Die juristische Presseschau vom 3. bis 7. April 2026: Geneh­mi­gungspf­licht für Aus­lands­au­f­ent­halte / Unter­stüt­zung für US-Kanz­leien / US-Jus­tiz­mi­nis­terin ent­lassen

07.04.2026

Warum Männer einen längeren Auslandsaufenthalt von der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. 20 europäische Anwaltsorganisationen unterstützen US-Kolleg:innen gegen Trumps Maßnahmen. US-Präsident entließ Justizministerin Pam Bondi.

Thema des Tages

Wehrdienst/Auslandsaufenthalte: Seit Anfang des Jahres müssen Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren, die Deutschland für länger als drei Monate verlassen wollen, wieder eine Genehmigung der Bundeswehr einholen. Die Regelung in § 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz steht zwar schon seit Jahrzehnten im Gesetz, war allerdings – wie die Wehrpflicht insgesamt – seit 2011 ausgesetzt. Obwohl die Wehrpflicht bis auf Weiteres ausgesetzt bleibt, war die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte zum Jahresbeginn wieder in Kraft gesetzt worden – was aber erst jetzt (nach entsprechenden Presseberichten) bekannt wurde. Aufgrund der öffentlichen Empörung hat das Bundesverteidigungsministerium eine Verwaltungsvorschrift angekündigt, "dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist." Di-SZ (Georg Ismar/Vivien Timmler), Di-FAZ (Peter Carstens), Di-taz (Christian Rath) und spiegel.de berichten.

Rechtspolitik

BND: Über die erst vage bekannten Reformideen für das Bundesnachrichtendienstgesetz, an denen die Bundesregierung arbeitet, schreibt LTO (Markus Sehl). Der Geheimdienst soll danach nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern künftig auch "aktive Maßnahmen" wie Sabotage oder Cyberangriffe im Ausland durchführen dürfen, was einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel bedeuten würde. Diese neuen Befugnisse werfen komplexe verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Fragen auf, so der Autor, insbesondere weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung bisher von Nachrichtendiensten ohne operative Eingriffsbefugnisse ausging. 

Anwaltspflicht: Rechtsprofessor Andreas Piekenbrock macht auf anwaltsblatt.de darauf aufmerksam, dass die zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Anhebung der Streitwertgrenzen für die Zuständigkeit der Landgerichte auch dazu führe, dass die Anwaltspflicht erst bei entsprechend höheren Streitwerten einsetze. Sollte dies zu Nachteilen für die Mandant:innen führen, biete sich eine Entkoppelung der Streitwertgrenzen für die Zuständigkeit der Landgerichte und den Anwaltsprozess an, wie sie bereits in Italien und Österreich praktiziert werde.

GKV-Mitversicherung: Die Doktorandin Sophia Stelzhammer argumentiert im Verfassungsblog, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner:innen nicht mehr zeitgemäß sei, weil sie an ein überholtes Familienleitbild anknüpfe und strukturelle Abhängigkeiten – vor allem für Frauen – verstärke. Statt die Ehe zu privilegieren, solle die Entlastung konsequent an tatsächliche Sorgeverantwortung gekoppelt werden, da diese unabhängig vom Familienstand entstehe und verfassungsrechtlich besser begründet sei. Eine sorgezentrierte Ausgestaltung würde mehr Familien erreichen und die soziale Realität moderner Familienformen gerechter abbilden, meint die Autorin. 

Rechtsprofessorin Maria Wersig schreibt auf beck-aktuell, die Debatte rund um eine mögliche Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung zeige "eine selektive Reformbereitschaft". Kritisch sieht sie, dass am Ehegattensplitting festgehalten werden soll; sie fordert stattdessen "eine konsistente Entscheidung darüber, welche Rolle die Ehe (und die Familie) künftig im Sozial- und Steuerstaat spielen soll".

Justiz

BVerfG – Erbschaftsteuer: Die Sa-FAZ (Manfred Schäfers) beschreibt, wie die in diesem Jahr erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer schon jetzt die Debatte über die Begünstigung von Betriebsvermögen neu entfacht. Ökonomen und Steuerexperten halten allerdings ein Kippen der strittigen Regelung durch das BVerfG eher für unwahrscheinlich.

