Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. März 2026: BVerwG zu Neu­tra­li­tätspf­licht von Kom­munen / KG Berlin zu "El Hotzo" / 18-Punkte im Examen

30.03.2026

Das BVerwG hat Kriterien für die Neutralitätspflicht von Kommunen bei Aktivitäten gegen die AfD beschlossen. Das KG hat den Satiriker El Hotzo vom Vorwurf der Straftatenbilligung freigesprochen. Interview mit einem 18-Punkte-Juristen.

Thema des Tages

BVerwG zu Neutralitätspflicht von Kommunen: Die Stadt Nürnberg darf vorerst Mitglied der "Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg" bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hob vorige Woche die Entscheidung des VGH München von 2024 auf, dass die Stadt aus der Allianz austreten muss, weil ihr die AfD-kritischen Äußerungen der Allianz zuzurechnen seien. Der AfD-Kreisverband hatte geklagt und geltend gemacht, die Stadt Nürnberg verletze ihre Neutralitätspflicht und die Chancengleichheit der Parteien. Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun einen anderen Maßstab als der VGH auf. Die bloße Mitgliedschaft in der Allianz verletze noch nicht die Neutralitätspflicht. Der Anspruch einer Partei auf Austritt einer Kommune aus einem Bündnis gegen Rechtsextremismus, das sich kritisch zu dieser Partei äußert, bestehe nur, wenn der Kommune diese Äußerungen nach Zielsetzung und Wirkung ihrer Mitgliedschaft wie eigene zuzurechnen sind und der darin liegende mittelbare Eingriff in die Chancengleichheit der Partei nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Dabei entschied das BVerwG, dass ein Eingriff in die Chancengleichheit der AfD gerechtfertigt ist, wenn sich die Kommune ausdrücklich auf die Verteidigung der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung beruft und diese notwendig ist. Da der VGH München zu den Kriterien des neuen Maßstabs keine Feststellungen getroffen hatte, konnte das BVerwG nicht endgültig entscheiden und verwies das Verfahren an den VGH München zurück. Es berichten Tsp (Clara Wollmann)taz.de (Christian Rath), der Doktorand Jakob Becker auf LTO und Rechtsanwalt Sebastian Roßner auf beck-aktuell

Rechtspolitik

Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Nachdem in der vergangenen Woche bereits entsprechende Gesetzentwürfe von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und der Grünen bekannt geworden waren, hat der Bundesrat in einer Entschließung vom vergangenen Freitag schärfere Maßnahmen gegen digitale Gewalt, insbesondere gegen pornografische Deepfakes, gefordert und sich für neue Straftatbestände sowie bessere Lösch- und Sperrmöglichkeiten für Betroffene ausgesprochen. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) kritisierte jedoch sowohl das Tempo als auch die inhaltliche Ausrichtung des Beschlusses und warnte davor, digitale Gewalt pauschal mit physischer Gewalt gleichzusetzen, da dies das Leid körperlicher Gewaltopfer relativieren könne, berichtet LTO (Hasso Suliak). Zudem bezweifelt die Ministerin das Vorliegen erheblicher Schutzlücken und mahnt zu einer zurückhaltenden Ausweitung strafrechtlicher Eingriffe.

Die WamS (Ricarda Breyton) beleuchtet Hintergründe der Debatte und dabei insbesondere das gesellschaftliche Verständnis des Gewaltbegriffes. Rechtsprofessorin Petra Sußner fordert im Interview mit der Sa-taz (Anastaisia Zejneli) u.a. die Einführung eines Verbandsklagerechts gegen digitale Gewalt. Rechtsprofessorin Dana-Sophia Valentiner beschreibt im Interview mit der Mo-SZ (Meredith Haaf/Wolfgang Janisch) Deepfakes als digitale Gewalt, die patriarchale Machtverhältnisse im Internet fortsetze. Sowohl Deepfakes als auch körperliche Übergriffe verletzten das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durch Objektifizierung von Frauen.

