Dieter Grimm erinnert an die verfassungstheoretischen Positionen von Jürgen Habermas. Um die geplante neue “EU Inc.” gibt es schon jetzt Streit. Der EuGH wird am Dienstag entscheiden, ob ein Kirchenaustritt zur Kündigung berechtigt.
Thema des Tages
Jürgen Habermas: Der Philosoph Jürgen Habermas ist im Alter von 96 Jahren gestorben. Mit Habermas' Positionen zur Verfassung und deren Bedeutung für den aktuellen Diskurs befasst sich der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm in der Mo-FAZ. Er verweist dabei auf das 1992 erschienene Buch "Faktizität und Geltung", in dem Habermas betonte, dass Demokratie und Grundrechte untrennbar zusammengehörten und sich gegenseitig ermöglichten. Diese Idee sei heute besonders klar zu erkennen, weil man die Folgen sieht, wenn demokratische Regeln ohne rechtliche Grenzen auskommen sollen, schreibt Grimm. Auch die Skepsis des Philosophen gegenüber einer Verfassungsgerichtsbarkeit wird von Grimm erwähnt. Dass die Grundrechte rechtlich ohne Relevanz geblieben waren, solange sie nicht von ihren Trägern eingeklagt werden konnten, habe Habermas "nicht in eine eindeutig bejahende Einstellung zur Verfassungsgerichtsbarkeit umgesetzt". Er hätte Sicherungen durch die Volksvertretung, also den Adressaten der Grundrechte selbst, vorgezogen, schreibt Grimm, der außerdem auf die Verdienste Habermas’ bei der Entwicklung des Begriffes des Verfassungspatriotismus verwies. Ein weiterer Schwerpunkt ist Habermas’ Einsatz für eine europäische Verfassung, die er als Schutz vor neuem Nationalismus verstand. Grimm selbst widersprach ihm in der Frage, ob eine solche Verfassung die EU zu einem Staat machen würde, ohne dass dafür genügend Legitimation vorhanden wäre.
Rechtspolitik
Unternehmen: Die Europäische Union diskutiert eine neue, europaweit geltende Rechtsform für Unternehmen. Mit der neuen Rechtsform "EU Inc." soll eine Unternehmensgründung innerhalb von 48 Stunden möglich sein, EU-weit, und zwar digital, ohne Notartermin. Zwar hat die EU-Kommission ihre Vorstellungen einer neuen Unternehmensrechtsform offiziell noch gar nicht vorgestellt, dennoch sei aber bereits Streit dazu ausgebrochen, berichtet die Mo-FAZ ( Werner Mussler) und das Hbl (Olga Scheer/Nadine Schimroszik). Während die Idee von einigen als Durchbruch für eine einfachere Gründung von Start-ups und deren Expansion in die ganze EU gefeiert wird, bleibt der Kommissionsvorschlag für andere hinter deren Erwartungen zurück. Streit im weiteren Gesetzgebungsprozess sei daher vorprogrammiert, heißt es in der FAZ.
In einem Gastbeitrag für die Mo-FAZ plädieren die beiden Professor:innen Luis Garicano und Ulrike Malmendier für eine Änderung des derzeitigen Entwurfes. Sie fordern eine einmalige Registrierung in einem echten EU-Register, das überall anerkannt wird; einheitliche Dokumentation, einheitliche Aktienklassen und einfache Schritte von Gründung bis Auflösung. Auch die Registrierung, Anmeldung und Erstattung der Umsatzsteuer sollten unter eine einheitliche Regelung fallen. Ohne eine Verengung des Anwendungsbereichs und eine Ausweitung der Ambitionen werde EU Inc. ein Brüsseler Konzept mit einem Logo und einer Website bleiben, befürchten die AutorInnen.
Spritpreise und Kartellrecht: Nachdem sich Union und SPD vergangene Woche darauf verständigt hatten, per Gesetz die Preispolitik der Mineralölkonzerne an den Tankstellen zu korrigieren, hat die Regierung am Wochenende einen entsprechenden Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Danach sollen Tankstellen die Spritpreise nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. U.a. das Hbl berichtet über den Vorstoß.
Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) erklärt Rechtsprofessor Rupprecht Podszun, dass das geplante so genannte "österreichische Modell" zwar ein politisches Signal setze, aber die strukturellen Probleme des Kraftstoffmarkts nicht löse. Podszun betont, dass der Markt in Deutschland schlechter funktioniere als in anderen EU‑Staaten und mehr Transparenz, weniger Engpässe bei Raffinerien sowie stärkeren Wettbewerb benötige. Er erläutert, dass weitergehende staatliche Eingriffe wie Preisregulierung oder erweiterte Befugnisse des Bundeskartellamts rechtlich und praktisch schwierig seien und eher auf der Raffinerieebene ansetzen müssten. Abschließend kritisiert er die Langsamkeit institutioneller Verfahren und fordert mehr Tempo bei der Aufarbeitung der Wettbewerbsstörungen.
Asyl/GEAS: Kritisch kommentiert die wissenschaftliche Mitarbeiterin Annika Fischer-Uebler im Verfassungsblog das deutsche Anpassungsgesetz zum GEAS: Das deutsche Gesetz nutze die Möglichkeiten, die die europäischen Regelungen den Mitgliedstaaten gelassen haben, vor allem, um die Rechte von Schutzsuchenden einzuschränken. Zwar enthalte es im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung einzelne Verbesserungen, etwa beim unabhängigen Menschenrechts-Monitoring, insgesamt aber erweitere es die Möglichkeiten, Bewegungsfreiheit zu beschränken und Schutzsuchende zu inhaftieren, teilweise über das unionsrechtlich Erforderliche hinaus.
Elektronische Beweismittel: Eine neue Regelung, die seit dem vergangenen Donnerstag gilt, soll innerhalb der EU den grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Beweise erleichtern. Ermittlungsbehörden sollen Daten schneller direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anfordern können. In Deutschland wacht das Bundesamt für Justiz über die Einhaltung. beck-aktuell berichtet.
Ehegattensplitting: Rechtsprofessorin Frauke Brosius‑Gersdorf erläutert in ihrer SZ-Kolumne, warum ihrer Ansicht nach das Ehegattensplitting gegen den Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes verstößt. Es begünstige faktisch die traditionelle Alleinverdiener‑Ehe und dränge damit Frauen strukturell aus dem Arbeitsmarkt. Zudem kritisiert sie, dass weitere Regelungen wie die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung oder der sogenannte "Teilzeit‑Beitrag" in der Krankenversicherung Gleichberechtigung behinderten und damit ebenfalls verfassungsrechtlich problematisch seien. Insgesamt sieht sie den Staat in der Pflicht, Fehlanreize abzubauen, weil dieser sonst aktiv Ungleichheit verstärke, statt tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern.
Mercosur: Doktorand Julian Schramm erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), warum er die vorläufige Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens für richtig hält.
Justiz
EuGH – kirchliches Arbeitsrecht/Kirchenaustritt: Am morgigen Dienstag wird der Europäische Gerichtshof über den Fall einer früheren Mitarbeiterin einer kirchlichen Schwangerschaftsberatung entscheiden, der kurz nach ihrem Kirchenaustritt gekündigt worden war. Zwar hätten Gerichte längst entschieden, dass Kirchen sich die Überprüfung ihrer Entscheidungen durch nationale Gerichte mindestens in Hinblick auf die drei Kriterien "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" akzeptieren müssten, heißt es bei LTO (Tanja Podolski), bisher bleibe aber die Frage offen, ob das auch gelte, wenn es um so etwas Wesentliches wie den Kirchenaustritt gehe.
BGH – Familienarchiv: Über einen Rechtsstreit zwischen der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas und der Bundesrepublik Deutschland berichtet die Sa-SZ (Wolfgang Janisch). Es geht um eine Vielzahl von Dokumenten, die die Geschichte der Verfolgung der Familie Kusserow im Dritten Reich nachzeichnen, die die Zeugen Jehovas für sich reklamieren und die sich im Besitz des Militärhistorischen Museums der Bundeswehr in Dresden befinden. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Frage, ob ein Verkauf des Familienarchivs durch ein Familienmitglied wirksam war oder ob, wie von einem anderen Familienmitglied verfügt, die Zeugen Jehovas Erbe geworden sind. BGH-Senatsvorsitzende Bettina Brückner hoffe auf eine Einigung zwischen den Parteien.
