlkreiseinteilung.

Thema des Tages

Digitale Gewalt: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat nun den erwarteten Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt" vorgelegt, dessen zivilrechtlicher Teil noch nicht bekannt war. Er sieht vor, dass Plattformen verpflichtet werden können, Daten wie Namen, Anschrift, E‑Mail-Adresse und IP-Adressen von Täterinnen und Tätern herauszugeben. Ergänzend sollen als äußerstes Mittel auch Accounts gesperrt werden können, wenn weitere Rechtsverletzungen drohen. Für beide Maßnahmen ist ein Richtervorbehalt vorgesehen. Die zivilrechtlichen Durchsetzungs-Ansprüche sollen nur bei Verstößen gegen 28 Strafrechtsparagrafen gelten, von der Volksverhetzung bis zur Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Parallel sollen in einem strafrechtlichen Teil, der bereits vor einigen Wochen bekannt wurde, neue Tatbestände, etwa zur unbefugten Aufnahme oder Verbreitung intimer Bilder und Deepfakes, geschaffen werden. Sa-SZ (Valerie Höhne), taz.de (Christian Rath), welt.de (Claudia Kade), netzpolitik.org (Chris Köver), beck-aktuell und LTO (Markus Sehl) berichten. 

Für Ronen Steinke (Sa-SZ) wird es Zeit, dass ein solches Gesetz komme. Im Sexualstrafrecht bestehe ein großer Nachholbedarf. Dass jede Person das Recht habe, über ihre Sexualität selbst zu bestimmen, das sei ein Gedanke, der im deutschen Recht noch immer erstaunlich neu sei. Susanne Kusicke (Sa-FAZ) begrüßt den Auskunftsanspruch zur Identität der Rechtsverletzer:innen gegen die Diensteanbieter. Täter:innen müssten fürchten, dass ihnen die Maske vom Gesicht gezogen werde. Lotte Laloire (taz.de) findet: Wenn schon Strafrecht, dann wäre “eine andere Rechtsfolge als Knast oder Kohlezahlen sinnvoll”. Sie schlägt beispielhaft verpflichtende anti-sexistische Trainings vor, deren Trägerorganisationen der Staat dann aber auch ordentlich finanzieren müsste.

Rechtspolitik

Verbraucherkredite: Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Reform des Verbraucherkreditrechts beschlossen, mit der die EU-Verbraucherkredit-Richtlinie umgesetzt wurde. Künftig unterliegen Zahlungsmethoden wie "Jetzt kaufen, später bezahlen" ("Buy now, pay later") den gleichen Regeln wie Verbraucherkredite. Während die Regierungskoalitionen die Reform als "echte Verbesserung für den Verbraucherschutz" bewerten, kritisieren Grüne und Linke die Regelungen als nicht weitgehend genug. spiegel.de, beck-aktuell und LTO (Hasso Suliak) berichten. 

Bundestags-Wahlrecht: Die Mo-SZ (Ronen Steinke) hat sich mit der Rechtsprofessorin Sophie Schönberger über den Zuschnitt der Wahlkreise in der Bundesrepublik unterhalten. In Deutschland seien die Möglichkeiten zur Manipulation begrenzt, so die Verfassungsrechtlerin. Die Wahlkreiseinteilung werde regelmäßig durch eine eigene Wahlkreiskommission überprüft. Und nach der letzten Reform gebe es das "fairste Wahlrecht, was wir je hatten".

Politikerbeleidigung: Die WamS (Ricarda Breyton) bringt Überlegungen bei den Grünen, § 188 StGB auf die kommunalen und ehrenamtlichen Mandatsträger:innen zu begrenzen, mit aktuellen Zahlen in Verbindung, wonach es einen neuen Höchststand bei den entsprechenden erfassten Straftaten gibt. Nach Angaben der Landeskriminalämter wurden im vergangenen Jahr 4792 Verstöße gegen § 188 StGB erfasst. In der CDU/CSU habe es zuletzt sogar Überlegungen gegeben, den entsprechenden Straftatbestand wieder abzuschaffen, und auch in der SPD gebe es Stimmen, die das Sonderrecht zum Schutz von Politiker:innen infrage stellten.

