Am Weltfrauentag wurde die diskriminierende Wirkung automatisierter System kritisiert. Der Bundesrat drängt den Bundestag, voyeuristische Aufnahmen zu bestrafen. Die Schweiz stimmte u.a. gegen eine Halbierung des Rundfunkbeitrags.
Thema des Tages
Frauentag – KI und Diskriminierung: Die djb-Juristinnen Saskia Ostendorff, Chiara Streitbörger, Alexandra Lorch und Jacqueline Sittig beschreiben auf LTO, wie automatisierte Systeme bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten fortschreiben, weil sie mit verzerrten historischen Daten trainiert würden, die Frauen strukturell benachteiligten. Sie zeigen anhand von Beispielen aus Recruiting, Kreditwürdigkeitsprüfungen und Scoring‑Verfahren, dass solche Systeme Frauen häufig schlechter bewerten und dass der rechtliche Schutz vor diesen Formen der Diskriminierung bislang lückenhaft sei. Neue Regelungen wie KI‑Verordnung und Datenschutz-Grundverordnung böten zwar Ansätze, doch blieben Transparenz, Nachweisbarkeit und wirksame Kontrolle problematisch.
Frauentag – Gleichberechtigung: Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold kritisiert auf beck-aktuell, dass Frauen trotz formaler Gleichberechtigung in zentralen Lebensbereichen weiterhin systematisch gefährdet und benachteiligt seien, insbesondere durch weit verbreitete sexuelle und partnerschaftliche Gewalt. Sie kritisiert, dass staatliche Schutzpflichten unzureichend erfüllt würden, weil Strafverfolgung lückenhaft bleibe, Opferschutz versage und politische Maßnahmen häufig nur symbolischen Charakter hätten. Diese anhaltenden Missstände führten zu einer wachsenden Wut, die Mangold als berechtigt beschreibt und die ihrer Ansicht nach gesellschaftliche und politische Veränderungen zwingend erforderlich machen.
Frauentag – Mutterschutz: Rechtsanwältin Sandra Runge beschreibt auf LTO, dass das Mutterschutzgesetz zwar umfassende Schutzmechanismen vorsehe, diese in der betrieblichen Praxis jedoch häufig unzureichend umgesetzt würden. Anhand zahlreicher Fallbeispiele zeigt die Autorin, dass Gefährdungsbeurteilungen fehlten, arbeitszeitliche Vorgaben missachtet würden und schwangere oder stillende Frauen oft unangemessenen oder diskriminierenden Situationen ausgesetzt seien. Sie fordert handlungsstarke Aufsichtsbehörden, damit das Gesetz seine Schutzwirkung tatsächlich entfalten könne.
Frauentag – Erna Scheffler: Richterin Gudrun Lies-Benachib und Doktorandin Ruth Antonia Rosenstock erinnern auf LTO an die erste Richterin am BVerfG, Erna Scheffler, deren Bedeutung sie mit der von Ruth Baader-Ginsberg vergleichen. Ihr Wirken prägte insbesondere das Familienrecht, etwa durch das Stichentscheid‑Urteil von 1959, das das väterliche Letztentscheidungsrecht in Sorgerechtsfragen als verfassungswidrig einstufte und ein gesellschaftliches Umdenken anstieß. Die Autorinnen zeigen aber auch, dass trotz solcher Fortschritte bis heute strukturelle Ungleichgewichte bestehen.
Rechtspolitik
Voyeuristische Aufnahmen: Der Bundesrat forderte am Freitag die Bundesregierung auf, die heimliche Aufnahme sexuell motivierter Fotos und Videos umfassend unter Strafe zu stellen. Nach geltendem Recht würden viele voyeuristische Aufnahmen – etwa in Saunen oder von bekleideten Körperteilen – straffrei bleiben. Auslöser für den Vorstoß waren mehrere Petitionen betroffener Frauen. Die Länderkammer betont, dass Mädchen und Frauen sich auf einen wirksamen Schutz ihrer sexuellen Selbstbestimmung verlassen können müssen. spiegel.de berichtet.