BFH zu schlafendem Richter: Weil ein ehrenamtlicher Richter am FG während eines Rechtsgesprächs geschnarcht hat, war das erkennende Gericht, so der Bundesfinanzhof, nicht mehr ordnungsgemäß besetzt. Für den BFH war das ein sicheres Zeichen dafür, dass der Richter nicht nur kurz unaufmerksam, sondern fest entschlummert war, berichtet jetzt auch LTO. Das FG muss jetzt neu entscheiden.
BSG zur steuerlichen Förderung von privater Berufsschulausbildung: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Auszubildende an privaten Berufsfachschulen, die neben den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten, das Schulgeld nicht vom Einkommen absetzen können. Das für den Besuch einer privaten Ausbildungsstätte gezahlte Schulgeld sei keine notwendige Ausgabe im Sinne des § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch II. LTO berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Das Schicksal der Kinder und das Ausmaß der gegen sie verübten Gewalt mit allen verheerenden Folgen komme im Getöse viel zu kurz, meint Kim Maurus (Sa-FAZ) im Rückblick auf den bisherigen Verlauf des Strafverfahrens gegen Christina Block und Gerhard Delling. Vor Gericht gehe es "seit dem ersten Tag um die Werte von Familie, um die Bedeutung von Reichtum und Öffentlichkeit, die Grenzüberschreitung zur Selbstjustiz – und um ganz persönliche Rache". Die Verhandlung gegen die Unternehmerin Christina Block, die gleich mehrere Medien mit detailversessenen Livetickern begleiten, sei beispiellos.
LAG Hamm zu Videoüberwachung: Im Expertenforum Arbeitsrecht erläutern Rechtsanwalt Marc Störing und Rechtsanwältin Johanna Reiland eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Hamm vom Mai vergangenen Jahres, in dem einem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch in Höhe von EUR 15.000 als Entschädigung für unzulässige Videoüberwachung zugesprochen wurde.
AG Berlin-Tiergarten – Illegaler Handel mit Feuerwerkskörpern u.a.: Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der mit seinen damals 14 und 16 Jahre alten Söhnen einen illegalen Handel mit Kugelbomben und anderen Feuerwerkskörpern betrieben haben soll. Ende 2023 hatten die Ermittler in einer Neuköllner Wohnung 200 Kilogramm Pyrotechnik entdeckt – insgesamt rund 20.000 Feuerwerkskörper, darunter 6650 Sprengkörper der gefährlichsten Kategorie. Zu Prozessbeginn hat der Vater gestanden. Dem Angeklagten wird außerdem vorgeworfen, durch wahrheitswidrige Angaben 29.000 Euro an Coronahilfen zu Unrecht erlangt zu haben. Zudem muss sich der 45-Jährige wegen des Vorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Nötigung vor Gericht verantworten, berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).
StA München – § 86a StGB/Jan Fleischhauer: Nachdem der Journalist Jan Fleischhauer nach einer Strafanzeige wegen der ironischen Verwendung der SA‑Parole "Deutschland erwache" sich in seinem Podcast öffentlich empört hat, kritisiert Ex-Bundesrichter Thomas Fischer in seiner spiegel.de-Kolumne diese Darstellung als überzogen. Er erläutert, dass § 86a StGB ein differenziertes Tabuisierungskonzept verfolge, das Ausnahmen für Berichterstattung vorsehe und stets eine sorgfältige Einzelfallprüfung verlange. Fischer weist darauf hin, dass die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, Fleischhauer habe über "Vorgänge des Zeitgeschehens" berichtet, zwar vertretbar, aber keineswegs zwingend war und Fleischhauer letztlich eher Glück gehabt habe.
