Hubig will "Verletzungen der Intimsphäre durch Bildaufnahmen" bestrafen. Das LG Hannover verurteilte Ex-Staatsanwalt Yashar G. wegen Bestechlichkeit. Deutschland wird nun doch keine Stellungnahme zum Völkermordvorwurf gegen Israel abgeben.
Thema des Tages
Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen: Am Wochenende wurde der strafrechtliche Teil des Entwurfs eines digitalen Gewaltschutzgesetzes bekannt, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Lauf der Woche in die Frühkoordination der Bundesregierung einbringen will. In einem neuformulierten § 184k StGB sollen künftig viele Formen der "Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen" unter Strafe gestellt werden – darunter Deepfakes, heimliches Filmen etwa in Saunen, das Filmen "bekleideter" intimer Körperteile "in sexuell bestimmter Weise" sowie das nicht einvernehmliche Teilen intimer Aufnahmen (Rache-Pornos). Ergänzend soll ein neuer § 201b StGB ("Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch täuschende Inhalte") nicht-pornografische Deepfakes unter Strafe stellen. Zudem ist ein neuer § 202e StGB vorgesehen, der unbefugtes Tracking und digitale Überwachung mittels Spyware ahndet, wenn dadurch wahrscheinlich schwerer Schaden entsteht. Insgesamt zielt das Gesetzespaket darauf ab, Strafbarkeitslücken im Bereich digitaler Gewalt zu schließen und den Persönlichkeitsschutz im digitalen Raum zu stärken. Der Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf den Fernandes-Ulmen-Skandal, der aber die Fertigstellung beschleunigt hat. Den Gesetzentwurf stellen die Mo-taz (Christian Rath) und LTO (Hasso Suliak) ausführlich vor.
Die bisherige Rechtslage und warum man in Deutschland derzeit noch wenig gegen Deepfakes vorgehen kann, erläutern Mo-SZ (Ronen Steinke), Sa-FAZ (Kira Kramer) und tagesschau.de (Klaus Hempel/Christoph Kehlbach). Mit dem Sexualstrafrecht in Spanien, wo man bereits seit Jahren entschiedener gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehe als in vielen anderen europäischen Staaten, befasst sich die Sa-FAZ (Kim Maurus/Hans-Christian Rößler). Dort wurde das Sexualstrafrecht im Jahr 2022 grundlegend reformiert ("Nur ein Ja ist ein Ja") und seitdem seien auch sexuelle Übergriffe im Internet. Online-Identitätsdiebstahl, digitales Stalking und die Verbreitung intimer Bilder ohne Einwilligung strafbar. Laut taz.de (Rainer Wandler) sind sexuelle Deepfakes in Spanien aber auch noch nicht strafbar. Es liege erst ein Regierungsentwurf vor.
Ronen Steinke (Sa-SZ) begrüßt den Vorstoß der Justizministerin. Denn der deutsche Strafverfolgungsapparat mit all seiner Macht schalte sich bislang nicht ein, solange es nicht ums "heilige Geld geht", sondern "nur" um eine sexualisierte Demütigung. Das seien Prioritäten wie aus den 1950er-Jahren, so Steinke. Mehr Schutz und härtere Strafen seien gegen Missbrauch schon einmal gut, findet Meredith Haaf (Mo-SZ), aber sie seien nichts ohne Bildung, Präventionsarbeit und den gezielten Einsatz für die Gleichberechtigung der Geschlechter. Frederik Orlowski (Mo-FAZ) mahnt den effektiven Vollzug einer etwaigen neuen Strafnorm an. Auf den Schreibtischen der Staatsanwaltschaften türmten sich schon jetzt mehr als eine Million offener Strafverfahren – den Ländern einmalig Geld zu überweisen, reiche nicht. Lotte Laloire (Sa-taz) meint dagegen, dass mit der Einführung eines erneuten Tatbestandes "das Thema verfehlt" werde. Das Problem heiße nicht Internet, KI oder Deepfake, das Problem heiße Männergewalt. "Denn selbst wenn ein Mann mal angeklagt oder gar verurteilt wird – die Zahlen liegen nach wie vor im homöopathischen Bereich –, wird er davon nicht automatisch weniger gewalttätig. Weder Knäste noch Geldstrafen produzieren gute Menschen."
Rechtspolitik
Cum-Ex: Hessen will künftig schneller die Gewinne von Leerverkäufern aus Cum‑Ex‑Geschäften einziehen und bringt dazu eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat ein. Das berichtet die Mo-FAZ (Marcus Jung). Das Justizministerium sieht ein "Redaktionsversehen" im Strafgesetzbuch, das bislang verhindere, dass solche Profite abgeschöpft werden, und rechnet allein in Hessen mit über 50 Millionen Euro zusätzlichem Potenzial. Parallel arbeitet der Bund an einer Stärkung der Vermögensabschöpfung, um organisierte Finanzkriminalität effektiver zu bekämpfen.