Terrorismus / Spionage: Der Bundesrat hat am Freitag Strafverschärfungen für Terrorismus und Spionage zugestimmt. zdfheute.de (Fabian Krause) stellt die Neuregelungen und auch die Kritik daran vor. So wird teilweise bemängelt, dass die Strafbarkeit noch weiter als bisher auf Vorbereitungshandlungen ausgeweitet werde.
Resilienz: Andreas Rosenfelder (Mo-Welt) befasst sich kritisch mit den Bemühungen, unter dem Schlagwort der Resilienz Abwehrmaßnahmen gegen autoritär-populistische Kräfte, womit letztendlich die AfD gemeint sei, zu beschließen. Er bezieht sich dabei auf Vorschläge des Thüringen-Projekts des Verfassungsblogs und konkrete Vorschläge für Änderungen der Verfassung in Sachsen-Anhalt. Diese Eingriffe in Verfassungen und Institutionen neutralisierten letztlich den Wählerwillen und wirkten damit selbst demokratiegefährdend. Solche Schutzmechanismen übernähmen die Logik autoritärer Systeme und schafften damit genau das, was sie angeblich verhindern wollen. Dieser stille Umbau der Demokratie sei ein gefährlicher Irrweg, der langfristig das Vertrauen in die demokratische Ordnung untergrabe.
Heizung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte gesetzliche Regelungen an, die verhindern sollen, dass Vermieter die hohen Kosten fossiler Energien auf Mieter abwälzen. SPD‑Vertreter betonen, dass sie dem von der schwarz-roten Koalition geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz nur zustimmen werden, wenn ein wirksamer Mieterschutz gewährleistet ist. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz lässt den Einbau von Öl- und Gasheizungen weiterhin zu, könnte aber zu steigenden Nebenkosten für Mieter führen. LTO (Hasso Suliak) berichtet.
Verantwortungseigentum: Der Habilitand Marvin Reiff erläutert im Verfassungsblog, dass das vom Bundesjustizministerium vorgelegte Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen in mehreren Punkten überzeugende Grundentscheidungen treffe. Zugleich kritisiert er verschiedene Vorschläge als konzeptionell verfehlt, etwa die angenommene "Absolutheit" der Vermögensbindung, Einschränkungen der Zweckwahlfreiheit, die geplante Governance‑Ausgestaltung sowie Überlegungen zu einer Ersatzbesteuerung. Schließlich warnt er vor einer gesetzlichen Anbindung an das Genossenschaftsrecht, da grundlegende Unterschiede beider Rechtsformen zu erheblichen systematischen Problemen führen würden, und plädiert für ein eigenständiges Stammgesetz.
Tötung von Frauen: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer hält in seiner spiegel.de-Kolumne die politische Forderung, "Femizide" dürften nicht länger "relativiert oder verharmlost" werden, für inhaltlich leer, weil niemand so etwas fordere und die Kritik sich damit an ein Scheinproblem richte. Er erklärt, dass der Begriff "Femizid" juristisch kaum trennscharf sei, da das Motiv "weil sie eine Frau ist" in der Praxis selten eindeutig feststellbar ist und bereits durch das bestehende Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" abgedeckt wird. Die geplanten Ergänzungen im Mordtatbestand – ob geschlechtsspezifische Motivation oder "körperliche Überlegenheit" – bewertet er als reine Symbolpolitik ohne tatsächlichen Nutzen. Insgesamt kommt er zu dem Schluss, dass eine Reform überflüssig sei, weil die betreffenden Taten schon heute korrekt erfasst und bestraft werden können.