BAG zu Massenentlassungsanzeige: Nun berichten auch LTO und beck-aktuell (Pia Lorenz) über die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen unwirksam sind, wenn Arbeitgeber ihre gesetzlichen Informationspflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nicht einhalten. Dies gelte auch dann, wenn die Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wurde. 

OLG Hamburg zu Spirituosenbezeichnung: Das Hanseatische OLG hat laut LTO entschieden, dass Begriffe wie "Gin", "Rum" oder "Whiskey" ausschließlich echten Spirituosen mit dem vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt vorbehalten sind. Auch Zusätze wie "This is not…" oder alternative Bezeichnungen wie "American Malt" ändern daran nichts, weil bereits eine Anspielung auf geschützte Kategorien unzulässig sei. Da die Frage grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. 

LG Köln – RA Zollinger: Die Sa-SZ (Ralf Wiegand/Jörg Schmitt) berichtet über das Strafverfahren gegen den Schweizer Rechtsanwalt Christoph Zollinger, einen früheren Partner der panamaischen Offshore-Kanzlei Mossack Fonseca – jener Kanzlei, deren interne Daten 2016 als Panama Papers weltweit für Aufsehen sorgten. Zollinger wird beschuldigt, Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben, indem er durch seine Arbeit bei Mossack Fonseca Strukturen ermöglichte, die Kunden nutzten, um Vermögen zu verschleiern und Steuern zu vermeiden oder zu hinterziehen. Die Staatsanwaltschaft Köln sieht in Mossack Fonseca eine kriminelle Vereinigung, allein in Deutschland soll ein Steuerschaden von rund 13,8 Millionen Euro entstanden sein.

LG Bochum - Bang Boom Bang: bild.de (Sven Kuschel/Andreas Wegener) schildert eine “filmreife” Verhandlung vor dem Landgericht Bochum. Die Rat Pack Filmproduktion und der Produzent Christian Becker sowie der Regisseur Peter Thorwarth, die vor rund 28 Jahren den Ruhrpott-Kinoerfolg "Bang Boom Bang" drehten, klagen gegen das Cannabis-Unternehmen Four 20 Pharma, das eine Fortsetzung des Werks als Werbe-Kurzfilm drehte und dabei Schauspieler von damals einsetzte. Das LG müsse die Grundsatzfrage klären: “Gehören Kultfiguren allein dem Autor – oder auch den Schauspielern, die ihnen Gesicht, Stimme und Leben geben?” Die Kläger fordern 300.000 Euro wegen Urheberrechtsverletzung.

LG München I – KI-Training/Kinderbuch: Rechtsanwalt Tobias Voßberg ordnet auf beck-aktuell die Klage von Penguin Random House gegen Open­AI um die Kinderbuchreihe "Der kleine Drache Kokosnuss" in die globalen Auseinandersetzungen um das Training von KI-Sprachmodellen ein. Die Verlagsgruppe habe Deutschland und das urheberfreundliche Landgericht München I nicht zufällig als Forum eines Pilotverfahrens ausgewählt.

VG Gelsenkirchen zu Mindestpreisen für Mietwagen: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Essener Mindestpreise für Mietwagenfahrten vorläufig gestoppt, weil die zugrunde liegende Allgemeinverfügung zu unbestimmt und damit rechtswidrig sei. Das berichtet LTO. Bis zu einer Überarbeitung der Regelung dürfen Anbieter wie Uber und Bolt ihre Preise daher wieder frei kalkulieren.

GenStA Koblenz – Betrugs- und Geldwäschenetzwerk: Über die so genannte Operation "Chargeback" in deren Rahmen deutsche Ermittler ein internationales Betrugs- und Geldwäschenetzwerk aufdeckten, das über mehrere Jahre hinweg mehr als 300 Millionen Euro erbeutet haben soll, berichtet bloomberg (Nicholas Comfort/Karin Matussek). Die Täter sollen massenhaft gestohlene Kreditkartendaten genutzt haben, um fingierte Abonnements für Pornoseiten, Datingportale und ähnliche Angebote anzulegen. Die Ermittlungsbehörden hatten Ende letzten Jahres etwa 20 Personen festgenommen und mehr als 60 Orte durchsucht. Bereits 2020 wurde der Deutsche Ruben Weigand bei einem Zwischenstopp am Flughafen von Los Angeles festgenommen. Er hatte gute Kontakte zur Zahlungsdienstleisterbranche, darunter auch zu den Firmen Wirecard, Unzer und Concardis.