Ähnlich sieht es im Verfassungsblog Rechtsanwältin Asha Hedayati. Deepfakes seien lediglich die neueste technische Ausprägung digitaler Gewalt und knüpften innerhalb bestehender analoger Macht- und Gewaltstrukturen – wie digitale Übergriffe insgesamt – immer an altbekannte Muster von Kontrolle, Einschüchterung und sexualisierter Gewalt an, die besonders Frauen und marginalisierte Gruppen träfen. Rechtsanwältin Stefanie Schork begrüßt in der FAS zwar den aktuellen politischen Willen, kritisiert aber, dass der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums an mehreren Stellen zu unbestimmt formuliert sei und dadurch Probleme in der Rechtsanwendung sowie Risiken für Kunst und Satire schaffe. Sie fordert stattdessen, dass der Gesetzgeber den Ultima‑Ratio‑Grundsatz des Strafrechts ernster nimmt und präzisere Tatbestände formuliert, die klar zwischen strafwürdigen Manipulationen und zulässigen Darstellungen unterscheiden. Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf spiegel.de die unablässige Aufforderung, das Schweigen zu brechen, und verweist auf die zahlreichen Gesetzesänderungen aus den vergangenen 30 Jahren im Sexualstrafrecht. Zwar könne es wenig Zweifel daran geben, dass das Phänomen der sogenannten Deepfakes ein echtes Problem mit ganz erheblichem Verletzungs- und Gefährdungspotenzial darstelle, es betreffe aber selbstverständlich nicht nur Frauen. Jost Müller-Neuhof (Tsp) befürchtet, dass die Schutzwirkung des Strafrechts – auch in der aktuellen Debatte – weit überschätzt werde und findet die Ansicht, dass "digitale Gewalt" ebenso oder ähnlich geahndet werden müsse wie reale Gewalt, "wirklichkeitsfremd".

Wehrdienst: Das neue Wehrdienstgesetz erzeuge durch seine bewusst offen gelassene Ausgestaltung, eine latente Drohkulisse für junge Männer, meint Doktorand Marius Burmann im Verfassungsblog. Diese Unbestimmtheit verstärke das Gefühl staatlicher Macht, weil die Möglichkeit einer späteren Einberufung ständig präsent bleibe. Obwohl der Dienst offiziell freiwillig bleiben soll, deuteten Personalziele und politische Rahmenbedingungen darauf hin, dass eine Bedarfswehrpflicht realistisch werden könnte. Insgesamt zeigt das Gesetz nach Ansicht des Autors, wie moderne Rechtsordnung durch formale Verfahren und gleichzeitige Unsicherheit disziplinierend wirkt und ein diffuses Bedrohungsgefühl erzeugt.

Spritpreise: Der Bundesrat hat dem erst am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Kraftstoffpreisanpassungsgesetz am Freitagvormittag grünes Licht gegeben, am Nachmittag hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz bereits ausgefertigt. Damit können die schärferen Regeln für Spritpreiserhöhungen an den Tankstellen wie geplant Anfang April rechtzeitig vor dem Osterreiseverkehr in Kraft treten. Künftig dürfen an deutschen Tankstellen die Preise nur noch einmal täglich um 12 Uhr mittags erhöht werden. LTO und beck-aktuell berichten.

Informationsfreiheit: Meredith Haaf (Sa-SZ) kritisiert die vom Berliner Senat geplanten Einschränkungen des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Transparenz sei ein Grundpfeiler der demokratischen Ordnung. "Denn nur ein Staat, der den Bürgern – und auch der Presse – gegenüber offen arbeitet, ist auch vertrauenswürdig."

Justiz

KG Berlin zu El Hotzo: Das Berliner Kammergericht hat den Autor Sebastian Hotz, bekannt als "El Hotzo", vom Vorwurf der Belohnung und Billigung von Straftaten freigesprochen und damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom Juli 2025 bestätigt. Hotz hatte in einem Tweet den gescheiterten Anschlag auf Donald Trump mit einem verpassten Bus verglichen. Die Tweets seien aber für den durchschnittlichen Leser eindeutig als Satire erkennbar und daher vom Schutz der Meinungs- und Kunstfreiheit umfasst gewesen, so das KG. Da die Äußerungen nicht ernst gemeint waren, fehle es zudem an der Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, was für eine Strafbarkeit nach § 140 StGB jedoch erforderlich wäre. Die Sa-FAZ (Michael Hanfeld), spiegel.de (Wiebke Ramm), LTO (Nam Nguyen/Max Kolter) und beck-aktuell berichten.