Informationsfreiheit: Der Berliner Senat hat im Februar 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Zugang zu staatlichen Informationen mit der Begründung des Schutzes kritischer Infrastruktur eingeschränkt werden soll. Philipp Schönberger (Green Legal Impact) und Hannah Vos (FragDenStaat) beleuchten im Verfassungsblog den Vorstoß kritisch. Er illustriere anschaulich, was in Politik- und Rechtswissenschaft als "Versicherheitlichung" (securitization) beschrieben werde: Die Politik nutze Sicherheitsinteressen, um Freiheitsrechte, demokratische Kontrolle und den Rechtsstaat zu beschneiden.
Strafmündigkeit: Die FAS (Reiner Burger) fasst den Stand der Debatte um eine Absenkung der Strafmündigkeit zusammen, die immer wieder nach aufsehenerregenden Fällen von Kindergewalt aufflammt. Während vor allem aus der CDU/CSU Forderungen nach früherer rechtlicher Verantwortung oder neuen "Verantwortungsverfahren" ab zwölf Jahren kämen, lehnten andere Parteien sowie Fachleute eine Absenkung ab und verwiesen auf fehlende Reife sowie die begrenzte Wirkung von Strafen. Stattdessen betonten Experten die Bedeutung von Prävention, sozialer Arbeit und einer besseren Bekämpfung krimineller Netzwerke, die gezielt Minderjährige für Straftaten rekrutieren.
Justiz
LG Hannover zu korruptem Staatsanwalt: Der frühere Staatsanwalt Yashar G. wurde vom Landgericht Hannover zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil er gegen Geld Ermittlungsgeheimnisse an Drogenkriminelle verraten und eine Razzia vorab mitgeteilt hatte. Sein überraschendes Geständnis im Januar ermöglichte eine strafrechtliche Verständigung, wobei das LG jetzt die höchstmögliche Strafe innerhalb des vereinbarten Rahmens verhängte. Das Gericht betonte den schweren Vertrauensverlust für die Justiz und die Gefährdung der beteiligten Ermittler:innen. Neben der Haftstrafe werden 45.000 Euro Taterlöse eingezogen. Ein Mitangeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe. Mo-SZ (Jana Stegemann), Sa-FAZ (Reinhard Bingener), spiegel.de, beck-aktuell und LTO (Markus Sehl/Jakob Becker) berichten.
Aus "diesem bitteren Fall" könne die Justiz im Grundsatz aber nur wenig lernen, meint Marcus Sehl (LTO). Das liege daran, dass es sich nicht um einen Fall systematischer Unterwanderung des Rechtsstaats durch die Drogenmafia handele, sondern alles nach einem tragischen Einzelfall klinge. Die Justiz werde sich am Ende nur durch die Menschen schützen können, die für sie arbeiteten. "Es kommt auf sie an, auf aufmerksame und engagierte Kolleginnen und Kollegen, Austausch und vertrauensvollen Zusammenhalt in den Teams – und bei einem Verdacht letztlich auf gute interne Ermittlungsarbeit."
BGH – Kanzleiraum: Gegen die Ende des vergangenen Jahres durch den BGH festgestellte anwaltliche Pflicht, "dauerhaft" einen Kanzleiraum zur Verfügung zu halten, hat der betroffene Anwalt jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt, berichtet Rechtsanwalt Martin W. Huff auf LTO. Der Syndikusrechtsanwalt sieht seine Berufsfreiheit nach Art. 12 GG verletzt. Von ihm die dauerhafte Anmietung von Kanzleiräumen zu verlangen, sei unverhältnismäßig, denn er brauche solche Räumlichkeiten zur Berufsausübung so gut wie nie. Die hinter der Kanzleipflicht stehende Funktion sei vielmehr auch erfüllt, wenn er derartige Räume bei Bedarf anmiete.
LG Schweinfurt – Mord an Kollegin: Über den Prozess gegen einen 22-Jährigen, der eine Kollegin aus Mordlust getötet haben soll, berichtet die FAS (Eva Schäfer) und erläutert dabei auch das Tatbestandsmerkmal der "Mordlust".
LG Frankfurt/M. zu Cum-Ex/Maple Bank: Das Verfahren gegen den früheren Maple-Bank-Chef Tom Higgins und zwei weitere Ex-Manager wird gegen Geldauflagen eingestellt, obwohl die Generalstaatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hatte, berichtet das Hbl (Volker Votsmeier). Insgesamt zahlen die drei Beschuldigten 2,3 Millionen Euro und vermeiden damit einen öffentlichen Strafprozess.