Justiz: Selbst Juristen könnten vom ehemaligen Präsidenten des obersten deutschen Verwaltungsgerichts Klaus Rennert noch etwas lernen, schreibt Jasper von Altenbockum (Di-FAZ) in seiner Rezension des neuen Buches von Rennert "Richter, Gericht, Gerichtsbarkeit – Wie Justiz funktioniert". Rennert arbeite sich vom Aufbau der Gerichtsbarkeit in Deutschland zur Richterbank und zu den Gerichtsverfahren vor, gehe darauf ein, wie Urteile entstehen, kläre Fragen der Legitimation, den "Umgang mit Europa" und beschließe das Buch mit einem kurzen "Blick auf die politische Funktion der Justiz". Mit Kritik halte er dabei nicht hinter dem Berg.

Die Psychologin Dörthe Dehe erklärt im Interview mit LTO (Pauline Dietrich), dass Richter:innen und Staatsanwält:innen zwar grundsätzlich resilient sind, nicht selten aber unter hohen Fallzahlen, mangelnder sozialer Unterstützung und einer Kultur der Unverwundbarkeit leiden. Sie betont, dass sowohl strukturelle Veränderungen – etwa eine bessere Führungskultur und mehr Wertschätzung – als auch individuelles Selbstmanagement nötig seien, um langfristig gesund zu bleiben. 

Recht in der Welt

USA – Maßnahmen gegen Großkanzleien: 20 europäische Anwaltskammern und -verbände haben sich mit einem gemeinsamen Amicus Curiae-Brief in dem Berufungsverfahren um die Executive Orders des US-Präsidenten gegen mehrere große US-Anwaltskanzleien positioniert. US-Präsident Donald Trump hatte 2025 mehrere Maßnahmen gegen die Law Firms angeordnet, darunter der Entzug von Sicherheitsfreigaben, Einschränkungen beim Zugang zu staatlichen Institutionen sowie der Entzug von Aufträgen. Einige der betroffenen Kanzleien sind "Deals" mit der US-Administration eingegangen, vier von ihnen – Wilmer Hale, Perkins Coie, Susman Godfrey und Jenner & Block – wehrten sich vor Gericht und hatten in der ersten Instanz damit Erfolg. Für den 14. Mai 2026 ist eine mündliche Verhandlung im von der Regierung angestrengten Berufungsverfahren angesetzt. In ihrem Amicus Curiae-Brief betonen die Unterzeichner insbesondere die "elementare Bedeutung der freien anwaltlichen Berufsausübung für die Garantie der Rechtsstaatlichkeit und den Zugang zum Recht" und die "besondere Rolle der Anwaltschaft als Vermittler zwischen Bürgern und Justizsystem". Sa-FAZ (Marcus Jung)LTO (Stefan Schmidbauer), beck-aktuell (Maximilian Amos) und anwaltsblatt.de (Dorothee Wildt) berichten. 

USA – Ex-Justizministerin Pam Bondi: US-Präsident Donald Trump hat seine Justizministerin Pam Bondi entlassen und ihren bisherigen Stellvertreter Todd Blanche vorübergehend eingesetzt. Offiziell lobte Trump Bondi, doch laut Medienberichten war er unzufrieden mit ihrem Umgang mit den Epstein-Akten und ihrem (aus seiner Sicht) zu wenig harten Vorgehen gegen politische Gegner:innen. Sa-SZ (Charlotte Walser) und spiegel.de berichten.

USA – Verfassung: Anlässlich der Veröffentlichung ihres Buches "We the People" über die Geschichte der US-amerikanischen Verfassung kritisiert die Historikerin Jill Lepore im Interview mit der FAS (Tania Martini/Tobias Rüther), dass die amerikanische Verfassung zunehmend politisch instrumentalisiert werde und dadurch an demokratischer Bindekraft verliere. Sie beschreibt die Vereinigten Staaten als ein Land in einer tiefen demokratischen Krise, geprägt von wachsendem Autoritarismus, institutioneller Erosion und einer gefährlichen Verschiebung politischer Macht. Gleichzeitig betont sie, dass gesellschaftliche Bewegungen und verfassungsrechtliche Reformen notwendig seien, um demokratische Rechte zu schützen und politische wie kulturelle Verantwortungsträger stärker in die Pflicht zu nehmen. 