Jost Müller-Neuhof (tagsspiegel.de) mahnt dagegen die zuständigen Behörden, die Strafverfolgung auf eindeutig nationalsozialistische Wiederbetätigung zu beschränken, um eine uferlose Ausweitung zu verhindern. Die Justiz verfolge den Umgang mit NS‑Kennzeichen zunehmend rigoros, und dadurch würden Fälle entstehen, die nicht dem eigentlichen Zweck des § 86a StGB entsprächen.
Corona vor Gericht: Die WamS (Benjamin Stibi) zieht ein Resümee zu den Coronaklagen und kommt zu dem Ergebnis, dass fünf Jahre nach Pandemiebeginn die meisten Gerichtsverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen abgeschlossen sind, allerdings in nur wenigen Fällen die Kläger Erfolg hatten. Die Aufarbeitung der Entscheidungsprozesse während der Pandemie sei damit jetzt allenfalls noch eine politische, aber keine juristische Aufgabe mehr.
Jahres-PK des BVerfG: Auch die welt.de (Benjamin Stibi) berichtet jetzt vom diesjährigen Jahrespresseempfang des Bundesverfassungsgerichtes. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Kritik des Journalisten Christian Rath zum Umgang des BVerfG mit Klagen der AfD gegen die Ausgrenzung beim Bundestagspräsidium und beim Vorsitz von Bundestagsausschüssen. Das Gericht schwäche seine Rolle als Schiedsrichter, wenn es bei der gut sichtbaren parlamentarischen Repräsentation nicht auf Fairness setze, sondern nur auf Mehrheitsentscheidungen.
Bundesarbeitsgericht – Adresse: Warum der Platz vor dem Bundesarbeitsgericht bewusst nicht nach dessen erstem Präsidenten Hans Carl Nipperdey benannt wurde, erläutert der frühere Vorsitzende BAG-Richter Franz Josef Düwell in einem Gastbeitrag auf LTO. Weil Nipperdey das nationalsozialistische Regime juristisch unterstützt hatte, entschied man sich stattdessen für Hugo Preuß, einen der zentralen Vordenker der deutschen Demokratie und maßgeblichen Architekten der Weimarer Reichsverfassung. Preuß setzte sich früh für Selbstverwaltung, soziale Grundrechte und die kollektive Organisation von Arbeitnehmenden ein, wodurch er wichtige Grundlagen des modernen Arbeitsrechts schuf. Eine neue Gedenktafel am Hugo‑Preuß‑Platz soll künftig an seine Bedeutung erinnern und das Bewusstsein für die historischen Wurzeln der heutigen Arbeits- und Sozialordnung stärken.
Recht in der Welt
Völkerrecht: Kritisch bewertet Özge Inan (spiegel.de) im Leitartikel aktuelle Äußerungen von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, in denen sie die regelbasierte Weltordnung infrage stellte. Da aber der zwingend notwendige Erhalt dieser regelbasierten Ordnung jahrelang als Begründung für die Unterstützung der Ukraine diente, müssten sich die Europäerinnen und Europäer nun die zentrale Frage stellen: Wenn das Völkerrecht in Wahrheit egal ist, warum helfen wir dann der Ukraine? Inan fordert, dass Europa seine machtpolitischen Interessen offen benennen müsse, um eine ehrliche Debatte über seine Rolle als aufstrebende Großmacht zu ermöglichen.
Doktorandin Margot Donzé erläutert im Verfassungsblog (in englischer Sprache), dass das Völkerrecht kein allgemeines Verbot, Staatsoberhäupter gezielt zu töten, kennt. Der Begriff der "Assassination" sei im geltenden Recht nicht eindeutig definiert, der besondere Schutz von Staats- und Regierungschefs ergebe sich vielmehr vor allem aus ihrer diplomatischen Unverletzlichkeit und Immunität, die jedoch nur im Ausland gilt und sie im eigenen Staat nicht speziell vor Angriffen schützt. Insgesamt zeigt die Autorin, dass das Völkerrecht kein einheitliches Schutzsystem für Staatsführer geschaffen hat, sondern je nach Situation und Kontext unterschiedliche Schutzgrade vorsieht.
