Deutschland ist nach sechs Monaten für Asylverfahren zuständig, wenn Italien die Rücknahme verweigert. Das KG Berlin verurteilte einen Syrer wegen versuchten Mordes. Ein New Yorker Gericht ordnete die Rückzahlung von US-Zöllen an.
Thema des Tages
EuGH zu Dublin-Verfahren: Deutschland ist für das Asylverfahren eines syrischen Flüchtlings zuständig, wenn dieser sechs Monate lang nicht in den eigentlich zuständigen EU-Staat Italien zurückgeführt werden kann. Dies gilt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auch dann, wenn die Rückführung daran scheiterte, dass sich Italien wegen Überlastung seit Ende 2022 generell weigert, Dublin-Flüchtlinge zurückzunehmen. Gleichzeitig wies der EuGH darauf hin, dass Deutschland oder die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einleiten könnten. Die Bundesregierung setzt allerdings eher darauf, dass Italien im reformierten EU-Asylsystem ab Juni 2026 wieder Rücküberstellungen ermöglicht, weil Italien dann durch einen Solidaritätsmechanismus entlastet werden kann. FAZ (Stephan Klenner), taz.de (Christian Rath), zdf.de (Daniel Heymann), zeit.de, beck-aktuell und LTO berichten.
Reinhard Müller (FAZ) argumentiert, dass die aktuelle EuGH‑Entscheidung erneut zeige, wie absurd und dysfunktional das derzeitige europäische Asylsystem sei. Deutschland werde dabei strukturell benachteiligt, während Staaten wie Italien, die sich nicht an die Regeln halten, faktisch belohnt würden. Müller sieht darin ein Symptom für ein tieferes Problem: fehlende Solidarität, Fairness und Respekt innerhalb der EU‑Mitgliedstaaten.
Rechtspolitik
Erbschaftssteuer: Im FAZ-Einspruch erläutert Rechtsprofessorin Marietta Auer, warum der SPD‑Vorschlag zur Erbschaftsteuer trotz des Versprechens von "Fairness" neue Ungerechtigkeiten schaffen würde. Insbesondere der vorgeschlagene lebenslange Freibetrag von einer Million Euro könnte viele Familien sogar stärker belasten als heute. Die Autorin zeigt, dass der Vorschlag zentrale Probleme des aktuellen Systems – etwa die komplizierten Steuerklassen und die Ungleichbehandlung von Betriebs- und Privatvermögen – nicht löst und teilweise sogar verschärft. Zudem bleibe unklar, wie die SPD die Steuertarife gestalten will, während gleichzeitig an einem progressiven System festgehalten wird, das viele strukturelle Ungleichheiten erst erzeuge.
Schwarzarbeit: Die Rechtsanwält:innen Christian Pelz, Alida Gölz und Philipp Zinndorf erläutern auf LTO die neuen Befugnisse, die das seit Anfang des Jahres 2026 geltende Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) verliehen hat. Sie betonen, dass die FKS künftig in vielen Fällen selbstständig strafrechtliche Ermittlungen führen kann. Diese Entwicklung sollte Personal- und Compliance-Verantwortliche zur Überprüfung der bestehenden Systeme veranlassen, raten die Autor:innen, um empfindliche Bußgelder und Strafen, Nachforderungen von Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden und eine persönliche Haftung von Organmitgliedern sowie Reputationsschäden zu vermeiden.
Anwaltsnotariat: Rechtsanwalt und Notar Ulf Schönenberg-Wessel begrüßt auf beck-aktuell den aktuellen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, weil er den Zugang erleichtere, Nachwuchsplanung sichere und auf den Fachkräftemangel reagiere. Der Autor hebt hervor, dass insbesondere die Abschaffung starrer Wartezeiten, die flexiblere Fortgestaltung von Fortbildungspflichten und familienfreundlichere Regelungen den Beruf attraktiver machten. Insgesamt schaffe der Entwurf nach Ansicht von Schönenberg-Wessel mehr Flexibilität im Zugang, stärke die Altersstruktur und sorge für belastbare Nachrückprozesse, was das Anwaltsnotariat zukunftsfähig, leistungsfähig und gerecht gestalte.