Antidiskriminierung: Der Juniorprofessor Alexander Tischbirek bezeichnet im Verfassungsblog den Referentenentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als "Reförmchen", weil er sich fast ausschließlich auf unionsrechtlich zwingende Mindestanpassungen beschränke. Der Autor kritisiert, dass zentrale Problemfelder – etwa die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle, die Ausweitung ihrer Befugnisse oder die Einführung von Verbandsklagen – trotz langjähriger Kritik weitgehend unerledigt bleiben. Zwar enthalte der Entwurf einzelne Verbesserungen wie die Verlängerung der Geltendmachungsfristen, doch seien auch diese im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten weiterhin restriktiv. 

Asylberatung: Im JuWissBlog betont die Referendarin Annalena Mayr, dass die unabhängige Asylverfahrensberatung ein zentrales Instrument für faire, effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren sei und besonders vulnerable Gruppen schütze. Die vom Bundesinnenministerium geplante Streichung der Finanzierung gefährde diese Funktionen, widerspreche europäischen Vorgaben und ignoriere nachweislich positive Wirkungsanalysen. Daher sei ein Rückbau politisch wie rechtsstaatlich falsch, vielmehr sei eine Stärkung der Beratung geboten.

Wehrdienst: Rechtsanwalt Patrick Heinemann kritisiert auf LTO die Anfang April im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums, mit der eine "allgemeine Ausnahme" bei der gesetzlichen Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte junger Männer postuliert wurde. Die Allgemeinverfügung sei keine echte Ausnahme, sondern hebele die gesetzliche Regelung komplett aus und verletze rechtsstaatliche Prinzipien wie Gewaltenteilung und Gesetzesbindung. Dieser Rechtsbruch sei unnötig, weil die Regierungskoalition das Wehrpflichtgesetz jederzeit ordnungsgemäß ändern könnte, statt es per Verwaltungsakt zu umgehen.

Schwarzfahren: Wolfgang Janisch (Sa-SZ) plädiert ausführlich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens. Die Strafbarkeit des “Erschleichens von Leistungen” solle auf Fälle beschränkt werden, bei denen jemand falsche Fahrscheine druckt oder unerlaubt über Drehkreuze steigt. Im übrigen genüge die Durchsetzung des erhöhten Beförderungsentgelts, das auch noch weiter erhöht werden könnte.

Strafverfolgung: Dass die Zahl der offenen Verfahren bei den Staatsanwaltschaften steige, liege nicht nur daran, dass immer mehr mutmaßliche Straftaten entdeckt und gemeldet werden, schreibt die Welt (Ricarda Breyton), sondern sei auch Folge politischer Entscheidungen: Das Strafrecht wurde in den vergangenen Jahren ausgeweitet, sodass Verhaltensweisen, die früher oft nicht strafrechtlich verfolgt wurden, heute stärker im Zentrum stünden. Die Leipziger Strafrechtsprofessorin Elisa Hoven fordert ein Gegengewicht, nach dem den Ausweitungen auch Bemühungen um Entkriminalisierung gegenüberstehen sollten.

Justiz 

EuGH zu DSGVO-Hopping: Nun berichtet auch Rechtsanwalt Michael Witteler im Expertenforum Arbeitsrecht über ein  EuGH-Urteil vom März, das einem Optiker erlaubte, schon ein erstmaliges DSGVO-Auskunftsersuchen als rechtsmissbräuchlich abzulehnen. Der EuGH habe allerdings einen strengen Nachweis sowohl objektiver als auch subjektiver Missbrauchsindikatoren verlangt. Gleichzeitig bestätigte der EuGH, dass Schadensersatz auch bei bloßer Verletzung des Auskunftsrechts möglich ist, sofern ein tatsächlicher immaterieller Schaden nachweisbar entsteht. Für die Praxis bedeute das, dass Auskunftsprozesse sauber dokumentiert, Missbrauchsverdachtsmomente sorgfältig belegt und Fehler im Umgang mit entsprechenden Anträgen unbedingt vermieden werden müssten.

EuGH zu "Metall auf Metall": Rechtsprofessor Leonhard Dobusch und Konstantin Hondros analysieren auf netzpolitik.org, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes zu "Metall auf Metall" den Pastiche‑Begriff zwar nicht grenzenlos ausweite, aber Sampling und Remix‑Kunst deutlich stärke. Entscheidend sei der vom Gericht betonte "künstlerische oder kreative Dialog" zwischen Werken, der Remix‑Praktiken rechtlich aufwerte.