LG Verden – Daniela Klette: Das Landgericht Verden hat die Befangenheitsanträge der Verteidigung im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette zurückgewiesen. Die Anwälte hatten der Kammer vorgeworfen, Zweifel an DNA-Gutachten zu ignorieren. Nach der Abweisung der Anträge kann die Verhandlung in bisheriger Besetzung fortgesetzt werden und könnte nun bald enden. Möglicherweise beginnen die Plädoyers bereits nach Ostern, schreibt beck-aktuell.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Vom 41. Verhandlungstag im Block‑Prozess, bei dem es erneut zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Anwälten gekommen ist, berichtet LTO (Jakob Hoffmann). Das Verfahren soll am morgigen Dienstag fortgesetzt werden.
VG Bremen zu Polizist mit Turban: Das Verwaltungsgericht Bremen hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Polizeianwärter seinen religiösen Turban vorläufig auch bei Tätigkeiten mit Bürgerkontakt tragen darf. Das zuvor ausgesprochene Verbot sei durch die Uniformordnung nicht gedeckt, außerdem fehle eine Rechtsverordnung zu religiösen Symbolen bei Bremer Beamt:innen. beck-aktuell berichtet.
LSG Bayern zu Kostenerstattung bei Videoverhandlung: Das Landessozialgericht Bayern hat laut beck-aktuell entschieden, dass bei einer vom Gericht gestatteten Teilnahme des Anwalts per Video der vom Gericht bestimmte Zuschaltungsort – hier die Kanzlei des Anwalts – kostenrechtlich als "Gerichtsort" gilt. Daher seien die tatsächlichen Reise‑ und Übernachtungskosten zu diesem Ort zu erstatten, auch wenn der Beteiligte nicht im Gerichtssaal erscheine.
StA Köln – Cum-Cum/Deutsche Bank: Die Deutsche Bank soll bei sogenannten Cum-Cum-Geschäften, dem "großen Bruder" der Cum-Ex-Manipulationen, offenbar deutlich intensiver mitgewirkt haben als bislang bekannt. Die Staatsanwaltschaft Köln geht in ihrem seit 2017 laufenden Verfahren gegen die Bank dem Verdacht nach, dass Deutschlands größtes Geldhaus von 2009 bis 2015 so rund 600 Millionen Euro ungerechtfertigt aus der Staatskasse kassiert haben soll. Sa-SZ (Meike Schreiber) berichtet.
StA Traunstein – Tod von Hanna Wörndl: Nach dem Freispruch von Sebastian T. geht die Staatsanwaltschaft Traunstein weiterhin davon aus, dass die Studentin Hanna Wörndl ermordet wurde. Sie ermittelt nun gegen unbekannt. Dagegen schildert die Mo-SZ (Benedikt Warmbrunn) anhand von im Prozess vorgelegten Gutachten, dass die Studentin auch durch einen Unfall ums Leben gekommen sein könnte. Die schweren Verletzungen könnten durch das Treiben im Fluss verursacht worden sein.
Commercial Courts: Über den Wettbewerb unter den in mehreren Bundesländern eingerichteten spezialisierten Commercial Courts bzw. Commercial Chambers berichtet die Sa-FAZ (Marcus Jung). Der Autor begrüßt die neue Institution, regt aber eine regelmäßige Evaluation an. "Angesichts der schmalen Budgets in den meisten Justizverwaltungen könnte am Ende die unbequeme Wahrheit stehen, dass die tatsächliche Nachfrage aus der Wirtschaft nur eine Handvoll der neuen Spruchkörper wirklich auslastet – und finanziell trägt."
Recht in der Welt
IGH/Israel – Krieg in Gaza: Im Verfahren Südafrikas gegen Israel wegen des Vorwurfs eines Genozids an den Palästinenser:innen in Gaza hat Deutschland vor einigen Tagen überraschend erklärt, nun doch keine Stellungnahme zugunsten Israels abzugeben. Das sei aber keine "180-Grad-Wende", erläutert die Sa-SZ (Ronen Steinke). Deutschland vertrete jetzt nicht etwa die Gegenansicht, es sei ein Genozid. Der Sinneswandel sei, wie in Berlin zu hören wäre, ein Zugeständnis der Regierung an ihre juristischen Fachleute. Danach erfolgte die Kursänderung, weil Deutschland in anderen Genozid-Verfahren für eine weite Auslegung des Völkermord-Begriffs plädiert hatte.
Auf die Widersprüchlichkeit der bisherigen Argumentation weist Ronen Steinke (Mo-SZ) in seinem Kommentar hin und meint, dass es nur ein weiteres Beispiel für ein schrittweises Abrücken von der israelischen Politik sei, wenn nun die deutsche Regierung nicht mehr bereit ist, eine solche argumentative Verrenkung auszuprobieren.