EuGH zu Kirchenaustritt: Rechtsprofessor Heiko Sauer befasst sich im Verfassungsblog mit der EuGH-Entscheidung zur arbeitsrechtlichen Kündigung nach dem Kirchenaustritt einer Caritas-Mitarbeiterin. Er zeigt, dass der EuGH Kündigungen wegen Kirchenaustritts weder generell erlaubt noch generell verbietet, sondern eine einzelfallbezogene, verhältnismäßige Abwägung verlangt, bei der die Kirchenmitgliedschaft nur dann Beschäftigungsvoraussetzung sein darf, wenn sie für die konkrete Tätigkeit notwendig ist. Zugleich arbeitet er heraus, dass der Gerichtshof stärker als früher die Autonomie der Kirchen betont, aber dennoch an einer strikten gerichtlichen Kontrolle festhält und damit einen engen Rahmen für Rechtfertigungen setzt. Insgesamt deutet er das Urteil als Ausdruck eines kooperativen europäischen Grundrechtsdialogs, in dem weder EuGH noch Bundesverfassungsgericht auf "letzte Worte" pochen, sondern auf ein abgestimmtes Mehrebenenverständnis von Grundrechtsschutz hinarbeiten.

BGH zu WEG und Reparaturkosten: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor Reparaturen nicht verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Eine starre Regel – etwa drei Angebote ab einer bestimmten Kostengrenze – lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen und würde das Ermessen der Eigentümer:innen unzulässig einschränken, so das Gericht. Die Richter:innen betonten, dass Eigentümer:innen in der Regel selbst beurteilen können, ob ein Preis angemessen ist, und dass Dringlichkeit gegen das Einholen weiterer Angebote sprechen könne. tagesschau.de (Max Bauer), LTO und beck-aktuell berichten.

VGH BaWü zu Equal Pay/Todtmooser Ex-Bürgermeisterin: Die ehemalige Bürgermeisterin von Todtmoos, Janette Fuchs, ist mit ihrer Equal-Pay-Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert. Sie hatte erfolglos geltend gemacht, schlechter bezahlt worden zu sein als ihr männlicher Vorgänger und ihr Nachfolger. Eine Begründung für das Urteil wird es erst später geben. Beim VG Freiburg hatte Fuchs noch Erfolg. Der VGH hat Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. swr.de (Vanessa Amann) und spiegel.de berichten.

KG Berlin zu Berichterstattung über Richter/"Sexposse": Das Kammergericht Berlin hat laut LTO entschieden, dass die "Bild"-Zeitung über einen Befangenheitsantrag gegen einen Vorsitzenden Richter berichten durfte, in dem dem Richter eine intime Beziehung zu einer beisitzenden Richterin nachgesagt wurde. Das Kammergericht meinte, dass sich aus den verwendeten Formulierungen "Sex-Posse" und "Sex-Affäre" für den Durchschnittsleser nicht die Schlussfolgerung ergebe, dass eine solche Beziehung tatsächlich bestanden habe. In der Berichterstattung seien keine Tatsachenbehauptungen aufgestellt, sondern nur Fragen gestellt worden. Die Vorinstanz hatte den Bericht beanstandet. 

AG Berlin-Tiergarten – Illegaler Handel mit Feuerwerkskörpern u.a.: Über den Prozess gegen einen 45-jährigen Geschäftsmann aus Berlin, der angeklagt ist, mit seinen minderjährigen Söhnen illegal hochexplosive Pyrotechnik verkauft zu haben, berichtet jetzt auch die Mo-SZ (Constanze von Bullion). Die Polizei hatte in seiner Neuköllner Wohnung lebensgefährliche Böller gefunden, die das ganze Haus zum Einsturz hätten bringen können. Zusätzlich soll der Angeklagte 148 000 Euro Coronahilfen erschlichen und einen Zeugen mit einem Transporter bedroht haben.