BVerfG zu kirchlicher Selbstbestimmung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Kirchengemeinde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen den Anspruch einer Kirchenmusikerin auf Einsicht in ein sie betreffendes Sitzungsprotokoll gewandt hatte. In der Verfassungsbeschwerde sei schon dem Darlegungserfordernis nicht genügt worden, darüber hinaus liege aber eine Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes durch das vom BAG gewährte Einsichtsrecht nicht vor. Ein solcher Anspruch finde dort seine Grenze, wo staatliche Gerichte nachvollziehbar kirchliches Recht auslegen und die Rechte der Beschäftigten schützen. beck-aktuell fasst die Entscheidung zusammen.

BGH zu Netflix-Kündigung: Nun berichtet auch LTO über die Entscheidung des BGH, dass die von Netflix verwendete AGB‑Klausel unwirksam ist, nach der eine Kündigung erst wirksam wird, wenn Restguthaben vollständig verbraucht ist. Der Vertrag zwischen Netflix und seinen Kunden sei als Dienstvertrag einzuordnen, weshalb gesetzliche Kündigungsfristen gelten, so das Gericht zur Begründung. Netflix habe keinen sachlichen Grund vorgetragen, der diese Einschränkung der Kündigung rechtfertigen könnte. 

OLG Düsseldorf zu KI-Bild: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat, wie beck-aktuell berichtet, in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein KI‑generiertes Bild, das auf einem Foto basiert, keine Urheberrechtsverletzung darstellt, wenn es zwar dasselbe Motiv nutzt, aber keine geschützten Gestaltungselemente des Originals übernimmt. Das Gericht betonte, dass das KI‑Bild mangels nachvollziehbarer menschlicher Kreativität kein eigenes Werk sei und deshalb nicht als freie Bearbeitung gelten könne. Zugleich sei es aber auch keine Vervielfältigung, weil es die prägenden kreativen Entscheidungen des Ausgangsfotos – etwa Perspektive, Bildausschnitt, Lichtführung oder Tiefenschärfe – nicht übernehme. Damit blieb nur das Motiv identisch, und Motive seien urheberrechtlich nicht geschützt.

OLG München – Schönbohm vs. Böhmermann: Die WamS (Dirk Banse) berichtet über die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München um eine ZDF-Sendung des Entertainers Jan Böhmermann. Das Gericht hat dabei deutlich gemacht, es sei wie schon die Vorinstanz davon überzeugt, dass Böhmermann dem damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm fälschlich Nähe zu russischen Geheimdiensten zugeschrieben hatte. Die Richter sehen darin eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und kritisieren die Recherche des ZDF deutlich. Das Gericht schlägt vor, dass das ZDF seine Berufung zurückzieht und klarstellt, dass solche Verbindungen nicht bestehen; Schönbohm könnte dann auf eine Geldentschädigung verzichten.

OVG Berlin-BB zu Minister-Karenzzeit: Das Oberverwaltungsgericht Berlin‑Brandenburg hat laut beck-aktuell bestätigt, dass der Brandenburger Ex‑Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) während seiner zweijährigen "Abkühlungsphase" nicht als Berater bei der Kanzlei CMS anfangen darf, weil wegen seiner früheren ministeriellen Rolle bei der Tesla‑Ansiedlung ein begründeter Interessenkonflikt und Zweifel an der Integrität der Landesregierung entstehen könnten.

LG Darmstadt – Mordfall Weimar: Die Sa-SZ (Benedikt Warmbrunn) berichtet ausführlich über den vom Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate erarbeiteten Wiederaufnahmeantrag für Monika Böttcher (Ex-Weimar), die wegen Mordes an ihren Kindern 1999 verurteilt wurde. Strate geht davon aus, dass der Schwager Raymond E., der im selben Haus wie die Familie gewohnt hatte und der später in den USA wegen Kindesmissbrauchs in anderen Fällen verurteilt wurde, die Taten begangen hat.

LG Bonn – Cum-Ex/Macquarie Group: Vor dem Landgericht Bonn beginnt am 21. Mai der Prozess gegen einen ehemaligen Banker der Macquarie Group, der sich wegen Cum-Ex-Manipulationen vor Gericht verantworten muss. Das Landgericht Bonn hatte die Anklage gegen ihn Anfang April zugelassen. Es handelt sich um den ersten Cum-Ex-Prozess gegen Mitarbeiter einer großen internationalen Investmentbank, schreibt Bloomberg (Karin Matussek). 