In seiner Rezension bewertet Matthias Kolb (Di-SZ) Jill Lepores Buch ausgesprochen positiv und sieht darin eine brillante, historisch fundierte Analyse, die zeige, wie stark der Supreme Court und konservative Originalist:innen die US‑Politik prägten.

USA – Citizen Birthright: In der Verhandlung vor dem Supreme Court letzte Woche zu den von US-Präsident Donald Trump auf den Weg gebrachten Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zeigte sich das Gericht skeptisch, berichtet jetzt auch die Sa-FAZ (Sofia Dreisbach). Der Vertreter der US-Regierung bekräftigte in der Anhörung die Auffassung, dass der verfassungsrechtliche Anspruch auf Staatsangehörigkeit für auf dem Staatsgebiet Geborene nur eingeschränkt und insbesondere nicht für Kinder von Eltern ohne dauerhaften Aufenthaltsstatus gelte.

USA – Konversionstherapien: Nun berichtet auch die Sa-FAZ (Frauke Steffens), dass der US-Supreme Court ein Gesetz des Bundesstaats Colorado gegen sogenannte "Konversionstherapien", also Versuche, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen zu verändern, aufgehoben hat, weil es die Rede‑ und Meinungsfreiheit verletze. 

Russland – Jacques Tilly: Ein Moskauer Gericht hat in der vergangenen Woche den deutschen Karnevalisten Jacques Tilly in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine satirischen Karnevalswagen würden nach Ansicht der Richter russische Staatsorgane verunglimpfen und religiöse Gefühle verletzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine noch höhere Strafe gefordert, während die Pflichtverteidigerin einen Freispruch wegen fehlender Beweise verlangte. Über die Entscheidung berichten Sa-FAZ (Reiner Burger), Sa-SZ und LTO.

EuGH/Polen – Justizreform: Rechtsprofessor Laurent Pech kritisiert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass der EuGH in einer Entscheidung vor rund zwei Wochen trotz der systemischen Mängel im polnischen Ernennungsverfahren lediglich eine aufwendige Einzelfallprüfung für über 3.000 irregulär ernannte Richter:innen verlangte. Gleichzeitig begrüßt er zwar, dass der EuGH erstmals ein umfassendes gesetzgeberisches Reformpaket fordert, bemängelt jedoch die Unklarheit darüber, wer trotz verfassungswidriger Ernennungen weiter amtieren darf. 

Straße von Hormus: Rechtsprofessorin Nele Matz-Lück erläutert auf beck-aktuell, warum der Iran weder die Sperrung der Straße von Hormus noch die Erhebung einer Maut rechtlich rechtfertigen kann. Sowohl im Küstenmeer als auch in Meerengen bestehe ein völkerrechtlich geschütztes Recht auf freie bzw. friedliche Durchfahrt. Die Autorin zeigt, dass Gebühren nur für konkrete Dienstleistungen zulässig wären, nicht aber für die bloße Passage, und dass diese Grundsätze selbst dann gelten, wenn Iran das Seerechtsübereinkommen nicht anerkennt, da die entsprechenden Regeln inzwischen Völkergewohnheitsrecht darstellen. 

Völkerrecht: Rechtsprofessor Kai Ambos weist in einem ausführlichen Beitrag in der Di-FAZ noch einmal darauf hin, dass das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN‑Charta eine grundlegende zivilisatorische Errungenschaft ist, ohne die internationale Ordnung und friedliche Konfliktlösung nicht möglich wären. Militärische Gewalt sei nur eng begrenzt zulässig, weil einseitige Gewaltanwendung, so die historischen und auch aktuellen Erfahrungen, zu humanitären, politischen und ökonomischen Desastern führe. Der Schutz der Menschenrechte rechtfertige zwar ein internationales Eingreifen gegen mörderische Regime, dieses müsse jedoch zwingend im multilateralen UN‑System erfolgen und dürfe nicht unilateral militärisch umgesetzt werden. Ambos plädiert daher für die Stärkung und Reform der multilateralen Weltordnung, insbesondere des UN‑Sicherheitsrats, sowie für eine klare, gleichmäßige Benennung von Völkerrechtsverstößen – auch durch Verbündete – als Voraussetzung für Glaubwürdigkeit und Stabilität des internationalen Rechts. Dabei sieht er insbesondere auch die EU und Deutschland in der Verantwortung.