Höhere Richterposten NRW: Nach der Affäre um die Besetzung des Präsidentenpostens am OVG NRW hat, wie LTO berichtet, eine Arbeitsgruppe Vorschläge vorgelegt, wie Verfahren zur Vergabe hoher Richterämter transparenter und rechtssicherer gestaltet werden könnten. Dazu gehören strenge Bewerbungsfristen, die Dokumentation von Gesprächen und gesetzlich geregelte Verfahrensabbrüche. NRW‑Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) begrüßt die Reformideen der von ihm eingesetzten AG als Stärkung rechtsstaatlicher Standards. Kritik kommt hingegen von der "Neuen Richter*innenvereinigung", die sich eher für Beurteilungsgremien nach österreichischem Modell ausspricht. Damit würden das Mehraugenprinzip, Transparenz und Versachlichung erzielt, die vorgelegten Vorschläge seien dagegen Stückwerk, so die Vereinigung.
Justiz
KG Berlin zu Anschlag am Holocaustmahnmal: Das Kammergericht Berlin hat einen 20-jährigen Syrer wegen einer Messerattacke am Berliner Holocaustmahnmal zu einer dreizehnjährigen Freiheitsstrafe unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Der Täter hatte im Februar 2025 einen spanischen Touristen im Stelenfeld des Denkmals von hinten mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt; das Opfer überlebte nur dank einer Notoperation. Das KG wandte Erwachsenen-Strafrecht an und bejahte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Der Täter zeigte sich vor Gericht reuig. beck-aktuell und LTO berichten.
OLG Hamburg – Letzte Verteidigungswelle: In Hamburg hat der Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe "Letzte Verteidigungswelle" begonnen. Wie SZ (Lena Kampf u.a.), taz (Konrad Litschko) und spiegel.de berichten, wurde wegen des teils minderjährigen Alters der Angeklagten die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung ausgeschlossen. Den allesamt männlichen Angeklagten werden unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Unter anderem sollen einige der Beschuldigten im Oktober 2024 einen nächtlichen Brandanschlag auf ein Brandenburger Kulturzentrum verübt haben. Am Tatort hinterließen sie laut Anklage nationalsozialistische Symbole.
LG Berlin zu Verschwiegenheitsverpflichtung: Das Landgericht Berlin hat eine umfassende vertragliche Verschwiegenheitsklausel in einem Drehbuchvertrag für unwirksam erklärt, weil sie der betroffenen Drehbuchautorin Sarah Maria Sander eine unbeschränkte Pflicht zur Geheimhaltung auferlegte und damit eine unangemessene Benachteiligung darstellte. Hintergrund war ein Streit, in dem Sander nach pro-israelischen Äußerungen ihre im Vertrag zugesagte Hauptrolle als Schauspielerin verloren hatte und sie daraufhin versuchte, die Finanzierung des Films zu verhindern. Die Produktionsfirma mahnte sie daraufhin zwei Mal unter Berufung auf die Verschwiegenheitsklausel ab. Doch das LG wertete Sanders Aussagen überwiegend als zulässige Meinungsäußerungen und stellte klar, dass für die weitgehende Verschwiegenheitspflicht kein berechtigtes Interesse der Produktionsfirma bestand. beck-aktuell berichtet.
LG Göttingen zu Rote Hilfe vs. Sparkasse: Die Sparkasse Göttingen hatte kurz vor dem Jahreswechsel das Konto der Roten Hilfe e. V. gekündigt, ein dagegen gerichteter entsprechender Eilantrag hatte jetzt beim Landgericht Göttingen Erfolg. Das Landgericht befand, dass kein sachlicher Kündigungsgrund vorlag. Rechtsanwalt Simon Simanovski erläutert im Verfassungsblog den Fall. Er kritisiert, dass Banken versuchen, politische Bewertungen über geldwäscherechtliche Argumente zu verschleiern.