LG Berlin II zu Berichterstattung über Remigrationstreffen: Correctiv legt gegen die Entscheidung des Landgerichtes Berlin wegen umstrittener Äußerungen zum sogenannten Potsdamer Treffen Rechtsmittel ein. "Die Bewertung der Pressekammer verharmlost den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner", wird Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels von zeit.de zitiert.

LG Konstanz zu Tod beim Schwimmunterricht: Das Landgericht Konstanz hat im Berufungsverfahren die Strafen gegen eine Lehrerin und eine Referendarin gemildert, die verurteilt worden waren, nachdem ein siebenjähriger Schüler im September 2023 während seiner ersten Schwimmstunde ertrunken war. Statt der zuvor vom Amtsgericht verhängten Bewährungsstrafen erhielten beide nun Geldstrafen, weil das Gericht zwar den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung bestätigte, aber das Strafmaß neu bewertete. Ausschlaggebend war, dass die beiden Pädagoginnen eine Gruppe von 21 Kindern – Schwimmer:innen und Nichtschwimmer:innen zugleich – nicht ausreichend beaufsichtigen konnten, was nach Ansicht des Gerichts zum Unglück führte. spiegel.de berichtet.

LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: spiegel.de (Julia Jüttner/Christopher Piltz) berichtet über neue Ermittlungen im Verfahren gegen Christina Block wegen Beteiligung an der Entführung ihrer Kinder. Überwachungsvideos und Aussagen mutmaßlicher Entführer sollen darauf hindeuten, dass sie im Dezember 2023 im Hamburger Hotel Grand Élysée an einer Besprechung zur geplanten Kindesentführung teilgenommen hat. Es geht um Verfahrensdokumente, die nicht in der öffentlichen Hauptverhandlung vorgetragen wurden, zu denen sich die Angeklagte nach Aussagen ihres Verteidigers aber äußern will. 

StA Hannover – Subventionsbetrug: Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt, wie die Sa-FAZ (Reinhard Bingener) berichtet, gegen die SPD-Politikerin Hülya Iri wegen des Verdachts auf Untreue und Subventionsbetrug. Im Mittelpunkt steht ein Integrationsverein, der trotz hoher Fördergelder insolvent wurde und bei dem Gelder mutmaßlich zweckwidrig verwendet wurden. 

Recht in der Welt

Ungarn – Machtwechsel: Markus Sehl (LTO) meint, dass Viktor Orbáns Wahlerfolge lange zeigten, wie wenig abstrakte Warnungen vor Rechtsstaatsabbau die Bevölkerung mobilisieren. Erst als Korruption, Vetternwirtschaft und Misswirtschaft im Alltag spürbar wurden, entstand ein politischer Hebel gegen das System – Rechtsstaatlichkeit wurde plötzlich konkret. Die Abwahl Orbáns lege daher nahe, dass Korruptionsbekämpfung ein wirksameres demokratisches Gegenmittel gegen autoritäre Tendenzen sein kann als abstrakte Debatten über Verfassungsprinzipien. 

Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) freut sich, weil sich seine Annahme. dass Viktor Orbán und sein System nicht mehr auf demokratischem Weg beseitigt werden können, als Irrtum erwiesen hat. Diese Annahme habe nur gegolten, "solange der Nachfolger nicht seinerseits jene Zweidrittelmehrheit erringt, der Orbán seine Macht über die Institutionen in the first place verdankt. Gilt sie nicht mehr, fällt das ganze Konstrukt in sich zusammen. Das zu prognostizieren hatte mein demokratisches Gottvertrauen nicht ausgereicht." 

Spanien – Sterbehilfe: Anlässlich des aktuellen Falles der spanischen Sterbehilfeempfängerin Noelia Castillo stellt die wissenschaftliche Mitarbeiterin Pia Dittke im Verfassungsblog den Rechtsstreit, der bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte führte, und das spanische "Organgesetz über die Regulierung der Sterbehilfe" vor. Das Selbstbestimmungsrecht der Sterbewilligen sei mit einer "starken Zugangsgarantie und der Verankerung der Leistung in der öffentlichen Gesundheitsversorgung äußerst progressiv” ausgestaltet. Allerdings sei der Kreis der Anspruchsberechtigten restriktiv beschränkt auf Personen, die von einer schweren, unheilbaren Krankheit oder einem schweren, chronischen und behindernden Leiden betroffen sind. 