GBA – Daniela Klette: LTO (Hasso Suliak) berichtet über die scharfe Kritik der Verteidigung an der neuen Anklage gegen Daniela Klette. Anwalt Lukas Theune wirft der Bundesanwaltschaft vor, sich trotz weitgehend erfolgloser DNA‑Nachermittlungen auf die Aussagen eines ehemaligen V‑Manns zu stützen, der selbst eingeräumt habe, früher häufig gelogen zu haben. Die Verteidigung deutet die Anklage daher als politisch motiviert.

StA Itzehoe – Fakeprofile Collien Fernandes: Sa-FAZ (Kim Maurus) und spiegel.de berichten, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Fakeprofile der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes wieder aufnimmt. Ein Anfangsverdacht gegen Christian Ulmen könne bejaht werden, teilte die Behörde mit. Ein erstes Verfahren gegen unbekannt war im vergangenen Jahr eingestellt worden, weil, so die Staatsanwaltschaft, Fernandes die angeforderten Unterlagen nicht beigebracht hatte und so Ermittlungsansätze gefehlt hätten.

Recht in der Welt

Ungarn – Rechtstaatlichkeit: Die Sa-FAZ (Thomas Gutschker) listet auf, welche Kosten Ministerpräsident Victor Orban seinem Land verursacht. So habe die EU 19 Milliarden Euro Fördergelder gesperrt, weil das Land gravierend gegen rechtstaatliche Prinzipien und Grundrechte verstoße. Hinzu kämen noch die Strafzahlungen, die Ungarn leisten müsse, weil es sich nicht an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Asylrecht hält. Zum anderen habe die Kommission Ungarn wegen des "Souveränitätsgesetzes" verklagt. Brüssel wirft dem Land vor, die Tätigkeit von zivilen Organisationen einzuschränken.

USA – Anthropic: Eine US-Bundesrichterin hat, wie die Sa-FAZ berichtet, die Sanktionen der US-Regierung gegen das KI-Unternehmen Anthropic vorläufig aufgehoben. Sie stellte fest, dass die Einstufung von Anthropic als Lieferkettenrisiko durch das Pentagon höchstwahrscheinlich rechtswidrig und willkürlich war. 

Israel – Todesstrafe: Das israelische Parlament stimmt möglicherweise schon am heutigen Montag über einen Gesetzesentwurf ab, der Hinrichtungen durch Erhängen vorsieht und sich laut Kritiker:innen ausschließlich gegen Palästinenser:innen richtet. In der vergangenen Woche passierte der Entwurf den zuständigen Fachausschuss. Die Menschenrechtlerin Debbie Gild‑Hayo kritisiert in der Mo-taz (Judith Poppe), dass die Regierung den Gesetzentwurf aus politischen Interessen vorantreibe und rechtsstaatliche Standards aushöhle. Laut einem separaten Artikel in der Mo-taz (Tobias Schulze) kommt Protest unter anderem aus dem Bundestag: Die außenpolitischen Sprecher:innen von Grünen und SPD, Deborah Düring und Adis Ahmetovic, haben die Mitglieder der Knesset in einem Brief aufgefordert, den Gesetzgebungsprozess zu stoppen.

Großbritannien – Suizidhilfe: Im Vereinigten Königreich wird es bis auf Weiteres keine gesetzlichen Regelungen zur Suizidhilfe geben, berichtet die Mo-FAZ (Johannes Leithäuser). Das britische Unterhaus stimmte zwar vor neun Monaten mit 314 zu 291 Stimmen für einen Gesetzentwurf, nun aber stehe die Novelle im Oberhaus, der zweiten Parlamentskammer, vor dem Scheitern.

Golf-Staaten – Großkanzleien: Dass internationale Großkanzleien wie Baker McKenzie, A&O Shearman, Freshfields oder Clifford Chance seit Jahren am Golf vertreten sind und nun unterschiedlich auf die angespannte Sicherheitslage reagieren, beschreibt die Sa-FAZ (Marcus Jung/ Tillmann Neuscheler). Vor allem US‑Kanzleien aktivierten Notfallprotokolle mit Reisesperren, Homeoffice und möglichen Evakuierungen. Einzelne expandierende Einheiten wie Spencer West betonen hingegen, dass sie weiterarbeiten und keine Evakuierungspläne verfolgen. Insgesamt zeige sich, dass Kanzleien zwar Vorsichtsmaßnahmen treffen, das Geschäft in der Region aber als so bedeutend gilt, dass ein Rückzug kaum in Betracht gezogen wird.