LG München I – KI-Training/Suno AI: Einen Ausblick auf die in der kommenden Woche stattfindende mündliche Verhandlung im Verfahren der Musikverwertungsgesellschaft GEMA gegen die Suno AI gibt die FAZ (Benjamin Fischer/Marcus Jung u.a.). Suno AI generiert Audiodateien mittels generativer KI. Die Ergebnisse, die Suno AI liefert, sind bekannten Songs mitunter so ähnlich, dass damit nach Ansicht der GEMA das Urheberrecht der Autorinnen und Autoren der Originalwerke verletzt wird.
LG Bonn zu Michael Winterhoff: Nachdem das Landgericht Bonn den Kinderpsychiater Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt hat, weil er Kindern und Jugendlichen das Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnete, obwohl es dafür keine medizinische Grundlage gab, will die Staatsanwaltschaft, die eine mehrjährige Haft gefordert hatte, jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Das berichtet zeit.de.
Zu Recht wolle die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung vorgehen, findet Rainer Stadler (SZ), der das Urteil für viel zu milde hält.
VG Köln zu AfD-Einstufung: In seiner SZ-Kolumne argumentiert Heribert Prantl, dass über die Verfassungswidrigkeit einer Partei eigentlich ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden sollte, jetzt aber durch das aktuelle Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine untere Instanz großen Einfluss auf eine politisch äußerst wichtige Frage erhalten habe. Der Autor kritisiert, dass Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung bislang keinen Antrag auf ein AfD-Verbot gestellt haben und damit die Entscheidung indirekt anderen Gerichten überlassen. Er fordert, dass die demokratischen Institutionen ihre Verantwortung wahrnehmen und – wenn sie die Partei für verfassungsfeindlich halten – selbst das Verfassungsgericht anrufen sollten.
VG Schleswig zu Nius vs. Daniel Günther: Gegen die Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig, mit der ein Eilantrag des Internetportals Nius gegen den schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther wegen Äußerungen in der Sendung Lanz zurückgewiesen wurde, hat Nius jetzt Beschwerde eingelegt. Das berichtet die FAZ (Michael Hanfeld). Weil Günthers Fahrt zur Lanz-Sendung als Dienstreise eingestuft worden sei und das Land die Kosten getragen habe und zudem Günther in der Sendung das amtliche Landeswappen am Revers getragen habe, sei die Behauptung, Günther habe sich "privat" geäußert, nicht zu halten, so Nius.
Jahres-PK des BGH: beck-aktuell (Joachim Jahn) berichtet über das diesjährige Jahrespressegespräch des Bundesgerichtshofs, bei dem ein großer personeller Umbruch für das Gericht angekündigt wurde: 2026 gehen elf Richterinnen und Richter, darunter Präsidentin Bettina Limperg und Vizepräsident Jürgen Ellenberger, in den Ruhestand. Limperg kritisierte, dass das Gericht bei der Auswahl der Nachfolger durch die Politik zu wenig eingebunden werde. Gleichzeitig bleibe, so die Gerichtspräsidentin, die Arbeitsbelastung hoch: Während Zivileingänge leicht zurückgingen, stiegen Strafverfahren und Maßnahmen der Ermittlungsrichter weiter an. Limperg warnte zudem vor strukturellen Grenzen der Belastbarkeit des Gerichts, sprach über Chancen und Risiken von KI in der Justiz und äußerte Skepsis, ob die laufende Reform des Strafprozessrechts die Strafprozesse effizienter machen wird.
Recht in der Welt
USA – Zölle: Das Gericht für internationalen Handel in New York hat entschieden, dass die US-Regierung Importeure entschädigen muss, weil von US-Präsident Donald Trump angeordnete Zölle nach einem Urteil des US-Supreme Court rechtswidrig waren. Die Erstattung der zu viel gezahlten Beträge samt Zinsen könnte den Staatshaushalt laut Schätzungen um rund 175 Milliarden Dollar belasten, berichten spiegel.de und LTO.
USA – Glyphosat: Ein US-Gericht in St. Louis hat einen Sammelvergleich des Agrarkonzerns Bayer im Streit um das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup vorläufig genehmigt. Der Vergleich soll Klagen wegen Krebserkrankungen durch den Wirkstoff Glyphosat beilegen und sieht Zahlungen von bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar über bis zu 21 Jahre vor. Nun können Betroffene bis Anfang Juni Einwände erheben, bevor das Gericht endgültig über die Genehmigung entscheidet. LTO berichtet.