Niederlande – RAin Inez Weski: Der Strafprozess gegen die bekannte niederländische Strafverteidigerin Inez Weski geht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von viereinhalb Jahren, weil Weski Botschaften des verurteilten Drogenbosses Ridouan Taghi aus dem Gefängnis geschmuggelt haben und so zu einem Teil von dessen Organisation geworden sein soll. Die Ankläger gehen zwar davon aus, dass Weski dabei unter Druck gesetzt wurde; dem hätte sie sich als erfahrene Anwältin aber entziehen können.

Schweden – Rechts-KI: Die schwedische Legal-AI-Firma Legora hat eine selbstironische globale Werbekampagne mit Jude Law als Testimonial gestartet, um ihre KI‑Plattform als modernes Lifestyle‑Produkt für Juristinnen und Juristen zu positionieren, berichtet beck-aktuell.

Juristische Ausbildung

Sexistische Dozenten: In einer Online‑Veranstaltung für Referendar:innen vergaßen zwei Dozenten während einer Lesepause, ihr Mikrofon stummzuschalten, sodass Hunderte Teilnehmende ein privates Gespräch mithörten, in dem Justizmitarbeiterinnen mehrfach als "Mäuschen" bezeichnet wurden. Viele Referendar:innen kritisierten die Äußerungen als sexistisch und boykottierten den Rest der Veranstaltung. Die Rechtsanwaltskammer München kündigte eine umfassende Aufklärung an, während sich beide beteiligten Anwälte unterschiedlich zu ihrem Verhalten äußerten. LTO-Karriere (Marcel Schneider) berichtet. 

Examenserfolg: Die beiden überaus erfolgreichen Berliner Jura-Absolventen Ron Straßburg und Lena Grossmann haben mit faz.net (Majd El-Safadi) über ihre Examensvorbereitung und die mediale Aufmerksamkeit angesichts ihrer hervorragenden Ergebnisse gesprochen und ihre Tipps geteilt.

Sonstiges

Antidiskriminierung/Meldestellen: Über rechtliche Bedenken gegen die nordrhein-westfälischen Meldestellen, an die sich Bürgerinnen und Bürger wenden können, wenn sie sich diskriminiert fühlen, berichtet die Welt (Benjamin Stibi/Lennart Pfahler). Laut internen Unterlagen hätten Ministeriumsmitarbeiter und externe Gutachter mehrfach angemahnt, dass man für die Meldestellen des Landes eine eigene gesetzliche Grundlage schaffen müsse. Denn auch wenn die Meldungen nur anonymisiert erfasst würden, käme es auch bei derartigen "Monitoring"-Stellen zur Verarbeitung von Daten und somit potenziell zu Grundrechtseingriffen.

Verkehrsverstoß bei Radrennen: Nachdem bei der Flandern-Rundfahrt mehrere Radprofis trotz blinkendem Warnlicht einen Bahnübergang überquerten und ihnen dafür rechtliche Konsequenzen drohen, untersucht der wissenschaftliche Mitarbeiter Tim Nicklas Wensien auf LTO die entsprechende Rechtslage in Deutschland. Dabei müsse nicht nur das StVG, sondern auch das UCI-Reglement – die Regeln für den internationalen Radrennsport – berücksichtigt werden, erklärt er.

Medienjuristin Anna Lissner: Anna Lissner beschreibt in der Serie "Most Wanted" bei LTO (Stefan Schmidbauer), wie sie als Senior Legal Counsel bei Axel Springer täglich schnelle Risikoentscheidungen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten trifft und dabei die Dynamik journalistischer Arbeit liebt. Sie kritisiert den "fliegenden Gerichtsstand", weil er ihrer Ansicht nach zu einem Aushebeln der Waffengleichheit führt. 

Rechtsgeschichte – Republikflucht: Der BGH sprach vor 70 Jahren einem Zahnarzt Schadensersatz zu, weil ein falsch adressierter Behördenbrief aus Bonn ihn 1952 zur überstürzten Flucht aus der DDR veranlasst hatte. Der Fall, den Martin Rath auf LTO beschreibt, zeigt sowohl die strengen Anforderungen an behördliche Sorgfalt als auch die politischen Hintergründe rund um die damals geplante Europäische Verteidigungsunion.

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59758 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

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