Juristische Ausbildung

18 Punkte im Examen: Jurist Ron Straßburg erzählt im Interview mit LTO (Pauline Dietrich), wie ihn das außergewöhnliche Erstvotum von 18 Punkten für seine Examensklausur zunächst völlig ungläubig zurückließ. Er kritisiert allerdings das Jurastudium grundsätzlich und fordert strukturelle Reformen. 

Verfassungsgtreue im Referendariat: Felix Thrun, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Jonathan Schramm, Richter, zeigen im Verfassungsblog, dass Sachsen mit der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes seinen bisherigen Sonderweg beendet und sich wieder an der bundesweit üblichen Praxis orientiert, wonach bereits verfassungsfeindliches Verhalten – auch ohne Strafbarkeit – den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst verhindern kann. Die Autoren erläutern, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof frühere Versagungen nur deshalb für unzulässig erklärt hatte, weil der Gesetzgeber selbst die Strafbarkeit zur Voraussetzung gemacht und damit bewusst eine grundrechtsfreundlichere Regelung gewählt hatte. Mit der neuen Rechtslage nimmt der Gesetzgeber nun sein verfassungsrechtlich zulässiges Versagungsrecht vollständig in Anspruch, sodass die frühere Argumentation des Gerichts nicht mehr greift. Insgesamt halten die Autoren die Reform für verfassungsrechtlich unbedenklich und sehen darin eine konsequente Rückkehr zu klaren, bundesweit vergleichbaren Zugangsvoraussetzungen.

Sonstiges

Deutschland und der Irankrieg: In seiner Sa-SZ-Kolumne widerspricht Ex-Bundesverfassungsrichter Peter Müller dem Appell mehrerer Völkerrechtsprofessoren, die Bundesrepublik solle einer Nutzung der Air Base Ramstein zur Unterstützung der Streitkräfte am Golf widersprechen. Die Bundesregierung sei hierzu, so Müller, nicht gezwungen, sondern könne eine politische Entscheidung treffen. Auch wenn die Bewertung, der Angriff auf Iran verstoße gegen geltendes Völkerrecht, von der überwiegenden Mehrheit der Experten geteilt werde, verfüge die Bundesregierung über einen erheblichen rechtlichen und politischen Bewertungsspielraum. Die Bündnisfähigkeit Deutschlands wiege schwer, ein Nutzungsverbot für Ramstein könnte die Nato destabilisieren.

Carl Schmidt und der Umgang mit der AfD: Rechtsprofessor Uwe Volkmann zeigt auf faz.net, dass Carl Schmitts Freund-Feind-Denken in Zeiten politischer Polarisierung wieder an Bedeutung gewinnt und besonders in den USA wie auch in der AfD eine neue Wirkmacht entfalte. Zugleich erinnert er daran, dass die Bundesrepublik historisch auf ein Politikverständnis der Befriedung und des Ausgleichs gesetzt habe, dessen Instrumente heute gegenüber einer starken populistischen Partei an ihre Grenzen stoßen. Die gängigen Mittel der wehrhaften Demokratie – vom Verfassungsschutz bis zu Parteiverboten – greifen im Fall der AfD kaum noch oder drohen selbst demokratische Prinzipien zu beschädigen. Am Ende plädiert der Autor dafür, politische Konflikte so auszutragen, dass sie nicht in echte Feindschaft umschlagen, und warnt vor moralischer Überhitzung, die Debatten weiter vergifte.

Bürokratieabbau: Martin Rath zeigt auf LTO, dass Klagen über übermäßige Bürokratie in Deutschland seit Jahrzehnten nahezu unverändert blieben und politische Versprechen zum Bürokratieabbau meist folgenlos verhallten. Er macht deutlich, dass Bürokratie sich strukturell selbst erhalte und öffentliche Debatten darüber heute oft sogar noch substanzärmer seien als früher.

 

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Morgen erscheint eine neue Presseschau.

LTO/pf/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 30.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59623 (abgerufen am: 13.05.2026 )

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