Großbritannien – Anwaltsfehler: Die Sa-FAZ (Marcus Jung) schildert, wie die renommierte Kanzlei Simpson Thacher eine entscheidende Frist im Fusionsverfahren zwischen Aramark und der schottischen Firma Entier versäumt und damit den Zusammenschluss faktisch verhindert hat. Das zuständige britische Gericht wies eine nachträgliche Berufung strikt zurück und betonte, dass keine außergewöhnlichen Umstände den Fehler rechtfertigen würden. Aramark prüft nun rechtliche Schritte gegen die Kanzlei und hat bereits eine Konkurrenzkanzlei beauftragt.
Juristische Ausbildung
VGH Mannheim zu Störung beim Staatsexamen: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Klage eines Examenskandidaten, der mehrere Verfahrensmängel während seiner schriftlichen Aufsichtsarbeiten gerügt hatte, abgewiesen. Die einmonatige Ausschlussfrist zur Rüge von Verfahrensmängeln im ersten Staatsexamen sei verfassungsgemäß und anders, als vom Kläger behauptet, habe keine Pflicht zur Vorlage der entsprechenden Norm an das Bundesverfassungsgericht bestanden. Die Frist soll verhindern, dass Kandidaten erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse nachträglich Rügen erheben, um sich zusätzliche Chancen zu verschaffen. beck-aktuell berichtet.
Sonstiges
Konfliktverteidigung: Mit der so genannten Konfliktverteidigung befasst sich Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp auf beck-aktuell. Oft seien es nicht hitzköpfige Anwälte, die Konflikte heraufbeschwören, sondern sie entstünden aus der Struktur des Strafverfahrens selbst, meint der Autor. Es spricht von einer strukturellen Asymmetrie, die auch die Kommunikation präge. Er plädiert für eine "professionelle Freundlichkeit", die dabei weder Gefälligkeit noch taktische Nachgiebigkeit bedeute. Gemeint sei vielmehr eine Form der Ansprache, die Klarheit, Respekt und Konfliktfähigkeit miteinander verbinde. Die Verteidigung kooperiere dann, ohne dabei ihre Rolle als Vertreterin des oder der Angeklagten aufzugeben.
KI im Sport: Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz Künstlicher Intelligenz im Sport beleuchtet Rechtsanwalt Veit Lindholz auf LTO. Neben KI-VO und DSGVO seien dabei Persönlichkeits- und Verwertungsrechte zu beachten. Der Profisport sei ein Testfeld unter Extrembedingungen, schreibt der Autor. Nirgendwo sonst träfen biometrische Erfassung, internationale Strukturen und millionenschwere Verwertungsinteressen so direkt aufeinander. Die Fragen, die hier entstünden, würden bald auch andere Branchen beschäftigen.
Buchhandlungspreis: Rechtsreferendar Nils Weinberg untersucht im Verfassungsblog die Erfolgsaussichten eines juristischen Vorgehens der drei auf Betreiben von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer von der Liste des Buchhandlungspreises gestrichenen Buchhandlungen. Der Autor betont, dass sie für ihre Klage "kein Glück" benötigten, weil die Weitergabe der Information über angebliche "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" eindeutig rechtswidrig gewesen sei. Hinsichtlich der konkreten Förderung sieht er aber keinen verfassungsrechtlich einklagbaren Anspruch.
Dass es keinen objektiven Maßstab für die Tätigkeit des Verfassungsschutzes gebe, kritisiert Ronen Steinke (Sa-SZ). Der Dienst habe zwar den Auftrag, nur "verfassungsfeindliche" Bestrebungen zu beobachten., aber wie der Verfassungsschutz den Begriff der Verfassungsfeindlichkeit interpretiere – da herrsche eben auch ein großer Spielraum. Weil es besonders bedenklich sei, dass das alles auch noch heimlich geschehe, wenn also die Betroffenen gar nicht mitgeteilt bekämen, dass der Verfassungsschutz sie kritisch sehe, fordert der Autor mehr Transparenz. Denn nur dann könnten sich Betroffene wehren. Auch Eiken Bruhn (Mo-taz) meint, dass sich er Fokus von Weimer weg und auf den Verfassungsschutz richten sollte.