Informationsfreiheit Berlin: Der Berliner Senat plant eine Gesetzesänderung, die den Zugang zu Verwaltungsakten deutlich einschränken soll und dies mit dem Schutz kritischer Infrastruktur begründet. Zukünftig sollen Unterlagen, die Gegenstand eines rechtlichen Verfahrens werden könnten, unter Verschluss gehalten werden. Mit diesem Argument könne aber jedes Dokument, das einen mutmaßlichen oder tatsächlichen Rechtsverstoß belegt, zukünftig zurückgehalten werden, kritisieren Grüne und Linke. Die geplante Gesetzesänderung ist Teil eines Pakets, das die von Iris Spranger (SPD) geführte Senatsverwaltung für Inneres und Sport vorgestellt hat. Im Vordergrund stehen Änderungen des Landesdatenschutzgesetzes, um die Videoüberwachung vulnerabler Knotenpunkte im Stromnetz zu ermöglichen. Die Sa-SZ (Meredith Haaf) berichtet.
Fleischersatz: LTO berichtet über die Einigung zwischen EU‑Ministerrat und EU-Parlament, wonach Bezeichnungen wie "Veggie‑Burger" und "Tofu‑Wurst" doch weiterhin zulässig bleiben, und nur Begriffe wie "Veggie-Hühnchen" und "Tofu-Rippchen", die sich auf konkrete Fleischarten oder Teilstücke beziehen, verboten sein sollen.
Justiz
BVerwG zu Klagerechten der BFDI: Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte nicht gegen den BND klagen kann, um ihren Anspruch auf Einsicht in bestimmte Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zur Auslandsaufklärung durchzusetzen. Die Richter:innen begründen dies damit, dass der Gesetzgeber bewusst keine Klagebefugnisse vorgesehen habe und Gerichte diese Entscheidung nicht ersetzen dürften. Die BfDI könne sich nur beim Bundeskanzleramt beschweren. LTO berichtet.
BVerwG zu Datenschutz bei Gesundheitsvorsorge: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass private Krankenversicherungen ohne ausdrückliche Einwilligung ihrer Versicherten deren Diagnosedaten aus eingereichten Rechnungen nicht analysieren dürfen, um passende Vorsorgeprogramme anzubieten. Zwar erkennt das Gericht an, dass die Datenverarbeitung grundsätzlich der Gesundheitsvorsorge diene und eine nationale Rechtsgrundlage existiere, doch überwögen die Interessen der Versicherten am Schutz sensibler Gesundheitsdaten. Auf beck-aktuell kritisiert Rechtsanwalt Thomas Ritter diese Entscheidung als nicht zwingend und für die Stärkung von Prävention im Gesundheitssystem eher hinderlich. Er hält es für verfehlt, den "medizinischen Kernbereich" als datenschutzrechtliche Hürde zu interpretieren, und betont die gesellschaftliche Bedeutung von Gesundheitsvorsorge, die auch ohne Einwilligung stärker berücksichtigt werden sollte.
BGH zu Wirecard: Laut FAZ (Mark Fehr) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Raiffeisenbank Oberösterreich ihre Schadenersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Zusammenhang mit dem Skandal um Wirecard weiterführen darf, ohne auf das große Kapitalanlegermusterverfahren zu warten. Kritik an der Entscheidung kommt von Anlegervertretern, weil mehr als 9200 Klagen geschädigter Wirecard-Aktionär:innen weiterhin ausgesetzt bleiben und sich das Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht hinziehe.
BGH zu Rücktritt vom Vertrag: Der Bundesgerichtshof hat Mitte Februar, wie beck-aktuell berichtet, eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aufgehoben, weil dieses ein anwaltliches Schreiben zu eng ausgelegt und darin keinen Rücktritt vom Vertrag gesehen hatte, obwohl die Käuferin eindeutig die Rückabwicklung des Vertrags erreichen wollte. Nach Auffassung des Gerichts komme es nicht auf den verwendeten Wortlaut, sondern auf den erkennbaren Willen an, sodass auch ohne das ausdrückliche Wort Rücktritt eine solche Erklärung vorliegen könne. Zudem beanstandete der Bundesgerichtshof die Bewertung des behaupteten wucherähnlichen Geschäfts und verwies die Sache zur weiteren Klärung des objektiven Wertverhältnisses zurück.