Israel und USA/Iran: Die Frage, ob man Donald Trump und Benjamin Netanyahu für ihren Angriffskrieg gegen den Iran strafrechtlich belangen kann, verneint Ex-Bundesrichter Thomas Fischer auf spiegel.de. Er führt aus, dass der Angriff zwar eindeutig ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg sei, aber weder deutsches Recht noch der Internationale Strafgerichtshof eine Zuständigkeit für die strafrechtliche Verfolgung der beteiligten politischen Entscheidungsträger begründe. Die USA, Israel und auch der Iran seien keine Vertragsstaaten des IStGH, eine Resolution des Sicherheitsrats sei wegen des US‑Vetos ausgeschlossen und eine Ad‑hoc‑Anerkennung des IStGH durch den Iran würde wegen der Statutsregeln zur Aggression ebenfalls nicht greifen.
USA – Abschiebung: Nachdem die Festnahme des fünfjährigen Liam Conejo Ramos durch ICE-Agenten landesweit Empörung ausgelöst hatte, hat ein Richter jetzt den Asylantrag der Familie abgelehnt, berichtet spiegel.de. Die Familie soll nach Ecuador abgeschoben werden, deren Anwälte haben dagegen Berufung eingelegt.
Juristische Ausbildung
Lernen bei Habermas: Junge Juristinnen und Juristen können bei Habermas lernen, das Recht zugleich zu bejahen, aber auch kritisch zu hinterfragen, schreibt Rechtsprofessor Klaus Günther auf LTO. Günther argumentiert, dass Habermas’ Theorie der kommunikativen Vernunft eine demokratische Rechtsordnung verlange, in der Überzeugung statt Manipulation zählt und in der Recht nur legitim ist, wenn es aus offenen, inklusiven Diskursen hervorgeht. Zugleich betont er, dass Grund- und Menschenrechte als "ungesättigte" Rechte verstanden werden müssen, die sich nur durch fortlaufende demokratische Konkretisierung an neue gesellschaftliche Herausforderungen anpassen lassen.
Sonstiges
Juristinnen: beck-aktuell (Jannina Schäffer) stellt den zweiten Teil einer aktuellen Studie der International Bar Association vor, in der die Erfahrungen von fast 5.000 Frauen in der Rechtsbranche weltweit zu Karrierebedingungen, Belastungen und Unterstützungsangeboten ausgewertet werden. Danach arbeiteten viele Frauen flexibel und nutzten Coaching‑ oder Mentoringprogramme. Nach wie vor bestünden jedoch insbesondere bei Aufstiegschancen, Work‑Life‑Balance und Arbeitskultur deutliche Defizite. Die IBA formuliert daraus zentrale Empfehlungen. So sollen flexible Arbeitsmodelle dauerhaft und gleichberechtigt verankert werden und Arbeitgeber vertrauliche Beratung, Mental‑Health‑Ansprechpersonen und Führungsfortbildungen zu Stress anbieten. Darüber hinaus sollten verschiedene Lebensphasen und Care‑Verantwortung systematisch anerkannt werden.
Extremismusprüfung: Nun beleuchtet auch die Mo-taz (Konrad Litschko/Gareth Joswig) das so genannte Haber-Verfahren zur Prüfung von Preisträger:innen und Fördermittel-Empfänger:innen durch den Verfassungsschutz. Es wurde im Zusammenhang mit dem Buchhandlungspreis bekannt, weil nominierte Buchhandlungen im Auftrag des Kulturstaatsministers Wolfram Weimer vom Bundesamt für Verfassungsschutz überprüft und darauf von der Preisträgerliste gestrichen wurden.
Jost Müller-Neuhof (tagesspiegel.de) befürchtet mögliche Doppelstandards bei der Anwendung des Verfahrens und fordert daher rechtssichere Regelungen. Das Haber-Verfahren stehe auf juristisch wackeligen Beinen und es sei höchste Zeit, es besser zu kontrollieren.
Trompeter und Anwalt: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) erzählt Rechtsanwalt Jonas Jacob, wie er schon früh zur Musik fand, später parallel Musik und Jura studierte und heute als Anwalt im Medien‑ und Äußerungsrecht vor allem Kulturinstitutionen und Künstler:innen berät.
RA Kleine-Cosack: Ende Februar ist Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack gestorben. Er hatte in den 1980er-Jahren erreicht, dass das anwaltliche Berufsrecht nicht mehr auf Standesrichtlinien beruhen darf, schreibt die Sa-BadZ (Christian Rath) in ihrem Nachruf.
Faulheit: Martin Rath beschreibt auf LTO, wie tief Schimpfwörter rund um Faulheit in der deutschen Rechts- und Sprachgeschichte verankert sind, welche sozialen Funktionen sie einst erfüllten und inwieweit solche Beleidigungen früher teils sogar zu juristischen Konsequenzen führten.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 21. bis 23. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59576 (abgerufen am: 16.05.2026 )
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