Sonstiges

Fernandes vs. Ulmen: Reinhard Müller (Sa-FAZ) kritisiert, dass öffentliche Vorverurteilungen – wie im Fall Fernandes/Ulmen – den Rechtsstaat untergraben, weil sie die Unschuldsvermutung praktisch aushebeln und "sozialen Tod" verursachen, bevor ein Verfahren überhaupt abgeschlossen ist. Er warnt davor, das Strafrecht immer weiter vorzuziehen und damit den Staat zu tief in private Räume eingreifen zu lassen, was einer freiheitlichen Gesellschaft nicht würdig sei. Zudem mahnt der Autor, dass Politik und Behörden nicht auf Kampagnen aufspringen sollten, da prozessuale Wahrheit nur im rechtsstaatlichen Verfahren entstehe und nicht auf dem öffentlichen Marktplatz.

Wirtschaftsrecht: In vielen Unternehmen fehle den Beschäftigten elementares Wissen über das Wirtschaftsrecht, schreibt Rechtsprofessor Andreas Gran im FAZ-Einspruch. "Die Folgen: unsichere Entscheidungen, vermeidbare Konflikte und ein Wettbewerbsvorteil für jene, die die Regeln besser kennen."

KI: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann erläutert auf LTO, dass große KI-Sprachmodelle eine grundlegende Sicherheitslücke aufweisen, weil sie "Instruktionen" und "Daten" nicht voneinander trennten und daher für "Prompt Injections" anfällig seien. Er beschreibt, wie solche Manipulationen funktionieren, welche straf‑ und zivilrechtlichen Fragen sie aufwerfen und warum die aktuelle Rechtslage in Deutschland dafür noch keine klaren Antworten bietet. Außerdem zeigt er auf, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen notwendig werden, um Missbrauch in Zukunft zu verhindern.

Legal Nomads: Auf LTO-Karriere (Sabine Olschner) berichten drei Juristinnen, wie sie sich durch Selbstständigkeit den Traum erfüllt haben, ortsunabhängig als sogenannte "Legal Nomads" zu arbeiten. Sie schildern Chancen wie Flexibilität und internationale Lebensgestaltung, aber auch Herausforderungen wie Selbstdisziplin, klare Strukturen, Datenschutzanforderungen und die weiterhin konservative Haltung vieler deutscher Kanzleien gegenüber Remote-Arbeit. Alle drei sind überzeugt, dass die nächste Juristengeneration stärker auf Unabhängigkeit setzt und damit langfristig Veränderungen in der Branche anstoßen wird.

RA Adrian Haase: Im "Most Wanted"-Interview mit LTO (Stefan Schmidbauer) erzählt der Hamburger Rechtsanwalt Adrian Haase, wie ihn die Mischung aus komplexen juristischen Fragen und wirtschaftlicher Relevanz in der Rechtsberatung bis heute motiviert, und beschreibt prägende Momente seiner Karriere. Außerdem erklärt er, warum er die geplante neue Rechtsform “EU Inc.” für eine große Chance hält.

Gewissen: Anlässlich des von der UN für den 5. April ausgerufenen Tages des Gewissens zeigt Martin Rath auf LTO, dass das Gewissen im deutschen Recht immer wieder eine Rolle spielt – von Kriegsdienstverweigerung über DDR‑Flucht bis hin zu richterlicher Auslegung. Fraglich sei allerdings, ob UN-Diplomatinnen und -Diplomaten das Gleiche meinten, wenn sie ihre Visionen von der "Rolle des Gewissens als treibende Kraft für die Verwirklichung von globalem Frieden, Toleranz und gegenseitigem Respekt" in Resolutionen oder Pressetexte schrieben.

Ostern: Dass erstaunlich viele Oster-Traditionen juristische Nebenwirkungen entfalten, erläutert beck-aktuell (Jannina Schäffer)

 

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LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 7. April 2026: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59662 (abgerufen am: 19.04.2026 )

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