UNO – Fremdenfeindlichkeit: Die UN‑Ausschüsse CERD (Committee on the Elimination of Racial Discrimination) und CMW (Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) versuchen erstmals, Xenophobie als eigenständiges menschenrechtliches Problem zu definieren, bleiben jedoch bei der Festlegung klarer rechtlicher Grenzen vage, beschreibt kritisch Assistenzprofessor Moritz Baumgärtel im Verfassungsblog (in englischer Sprache). Während die Leitlinien ausführlich auf die Rolle xenophober Narrative eingehen, wirken einige Empfehlungen – etwa an Medien und politische Akteure – politisch kaum realistisch, so der Autor.
Humanitäre Interventionen: In einem Gastbeitrag auf LTO plädiert der wissenschaftliche Mitarbeiter Damien Nippen für die Anerkennung von humanitären Interventionen als Ausnahme vom Gewaltverbot im internationalen Recht. Dabei will der Autor nicht die Frage beantworten, ob der Angriff auf den Iran als humanitäre Intervention gerechtfertigt wäre, denn das sei schon deshalb nicht möglich, weil die USA und Israel ihn mit ganz unterschiedlichen Erwägungen rechtfertigen, sodass schon zweifelhaft sei, ob sie sich überhaupt auf eine humanitäre Intervention beriefen. Nippen begründet seine Forderung vielmehr damit, dass Staaten verpflichtet seien, schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, auch wenn dies unter Umständen militärische Interventionen erfordere.
Juristische Ausbildung
Staatsexamen/Zweitversuch: Wer das erstmalige Nichtbestehen des Zweiten Staatsexamens erlebe, durchlaufe eine emotionale Achterbahn zwischen Scham, Wut und der Frage nach dem Sinn des Lebens, schreibt Rechtsanwältin Melissa Nagel auf beck-aktuell. Es lohne sich nicht, jetzt die Reißleine zu ziehen, vielmehr solle man "sich berappeln" – so ihr Rat. Sie erläutert die Möglichkeiten so genannter Wiederholer-AGs im Ergänzungs‑Vorbereitungsdienst.
Sonstiges
Buchhandelspreis: Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei bislang für den Deutschen Buchhandlungspreis nominierte, linke Buchläden von der Preisliste gestrichen, weil bei ihnen "verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse" vorliegen. Die betroffenen Buchhandlungen aus Bremen, Göttingen und Berlin wollen nun, wie LTO berichtet, gegen diese Entscheidung rechtlich vorgehen und unter anderem durchsetzen, dass der Preis wie von der unabhängigen Jury vorgesehen auch an sie vergeben wird. Dabei kritisieren sie, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzungen ohne rechtliche Grundlage und ohne Beteiligung der Betroffenen weitergegeben habe und so in die Kulturpolitik eingegriffen werde. Unterstützt werden die Verfahren von FragDenStaat und der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Kulturförderung: Im Verfassungsblog argumentiert Justus Duhnkrack, dass politische oder weltanschauliche Bedingungen für staatliche Kulturförderung erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen können, weil sie mittelbar die Meinungs- und Kunstfreiheit beeinträchtigen. Solche Klauseln könnten zu faktischen Gesinnungsprüfungen führen und einen "chilling effect" erzeugen, bei dem Kulturschaffende aus Angst vor Förderverlust kontroverse Positionen vermeiden. Anhand eines fiktiven Szenarios zeigt der Autor, wie entsprechende Förderbedingungen schrittweise zu Ausschlüssen und Anpassungsdruck innerhalb der Kulturszene führen könnten. Da es im deutschen Recht in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Kulturförderung gibt und gerichtlicher Rechtsschutz gegen Förderentscheidungen begrenzt ist, könnten solche Eingriffe nur schwer oder erst verspätet korrigiert werden.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pf/chr
(Hinweis für Journalistinnen und Journalisten)
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Die juristische Presseschau vom 6. März 2026: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59469 (abgerufen am: 13.05.2026 )
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