BGH zu Manager-Squeeze-out: Der Bundesgerichtshof hat Anfang Februar entschieden, dass die Klausel, nach der ein Manager mit der Beendigung seines Anstellungsverhältnisses auch seine Beteiligung an der übergeordneten Gesellschaft verliert, wirksam ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt. Die Richterinnen und Richter sahen sachliche Gründe für die Regelung, insbesondere das legitime Interesse der Beteiligungsfonds, einen Gleichlauf der Interessen zwischen Management und Unternehmen sicherzustellen, der mit dem Ende der Tätigkeit entfalle. Zudem betonte der BGH, dass die Klausel weder als unzulässiges Druckmittel zu verstehen sei noch ohne Weiteres rechtsmissbräuchlich ausgeübt werden dürfe. beck-aktuell berichtet.
OLG Nürnberg zu Sturz nach Hunde-Attacke: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat laut LTO entschieden, dass einer schwangeren Frau nach einem Sturz infolge der Annäherung eines unangeleinten Chihuahuas ein Schmerzensgeld ohne Mitverschuldensabzug zusteht. Das Gericht bewertete ihre kurze Ausweichbewegung als angemessene Reaktion auf die objektive Unsicherheit der Situation und stellte klar, dass auch kleine Hunde schmerzhafte und infektiöse Bissverletzungen verursachen können. Eine Panikreaktion sei der typischen Tiergefahr zuzurechnen und unterbreche nicht den Zurechnungszusammenhang. Damit hob das OLG die erstinstanzliche Entscheidung auf, die der Frau wegen eines angenommenen Mitverschuldens nur einen geringen Betrag zugesprochen hatte.
OLG Celle zu Vernehmung des mithörenden Sohnes: Der Sohn eines Geschäftsmanns bekam über die Freisprechanlage des Autos ein Gespräch mit und darf zum Inhalt dieses Gespräches als Zeuge zu Gunsten seines Vaters aussagen. Das hat laut beck-aktuell das Oberlandesgericht Celle entschieden.
VG Köln zu AfD-Einstufung: Die Sa-FAZ (Friederike Haupt/Mona Jaeger) analysiert noch einmal ausführlich die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln, mit der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt wurde, die AfD-Bundespartei als gesichert rechtsextrem einzustufen. Betont wird im Text, dass die Entscheidung keine inhaltliche Entlastung bedeute, sondern Argumente sowohl für als auch gegen eine Einstufung als gesichert rechtsextrem zusammengetragen habe. Die Richter hätten gesagt: Die AfD ist nicht eindeutig rechtsextrem, aber sie ist auch nicht eindeutig nicht rechtsextrem. Für die Mo-Welt (Ricarda Breyton) reicht die Entscheidung über das Eilverfahren hinaus. Sie zwinge die Behörde, im weiteren Prozess nachzulegen – oder das Risiko einer grundsätzlichen Schlappe im Hauptsacheverfahren einzugehen. Es wäre die bislang schwerste juristische Niederlage des Amtes im Streit mit der AfD, so die Autorin.
LG München I – Letzte Generation als kriminelle Vereinigung: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat zwei weitere Mitglieder der Letzten Generation wegen des Vorwurfs angeklagt, eine kriminelle Vereinigung gem. § 129 StGB gebildet zu haben. Betroffen sind die gelernte IT-Projektleiterin Melanie Guttmann und die Protestforscherin Lea Bonasera. Die Mo-taz (Jonas Waack) berichtet.