Der sich selbst so verstehende "liberale Mainstream" sei sicherlich die ganze Zeit schon viel ausschließender, privilegierender und privilegierter, als er sich zumeist gern eingestehen wolle, konstatiert Maximilian Steinbeis (Verfassungsblog) im Zusammenhang mit der Debatte um die Liste für den Buchhandlungspreis. Der "liberale Mainstream" werde oppressiv, wenn es "schier gar keinen Raum mehr gebe", ihm nicht anzugehören und merke gar nicht mehr, wem er was alles zumute und zufüge, so Steinbeis.
Meinungsfreiheit: Julia Encke (FAS) würdigt Ronen Steinkes Buch zur Meinungsfreiheit. Das "glänzende und unterhaltsame Buch sei als Quiz angelegt und beziehe so seine Leser in die behandelten Fragestellungen ein. Insgesamt sieht die Rezensentin in dem Buch ein überzeugendes Plädoyer für eine offene Debattenkultur und gegen eine übergriffige Strafjustiz.
Dubai-Rückkehrer und Tierschutz: Weil derzeit in den sozialen Medien Fotos von in Dubai zurückgelassenen Haustieren kursieren, erinnert der Akademische Rat Damien Nippen im FAZ-Einspruch daran, dass das deutsche Tierschutzstrafrecht auch im Ausland anwendbar ist. Wer sein Haustier in Dubai zurücklasse, könne dafür auch in Deutschland – und nach deutschem Recht – belangt werden. Das Tierschutzgesetz sehe hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Pilotenstreik: Für den vergangenen Freitag hatte die Vereinigung Cockpit mehr als 5.000 Beschäftigte zu einem 48-Stunden-Streik aufgerufen, Welche Rechte Flugreisende in einem solchen Fall haben, erläutert aus diesem Anlass tagesschau.de (Christoph Kehlbach).
Marla Svenja Liebich: Nun berichtet auch die Sa-FAZ (Marcel Laskus), dass der Landkreis Saalekreis beim Amtsgericht Halle beantragt hat, den von Marla Svenja Liebich vorgenommenen Wechsel von Name und Geschlechtseintrag wegen vermuteten Missbrauchs des Selbstbestimmungsgesetzes zu überprüfen. Frühere homophobe sowie transfeindliche Äußerungen sollen Anlass für den Antrag sein. Bisher haben laut Statistischem Bundesamt mehr als 23.000 Menschen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch genommen, Zahlen für einen möglichen Missbrauch lägen der Bundesregierung nicht vor.
Rechtsgeschichte - Lesbische Mütter: Im Interview mit der Mo-taz (Helena Weise) erläutert die Historikerin Kirsten Plötz, wie lesbische Mütter bis in die 1990er Jahre durch das Ehe‑, Scheidungs‑ und Sorgerecht systematisch benachteiligt wurden. Gerichte haben seinerzeit ihre sexuelle Orientierung häufig als "Schuld" im Rahmen der Scheidung gewertet und ihnen deshalb das Sorgerecht entzogen. Zudem macht sie deutlich, dass auch heutige Regelungen – etwa die verpflichtende Stiefkindadoption für lesbische Paare – rechtliche Diskriminierungen fortschreiben und das Kindeswohl juristisch zweitrangig behandeln.
Rechtsgeschichte – Enteignungen: Martin Rath beschreibt auf LTO die politischen und juristischen Auseinandersetzungen um die Enteignung ehemaliger deutscher Fürsten nach 1918 sowie die Vielzahl von Gerichtsverfahren, die daraus in den 1920er‑Jahren entstanden. Er schildert sowohl konkrete Fälle – etwa die Versorgung eines früheren Forstbeamten oder den Prozess um eine fürstliche Mätresse – als auch den Verlauf des Volksbegehrens von 1926, das eine entschädigungslose Enteignung aller Fürstenvermögen anstrebte, jedoch am erforderlichen Quorum scheiterte.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 14. bis 16. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59522 (abgerufen am: 21.05.2026 )
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