Recht in der Welt
Schweiz – Bargeld, Rundfunkbeitrag und Ehegattenbesteuerung: In einer Volksabstimmung haben die Schweizer Bürger beschlossen, Bargeld verfassungsrechtlich zu schützen. In der Schweizer Bundesverfassung wird künftig festgelegt, dass der Franken die Landeswährung ist und die Schweizerische Nationalbank die Bargeldversorgung sicherstellen muss. Zudem lehnten die Stimmbürger:innen eine Initiative zur Halbierung des Rundfunkbeitrags ab, wodurch die Finanzierung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft grundsätzlich bestehen bleibt, auch wenn bereits gesetzliche Kürzungen beschlossen sind. Gleichzeitig bestätigten sie eine steuerrechtliche Reform: Durch die Einführung der Individualbesteuerung wird die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren ("Heiratsstrafe"), die zu höherer Progression führte, abgeschafft. Die Mo-FAZ (Johannes Ritter) berichtet.
Israel und USA/Iran: Die US-amerikanische Rechtsprofessorin Oona A. Hathaway bezeichnet im Interview mit dem Verfassungsblog (Maxim Bönnemann) den Angriff der USA und Israels auf den Iran als eindeutig rechtswidrig und kritisiert europäische Regierungen dafür, dies nicht klar zu benennen, weil solche Zurückhaltung die internationale Rechtsordnung weiter schwäche. Sie beschreibt einen bereits länger andauernden Prozess, in dem mächtige Staaten das Gewaltverbot zunehmend missachteten, während aber andererseits ein Großteil der Welt es weiterhin einhalte, und warnt vor einem Zerfall der regelbasierten Ordnung. Zugleich äußert sie Sorge über politische Entwicklungen in den USA, betont aber, dass viele Akteure weiterhin an die Bedeutung des Völkerrechts glaubten. Auf tagesschau.de (Max Bauer/Benjamin Coen) analysiert auch Rechtsprofessorin Anne Peters, dass der Angriff der USA und Israels auf den Iran klar völkerrechtswidrig sei und dass humanitäre Interventionen ohne UN-Mandat keine tragfähige Rechtfertigung böten. Rechtsprofessor Matthias Herdegen betont nun auch in einem Gastbeitrag für die WamS, dass das Völkerrecht zwar ein strenges Gewaltverbot kenne, aber zugleich Spannungen enthalte, die unter bestimmten Umständen militärische Maßnahmen zum Schutz verfolgter Gruppen oder zur präemptiven Selbstverteidigung zulassen könnten. Er verweist auf massive Menschenrechtsverletzungen und die wachsende Bedrohung durch das iranische Regime, die aus seiner Sicht rechtliche Spielräume eröffneten. Zugleich kritisiert er eine Debatte, die diese inneren Widersprüche ignoriere und westliche Maßnahmen vorschnell als Rechtsbruch einordne. Das Völkerrecht bleibe nur tragfähig, wenn es legitime Sicherheitsinteressen und den Schutz vor Terror ernsthaft berücksichtige.
Wolfgang Janisch (Sa-SZ) erinnert an die Diskussion um "humanitäre Interventionen" als völkerrechtlichen Rechtfertigungsgrund für militärische Gewalt. Sie hätten sich zurecht nicht durchgesetzt, da sie in der Regel nicht erfolgreich waren und eine solche Rechtfertigung dem Missbrauch Tür und Tor öffne. Max Bauer (SWR.de) kommentiert, dass das Völkerrecht trotz der Brutalität des iranischen Regimes nicht nach politischer Opportunität aufgeweicht werden dürfe. Er zeigt, dass humanitäre Interventionen historisch umstritten seien, leicht missbraucht werden könnten und im vorliegenden Fall nicht als Rechtfertigung dienten, weil der Krieg nicht zum Schutz von Menschenrechten geführt werde.
Russische Schattenflotte: Die Sa-FAZ (Finn Hohenschwert) erläutert, warum das Seerecht Maßnahmen gegen die russische Schattenflotte nur in engen Grenzen zulässt. Das Recht der friedlichen Durchfahrt schütze die meisten Schiffe vor pauschalen Kontrollen, sodass Eingriffe nur möglich seien, wenn sich ein Tanker nachweislich "unfriedlich" verhalte oder ohne gültige Flagge fahre. Für korrekt registrierte Schiffe der Schattenflotte bleibe das Seerecht weitgehend wirkungslos, sodass Eingriffe nur über völkerrechtliche Gegenmaßnahmen denkbar wären, deren rechtliche Belastbarkeit jedoch ungeklärt sei.
Sonstiges
Deutschland und der Iran-Krieg: Mo-taz (Christian Rath) erläutert, dass Deutschland nachdem US-Tankflugzeuge von Spanien nach Ramstein verlegt wurden, zeigen könnte, dass es mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Iran nicht einverstanden ist, indem die Bundesrepublik den USA Überflugrechte verweigere. Dazu sei die Bundesregierung allerdings nicht rechtlich verpflichtet, selbst wenn man unter Anwendung des Ramstein-Urteils des BVerfG eine deutsche Schutzpflicht für Iraner:innen annehme.
Buchhandlungspreis: Rechtsprofessor Christoph Möllers kritisiert in der Mo-SZ, dass das sogenannte Haber‑Verfahren, bei dem der Verfassungsschutz vor Förder-Entscheidungen angefragt werden kann, ob Erkenntnisse vorliegen, keine gesetzliche Grundlage hat, um Informationen des Verfassungsschutzes an andere Behörden weiterzugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürften solche Daten nur in eng begrenzten Ausnahmefällen übermittelt werden – die Prüfung von Buchhandlungen gehöre nicht dazu. Er geht davon aus, dass drei betroffene Buchhandlungen mit ihren angekündigten Klagen gegen die Verfassungsschutz-Überprüfung Erfolg haben werden.
Verdachtsfall AfD-Jugend NRW: Über die Einstufung der AfD-Jugend NRW, die sich nach ihrer Neugründung nun "Generation Deutschland" nennt, als rechtsextremistischen Verdachtsfall berichtet LTO. Im Kern handele es sich beim Landesverband der "Generation Deutschland" um die Vorgängerorganisation – nur mit neuem Namen, teilte Innenminister Herbert Reul (CDU) mit.
Sexueller Missbrauch: Rechtsprofessor Stephan Rixen und Rechtsanwalt Ulrich Wastlist stellen in der Mo-FAZ aktuelle Forschungs- und Aufarbeitungsstudien zum sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vor, insbesondere in Kirchen, Heimen und anderen Institutionen. Diese Studien zeigten, dass Missbrauch häufig durch Netzwerke ermöglicht werde, in denen Täter, Mitwisser und Unterstützer zusammenwirkten. Die Autoren argumentieren, dass die Untersuchung solcher Netzwerke entscheidend sei, um die Bedingungen von Missbrauch besser zu verstehen und wirksame Prävention zu entwickeln. Dafür fordern sie mehr interdisziplinäre Forschung, bessere Kooperation zwischen Wissenschaft, Justiz und Präventionsarbeit sowie eine stärkere Berücksichtigung der Perspektive der Betroffenen.
RAin Anika Schürmann: LTO (Stefan Schmidbauer) stellt in der Reihe "Most wanted" die Strafrechtlerin und Partnerin bei Baker McKenzie Anika Schürmann vor und beschreibt deren beruflichen Werdegang. Geschildert werden ihr Arbeitsalltag, ihre Motivation für das Jurastudium und ihre Einschätzung aktueller Entwicklungen in der Rechtsberatung. Zudem äußert sie persönliche Ansichten zu Arbeitsbelastung, Karrierewegen, juristischen Vorlesungen und rechtspolitischem Reformbedarf.
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LTO/pf/chr
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Die juristische Presseschau vom 7. bis 9. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59478 (abgerufen am: 12.04.2026 )
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